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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:15
Aktualisiert
28.01.18, 07:02

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20091278 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Änderung der Umlegungsanordnung Beschlussvorschriften § 46 BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat Sitzungstermin akt. Beratung 15.12.2009 13.01.2010 Anlagen Karte zur Umlegungsanordnung Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20091278 1. Bisheriges Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 855 Aufstellungsbeschluss Der Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Str./Surkenstr. - wurde am 19.09.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.12.2007. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2008 wurde die erste Änderung des Aufstellungbeschlusses gefasst. Gegenstand waren die Erweiterung der Planungsziele und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 855. 2. Ziel des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbebauung im Plangebiet. Im Geltungsbereich ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen. Zur Zielsetzung gehört auch die Erschließung des Plangebiets über eine Anbindung von der Kemnader Straße. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung und Komplettierung des Stadtteilzentrums „Stiepel“. Hierzu gehört auch die Verhinderung von städtebaulich problematischen Strukturveränderungen. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan Spielhallen sowie Betriebe, die gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden. 3. Änderung des Aufstellungsbeschlusses Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Entwässerung des Plangebietes zur Surkenstraße (Schmutzwasser) aufgrund der topografischen Verhältnisse nicht wie vorgesehen, mittig des Bebauungsplangebietes – abgesichert über ein bestehendes Leitungsrecht der Stadt Bochum – erfolgen kann. Gemäß aktueller Planung des Tiefbauamtes ist stattdessen der Bau eines neuen Schmutzwasserkanals im nördlichen Plangebiet vorgesehen, wobei für den Anschluss an den in der Surkenstraße vorhandenen Kanal auch das bisher außerhalb des Geltungsbereiches liegende Grundstück „Surkenstraße 37“ in Anspruch genommen werden soll. Zur Sicherung der entwässerungsmäßigen Erschließung des Plangebietes ist beabsichtigt, die betroffene Teilfläche des Grundstücks „Surkenstraße 37“ als „mit Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bochum zu belastende Fläche“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festzusetzen. Aus diesem Grunde ist die Einbeziehung dieser Teilfläche durch Erweiterung des Planbereiches für den Bebauungsplan Nr. 855 erforderlich. Die Beschlussvorlage Nr. 20092586 zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird parallel beraten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20091278 4. Bisheriges Verfahren der Umlegung „Kemnader Straße / Surkenstraße“ UG 142 a 4.1 Umlegungsanordnung Aufgrund der bestehenden Eigentums- bzw. Grundstücksstruktur des Bebauungsplangebietes sowie unter Zugrundelegung des vorliegenden Bebauungskonzeptes ist zur Planrealisierung die Durchführung eines Umlegungsverfahrens erforderlich. Aus diesem Grund wurde für das Plangebiet vom Rat der Stadt Bochum am 18.10.2007 die Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet. 4.2 Einleitung des Umlegungsverfahrens Die Einleitung des Umlegungsverfahrens wurde am 04.12.2007 vom Umlegungsausschuss beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 21.02.2008. 4.3 Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis für das Umlegungsgebiet „Kemnader Straße / Surkenstraße“ UG 142 a wurden in der Zeit vom 06.03.2008 bis zum 07.04.2008 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Der Einleitungsbeschluss des Umlegungsverfahrens wurde zwischenzeitlich rechtskräftig. Im Plangebiet liegen folgende städtischen Grundstücke: Gemarkung Stiepel, Flur 9, Flurstücksnummern: 308, 537, 540, 542, 588, 636 mit einer Gesamtfläche von rund 1,4 ha. Der Bodenrichtwert gemäß Bodenrichtwertkarte 2009 beträgt 300,- Euro/m². 5. Änderung der Umlegungsanordnung Auf der Grundlage der Erweiterung des Plangebietes (s. Punkt 3) ist im Rahmen des Umlegungsverfahrens zur Sicherung der entwässerungsmäßigen Erschließung die Begründung eines Leitungsrechts – Schmutzwasser – auf einer Teilfläche des Grundstücks „Surkenstraße 37“ erforderlich. Zu diesem Zweck muss jedoch die Fläche formell in die Umlegung einbezogen werden. Als Voraussetzung hierfür ist die ursprüngliche Umlegungsanordnung vom 18.10.2007 entsprechend anzupassen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20091278 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Änderung der Umlegungsanordnung Der Ratsbeschluss vom 18.10.2007 zur Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB wird geändert. Die Umlegungsanordnung wird um eine Teilfläche des Grundstücks „Surkenstraße 37“ erweitert. Die genaue Abgrenzung des geänderten Umlegungsgebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.