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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20101635 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung gemäß § 24 GO NRW des Herrn Dieter Mörchen, Magdeburger Straße 95f, 44651 Herne hier: Außengelände der städtischen Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 08.09.2010 Anlagen Lageplan Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20101635 Herr Dieter Mörchen, Magdeburger Straße 95f, 44651 Herne, hat folgende Anregung für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht: Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW hier: Erweiterung der Rasenfläche des Kindergartens "Herzogstr. 75" „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Erweiterung der Rasenfläche links neben dem Kindergarten von der Herzogstraße aus gesehen bis zur Einfahrt zum Kindergarten. Es existierte bis November 2009 eine kleinere Rasenfläche die aber durch die Abbrucharbeiten an den 4 vormals bestehenden Übergangswohnheimen nicht mehr vorhanden sind. Diese Rasenfläche wäre vorteilhaft für die Spielmöglichkeiten des Kindergartens, da diese nur über eine geringe Außenfläche verfügt. Ich bitte daher meine Anregung wohlwollend zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen" Sachverhaltsdarstellung: Die städtische Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75 lag bis zum Frühjahr dieses Jahres zwischen zwei Wohnblocks eines Übergangs-Wohnheims des Sozialamtes. Die meisten Kinder, die in der Kita betreut wurden, kamen aus Familien, die dort untergebracht waren. Inzwischen wurde die Wohnunterkunft durch das Sozialamt aufgelöst; die Wohnblocks wurden in den vergangenen Monaten abgerissen. Die Kindertageseinrichtung verfügt über ein relativ kleines Außengelände mit Spielgeräten, das ursprünglich aufgrund der kurzen Distanz zu den ehemaligen Wohnblocks nicht größer angelegt werden konnte. In der Kindertageseinrichtung stehen Plätze für 30 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Einrichtung ist auch nach dem Abriss der Gebäude nach wie vor ausgelastet. Herr Mörchen ist Vater eines Kindes, das die Einrichtung besucht. Die Grundausrichtung der Kita wurde in den vergangenen zwei Jahren durch das Erziehungspersonal auf ein naturnahes Konzept umgestellt. Seit Januar dieses Jahres hat die Kindertageseinrichtung als erste in Bochum eine Zertifizierung nach dem Kneipp-Konzept. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 28.01.2010 in der Ratssitzung unter anderem angefragt, ob es möglich sei, „dass die Kindertageseinrichtung im Rahmen der Planungen eine größere Spielfläche erhält, die die Verbundenheit zur Natur (Kneipp-Konzept) widerspiegelt“. Das Jugendamt hat deshalb im Zuge des Abbruchs der umliegenden Gebäude diese Frage mit den zuständigen Fachämtern erörtert. Das Planungsamt hat dem Jugendamt schriftlich mitgeteilt, dass ein Teil des Grundstücks für die Ausweitung des Außengeländes zur Verfügung stehe. Trotz der aus Sicht der Fachverwaltung nur in relativ geringem Umfang notwendigen Erweiterungsmaßnahmen würden dennoch Kosten in noch nicht abzusehender Höhe entstehen, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20101635 um den Zaun zu versetzen und zu erweitern sowie die Fläche zum naturnahen Spiel herzurichten. Die Größenordnung des Mittelbedarfes ist noch nicht zu beziffern, da auch noch Bodenproben genommen werden müssen. Dies ist notwendig, um zu klären, ob die Fläche überhaupt für ein Kita-Spielgelände bereitgestellt werden kann. Derzeit stehen jedoch aufgrund der Haushaltssituation keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Die Gespräche mit den zuständigen Fachämtern wurden vor diesem Hintergrund dahingehend geführt, die Brachfläche gegebenenfalls im Zuge der ohnehin geplanten Wiederherstellung nach dem Abbruch der Übergangswohnheime für die Kita herzurichten. Hierzu muss allerdings zunächst die weitere Planung sowie die Kostenentwicklung im Zusammenhang mit den Abbruch- und Wiederherstellungsarbeiten abgewartet werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 2 (3104) Vorlage Nr.: 20101635 Bezeichnung der Vorlage Anregung gemäß § 24 GO NRW des Herrn Dieter Mörchen, Magdeburger Straße 95f, 44651 Herne hier: Außengelände der städtischen Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75 Die Anregung von Herrn Mörchen wird begrüßt. Das Jugendamt wird beauftragt, in Kooperation mit dem Amt für Geoinformationen, Liegenschaften und Kataster, dem Grünflächenamt sowie dem Planungsamt eine Lösung für die Erweiterung der Spielfläche an der städtischen Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75 zu erarbeiten.