Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 De
(1410)
Vorlage Nr. 20100090
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Maßnahmen der Bezirksregierung Arnsberg zur Reduzierung der Geruchsbelästigungen
durch die Firma Kost
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt. Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Wortlaut
Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Datum vom 30.11.2009 gegenüber der Fa. Kost
Entsorgung & Recycling GmbH eine Ordnungsverfügung erlassen. Ziel der Anordnungen ist
es, die festgestellten erheblichen Geruchsbelästigungen in Bochum und Herne über drei
Maßnahmen zu reduzieren.
Im Einzelnen hat die Bezirksregierung folgende Maßnahmen angeordnet:
1.
Bestimmte Abfallarten dürfen im Freien nicht umgeschlagen und nicht be- und entladen werden. Diese Abfälle dürfen ausschließlich in geschlossenen Hallen oder
Einrichtungen (z. B. in abgedeckten Containern) gelagert werden.
2.
Biologisch abbaubare Abfälle dürfen nur innerhalb einer Halle umgeschlagen, beund entladen, behandelt und gelagert werden. Die Halle darf für betriebliche Zwecke,
z. B. des Fahrzeugverkehrs, einseitig geöffnet werden. Zur Nachtzeit und an Sonnund Feiertagen ist die Halle vollständig zu schließen.
3.
Der Schornstein der Stoffstromentreicherungsanlage ist auf 30 m über Flur zu
erhöhen und diese Anlage darf wöchentlich max. 120 Stunden betrieben werden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 De
(1410)
Vorlage Nr. 20100090
Die Bezirksregierung hat zur Umsetzung der Maßnahmen unterschiedliche Zeiträume benannt. Die Anordnung
zu 1.
zu 2.
zu 3.
ist innerhalb eines Monats
ist innerhalb von sechs Monaten und
innerhalb von drei Monaten
nach Rechtskraft der Ordnungsverfügung umzusetzen.
Nach Auskunft der Bezirksregierung ist die Ordnungsverfügung am 02.12.2009 offiziell
zugestellt worden. Die Ordnungsverfügung ist am 04.01.2010 rechtskräftig geworden, so
dass die einzelnen Fristen ab diesem Zeitpunkt zu berechnen sind.
Die Fa. Kost hat die Möglichkeit, der Bezirksregierung andere als die angeordneten Maßnahmen zur Reduzierung der Geruchsbelästigung im Austausch anzubieten, wenn sie gutachterlich nachgewiesen ebenso wirksam sind. Ein solcher Antrag liegt der Bezirksregierung
bisher nicht vor.
Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung erneut über den aktuellen Sachstand berichten.