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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
41 kB
Erstellt
26.12.14, 14:22
Aktualisiert
28.01.18, 08:01

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Beschluss des Bebauungsplans Nr. 759 als Satzung Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Nord Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 09.09.2010 22.09.2010 22.09.2010 06.10.2010 28.10.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung, Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 5: Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan, Anlage 6: Planzeichnung des Bebauungsplanes, Anlage 7: Übersichtskarte Zusatzinformationen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 1. Anlass und Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes Die EGR beabsichtigt, die Flächen der ehemaligen Zeche und Kokerei Lothringen V und das Gelände der BOGESTRA für gewerbliche Zwecke herzurichten. Die Flächen der ehemaligen Zeche und Kokerei Lothringen V und des Geländes der BOGESTRA stellen ein stadtstrukturell bedeutsames Entwicklungspotenzial im Sinne der Wirtschaftsförderung dar. Das Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen V ist seit der Stilllegung des Tränkbetriebes der Pfleiderer Holzschutztechnik GmbH im Jahre 1991 als Industriebbrache ungenutzt. Zur Herstellung des Planungsrechts und der Erschließung der künftigen Gewerbeflächen sowie der Gewährleistung der Verträglichkeit mit dem Wohnumfeld ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes notwendig. Das Plangebiet soll in den überwiegenden Teilbereichen für das produzierende bzw. dienstleistende Gewerbe entwickelt werden. Zudem soll der ehemalige BOGESTRA Betriebshof zu einem Gründerzentrum für Geothermie entwickelt werden. Produzierende und bestimmte Dienstleistungsbetriebe sind aufgrund ihres Flächenbedarfs, ihrer Emissionscharakteristik und aus wirtschaftlichen Gründen auf Flächen in Gewerbegebieten angewiesen. Aufgrund der Begrenztheit der Flächenpotenziale im Sinne einer langfristig angelegten Wirtschaftsförderung ist es notwendig, die Flächen für solche Betriebe vorzuhalten, die auf Grundstücke in Gewerbegebieten angewiesen sind. Innerhalb des Plangebietes befinden sich auch Wohnhäuser entlang des Castroper Hellwegs. Um die Bewohner vor nachteiligen Immissionen zu schützen und den Eigentümern eine Weiterentwicklung ihrer Wohnhäuser zu ermöglichen, werden im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen. Weiteres Ziel ist auch die Erschließung des Plangebiets über zwei Anbindungen an den Castroper Hellweg. 2. Plangebiet Das ca. 18 ha große Plangebiet liegt im Nordosten der Stadt Bochum und südlich des Stadtteils Gerthe. Der Gewerbepark zeichnet sich durch seine günstige Verkehrsanbindung mit fast unmittelbarem Anschluss an die A 43 (Münster-Bochum-Wuppertal) und an die A 40 (Kassel-Bochum-Venlo) aus. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 Unmittelbar nördlich des Plangebiets grenzt das Schulzentrum Gerthe sowie die Kleingartenanlage “Friedlicher Nachbar“ an. Östlich grenzt das temporäre Landschaftsschutzgebiet L 8 an. Die ehemalige Bahntrasse der Zechenbahn, die zum regionalen Radwanderweg ausgebaut wurde, bildet die südliche Grenze. Weiter südlich schließen die Gewerbeflächen der Josef-Baumann-Straße an. Westlich des Plangebiets verläuft der Castroper Hellweg. Das Gelände der ehemaligen Zeche Lothringen V stellt den Großteil des Plangebiets dar und ist seit der Stilllegung des Tränkbetriebes der Pfleiderer Holzschutztechnik GmbH im Dezember 1992 als Industriebbrache ungenutzt. Die vorangegangenen Untersuchungen im Rahmen einer “Orientierenden Altlastengefährdungsabschätzung“ und einer “Grundwasserüberwachung“ weisen das ehemalige Betriebsgelände als Altstandort mit zum Teil erheblichen Bodenbelastungen aus. Das Gelände soll daher grundsaniert werden. Die nordwestlich gelegene weitgehend versiegelte Fläche ist in erster Linie durch die Hallengebäude der BOGESTRA geprägt. Die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR) hat das Grundstück erworben und möchte an diesem Standort einen Zukunftsstandort für geothermische Wärmenutzung errichten. Ziel ist es, den Standort als Innovationsstandort für die Ansiedlung von Neugründungen aus dem Geothermie-Cluster sowie dem Bereich energieeffizientes Bauen auszubauen. Südwestlich des Plangebiets entlang des Castroper Hellwegs befinden sich 3-geschossige Mehrfamilienhäuser (Castroper Hellweg 310, 314/316, 318/320 und 322/324), die seinerzeit für die Unterbringung der Beschäftigten des ehemaligen BOGESTRA-Betriebsgeländes errichtet wurden. Die Wohnhäuser werden heute unabhängig von gewerblichen Nutzungen weiterhin zu Wohnzwecken genutzt. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd - setzt überwiegend Gewerbegebiete (GE) gemäß § 8 BauNVO fest. Folgende Festsetzungen sollen im Wesentlichen getroffen werden: 1. Festsetzung eines Gewerbegebietes für die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben mit dem Ausschluss von unverträglichen Nutzungen (z. B. Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungstätten, Versammlungsstätten etc.). 2. Festsetzung von sogenannten “flächenbezogenen Schallleistungspegeln”, also Emissionskontingenten, die derart bemessen sind, dass an den Wohngebäuden verträgliche Geräuschpegel eingehalten werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 3. Einschränkung eines Gewerbegebietes durch Beschränkung der Zulässigkeit auf Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören (sog. “eingeschränkte Gewerbegebiete”). 4. Festschreibung eines erweiterten Bestandsschutzes für Wohngebäude, die im eingeschränkten Gewerbegebiet liegen. Änderungen, Erweiterungen und Nutzungsänderungen der Wohngebäude können zugelassen werden. 5. Öffentliche Straßenverkehrsflächen 6. Flächen für die Abwasserbeseitigung 7. Öffentliche und private Grünflächen 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch die Realisierung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, die derzeit hochgradig kontaminierte, ehemalige industriell genutzte Fläche einer neuen Gewerbenutzung zuzuführen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Als Ergebnis des Berichts bleibt festzuhalten, dass das Vorhaben und den im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen mit den Belangen des Umweltschutzes, des Naturhaushaltes und des Menschen als vereinbar beurteilt wurde. Auf eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann hier verzichtet werden, da aufgrund der gewerblichen Vornutzung, der Altlastenproblematik und der geringen Wertigkeit der vorhandenen Sekundärvegetation die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes als gering anzusehen sind und damit kein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG vorliegt 5. Bisheriges Planverfahren Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 03.08.1999 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 759 - Lothringen V - gefasst. den Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat am 06.06.2000 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan durchzuführen. Sie erfolgte in der Zeit vom 08.08.2000 bis zum 05.09.2000. Die Planung wurde am 22.08.2000 im Rahmen einer Bürgerversammlung im Schulzentrum Gerthe (Heinrich-von-Kleist-Schule), Heinrichstraße 2, erörtert. Es wurden lediglich mündliche Anregungen vorgetragen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 21.09.2000. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 Am 17.09.2002 hat die Bezirksvertretung Bochum-Nord in eigener Entscheidungsbefugnis eine neue Planbezeichnung beschlossen. Das Gewerbegebiet “Lothringen V“ wurde umbenannt zum “Gewerbepark Gerthe Süd“. Aus wirtschaftlichen Gründen und der damit verbundenen Überlegungen zum Altlastensanierungsverfahren ruhte das Verfahren bis zum Jahre 2008. Zunächst wurde das parallel verlaufende Bebauungsplanverfahren “Lothringen IV“ vorangetrieben. Am 23.06.2009 beschloss der ASuV die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Die öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfolgte am 01.07.2009. Der Entwurf zum Bebauungsplan und die Begründung lagen in der Zeit vom 14.07. - 21.08.2009 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 07.07.2009 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert. Parallel zur Offenlage hat die EGR konkrete Verhandlungen mit einem ortsansässigen Investor aufgenommen, der sich an dem künftigen Standort - Gewerbepark Gerthe Süd ansiedeln möchte. Der Investor benötigt eine möglichst große zusammenhängende Fläche zur Ausdehnung seines Betriebes. Die bisher beabsichtigte Erschließungsplanung ist dafür ungeeignet. Die EGR hat daher ein neues Plankonzept mit geänderter Erschließungsplanung vorgelegt. Das geänderte Plankonzept, welches die Grundzüge der bisherigen Planung veränderte, erforderte eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan lag daher in der Zeit vom 06.07. - 06.08.2010 erneut öffentlich aus. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen und Stellungnahmen ein. Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen lediglich Stellungnahmen mit redaktionellem Inhalt ein. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung sind in der Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst und abgewogen. 6. Gutachten Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt: • Orientierende Altlastengefährdungsabschätzung erstellt durch die GEOTAIX Umwelttechnologie GmbH, Schumannstraße 29, 52146 Würselen (Stand: Mai 1992) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 7. • Grundwasserüberwachung erstellt durch die GEOTAIX Umwelttechnologie GmbH, Schumannstraße 29, 52146 Würselen (Stand: Nov. 1993) • Sanierungskonzept zur ersten öffentlichen Auslegung, erstellt durch das ConsultingBüro Frieg GmbH, Hasenwinkeler Straße 147, 44879 Bochum (Stand: 20.11.2009) • Schalltechnische Untersuchung erstellt durch das Ing.- Büro Peutz Consult, Kolberger Straße 19, 40599 Düsseldorf (Stand: April 2009) • Umweltbericht, erstellt durch das Ing.-Büro wbp Landschaftsarchitekten, Nordring 49, 44787 Bochum i. V. mit der Schnittstelle Ökologie, Westring 47, 44787 Bochum (Stand: Nov. 2009) • Verkehrslärmuntersuchung, erstellt durch svb stadtverkehrbochum, Westring 25, 44787 Bochum (Stand: Juni 2010) • Sanierungsplanung, erstellt durch CDM Consult GmbH, Am Umweltpark 3-5, 44793 Bochum (Stand: Juli 2010) • Schalltechnische Untersuchung, erstellt durch das Ing.- Büro Peutz Consult, Kolberger Straße 19, 40599 Düsseldorf (Stand: März 2010) • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erstellt durch das Ing.-Büro wbp Landschaftsarchitekten, Nordring 49, 44787 Bochum i. V. mit der Schnittstelle Ökologie, Westring 47, 44787 Bochum (Stand: Nov. 2009) • Überarbeiteter Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, erstellt durch das Ing.Büro Emkes GmbH, Hauptstraße 207, 44892 Bochum (Stand: April 2010) Planumsetzung Die Umsetzung der Maßnahmen, Sanierung und Erschließung des Plangebietes sowie die Errichtung eines Gründerzentrums als Zukunftsstandort für geothermische Wärmenutzung werden vom Land NRW gefördert mit der Maßgabe einer zeitnahen Durchführung der Arbeiten. In einem turnusmäßigen Abstand finden Projektsitzungen statt, an dem die beteiligten Fachplaner alle notwenigen Details zur Umsetzung des Projektes abstimmen. Der Rahmenterminplan sieht für die Altlastensanierung, Erschließung und Geländeaufbereitung einschl. Bepflanzungsarbeiten folgende Termine vor. Baubeginn: Fertigstellung Baumaßnahme: November 2010 November 2011 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20101724 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 759 - Gewerbepark Gerthe Süd hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Beschluss des Bebauungsplans Nr. 759 als Satzung a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1 dargestelltem Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). b) Beschluss des Bebauungsplans Nr. 759 als Satzung Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 759 in der Fassung vom 11.08.2010 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch). Es wird folgende Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 759 (Anlage 4) sowie folgende zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan (Anlage 5) beschlossen (§§ 9 Abs. 8 und 10 Abs. 4 Baugesetzbuch).