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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 14:16
Aktualisiert
28.01.18, 07:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (41 99) Vorlage Nr. 20100026 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Marienkirche Sachstand Anfang 2010 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Ausschuss für Kultur und Sport Sitzungstermin akt. Beratung 21.01.2010 03.02.2010 05.02.2010 Anlagen Wortlaut 1. Sachstand Nach dem erfolgreich durchgeführten Realisierungswettbewerb zur Umnutzung der Marienkirche zu einer Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil im vergangen Jahr (siehe auch Vorlage Nr. 20091482) hat der Rat der Stadt Bochum am 25.06.2009 die bauliche Realisierung der Umnutzung der Marienkirche unter dem Vorbehalt des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes oder einer fallbezogenen Einzelregelung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, als ersten Schritt zur konkreten Umsetzung das VOF-Verhandlungsverfahren mit den drei Preisträgern des Wettbewerbes durchzuführen. Zuvor wurde im April durch den Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage Nr. 20083225) der Erwerb der Liegenschaft Marienkirche ebenfalls mit dem Vorbehalt der haushalterischen Voraussetzung sowie der Bewilligung der beantragten Fördermittel beschlossen. Da weder die beantragten Fördermittel in 2009 bewilligt wurden noch die haushalterischen Voraussetzungen gegeben waren, konnten der Kauf der Kirche, das VOFVerhandlungsverfahren sowie die bauliche Realisierung nicht angegangen werden. Das bis dato zeitlich auf das Kulturhauptstadtjahr 2010 abgestellte Verfahren musste gestoppt werden. Die Diskussion zwischen der Stadt Bochum und der Bezirksregierung Arnsberg um Bewilligung von Fördergeldern und städtischen Eigenanteilen sowie der Einbindung in das Haushaltssicherungskonzept spielten auch bei diesem Vorhaben eine große Rolle. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (41 99) Vorlage Nr. 20100026 Das gestoppte Verfahren zum Anlass nehmend, werden im Folgenden kurz die durchgeführten Schritte und politischen Beschlüsse seit der Profanierung der Marienkirche in groben Zügen dargestellt: 2002 Profanierung der Marienkirche seit 2002 Bürgerschaftliches Engagement des Vereins Pro Marienkirche e.V. zur Zukunft der Kirche. 1997-2001 Untersuchungen zur Denkmalschutzwürdigkeit der Marienkirche werden durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege vorgenommen. Fazit ist, dass die Kirche kein Baudenkmal ist, aber aus stadtbildpflegerischen Gründen eine erhaltenswerte Bausubstanz darstellt. 02/2005 Die Propsteigemeinde St. Peter und Paul Abbruchgenehmigung der Marienkirche. stellt den Antrag auf 04/2005 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Bochum fasst den Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung Nr. 836 – Marienkirche – nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Begründung ist die städtebauliche Eigenart und Gestalt des Marienkirchengrundstückes im Stadtgefüge. 04/2005 Das benachbarte Marienstift (Alten- und Pflegeheim) stellt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines „Multifunktionalen Zentrums für kirchliche, pastorale, soziale Funktionen sowie Seelsorge der katholischen Kirche in Bochum“ auf dem Grundstück der Marienkirche. 04/2005 Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum beauftragt das Büro Klein Neubürger aus Bochum Entwürfe zu erarbeiten, die Nutzungsvarianten für die Marienkirche (z. B. Wohn- und Büronutzung, Pflegeheim oder Schauspielschule) darstellen. 2005 In der Folge werden rechtliche Auseinandersetzung zwischen Stadt, Kirche und Marienstift um Abriss, Erhaltungssatzung und Bauvorhaben des Marienstiftes geführt. 2005-2007 Der genehmigter Bauantrag und die darauf folgende Realisierung des Altenund Pflegeheimes des Marienstiftes auf dem alten Standort Ecke Humboldt-/ Maximilian-Kolbe-Straße führt zu der Zurücknahme der Bauvor-anfrage für das „Multifunktionale Zentrum“. 04/2006 Kirche und Stadt vereinbaren ein Moratorium für den Antrag auf Abrissgenehmigung der Kirche bis zum 30.04.2007. Die Entscheidung über den Baubescheid sowie die Frist zum Beschluss der Erhaltungssatzung werden damit ausgesetzt. 12/2006 Gemeinsam mit der Propsteigemeinde St. Peter und Paul nimmt die Stadt Bochum die Chance wahr sich für die ungewisse Zukunft der Kirche an dem Modellvorhaben „Umnutzung von Kirchen“des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW zu bewerben. Ende 2006 teilt das Land NRW mit, dass die Marienkirche exemplarisch als eine von 16 Kirchengebäuden landesweit für dieses Modellvorhaben ausgewählt wurde. Intention der Stadt Bochum sowie der Kirche ist, auf Grundlage der oben beschriebenen Entwürfe vom Büro Klein 2 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (41 99) Vorlage Nr. 20100026 Neubürger mit dem Modellvorhaben die bautechnische und finanzielle Eignungsuntersuchung der Bausubstanz des Kirchengebäudes vorzunehmen. Die darauf beantragte Förderung wird durch das Land bewilligt. In der Folge wird das Büro Assmann Beraten und Planen, Dortmund mit der Aufgabe beauftragt. Mit Ankündigung der Modellstudie des Landes konnte mit der Kirche eine Verlängerung des Moratoriums bis zur Vorlage des Gutachtens erzielt werden. 2007 Erste Zwischenergebnisse des Gutachtens durch das Büro Assmann Beraten und Planen zeigt, dass die Bausubstanz zwar einen grundlegenden Sanierungsbedarf bzw. -rückstand aufweist, jedoch prinzipiell in seiner Substanz gut erhalten ist. Für unterschiedliche Nutzungsvarianten werden Kostenprognosen vorgelegt. 2007 Neben dem Gutachten vereinbaren Stadt und Kirche, die Bewertung des Grundstückes vorzunehmen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt einen Wert in Höhe von 985.000 €. 03/07 Der Rat der Stadt Bochum trifft den Grundsatzbeschluss, den Bau der Spielund Probenstätte für die Bochumer Symphoniker an der Viktoriastraße neben der Marienkirche zu realisieren. 05/2007 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 868 – Marienviertel – Planungsziel ist die Entwicklung des Marienviertels, insbesondere hinsichtlich des geplanten Konzertsaales an der Viktoriastraße und der profanierten Marienkirche. 01-06/2008 10/2008 Die Stadt Bochum beabsichtigt mit Blick auf die RUHR.2010, ein kreatives Quartier entlang der Viktoriastraße in der südlichen Innenstadt zu entwickeln. Zentraler Baustein dieses „ViktoriaQuartierBochum“ ist die Marienkirche mit einer kulturellen Nutzung im Zusammenschluss mit der angrenzenden künftigen Bochumer Symphonie. Das Büro Pesch und Partner erarbeitet zum „ViktoriaQuartierBochum“ ein Gesamtkonzept, welches als Grundlage in den Grundsatzbeschluss zum „ViktoriaQuartierBochum“ im Juni 2008 mündet. Bei der RUHR.2010 GmbH sowie beim Land NRW findet das Konzept ebenfalls großen Anklang. I. v. m. mit den Ergebnissen der Modellstudie werden deshalb Städtebaufördermittel in Höhe von 80 % insbesondere für die Marienkirche in Aussicht gestellt. Daraufhin werden die Verhandlungen mit der Kirche zur Übernahme der Marienkirche fortgeführt und Möglichkeiten für kulturelle Nutzung geprüft. Der Rat der Stadt Bochum fasst am 23. Oktober 2008 den Beschluss, die Marienkirche zu einer Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil (Kammermusiksaal) umzunutzen und hierfür einen Realisierungswettbewerb auszuloben. Hintergrund zu diesem Beschluss ist, dass der Kammermusiksaal der Pianofortefabrik Thürmer an der Frederikstraße zur Disposition steht. Die Liegenschaft wurde im Jahr 2008 an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW verkauft, um dort die Abteilung Schauspiel der Folkwanghochschule einzurichten. Auf Grund der Nähe und dem thematischen Zusammenhang zum Schauspielhaus Bochum hat die 3 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (41 99) Vorlage Nr. 20100026 Stadt Bochum dieses Bestreben des Landes NRW immer unterstützt. Zugleich hat die Stadt Bochum von Beginn an Bemühungen für einen neuen Standort des renommierten Kammermusiksaal verfolgt. Dies sowohl aus kulturellen wie auch wirtschaftlichen Gründen. Nahezu ideal ist die Einfügung der musikalischen Stätten in das ViktoriaQuartierBochum. Eine erste Kostenprognose für den Umbau der Kirche für eine Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil vom Büro Assmann Beraten und Planen liegt vor. Die akustische Machbarkeit der Umnutzung des Kirchengebäudes für eine Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil wird vom Büro ib/k aus Aachen geprüft. 01/2009 Die Stadt Bochum erstellt die Auslobung für den Realisierungswettbewerb und geht die notwendigen Schritte an. Parallel wird wie mit dem Land NRW und der Bezirksregierung Arnsberg besprochen der Gesamtantrag ViktoriaQuartierBochum zur Förderung im Jahr 2009 gestellt. Zur Maßnahe „Marienkirche“ werden die Wettbewerbskosten (141.450 €), der Erwerb der Liegenschaft (1,1 Mio €), die Investitionskosten für die Sanierung und den Umbau der Kirche (9,67 Mio €) sowie die Ausstattungskosten (1,0 Mio €) zur Förderung in Höhe von 80 % beantragt (Summe: 11,91 Mio €). Für den Betrieb liegt eine Betriebskostenschätzung vom Büro Assmann Beraten und Planen vor. Die Betriebskosten werden in die Haushaltsplanung 2010 ff. eingestellt. 04/2009 Der Erwerb der Liegenschaft Marienkirche wird unter haushalterischem Vorbehalt auf Grundlage des vorliegenden notariellen Kaufangebotes der Propsteigemeinde St. Peter und Paul an die Stadt Bochum in Höhe von 1,1 Mio € beschlossen. Die Optionsfrist für das Kaufangebot und damit auch das Moratorium zum Abrissantrag wird bis zum 31.12.2009 verlängert. 05/2009 Das ViktoriaQuartierBochum wird als eigenständiges Sanierungsgebiet in der Ratssitzung am 28.05.2009 beschlossen. Die zuvor geplante Erweiterung des Sanierungsgebietes Innenstadt um das ViktoriaQuartier wird zurück genommen. 05/2009 Die Wettbewerbsarbeiten zu einer Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil (Kammermusiksaal) liegen vor. Das Preisgericht hat am 26.05.2009 über die Prämierung entschieden. Erfolgreich aus dem Wettbewerb hervorgegangen sind drei Preisträger und zwei Ankäufe. Das Büro Max Dudler Architekten, Berlin ist mit dem ersten Preis ausgezeichnet worden. Im Anschluss an den Wettbewerb war zur Vergabe des Bauauftrages das VOF-Verhandlungsverfahren mit den drei Preisträgern angesetzt, wird aber auf Grund der fehlenden Haushaltssicherung und Förderbescheides aufgeschoben. 11/2009 Ein Förderbescheid wird vom Land NRW frühestens für das Jahr 2010 angekündigt. Auf Grund dieser Tatsache hat die Stadt Bochum die Propsteigemeinde St. Peter und Paul erneut um eine Verlängerung der Optionsfrist für das Kaufangebot und des Moratoriums für den Abrissantrag auf den 31.12.2010 gebeten. Das VOF-Verhandlungsverfahren und der damit verbundene Planungsbeginn ist damit auf die Vorlage des Haushaltes 2010 der Stadt Bochum i. V. m. 4 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (41 99) Vorlage Nr. 20100026 12/2009 der Vorlage eines Förderbescheides oder einer Erteilung eins vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns vertagt. Beschluss der vereinfachten Änderung zum B-Plan 576 c zum Bereich Marienkirche wird gefasst. Wesentliches Ziel hierbei war es die bauliche Nutzung „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung kirchliche Nutzung“ in eine „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung kulturelle Nutzung“ zu ändern, um das Vorhaben „Kammermusiksaal“ planungsrechtlich zu sichern. 2. Konsequenzen aus den bisherigen Planungsschritten und Beschlüssen Aus den bisherigen Planungsschritten, den entsprechenden politischen Beschlüssen sowie dem aktuellen Sachstand ergeben sich folgende Konsequenzen für die Zukunft der Marienkirche: ƒ Sollte im Jahr 2010 der Förderbescheid erteilt, die notwendigen Eigenmitteln im Haushaltssicherungskonzept abgebildet werden sowie das Moratorium entsprechend verlängert werden können, steht einer zeitnahen Realisierung der Umnutzung der Marienkirche zu einer Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil (Kammermusiksaal) nichts entgegen. ƒ Sollte das Moratorium sowie das Kaufangebot nicht verlängert werden, ist die Bauordnungsbehörde daran gehalten, über den Abrissantrag unverzüglich zu bescheiden. Der Eigentümer Kirche könnte damit sowohl die Marienkirche abreißen als auch das Grundstück anderweitig veräußern. Einzige Bindung für den Verkauf ist die planungsrechtliche Festsetzung „Gemeinbedarfsfläche – kulturelle Zwecke“. ƒ Sollte der Abriss drohen, könnte die Stadt Bochum den im Jahr 2005 gefassten Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung Nr. 836 – Marienkirche – aufgreifen und die Erhaltungssatzung beschließen. Der Erhalt der Kirche wäre damit gesichert. Letztendlich wäre aber rechtlich abschließend zu klären, ob die Stadt Bochum – ähnlich wie im Denkmalschutzrecht – zu einer Übernahmepflicht der Liegenschaft verpflichtet werden könnte. ƒ Sollte im Jahr 2010 der Förderbescheid erteilt, die notwendigen Eigenmitteln im Haushaltssicherungskonzept abgebildet werden sowie das Moratorium entsprechend verlängert werden können, aber die Nutzung und damit bauliche Aufgabe wesentlich verändert werden, kann nicht auf das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes aus 2009 aufgebaut werden. Als erster Schritt müsste erneut ein Wettbewerbs- bzw. Vergabeverfahren eingeleitet werden. Für die Haushaltsplanberatungen sowie die weitere Entscheidungsfindung zum Erhalt und Umnutzung der Marienkirche sind die aufgezeigten Punkte sowie die daraus abzuleitende Konsequenzen in die politische Diskussion einzubringen. 5