Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
26.12.14, 14:21
Aktualisiert
28.01.18, 08:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Fi
(3552)
Vorlage Nr.: 20101773
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2011
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
09.09.2010
Anlagen
Bodenluft Holland Nord
Kippe Voßstraße
Lot V
Zeche Julius Philipp
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Fi
(3552)
Vorlage Nr.: 20101773
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen am 03.05.2000
beschlossen, dass die Maßnahmen, für die Zuschüsse aus dem Jahresförderprogramm des
Landes NRW 2011 beantragt werden sollen, den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen
sind.
Für die Dringlichkeitsliste 2011 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gemeldet
werden.
Maßnahmen und Kostenschätzung zur Dringlichkeitsliste 2011
I. Gefährdungsabschätzungen
1. 5/3.07 Zeche und Kokerei Julius Philipp
Das ehemalige Betriebsgelände der Zeche Julius Philipp an der Markstraße, das im
Altlastenkataster der Stadt Bochum unter der Nummer 5/3.07 geführt wird, ist in den 60er Jahren
des vorigen Jahrhunderts mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und einer Sportplatzfläche überbaut
worden. Auf einem Wohnbaugrundstück (Markstr. 258) sind bei Bodenuntersuchungen
kokereispezifische Verunreinigungen im Bereich des ehemaligen Kesselhauses der Zeche Julius
Philipp ermittelt worden. Diese Kontaminationen erstreckten sich auch auf angrenzende weiter
östlich liegende Hausgärten. Diese lokalen Bodenbelastungen wurden im Jahr 2000 durch den
damaligen Grundstückseigentümer durch Bodenaustausch entfernt.
Nach neuerlicher Auswertung der Erfassungsdaten konnte ermittelt werden, dass sich im Bereich
der noch nicht untersuchten Wohnbaufläche und des Sportplatzes ein weiteres Kesselhaus, eine
Brikettfabrik, mehrere Maschinenhäuser und ein Schrottlagerplatz der Zeche Julius Philipp
befanden.
Aufgrund der o. g. Kenntnisse und im Hinblick auf die sensible Nutzung des ehemaligen
Zechengrundstückes als Wohnbaufläche und Sportplatz ist die Durchführung einer
Gefährdungsabschätzung einschließlich einer orientierenden Grundwasseruntersuchung
erforderlich.
Geschätzte Untersuchungskosten:
50.000,00 EUR
2. 5/2.09 Kippe Voßstraße / Lennershofstraße
Die Fläche ist auf der Grundlage der aktuellen Luftbildauswertung (Bodenbewegungen) als
Altlastenverdachtsfläche erfasst.
Die letzten Auffüllungen wurden nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen 1972
vorgenommen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Fi
(3552)
Vorlage Nr.: 20101773
Informationen über die Zusammensetzung der abgekippten Materialien, deren chemische
Inhaltsstoffe sowie über die Mächtigkeit des Kippkörpers liegen der Unteren Bodenschutzbehörde
bislang nicht vor.
Aufgrund der o. g. Kenntnisse, der räumlichen Nähe dieser Ablagerungen zur Wohnbebauung und
aufgrund § 9 (1) des Bundes-Bodenschutzgesetzes, wonach zur Ermittlung des Sachverhaltes
geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, soll eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden.
Geschätzte Untersuchungskosten:
50.000,00 EUR
II. Sanierung
1. 2/1.09
Sanierung Bodenluft Umfeld Holland Nord
Im Rahmen der laufenden Sanierungsuntersuchung zeichnet sich im Bereich der Lohrheidestraße
ab, dass eine Bodenluftsanierung erforderlich ist.
Ein konkretes Gefahrenpotenzial wurde über insgesamt drei Raumluftmesskampagnen für den
Bürotrakt an der Lohrheidestraße 8 / 8a ermittelt. Raumluftkonzentrationen von maximal 4.000 mg
Per/m³, die durch die Umsetzung von Verhaltensempfehlungen (ständiges Stoßlüften) zunächst
auf ca. 6 mg/m³ und während eines Bodenluftabsaugversuches nochmals auf ca. 2 mg/m³
reduziert werden konnten, belegen eine deutliche Überschreitung tolerabler Raumluftqualitäten,
wie sie für die Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse dauerhaft gefordert werden müssen.
Darüber hinaus ist die Raumluft auch noch mit leichtflüchtigen monoaromatischen
Kohlenwasserstoffen aus der Gruppe der BTEX behaftet.
Die beste Lösung zur Reduktion des langfristig bestehenden Gefährdungspotenzials über die
Wirkungspfade Boden - Grundwasser sowie Boden - Bodenluft - Mensch ist die Sanierung der
Schadensquelle durch Verminderung oder Beseitigung des Schadstoffreservoirs im Boden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Schadensquelle vollständig überbaut und auch aktuell gewerblich genutzt ist, scheint aus Verhältnismäßigkeitsgründen zunächst die möglichst weitgehende Entfernung der gasförmigen Schadstoffanteile über eine Bodenluftsanierung das mildeste
Mittel zu sein. Aus fachlichen Gründen ist allerdings die überbaute Schadensquelle ebenso wie
deren Umfeld in die Sanierung einzubeziehen, so dass auch innerhalb der Büros eine Installation
von Absaugpegeln notwendig wird.
Die Bodenluftsanierung ist zunächst mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu veranschlagen. Über ein
Raumluftmonitoring ist ihre Wirkung auf die Raumluftqualitäten regelmäßig zu dokumentieren.
Geschätzte Sanierungskosten:
130.000,00 EUR
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Fi
(3552)
Vorlage Nr.: 20101773
Nachrichtlich:
Kostenschätzung für die EGR Maßnahmen
1. 3/4.02
Lothringen V
Geschätzte Ausführungskosten:
403.392,59 EUR
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Fi
(3552)
Vorlage Nr.: 20101773
Bezeichnung der Vorlage
Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2011
Der Planung der Verwaltung zur Anmeldung der Maßnahmen zur Dringlichkeitsliste 2011 wird
zugestimmt.