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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 14:18
Aktualisiert
28.01.18, 07:18

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW hier: Öffentlicher Personennahverkehr im Bereich Bochum-Riemke Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Sitzungstermin 23.02.2010 Anlagen 1. Anregung nach § 24 GO NRW 2. Stadtplanausschnitt zu den Punkten 1 und 4/Lage der Haltepunkte 3. Luftbild zu Punkt 2 4. Auszug aus dem Linienplan zu Punkt 3 Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 Mit Schreiben vom 15.12.2008 legte Herr Jürgen Eichel, Elsaßstr. 13, 44793 Bochum, als Sprecher des Verkehrsclub Deutschland (VCD) NRW sowie Mitglied der Programmgruppe Bochum Agenda 21 die in der Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW vor. Die Anregung hat die vier folgenden Punkte zum Inhalt: 1. Die Stadt Bochum setzt sich dafür ein, dass der Haltepunkt „Bochum-Nokia“ der jetzt „Glückaufbahn“ genannten Regionalbahn Bochum-Gelsenkirchen nicht in „BochumRiemke“ sondern ggf. in „Bochum-Riemke Nord“ umbenannt wird. 2. Es wird ein öffentlich nutzbarer Meesmannstraße geschaffen. 3. Es wird geprüft, inwieweit die derzeit im Bereich Keplerweg endenden Buslinien den Haltepunkt ebenfalls anfahren können und zudem mit der benachbarten auf Herner Stadtgebiet verkehrenden Buslinie verknüpft werden können. 4. Die Stadt Bochum setzt sich dafür ein, dass ein weiterer Haltepunkt im Bereich Riemke/Hofstede (zwischen Herzogstraße und Auf dem Dahlacker) unter den veränderten Bedingungen erneut geprüft wird. Ggf. kann der Halt Nokia bzw. Riemke Nord in einen Bedarfshalt umgewandelt werden. Zugang zum Haltepunkt im Süden von der Zu den Punkten 1 und 4: Bezüglich der Umbenennung des Haltepunktes BO-NOKIA auf der Linie RB 46 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 26.08.2008 dem Vorschlag der Verwaltung (vgl. Mitteilung Nr.: 20081783) „Bochum-Riemke“ zugestimmt. Damit wird dieser Bahnhof analog den anderen Bahnhöfen in Bochum benannt. Der Umbenennungsvorschlag wurde unmittelbar nach der v. g. Zustimmung im September 2008 an den Verkehrsverbund Rhein Ruhr als zuständigem Aufgabenträger für den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) weitergeleitet, der ihn wiederum umgehend an das - die Maßnahme finanzierende - Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW und die DB Station und Station und Service AG (DB) zur weiteren Veranlassung weiterleitete. Da die DB einen zeitlichen Vorlauf von 13 Monaten für die Bearbeitung einer Umbenennung benötigt, konnte die Umsetzung der Maßnahme erst zum DB-Fahrplanwechsel am 13.12.2009 erfolgen. Die in der Bürgeranregung erwähnten Nachteile einer Umbenennung in BO-Riemke werden nicht erwartet. Auch andere SPNV-Stationen liegen nicht zwingend zentral in dem jeweiligen Stadtteil (z. B. BO-Langendreer S). Ebenso kann die Befürchtung nicht geteilt werden, der gewählte Name würde eine evtl. Diskussion um einen weiteren Halt der RB 46 im Bereich Riemke/Hofstede erschweren. Diese Diskussion ist nicht von der Namensgebung, sondern von den nachfolgenden aufgeführten Punkten abhängig. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 Die unter Punkt 4. genannte Anregung ist an den VRR mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet worden. Der VRR begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung des SPNV. In einer verkehrlichen und betrieblichen Einschätzung befürwortet er einen zusätzlichen Halt aus folgenden Gründen aber nicht: - Im Hinblick auf die Lage wäre die Realisierung eines zusätzlichen Haltepunktes südlich der heutigen Station BO-NOKIA – jetzt BO-Riemke (nachfolgend wird immer der Name BORiemke verwendet) eher im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Riemke denkbar, da dieser Haltepunkt in ca. 1,5 Km Entfernung sowohl zur nördlich gelegenen Station BORiemke als auch zur südlich gelegenen Station BO-Hamme liegt (vgl. Anlage 1). Darüber hinaus ist die ÖPNV-Erschließung der Stadtteile Hofstede und Riemke bereits heute durch die Stadtbahnlinie U 35, die Straßenbahnlinine 306 sowie durch mehrere Buslinien gewährleistet und aus Sicht des VRR als sehr gut zu bezeichnen. - Die Realisierung eines zusätzlichen Haltes würde – unter Berücksichtigung der heutigen Bedingungen (Betreiber ABELLIO Rail NRW GmbH mit neuen leistungsstarken Fahrzeugen) – in jede Richtung in etwa eine Fahrzeitverlängerung von 2 Minuten bedeuten. Die Linie RB 46 verkehrt heute im 30-Minuten-Takt zwischen Bochum Hbf und Gelsenkirchen Hbf. In der Schwachverkehrszeit wird ein 60-Minuten-Takt angeboten. Am Endpunkt Gelsenkirchen Hbf beträgt die Wendezeit der Züge 5 Minuten, am Endpunkt Bochum Hbf 10 Minuten. Für den Betrieb im 30-Minuten-Takt sind 2 Fahrzeuge notwendig. In Wanne-Eickel Hbf bestehen bei der Linie Umsteigebeziehungen insbesondere in/aus Richtung Recklinghausen und Münster. Da eine Verschiebung der Fahrplanlagen in Wanne-Eickel Hbf aufgrund der Umstiegssituation von und zu anderen Linien nicht möglich ist, könnte eine Realisierung eines zusätzlichen Haltes nur durch die Reduzierung der Wendezeit in Bochum Hbf ermöglicht werden. Da bereits heute in Gelsenkirchen Hbf eine Kurzwende von 5 Minuten besteht, könnte es hierdurch zu einer deutlichen Verschlechterung der Betriebsführung kommen. Dies hätte zur Folge, dass Verspätungen aufgrund der geringen Wendezeiten an den Endbahnhöfen nicht mehr ausgeglichen werden könnten und auf den nächsten Umlauf übertragen würden. Die Einrichtung eines zusätzlichen Umlaufs wird aufgrund der daraus resultierenden Sprungkosten für den Betrieb sowie aufgrund von eingleisigen Streckenabschnitten als nicht realisierbar angesehen. - Neben den einmaligen Infrastrukturkosten, die durch die Einrichtung eines neuen Haltepunktes entstehen, werden Stationsgebühren für die DB Station & Service fällig. Hierbei ist mit jährlichen Kosten von mehr als 65.000 EUR (Preisstand 2009) zu rechnen. Diese jährlichen Betriebskosten können vom VRR aus finanziellen Gründen nicht zusätzlich übernommen werden und müssten von der Stadt Bochum getragen werden. - Aus Sicht des VRR könnte die Einrichtung eines neuen Haltes nur dann realistisch weiterverfolgt werden, wenn ein anderer Haltepunkt auf Bochumer Stadtgebiet (BO-Riemke oder BO-Hamme) entfallen würde. Durch den Wegfall eines anderen Haltepunktes würden einerseits keine Fahrzeitverlängerungen und damit keine Verringerung der Wendezeiten an den Endpunkten der Linie, andererseits auch keine zusätzlichen Betriebskosten (Stationsgebühren) für die Stadt Bochum entstehen. Die in der Anregung vorgeschlagene Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 Umwandlung des Bahnhofs BO-Riemke in einen Bedarfshalt würde die aufgeworfenen Probleme nicht lösen können. - Aufgrund der Tatsache, dass weder Finanzmittel für die einmaligen Infrastrukturkosten zur Errichtungen des neuen Haltepunktes sowie für die jährlichen Betriebskosten vorhanden sind, noch ein anderer Halt dauerhaft entfallen sollte, sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, einen zusätzlichen Halt zu realisieren. Dennoch sollte das Anliegen bei weiteren Planungen der städtebaulichen Entwicklung in den Stadtteilen Riemke und Hofstede bei Bedarf wieder aufgegriffen werden. Zu Punkt 2.: Für eine zusätzliche Anbindung der Wohnbereiche Keplerweg, Kopernikusweg etc. an den Haltepunkt der RB 46 wäre im Süden der Meesmannstraße die Erstellung eines Zugangs sowie einer Wegeverbindung mit Beleuchtung entlang des höher gelegenen Bahndamms notwendig (vgl. Luftbild - Anlage 2). Zur Überbrückung des Höhenunterschiedes müsste der Zugang mittels einer behindertengerechten Rampe erfolgen. Die Eigentumsverhältnisse und die daraus folgenden Konsequenzen wurden bisher bei der Prüfung außen vor gelassen (die erforderliche Fläche befindet sich im Eigentum der DB). Mit einem südlichen Zugang würde der Fußweg bis zum Haltepunkt ca. 650 m betragen. Der heutige Weg zum nördlichen Zugang über die Rensingstraße beträgt ca. 1.050 m. Somit würde sich – trotz der zuvor beschriebenen erfahrungsgemäß sehr kostenintensiven Baumaßnahme (mindestens 100.000 EUR ohne Beleuchtung) – der Fußweg für die Anwohner der westlichen Wohnbereiche um nur ca. 400 m verkürzen. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass die Mehrzahl der heutigen Fahrgäste der RB 46 die kürzere Fußwegeverbindung nicht nutzen würde. Sie führt durch eine unbebaute Fläche innerhalb eines Gewerbegebietes und wäre aufgrund mangelnder subjektiver Sicherheit und sozialer Kontrolle eher unattraktiv. Ebenso wird angenommen, dass aus gleichen Gründen auch kein zusätzliches Fahrgastpotential entstehen würde. Unter den derzeitigen Voraussetzungen ist die Herstellung eines südlichen Zugangs nicht umsetzbar. Je nach weiterer zukünftiger Entwicklung des Gewerbegebietes wird auch dieses Thema ggf. wieder neu geprüft und bewertet. Zu Punkt 3.: Diese Anregung wird in Abstimmung mit der BOGESTRA wie folgt beantwortet: Die Buslinien 388 und 394 verkehren im 60-Minuten-Takt und enden an der Haltestelle Keplerweg Wendeschleife. Um eine direkte Anbindung des Haltepunktes Bochum-Riemke zu erreichen, müsste eine der beiden Buslinien entweder als Schleifenfahrt von der heutigen Endhaltestelle Keplerweg Wendeschleife über die Meesmannstr., Südstr., Rensingstr. oder als Stichfahrt von der Kreuzung Am Gartenkamp/ Meesmannstr. bis zum Kreisverkehr Rensingstr. und dann bis zum v. g. Haltepunkt geführt werden (vgl. Stadtplanausschnitt – Anlage 3). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 - Schleifenfahrt Eine Schleifenfahrt wird nicht empfohlen, da dabei die Bahnlinie (RB 46 und Güterverkehr) in der Südstr. niveaugleich gequert werden muss und die Schrankenschließzeiten sehr lang und nicht planbar sind. Eine Einhaltung des Fahrplans könnte so nicht gewährleistet werden, welches Auswirkungen auf Fahrgäste des gesamten Linienweges der betroffenen Linie sowie auch auf andere Linien hätte, die taktüberlagert fahren oder wo Anschlüsse bestehen. Darüber hinaus hätten die Bewohner des Wohnbereiches um den Keplerweg in eine Fahrtrichtung deutlich längere Fahrtzeiten und würden den Haltepunkt nur in einer Fahrtrichtung direkt erreichen. Die Schleifenfahrt könnte aufgrund der Fahrzeitenverlängerung mit keiner der beiden betroffenen Buslinien mit den vorhandenen Kursen durchgeführt werden, so dass erhebliche Mehrkosten (zusätzliches Fahrzeug, zusätzliches Personal) anfallen würden. Ebenfalls wäre eine Zustimmung und Kostenbeteiligung der Stadt Herne erforderlich, da ein Großteil der Schleifenfahrt über Herner Stadtgebiet führt. - Stichfahrt Statt zwei Fahrten pro Stunden (388 alle 60-Minuten und 394 alle 60-Minuten) zum Keplerweg zu führen, könnte eine der beiden Linien von der Kreuzung Am Gartenkamp/ Meesmannstr. über den Kreisverkehr Rensingstr. zum Haltepunkt Bochum-Riemke fahren (vorbehaltlich der Möglichkeit von Wendefahrten für den Bus im Wendebereich der Güterbahnstr. auf Herner Stadtgebiet). Durch die Stichfahrt verschlechtert sich aber die Anbindung des Wohnbereichs um den Keplerweg erheblich, da dort nur noch eine Anbindung pro Stunde angeboten werden könnte. Eine direkte Verbindung zum Haltepunkt könnte für den v. g. Bereich durch diese Maßnahme aber nicht erreicht werden. So würde zwar eine neue Verbindung aus Riemke zur RB 46 entstehen, aus der sich aber keine grundlegenden Vorteile ergeben. Die direkte Verbindung in Richtung Bochum Hbf besteht aus dem Bereich Riemke heute schon. In Gegenrichtung erreichen Fahrgäste aus Riemke mit der U 35 in nur 8 Minuten den Herner Bahnhof, von wo aus sie die öfter verkehrenden Linien nach Wanne-Eickel Hbf und Gelsenkirchen Hbf (S 2, RE 3, RB 43) nutzen können. Aus den v. g. Gründen können weder die Schleifen- noch Stichfahrt empfohlen werden. Eine Verknüpfung mit der auf Herner Stadtgebiet verkehrenden Buslinie 303 ist nicht möglich, weil die Linie nicht in dem betroffenen Bereich endet. Inwieweit sich seitens der Stadt Herne im Zuge der Fortschreibung des dortigen Nahverkehrsplans Änderungen ergeben, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Auch eine Anschlussherstellung von und zur Linie 303 wäre nur bei einer wie Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 zuvor beschriebenen Schleifenfahrt an der im Gewerbegebiet (Südstraße) vorhandenen Haltestelle der Linie 303 denkbar. Es ist aber weder die Schleifenfahrt umsetzbar, noch würden sich durch diese Verbindung entscheidende Vorteile ergeben. Die angeregten Verbindungen nach Herne-Süd und Gelsenkirchen sind bereits heute abgedeckt. Der Bereich Herne-Süd ist sowohl über die zuvor erwähnte U 35 als auch über die Buslinie 395 direkt und schnell angebunden. Eine Busverbindung nach Gelsenkirchen wäre hier ohnehin mit einem weiteren Umstieg verbunden, so dass der Weg über Herne Bf mit einer gleichen Zahl an Umstiegen aber mehr Verbindungen pro Stunde attraktiver ist. Unabhängig davon wird die verkehrliche Anbindung zwischen Bochum und Herne auch im Zusammenhang mit der städtebaulichen Untersuchung zu den interkommunalen Gewerbegebieten Herne-Bochum „HERBO 43“ untersucht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 11 (33 43) Vorlage Nr.: 20092680 Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW hier: Öffentlicher Personennahverkehr im Bereich Bochum-Riemke Die Anregung nach § 24 GO NRW vom 15.12.2008 wird nach derzeitigem Sachstand aus den v. g. Gründen in allen Punkten zurückgewiesen.