Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3623)
Vorlage Nr.: 20101575
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und
Steinring sowie niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen "BP/ARAL Haus " und "Lohring"
Beschlussvorschriften
§ 5 der Hauptsatzung
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
02.09.2010
09.09.2010
Anlagen
Lageplan 1
Lageplan 2
Lageplan 3
Lageplan 4a
Lageplan 4b
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3623)
Vorlage Nr.: 20101575
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20101575
1. Anlass
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 28.01.2010 beschlossen, im Rahmen des
Konjunkturprogramms II Straßendecken in Lärmschwerpunkten mit lärmoptimierten Asphalt (LOA)
zu erneuern (vgl. Vorlage Nr. 20092816).
Einer dieser Schwerpunkte ist die Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Steinring.
Da im Anschluss an die Deckenerneuerung die Fahrbahnmarkierungen komplett erneuert werden
müssen, besteht hier die Chance, Radverkehrsanlagen aufzumarkieren. Gerade in diesem Bereich
hat die Wittener Straße, auch unter dem Aspekt einer Steigerung der Nahmobilität in
Zusammenhang mit der Bewerbung um Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Städte (AGFS), eine zentrale Erschließungs- und Verbindungsfunktion zwischen dem Stadtteil
Altenbochum und der Innenstadt. Gleichzeitig bildet dieser Abschnitt einen Lückenschluss der
bereits hergestellten Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße.
Gleichzeitig können auch die Haltestellen „ARAL/BP-Haus“ und „ Lohring“ an den Fahrbahnrand
verlegt und niederflurgerecht ausgebaut werden.
2. Heutiger Zustand
Die Wittener Straße ist zwischen Ferdinandstraße und Steinring vierspurig ausgebaut, wobei die
jeweils linke Richtungsfahrbahn auf den ehemaligen, eingepflasterten, Gleisen der
Straßenbahnlinie 302/310 verläuft. Seitdem diese unterirdisch fährt, werden die Gleise nicht mehr
benutzt. Der Abrollgeräusche auf dem Gleiskörper sind maßgeblich für die hohen Lärmemissionen
verantwortlich. Beidseitig werden die ehemaligen Radstreifen als Parkstreifen benutzt. Der
Streckenabschnitt ist durch städtebaulich als hochwertig anzusehenden alleeartigen Baumbestand
geprägt.
Die Busse der Linien 345 und 368 halten zum Teil noch innerhalb der alten Mittelbahnsteige,
welche auch die Straßenbahn nutzte. Die Bahnsteige sind zu schmal, in baulich schlechten
Zustand und nicht niederflurgerecht ausgebaut.
3. Planung
Als wesentlichen Planungszwangspunkt muss der bestehende Bordsteinverlauf angesehen
werden, der aufgrund der K II-Finanzierung nicht verändert werden darf.
Daher muss sich die Planung innerhalb der Bordsteinverläufe bewegen.
Der ehemalige Gleiskörper und die alten Bahnsteige werden aufgenommen und der Unterbau
entsprechend den Regelwerken für den Straßenbau ertüchtigt.
Der gesamte Fahrbahnquerschnitt wird geometrisch neu geordnet.
Im Zu- und Ablauf der Knotenpunkte Ferdinandstraße und Steinring bleibt die vierspurige
Verkehrsführung mit addierenden Linksabbiegespuren erhalten.
Der Wegfall der Bahnsteige erlaubt hier, die Radfahrstreifen zusätzlich einzurichten.
Hinter den Knotenpunkten werden die Fahrspuren auf jeweils eine Richtungsspur verflochten. Der
Radfahrstreifen wird am Fahrbahnrand in der richtlinienkonformen Breite von 1,85 m markiert. Vor
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den Parkstreifen kommen zusätzlich 0,50 m Sicherheitsabstand hinzu. Die Regelbreite der
Fahrbahnen beträgt 3,25 m.
In Fahrtrichtung stadteinwärts wird für die Akademiestraße eine separate Rechtsabbiegespur
angeordnet. Der in diese integrierte Radstreifen wird zur besseren Erkennbarkeit in roter Farbe
hergestellt (wie Rechtsabbieger Herner Straße/Nordring).
Die Fußgängerlichtsignalanlage vor dem BP/ARAL-Haus wird näher zur Kreuzung hin verlegt. Dies
ist erforderlich, um für die stadtauswärtige Haltestelle eine ausreichende Baulänge zu erzielen.
Alternativ müsste sonst der stattliche Baum vor Haus-Nr. 58 entfernt werden. Als positiven
Nebeneffekt bekommt man dadurch aufgrund der kürzeren Räumzeit auch mehr Leistungsfähigkeit
für die Lichtsignalanlage.
Vor beiden Knoten werden neue Fußgängerinseln in ausreichender Breite hergestellt.
Die Gestaltung der Haltestellen erfolgt entsprechend dem von der BOGESTRA vorgegebenen –
für Sehbehinderte modifizierten – Ausbaustandard.
Die Ausbaulänge beträgt 19.30 m, entsprechend der erforderlichen Länge für einen Gelenkbusses.
Im Zuge der Umgestaltung sind geringe Anpassungen im Gehwegbereich erforderlich.
Im Bereich zwischen Alsenstraße und Steinring erfolgt im Vorlauf zur Maßnahme die Erneuerung
von Kanälen. Hierzu erfolgt eine separate Beschlussvorlage
(vgl. Vorlage Nr. 20101396).
4. Kosten und Finanzierung
Die Baumaßnahme gliedert sich wie folgt:
•
•
Gleisrückbau und Deckenerneuerung
mit lärmoptimierten Asphalt:
411.000,- Euro
davon
Anteil Stadt Bochum:
verbleibender Anteil BOGESTRA
351.000,- Euro
60.000,- Euro
Versetzen der Lichtsignalanlage Wittener Straße/Ferdinandstraße
Stadt Bochum
Summe der Anteile Stadt Bochum
51.000,- Euro
402.000,- Euro
Die Finanzierung des Anteils der Stadt Bochum erfolgt aus der Maßnahmenliste
des Konjunkturpaketes II – „Lärmsanierung kommunaler Straßen“
(vgl. Vorlage 20092816)
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•
Niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen „BP/ARAL-Haus“ und Lohring
52.000,- Euro
Die Kosten für den Haltestellenausbau und die nötigen Anpassungsarbeiten im Gehweg werden
aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW finanziert, welche den ÖPNV-Trägern
jährlich für Zwecke des ÖPNV vom Land gewährt wird.
5. Durchführung
Die Durchführung erfolgt im Jahr 2011 im Anschluss an die Kanalbaumassnahme.
Für die Dauer der Straßenbauarbeiten kann die Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und
Steinring nur einstreifig je Fahrtrichtung befahren werden. Die Einmündungsbereiche Alsen- und
die Akademiestraße werden entsprechend des Baufortschrittes voll gesperrt. Die vorhandenen
Lichtsignalanlagen werden durch Baustellenlichtsignalanlagen ersetzt. Die Einmündungsbereiche
Steinring und Ferdinandstraße werden im Rahmen der abschließenden Asphaltierungsarbeiten
tageweise voll gesperrt. Die Beeinträchtigungen für die Anlieger werden auf das Notwendigste
reduziert.
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Bezeichnung der Vorlage
Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und
Steinring sowie niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen "BP/ARAL Haus " und "Lohring"
Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und
Steinring sowie der niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen „BP/ARAL Haus“ und „Lohring“
wird beschlossen.