Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
27 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3629)
Vorlage Nr.: 20101594
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Hochstraße/Bochumer Straße, Straßenbahnlinie 302/Gleiserneuerung
hier: Fahrbahnausbau, Gehweg- und Haltestellenanpassung zwischen Sedanstraße und
Querstraße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
07.09.2010
09.09.2010
Anlagen
Ausbauplan Kanal
Ausbauplan Straße
Querschnitt I
Querschnitt II
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20101594
Stadtamt
66 21 (3629)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20101594
1. Allgemeines
Die Hochstraße ist eine stark frequentierte Gemeindestraße und hat, im Zuge der Bochumer
Straße, eine bedeutende Verbindungsfunktion zwischen den Stadtteilen Wattenscheid-Mitte und
Bochum-Mitte. Die dort fahrende Straßenbahnlinie 302 verbindet die Städte Gelsenkirchen und
Bochum, im Stadtgebiet die Stadtteile Wattenscheid, Bochum Stadtmitte und Langendreer.
In der Hochstraße sind, wie auch schon in der Bochumer Straße zwischenzeitlich begonnen, Gleisund Kanalarbeiten vorgesehen.
Im Rahmen dieser Maßnahmen sind auch ergänzende Straßenbaumaßnahmen (Bordstein-,
Gehweg- und Haltestellenanpassungen) vorgesehen.
2. Gegenwärtiger Zustand
Die Straßenbahngleise in der Hoch- und Bochumer Straße sind betriebstechnisch nicht mehr in
Ordnung und müssen aus verschleißtechnischen Gründen erneuert werden.
Auf dem Abschnitt zwischen Sedanstraße und Querstraße fehlt ein ausreichend hoher Bordstein,
der die Fahrbahn (individueller motorisierter Verkehr, öffentlicher Verkehr- Straßenbahn) von den
Bereichen für Fußgänger abgrenzt. Die Bordhöhe liegt abschnittsweise auf Fahrbahnniveau.
Der Bordstein (mind. 10 cm hoch) dient dazu, die Fußgänger vor dem Verkehr zu schützen.
Gleichzeitig dient er zur Wasserführung und soll das Parken auf Gehwegen verhindern.
Zugleich stellt die Bordsteinkante für blinde Verkehrsteilnehmer und solche mit einem nur noch
geringen Sehrest eine wichtige Leitlinie dar, die sie mit dem Langstock ertasten können. Ist diese
Leitlinie nicht vorhanden, besteht die Gefahr, ungewollt auf die Straße zu gelangen.
Des Weiteren entspricht die Straßenbahnhaltestelle vor den Häusern 89 - 93 nicht den Richtlinien
für einen barrierefreien Ausbau von Haltestellen.
Im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Attraktivitätssteigerung des ÖPNV genießt die
Komponente Fahrgastkomfort besondere Aufmerksamkeit. Hierzu zählt die Erleichterung des Einund Aussteigevorgangs insbesondere für ältere Mitbürger, Behinderte und Fahrgäste mit
Kinderwagen. Deshalb sollen die Fahrgastwarteflächen in etwa auf das Niveau des
Fahrzeugbodens angehoben werden, wie es auch im Stadtbahnbetrieb realisiert wird.
Der Kanal auf dem Abschnitt Sedanstraße bis Harkortstraße muss saniert werden.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
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Vorlage Nr.: 20101594
3. Zukünftiger Zustand
Die Bordanlage wird auf dem Abschnitt zwischen Sedanstraße und Querstraße aufgenommen und
höhenmäßig neu gesetzt. Die Fahrbahn wird in diesem Bereich entsprechend abgesenkt.
Gehweganpassungen sind erforderlich. Aufgrund der neuen Höhenlage werden die Zufahrten
komplett aufgenommen und neu hergestellt.
Für einen barrierefreien Zugang zu den dort verkehrenden Niederflurbahnen wird die
Straßenbahnhaltestelle vor den Häusern 89 - 93 mit einem Auftritt von 22 cm über Gleisoberkante
bzw. Fahrbahn entsprechend mit umgestaltet.
Für den Kanal ist ein Inliner-Verfahren vorgesehen.
4. Straßenbau
Für eine ausreichende Bordhöhe im Geh- und Haltestellenbereich wird die Fahrbahn
Randbereich – abschnittsweise - um ca. 10 cm abgesenkt.
im
Die Bordsteine Fahrtrichtung Wattenscheid-Mitte werden komplett entfernt und durch neue
Bordsteine HB18/30, RB18/22 und Winkelsteine (Haltestelle) ersetzt. Teilbereiche der Haltestelle
(Pflaster) und der Gehwege (Mosaikpflaster) werden aufgenommen und neu angepasst.
Im abgesenkten Bereich wird die Fahrbahn im Vollausbau in Splitmastixasphalt neu hergestellt.
Der verbleibende Fahrbahnbereich wird gefräst und erhält eine neue Fahrbahndecke.
Die vorhandene Markierung – zum größten Teil Nägel - wird aufgenommen und durch eine neue
Markierung ersetzt.
An der Signalanlage sind sehbehindertengerechte Anpassungen erforderlich.
Die Beleuchtungsanlage ist in Ordnung.
Der Querschnitt für den Bereich der Haltestelle ergibt sich wie folgt:
3,10
3,25
5,04
3,60
Gehweg/ Haltestelle
Individualfahrspur Richtung Gelsenkirchen
Individualfahrspur Richtung Bochum-Mitte
Gehweg/ Haltestelle
Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über vorhandene bzw. neue Einläufe 50/50 mit Anschluss an
den vorhandenen Kanal.
Die Baumaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca. 220 m.
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5. Kanalbaumaßnahmen
In der Hochstraße im Bereich Sedanstraße bis Harkortstraße werden drei Haltungen der
Nennweiten DN 750/500 aus dem Jahre 1920 mit einem Inliner saniert. Die Gesamtlänge beträgt
ca. 127 m.
In der Mollestraße wird in offener Bauweise die Teilerneuerung einer Haltung der Nennweite DN
250 von der Hochstraße ausgehend von ca. 10.00 m Länge erforderlich.
6. Grunderwerb
Abschnittsweise sind Gehweg- und Zufahrtsflächen in Privatbesitz. Es soll versucht werden, diese
Flächen zu erwerben. Ansonsten sind Gestattungsverträge vorgesehen.
7. Versorgungsleitungen
Die Verlegung von Versorgungsleitungen erfolgt im Rahmen der Umbaumaßnahme.
8. Baukosten, Finanzierung und zeitlicher Ablauf
Von dem neu zu erstellenden Oberbau im Gleisbereich übernimmt die Stadt Bochum 30 cm der
Schotterschicht und die Asphaltdeckschicht (4 cm stark). Der Kostenanteil der Bogestra beträgt für
die Erneuerung der Gleise und des anteiligen Oberbaus, ca. 388.000 €.
Die Kosten für die ergänzenden Straßenbaumaßnahmen in der Hochstraße betragen für die Stadt
Bochum
- Straßenbau
- Markierung
- Signalanlage
ca.
ca.
ca.
Gesamt
ca.
192.000,00 €
1.500,00 €
14.500,00 €
208.000,00 €
Die Folgekosten betragen ca. 6.000,00 € pro Jahr.
Die Straßenbaumaßnahme wird für den Haushalt 2011 angemeldet. Sollte die Maßnahme nicht in
den Haushalt aufgenommen werden, muss sie alternativ aus der Programmhaushaltsstelle „Umund Ausbau von Straßen“ finanziert werden.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
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66 21 (3629)
Vorlage Nr.: 20101594
Die Bauzeit für die Gleiserneuerung und die ergänzenden Straßenbaumaßnahmen beträgt ca. 3
Monate
Die Kosten für die Kanalbaumaßnahmen betragen ca. 114.000 €.
Haushaltsmittel für den Kanal stehen unter dem PSP- Element 6 2809 5304 500.01. zur
Verfügung.
Die Bauzeit für den Kanal beträgt ca. 3 Wochen.
Mit dem Ausbau des beschriebenen Teilabschnittes soll voraussichtlich 2011 begonnen werden.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
66 21 (3629)
Vorlage Nr.: 20101594
Bezeichnung der Vorlage
Hochstraße/Bochumer Straße, Straßenbahnlinie 302/Gleiserneuerung
hier: Fahrbahnausbau, Gehweg- und Haltestellenanpassung zwischen Sedanstraße und
Querstraße
Dem Plan der Verwaltung zur Anpassung der Gehweg- und Randbereiche in der Hochstraße
zwischen Sedanstraße und Querstraße wird zugestimmt.
Dem Plan der Verwaltung zu den Kanalerneuerungsmaßnahmen wird zugestimmt.
Durch den Planungsbeschluss entsteht kein Anspruch auf Baudurchführung.