Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3445)
Vorlage Nr.: 20100734
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Kreisverkehre in Bochum - Fortschreibung 2010
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
01.09.2010
02.09.2010
07.09.2010
09.09.2010
14.09.2010
22.09.2010
02.12.2010
Anlagen
Kreisverkehre2010
Übersichtspläne Kreisverkehre 2010
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3445)
Vorlage Nr.: 20100734
1.
Allgemeines
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat die Vorlage der Verwaltung „Kreisverkehre in
Bochum, Fortschreibung 2008“ abgelehnt. Der Ausschuss hat beschlossen, dass deutliche
Kriterien insbesondere Unfallschwerpunkte sowie die Verteilung auf die Stadtbezirke darzustellen
und zu berücksichtigen sind.
2.
Nicht in der Prioritätenliste aufgeführte Kreisverkehrsplätze
2.1
Seit 2006 fertig gestellte Kreisverkehre
Die Kreisverkehre wurden seit 2006 überwiegend im Zuge größerer Baumaßnahmen realisiert:
Hansastraße /Märkische Straße/Geitlingstraße: Ausbau der Hansastraße
Markstraße/Semperstraße/Am langen Seil: Umgestaltung der Markstraße
Riemker Straße/Hordeler Straße/Eickeler Straße: Beschleunigung der L306.
Ortsumgehung Günnigfeld: Hansastraße/Gewerbestraße (Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes) und Günnigfelder Straße/Osterfeldstraße
Zudem wurden als Einzelmaßnahmen die Kreisverkehre
Dr.-C.-Otto-Straße/iberger Straße
Harpener Feld/Wiemannskamp
ausgebaut.
2.2
Ausbau durch Dritte
In den vergangenen Jahren wurden auch die Kreisverkehre in der Prioritätenliste dargestellt und
bewertet, die nicht durch die Stadt Bochum sondern durch die EGR oder den Landesbetrieb
Straßen.NRW, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW oder die NRW Urban ausgebaut werden
sollen. Diese werden nun nur noch nachrichtlich erfasst, da die Stadt auf den Zeitpunkt des
Ausbaus nur bedingt Einfluss hat:
Im Zuge der Entwicklung des Gewebegebietes Hiltrop sollen die beiden Kreisverkehre Verlegte
Dietrich-Benking-Straße/Harpener Feld und Verlegte Dietrich-Benking-Straße/Stichstraße
Gewerbegebiet ausgebaut werden.
Der Ausbau des Kreisverkehrs Königsallee /Kosterstraße soll nach Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens mit dem Ausbau der Kosterstraße erfolgen.
Zur Erschließung des Gesundheitscampus dient der Neubau des Kreisverkehrs Oesterendestraße/
Am Gesundheitscampus.
Zur Erschließung der Parkplätze an der Jahrhunderthalle wird der Kreisverkehr Jahrhunderthalle/
Zufahrt Gahlensche Straße/Wattenscheider Straße ausgebaut.
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
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66 21 (3445)
Vorlage Nr.: 20100734
2.3
Überprüfung der Realisierbarkeit
Die Überprüfung der Realisierbarkeit der Kreisverkehrsplätze hat ergeben, dass folgende
Planungen für Kreisverkehrsplätze nicht mehr in die aktuelle Prioritätenliste aufgenommen werden
können:
Autobahn A 40 Anschluss Wattenscheid Süd / Fritz-Reuter-Straße:
Aufgrund des Ausbaus der Anschlussstelle im Zuge der Baumaßnahme A 40 und der
gegenüberliegenden mit Fördermitteln erstellten P+R-Anlage ist ein Kreisverkehr an dieser Stelle
nicht zu realisieren.
Markstraße/Brenscheder Straße:
Die Sicherheit der Fußgänger im Schulumfeld ist durch eine Lichtsignalanlage besser zur
gewährleisten. Ein Kreisverkehr ist an dieser Stelle nicht sinnvoll.
Berliner Straße (K9) / Wattenscheider Hellweg (L654) / Zeppelindamm (L651):
Die Kreuzung und ihre Lichtsignalanlage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetrieb
Straßen.NRW. Im Zuge der Erneuerung des Zeppelindamms wurde eine neue
Straßendecke
aufgezogen. Es sind in den letzten Jahren kaum Unfälle vorgekommen. Daher besteht beim
Landesbetrieb Straßen.NRW keine Veranlassung den Umbau der Kreuzung zu planen.
3.
Gegenüber 2006 und 2007/08 neu aufgenommene Kreisverkehre
Aufgrund des bautechnischen Zustands, des Vorschlags der Bezirksvertretung bzw. auffälliger
Unfalldaten wurden die folgenden Knotenpunkte neu aufgenommen:
Hustadtring/Schattbachstraße: Heute ist der Kreis nur markiert und nicht baulich hergestellt. Die
Unfallzahlen sind auffällig.
Kornharpener Straße/Wieschermühlenstraße/Zur Burkuhle: Vorschlag der Bezirksvertretung
Bochum-Nord vom 10.06.2009.
Speicherstraße/Hofsteder Straße: dringender Erneuerungsbedarf des Knotenpunktes.
4.
Kriterien für die Einschätzung der Priorität der für den Ausbau vorgesehene
Kreisverkehre
In der Prioritätenliste von 2006 und 2007/08 wurde die Festlegung der Priorität eines Kreisverkehrs
aufgrund der Einschätzung der Ausschüsse und der Verwaltung vorgenommen.
Die Festlegung der Priorität 2010 erfolgt aufgrund folgender Kriterien zur Erfassung des
derzeitigen Bestandes:
Bautechnischer Zustand/Erneuerungsbedarf der Straßen:
Dringend (in den nächsten 5 Jahren)
3 Punkte
mittelfristig (in den nächsten 5 – 10 Jahren)
2 Punkte
kein Erneuerungsbedarf;
Anzahl der Unfälle in den Jahren 2006 – 2009 in den Knotenpunkten, separat dazu die Anzahl der
Alkoholunfälle;
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Vorlage Nr.: 20100734
>10 Unfälle
3 Punkte
> 5 Unfälle
2 Punkte
< 5 Unfälle
Erfassung der Personenschäden getrennt nach Schwer- und Leichtverletzten;
Schwerverletzte, Tote oder mehr als 5 Leichtverletzt
3 Punkte
> 1 Leichtverletzter
2 Punkte
Keine Verletzten
Erfassung der Lichtsignalanlagen und des Erneuerungsbedarfes;
Erneuerungsbedarf < 5 Jahre
3 Punkte
Erneuerungsbedarf < 10 Jahre
2 Punkte
Kein Erneuerungsbedarf
Erneuerungsbedarf der vorhandenen Kanäle basierend auf Kanaluntersuchungen und dem ABK
(2009-2014);
ABK 2011 – 2012
3 Punkte
ABK 2013 – 2014
2 Punkte
Kein Bedarf
Verkehrsqualität: unterschieden nach gut/mittel/schlecht, basierend auf den Verkehrsdaten und
Einschätzungen der Verwaltung.
Schlecht
3 Punkte
Mittel
2 Punkte
Gut
Die Kriterien mit drei Punkten sind in der Tabelle eng rot gepunktet und die mit 2 Punkten leicht
gepunktet mit gelben Hintergrund dargestellt.
Aus den Gesamtpunkten eines Knotens ergibt sich die Einstufung der Priorität:
Stufe 1
= Ausbau vordringlich,
> 10 Punkte
Stufe 2
= Ausbau mittelfristig notwendig
> 5 Punkte
Stufe 3
= weiterer Bedarf
< 5 Punkte
Aufgrund dieser Bewertungsmethode ergibt sich zwangsläufig eine andere Reihenfolge als noch
2006 oder 2007/2008. Die damals vergebenen bzw. auch vom Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschlossenen Prioritätsstufen wurden zum Vergleich in die Tabelle aufgenommen.
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Bezeichnung der Vorlage
Kreisverkehre in Bochum - Fortschreibung 2010
Der Umgestaltung und Fortschreibung der Prioritätenliste für die für den Ausbau vorgesehenen
Kreisverkehre wird zugestimmt.