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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:23
Aktualisiert
28.01.18, 08:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34112/8212 Vorlage Nr. 20101789 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 20.01.2009, TOP 43 / 4.1 Bezeichnung der Vorlage Anlegen eines Fußgängerüberweges: Brenscheder Straße im Bereich zwischen Haus Nr. 35 (Friseurgeschäft) und Haus Nr. 42 (Eiscafe) Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Süd Anlagen Brenscheder Straße Wortlaut Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat beschlossen, zu prüfen, ob an der Brenscheder Straße im Bereich von Haus Nr. 35 bis 42 ein zusätzlicher Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Zur Begründung wurde angegeben, dass es in dem Bereich nur einen einzigen Fußgängerüberweg (am Kreisverkehr) gibt und Fußgänger kreuz und quer zwischen den parkenden Fahrzeugen über die Straße gehen. Die Brenscheder Straße führt durch das “Kirchviertel”. Aufgrund der zahlreichen Geschäfte ist das Verkehrsaufkommen zeitweise relativ hoch und geprägt durch Parksuchverkehr sowie den damit verbundenen Ein- und Ausparkvorgängen. Fußgänger sollen in dem Geschäftsbereich überall die Straße überqueren können. Daher ist zu ihrer Sicherung die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Brenscheder Straße auf 30 km/h reduziert. Zusätzlich ist die Fahrbahn zwischen der Stiepeler Straße und dem Kreisverkehr zur Reduzierung der Geschwindigkeit durch Parkmarkierungen eingeengt. Besondere Probleme im Zusammenhang mit Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren, sind der Verwaltung sowie auch der Polizei bisher nicht bekannt geworden. Durch das relativ niedrige Geschwindigkeitsniveau haben diese in der Regel keine Schwierigkeiten, die Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34112/8212 Vorlage Nr. 20101789 Fahrbahn in diesem Bereich zu überschreiten. Unfälle unter Beteiligung von Fußgängern haben sich nach Auswertung der Unfalldatenbank (Januar 2007 bis Juni 2010) nicht ereignet. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ2001) darf ein solcher Überweg nur angelegt werden, wo der Fußgängerquerverkehr hinreichend gebündelt auftritt, d.h. wo an einer bestimmten Stelle besonders viele Personen die Straße überqueren. Zur Beurteilung, ob (und ggf. wo) ein solch konzentrierter Fußgängerquerverkehr an der Brenscheder Straße stattfindet, wurde eine Zählung des Fußgängeraufkommens in den Nachmittagsstunden (15 bis 18 Uhr) durchgeführt. Hierbei wurden alle Personen erfasst, die die Brenscheder Straße zwischen der Stiepeler Straße und dem Kreisverkehr überquert haben. Zwischen den Häusern Nr. 35 und 42 wechselten pro Stunde jeweils zwischen 135 und 202 Fußgänger die Fahrbahnseite. Beobachtungen zufolge ist ein konzentrierter Querungspunkt in dem etwa 100 Meter langen Abschnitt jedoch nicht vorhanden. Fußgänger überschreiten die Fahrbahn an allen möglichen Stellen. Personen, die mit ihrem Fahrzeug einen der Parkplätze nutzen, gehen zwischen den parkenden Fahrzeugen über die Fahrbahn. Ansonsten werden häufig die verschiedenen Grundstückszufahrten zum Überqueren der Straße genutzt. Auch in dem Abschnitt zwischen Kirche und Kreisverkehr (Nr. 44 bis 52) wurde die Anzahl der Fußgänger ermittelt, die die Fahrbahnseite wechselten. Hier wurden insgesamt zwischen 136 und 165 pro Stunde gezählt, wobei auffällig ist, dass die Fahrbahn vielfach auch wenige Meter neben dem bereits vorhandenen Fußgängerüberweg überschritten wurde. Eine Verbesserung der Situation für Fußgänger durch einen markierten Überweg wäre nur gegeben, wenn der Fußgängerstrom bereits konzentriert auftreten würde. Das ist nach den Beobachtungen nicht der Fall. Da Fußgänger beim Wechsel der Fahrbahnseite zwischen den Geschäften immer den kürzesten Weg wählen, ist auch eine Bündelung durch die Anlage eines Überweges an irgendeinem Punkt in diesem Bereich nicht zu erzielen. Daher ist die Anlage eines zusätzlichen Fußgängerüberweges, für den Kosten in Höhe von etwa 12.000,- Euro entstehen würden, derzeit nicht vorgesehen.