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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:23
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28.01.18, 08:03
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101256
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
14.09.2010
22.09.2010
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der
Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte , Anlage 4: Planzeichnung des
Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.07.2010, Anlage 5: Begründung zum
Bebauungsplan, Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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- Beschlussvorschlag - Seite 2
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Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Der unbebaute Bereich des Plangebietes liegt innerhalb des großräumig angelegten
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 176 I aus dem Jahr 1971 sowie innerhalb des
Bebauungsplanes Nr. 171 aus dem Jahr 1968. Letzterer setzt in diesem Teilbereich
Flächen für die Landwirtschaft fest. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 176 I
sehen im Bereich des Plangebietes überwiegend Hausgärten der östlich und westlich
festgesetzten Wohngebiete vor.
Im Jahr 1994 wurde für einen großen Bereich des Stadtteils Stiepel der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 685 gefasst. Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 685 sah für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 bereits ein
Wohngebiet vor, konnte jedoch wegen der Größe des gesamten Plangebietes und der
Vielzahl unterschiedlicher Grundstückseigentümer keine Rechtskraft erlangen.
Mit Datum vom 31.01.2008 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines
leerstehenden Restaurants in ein Entertainment-Center - mit zwei Spielhallen in
Funktionseinheit - für das Grundstück Kemnader Straße 311, eingereicht.
Die Ansiedlung von Spielhallen würde sich aller Voraussicht nach städtebaulich negativ auf
die Attraktivität des Stadtteilzentrums Mittelstiepel auswirken. Insbesondere aufgrund des
direkt „gegenüber“ liegenden geplanten neuen Versorgungsstandortes (Bebauungsplanverfahren Nr. 867) sollte an dieser Stelle die Ansiedlung von Spielhallen unterbunden
werden. Andernfalls wäre eine Verminderung von Aufenthaltsqualität und Nutzungsfrequenz in diesen Bereichen zu befürchten.
Im April 2008 wurde die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Restaurants in ein
Entertainment-Center zurück gezogen.
Derzeit werden die Räume der ehemaligen Gaststätte von einem Handwerksbetrieb als
Badausstellung zur Präsentation von Sanitärobjekten und Zubehör im gehobenen Segment
genutzt.
Aus vorgenannten Gründen ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Kemnader Straße/Surkenstraße - erforderlich.
Das Plangebiet bietet aufgrund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die
Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot im Segment des
Einfamilienhausbaus zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur
Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an
die Stadt Bochum bei.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 855 ist die Schaffung der
Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes.
planungsrechtlichen
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Im Einzelnen werden die folgenden Zielsetzungen verfolgt:
•
•
die Realisierung von attraktiven Hauseinheiten,
die Erschließung des Plangebiets über eine Anbindung von der Kemnader Straße.
Im Plangebiet ist die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und
Reihenhäusern sowie die Errichtung einer Erschließungsstraße vorgesehen. Die
Notwendigkeit zur Entwicklung dieser Fläche wird aus gesamtstädtischer Sicht mit
folgenden Punkten begründet:
Zum Einen wird es trotz der in weiten Teilen entspannten Situation auf dem Bochumer
Wohnungsmarkt auch in Zukunft einen Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen geben.
Dies ist auf den steigenden Wohnflächenbedarf pro Einwohner sowie auf neue Formen des
Zusammenlebens der Bevölkerung, die neue, differenzierte Anforderungen an den
Wohnungsmarkt nach sich ziehen, zurück zu führen. Zum Anderen stehen die Städte des
Ruhrgebietes in einem ständigen, sich zunehmend verschärfenden Wettbewerb um
Einwohner.
Zudem bietet es sich aufgrund der Nähe des Planbereiches zum Stadtteilzentrum Stiepel
an, dieses Gebiet für eine Wohnbebauung zu nutzen. Der südliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 855 liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Stiepel des
„Masterplans Einzelhandel Bochum“. Das Stadtteilzentrum Stiepel gewährleistet die
Nahversorgung.
Der Masterplan Einzelhandel in Bochum empfiehlt für die Entwicklung des zentralen
Versorgungsbereiches Stiepel eine maßvolle Verdichtung und Komplettierung des
Geschäftsbereiches an der Kemnader Straße. Der zentrale Versorgungsbereich in Stiepel
wird durch den Bebauungsplan Nr. 867 - Mittelstiepel - im Sinne des Masterplanes
Einzelhandel weiter entwickelt. Dieser Bereich liegt direkt gegenüber dem
Bebauungsplangebiet Nr. 855, südlich der Kemnader Straße.
Insofern ist es, neben der Schaffung eines Wohngebietes, auch Ziel des Bebauungsplanes,
das Stadtteilzentrum von Stiepel zu stärken und zu komplettieren. Hierzu gehört auch die
Verhinderung von städtebaulich problematischen Strukturveränderungen. Zu diesem
Zweck sollen im Bebauungsplan Spielhallen sowie Betriebe, die gewerbliche Waren oder
Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten,
ausgeschlossen werden. Standortpotenziale für die Ansiedlung von Spielhallen bestehen in
anderen Bereichen des Bochumer Stadtgebietes.
Mit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes soll die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Stiepel an der Kemnader Straße unterstützt werden.
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Aufgrund der positiven Lagefaktoren eignet sich der Bereich insbesondere für die
Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes. Neben weiteren Zielsetzungen sollen vor
allem Wohnbaumaßnahmen, die die öffentliche Infrastruktur stützen, realisiert und junge
Familien bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützt werden.
Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Realisierung eines
Nahwärmeversorgungskonzeptes unter Nutzung regenerativer Energien, erfolgt derzeit
eine Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Bochum
Das Plangebiet liegt innerhalb der räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen
Bebauungspläne Nr. 171 und Nr. 176 I. Der Bebauungsplan Nr. 171 setzt in diesem
Teilbereich Flächen für die Landwirtschaft fest. Der Bebauungsplan Nr. 176 I setzt in
diesem Teilbereich überwiegend Flächen für Hausgärten der östlich und westlich
festgesetzten Wohngebiete fest. Diese Festsetzungen sollen aufgehoben werden.
2.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bochumer Stadtbezirk Süd, Stadtteil
Stiepel. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist größtenteils gegenwärtig nicht genutztes
Grünland. Es wird im Westen und Osten durch eine Einfamilienhausbebauung, im Norden
durch Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung eingerahmt und grenzt im
Süden an einen Kindergarten und Geschosswohnungsbau.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha und liegt südlich der
privaten Erschließungsstraße der Gebäude Kemnader Straße 273 b bis 277 a, ca. 30 m
westlich der Surkenstraße, nördlich und östlich der Kemnader Straße. Das Plangebiet wird
im Osten und Westen von Hausgärten der Wohnbebauung an der Surkenstraße und
Kemnader Straße begrenzt. Im Süden und Südwesten reicht das Plangebiet bis zur
Kemnader Straße; im Norden schließt eine private Anliegerstraße mit einer Gruppe von
Wohngebäuden an, die in jüngerer Zeit entstanden ist. Im Süden befinden sich innerhalb
des Plangebietes ein Kindergarten und eine Musikschule sowie ein leerstehender
Restaurantbetrieb mit rückwärtiger Hoffläche und Garagen. Im Übrigen stellt sich die
Fläche überwiegend als Grünbrache dar.
Eine private Grundstücksfläche der vorhandenen Wohnbebauung an der Surkenstraße wird
zur Sicherung einer Leitungstrasse in den Geltungsbereich einbezogen.
Das Plangebiet umfasst somit eine weitgehend unbebaute Fläche.
Der räumliche Geltungsbereich ist der Planzeichnung zu entnehmen.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Im Planbereich sind ca. 25 maximal zweigeschossige Einfamilienhäuser in offener
Bauweise vorgesehen. Die Grundstücksgrößen können je nach Gebäudetyp
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(Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus entlang der Kemnader Straße) zwischen ca.
300 m² und ca. 600 m² liegen.
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Bei der baulichen Realisierung sind die notwendigen Stellplätze gemäß der Vorschriften
des § 51 BauO NRW auf den jeweiligen Grundstücken nachzuweisen. Für die geplanten
Wohngebäude sind Garagen mit vorgelagerten Stellplätzen in den seitlichen
Abstandsflächen vorgesehen.
Die Erschließung der Wohngebäude erfolgt über eine 6,5 Meter breite Erschließungsstraße, die an die Kemnader Straße angebunden wird. Die Erschließungsstraße wird als
öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll als Mischverkehrsfläche errichtet werden.
Eine Wendeanlage für Personenkraftwagen und Müllfahrzeuge ist am Ende der Stichstraße
vorgesehen, sie kann gleichzeitig als kleinerer Platzbereich genutzt werden.
Besucherstellplätze können in der neuen Stichstraße angeordnet werden.
Fußläufige Wegeverbindungen sind sowohl in nördlicher Richtung von der geplanten
Wendeanlage zur privaten Erschließungsstraße, als auch in südlicher Richtung entlang des
Kindergartens und der städtischen Musikschule zur Kemnader Straße vorgesehen.
Zur Unterbindung von Durchgangsverkehr im Bereich des Kindergartens erfolgt eine
Abpollerung.
Der Bebauungsplan soll Reine Wohngebiete (WR) gemäß § 3 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) und Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 (BauNVO) sowie die notwendigen
Verkehrsflächen festsetzen. Ferner sollen Mischgebiete gem. § 6 (BauNVO) und Flächen
für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Im Mischgebiet sollen Spielhallen und Betriebe,
die Waren oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren
Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, die derzeit
brachliegende Fläche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.
Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des
neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren
Grundstücksflächen gewährleistet.
Vor dem Hintergrund möglicher Beeinträchtigung der vorhandenen Bewohnerschaft durch
zusätzlichen Individualverkehr, wurde die geplante Erschließung hinsichtlich der Lage des
Anbindungspunktes ausführlich diskutiert. Die Verkehrsbewegungen sind ausschließlich
gebietsbezogener Ziel- und Quellverkehr. Negative Auswirkungen im umliegenden
Straßennetz sind wegen der geringen Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Für
die angrenzenden Grundstücke sind keine unzumutbaren Störungen zu erwarten. Eine
ausreichende Anzahl privater und öffentlicher Stellplätze für die neuen Bewohner ist über
das städtebauliche Konzept sichergestellt. Damit bleiben die Belange der Nachbarschaft in
Bezug auf neue Belastungen durch Verkehrszunahme und ruhenden Verkehr gewahrt.
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Die geplanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise, zur
Stellung der Baukörper, zur Zuordnung von Gärten und Verkehrsflächen, wurden mit
Rücksicht auf die nachbarlichen Belange getroffen.
Mit dem Ausschluss von Spielhallen und Betrieben, die Waren oder Dienstleistungen zur
Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ist ein stärkerer Eingriff
in das Grundeigentum verbunden. Durch den geplanten Ausschluss der oben genannten
Nutzungen kann mitunter nur eine geringere wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke
erfolgen.
5.
Bisheriges Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße/Surkenstraße wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.09.2006
gefasst. Durch die ergänzenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Verkehr vom 11.03.2008 und des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung vom 13.01.2010 erfolgte eine Erweiterung des Geltungsbereichs.
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat am 22.04.2008 beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
durchzuführen. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die innerhalb des
Zeitraumes vom 06.05.2008 bis zum 06.06.2008 (einschließlich) stattgefunden hat, sind
schriftliche Anregungen durch die Bürgerschaft geäußert worden. Die Planung wurde am
19.05.2008 um 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Aula der GräfinImma-Schule, Kemnader Straße 218 in Bochum erörtert. In der Bürgerversammlung
wurden mündliche Anregungen vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 06.05.2008. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme zum Planentwurf und dessen Begründung
innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinen Planänderungen/-ergänzungen.
Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zur Vorlage
zusammengefasst.
In der Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am
13.01.2010 wurde die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im so genannten
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
beschlossen. Dies ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung
von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung
aufgestellt wird. Angesichts der Zielsetzung ist dies zweifellos gegeben.
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Als Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten
Verfahren sind gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB bestimmte Bedingungen einzuhalten:
1. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) darf den Schwellenwert von 20.000 m² nicht überschreiten.
2. Es darf keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Landesrecht unterliegen.
Im vorliegenden Fall wird die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO den
Schwellenwert von 20.000 m² nicht überschreiten. Weitere Aufstellungsverfahren von
Bebauungsplänen in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang gibt es
nicht.
Art und Umfang der geplanten Nutzungsausweisung Allgemeines Wohngebiet begründen
keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem UVPG oder dem UVPG NW unterliegen.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a
BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10
Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren durchgeführt.
6.
Gutachten
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:
•
Orientierende Gefährdungsabschätzung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 Kemnader
Str./Surkenstr.
(Verfasser:
Chemisches
Untersuchungsamt,
Carolinenglückstraße 27, 44793 Bochum) vom 11.01.2007
•
Stellungnahme zur orientierenden Gefährdungsabschätzung des Chemischen
Untersuchungsamtes, (Verfasser: Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum) vom
06.02.2007
•
Gutachten zur Möglichkeit der Regenwasserversickerung (Verfasser: Dipl.-Geol. B.
Blankmeister, Beratende Ingenieurin, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie) vom
26.09.2009
•
Bergbaulich-geotechnische Stellungnahme zu den Nachwirkungsmöglichkeiten des
Bergbaus - Gefährdungsabschätzung – (Verfasser: DMT, Bau Consulting, Altbergbau
und Markscheidewesen, Am Technologiepark 1, 45307 Essen) vom 18.01.2008
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•
Verkehrslärmgutachten
(Verfasser:
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Bochum,
Bauordnungsamt, Abt. Verkehrsplanung,) im Mai 2009
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Auslegungsbeschluss
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 855 in der
Fassung vom 30.07.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2
BauGB).
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 855 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung eines neuen Wohngebietes.
Es wird folgender Entwurf der Begründung (Anlage 5) zum Bebauungsplan Nr. 855 beschlossen (§
2 a BauGB):