Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:23
Aktualisiert
28.01.18, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34112/8212
Vorlage Nr. 20101789
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 20.01.2009, TOP 43 / 4.1
Bezeichnung der Vorlage
Anlegen eines Fußgängerüberweges:
Brenscheder Straße im Bereich zwischen Haus Nr. 35 (Friseurgeschäft) und Haus Nr. 42
(Eiscafe)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Anlagen
Brenscheder Straße
Wortlaut
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat beschlossen, zu prüfen, ob an der Brenscheder
Straße im Bereich von Haus Nr. 35 bis 42 ein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet
werden kann. Zur Begründung wurde angegeben, dass es in dem Bereich nur einen
einzigen Fußgängerüberweg (am Kreisverkehr) gibt und Fußgänger kreuz und quer
zwischen den parkenden Fahrzeugen über die Straße gehen.
Die Brenscheder Straße führt durch das “Kirchviertel”. Aufgrund der zahlreichen Geschäfte
ist das Verkehrsaufkommen zeitweise relativ hoch und geprägt durch Parksuchverkehr
sowie den damit verbundenen Ein- und Ausparkvorgängen. Fußgänger sollen in dem
Geschäftsbereich überall die Straße überqueren können. Daher ist zu ihrer Sicherung die
zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Brenscheder Straße auf 30 km/h reduziert.
Zusätzlich ist die Fahrbahn zwischen der Stiepeler Straße und dem Kreisverkehr zur
Reduzierung der Geschwindigkeit durch Parkmarkierungen eingeengt.
Besondere Probleme im Zusammenhang mit Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren,
sind der Verwaltung sowie auch der Polizei bisher nicht bekannt geworden. Durch das
relativ niedrige Geschwindigkeitsniveau haben diese in der Regel keine Schwierigkeiten, die
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Vorlage Nr. 20101789
Fahrbahn in diesem Bereich zu überschreiten. Unfälle unter Beteiligung von Fußgängern
haben sich nach Auswertung der Unfalldatenbank (Januar 2007 bis Juni 2010) nicht
ereignet.
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ2001) darf ein solcher Überweg nur angelegt werden, wo der Fußgängerquerverkehr
hinreichend gebündelt auftritt, d.h. wo an einer bestimmten Stelle besonders viele Personen
die Straße überqueren.
Zur Beurteilung, ob (und ggf. wo) ein solch konzentrierter Fußgängerquerverkehr an der
Brenscheder Straße stattfindet, wurde eine Zählung des Fußgängeraufkommens in den
Nachmittagsstunden (15 bis 18 Uhr) durchgeführt. Hierbei wurden alle Personen erfasst, die
die Brenscheder Straße zwischen der Stiepeler Straße und dem Kreisverkehr überquert
haben.
Zwischen den Häusern Nr. 35 und 42 wechselten pro Stunde jeweils zwischen 135 und 202
Fußgänger die Fahrbahnseite. Beobachtungen zufolge ist ein konzentrierter Querungspunkt
in dem etwa 100 Meter langen Abschnitt jedoch nicht vorhanden. Fußgänger überschreiten
die Fahrbahn an allen möglichen Stellen. Personen, die mit ihrem Fahrzeug einen der
Parkplätze nutzen, gehen zwischen den parkenden Fahrzeugen über die Fahrbahn.
Ansonsten werden häufig die verschiedenen Grundstückszufahrten zum Überqueren der
Straße genutzt.
Auch in dem Abschnitt zwischen Kirche und Kreisverkehr (Nr. 44 bis 52) wurde die Anzahl
der Fußgänger ermittelt, die die Fahrbahnseite wechselten. Hier wurden insgesamt
zwischen 136 und 165 pro Stunde gezählt, wobei auffällig ist, dass die Fahrbahn vielfach
auch wenige Meter neben dem bereits vorhandenen Fußgängerüberweg überschritten
wurde.
Eine Verbesserung der Situation für Fußgänger durch einen markierten Überweg wäre nur
gegeben, wenn der Fußgängerstrom bereits konzentriert auftreten würde. Das ist nach den
Beobachtungen nicht der Fall. Da Fußgänger beim Wechsel der Fahrbahnseite zwischen
den Geschäften immer den kürzesten Weg wählen, ist auch eine Bündelung durch die
Anlage eines Überweges an irgendeinem Punkt in diesem Bereich nicht zu erzielen. Daher
ist die Anlage eines zusätzlichen Fußgängerüberweges, für den Kosten in Höhe von etwa
12.000,- Euro entstehen würden, derzeit nicht vorgesehen.