Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
8,6 kB
Erstellt
26.12.14, 14:16
Aktualisiert
28.01.18, 07:12

öffnen download melden Dateigröße: 8,6 kB

Inhalt der Datei

Anfrage TOP/akt. Beratung - Seite 1 Vorlage Nr. 20100231 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung Anfragende/r Datum Herr Kastner, SPD-Fraktion 03.02.2010 Empfänger Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Betreff Einheitlicher Ansprechpartner gestartet Wortlaut Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat der Landtag erst am 02. Dezember 2009 das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner (EA-Gesetz NRW) beschlossen. Es trat am 28. Dezember 2009 in Kraft. Bochum hat gemeinsam mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und dem Ennepe-Ruhr-Kreis den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet installiert. Über diese Stelle sollen „alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können“, wie es auf der Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet heißt. Die SPD-Fraktion fragt an: Haben inzwischen alle Kooperationspartner die zu Grunde liegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet und ist der „Einheitliche Ansprechpartner“ gut gestartet? Haben die Bezirksregierungen in Münster und Arnsberg die Vereinbarung inzwischen genehmigt? Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen sieht in Paragraf 2 den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Erstattung der Kosten sowie in Paragraf 4 die Einrichtung eines Lenkungsausschusses vor. Ist diese Vereinbarung inzwischen getroffen worden? Wann soll der Lenkungsausschuss eingerichtet werden? Sind die anfallenden Ausgaben für Personal und Sachkosten durch die Gebühren in voller Höhe gedeckt? Zahlt das Land einen Zuschuss zur Finanzierung der auf die Kommunen neu übertragenen Aufgaben? Wie gestaltet sich die Beteiligung der Kammern?