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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
26.12.14, 14:23
Aktualisiert
28.01.18, 08:03

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 14.09.2010 22.09.2010 Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte , Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.07.2010, Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Der unbebaute Bereich des Plangebietes liegt innerhalb des großräumig angelegten rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 176 I aus dem Jahr 1971 sowie innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 171 aus dem Jahr 1968. Letzterer setzt in diesem Teilbereich Flächen für die Landwirtschaft fest. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 176 I sehen im Bereich des Plangebietes überwiegend Hausgärten der östlich und westlich festgesetzten Wohngebiete vor. Im Jahr 1994 wurde für einen großen Bereich des Stadtteils Stiepel der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 685 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 685 sah für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 bereits ein Wohngebiet vor, konnte jedoch wegen der Größe des gesamten Plangebietes und der Vielzahl unterschiedlicher Grundstückseigentümer keine Rechtskraft erlangen. Mit Datum vom 31.01.2008 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines leerstehenden Restaurants in ein Entertainment-Center - mit zwei Spielhallen in Funktionseinheit - für das Grundstück Kemnader Straße 311, eingereicht. Die Ansiedlung von Spielhallen würde sich aller Voraussicht nach städtebaulich negativ auf die Attraktivität des Stadtteilzentrums Mittelstiepel auswirken. Insbesondere aufgrund des direkt „gegenüber“ liegenden geplanten neuen Versorgungsstandortes (Bebauungsplanverfahren Nr. 867) sollte an dieser Stelle die Ansiedlung von Spielhallen unterbunden werden. Andernfalls wäre eine Verminderung von Aufenthaltsqualität und Nutzungsfrequenz in diesen Bereichen zu befürchten. Im April 2008 wurde die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Restaurants in ein Entertainment-Center zurück gezogen. Derzeit werden die Räume der ehemaligen Gaststätte von einem Handwerksbetrieb als Badausstellung zur Präsentation von Sanitärobjekten und Zubehör im gehobenen Segment genutzt. Aus vorgenannten Gründen ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Kemnader Straße/Surkenstraße - erforderlich. Das Plangebiet bietet aufgrund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot im Segment des Einfamilienhausbaus zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 855 ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes. planungsrechtlichen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Im Einzelnen werden die folgenden Zielsetzungen verfolgt: • • die Realisierung von attraktiven Hauseinheiten, die Erschließung des Plangebiets über eine Anbindung von der Kemnader Straße. Im Plangebiet ist die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern sowie die Errichtung einer Erschließungsstraße vorgesehen. Die Notwendigkeit zur Entwicklung dieser Fläche wird aus gesamtstädtischer Sicht mit folgenden Punkten begründet: Zum Einen wird es trotz der in weiten Teilen entspannten Situation auf dem Bochumer Wohnungsmarkt auch in Zukunft einen Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen geben. Dies ist auf den steigenden Wohnflächenbedarf pro Einwohner sowie auf neue Formen des Zusammenlebens der Bevölkerung, die neue, differenzierte Anforderungen an den Wohnungsmarkt nach sich ziehen, zurück zu führen. Zum Anderen stehen die Städte des Ruhrgebietes in einem ständigen, sich zunehmend verschärfenden Wettbewerb um Einwohner. Zudem bietet es sich aufgrund der Nähe des Planbereiches zum Stadtteilzentrum Stiepel an, dieses Gebiet für eine Wohnbebauung zu nutzen. Der südliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Stiepel des „Masterplans Einzelhandel Bochum“. Das Stadtteilzentrum Stiepel gewährleistet die Nahversorgung. Der Masterplan Einzelhandel in Bochum empfiehlt für die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Stiepel eine maßvolle Verdichtung und Komplettierung des Geschäftsbereiches an der Kemnader Straße. Der zentrale Versorgungsbereich in Stiepel wird durch den Bebauungsplan Nr. 867 - Mittelstiepel - im Sinne des Masterplanes Einzelhandel weiter entwickelt. Dieser Bereich liegt direkt gegenüber dem Bebauungsplangebiet Nr. 855, südlich der Kemnader Straße. Insofern ist es, neben der Schaffung eines Wohngebietes, auch Ziel des Bebauungsplanes, das Stadtteilzentrum von Stiepel zu stärken und zu komplettieren. Hierzu gehört auch die Verhinderung von städtebaulich problematischen Strukturveränderungen. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan Spielhallen sowie Betriebe, die gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden. Standortpotenziale für die Ansiedlung von Spielhallen bestehen in anderen Bereichen des Bochumer Stadtgebietes. Mit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes soll die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Stiepel an der Kemnader Straße unterstützt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Aufgrund der positiven Lagefaktoren eignet sich der Bereich insbesondere für die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes. Neben weiteren Zielsetzungen sollen vor allem Wohnbaumaßnahmen, die die öffentliche Infrastruktur stützen, realisiert und junge Familien bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützt werden. Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Realisierung eines Nahwärmeversorgungskonzeptes unter Nutzung regenerativer Energien, erfolgt derzeit eine Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Bochum Das Plangebiet liegt innerhalb der räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 171 und Nr. 176 I. Der Bebauungsplan Nr. 171 setzt in diesem Teilbereich Flächen für die Landwirtschaft fest. Der Bebauungsplan Nr. 176 I setzt in diesem Teilbereich überwiegend Flächen für Hausgärten der östlich und westlich festgesetzten Wohngebiete fest. Diese Festsetzungen sollen aufgehoben werden. 2. Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bochumer Stadtbezirk Süd, Stadtteil Stiepel. Das Gebiet des Bebauungsplanes ist größtenteils gegenwärtig nicht genutztes Grünland. Es wird im Westen und Osten durch eine Einfamilienhausbebauung, im Norden durch Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung eingerahmt und grenzt im Süden an einen Kindergarten und Geschosswohnungsbau. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2,0 ha und liegt südlich der privaten Erschließungsstraße der Gebäude Kemnader Straße 273 b bis 277 a, ca. 30 m westlich der Surkenstraße, nördlich und östlich der Kemnader Straße. Das Plangebiet wird im Osten und Westen von Hausgärten der Wohnbebauung an der Surkenstraße und Kemnader Straße begrenzt. Im Süden und Südwesten reicht das Plangebiet bis zur Kemnader Straße; im Norden schließt eine private Anliegerstraße mit einer Gruppe von Wohngebäuden an, die in jüngerer Zeit entstanden ist. Im Süden befinden sich innerhalb des Plangebietes ein Kindergarten und eine Musikschule sowie ein leerstehender Restaurantbetrieb mit rückwärtiger Hoffläche und Garagen. Im Übrigen stellt sich die Fläche überwiegend als Grünbrache dar. Eine private Grundstücksfläche der vorhandenen Wohnbebauung an der Surkenstraße wird zur Sicherung einer Leitungstrasse in den Geltungsbereich einbezogen. Das Plangebiet umfasst somit eine weitgehend unbebaute Fläche. Der räumliche Geltungsbereich ist der Planzeichnung zu entnehmen. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Im Planbereich sind ca. 25 maximal zweigeschossige Einfamilienhäuser in offener Bauweise vorgesehen. Die Grundstücksgrößen können je nach Gebäudetyp Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus entlang der Kemnader Straße) zwischen ca. 300 m² und ca. 600 m² liegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Bei der baulichen Realisierung sind die notwendigen Stellplätze gemäß der Vorschriften des § 51 BauO NRW auf den jeweiligen Grundstücken nachzuweisen. Für die geplanten Wohngebäude sind Garagen mit vorgelagerten Stellplätzen in den seitlichen Abstandsflächen vorgesehen. Die Erschließung der Wohngebäude erfolgt über eine 6,5 Meter breite Erschließungsstraße, die an die Kemnader Straße angebunden wird. Die Erschließungsstraße wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und soll als Mischverkehrsfläche errichtet werden. Eine Wendeanlage für Personenkraftwagen und Müllfahrzeuge ist am Ende der Stichstraße vorgesehen, sie kann gleichzeitig als kleinerer Platzbereich genutzt werden. Besucherstellplätze können in der neuen Stichstraße angeordnet werden. Fußläufige Wegeverbindungen sind sowohl in nördlicher Richtung von der geplanten Wendeanlage zur privaten Erschließungsstraße, als auch in südlicher Richtung entlang des Kindergartens und der städtischen Musikschule zur Kemnader Straße vorgesehen. Zur Unterbindung von Durchgangsverkehr im Bereich des Kindergartens erfolgt eine Abpollerung. Der Bebauungsplan soll Reine Wohngebiete (WR) gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 (BauNVO) sowie die notwendigen Verkehrsflächen festsetzen. Ferner sollen Mischgebiete gem. § 6 (BauNVO) und Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Im Mischgebiet sollen Spielhallen und Betriebe, die Waren oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch die Realisierung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, die derzeit brachliegende Fläche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet. Vor dem Hintergrund möglicher Beeinträchtigung der vorhandenen Bewohnerschaft durch zusätzlichen Individualverkehr, wurde die geplante Erschließung hinsichtlich der Lage des Anbindungspunktes ausführlich diskutiert. Die Verkehrsbewegungen sind ausschließlich gebietsbezogener Ziel- und Quellverkehr. Negative Auswirkungen im umliegenden Straßennetz sind wegen der geringen Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Für die angrenzenden Grundstücke sind keine unzumutbaren Störungen zu erwarten. Eine ausreichende Anzahl privater und öffentlicher Stellplätze für die neuen Bewohner ist über das städtebauliche Konzept sichergestellt. Damit bleiben die Belange der Nachbarschaft in Bezug auf neue Belastungen durch Verkehrszunahme und ruhenden Verkehr gewahrt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Die geplanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise, zur Stellung der Baukörper, zur Zuordnung von Gärten und Verkehrsflächen, wurden mit Rücksicht auf die nachbarlichen Belange getroffen. Mit dem Ausschluss von Spielhallen und Betrieben, die Waren oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ist ein stärkerer Eingriff in das Grundeigentum verbunden. Durch den geplanten Ausschluss der oben genannten Nutzungen kann mitunter nur eine geringere wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke erfolgen. 5. Bisheriges Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße/Surkenstraße wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 19.09.2006 gefasst. Durch die ergänzenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 11.03.2008 und des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom 13.01.2010 erfolgte eine Erweiterung des Geltungsbereichs. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat am 22.04.2008 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan durchzuführen. Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die innerhalb des Zeitraumes vom 06.05.2008 bis zum 06.06.2008 (einschließlich) stattgefunden hat, sind schriftliche Anregungen durch die Bürgerschaft geäußert worden. Die Planung wurde am 19.05.2008 um 18:00 Uhr im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Aula der GräfinImma-Schule, Kemnader Straße 218 in Bochum erörtert. In der Bürgerversammlung wurden mündliche Anregungen vorgetragen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 06.05.2008. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme zum Planentwurf und dessen Begründung innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinen Planänderungen/-ergänzungen. Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst. In der Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 13.01.2010 wurde die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im so genannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Dies ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Angesichts der Zielsetzung ist dies zweifellos gegeben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Als Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren sind gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB bestimmte Bedingungen einzuhalten: 1. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darf den Schwellenwert von 20.000 m² nicht überschreiten. 2. Es darf keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Landesrecht unterliegen. Im vorliegenden Fall wird die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO den Schwellenwert von 20.000 m² nicht überschreiten. Weitere Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen in einem engen sachlichen und räumlichen Zusammenhang gibt es nicht. Art und Umfang der geplanten Nutzungsausweisung Allgemeines Wohngebiet begründen keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG oder dem UVPG NW unterliegen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren durchgeführt. 6. Gutachten Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt: • Orientierende Gefährdungsabschätzung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 Kemnader Str./Surkenstr. (Verfasser: Chemisches Untersuchungsamt, Carolinenglückstraße 27, 44793 Bochum) vom 11.01.2007 • Stellungnahme zur orientierenden Gefährdungsabschätzung des Chemischen Untersuchungsamtes, (Verfasser: Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum) vom 06.02.2007 • Gutachten zur Möglichkeit der Regenwasserversickerung (Verfasser: Dipl.-Geol. B. Blankmeister, Beratende Ingenieurin, Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie) vom 26.09.2009 • Bergbaulich-geotechnische Stellungnahme zu den Nachwirkungsmöglichkeiten des Bergbaus - Gefährdungsabschätzung – (Verfasser: DMT, Bau Consulting, Altbergbau und Markscheidewesen, Am Technologiepark 1, 45307 Essen) vom 18.01.2008 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 • Verkehrslärmgutachten (Verfasser: Stadt Bochum, Bauordnungsamt, Abt. Verkehrsplanung,) im Mai 2009 Stadtplanungs- und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101256 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: Auslegungsbeschluss Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 855 in der Fassung vom 30.07.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ziel des Bebauungsplanes Nr. 855 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes. Es wird folgender Entwurf der Begründung (Anlage 5) zum Bebauungsplan Nr. 855 beschlossen (§ 2 a BauGB):