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Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:22
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28.01.18, 08:01
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20101724
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Beschluss des Bebauungsplans Nr. 759 als Satzung
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
09.09.2010
22.09.2010
22.09.2010
06.10.2010
28.10.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der
Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung, Anlage 4: Begründung
zum Bebauungsplan, Anlage 5: Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan, Anlage 6:
Planzeichnung des Bebauungsplanes, Anlage 7: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
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- Beschlussvorschlag - Seite 2
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Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20101724
1.
Anlass und Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Die EGR beabsichtigt, die Flächen der ehemaligen Zeche und Kokerei Lothringen V und
das Gelände der BOGESTRA für gewerbliche Zwecke herzurichten. Die Flächen der
ehemaligen Zeche und Kokerei Lothringen V und des Geländes der BOGESTRA stellen ein
stadtstrukturell bedeutsames Entwicklungspotenzial im Sinne der Wirtschaftsförderung dar.
Das Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen V ist seit der Stilllegung des Tränkbetriebes
der Pfleiderer Holzschutztechnik GmbH im Jahre 1991 als Industriebbrache ungenutzt.
Zur Herstellung des Planungsrechts und der Erschließung der künftigen Gewerbeflächen
sowie der Gewährleistung der Verträglichkeit mit dem Wohnumfeld ist die Aufstellung
dieses Bebauungsplanes notwendig.
Das Plangebiet soll in den überwiegenden Teilbereichen für das produzierende bzw.
dienstleistende Gewerbe entwickelt werden. Zudem soll der ehemalige BOGESTRA
Betriebshof zu einem Gründerzentrum für Geothermie entwickelt werden.
Produzierende und bestimmte Dienstleistungsbetriebe sind aufgrund ihres Flächenbedarfs,
ihrer Emissionscharakteristik und aus wirtschaftlichen Gründen auf Flächen in
Gewerbegebieten angewiesen. Aufgrund der Begrenztheit der Flächenpotenziale im Sinne
einer langfristig angelegten Wirtschaftsförderung ist es notwendig, die Flächen für solche
Betriebe vorzuhalten, die auf Grundstücke in Gewerbegebieten angewiesen sind.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich auch Wohnhäuser entlang des Castroper
Hellwegs. Um die Bewohner vor nachteiligen Immissionen zu schützen und den
Eigentümern eine Weiterentwicklung ihrer Wohnhäuser zu ermöglichen, werden im
Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen.
Weiteres Ziel ist auch die Erschließung des Plangebiets über zwei Anbindungen an den
Castroper Hellweg.
2.
Plangebiet
Das ca. 18 ha große Plangebiet liegt im Nordosten der Stadt Bochum und südlich des
Stadtteils Gerthe.
Der Gewerbepark zeichnet sich durch seine günstige Verkehrsanbindung mit fast
unmittelbarem Anschluss an die A 43 (Münster-Bochum-Wuppertal) und an die A 40
(Kassel-Bochum-Venlo) aus.
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Unmittelbar nördlich des Plangebiets grenzt das Schulzentrum Gerthe sowie die
Kleingartenanlage “Friedlicher Nachbar“ an. Östlich grenzt das temporäre
Landschaftsschutzgebiet L 8 an. Die ehemalige Bahntrasse der Zechenbahn, die zum
regionalen Radwanderweg ausgebaut wurde, bildet die südliche Grenze. Weiter südlich
schließen die Gewerbeflächen der Josef-Baumann-Straße an. Westlich des Plangebiets
verläuft der Castroper Hellweg.
Das Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen V stellt den Großteil des Plangebiets dar
und ist seit der Stilllegung des Tränkbetriebes der Pfleiderer Holzschutztechnik GmbH im
Dezember 1992 als Industriebbrache ungenutzt. Die vorangegangenen Untersuchungen im
Rahmen
einer
“Orientierenden
Altlastengefährdungsabschätzung“
und
einer
“Grundwasserüberwachung“ weisen das ehemalige Betriebsgelände als Altstandort mit
zum Teil erheblichen Bodenbelastungen aus. Das Gelände soll daher grundsaniert werden.
Die nordwestlich gelegene weitgehend versiegelte Fläche ist in erster Linie durch die
Hallengebäude der BOGESTRA geprägt.
Die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR) hat das Grundstück erworben und
möchte an diesem Standort einen Zukunftsstandort für geothermische Wärmenutzung
errichten. Ziel ist es, den Standort als Innovationsstandort für die Ansiedlung von
Neugründungen aus dem Geothermie-Cluster sowie dem Bereich energieeffizientes Bauen
auszubauen.
Südwestlich des Plangebiets entlang des Castroper Hellwegs befinden sich 3-geschossige
Mehrfamilienhäuser (Castroper Hellweg 310, 314/316, 318/320 und 322/324), die seinerzeit
für die Unterbringung der Beschäftigten des ehemaligen BOGESTRA-Betriebsgeländes
errichtet wurden. Die Wohnhäuser werden heute unabhängig von gewerblichen Nutzungen
weiterhin zu Wohnzwecken genutzt.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd - setzt überwiegend
Gewerbegebiete (GE) gemäß § 8 BauNVO fest.
Folgende Festsetzungen sollen im Wesentlichen getroffen werden:
1. Festsetzung eines Gewerbegebietes für die Unterbringung von nicht erheblich
belästigenden Gewerbebetrieben mit dem Ausschluss von unverträglichen Nutzungen
(z. B. Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungstätten, Versammlungsstätten etc.).
2. Festsetzung von sogenannten “flächenbezogenen Schallleistungspegeln”, also
Emissionskontingenten, die derart bemessen sind, dass an den Wohngebäuden
verträgliche Geräuschpegel eingehalten werden.
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3. Einschränkung eines Gewerbegebietes durch Beschränkung der Zulässigkeit auf
Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören (sog. “eingeschränkte
Gewerbegebiete”).
4. Festschreibung eines erweiterten Bestandsschutzes für Wohngebäude, die im
eingeschränkten
Gewerbegebiet
liegen.
Änderungen,
Erweiterungen
und
Nutzungsänderungen der Wohngebäude können zugelassen werden.
5. Öffentliche Straßenverkehrsflächen
6. Flächen für die Abwasserbeseitigung
7. Öffentliche und private Grünflächen
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, die derzeit
hochgradig kontaminierte, ehemalige industriell genutzte Fläche einer neuen
Gewerbenutzung zuzuführen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB
durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Als Ergebnis des Berichts
bleibt festzuhalten, dass das Vorhaben und den im Bebauungsplan getroffenen
Festsetzungen mit den Belangen des Umweltschutzes, des Naturhaushaltes und des
Menschen als vereinbar beurteilt wurde.
Auf eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann hier verzichtet werden, da aufgrund der
gewerblichen Vornutzung, der Altlastenproblematik und der geringen Wertigkeit der
vorhandenen Sekundärvegetation die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes als gering anzusehen sind und damit kein
erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG vorliegt
5.
Bisheriges Planverfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 03.08.1999
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 759 - Lothringen V - gefasst.
den
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat am 06.06.2000 beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
durchzuführen. Sie erfolgte in der Zeit vom 08.08.2000 bis zum 05.09.2000. Die Planung
wurde am 22.08.2000 im Rahmen einer Bürgerversammlung im Schulzentrum Gerthe
(Heinrich-von-Kleist-Schule), Heinrichstraße 2, erörtert. Es wurden lediglich mündliche
Anregungen vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.09.2000.
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Am 17.09.2002 hat die Bezirksvertretung Bochum-Nord in eigener Entscheidungsbefugnis
eine neue Planbezeichnung beschlossen. Das Gewerbegebiet “Lothringen V“ wurde
umbenannt zum “Gewerbepark Gerthe Süd“.
Aus wirtschaftlichen Gründen und der damit verbundenen Überlegungen zum
Altlastensanierungsverfahren ruhte das Verfahren bis zum Jahre 2008. Zunächst wurde
das parallel verlaufende Bebauungsplanverfahren “Lothringen IV“ vorangetrieben.
Am 23.06.2009 beschloss der ASuV die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 01.07.2009. Der Entwurf zum Bebauungsplan
und die Begründung lagen in der Zeit vom 14.07. - 21.08.2009 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben vom 07.07.2009 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung
aufgefordert.
Parallel zur Offenlage hat die EGR konkrete Verhandlungen mit einem ortsansässigen
Investor aufgenommen, der sich an dem künftigen Standort - Gewerbepark Gerthe Süd ansiedeln möchte. Der Investor benötigt eine möglichst große zusammenhängende Fläche
zur Ausdehnung seines Betriebes. Die bisher beabsichtigte Erschließungsplanung ist dafür
ungeeignet. Die EGR hat daher ein neues Plankonzept mit geänderter
Erschließungsplanung vorgelegt. Das geänderte Plankonzept, welches die Grundzüge der
bisherigen Planung veränderte, erforderte eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan lag daher in der Zeit vom 06.07. - 06.08.2010 erneut öffentlich aus.
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen und Stellungnahmen ein.
Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen lediglich Stellungnahmen mit
redaktionellem Inhalt ein.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie der
erneuten öffentlichen Auslegung sind in der Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst und
abgewogen.
6.
Gutachten
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:
•
Orientierende Altlastengefährdungsabschätzung erstellt durch die GEOTAIX
Umwelttechnologie GmbH, Schumannstraße 29, 52146 Würselen (Stand: Mai 1992)
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7.
•
Grundwasserüberwachung erstellt durch die GEOTAIX Umwelttechnologie GmbH,
Schumannstraße 29, 52146 Würselen (Stand: Nov. 1993)
•
Sanierungskonzept zur ersten öffentlichen Auslegung, erstellt durch das ConsultingBüro Frieg GmbH, Hasenwinkeler Straße 147, 44879 Bochum (Stand: 20.11.2009)
•
Schalltechnische Untersuchung erstellt durch das Ing.- Büro Peutz Consult, Kolberger
Straße 19, 40599 Düsseldorf (Stand: April 2009)
•
Umweltbericht, erstellt durch das Ing.-Büro wbp Landschaftsarchitekten, Nordring 49,
44787 Bochum i. V. mit der Schnittstelle Ökologie, Westring 47, 44787 Bochum
(Stand: Nov. 2009)
•
Verkehrslärmuntersuchung, erstellt durch svb stadtverkehrbochum, Westring 25,
44787 Bochum (Stand: Juni 2010)
•
Sanierungsplanung, erstellt durch CDM Consult GmbH, Am Umweltpark 3-5, 44793
Bochum (Stand: Juli 2010)
•
Schalltechnische Untersuchung, erstellt durch das Ing.- Büro Peutz Consult,
Kolberger Straße 19, 40599 Düsseldorf (Stand: März 2010)
•
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag,
erstellt
durch
das
Ing.-Büro
wbp
Landschaftsarchitekten, Nordring 49, 44787 Bochum i. V. mit der Schnittstelle
Ökologie, Westring 47, 44787 Bochum (Stand: Nov. 2009)
•
Überarbeiteter Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, erstellt durch das Ing.Büro Emkes GmbH, Hauptstraße 207, 44892 Bochum (Stand: April 2010)
Planumsetzung
Die Umsetzung der Maßnahmen, Sanierung und Erschließung des Plangebietes sowie die
Errichtung eines Gründerzentrums als Zukunftsstandort für geothermische Wärmenutzung
werden vom Land NRW gefördert mit der Maßgabe einer zeitnahen Durchführung der
Arbeiten.
In einem turnusmäßigen Abstand finden Projektsitzungen statt, an dem die beteiligten
Fachplaner alle notwenigen Details zur Umsetzung des Projektes abstimmen.
Der Rahmenterminplan sieht für die Altlastensanierung, Erschließung und Geländeaufbereitung einschl. Bepflanzungsarbeiten folgende Termine vor.
Baubeginn:
Fertigstellung Baumaßnahme:
November 2010
November 2011
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Beschluss des Bebauungsplans Nr. 759 als Satzung
a)
Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1
dargestelltem Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
b)
Beschluss des Bebauungsplans Nr. 759 als Satzung
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 759 in der
Fassung vom 11.08.2010 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch).
Es wird folgende Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 759 (Anlage 4)
sowie folgende zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan (Anlage 5) beschlossen
(§§ 9 Abs. 8 und 10 Abs. 4 Baugesetzbuch).