Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:15
Aktualisiert
28.01.18, 07:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20091278
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Änderung der Umlegungsanordnung
Beschlussvorschriften
§ 46 BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
15.12.2009
13.01.2010
Anlagen
Karte zur Umlegungsanordnung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20091278
1.
Bisheriges Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 855
Aufstellungsbeschluss
Der Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Str./Surkenstr. - wurde am
19.09.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Die ortsübliche
Bekanntmachung erfolgte am 18.12.2007.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2008 wurde
die erste Änderung des Aufstellungbeschlusses gefasst. Gegenstand waren die Erweiterung der Planungsziele und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 855.
2.
Ziel des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbebauung im Plangebiet. Im
Geltungsbereich ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen.
Zur Zielsetzung gehört auch die Erschließung des Plangebiets über eine Anbindung von
der Kemnader Straße. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung und Komplettierung des
Stadtteilzentrums „Stiepel“. Hierzu gehört auch die Verhinderung von städtebaulich
problematischen Strukturveränderungen. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan
Spielhallen sowie Betriebe, die gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zur Erregung
sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden.
3.
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Entwässerung des
Plangebietes zur Surkenstraße (Schmutzwasser) aufgrund der topografischen Verhältnisse
nicht wie vorgesehen, mittig des Bebauungsplangebietes – abgesichert über ein
bestehendes Leitungsrecht der Stadt Bochum – erfolgen kann. Gemäß aktueller Planung
des Tiefbauamtes ist stattdessen der Bau eines neuen Schmutzwasserkanals im nördlichen
Plangebiet vorgesehen, wobei für den Anschluss an den in der Surkenstraße vorhandenen
Kanal auch das bisher außerhalb des Geltungsbereiches liegende Grundstück
„Surkenstraße 37“ in Anspruch genommen werden soll.
Zur Sicherung der entwässerungsmäßigen Erschließung des Plangebietes ist beabsichtigt,
die betroffene Teilfläche des Grundstücks „Surkenstraße 37“ als „mit Leitungsrecht zu
Gunsten der Stadt Bochum zu belastende Fläche“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
festzusetzen. Aus diesem Grunde ist die Einbeziehung dieser Teilfläche durch Erweiterung
des Planbereiches für den Bebauungsplan Nr. 855 erforderlich.
Die Beschlussvorlage Nr. 20092586 zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird
parallel beraten.
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20091278
4.
Bisheriges Verfahren der Umlegung „Kemnader Straße / Surkenstraße“ UG 142 a
4.1
Umlegungsanordnung
Aufgrund der bestehenden Eigentums- bzw. Grundstücksstruktur des Bebauungsplangebietes sowie unter Zugrundelegung des vorliegenden Bebauungskonzeptes ist zur
Planrealisierung die Durchführung eines Umlegungsverfahrens erforderlich. Aus diesem
Grund wurde für das Plangebiet vom Rat der Stadt Bochum am 18.10.2007 die Umlegung
gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
4.2
Einleitung des Umlegungsverfahrens
Die Einleitung des Umlegungsverfahrens wurde am 04.12.2007 vom Umlegungsausschuss beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 21.02.2008.
4.3
Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis für das Umlegungsgebiet „Kemnader
Straße / Surkenstraße“ UG 142 a wurden in der Zeit vom 06.03.2008 bis zum 07.04.2008
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Der Einleitungsbeschluss des Umlegungsverfahrens wurde zwischenzeitlich rechtskräftig.
Im Plangebiet liegen folgende städtischen Grundstücke:
Gemarkung Stiepel, Flur 9, Flurstücksnummern: 308, 537, 540, 542, 588, 636 mit einer
Gesamtfläche von rund 1,4 ha. Der Bodenrichtwert gemäß Bodenrichtwertkarte 2009
beträgt 300,- Euro/m².
5.
Änderung der Umlegungsanordnung
Auf der Grundlage der Erweiterung des Plangebietes (s. Punkt 3) ist im Rahmen des
Umlegungsverfahrens zur Sicherung der entwässerungsmäßigen Erschließung die
Begründung eines Leitungsrechts – Schmutzwasser – auf einer Teilfläche des Grundstücks
„Surkenstraße 37“ erforderlich. Zu diesem Zweck muss jedoch die Fläche formell in die
Umlegung einbezogen werden. Als Voraussetzung hierfür ist die ursprüngliche
Umlegungsanordnung vom 18.10.2007 entsprechend anzupassen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20091278
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Änderung der Umlegungsanordnung
Der Ratsbeschluss vom 18.10.2007 zur Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB wird
geändert. Die Umlegungsanordnung wird um eine Teilfläche des Grundstücks „Surkenstraße 37“
erweitert.
Die genaue Abgrenzung des geänderten Umlegungsgebietes ergibt sich aus einer Karte, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist.