Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 33 31 (2905)
Vorlage Nr.: 20101772
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Verkauf von städtischen unbebauten Grundstücken
Beschlussvorschriften
§ 41 Abs. 2 GO NRW
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
09.09.2010
14.09.2010
22.09.2010
29.09.2010
05.10.2010
07.10.2010
27.10.2010
Anlagen
Liste „Verkauf von städtischen unbebauten Grundstücken“
Lagepläne
Lagepläne
Liste
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 33 31 (2905)
Vorlage Nr.: 20101772
Nach dem Ratsbeschluss Nr. 21 - 1.30 vom 14.12.2006 zum Grundstücksverkehr der Stadt
Bochum ist dem für Grundstücksangelegenheiten und für Wirtschaftsförderung zuständigen
Fachausschuss einmal jährlich die zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke in Form einer
Sammelliste zur Entscheidung vorzulegen.
Zuständigkeit hierfür ist nach dem Ratsbeschluss vom 06.11.2009 Nr. 1 - 1.6 AZuständigkeiten der
Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum@, der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und
Stadtentwicklung.
In der beigefügten Sammelliste enthalten sind:
a)
b)
c)
die bisher vom Rat der Stadt Bochum bzw. dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Grundstücke für die Veröffentlichung beschlossenen Grundstücke,
die davon ab 2008 veräußerten Baugrundstücke,
die neu zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke,
Die grau hinterlegten Grundstücke gelten als erledigt, d. h. entweder wurden sie veräußert oder die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vermarktung liegen nicht vor.
Für alle übrigen Grundstücke (mit Ausnahme der erstmalig aufgeführten Grundstücke) gilt:
-
sie befinden sich entweder in aktueller Vermarktung (Dauerinserat oder Veröffentlichung),
es liegen Verkaufsbeschlüsse vor (Kaufverträge in Vorbereitung).
Die im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu entwickelnden Flächen sind in der Sammelliste
nicht enthalten. Hier erfolgt eine separate Beschlussvorlage, sobald die erforderlichen
planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeigeführt und über die notwendigen baulichen
Maßnahmen (Entwässerung, Erschließung, Parzellierung, etc.)
entschieden wurde. In diesem Zusammenhang wird dann auch die weitere Vorgehensweise zur
Umsetzung des jeweiligen Bebauungsplanes und der Vermarktung dargestellt.
Ausgenommen sind die Projekte Nörenbergskamp und Everstalstraße Ost. Hier wurde mit der
Vermarktung bereits begonnen.
Da der Bebauungsplan „Dorneburger Mühlenbach“ bereits rechtskräftig und eine kurzfristige
Vermarktung beabsichtigt ist, wurde der Standort gelistet. Dennoch erfolgt noch eine Darstellung
des Vermarktungskonzeptes.
Der im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu entwickelnde Standort Overdykerstraße wurde in
die Sammelliste aufgenommen, da eine Straßenrandbebauung ohne rechtskräftigen
Bebauungsplan vorgezogen werden soll.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 33 31 (2905)
Vorlage Nr.: 20101772
Bezeichnung der Vorlage
Verkauf von städtischen unbebauten Grundstücken
Von der Aufstellung der zur Veräußerung anstehenden städtischen Grundstücke wurde Kenntnis
genommen.
Gegen den beabsichtigten Verkauf der neuen Grundstücke werden keine Bedenken erhoben.