Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:17
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VII/ SU (1874)/
ZD (4360)
Vorlage Nr. 20100136
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Konjunkturpaket II - Controllingbericht Dez. 2009 Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt. Beratung
17.02.2010
Anlagen
1. Controlling der gesamten Maßnahmen
2. Controlling der Einzelmaßnahmen
3. Controllingvordruck der Verwaltung 12/2009
- Übersicht bezirksübergreifender Projekte Anlage 1_Controlling der gesamten Maßnahmen
Anlage 2_Controlling der Einzelmaßnahmen
Anlage3
Wortlaut
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 29.06.2009 beschlossen, dass dem
Verwaltungsvorstand und dem Haupt- und Finanzausschuss einmal pro Quartal in
strukturierter, gleichbleibender Form über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in
Bochum berichtet wird.
Zeitrahmen:
Die Projekte im Konjunkturpaket II müssen bis spätestens 31.12.2010 begonnen werden.
Die Projekte müssen bis zum 31.12.2011 vollständig abgerechnet sein. Danach werden
keinerlei Zuschüsse aus diesem Programm zur Verfügung stehen.
Ratsbeschlüsse:
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VII/ SU (1874)/
ZD (4360)
Vorlage Nr. 20100136
Der Rat der Stadt Bochum hat in den Sitzungen vom 26.02.2009 und vom 25.06.2009
insgesamt 19 Maßnahmen aus dem Investitionsschwerpunkt Bildung und 14 Maßnahmen
aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur zur Umsetzung beschlossen. Daneben hat
der Rat festgelegt, dass die Reihenfolge der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzund Nachrückermaßnahmen eine verbindliche Rangfolge darstellt.
Insgesamt sechs Maßnahmen im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur mit einem Volumen
von rund 5,1 Mio. Euro haben sich nach Beurteilung der Bezirksregierung Arnsberg bzw.
des Rechnungsprüfungsamtes als nicht förderfähig erwiesen. Neben den bereits
festgelegten Ersatzmaßnahmen hat die Verwaltung dem Rat am 28.01.2010 Vorschläge für
weitere Ersatzmaßnahmen zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss des Rates lag zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor und ist im Controllingbericht noch nicht
berücksichtigt.
Maßnahmen anderer Träger:
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 25.06.2009 ebenfalls beschlossen, dass
für Maßnahmen nicht städtischer Träger im Investitionsschwerpunkt Bildung 1,14 Mio. Euro
reserviert sind. Die anderen Träger hatten bis Ende August Zeit, einen verbindlichen Antrag
auf Beteiligung am Konjunkturpaket II bei der Stadt Bochum zu stellen.
Insgesamt wurden 25 Anträge von 17 Trägern bei einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mio.
Euro innerhalb der Antragfrist gestellt. Der Rat hat am 17.12.2009 beschlossen, zwölf
Einzelprojekte anderer Träger mit einem Fördervolumen von rund 980.000 Euro an der
Umsetzung im Investitionsschwerpunkt Bildung zu beteiligen. Die Maßnahmen wurden von
der Bezirksregierung Arnsberg bereits genehmigt.
Des Weiteren hat der Rat am 17.12.2009 festgelegt, dass sechs Einzelprojekte anderer
Träger mit einem Fördervolumen von rund 380.000 Euro aus dem Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur bewilligt werden sollen, sofern städtische Maßnahmen in diesem
Investitionsschwerpunkt nicht förderfähig sind und Mittel neu vergeben werden. Der
Ratsbeschluss über diese Projekte am 28.01.2010 lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung
noch nicht vor und ist im Controllingbericht noch nicht berücksichtigt.
Förderung des regionalen Handwerkes:
Ein vorrangiges Ziel des Konjunkturpaketes II ist die Förderung regionaler
Handwerksbetriebe und Unternehmen. Durch die zusätzliche Nachfrage insbesondere im
Baugewerbe sollen regionale Betriebe gestärkt und Arbeitsplätze vor Ort gesichert oder
sogar neu geschaffen werden.
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VII/ SU (1874)/
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Vorlage Nr. 20100136
Die Verwaltung hat frühzeitig den Kontakt mit der Kreishandwerkerschaft Bochum, der IHK
Bochum und Vertretern aus dem Bereich Bauplanung aufgenommen und die Beteiligten
über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Bochum informiert. Über die o.g.
Einrichtungen und über den Internetauftritt der Stadt Bochum (“Bauen für Bochum”)
erreichten die Informationen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II zahlreiche
Interessenten an städtischen Aufträgen.
Durch den Eintrag in eine Unternehmerdatei auf der Bochumer Internetseite konnten sich
regionale Betriebe auf vereinfachtem Wege für städtische Maßnahmen aus dem
Konjunkturpaket II qualifizieren. Der Weg, öffentliche Aufträge auch außerhalb des
Konjunkturpaketes II zu erhalten, ist durch den Eintrag in die Unternehmerdatei ebenfalls
eröffnet.
Im Rahmen des Controllings wird die Anzahl der beteiligten Unternehmen und der Anteil des
Auftragsvolumens geographisch eingegrenzt nach den Maßstäben
-
Bochum
Ruhrgebiet
Bundesgebiet
ermittelt.
Controlling Konjunkturpaket II/ Gesamtes Maßnahmenpaket:
Die relevanten Daten der Gesamtheit aller einzelnen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket
II werden mit Blick auf die Auftragsvergabe, den Mittelabruf in Arnsberg und die Förderung
des regionalen Handwerks in der Anlage 1 dargestellt.
Die Ampelreglung signalisiert, ob sich das gesamte Maßnahmenpaket innerhalb des
gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmens realisieren lässt. Vorrangiges Ziel ist dabei der
vollständige Einsatz der zur Verfügung gestellten Fördermittel.
Controlling Konjunkturpaket II/ Einzelne Maßnahmen:
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Vorlage Nr. 20100136
Die Gesamtförderung in Höhe von fast 44 Mio. Euro verteilt sich auf insgesamt 33 politisch
beschlossene Einzelmaßnahmen in zwei Investitionsschwerpunkten. Unter den einzelnen
Maßnahmen befinden sich auch vier bezirksübergreifende Projekte (z.B. Maßnahmen zur
Toilettensanierung oder Lärmsanierung an kommunalen Straßen), die sich in viele weitere
Einzelprojekte unterteilen.
Über die insgesamt 33 städtischen Einzelmaßnahmen und die Maßnahmen anderer Träger
wird mit Blick auf die Zeitplanung, die Kosten der Maßnahme und die Förderung des
regionalen Handwerks in der Anlage 2 informiert.
Die Ampelreglung signalisiert, ob sich die einzelnen Maßnahmen innerhalb des gesetzlich
vorgegebenen Zeitrahmens realisieren lassen oder ob bereits beschlossene Maßnahmen
als nicht förderfähig eingestuft wurden.
Weitere Detailinformationen zu den vier bezirksübergreifenden Projekten und über die
einzelnen Projekte der anderen Träger sind aus dem Controllingblatt der Verwaltung in der
Anlage 3 ersichtlich.