Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 14:16
Aktualisiert
28.01.18, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99)
Vorlage Nr. 20100026
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Marienkirche
Sachstand Anfang 2010
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt. Beratung
21.01.2010
03.02.2010
05.02.2010
Anlagen
Wortlaut
1. Sachstand
Nach dem erfolgreich durchgeführten Realisierungswettbewerb zur Umnutzung der
Marienkirche zu einer Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil im vergangen Jahr
(siehe auch Vorlage Nr. 20091482) hat der Rat der Stadt Bochum am 25.06.2009 die
bauliche Realisierung der Umnutzung der Marienkirche unter dem Vorbehalt des
genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes oder einer fallbezogenen Einzelregelung
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, als ersten Schritt zur konkreten Umsetzung das
VOF-Verhandlungsverfahren mit den drei Preisträgern des Wettbewerbes durchzuführen.
Zuvor wurde im April durch den Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage Nr. 20083225) der
Erwerb der Liegenschaft Marienkirche ebenfalls mit dem Vorbehalt der haushalterischen
Voraussetzung sowie der Bewilligung der beantragten Fördermittel beschlossen. Da weder
die beantragten Fördermittel in 2009 bewilligt wurden noch die haushalterischen
Voraussetzungen gegeben waren, konnten der Kauf der Kirche, das VOFVerhandlungsverfahren sowie die bauliche Realisierung nicht angegangen werden. Das bis
dato zeitlich auf das Kulturhauptstadtjahr 2010 abgestellte Verfahren musste gestoppt
werden. Die Diskussion zwischen der Stadt Bochum und der Bezirksregierung Arnsberg um
Bewilligung von Fördergeldern und städtischen Eigenanteilen sowie der Einbindung in das
Haushaltssicherungskonzept spielten auch bei diesem Vorhaben eine große Rolle.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99)
Vorlage Nr. 20100026
Das gestoppte Verfahren zum Anlass nehmend, werden im Folgenden kurz die
durchgeführten Schritte und politischen Beschlüsse seit der Profanierung der Marienkirche
in groben Zügen dargestellt:
2002
Profanierung der Marienkirche
seit 2002 Bürgerschaftliches Engagement des Vereins Pro Marienkirche e.V. zur
Zukunft der Kirche.
1997-2001 Untersuchungen zur Denkmalschutzwürdigkeit der Marienkirche werden
durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege vorgenommen. Fazit
ist, dass die Kirche kein Baudenkmal ist, aber aus
stadtbildpflegerischen Gründen eine erhaltenswerte Bausubstanz
darstellt.
02/2005
Die
Propsteigemeinde St. Peter und Paul
Abbruchgenehmigung der Marienkirche.
stellt
den
Antrag
auf
04/2005
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Bochum fasst den
Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung Nr. 836 – Marienkirche –
nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Begründung ist die städtebauliche
Eigenart und Gestalt des Marienkirchengrundstückes im Stadtgefüge.
04/2005
Das benachbarte Marienstift (Alten- und Pflegeheim) stellt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines „Multifunktionalen Zentrums für
kirchliche, pastorale, soziale Funktionen sowie Seelsorge der
katholischen Kirche in Bochum“ auf dem Grundstück der Marienkirche.
04/2005
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum beauftragt das
Büro Klein Neubürger aus Bochum Entwürfe zu erarbeiten, die
Nutzungsvarianten für die Marienkirche (z. B. Wohn- und
Büronutzung, Pflegeheim oder Schauspielschule) darstellen.
2005
In der Folge werden rechtliche Auseinandersetzung zwischen Stadt, Kirche
und Marienstift um Abriss, Erhaltungssatzung und Bauvorhaben des
Marienstiftes geführt.
2005-2007 Der genehmigter Bauantrag und die darauf folgende Realisierung des Altenund Pflegeheimes des Marienstiftes auf dem alten Standort Ecke
Humboldt-/ Maximilian-Kolbe-Straße führt zu der Zurücknahme der
Bauvor-anfrage für das „Multifunktionale Zentrum“.
04/2006
Kirche und Stadt vereinbaren ein Moratorium für den Antrag auf
Abrissgenehmigung der Kirche bis zum 30.04.2007. Die Entscheidung
über den Baubescheid sowie die Frist zum Beschluss der
Erhaltungssatzung werden damit ausgesetzt.
12/2006
Gemeinsam mit der Propsteigemeinde St. Peter und Paul nimmt die Stadt
Bochum die Chance wahr sich für die ungewisse Zukunft der Kirche
an dem Modellvorhaben „Umnutzung von Kirchen“des Ministeriums für
Bauen und Verkehr des Landes NRW zu bewerben. Ende 2006 teilt
das Land NRW mit, dass die Marienkirche exemplarisch als eine von
16 Kirchengebäuden landesweit für dieses Modellvorhaben
ausgewählt wurde. Intention der Stadt Bochum sowie der Kirche ist,
auf Grundlage der oben beschriebenen Entwürfe vom Büro Klein
2
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99)
Vorlage Nr. 20100026
Neubürger mit dem Modellvorhaben die bautechnische und finanzielle
Eignungsuntersuchung der Bausubstanz des Kirchengebäudes
vorzunehmen. Die darauf beantragte Förderung wird durch das Land
bewilligt. In der Folge wird das Büro Assmann Beraten und Planen,
Dortmund mit der Aufgabe beauftragt. Mit Ankündigung der
Modellstudie des Landes konnte mit der Kirche eine Verlängerung des
Moratoriums bis zur Vorlage des Gutachtens erzielt werden.
2007
Erste Zwischenergebnisse des Gutachtens durch das Büro Assmann Beraten
und Planen zeigt, dass die Bausubstanz zwar einen grundlegenden
Sanierungsbedarf bzw. -rückstand aufweist, jedoch prinzipiell in seiner
Substanz gut erhalten ist. Für unterschiedliche Nutzungsvarianten
werden Kostenprognosen vorgelegt.
2007
Neben dem Gutachten vereinbaren Stadt und Kirche, die Bewertung des
Grundstückes
vorzunehmen.
Die
Geschäftsstelle
des
Gutachterausschusses ermittelt einen Wert in Höhe von 985.000 €.
03/07
Der Rat der Stadt Bochum trifft den Grundsatzbeschluss, den Bau der Spielund Probenstätte für die Bochumer Symphoniker an der Viktoriastraße
neben der Marienkirche zu realisieren.
05/2007
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 868 – Marienviertel – Planungsziel
ist die Entwicklung des Marienviertels, insbesondere hinsichtlich des
geplanten Konzertsaales an der Viktoriastraße und der profanierten
Marienkirche.
01-06/2008
10/2008
Die Stadt Bochum beabsichtigt mit Blick auf die RUHR.2010, ein
kreatives Quartier entlang der Viktoriastraße in der südlichen
Innenstadt
zu
entwickeln.
Zentraler
Baustein
dieses
„ViktoriaQuartierBochum“ ist die Marienkirche mit einer kulturellen
Nutzung im Zusammenschluss mit der angrenzenden künftigen
Bochumer Symphonie. Das Büro Pesch und Partner erarbeitet zum
„ViktoriaQuartierBochum“ ein Gesamtkonzept, welches als Grundlage
in den Grundsatzbeschluss zum „ViktoriaQuartierBochum“ im Juni
2008 mündet. Bei der RUHR.2010 GmbH sowie beim Land NRW
findet das Konzept ebenfalls großen Anklang. I. v. m. mit den
Ergebnissen der Modellstudie werden deshalb Städtebaufördermittel
in Höhe von 80 % insbesondere für die Marienkirche in Aussicht
gestellt. Daraufhin werden die Verhandlungen mit der Kirche zur
Übernahme der Marienkirche fortgeführt und Möglichkeiten für
kulturelle Nutzung geprüft.
Der Rat der Stadt Bochum fasst am 23. Oktober 2008 den Beschluss, die
Marienkirche zu einer Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil
(Kammermusiksaal)
umzunutzen
und
hierfür
einen
Realisierungswettbewerb auszuloben.
Hintergrund zu diesem Beschluss ist, dass der Kammermusiksaal der
Pianofortefabrik Thürmer an der Frederikstraße zur Disposition steht.
Die Liegenschaft wurde im Jahr 2008 an den Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW verkauft, um dort die Abteilung Schauspiel
der Folkwanghochschule einzurichten. Auf Grund der Nähe und dem
thematischen Zusammenhang zum Schauspielhaus Bochum hat die
3
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 4 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99)
Vorlage Nr. 20100026
Stadt Bochum dieses Bestreben des Landes NRW immer unterstützt.
Zugleich hat die Stadt Bochum von Beginn an Bemühungen für einen
neuen Standort des renommierten Kammermusiksaal verfolgt. Dies
sowohl aus kulturellen wie auch wirtschaftlichen Gründen. Nahezu
ideal ist die Einfügung der musikalischen Stätten in das
ViktoriaQuartierBochum.
Eine erste Kostenprognose für den Umbau der Kirche für eine
Veranstaltungsstätte mit musikalischem Profil vom Büro Assmann
Beraten und Planen liegt vor. Die akustische Machbarkeit der
Umnutzung des Kirchengebäudes für eine Veranstaltungsstätte mit
musikalischem Profil wird vom Büro ib/k aus Aachen geprüft.
01/2009
Die
Stadt
Bochum
erstellt
die
Auslobung
für
den
Realisierungswettbewerb und geht die notwendigen Schritte an.
Parallel wird wie mit dem Land NRW und der Bezirksregierung
Arnsberg besprochen der Gesamtantrag ViktoriaQuartierBochum zur
Förderung im Jahr 2009 gestellt. Zur Maßnahe „Marienkirche“ werden
die Wettbewerbskosten (141.450 €), der Erwerb der Liegenschaft (1,1
Mio €), die Investitionskosten für die Sanierung und den Umbau der
Kirche (9,67 Mio €) sowie die Ausstattungskosten (1,0 Mio €) zur
Förderung in Höhe von 80 % beantragt (Summe: 11,91 Mio €). Für
den Betrieb liegt eine Betriebskostenschätzung vom Büro Assmann
Beraten und Planen vor. Die Betriebskosten werden in die
Haushaltsplanung 2010 ff. eingestellt.
04/2009
Der
Erwerb
der
Liegenschaft
Marienkirche
wird
unter
haushalterischem Vorbehalt auf Grundlage des vorliegenden
notariellen Kaufangebotes der Propsteigemeinde St. Peter und Paul
an die Stadt Bochum in Höhe von 1,1 Mio € beschlossen. Die
Optionsfrist für das Kaufangebot und damit auch das Moratorium zum
Abrissantrag wird bis zum 31.12.2009 verlängert.
05/2009
Das
ViktoriaQuartierBochum
wird
als
eigenständiges
Sanierungsgebiet in der Ratssitzung am 28.05.2009 beschlossen. Die
zuvor geplante Erweiterung des Sanierungsgebietes Innenstadt um
das ViktoriaQuartier wird zurück genommen.
05/2009
Die Wettbewerbsarbeiten zu einer Veranstaltungsstätte mit
musikalischem Profil (Kammermusiksaal) liegen vor. Das Preisgericht
hat am 26.05.2009 über die Prämierung entschieden. Erfolgreich aus
dem Wettbewerb hervorgegangen sind drei Preisträger und zwei
Ankäufe. Das Büro Max Dudler Architekten, Berlin ist mit dem ersten
Preis ausgezeichnet worden. Im Anschluss an den Wettbewerb war
zur Vergabe des Bauauftrages das VOF-Verhandlungsverfahren mit
den drei Preisträgern angesetzt, wird aber auf Grund der fehlenden
Haushaltssicherung und Förderbescheides aufgeschoben.
11/2009
Ein Förderbescheid wird vom Land NRW frühestens für das Jahr 2010
angekündigt. Auf Grund dieser Tatsache hat die Stadt Bochum die
Propsteigemeinde St. Peter und Paul erneut um eine Verlängerung
der Optionsfrist für das Kaufangebot und des Moratoriums für den
Abrissantrag auf den 31.12.2010 gebeten.
Das VOF-Verhandlungsverfahren und der damit verbundene Planungsbeginn ist
damit auf die Vorlage des Haushaltes 2010 der Stadt Bochum i. V. m.
4
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 5 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99)
Vorlage Nr. 20100026
12/2009
der Vorlage eines Förderbescheides oder einer Erteilung eins
vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns vertagt.
Beschluss der vereinfachten Änderung zum B-Plan 576 c zum Bereich
Marienkirche wird gefasst. Wesentliches Ziel hierbei war es die
bauliche Nutzung „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung
kirchliche Nutzung“ in eine „Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbindung kulturelle Nutzung“ zu ändern, um das Vorhaben
„Kammermusiksaal“ planungsrechtlich zu sichern.
2. Konsequenzen aus den bisherigen Planungsschritten und Beschlüssen
Aus den bisherigen Planungsschritten, den entsprechenden politischen Beschlüssen sowie
dem aktuellen Sachstand ergeben sich folgende Konsequenzen für die Zukunft der
Marienkirche:
Sollte im Jahr 2010 der Förderbescheid erteilt, die notwendigen Eigenmitteln im
Haushaltssicherungskonzept abgebildet werden sowie das Moratorium entsprechend
verlängert werden können, steht einer zeitnahen Realisierung der Umnutzung der
Marienkirche
zu
einer
Veranstaltungsstätte
mit
musikalischem
Profil
(Kammermusiksaal) nichts entgegen.
Sollte das Moratorium sowie das Kaufangebot nicht verlängert werden, ist die
Bauordnungsbehörde daran gehalten, über den Abrissantrag unverzüglich zu
bescheiden. Der Eigentümer Kirche könnte damit sowohl die Marienkirche abreißen
als auch das Grundstück anderweitig veräußern. Einzige Bindung für den Verkauf ist
die planungsrechtliche Festsetzung „Gemeinbedarfsfläche – kulturelle Zwecke“.
Sollte der Abriss drohen, könnte die Stadt Bochum den im Jahr 2005 gefassten
Aufstellungsbeschluss zur Erhaltungssatzung Nr. 836 – Marienkirche – aufgreifen
und die Erhaltungssatzung beschließen. Der Erhalt der Kirche wäre damit gesichert.
Letztendlich wäre aber rechtlich abschließend zu klären, ob die Stadt Bochum –
ähnlich wie im Denkmalschutzrecht – zu einer Übernahmepflicht der Liegenschaft
verpflichtet werden könnte.
Sollte im Jahr 2010 der Förderbescheid erteilt, die notwendigen Eigenmitteln im
Haushaltssicherungskonzept abgebildet werden sowie das Moratorium entsprechend
verlängert werden können, aber die Nutzung und damit bauliche Aufgabe wesentlich
verändert werden, kann nicht auf das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes aus
2009 aufgebaut werden. Als erster Schritt müsste erneut ein Wettbewerbs- bzw.
Vergabeverfahren eingeleitet werden.
Für die Haushaltsplanberatungen sowie die weitere Entscheidungsfindung zum Erhalt und
Umnutzung der Marienkirche sind die aufgezeigten Punkte sowie die daraus abzuleitende
Konsequenzen in die politische Diskussion einzubringen.
5