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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 08:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Fi (3552) Vorlage Nr.: 20101773 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2011 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 09.09.2010 Anlagen Bodenluft Holland Nord Kippe Voßstraße Lot V Zeche Julius Philipp Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Fi (3552) Vorlage Nr.: 20101773 Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen am 03.05.2000 beschlossen, dass die Maßnahmen, für die Zuschüsse aus dem Jahresförderprogramm des Landes NRW 2011 beantragt werden sollen, den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen sind. Für die Dringlichkeitsliste 2011 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gemeldet werden. Maßnahmen und Kostenschätzung zur Dringlichkeitsliste 2011 I. Gefährdungsabschätzungen 1. 5/3.07 Zeche und Kokerei Julius Philipp Das ehemalige Betriebsgelände der Zeche Julius Philipp an der Markstraße, das im Altlastenkataster der Stadt Bochum unter der Nummer 5/3.07 geführt wird, ist in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und einer Sportplatzfläche überbaut worden. Auf einem Wohnbaugrundstück (Markstr. 258) sind bei Bodenuntersuchungen kokereispezifische Verunreinigungen im Bereich des ehemaligen Kesselhauses der Zeche Julius Philipp ermittelt worden. Diese Kontaminationen erstreckten sich auch auf angrenzende weiter östlich liegende Hausgärten. Diese lokalen Bodenbelastungen wurden im Jahr 2000 durch den damaligen Grundstückseigentümer durch Bodenaustausch entfernt. Nach neuerlicher Auswertung der Erfassungsdaten konnte ermittelt werden, dass sich im Bereich der noch nicht untersuchten Wohnbaufläche und des Sportplatzes ein weiteres Kesselhaus, eine Brikettfabrik, mehrere Maschinenhäuser und ein Schrottlagerplatz der Zeche Julius Philipp befanden. Aufgrund der o. g. Kenntnisse und im Hinblick auf die sensible Nutzung des ehemaligen Zechengrundstückes als Wohnbaufläche und Sportplatz ist die Durchführung einer Gefährdungsabschätzung einschließlich einer orientierenden Grundwasseruntersuchung erforderlich. Geschätzte Untersuchungskosten: 50.000,00 EUR 2. 5/2.09 Kippe Voßstraße / Lennershofstraße Die Fläche ist auf der Grundlage der aktuellen Luftbildauswertung (Bodenbewegungen) als Altlastenverdachtsfläche erfasst. Die letzten Auffüllungen wurden nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen 1972 vorgenommen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Fi (3552) Vorlage Nr.: 20101773 Informationen über die Zusammensetzung der abgekippten Materialien, deren chemische Inhaltsstoffe sowie über die Mächtigkeit des Kippkörpers liegen der Unteren Bodenschutzbehörde bislang nicht vor. Aufgrund der o. g. Kenntnisse, der räumlichen Nähe dieser Ablagerungen zur Wohnbebauung und aufgrund § 9 (1) des Bundes-Bodenschutzgesetzes, wonach zur Ermittlung des Sachverhaltes geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, soll eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden. Geschätzte Untersuchungskosten: 50.000,00 EUR II. Sanierung 1. 2/1.09 Sanierung Bodenluft Umfeld Holland Nord Im Rahmen der laufenden Sanierungsuntersuchung zeichnet sich im Bereich der Lohrheidestraße ab, dass eine Bodenluftsanierung erforderlich ist. Ein konkretes Gefahrenpotenzial wurde über insgesamt drei Raumluftmesskampagnen für den Bürotrakt an der Lohrheidestraße 8 / 8a ermittelt. Raumluftkonzentrationen von maximal 4.000 mg Per/m³, die durch die Umsetzung von Verhaltensempfehlungen (ständiges Stoßlüften) zunächst auf ca. 6 mg/m³ und während eines Bodenluftabsaugversuches nochmals auf ca. 2 mg/m³ reduziert werden konnten, belegen eine deutliche Überschreitung tolerabler Raumluftqualitäten, wie sie für die Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse dauerhaft gefordert werden müssen. Darüber hinaus ist die Raumluft auch noch mit leichtflüchtigen monoaromatischen Kohlenwasserstoffen aus der Gruppe der BTEX behaftet. Die beste Lösung zur Reduktion des langfristig bestehenden Gefährdungspotenzials über die Wirkungspfade Boden - Grundwasser sowie Boden - Bodenluft - Mensch ist die Sanierung der Schadensquelle durch Verminderung oder Beseitigung des Schadstoffreservoirs im Boden. Aufgrund der Tatsache, dass die Schadensquelle vollständig überbaut und auch aktuell gewerblich genutzt ist, scheint aus Verhältnismäßigkeitsgründen zunächst die möglichst weitgehende Entfernung der gasförmigen Schadstoffanteile über eine Bodenluftsanierung das mildeste Mittel zu sein. Aus fachlichen Gründen ist allerdings die überbaute Schadensquelle ebenso wie deren Umfeld in die Sanierung einzubeziehen, so dass auch innerhalb der Büros eine Installation von Absaugpegeln notwendig wird. Die Bodenluftsanierung ist zunächst mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu veranschlagen. Über ein Raumluftmonitoring ist ihre Wirkung auf die Raumluftqualitäten regelmäßig zu dokumentieren. Geschätzte Sanierungskosten: 130.000,00 EUR Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Fi (3552) Vorlage Nr.: 20101773 Nachrichtlich: Kostenschätzung für die EGR Maßnahmen 1. 3/4.02 Lothringen V Geschätzte Ausführungskosten: 403.392,59 EUR Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 3010 Fi (3552) Vorlage Nr.: 20101773 Bezeichnung der Vorlage Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2011 Der Planung der Verwaltung zur Anmeldung der Maßnahmen zur Dringlichkeitsliste 2011 wird zugestimmt.