Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Antrag der SPD-Ratsfraktion sowie der Fraktion „Die Grünen im Rat“ vom 27. Mai 2009;
Vorlagen-Nr. 20091466
Bezeichnung der Vorlage
Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
akt. Beratung
30.11.2009
Anlagen
-
Niederflurgerecht ausgebaute Bushaltestellen in Bochum
Protokollnotiz der DB vom 09. Oktober 2009
Für Rollstuhlfahrer/innen nutzbare U-Bahnhöfe und Straßenbahnhaltestellen in
Bochum
Zielvereinbarung gem. § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (hier: DEHOGA)
Übersicht Geldautomaten
Wortlaut
1.
Rechtliche Grundlagen
Mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der Benachteiligung von Menschen mit
Behinderung – „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“
(Art. 3 des Grundgesetzes) wurde 1994 ein wesentlicher Fortschritt in der
Behindertenpolitik erreicht. Seither müssen sich alle neuen Gesetze,
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an dieser neuen Formulierung im
Grundgesetz messen lassen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
Einen grundlegenden Paradigmenwechsel stellt auch die Einführung des SGB XI
dar. Der bisherige Fürsorgegedanke wird dabei hin zu einer Vorstellung vom
selbstbestimmten Menschen mit individuellen Ansprüchen und Rechten
weiterentwickelt.
Die
vertiefte
inhaltliche
Klarstellung
brachte
2002
das
Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes mit sich. Dieses Gesetz führt
wichtige Begriffe (z. B. Barrierefreiheit) in die deutsche Rechtsprache ein und
schafft vor allem die Möglichkeit, die berechtigten Forderungen behinderter
Menschen an die gesellschaftliche Realität aktiv durchzusetzen. Im Januar 2004
trat in NRW das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in
Kraft. Benachteiligungsverbot und weitreichende Barrierefreiheit im
öffentlichen Sektor sind die Kernpunkte des Gesetzes: „Barrierefreiheit ist die
Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für
alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit
Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und
grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher
Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere
bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im
Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der
Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie
Kommunikationseinrichtungen“.
2.
Situation in Bochum
In Bochum werden die Belange der Menschen mit Behinderung von der
„Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ und der Behinderten-Koordination
des
Sozialamtes wahrgenommen.
2.1.
Baumaßnahmen
In
turnusmäßig
stattfindenden
Gesprächskreisen
mit
der
Bauverwaltung und der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“
sowie der Behinderten-Koordination des Sozialamtes werden
sämtliche Neubauprojekte und Umbaumaßnahmen vorgestellt und auf
die Einhaltung der Barrierefreiheit hin überprüft.
Beispielhaft sind hier zu nennen:
-
Neugestaltung des Bongard-Boulevards
Ausbau der Herner Straße
zweigleisiger Ausbau der Dr.-C.-Otto-Straße
Ausbau der Hansastraße
Neubau und Ausgestaltung von Radwegen
„Roter Teppich“ als Bindeglied zwischen Bochum-Hbf und
Innenstadt
Konzept „Wasser am Boulevard“ inkl. der Erneuerung der
Treppen am „Kuhhirten“
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
-
Einrichtung von behindertengerechten Toilettenanlagen
Ausweisung und Einrichtung von Behindertenparkplätzen
barrierefreier Ausbau von Haltestellen des öffentlichen
Personennahverkehrs
barrierefreie Gestaltung des Platzes des Europäischen
Versprechens
Grundsätzlich werden sowohl im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen
als
auch
im
Zuge
von
neuen
Baumaßnahmen
alle
Fußgängerüberwege/Ampelschaltungen
so
gestaltet,
dass
Sehbehinderte,
Blinde,
Personen
mit
Rollatoren
oder
Rollstuhlfahrer/innen diese Verkehrsanlagen sicher nutzen können.
2.2
Öffentlicher Personennahverkehr
Zwischen der „BOGESTRA“ und der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte
in Bochum“ sowie der Behindertenkoordination des Sozialamtes fnden
mindestens
jährlich
zwei
Abstimmungsgespräche
statt.
Schwerpunktthemata bilden dabei:
-
-
barrierefreie Ausstattung von neuen Straßenbahnen und
Bussen; ggf. wird an einem maßstabgetreuen Modell die
Funktionsweise und die damit verbundene Praxistauglichkeit
der Fahrzeuge - unter Beteiligung von Vertreter/innen der
betroffenen Personengruppen – dargestellt
barrierefreier Ausbau der Haltestellen; nach Auskunft der
„BOGESTRA“ sind z. Zt. ca. 25 % der Bushaltestellen und ca.
40 % der Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Der
weitere barrierefreie Ausbau erfolgt sukzessive.
In den U-Bahnhöfen ist der Haltebereich der Fahrzeuge durch
Schilder „Zug Halt“ gekennzeichnet. Die Zugspitze hält in Höhe
der H-Tafel; auf Strecken mit unterschiedlichen Zugängen sind
anstelle der H-Tafel Ziffern in Abhängigkeit zur Wagenzahl
angeordnet.
Die Busfahrer halten mit der ersten Tür in der Regel in Höhe
der speziell gepflasterten Wartefläche, die zweite Tür befindet
sich etwa 5 Meter dahinter.
Weil Rollstühle/Rollatoren zwangsläufig mehr Platz benötigen,
muss im Zweifelsfall der Fahrer über die Mitnahme bei stark
besetzten Fahrzeugen entscheiden. Bereits im Fahrzeug
befindliche andere Kunden dürfen vom Betriebspersonal nicht
von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, um
Nutzer/innen von Rollstühlen/Rollatoren mitnehmen zu können.
In allen U-Bahnhöfen der Linien U 35, 301, 302 und 308/318
sind die Bahnsteige über Aufzüge oder über Rampen mit einer
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 4 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
Neigung von maximal 6 % zu erreichen. Der Höhenunterschied
zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden beträgt bei der U 35
maximal 10 cm, bei den Linien 301, 302 und 308/318 maximal
8 cm. Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkarte beträgt
bei der U 35 8,0 cm, bei Niederflurstraßenbahnen 6,5 cm.
-
An speziell ausgebauten Bushaltestellen beträgt die
Einstiegshöhe nach dem Absenken des Busses („Kneeling“)
etwa 6 cm/
8 cm. Wenn der Bus die Bordsteinkante gerade anfahren kann,
ist noch ein Spalt von ca. 5 cm zu überwinden. Dies ist in der
Regel der Fall bei Haltestellen deren Haltestellenfläche je nach
Örtlichkeit 16 cm/18 cm über Fahrbahnniveau liegt.
Wenn möglich, wurden die Aufzüge als Durchlader konzipiert.
Dies ermöglicht die Nutzung ohne Rückwärtsfahrt oder
Richtungswechsel. Die Bedienungselemente der Aufzüge sind
fast immer so angeordnet, das sie von Rollstuhlbenutzer/innen
erreicht werden können. Unter der Tel.-Nr. 0234/3034040
(technische Leitstelle) können jederzeit vor Antritt die aktuellen
Betriebszustände der Aufzüge erfragt werden.
Als besondere Information für Sehbehinderte sind Stufen und
Bedienungselemente kontrastreich gestaltet, Haltestellen werden
angesagt, in den Stadtbahnen und Niederflurbahnen wird die
Ausstiegsseite angesagt und Töne kündigen das Schließen der Türen
an.
Die Bahnsteigkanten sind mit einem breiten, hellen Warnstreifen
markiert, der den Gefahrenbereich an der Bahnsteigkante
kennzeichnet. An einigen Haltestellen gibt es bereits Rillenplatten mit
farbigem Begleitstreifen entlang der Bordsteinkante und quer über den
ganzen Bürgersteig. Sie führen zu einer Wartefläche in Höhe der
ersten Tür; sie sind mit dem Stock, aber auch mit den Füßen ertastbar
und dienen zur Orientierung und zur Warnung. Tasten in Aufzügen
sind in Blindenschrift ausgeführt. Einige Aufzüge verfügen über eine
akustische Ansage der Haltepunkte.
Zur besseren Information für gehörlose Menschen wird in den
Fahrzeugen jeweils die nächste Haltestelle über ein Display angezeigt,
in den Stadtbahnen wird in diesem Display auch die Ausstiegsseite
angezeigt. Zielanzeiger auf den Bahnsteigen der U-Bahnhöfe
informieren über Linien und Fahrtrichtungen, Betriebsstörungen und
aktuelle Maßnahmen.
Eine von der „BOGESTRA“ erstellte Übersicht der „niederflurgerecht
ausgebauten Bushaltestellen in Bochum“ sowie eine Übersicht der „für
Rollstuhlfahrer/innen
nutzbaren
U-Bahnhöfe
und
Straßenbahnhaltestellen in Bochum“ sind als Anlage I u. II beigefügt.
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 5 -
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
2.3
Informationsquellen
Die Internet-Präsentation der Stadt Bochum ist bereits weitgehend
barrierefrei. Die vom
Sozialamt zielgruppenorientiert erstellten
„Ratgeber für Menschen mit
Behinderung“ und „Ratgeber für
Seniorinnen und Senioren“ stehen in Schriftform und barrierefrei im
Internet zur Verfügung.
3.
Bürgerforum am 02. April 2009
3.1
Situation Bochum-Hauptbahnhof
In mehreren Gesprächsrunden sowie bei diversen Ortsterminen mit
der „Deutschen Bahn AG“ – Management Essen – und der
„Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der BehindertenKoordination der Stadt Bochum wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit
des Bochumer Hauptbahnhofs erheblich Mängel aufgezeigt.
Die Detailproblematik stellt sich wie folgt dar:
Eingangsbereich
-
ein Info-Point ist im Bochumer Hauptbahnhof nicht vorhanden,
stattdessen befindet sich ein Telekom-Verkaufsstand auf der
seinerzeit vorgesehenen Fläche. Das auf einen Info-Point
ausgelegte Leitsystem ist somit nun unvollständig. Zwischen
Eingangstür und Auffangstreifen ist eine Lücke von ca. 9 Meter.
Der Auffangstreifen, der zunächst für den Info-Point gedacht
war, müsste mehr nach links und rechts gezogen werden, um
ihn auffinden zu können. Die vorhandene Leittafel enthält noch
immer die Information zu dem fehlenden Info-Point.
Aus Sicht der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“
sowie der Behinderten-Koordination der Stadt Bochum ergeben
sich folgende Notwendigkeiten:
-
Freihaltung
des
kompletten
Leitsystems
von
Störfaktoren (z. B. Blumenamphoren etc.)
Ergänzung des Leitsystems entsprechend der
veränderten Bedingungen
Neugestaltung der Infotafel entsprechend der
veränderten Informationen
Beleuchtung der Leittafel zur besseren Nutzung für
Sehbehinderte (entsprechende Vorrichtungen sind
vorhanden)
Öffentliche Toilettenanlage
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 6 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
Am Treppenansatz zur Minus-Ebene wurde – wie seinerzeit mit
der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der
Behinderten-Koordination der Stadt Bochum vereinbart – ein
Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und Sehbehinderte geschaffen.
Dieses Aufmerksamkeitsfeld wurde mit der Zugangstechnik
(Drehtür mit Geldeinwurf) überbaut und hat somit seinen Sinn
verloren. Zudem wurde ebenfalls die Fluchttür in diesem
Bereich durch diese Baumaßnahme unerreichbar. Das Rolltor,
das sich im Brandfall schließen soll, befindet sich direkt an
diesem Zugangsbereich. Der s.g. „gefangene Raum“ wäre
nicht entstanden, wenn der Zugang zu den Toiletten auf die
Minus-Ebene verlegt worden wäre. Es ergeben sich folgende
Notwendigkeiten:
-
Verlegung des Zugangs der Toiletten auf die MinusEbene
Wiederherstellung der Zugängigkeit zur Fluchttür
Behindertentoilette
Zum Zeitpunkt der letzten Begehung (12.12.2008) war die
Toilette
sehr
stark
verschmutzt
und
in
vielen
Funktionsbereichen durch Vandalismus erheblich beschädigt
worden. Die Tür war nur angelehnt und konnte nicht
geschlossen
werden
aufgrund
des
defekten
Schließmechanismus. Dieser Zustand war nach Mitteilung des
Mitarbeiters der „Deutschen Bahn AG“ seit längerem bekannt.
Ein
behindertengerechter
Türöffnungsu.
Schließmechanismus war noch nicht nachgerüstet worden.
Einem Rollstuhlfahrer ist es in der Regel aufgrund des hohen
Kraftaufwandes nicht möglich, die Toilette selbständig zu
öffnen.
Diese Toilette hat zudem den Status einer s.g. „Nachttoilette“,
da aufgrund der Schließung der weiteren Toiletten zwischen
22.00 Uhr und 6.00 Uhr keine weiteren Toilettenanlagen
nutzbar sind.
Desweiteren ist anzumerken, dass die Ausschilderung dieser
Toilettenanlage – von der Bahnhofshalle aus betrachtet – kaum
erkennbar ist. Im Rahmen der Barrierefreiheit werden folgende
Maßnahmen vorgeschlagen:
-
Ausweisung
dieser
Toilette
als
reine
Behindertentoilette; ausschließlicher Zugang nur für
Behinderte (EURO-Schlüssel; auf die Erhebung eines
Nutzungsentgeltes sollte verzichtet werden)
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 7 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
-
-
-
Nachrüstung mit einer automatischen Türöffnung für
Rollstuhlfahrer/innen, um eine echte Barrierefreiheit zu
erreichen
Verbesserung der Ausschilderung
Schaffung von Überwachungsmöglichkeiten, um das
WC vor Vandalismus und Missbrauch besser zu
schützen
Verlegung eines taktilen Leitsystems zu dieser
Toilettenanlage
Bahnsteige u. Durchgangstunnel
An einigen Aufgängen wurden taktile Hinweise an den
Geländern gewaltsam entfernt. Auf den Bahnsteigen fehlen
Notrufsäulen (lt. Angabe des Bahnmitarbeiters sind diese nicht
vorgeschrieben).
Die Aufzüge zu S-Bahnen sind häufig und für längere Zeit
defekt. Für die „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“
sowie die Behinderten-Koordination der Stadt Bochum ergeben
sich folgende Forderungen/Wünsche:
-
-
Nachrüstung der taktilen Hinweise an den Geländern
Kurzfristige Reparatur der Aufzüge (dabei ist zu prüfen,
ob die Benutzbarkeit der Aufzüge – vergleichbar dem
hiesigen Nahverkehrsunternehmen – auch kurzfristig
aktualisiert im Internet dargestellt werden kann)
ggf. Nachrüstung von Notrufsäulen zur Verbesserung
der Sicherheit
Nach langwierigen Verhandlungsrunden hat die DB nunmehr
zu
den
wesentlichen
Kritikpunkten
adäquate
Lösungsvorschläge unterbreitet ( s. Protokollnotiz der DB vom
09.10.2009; als Anlage beigefügt)
Über den weiteren Fortgang wird die Verwaltung den
Ausschuss informieren.
3.2
Öffentlicher Personennahverkehr
(s. hierzu Ziff. 2.2. dieser Mitteilung)
3.3
Kultur, Gaststätten u. Hotels
Mit der Direktion des Schauspielhauses wurde die Herstellung
der Barrierefreiheit der „Kammerspiele“ bereits mehrfach
thematisiert. Bis zu einer adäquaten baulichen Lösung wurde
zwischen Schauspielhaus und städt. Feuerwehr eine
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 8 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
individuelle Transportmöglichkeit für Rollstuhlfahrer/innen
vereinbart. Eine entsprechende Voranmeldung ist erforderlich.
Für die bestehenden privatwirtschaftlichen Gastronomie- u.
Beherbergungsbetriebe (Hotels) finden die unter Ziff. 1 dieser
Mitteilung dargestellten rechtlichen Normierungen der
Behindertengleichstellungsgesetze nicht in vollem Umfang
Anwendung.
Am 12.03.2005 hat jedoch der Deutsche Hotel- u.
Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) mit dem Sozialverband
VDK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für
Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen
Blinden-u.
Sehbehindertenverband
und
der
Interessenvertretung
Selbstbestimmt
leben
eine
Zielvereinbarung
gem.
§
5
des
BundesBehindertengleichstellungsgesetzes getroffen. Inhalt dieser
Zielvereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung
verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und
Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und
Gastronomie (s. Anlage III).
Im Zuge der Einführung des Bundes- Behindertengleichstellungsgesetzes wurde auch das Gaststättengesetz den
Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung angepasst.
Gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 2 a ist die Erlaubnis zu versagen, wenn
die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume
von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden
können, soweit
diese Räume in einem Gebäude liegen für das nach dem 1.
November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige
Einrichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine
wesentliche Erweiterung erteilt wurde oder dass, für den Fall,
dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nach dem 01.
Mai 2002 fertiggestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert
wurde.
Eine Auswahl von Gastronomiebetrieben in Bochum mit
Hinweis auf Barrierefreiheit (Abdruck entsprechender
Piktogramme)
enthält
der
von
den
Stadtmarketinggesellschaften der Städte Bochum, Essen,
Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Herne und Dortmund
aufgeführte „RUHRGASTROGUIDE-GUiDO“.
Eine Übersicht der „rollstuhlgerechten Zimmer“ enthält die von
BO-Marketing erstellte Schrift „Schlafstätten 2009“.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 9 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 3 (2813)
Vorlage Nr. 20091803
Beide Broschüren sind erhältlich bei „Bochum-Ticket-Shop
Tourist-Info“, Huestr. 9. Ebenfalls können diese Informationen
im Internet (www.bochum-tourismus.de) eingesehen werden.
3.4
Themenbereich Banken und Sparkassen
Die Sparkasse hat eine Übersicht veröffentlicht, aus der die
Standorte der Zweigstellen hervorgehen. Aus dieser Auflistung
ist auch die Zugangsmöglichkeit zum Gebäude sowie die
Erreichbarkeit des Geldautomaten zu entnehmen. Darüber
hinaus werden spezielle Serviceangebote dargestellt (z. B. die
Sprachführung für Sehbehinderte).
Eine Übersicht ist als Anlage IV beigefügt. Eine entsprechende
Übersicht der anderen Bankinstitute liegt nicht vor.
3.5
Themenbereich Arztpraxen und Gesundheitsversorgung
Nach Darstellung der Beauftragten der Landesregierung für die
Belange der Menschen mit Behinderung in NRW - Angelika
Gemkow - sind bisher nur 10 – 20 % aller Arztpraxen in NRW
barrierefrei.
Eine Information über barrierefreie Bochumer Arztpraxen ist
über den Button „Arztbesuche“ der kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhältlich. Fernmündlich
kann bei der KVWL unter der Rufnummer 0251-9292043
nachgefragt werden.