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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 08:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 31 (2905) Vorlage Nr.: 20101772 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Verkauf von städtischen unbebauten Grundstücken Beschlussvorschriften § 41 Abs. 2 GO NRW Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 09.09.2010 14.09.2010 22.09.2010 29.09.2010 05.10.2010 07.10.2010 27.10.2010 Anlagen Liste „Verkauf von städtischen unbebauten Grundstücken“ Lagepläne Lagepläne Liste Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 31 (2905) Vorlage Nr.: 20101772 Nach dem Ratsbeschluss Nr. 21 - 1.30 vom 14.12.2006 zum Grundstücksverkehr der Stadt Bochum ist dem für Grundstücksangelegenheiten und für Wirtschaftsförderung zuständigen Fachausschuss einmal jährlich die zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke in Form einer Sammelliste zur Entscheidung vorzulegen. Zuständigkeit hierfür ist nach dem Ratsbeschluss vom 06.11.2009 Nr. 1 - 1.6 AZuständigkeiten der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum@, der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung. In der beigefügten Sammelliste enthalten sind: a) b) c) die bisher vom Rat der Stadt Bochum bzw. dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke für die Veröffentlichung beschlossenen Grundstücke, die davon ab 2008 veräußerten Baugrundstücke, die neu zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke, Die grau hinterlegten Grundstücke gelten als erledigt, d. h. entweder wurden sie veräußert oder die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vermarktung liegen nicht vor. Für alle übrigen Grundstücke (mit Ausnahme der erstmalig aufgeführten Grundstücke) gilt: - sie befinden sich entweder in aktueller Vermarktung (Dauerinserat oder Veröffentlichung), es liegen Verkaufsbeschlüsse vor (Kaufverträge in Vorbereitung). Die im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu entwickelnden Flächen sind in der Sammelliste nicht enthalten. Hier erfolgt eine separate Beschlussvorlage, sobald die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeigeführt und über die notwendigen baulichen Maßnahmen (Entwässerung, Erschließung, Parzellierung, etc.) entschieden wurde. In diesem Zusammenhang wird dann auch die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung des jeweiligen Bebauungsplanes und der Vermarktung dargestellt. Ausgenommen sind die Projekte Nörenbergskamp und Everstalstraße Ost. Hier wurde mit der Vermarktung bereits begonnen. Da der Bebauungsplan „Dorneburger Mühlenbach“ bereits rechtskräftig und eine kurzfristige Vermarktung beabsichtigt ist, wurde der Standort gelistet. Dennoch erfolgt noch eine Darstellung des Vermarktungskonzeptes. Der im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu entwickelnde Standort Overdykerstraße wurde in die Sammelliste aufgenommen, da eine Straßenrandbebauung ohne rechtskräftigen Bebauungsplan vorgezogen werden soll. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 31 (2905) Vorlage Nr.: 20101772 Bezeichnung der Vorlage Verkauf von städtischen unbebauten Grundstücken Von der Aufstellung der zur Veräußerung anstehenden städtischen Grundstücke wurde Kenntnis genommen. Gegen den beabsichtigten Verkauf der neuen Grundstücke werden keine Bedenken erhoben.