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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
27 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:58

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20101594 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Hochstraße/Bochumer Straße, Straßenbahnlinie 302/Gleiserneuerung hier: Fahrbahnausbau, Gehweg- und Haltestellenanpassung zwischen Sedanstraße und Querstraße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 07.09.2010 09.09.2010 Anlagen Ausbauplan Kanal Ausbauplan Straße Querschnitt I Querschnitt II Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20101594 Stadtamt 66 21 (3629) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20101594 1. Allgemeines Die Hochstraße ist eine stark frequentierte Gemeindestraße und hat, im Zuge der Bochumer Straße, eine bedeutende Verbindungsfunktion zwischen den Stadtteilen Wattenscheid-Mitte und Bochum-Mitte. Die dort fahrende Straßenbahnlinie 302 verbindet die Städte Gelsenkirchen und Bochum, im Stadtgebiet die Stadtteile Wattenscheid, Bochum Stadtmitte und Langendreer. In der Hochstraße sind, wie auch schon in der Bochumer Straße zwischenzeitlich begonnen, Gleisund Kanalarbeiten vorgesehen. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind auch ergänzende Straßenbaumaßnahmen (Bordstein-, Gehweg- und Haltestellenanpassungen) vorgesehen. 2. Gegenwärtiger Zustand Die Straßenbahngleise in der Hoch- und Bochumer Straße sind betriebstechnisch nicht mehr in Ordnung und müssen aus verschleißtechnischen Gründen erneuert werden. Auf dem Abschnitt zwischen Sedanstraße und Querstraße fehlt ein ausreichend hoher Bordstein, der die Fahrbahn (individueller motorisierter Verkehr, öffentlicher Verkehr- Straßenbahn) von den Bereichen für Fußgänger abgrenzt. Die Bordhöhe liegt abschnittsweise auf Fahrbahnniveau. Der Bordstein (mind. 10 cm hoch) dient dazu, die Fußgänger vor dem Verkehr zu schützen. Gleichzeitig dient er zur Wasserführung und soll das Parken auf Gehwegen verhindern. Zugleich stellt die Bordsteinkante für blinde Verkehrsteilnehmer und solche mit einem nur noch geringen Sehrest eine wichtige Leitlinie dar, die sie mit dem Langstock ertasten können. Ist diese Leitlinie nicht vorhanden, besteht die Gefahr, ungewollt auf die Straße zu gelangen. Des Weiteren entspricht die Straßenbahnhaltestelle vor den Häusern 89 - 93 nicht den Richtlinien für einen barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Attraktivitätssteigerung des ÖPNV genießt die Komponente Fahrgastkomfort besondere Aufmerksamkeit. Hierzu zählt die Erleichterung des Einund Aussteigevorgangs insbesondere für ältere Mitbürger, Behinderte und Fahrgäste mit Kinderwagen. Deshalb sollen die Fahrgastwarteflächen in etwa auf das Niveau des Fahrzeugbodens angehoben werden, wie es auch im Stadtbahnbetrieb realisiert wird. Der Kanal auf dem Abschnitt Sedanstraße bis Harkortstraße muss saniert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20101594 3. Zukünftiger Zustand Die Bordanlage wird auf dem Abschnitt zwischen Sedanstraße und Querstraße aufgenommen und höhenmäßig neu gesetzt. Die Fahrbahn wird in diesem Bereich entsprechend abgesenkt. Gehweganpassungen sind erforderlich. Aufgrund der neuen Höhenlage werden die Zufahrten komplett aufgenommen und neu hergestellt. Für einen barrierefreien Zugang zu den dort verkehrenden Niederflurbahnen wird die Straßenbahnhaltestelle vor den Häusern 89 - 93 mit einem Auftritt von 22 cm über Gleisoberkante bzw. Fahrbahn entsprechend mit umgestaltet. Für den Kanal ist ein Inliner-Verfahren vorgesehen. 4. Straßenbau Für eine ausreichende Bordhöhe im Geh- und Haltestellenbereich wird die Fahrbahn Randbereich – abschnittsweise - um ca. 10 cm abgesenkt. im Die Bordsteine Fahrtrichtung Wattenscheid-Mitte werden komplett entfernt und durch neue Bordsteine HB18/30, RB18/22 und Winkelsteine (Haltestelle) ersetzt. Teilbereiche der Haltestelle (Pflaster) und der Gehwege (Mosaikpflaster) werden aufgenommen und neu angepasst. Im abgesenkten Bereich wird die Fahrbahn im Vollausbau in Splitmastixasphalt neu hergestellt. Der verbleibende Fahrbahnbereich wird gefräst und erhält eine neue Fahrbahndecke. Die vorhandene Markierung – zum größten Teil Nägel - wird aufgenommen und durch eine neue Markierung ersetzt. An der Signalanlage sind sehbehindertengerechte Anpassungen erforderlich. Die Beleuchtungsanlage ist in Ordnung. Der Querschnitt für den Bereich der Haltestelle ergibt sich wie folgt: 3,10 3,25 5,04 3,60 Gehweg/ Haltestelle Individualfahrspur Richtung Gelsenkirchen Individualfahrspur Richtung Bochum-Mitte Gehweg/ Haltestelle Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über vorhandene bzw. neue Einläufe 50/50 mit Anschluss an den vorhandenen Kanal. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca. 220 m. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20101594 5. Kanalbaumaßnahmen In der Hochstraße im Bereich Sedanstraße bis Harkortstraße werden drei Haltungen der Nennweiten DN 750/500 aus dem Jahre 1920 mit einem Inliner saniert. Die Gesamtlänge beträgt ca. 127 m. In der Mollestraße wird in offener Bauweise die Teilerneuerung einer Haltung der Nennweite DN 250 von der Hochstraße ausgehend von ca. 10.00 m Länge erforderlich. 6. Grunderwerb Abschnittsweise sind Gehweg- und Zufahrtsflächen in Privatbesitz. Es soll versucht werden, diese Flächen zu erwerben. Ansonsten sind Gestattungsverträge vorgesehen. 7. Versorgungsleitungen Die Verlegung von Versorgungsleitungen erfolgt im Rahmen der Umbaumaßnahme. 8. Baukosten, Finanzierung und zeitlicher Ablauf Von dem neu zu erstellenden Oberbau im Gleisbereich übernimmt die Stadt Bochum 30 cm der Schotterschicht und die Asphaltdeckschicht (4 cm stark). Der Kostenanteil der Bogestra beträgt für die Erneuerung der Gleise und des anteiligen Oberbaus, ca. 388.000 €. Die Kosten für die ergänzenden Straßenbaumaßnahmen in der Hochstraße betragen für die Stadt Bochum - Straßenbau - Markierung - Signalanlage ca. ca. ca. Gesamt ca. 192.000,00 € 1.500,00 € 14.500,00 € 208.000,00 € Die Folgekosten betragen ca. 6.000,00 € pro Jahr. Die Straßenbaumaßnahme wird für den Haushalt 2011 angemeldet. Sollte die Maßnahme nicht in den Haushalt aufgenommen werden, muss sie alternativ aus der Programmhaushaltsstelle „Umund Ausbau von Straßen“ finanziert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20101594 Die Bauzeit für die Gleiserneuerung und die ergänzenden Straßenbaumaßnahmen beträgt ca. 3 Monate Die Kosten für die Kanalbaumaßnahmen betragen ca. 114.000 €. Haushaltsmittel für den Kanal stehen unter dem PSP- Element 6 2809 5304 500.01. zur Verfügung. Die Bauzeit für den Kanal beträgt ca. 3 Wochen. Mit dem Ausbau des beschriebenen Teilabschnittes soll voraussichtlich 2011 begonnen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3629) Vorlage Nr.: 20101594 Bezeichnung der Vorlage Hochstraße/Bochumer Straße, Straßenbahnlinie 302/Gleiserneuerung hier: Fahrbahnausbau, Gehweg- und Haltestellenanpassung zwischen Sedanstraße und Querstraße Dem Plan der Verwaltung zur Anpassung der Gehweg- und Randbereiche in der Hochstraße zwischen Sedanstraße und Querstraße wird zugestimmt. Dem Plan der Verwaltung zu den Kanalerneuerungsmaßnahmen wird zugestimmt. Durch den Planungsbeschluss entsteht kein Anspruch auf Baudurchführung.