Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
8,6 kB
Erstellt
26.12.14, 14:16
Aktualisiert
28.01.18, 07:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20100231
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
Herr Kastner, SPD-Fraktion
03.02.2010
Empfänger
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Betreff
Einheitlicher Ansprechpartner gestartet
Wortlaut
Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat der Landtag erst am 02. Dezember 2009 das
Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner (EA-Gesetz NRW) beschlossen. Es trat am 28.
Dezember 2009 in Kraft. Bochum hat gemeinsam mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne
und dem Ennepe-Ruhr-Kreis den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet installiert.
Über diese Stelle sollen „alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung
einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können“, wie es auf der
Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet heißt.
Die SPD-Fraktion fragt an:
Haben inzwischen alle Kooperationspartner die zu Grunde liegende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung unterzeichnet und ist der „Einheitliche Ansprechpartner“ gut gestartet?
Haben die Bezirksregierungen in Münster und Arnsberg die Vereinbarung inzwischen genehmigt?
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen sieht in Paragraf 2 den
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Erstattung der Kosten sowie in Paragraf 4 die
Einrichtung eines Lenkungsausschusses vor. Ist diese Vereinbarung inzwischen getroffen worden?
Wann soll der Lenkungsausschuss eingerichtet werden?
Sind die anfallenden Ausgaben für Personal und Sachkosten durch die Gebühren in voller Höhe
gedeckt? Zahlt das Land einen Zuschuss zur Finanzierung der auf die Kommunen neu
übertragenen Aufgaben?
Wie gestaltet sich die Beteiligung der Kammern?