Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mindestlohn Behördenpost.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:24
Aktualisiert
28.01.18, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
Bochum, den 5.8.2010
Anfrage
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.9.2010
Mindestlohn bei Behördenpost
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2010 den Mindestlohn für
BriefzustellerInnen für nichtig erklärt. Dieser betrug 9,80 Euro. Dabei sah das Gericht für
seine Entscheidung einen formalen Fehler in dem Verordnungsverfahren. Gleichzeitig
nimmt aber auch die gesellschaftliche Debatte um die Notwendigkeit gesetzlicher
Mindestlöhne zu. Niedriglöhne führen zu Hartz-IV-Aufstockung. Berufstätige wollen und
sollen von ihrem Lohn leben können. Die Linksfraktion sieht deshalb die öffentliche Hand
und hier die Stadt Bochum in besonderer Verantwortung. Wie einer nicht-öffentlichen
Mitteilung der Verwaltung zu entnehmen ist, wird in Bochum Behördenpost auch durch
ein privates Unternehmen zugestellt. Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE im Rat an:
1. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost beauftragten
Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes?
2. Stellt die Verwaltung sicher, dass auch nach dem Urteil vom
Bundesverwaltungsgericht bei den beauftragten Unternehmen ein Lohn von
mindestens 9,80 Euro gezahlt wird?
3. Warum wird die Behördenpost nicht ausschließlich durch die Deutsche Post AG,
die mind. 11,13 € und damit einen auskömmlichen Stundenlohn zahlt, zugestellt?
Für die Fraktion
Uwe Vorberg