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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VII/ SU (1874)/ ZD (4360) Vorlage Nr. 20100136 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Konjunkturpaket II - Controllingbericht Dez. 2009 Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 17.02.2010 Anlagen 1. Controlling der gesamten Maßnahmen 2. Controlling der Einzelmaßnahmen 3. Controllingvordruck der Verwaltung 12/2009 - Übersicht bezirksübergreifender Projekte Anlage 1_Controlling der gesamten Maßnahmen Anlage 2_Controlling der Einzelmaßnahmen Anlage3 Wortlaut Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 29.06.2009 beschlossen, dass dem Verwaltungsvorstand und dem Haupt- und Finanzausschuss einmal pro Quartal in strukturierter, gleichbleibender Form über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Bochum berichtet wird. Zeitrahmen: Die Projekte im Konjunkturpaket II müssen bis spätestens 31.12.2010 begonnen werden. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2011 vollständig abgerechnet sein. Danach werden keinerlei Zuschüsse aus diesem Programm zur Verfügung stehen. Ratsbeschlüsse: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VII/ SU (1874)/ ZD (4360) Vorlage Nr. 20100136 Der Rat der Stadt Bochum hat in den Sitzungen vom 26.02.2009 und vom 25.06.2009 insgesamt 19 Maßnahmen aus dem Investitionsschwerpunkt Bildung und 14 Maßnahmen aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur zur Umsetzung beschlossen. Daneben hat der Rat festgelegt, dass die Reihenfolge der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzund Nachrückermaßnahmen eine verbindliche Rangfolge darstellt. Insgesamt sechs Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur mit einem Volumen von rund 5,1 Mio. Euro haben sich nach Beurteilung der Bezirksregierung Arnsberg bzw. des Rechnungsprüfungsamtes als nicht förderfähig erwiesen. Neben den bereits festgelegten Ersatzmaßnahmen hat die Verwaltung dem Rat am 28.01.2010 Vorschläge für weitere Ersatzmaßnahmen zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss des Rates lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor und ist im Controllingbericht noch nicht berücksichtigt. Maßnahmen anderer Träger: Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 ebenfalls beschlossen, dass für Maßnahmen nicht städtischer Träger im Investitionsschwerpunkt Bildung 1,14 Mio. Euro reserviert sind. Die anderen Träger hatten bis Ende August Zeit, einen verbindlichen Antrag auf Beteiligung am Konjunkturpaket II bei der Stadt Bochum zu stellen. Insgesamt wurden 25 Anträge von 17 Trägern bei einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mio. Euro innerhalb der Antragfrist gestellt. Der Rat hat am 17.12.2009 beschlossen, zwölf Einzelprojekte anderer Träger mit einem Fördervolumen von rund 980.000 Euro an der Umsetzung im Investitionsschwerpunkt Bildung zu beteiligen. Die Maßnahmen wurden von der Bezirksregierung Arnsberg bereits genehmigt. Des Weiteren hat der Rat am 17.12.2009 festgelegt, dass sechs Einzelprojekte anderer Träger mit einem Fördervolumen von rund 380.000 Euro aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur bewilligt werden sollen, sofern städtische Maßnahmen in diesem Investitionsschwerpunkt nicht förderfähig sind und Mittel neu vergeben werden. Der Ratsbeschluss über diese Projekte am 28.01.2010 lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor und ist im Controllingbericht noch nicht berücksichtigt. Förderung des regionalen Handwerkes: Ein vorrangiges Ziel des Konjunkturpaketes II ist die Förderung regionaler Handwerksbetriebe und Unternehmen. Durch die zusätzliche Nachfrage insbesondere im Baugewerbe sollen regionale Betriebe gestärkt und Arbeitsplätze vor Ort gesichert oder sogar neu geschaffen werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VII/ SU (1874)/ ZD (4360) Vorlage Nr. 20100136 Die Verwaltung hat frühzeitig den Kontakt mit der Kreishandwerkerschaft Bochum, der IHK Bochum und Vertretern aus dem Bereich Bauplanung aufgenommen und die Beteiligten über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Bochum informiert. Über die o.g. Einrichtungen und über den Internetauftritt der Stadt Bochum (“Bauen für Bochum”) erreichten die Informationen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II zahlreiche Interessenten an städtischen Aufträgen. Durch den Eintrag in eine Unternehmerdatei auf der Bochumer Internetseite konnten sich regionale Betriebe auf vereinfachtem Wege für städtische Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II qualifizieren. Der Weg, öffentliche Aufträge auch außerhalb des Konjunkturpaketes II zu erhalten, ist durch den Eintrag in die Unternehmerdatei ebenfalls eröffnet. Im Rahmen des Controllings wird die Anzahl der beteiligten Unternehmen und der Anteil des Auftragsvolumens geographisch eingegrenzt nach den Maßstäben - Bochum Ruhrgebiet Bundesgebiet ermittelt. Controlling Konjunkturpaket II/ Gesamtes Maßnahmenpaket: Die relevanten Daten der Gesamtheit aller einzelnen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II werden mit Blick auf die Auftragsvergabe, den Mittelabruf in Arnsberg und die Förderung des regionalen Handwerks in der Anlage 1 dargestellt. Die Ampelreglung signalisiert, ob sich das gesamte Maßnahmenpaket innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmens realisieren lässt. Vorrangiges Ziel ist dabei der vollständige Einsatz der zur Verfügung gestellten Fördermittel. Controlling Konjunkturpaket II/ Einzelne Maßnahmen: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VII/ SU (1874)/ ZD (4360) Vorlage Nr. 20100136 Die Gesamtförderung in Höhe von fast 44 Mio. Euro verteilt sich auf insgesamt 33 politisch beschlossene Einzelmaßnahmen in zwei Investitionsschwerpunkten. Unter den einzelnen Maßnahmen befinden sich auch vier bezirksübergreifende Projekte (z.B. Maßnahmen zur Toilettensanierung oder Lärmsanierung an kommunalen Straßen), die sich in viele weitere Einzelprojekte unterteilen. Über die insgesamt 33 städtischen Einzelmaßnahmen und die Maßnahmen anderer Träger wird mit Blick auf die Zeitplanung, die Kosten der Maßnahme und die Förderung des regionalen Handwerks in der Anlage 2 informiert. Die Ampelreglung signalisiert, ob sich die einzelnen Maßnahmen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens realisieren lassen oder ob bereits beschlossene Maßnahmen als nicht förderfähig eingestuft wurden. Weitere Detailinformationen zu den vier bezirksübergreifenden Projekten und über die einzelnen Projekte der anderen Träger sind aus dem Controllingblatt der Verwaltung in der Anlage 3 ersichtlich.