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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
26.12.14, 14:17
Aktualisiert
28.01.18, 07:18

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Antrag der SPD-Ratsfraktion sowie der Fraktion „Die Grünen im Rat“ vom 27. Mai 2009; Vorlagen-Nr. 20091466 Bezeichnung der Vorlage Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales akt. Beratung 30.11.2009 Anlagen - Niederflurgerecht ausgebaute Bushaltestellen in Bochum Protokollnotiz der DB vom 09. Oktober 2009 Für Rollstuhlfahrer/innen nutzbare U-Bahnhöfe und Straßenbahnhaltestellen in Bochum Zielvereinbarung gem. § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (hier: DEHOGA) Übersicht Geldautomaten Wortlaut 1. Rechtliche Grundlagen Mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung – „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 des Grundgesetzes) wurde 1994 ein wesentlicher Fortschritt in der Behindertenpolitik erreicht. Seither müssen sich alle neuen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an dieser neuen Formulierung im Grundgesetz messen lassen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 Einen grundlegenden Paradigmenwechsel stellt auch die Einführung des SGB XI dar. Der bisherige Fürsorgegedanke wird dabei hin zu einer Vorstellung vom selbstbestimmten Menschen mit individuellen Ansprüchen und Rechten weiterentwickelt. Die vertiefte inhaltliche Klarstellung brachte 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes mit sich. Dieses Gesetz führt wichtige Begriffe (z. B. Barrierefreiheit) in die deutsche Rechtsprache ein und schafft vor allem die Möglichkeit, die berechtigten Forderungen behinderter Menschen an die gesellschaftliche Realität aktiv durchzusetzen. Im Januar 2004 trat in NRW das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Kraft. Benachteiligungsverbot und weitreichende Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor sind die Kernpunkte des Gesetzes: „Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen“. 2. Situation in Bochum In Bochum werden die Belange der Menschen mit Behinderung von der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ und der Behinderten-Koordination des Sozialamtes wahrgenommen. 2.1. Baumaßnahmen In turnusmäßig stattfindenden Gesprächskreisen mit der Bauverwaltung und der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der Behinderten-Koordination des Sozialamtes werden sämtliche Neubauprojekte und Umbaumaßnahmen vorgestellt und auf die Einhaltung der Barrierefreiheit hin überprüft. Beispielhaft sind hier zu nennen: - Neugestaltung des Bongard-Boulevards Ausbau der Herner Straße zweigleisiger Ausbau der Dr.-C.-Otto-Straße Ausbau der Hansastraße Neubau und Ausgestaltung von Radwegen „Roter Teppich“ als Bindeglied zwischen Bochum-Hbf und Innenstadt Konzept „Wasser am Boulevard“ inkl. der Erneuerung der Treppen am „Kuhhirten“ Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 - Einrichtung von behindertengerechten Toilettenanlagen Ausweisung und Einrichtung von Behindertenparkplätzen barrierefreier Ausbau von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs barrierefreie Gestaltung des Platzes des Europäischen Versprechens Grundsätzlich werden sowohl im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen als auch im Zuge von neuen Baumaßnahmen alle Fußgängerüberwege/Ampelschaltungen so gestaltet, dass Sehbehinderte, Blinde, Personen mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer/innen diese Verkehrsanlagen sicher nutzen können. 2.2 Öffentlicher Personennahverkehr Zwischen der „BOGESTRA“ und der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der Behindertenkoordination des Sozialamtes fnden mindestens jährlich zwei Abstimmungsgespräche statt. Schwerpunktthemata bilden dabei: - - barrierefreie Ausstattung von neuen Straßenbahnen und Bussen; ggf. wird an einem maßstabgetreuen Modell die Funktionsweise und die damit verbundene Praxistauglichkeit der Fahrzeuge - unter Beteiligung von Vertreter/innen der betroffenen Personengruppen – dargestellt barrierefreier Ausbau der Haltestellen; nach Auskunft der „BOGESTRA“ sind z. Zt. ca. 25 % der Bushaltestellen und ca. 40 % der Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Der weitere barrierefreie Ausbau erfolgt sukzessive. In den U-Bahnhöfen ist der Haltebereich der Fahrzeuge durch Schilder „Zug Halt“ gekennzeichnet. Die Zugspitze hält in Höhe der H-Tafel; auf Strecken mit unterschiedlichen Zugängen sind anstelle der H-Tafel Ziffern in Abhängigkeit zur Wagenzahl angeordnet. Die Busfahrer halten mit der ersten Tür in der Regel in Höhe der speziell gepflasterten Wartefläche, die zweite Tür befindet sich etwa 5 Meter dahinter. Weil Rollstühle/Rollatoren zwangsläufig mehr Platz benötigen, muss im Zweifelsfall der Fahrer über die Mitnahme bei stark besetzten Fahrzeugen entscheiden. Bereits im Fahrzeug befindliche andere Kunden dürfen vom Betriebspersonal nicht von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, um Nutzer/innen von Rollstühlen/Rollatoren mitnehmen zu können. In allen U-Bahnhöfen der Linien U 35, 301, 302 und 308/318 sind die Bahnsteige über Aufzüge oder über Rampen mit einer Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 Neigung von maximal 6 % zu erreichen. Der Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden beträgt bei der U 35 maximal 10 cm, bei den Linien 301, 302 und 308/318 maximal 8 cm. Der Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkarte beträgt bei der U 35 8,0 cm, bei Niederflurstraßenbahnen 6,5 cm. - An speziell ausgebauten Bushaltestellen beträgt die Einstiegshöhe nach dem Absenken des Busses („Kneeling“) etwa 6 cm/ 8 cm. Wenn der Bus die Bordsteinkante gerade anfahren kann, ist noch ein Spalt von ca. 5 cm zu überwinden. Dies ist in der Regel der Fall bei Haltestellen deren Haltestellenfläche je nach Örtlichkeit 16 cm/18 cm über Fahrbahnniveau liegt. Wenn möglich, wurden die Aufzüge als Durchlader konzipiert. Dies ermöglicht die Nutzung ohne Rückwärtsfahrt oder Richtungswechsel. Die Bedienungselemente der Aufzüge sind fast immer so angeordnet, das sie von Rollstuhlbenutzer/innen erreicht werden können. Unter der Tel.-Nr. 0234/3034040 (technische Leitstelle) können jederzeit vor Antritt die aktuellen Betriebszustände der Aufzüge erfragt werden. Als besondere Information für Sehbehinderte sind Stufen und Bedienungselemente kontrastreich gestaltet, Haltestellen werden angesagt, in den Stadtbahnen und Niederflurbahnen wird die Ausstiegsseite angesagt und Töne kündigen das Schließen der Türen an. Die Bahnsteigkanten sind mit einem breiten, hellen Warnstreifen markiert, der den Gefahrenbereich an der Bahnsteigkante kennzeichnet. An einigen Haltestellen gibt es bereits Rillenplatten mit farbigem Begleitstreifen entlang der Bordsteinkante und quer über den ganzen Bürgersteig. Sie führen zu einer Wartefläche in Höhe der ersten Tür; sie sind mit dem Stock, aber auch mit den Füßen ertastbar und dienen zur Orientierung und zur Warnung. Tasten in Aufzügen sind in Blindenschrift ausgeführt. Einige Aufzüge verfügen über eine akustische Ansage der Haltepunkte. Zur besseren Information für gehörlose Menschen wird in den Fahrzeugen jeweils die nächste Haltestelle über ein Display angezeigt, in den Stadtbahnen wird in diesem Display auch die Ausstiegsseite angezeigt. Zielanzeiger auf den Bahnsteigen der U-Bahnhöfe informieren über Linien und Fahrtrichtungen, Betriebsstörungen und aktuelle Maßnahmen. Eine von der „BOGESTRA“ erstellte Übersicht der „niederflurgerecht ausgebauten Bushaltestellen in Bochum“ sowie eine Übersicht der „für Rollstuhlfahrer/innen nutzbaren U-Bahnhöfe und Straßenbahnhaltestellen in Bochum“ sind als Anlage I u. II beigefügt. Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 2.3 Informationsquellen Die Internet-Präsentation der Stadt Bochum ist bereits weitgehend barrierefrei. Die vom Sozialamt zielgruppenorientiert erstellten „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ und „Ratgeber für Seniorinnen und Senioren“ stehen in Schriftform und barrierefrei im Internet zur Verfügung. 3. Bürgerforum am 02. April 2009 3.1 Situation Bochum-Hauptbahnhof In mehreren Gesprächsrunden sowie bei diversen Ortsterminen mit der „Deutschen Bahn AG“ – Management Essen – und der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der BehindertenKoordination der Stadt Bochum wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit des Bochumer Hauptbahnhofs erheblich Mängel aufgezeigt. Die Detailproblematik stellt sich wie folgt dar: Eingangsbereich - ein Info-Point ist im Bochumer Hauptbahnhof nicht vorhanden, stattdessen befindet sich ein Telekom-Verkaufsstand auf der seinerzeit vorgesehenen Fläche. Das auf einen Info-Point ausgelegte Leitsystem ist somit nun unvollständig. Zwischen Eingangstür und Auffangstreifen ist eine Lücke von ca. 9 Meter. Der Auffangstreifen, der zunächst für den Info-Point gedacht war, müsste mehr nach links und rechts gezogen werden, um ihn auffinden zu können. Die vorhandene Leittafel enthält noch immer die Information zu dem fehlenden Info-Point. Aus Sicht der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der Behinderten-Koordination der Stadt Bochum ergeben sich folgende Notwendigkeiten: - Freihaltung des kompletten Leitsystems von Störfaktoren (z. B. Blumenamphoren etc.) Ergänzung des Leitsystems entsprechend der veränderten Bedingungen Neugestaltung der Infotafel entsprechend der veränderten Informationen Beleuchtung der Leittafel zur besseren Nutzung für Sehbehinderte (entsprechende Vorrichtungen sind vorhanden) Öffentliche Toilettenanlage Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 Am Treppenansatz zur Minus-Ebene wurde – wie seinerzeit mit der „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie der Behinderten-Koordination der Stadt Bochum vereinbart – ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und Sehbehinderte geschaffen. Dieses Aufmerksamkeitsfeld wurde mit der Zugangstechnik (Drehtür mit Geldeinwurf) überbaut und hat somit seinen Sinn verloren. Zudem wurde ebenfalls die Fluchttür in diesem Bereich durch diese Baumaßnahme unerreichbar. Das Rolltor, das sich im Brandfall schließen soll, befindet sich direkt an diesem Zugangsbereich. Der s.g. „gefangene Raum“ wäre nicht entstanden, wenn der Zugang zu den Toiletten auf die Minus-Ebene verlegt worden wäre. Es ergeben sich folgende Notwendigkeiten: - Verlegung des Zugangs der Toiletten auf die MinusEbene Wiederherstellung der Zugängigkeit zur Fluchttür Behindertentoilette Zum Zeitpunkt der letzten Begehung (12.12.2008) war die Toilette sehr stark verschmutzt und in vielen Funktionsbereichen durch Vandalismus erheblich beschädigt worden. Die Tür war nur angelehnt und konnte nicht geschlossen werden aufgrund des defekten Schließmechanismus. Dieser Zustand war nach Mitteilung des Mitarbeiters der „Deutschen Bahn AG“ seit längerem bekannt. Ein behindertengerechter Türöffnungsu. Schließmechanismus war noch nicht nachgerüstet worden. Einem Rollstuhlfahrer ist es in der Regel aufgrund des hohen Kraftaufwandes nicht möglich, die Toilette selbständig zu öffnen. Diese Toilette hat zudem den Status einer s.g. „Nachttoilette“, da aufgrund der Schließung der weiteren Toiletten zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr keine weiteren Toilettenanlagen nutzbar sind. Desweiteren ist anzumerken, dass die Ausschilderung dieser Toilettenanlage – von der Bahnhofshalle aus betrachtet – kaum erkennbar ist. Im Rahmen der Barrierefreiheit werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: - Ausweisung dieser Toilette als reine Behindertentoilette; ausschließlicher Zugang nur für Behinderte (EURO-Schlüssel; auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes sollte verzichtet werden) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 - - - Nachrüstung mit einer automatischen Türöffnung für Rollstuhlfahrer/innen, um eine echte Barrierefreiheit zu erreichen Verbesserung der Ausschilderung Schaffung von Überwachungsmöglichkeiten, um das WC vor Vandalismus und Missbrauch besser zu schützen Verlegung eines taktilen Leitsystems zu dieser Toilettenanlage Bahnsteige u. Durchgangstunnel An einigen Aufgängen wurden taktile Hinweise an den Geländern gewaltsam entfernt. Auf den Bahnsteigen fehlen Notrufsäulen (lt. Angabe des Bahnmitarbeiters sind diese nicht vorgeschrieben). Die Aufzüge zu S-Bahnen sind häufig und für längere Zeit defekt. Für die „Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum“ sowie die Behinderten-Koordination der Stadt Bochum ergeben sich folgende Forderungen/Wünsche: - - Nachrüstung der taktilen Hinweise an den Geländern Kurzfristige Reparatur der Aufzüge (dabei ist zu prüfen, ob die Benutzbarkeit der Aufzüge – vergleichbar dem hiesigen Nahverkehrsunternehmen – auch kurzfristig aktualisiert im Internet dargestellt werden kann) ggf. Nachrüstung von Notrufsäulen zur Verbesserung der Sicherheit Nach langwierigen Verhandlungsrunden hat die DB nunmehr zu den wesentlichen Kritikpunkten adäquate Lösungsvorschläge unterbreitet ( s. Protokollnotiz der DB vom 09.10.2009; als Anlage beigefügt) Über den weiteren Fortgang wird die Verwaltung den Ausschuss informieren. 3.2 Öffentlicher Personennahverkehr (s. hierzu Ziff. 2.2. dieser Mitteilung) 3.3 Kultur, Gaststätten u. Hotels Mit der Direktion des Schauspielhauses wurde die Herstellung der Barrierefreiheit der „Kammerspiele“ bereits mehrfach thematisiert. Bis zu einer adäquaten baulichen Lösung wurde zwischen Schauspielhaus und städt. Feuerwehr eine Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 individuelle Transportmöglichkeit für Rollstuhlfahrer/innen vereinbart. Eine entsprechende Voranmeldung ist erforderlich. Für die bestehenden privatwirtschaftlichen Gastronomie- u. Beherbergungsbetriebe (Hotels) finden die unter Ziff. 1 dieser Mitteilung dargestellten rechtlichen Normierungen der Behindertengleichstellungsgesetze nicht in vollem Umfang Anwendung. Am 12.03.2005 hat jedoch der Deutsche Hotel- u. Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) mit dem Sozialverband VDK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden-u. Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt leben eine Zielvereinbarung gem. § 5 des BundesBehindertengleichstellungsgesetzes getroffen. Inhalt dieser Zielvereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie (s. Anlage III). Im Zuge der Einführung des Bundes- Behindertengleichstellungsgesetzes wurde auch das Gaststättengesetz den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung angepasst. Gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 2 a ist die Erlaubnis zu versagen, wenn die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können, soweit diese Räume in einem Gebäude liegen für das nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige Einrichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine wesentliche Erweiterung erteilt wurde oder dass, für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nach dem 01. Mai 2002 fertiggestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert wurde. Eine Auswahl von Gastronomiebetrieben in Bochum mit Hinweis auf Barrierefreiheit (Abdruck entsprechender Piktogramme) enthält der von den Stadtmarketinggesellschaften der Städte Bochum, Essen, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Herne und Dortmund aufgeführte „RUHRGASTROGUIDE-GUiDO“. Eine Übersicht der „rollstuhlgerechten Zimmer“ enthält die von BO-Marketing erstellte Schrift „Schlafstätten 2009“. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 3 (2813) Vorlage Nr. 20091803 Beide Broschüren sind erhältlich bei „Bochum-Ticket-Shop Tourist-Info“, Huestr. 9. Ebenfalls können diese Informationen im Internet (www.bochum-tourismus.de) eingesehen werden. 3.4 Themenbereich Banken und Sparkassen Die Sparkasse hat eine Übersicht veröffentlicht, aus der die Standorte der Zweigstellen hervorgehen. Aus dieser Auflistung ist auch die Zugangsmöglichkeit zum Gebäude sowie die Erreichbarkeit des Geldautomaten zu entnehmen. Darüber hinaus werden spezielle Serviceangebote dargestellt (z. B. die Sprachführung für Sehbehinderte). Eine Übersicht ist als Anlage IV beigefügt. Eine entsprechende Übersicht der anderen Bankinstitute liegt nicht vor. 3.5 Themenbereich Arztpraxen und Gesundheitsversorgung Nach Darstellung der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW - Angelika Gemkow - sind bisher nur 10 – 20 % aller Arztpraxen in NRW barrierefrei. Eine Information über barrierefreie Bochumer Arztpraxen ist über den Button „Arztbesuche“ der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhältlich. Fernmündlich kann bei der KVWL unter der Rufnummer 0251-9292043 nachgefragt werden.