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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:20
Aktualisiert
28.01.18, 07:57

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr.: 20101575 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Steinring sowie niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen "BP/ARAL Haus " und "Lohring" Beschlussvorschriften § 5 der Hauptsatzung Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 02.09.2010 09.09.2010 Anlagen Lageplan 1 Lageplan 2 Lageplan 3 Lageplan 4a Lageplan 4b Übersichtsplan Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr.: 20101575 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr.: 20101575 1. Anlass Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 28.01.2010 beschlossen, im Rahmen des Konjunkturprogramms II Straßendecken in Lärmschwerpunkten mit lärmoptimierten Asphalt (LOA) zu erneuern (vgl. Vorlage Nr. 20092816). Einer dieser Schwerpunkte ist die Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Steinring. Da im Anschluss an die Deckenerneuerung die Fahrbahnmarkierungen komplett erneuert werden müssen, besteht hier die Chance, Radverkehrsanlagen aufzumarkieren. Gerade in diesem Bereich hat die Wittener Straße, auch unter dem Aspekt einer Steigerung der Nahmobilität in Zusammenhang mit der Bewerbung um Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (AGFS), eine zentrale Erschließungs- und Verbindungsfunktion zwischen dem Stadtteil Altenbochum und der Innenstadt. Gleichzeitig bildet dieser Abschnitt einen Lückenschluss der bereits hergestellten Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße. Gleichzeitig können auch die Haltestellen „ARAL/BP-Haus“ und „ Lohring“ an den Fahrbahnrand verlegt und niederflurgerecht ausgebaut werden. 2. Heutiger Zustand Die Wittener Straße ist zwischen Ferdinandstraße und Steinring vierspurig ausgebaut, wobei die jeweils linke Richtungsfahrbahn auf den ehemaligen, eingepflasterten, Gleisen der Straßenbahnlinie 302/310 verläuft. Seitdem diese unterirdisch fährt, werden die Gleise nicht mehr benutzt. Der Abrollgeräusche auf dem Gleiskörper sind maßgeblich für die hohen Lärmemissionen verantwortlich. Beidseitig werden die ehemaligen Radstreifen als Parkstreifen benutzt. Der Streckenabschnitt ist durch städtebaulich als hochwertig anzusehenden alleeartigen Baumbestand geprägt. Die Busse der Linien 345 und 368 halten zum Teil noch innerhalb der alten Mittelbahnsteige, welche auch die Straßenbahn nutzte. Die Bahnsteige sind zu schmal, in baulich schlechten Zustand und nicht niederflurgerecht ausgebaut. 3. Planung Als wesentlichen Planungszwangspunkt muss der bestehende Bordsteinverlauf angesehen werden, der aufgrund der K II-Finanzierung nicht verändert werden darf. Daher muss sich die Planung innerhalb der Bordsteinverläufe bewegen. Der ehemalige Gleiskörper und die alten Bahnsteige werden aufgenommen und der Unterbau entsprechend den Regelwerken für den Straßenbau ertüchtigt. Der gesamte Fahrbahnquerschnitt wird geometrisch neu geordnet. Im Zu- und Ablauf der Knotenpunkte Ferdinandstraße und Steinring bleibt die vierspurige Verkehrsführung mit addierenden Linksabbiegespuren erhalten. Der Wegfall der Bahnsteige erlaubt hier, die Radfahrstreifen zusätzlich einzurichten. Hinter den Knotenpunkten werden die Fahrspuren auf jeweils eine Richtungsspur verflochten. Der Radfahrstreifen wird am Fahrbahnrand in der richtlinienkonformen Breite von 1,85 m markiert. Vor Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr.: 20101575 den Parkstreifen kommen zusätzlich 0,50 m Sicherheitsabstand hinzu. Die Regelbreite der Fahrbahnen beträgt 3,25 m. In Fahrtrichtung stadteinwärts wird für die Akademiestraße eine separate Rechtsabbiegespur angeordnet. Der in diese integrierte Radstreifen wird zur besseren Erkennbarkeit in roter Farbe hergestellt (wie Rechtsabbieger Herner Straße/Nordring). Die Fußgängerlichtsignalanlage vor dem BP/ARAL-Haus wird näher zur Kreuzung hin verlegt. Dies ist erforderlich, um für die stadtauswärtige Haltestelle eine ausreichende Baulänge zu erzielen. Alternativ müsste sonst der stattliche Baum vor Haus-Nr. 58 entfernt werden. Als positiven Nebeneffekt bekommt man dadurch aufgrund der kürzeren Räumzeit auch mehr Leistungsfähigkeit für die Lichtsignalanlage. Vor beiden Knoten werden neue Fußgängerinseln in ausreichender Breite hergestellt. Die Gestaltung der Haltestellen erfolgt entsprechend dem von der BOGESTRA vorgegebenen – für Sehbehinderte modifizierten – Ausbaustandard. Die Ausbaulänge beträgt 19.30 m, entsprechend der erforderlichen Länge für einen Gelenkbusses. Im Zuge der Umgestaltung sind geringe Anpassungen im Gehwegbereich erforderlich. Im Bereich zwischen Alsenstraße und Steinring erfolgt im Vorlauf zur Maßnahme die Erneuerung von Kanälen. Hierzu erfolgt eine separate Beschlussvorlage (vgl. Vorlage Nr. 20101396). 4. Kosten und Finanzierung Die Baumaßnahme gliedert sich wie folgt: • • Gleisrückbau und Deckenerneuerung mit lärmoptimierten Asphalt: 411.000,- Euro davon Anteil Stadt Bochum: verbleibender Anteil BOGESTRA 351.000,- Euro 60.000,- Euro Versetzen der Lichtsignalanlage Wittener Straße/Ferdinandstraße Stadt Bochum Summe der Anteile Stadt Bochum 51.000,- Euro 402.000,- Euro Die Finanzierung des Anteils der Stadt Bochum erfolgt aus der Maßnahmenliste des Konjunkturpaketes II – „Lärmsanierung kommunaler Straßen“ (vgl. Vorlage 20092816) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr.: 20101575 • Niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen „BP/ARAL-Haus“ und Lohring 52.000,- Euro Die Kosten für den Haltestellenausbau und die nötigen Anpassungsarbeiten im Gehweg werden aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW finanziert, welche den ÖPNV-Trägern jährlich für Zwecke des ÖPNV vom Land gewährt wird. 5. Durchführung Die Durchführung erfolgt im Jahr 2011 im Anschluss an die Kanalbaumassnahme. Für die Dauer der Straßenbauarbeiten kann die Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Steinring nur einstreifig je Fahrtrichtung befahren werden. Die Einmündungsbereiche Alsen- und die Akademiestraße werden entsprechend des Baufortschrittes voll gesperrt. Die vorhandenen Lichtsignalanlagen werden durch Baustellenlichtsignalanlagen ersetzt. Die Einmündungsbereiche Steinring und Ferdinandstraße werden im Rahmen der abschließenden Asphaltierungsarbeiten tageweise voll gesperrt. Die Beeinträchtigungen für die Anlieger werden auf das Notwendigste reduziert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3623) Vorlage Nr.: 20101575 Bezeichnung der Vorlage Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Steinring sowie niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen "BP/ARAL Haus " und "Lohring" Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Steinring sowie der niederflurgerechter Ausbau der Haltestellen „BP/ARAL Haus“ und „Lohring“ wird beschlossen.