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Mindestlohn Behördenpost.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mindestlohn Behördenpost.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:24
Aktualisiert
28.01.18, 08:04

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Frau Dr. Ottilie Scholz Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz 1-3 44777 Bochum Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de Bochum, den 5.8.2010 Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.9.2010 Mindestlohn bei Behördenpost Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2010 den Mindestlohn für BriefzustellerInnen für nichtig erklärt. Dieser betrug 9,80 Euro. Dabei sah das Gericht für seine Entscheidung einen formalen Fehler in dem Verordnungsverfahren. Gleichzeitig nimmt aber auch die gesellschaftliche Debatte um die Notwendigkeit gesetzlicher Mindestlöhne zu. Niedriglöhne führen zu Hartz-IV-Aufstockung. Berufstätige wollen und sollen von ihrem Lohn leben können. Die Linksfraktion sieht deshalb die öffentliche Hand und hier die Stadt Bochum in besonderer Verantwortung. Wie einer nicht-öffentlichen Mitteilung der Verwaltung zu entnehmen ist, wird in Bochum Behördenpost auch durch ein privates Unternehmen zugestellt. Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE im Rat an: 1. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes? 2. Stellt die Verwaltung sicher, dass auch nach dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bei den beauftragten Unternehmen ein Lohn von mindestens 9,80 Euro gezahlt wird? 3. Warum wird die Behördenpost nicht ausschließlich durch die Deutsche Post AG, die mind. 11,13 € und damit einen auskömmlichen Stundenlohn zahlt, zugestellt? Für die Fraktion Uwe Vorberg