Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Änderungsantrag Strategische Umweltplanung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:22
Aktualisiert
28.01.18, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Änderungsantrag
zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am
9. September 2010
- Strategische Umweltplanung -
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt:
1. Der Rat beschließt im Grundsatz die Ziele der Strategischen Umweltplanung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen “Umwelthandlungsmaßnahmen”
für eine Umsetzung zu konkretisieren und die einzelnen Projekte zu priorisieren. Zu
berücksichtigen sind dabei in erster Linie gesetzliche Erfordernisse, Regelungen in
eigener Entscheidungskompetenz des Rates (zum Beispiel Bebauungsplanung),
mögliche Förderungen durch Dritte sowie bereits beschlossene Planungen, vor allem das
am 25. Juni 2009 vom Rat beschlossene Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt
Bochum bis 2020.
3. In diesem Zusammenhang soll geprüft und dargestellt werden, ob und unter welchen
Bedingungen bestimmte Ziele früher erreicht werden können. Das gilt besonders für die
bis 2020 beziehungsweise 2030 zulässige Inanspruchnahme von Flächen. Es muss
geprüft werden, ob eine Halbierung der Flächeninanspruchnahme auf 130 Quadratmeter
pro Tag bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann.
4. Das Umsetzungskonzept einschließlich Zeitplan und Aussagen zur Finanzierung ist dem
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr binnen eines Jahres zum
Beschluss vorzulegen.
5. Die Umsetzung soll dezentral erfolgen. Der Rat beauftragt die Verwaltung jedoch, die
erforderlichen Instrumente zu entwickeln, um die Umweltindikatoren und die Fortschritte
bis zur Zielerreichung zentral zu überwachen (“Monitoring”).
Dazu gehört auch die Verbesserung der Datenlage, insbesondere der Aufbau eines
Versiegelungskatasters innerhalb von zwei Jahren und die laufende Fortführung dieses
Katasters. Dabei soll möglichst mit Dritten zusammengearbeitet werden (Nachbarstädte,
aber auch RVR, Emschergenossenschaft, etc.).
6. Die Ziele beziehungsweise die Umweltindikatoren sind - soweit zur Steuerung
erforderlich und zur Kontrolle der Zielerreichung geeignet - als (statistische) Kennzahlen
in die Etats ab 2012 einzuarbeiten.
Begründung
Die Stadt Bochum kümmert sich an vielen Stellen um bessere Umweltbedingungen. Bochum
ist dabei durchaus erfolgreich, wie etwa der European Energy Award zeigt. Das Umweltamt
sensibilisiert
zum
Beispiel
Kinder
für
Fragen
des
Umweltschutzes
(Beispiel:
Umweltspürnasen-Pass). Beim Klimaschutz spielt die von den Zentralen Diensten
vorangetriebene Erfassung von Strom- und Wasserverbräuchen sowie die energetische
Sanierung städtischer Gebäude eine wichtige Rolle. Privatleute, Firmen und Hochschulen
haben sich in der Initiative ruhrmobil-E zusammengeschlossen, um der Elektromobilität in
unserer Stadt zum Durchbruch zu verhelfen.
Dass Bochum sich für die nächste Runde im Wettbewerb um die Innovation City qualifizieren
konnte, ist nicht zuletzt solchen Projekten zu verdanken.
Stadt Bochum und Ruhr-Universität Bochum haben nun einen Bericht zur Strategischen
Umweltplanung vorgelegt. SPD und Grüne schließen sich dem darin enthaltenen Zielkatalog
(vgl. Einzelkapitel und zusammenfassende Darstellungen im Anhang, besonders VIII.4)
grundsätzlich an. Wie diese Ziele erreicht werden können und wie die städtische Ämter, aber
auch Dritte (andere Behörden, Private) hier zusammenarbeiten können, muss jetzt
dargestellt und als Umsetzungskonzept beschlossen werden.
Nach Auffassung von SPD und Grünen sollen dabei bestimmte Ziele noch einmal überprüft
werden. So werden in dem Bericht beispielsweise die Ziele zur Verringerung der
Flächeninanspruchnahme zwar schlüssig aus nationalen und nordrhein-westfälischen Zielen
hergeleitet. Diese rein rechnerische Betrachtung berücksichtigt jedoch die besondere Lage
Bochums im Ballungsraum und die sinkende Einwohnerzahl ebenso wenig wie die bereits
beträchtliche Nutzung des Bodens in Bochum. Deshalb muss eine weitere Reduzierung der
Nettoneuversiegelung geprüft werden. Sie kann auch durch Entsiegelung reduziert werden.
Um Entsiegelungspotenziale gezielt identifizieren und mobilisieren zu können, ist der
zeitnahe Aufbau eines Versiegelungskatasters erforderlich.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Martina Schmück-Glock (SPD-Ratsfraktion)
Helmut Orzschig-Tauchert (Fraktion Die Grünen im Rat)