Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20092737
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumentfernungen auf den Grundstücken Klopstockstr. 2 - 6, Mörikestr. 2 - 6,
Immermannstr. 2 - 4
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt. Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Luftbild
Stadtkarte
Wortlaut
Baumentfernungen auf den Grundstücken Klopstockstr. 2 - 6, Mörikestr. 2 - 6, Immermannstr. 2 – 4
Für die o.g. Grundstücke wurden Anträge auf Entfernung folgender Bäume gestellt:
Klopstockstr. 2 - 6
1. Rotbuche
2. Rotbuche
3. Rotbuche
4. Rotbuche
5. Rotbuche
6. Rotbuche
Stammumfang: 292 cm
Stammumfang: 172 cm
Stammumfang: 215 cm
Stammumfang: 220 cm
Stammumfang: 235 cm
Stammumfang: 220 cm
Alter ca. 80 Jahre
Alter ca. 45 Jahre
Alter ca. 60 Jahre
Alter ca. 60 Jahre
Alter ca. 60 Jahre
Alter ca. 60 Jahre
Stammumfang: 240 cm
Stammumfang: 230 cm
Alter ca. 60 Jahre
Alter ca. 60 Jahre
Mörikestr. 2 - 6
7. Roteiche
8. Roteiche
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20092737
Immermannstr. 2 - 4
9. Silberahorn
Stammumfang: 285 cm
Alter ca. 70 Jahre.
Als Begründung führte der Antragsteller an, dass die Bäume AMörikestr. 2 - 6/Klopstockstr.
2 - 6" zu nah im Bereich der Garagen stehen und somit Schäden an den Garagen
verursacht haben und weitere Schäden anrichten können. Auf dem Grundstück
AImmermannstr. 4A befindet sich ein Baum, der sowohl eine Gefahr für den fließenden und
ruhenden Verkehr darstellt. Da in unmittelbarer Nähe Wege zum nahen Kindergarten sowie
zu Grund- und Hauptschulen vorbeiführen, ist aufgrund des Gesundheitszustandes des
Baumes keine ausreichende Verkehrssicherheit mehr gewährleistet.
Die zur Fällung beantragten Bäume fallen aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge
gemäß ' 3 unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa).
Die Bäume mit den Nrn. 1 - 9 weisen u. a. folgende Schadbilder auf: Stammschäden,
lösende Rinde, Zwiesel- und Schiefwuchs, Totholz und Fäulnis im Stammfußbereich.
Ferner sind die geschützten Bäume zum Teil in keinem guten Pflegezustand und somit nicht
unerheblich geschädigt.
Da von den Bäumen Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert
ausgehen, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können,
ist gemäß ' 6 Absatz 1 Buchstabe c BaSa zur Gefahrenabwehr die Entfernung
gerechtfertigt.
In diesem Fall sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzung vor. Der Eigentümer hat
sich allerdings bereit erklärt, insgesamt neun Laubbäume auf den Antragsgrundstücken als
Ersatz zu pflanzen.
Zusätzlich ist die Fällung der Rotbuche (Nr. 6) gemäß ' 6 (1) Buchstabe h BaSa
gerechtfertigt, da der geschützte Baum durch angrenzende geschützte Bäume im
Standraum stark eingeschränkt wird, so dass eine Sicherstellung der Entwicklung nicht
gewährleistet ist.