Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:19
Aktualisiert
28.01.18, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20100116
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 575 c - Gut Varenholt - 1. Änderung - Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 575 b
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt. Beratung
23.02.2010
24.02.2010
Anlagen
Übersichtsskizze, Bebauungsplan in der Fassung vom 22.01.2010, Begründung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20100116
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 575 c - Gut Varenholt - erfolgt die 1. Änderung
des seit dem 24.11.1989 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 575 b - Varenholzstraße –
durch Aufhebung eines Teils des Bebauungsplans.
Die Planänderung wird erforderlich, um eine Nachfolgenutzung für die bestehende
ehemalige Hofstelle zu ermöglichen.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Höntrop, südwestlich der L 651 Zeppelindamm und
südöstlich der Varenholzstraße.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 575 c - Gut Varenholt werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 575 b aufgehoben (Teilaufhebung).
4.
Auswirkungen
Das aufgezeigte Ziel der Freiraumsicherung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 575 b wird mit dieser Planänderung nicht aufgehoben oder eingeschränkt, da die
Zulässigkeitstatbestände des § 35 BauGB einer baulichen Ausweitung der Hofstelle
entgegenstehen.
Zusätzlich zu der Teilaufhebung soll eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden, die
den Status der ehemaligen Hofanlage als Außenbereichslage ebenfalls nicht aufhebt. Sie
begründet auch kein allgemeines Baurecht entsprechend den planungsrechtlichen
Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Vorhaben innerhalb des Satzungsbereiches kann
allerdings nicht entgegengehalten werden, sie stünden im Widerspruch zu Darstellungen im
Flächennutzungsplan für Landwirtschaft und Wald oder würden den Belang "Entstehung
oder Verfestigung einer Splittersiedlung" beeinträchtigen.
5.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Dabei
findet keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 07)
Vorlage Nr.: 20100116
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 575 c - Gut Varenholt - 1. Änderung - Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 575 b
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Auslegungsbeschluss
Zu a)
Für ein Gebiet südwestlich der L 651 Zeppelindamm und südöstlich der Varenholzstraße ist der
Bebauungsplan 575 c - Gut Varenholt - 1. Änderung - Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.
575 b aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Der Bebauungsplan soll in Verbindung mit der Außenbereichsatzung Nr. 909 den Freiraum in
seinem Bestand absichern.
Zu b)
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 575 c – Gut
Varenholt - 1. Änderung -Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 575 b in der Fassung vom
22.01.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§3 Abs. 2 Baugesetzbuch).