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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:16

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ti (4153) Vorlage Nr. 20092737 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumentfernungen auf den Grundstücken Klopstockstr. 2 - 6, Mörikestr. 2 - 6, Immermannstr. 2 - 4 Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Nord Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Luftbild Stadtkarte Wortlaut Baumentfernungen auf den Grundstücken Klopstockstr. 2 - 6, Mörikestr. 2 - 6, Immermannstr. 2 – 4 Für die o.g. Grundstücke wurden Anträge auf Entfernung folgender Bäume gestellt: Klopstockstr. 2 - 6 1. Rotbuche 2. Rotbuche 3. Rotbuche 4. Rotbuche 5. Rotbuche 6. Rotbuche Stammumfang: 292 cm Stammumfang: 172 cm Stammumfang: 215 cm Stammumfang: 220 cm Stammumfang: 235 cm Stammumfang: 220 cm Alter ca. 80 Jahre Alter ca. 45 Jahre Alter ca. 60 Jahre Alter ca. 60 Jahre Alter ca. 60 Jahre Alter ca. 60 Jahre Stammumfang: 240 cm Stammumfang: 230 cm Alter ca. 60 Jahre Alter ca. 60 Jahre Mörikestr. 2 - 6 7. Roteiche 8. Roteiche Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ti (4153) Vorlage Nr. 20092737 Immermannstr. 2 - 4 9. Silberahorn Stammumfang: 285 cm Alter ca. 70 Jahre. Als Begründung führte der Antragsteller an, dass die Bäume AMörikestr. 2 - 6/Klopstockstr. 2 - 6" zu nah im Bereich der Garagen stehen und somit Schäden an den Garagen verursacht haben und weitere Schäden anrichten können. Auf dem Grundstück AImmermannstr. 4A befindet sich ein Baum, der sowohl eine Gefahr für den fließenden und ruhenden Verkehr darstellt. Da in unmittelbarer Nähe Wege zum nahen Kindergarten sowie zu Grund- und Hauptschulen vorbeiführen, ist aufgrund des Gesundheitszustandes des Baumes keine ausreichende Verkehrssicherheit mehr gewährleistet. Die zur Fällung beantragten Bäume fallen aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge gemäß ' 3 unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa). Die Bäume mit den Nrn. 1 - 9 weisen u. a. folgende Schadbilder auf: Stammschäden, lösende Rinde, Zwiesel- und Schiefwuchs, Totholz und Fäulnis im Stammfußbereich. Ferner sind die geschützten Bäume zum Teil in keinem guten Pflegezustand und somit nicht unerheblich geschädigt. Da von den Bäumen Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können, ist gemäß ' 6 Absatz 1 Buchstabe c BaSa zur Gefahrenabwehr die Entfernung gerechtfertigt. In diesem Fall sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzung vor. Der Eigentümer hat sich allerdings bereit erklärt, insgesamt neun Laubbäume auf den Antragsgrundstücken als Ersatz zu pflanzen. Zusätzlich ist die Fällung der Rotbuche (Nr. 6) gemäß ' 6 (1) Buchstabe h BaSa gerechtfertigt, da der geschützte Baum durch angrenzende geschützte Bäume im Standraum stark eingeschränkt wird, so dass eine Sicherstellung der Entwicklung nicht gewährleistet ist.