Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:59

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (82 52) Vorlage Nr.: 20101516 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung gemäß § 24 GO NRW des Herrn Dieter Spies, Blumenfeldstr. 3, 44795 Bochum hier: Wohnumfeldsituation Blumenfeldstraße/Hattinger Straße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 08.09.2010 Anlagen Anregung Lageplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (82 52) Vorlage Nr.: 20101516 Herr Spies regt folgende Punkte für den Bereich Blumenfeldstraße / Hattinger Straße an: Punkt 1: 30 km-Zone auf der Blumenfeldstraße im Abschnitt Nevelstraße / Hattinger Straße, da viele Autofahrer sich nicht an die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h halten und bedingt durch fünf Einmündungen bzw. Ausfahrten erhöhte Unfallgefahr besteht. Die Verkehrssituation auf der Blumenfeldstraße wurde mit dem Polizeipräsidium Bochum überprüft. Die Blumenfeldstraße gehört zum gesamtstädtisch festgelegten Verkehrsstraßennetz, über das Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr abgewickelt werden soll. Tempo 30-Zonen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten werden nur außerhalb dieses Vorbehaltsnetzes ausgewiesen. Zahlenmäßig festgesetzte Beschränkungen unter 50 km/h für bestimmte Strecken können nur festgelegt werden, wenn besondere verkehrliche oder bauliche Umstände dies zwingend erfordern. Auf der Blumenfeldstraße liegen keine besonderen Umstände vor. Unter Berücksichtigung des Ausbaus und der Funktion der Straße besteht mit der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit in Verbindung mit den generellen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung eine angemessene und ausreichende Geschwindigkeitsregelung. Das Unfalllagebild zeigt keine Auffälligkeiten. Sonstige Anhaltspunkte für Verkehrsgefährdungen in diesem Bereich sind nicht gegeben. Eine Einmündung und mehrere Ausfahrten sind keine verkehrliche Besonderheit, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordert. Den Benutzern von Ausfahrten obliegt grundsätzlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Für Fußgänger sind zwei ampelgesicherte Querungsmöglichkeiten vorhanden. Geschwindigkeitsüberschreitungen können nicht Anlass sein, die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h liegen demnach die Voraussetzungen nach der Straßenverkehr-Ordnung(StVO) nicht vor. Zur Sensibilisierung der Autofahrer ist der Einsatz einer Geschwindigkeitsanzeigetafel eingeplant. Punkt 2: Kinderspielzone auf der Stichstraße zu den Häusern Blumenfeldstr. 3, 3 a und 3 b, da es bislang keine Geschwindigkeitsregulierung gibt und viele Autofahrer zu schnell fahren. Die Straße ist gepflastert ohne Gehwege. Gleichzeitig wäre der Zustand der Straße zu bemängeln und es sollte geprüft werden, ob es eine Durchfahrtsstraße ist. Die ca. 80 m kurze Sackgasse wurde als Mischfläche ohne weitere Einbauten und ohne Parkflächen ausgebaut. An der westlichen Seite sind Wohnhäuser, an der gegenüberliegenden Seite Gewerbebetriebe. Aufgrund des geringen Fahrbahnquerschnittes wurde auf die Anlage eines Gehweges verzichtet, um die Zufahrt für Lieferfahrzeuge zu den anliegenden Gewerbebetrieben zu gewährleisten. Insbesondere auch aufgrund der Funktion als Erschließung für die Gewerbebetriebe eignet sich diese Straße nicht als Kinderspielzone bzw. als verkehrberuhigter Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (82 52) Vorlage Nr.: 20101516 Bereich. Unter Berücksichtigung des Ausbaus als Mischfläche ohne Gehwege ist die Ausweisung als Tempo 10-Zone angezeigt. Der bauliche Zustand entspricht den verkehrlichen Erfordernissen. Die Straße wird verkehrssicher unterhalten. Die öffentliche Straße endet mit einem Wendehammer. Der weiterführende Verlauf ist eine Privatstraße. Somit kann nicht von einer Durchgangsstraße gesprochen werden. Zur Abtrennung der öffentlichen und der privaten Straße werden Sperrpfosten aufgestellt. Punkt 3: Einrichtung einer Bewohnerparkzone aufgrund Neu- und Umbauten, neuer Arbeitsplätze. Nach den rechtlichen Grundlagen kann das Bewohnerparken in Bereichen eingerichtet werden, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs sind zudem die Parkinteressen anderer Verkehrsteilnehmer - hier gerade auch Beschäftigte, Besucher anliegender Einrichtungen als gebietsinterner Berufs- und Besucherverkehr - ausdrücklich zu berücksichtigen. Im Bereich des Zentrums Weitmar sind ausreichend Stellplätze vorhanden. Durch teilweise angeordnete Kurzzeitparkregelungen stehen in der Regel auch während der Geschäftszeiten freie Stellplätze zur Verfügung. Außerhalb der Geschäftszeiten sind deutlich mehr Stellplätze vorhanden als nachgefragt werden. Auf der Stichstraße zu den Häusern Blumenfeldstraße 3, 3a und 3 b sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und des verkehrlich notwendigen Haltverbotes ohnehin keine Parkplätze vorhanden, sodass hier auch keine Parksonderregelungen getroffen werden können. Die Bewohner haben Stellplätze auf eigenem Grundstück. Bei dieser Situation ist eine Bewohnerparkregelung nicht notwendig und nicht zweckmäßig. Punkt 4: Rückschnitt von Pappeln auf der städtischen Grünfläche in Höhe Blumenfeldstraße 3, da Äste herunterfallen. Der Baumbestand auf der städtischen Grünfläche in Höhe Blumenfeldstraße 3 wurde zwischenzeitlich überarbeitet. Neben Baumrückschnitten an zwei Pappeln und einer Linde wurde eine Pappel gefällt. Trockenholz dürfte sich in den kommenden Jahren in den Bäumen nicht entwickeln. Punkt 5: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (82 52) Vorlage Nr.: 20101516 Winterwartung / Gebührenerstattung Für die von Herrn Spies angesprochene Winterwartung gilt folgendes: Nach § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum vom 22.12.1981 in der zur Zeit geltenden Fassung ist das Schneeräumen und Abstreuen der Gehwege bei Schneeund Eisglätte im Bereich des Grundstückes auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der an die Straßen angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Die Winterwartung der Fahrbahnen obliegt der Stadt Bochum. Für die Fahrbahnen fordert nach Angaben der Umweltservice Bochum GmbH (USB) die geltende Rechtsprechung, dass der Winterdienst am Morgen innerhalb der geschlossenen Ortslage so rechtzeitig zu beginnen hat, dass die verkehrswichtigen Straßen und zugleich gefährliche Stellen bis zum Einsetzen des Hauptberufsverkehrs in ausreichend verkehrssicherem Zustand sind. Um dieser Vorgabe gerecht werden zu können, wurde das Bochumer Straßennetz in 4 Streustufen unterteilt. Gestreut bzw. geräumt werden zunächst die Straßen, für die die Streustufe 1 gilt. Dabei wird erst dann auf eine niedrigere Streustufe gewechselt, wenn die Straßen der höheren Streustufe soweit geräumt und abgestreut sind, dass ein Befahren gefahrlos möglich ist. Bei andauerndem Schneefall wird die Streustufe erforderlichenfalls auch mehrfach abgearbeitet, bevor auf die Streustufe 2 gewechselt wird. Sofern die Verkehrssicherheit auf den Straßen der Streustufe 1 und 2 gewährleistet ist, wird grundsätzlich versucht, auch die untergeordneten Straßen zu bedienen. Die Stichstraße der Blumenfeldstraße, an dem das Grundstück Blumenfeldstraße 3 liegt, ist keine verkehrswichtige Straße und nach Auskunft der USB GmbH der Streustufe 4 zugeordnet. Auch wenn, wie von Herrn Spies dargelegt, die Stichstraße während des Winters “winterdienstlich” nicht behandelt wurde, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Gebührenerstattung, da die veranlagten Straßenreinigungsgebühren nicht die Kosten für die Winterwartung beinhalten. Diese werden durch die Stadt Bochum getragen und sind in dem so genannten Stadtanteil enthalten. § 8 Abs. 3 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sieht jedoch einen Anspruch auf Gebührenminderung vor, falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für mehr als einen Monat eingestellt oder für mehr als drei Monate eingeschränkt werden musste. Die Ermittlungen, ob es während der angesprochenen Winterzeit zu derartigen Reinigungsausfällen in der Stichstraße gekommen ist, wurden eingeleitet. Über das Ergebnis der Ermittlungen wird Herr Spies vom Kämmerei-, Kassen- und Steueramt unterrichtet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 0 (82 52) Vorlage Nr.: 20101516 Bezeichnung der Vorlage Anregung gemäß § 24 GO NRW des Herrn Dieter Spies, Blumenfeldstr. 3, 44795 Bochum hier: Wohnumfeldsituation Blumenfeldstraße/Hattinger Straße Punkt 1: Der Anregung auf Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Blumenfeldstraße im Abschnitt zwischen Nevelstraße und Hattinger Straße wird nicht entsprochen. Punkt 2: Der Anregung auf Einrichtung einer AKinderspielzone@ wird nicht entsprochen. Zur Geschwindigkeitsregulierung bzw. Verkehrsberuhigung wird die Stichstraße als Tempo 10-Zone ausgewiesen. Die Straße wird verkehrssicher unterhalten. Die Durchfahrt wird durch Sperrpfosten verhindert. Punkt 3: Der Anregung auf Einrichtung einer Bewohnerparkzone wird nicht entsprochen. Punkt 4: Die Anregung wurde umgesetzt. Punkt 5: Der Anregung entsprechend wird geprüft, ob ein Anspruch auf Gebührenminderung aufgrund von Reinigungsausfällen besteht.