Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 07:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr.: 20101635
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gemäß § 24 GO NRW des Herrn Dieter Mörchen, Magdeburger Straße 95f, 44651
Herne
hier: Außengelände der städtischen Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
08.09.2010
Anlagen
Lageplan
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3104)
Vorlage Nr.: 20101635
Herr Dieter Mörchen, Magdeburger Straße 95f, 44651 Herne, hat folgende Anregung für den
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingereicht:
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW
hier: Erweiterung der Rasenfläche des Kindergartens "Herzogstr. 75"
„Hiermit stelle ich einen Antrag auf Erweiterung der Rasenfläche links neben dem Kindergarten
von der Herzogstraße aus gesehen bis zur Einfahrt zum Kindergarten.
Es existierte bis November 2009 eine kleinere Rasenfläche die aber durch die Abbrucharbeiten an
den 4 vormals bestehenden Übergangswohnheimen nicht mehr vorhanden sind.
Diese Rasenfläche wäre vorteilhaft für die Spielmöglichkeiten des Kindergartens, da diese nur
über eine geringe Außenfläche verfügt.
Ich bitte daher meine Anregung wohlwollend zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen"
Sachverhaltsdarstellung:
Die städtische Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75 lag bis zum Frühjahr dieses Jahres
zwischen zwei Wohnblocks eines Übergangs-Wohnheims des Sozialamtes. Die meisten Kinder,
die in der Kita betreut wurden, kamen aus Familien, die dort untergebracht waren. Inzwischen
wurde die Wohnunterkunft durch das Sozialamt aufgelöst; die Wohnblocks wurden in den
vergangenen Monaten abgerissen.
Die Kindertageseinrichtung verfügt über ein relativ kleines Außengelände mit Spielgeräten, das
ursprünglich aufgrund der kurzen Distanz zu den ehemaligen Wohnblocks nicht größer angelegt
werden konnte.
In der Kindertageseinrichtung stehen Plätze für 30 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum
Schuleintritt zur Verfügung. Die Einrichtung ist auch nach dem Abriss der Gebäude nach wie vor
ausgelastet. Herr Mörchen ist Vater eines Kindes, das die Einrichtung besucht.
Die Grundausrichtung der Kita wurde in den vergangenen zwei Jahren durch das
Erziehungspersonal auf ein naturnahes Konzept umgestellt. Seit Januar dieses Jahres hat die
Kindertageseinrichtung als erste in Bochum eine Zertifizierung nach dem Kneipp-Konzept.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 28.01.2010 in der Ratssitzung unter anderem
angefragt, ob es möglich sei, „dass die Kindertageseinrichtung im Rahmen der Planungen eine
größere Spielfläche erhält, die die Verbundenheit zur Natur (Kneipp-Konzept) widerspiegelt“.
Das Jugendamt hat deshalb im Zuge des Abbruchs der umliegenden Gebäude diese Frage mit
den zuständigen Fachämtern erörtert. Das Planungsamt hat dem Jugendamt schriftlich mitgeteilt,
dass ein Teil des Grundstücks für die Ausweitung des Außengeländes zur Verfügung stehe. Trotz
der aus Sicht der Fachverwaltung nur in relativ geringem Umfang notwendigen
Erweiterungsmaßnahmen würden dennoch Kosten in noch nicht abzusehender Höhe entstehen,
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- Begründung - Seite 2
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Vorlage Nr.: 20101635
um den Zaun zu versetzen und zu erweitern sowie die Fläche zum naturnahen Spiel herzurichten.
Die Größenordnung des Mittelbedarfes ist noch nicht zu beziffern, da auch noch Bodenproben
genommen werden müssen. Dies ist notwendig, um zu klären, ob die Fläche überhaupt für ein
Kita-Spielgelände bereitgestellt werden kann.
Derzeit stehen jedoch aufgrund der Haushaltssituation keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung.
Die Gespräche mit den zuständigen Fachämtern wurden vor diesem Hintergrund dahingehend
geführt, die Brachfläche gegebenenfalls im Zuge der ohnehin geplanten Wiederherstellung nach
dem Abbruch der Übergangswohnheime für die Kita herzurichten. Hierzu muss allerdings zunächst
die weitere Planung sowie die Kostenentwicklung im Zusammenhang mit den Abbruch- und
Wiederherstellungsarbeiten abgewartet werden.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20101635
Bezeichnung der Vorlage
Anregung gemäß § 24 GO NRW des Herrn Dieter Mörchen, Magdeburger Straße 95f, 44651
Herne
hier: Außengelände der städtischen Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75
Die Anregung von Herrn Mörchen wird begrüßt. Das Jugendamt wird beauftragt, in Kooperation
mit dem Amt für Geoinformationen, Liegenschaften und Kataster, dem Grünflächenamt sowie dem
Planungsamt eine Lösung für die Erweiterung der Spielfläche an der städtischen
Kindertageseinrichtung Herzogstraße 75 zu erarbeiten.