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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:24
Aktualisiert
28.01.18, 08:04
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 BS (8620), 20
4 (22 47)
Vorlage Nr.: 20101794
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 829.000 EUR zur
Finanzierung der von der EGR erbrachten Vorleistungen zur Errichtung einer Spielstätte für die
Bochumer Symphoniker
Beschlussvorschriften
§ 82 GO NRW i.V.m. § 83 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
17.09.2010
06.10.2010
28.10.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 BS (8620), 20
4 (22 47)
Vorlage Nr.: 20101794
1. Zur Historie
In seiner Sitzung am 01.03.2007 hat der Rat der Stadt Bochum den Beschluss über die Errichtung
einer Spiel- und Probenstätte für die Bochumer Symphoniker gefasst (Vorlage Nr.: 20070508). Die
EGR wurde hierbei von der Stadt Bochum autorisiert, im Rahmen einer Beauftragung sämtlicher
Leistungsphasen bis zur Genehmigungsplanung ein europaweites Vergabeverfahren zu eröffnen,
die dafür erforderlichen Nutzungsrechte am Entwurf des Architekten van den Valentyn zu
erwerben und den Prozess zu begleiten, bis das Verfahren von der einzurichtenden
gemeinnützigen GmbH als Tochtergesellschaft der EGR weitergeführt werden kann.
In seiner Sitzung am 18.10.2007 (Vorlage Nr.: 20072424) verabschiedete der Rat der Stadt
Bochum die von der Verwaltung und der EGR entwickelte Träger- und Betreiberkonstruktion
(Übertragung der Projektträgerschaft im Wege einer Inhouse-Vergabe an die EGR, Gründung
einer gGmbH als Bau- und Besitzgesellschaft, Betrieb der Spielstätte durch die BoVG,
Wahrnehmung der kaufmännischen Angelegenheiten der gGmbH und Facility Management des
Gebäudes durch die EGR) sowie das Realisierungsmodell für den Bau des Konzerthauses
(europaweites
Ausschreibungsverfahren
einer
Paketvergabe
im
Rahmen
eines
Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) und beschloss folgendes:
„Der Rat der Stadt Bochum stimmt der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit dem Namen „Bochumer Konzerthaus Gesellschaft mbH“ durch die
Entwicklungsgesellschaft Ruhr mbH in dargelegter Form zu.
Der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der EGR wird angewiesen,
einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die Verwaltung und die Gesellschaft des an der Gründung beteiligten Unternehmens werden
beauftragt, sämtliche mit der Errichtung der Gesellschaft erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen. Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch
Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht redaktionelle Änderungen
ergeben, dürfen entsprechende Änderungen vorgenommen werden, soweit wesentliche Inhalte
des Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt werden.“
Für erste Maßnahmen wurden der EGR mit Ratsbeschluss vom 15.11.2007 (Vorlage Nr.:
20072406) gemäß dem in der Mitteilung der Verwaltung (Vorlage Nr.: 20072129) dargelegten
Realisierungsmodell 600.000 EUR zur Verfügung gestellt, um auch vor Gründung der gGmbH zu
leistende erste Ausgaben tätigen und den Prozess in Gang setzen zu können (Ankauf der
Nutzungsrechte am Entwurf van den Valentyn und Eröffnung des europaweiten
Vergabeverfahrens).
Die Stiftung Bochumer Symphonie beteiligte sich hälftig mit einem Kostenbeitrag in Höhe von
300.000 EUR.
In besagter Sitzung stimmte der Rat folgendem Beschluss zu:
„Der Rat der Stadt Bochum stimmt der Bereitstellung des erforderlichen kommunalen
Finanzierungsbeitrages in Höhe von 300.000 EUR brutto zu. Dieser Betrag ist auf den
kommunalen Gesamtfinanzierungsbeitrag für die Errichtung der Spielstätte für die Bochumer
Symphoniker anzurechnen.“
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Dadurch konnte das Verfahren durch die EGR zielführend in Gang gesetzt werden.
Für die Sitzungen des Kulturausschusses am 24.04.2008 und des HFA am 30.04.2008 (Vorlage
Nr.: 20081009) legte die EGR einen ersten Sachstandsbericht zu den planerischen, finanziellen,
qualitativen und zeitlichen Zielen sowie zur Rechtssicherheit des Verfahrens vor. Sie erläuterte,
inwiefern
durch
die
Wahl
der
Trägerkonstruktion
eine
rechtssichere
und
gemeinnützigkeitsunschädliche Gestaltung des Zahlungsflusses der privaten Spenden über die
Stiftung an den Bauherrn ermöglicht und damit eine steuerliche Abzugsfähigkeit auf Spenderseite
gewährleistet wird. Ferner legte die EGR dar, dass durch die Wahl des Vergabeverfahrens
Rechtssicherheit hinsichtlich des Vergabe- und des EU-Vertragsrechts für die
Architektenleistungen und die Einhaltung der Finanzierung gewährleistet sind. Der Sachstand in
Bezug auf die Gründung der gGmbH, die Abstimmung mit den Finanzbehörden und der
Kommunalaufsicht sowie das Betreiberkonzept wurden ebenfalls zur Kenntnis gebracht.
Die Stiftung Bochumer Symphonie informierte über den Spendenstand und erläuterte Konzepte
zur Akquise weiterer Mittel.
Nachdem die Stiftung Bochumer Symphonie eine rechtsverbindliche und durch Bankbürgschaft
der GLS Bank gesicherte Finanzierungszusage in Höhe von 12,3 Mio. EUR gegeben hatte und die
darüber hinaus erforderlichen 2 Mio. EUR durch Finanzierungszusagen der Sparkasse Bochum
(1,5 Mio. EUR) und der Stadtwerke Bochum (500.000 EUR) abgedeckt waren, stimmte der Rat der
Stadt Bochum am 27.10.2008 (Vorlage Nr.: 20082626) dem folgenden Beschlussvorschlag zu:
„Der Rat der Stadt Bochum stellt die Sicherstellung der Finanzierung für den Bau der Bochumer
Symphonie in Höhe von 29,3 Millionen Euro entsprechend seinem Beschluss vom 30. April 2008
fest und beschließt damit entsprechend seinem Beschluss vom 1. März 2007 den Bau der Spielund Probenstätte für die Bochumer Symphoniker unter der Voraussetzung, dass im Ergebnis des
Vergabeverfahrens die vorgesehene Gesamtsumme von 29,3 Millionen Euro nicht überschritten
wird. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens ist dem Rat zur erneuten Beschlussfassung
vorzulegen.“
Da die Anfang November 2008 im Rahmen des europaweit ausgeschriebenen
Verhandlungsverfahrens eingegangenen ersten indikativen Angebote teilweise erheblich über dem
zur Verfügung stehenden Baubudget lagen, wurden weitere Prüf-, Planungs- und
Koordinationsleistungen erforderlich, die im Einklang mit dem erteilten Auftagsvolumen an die
EGR (Vorlage Nr.: 20070508, hier: Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen bis zur
Genehmigungsplanung) im März 2009 zum Eingang der zweiten indikativen Angebote führte. Nach
erneuter Prüfung und weiteren Aufklärungs- und Bietergesprächen zeichnete sich dann ab, dass
nach weiteren Reduzierungen des Raumprogramms und qualitativen Beschränkungen zusätzliche
Kostenminimierungspotenziale zu erschließen waren, die eine Einhaltung des vorgegebenen
Baubudgets bis zum Ende der Einreichungsfrist für die rechtsverbindlichen Angebote am
23.06.2009 gewährleisteten.
In seiner Sitzung am 25.06.2009 (Vorlage Nr.: 20091345) nahm der Rat der Stadt Bochum zur
Kenntnis, dass sich ein Angebot im Vergabeverfahren für den Bau der Bochumer Symphonie
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innerhalb des Baubudgets von 29,3 Mio. EUR bewegt. Er hat beschlossen, über einen Antrag zum
Bau der Spielstätte wegen der zugespitzten Haushaltslage erst im Zusammenhang mit dem
Haushaltssicherungskonzept zu entscheiden.
Im Laufe des Herbstes 2009 konnte das von der EGR durchgeführte europaweite
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb zum Abschluss gebracht
werden. Die konkreten Ergebnisse des Vergabeverfahrens und die Angebotsprüfung sollten im
nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 17.12.2009 vorgestellt und die daraus resultierende
Vergabeempfehlung erläutert werden, um den Ablauf der Bindungsfrist für Planung und Bau, die
auf den 18.12.2009 festgelegt war, einhalten zu können.
In seiner Sitzung am 17.12.2009 beschloss der Rat der Stadt angesichts der Weisungen der
Bezirksregierung Arnsberg zu den Beschlussvorlagen der Verwaltung Nr.: 20092687 und
20092667, dass ein Baubeschluss des Rates nicht mit § 82 GO NRW zu vereinbaren und die
entsprechenden Verwaltungsvorlagen von der Tagesordnung abzusetzen seien. Für den Bau einer
Spielstätte wurde auf Beschluss ein Merkposten in Höhe von 100 EUR im Haushalt veranschlagt.
2. Forderung der EGR
Nunmehr teilt die EGR mit, dass ihr Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27.05. 2010 beschlossen
hat, das Verhandlungsverfahren aufzuheben und die bisher entstandenen Kosten abzurechnen.
Im Einzelnen entstanden folgende Kosten:
Vergaberechtliche Beratung
Verhandlungsverfahren
Honorare
Ingenieurleistungen
Steuerrechtliche Beratung, Diverses
Nutzungsrechte
Gemeinkosten
327.000,00 EUR
316.000,00 EUR
190.000,00 EUR
133.000,00 EUR
59.000,00 EUR
238.000,00 EUR
166.000,00 EUR
Gesamt
1.429.000,00 EUR
Zahlungen
Forderung
-600.000,00 EUR
829.000,00 EUR
Nach Jahren setzen sich die Gemeinkosten (Personalkosten für Projektleitung, Assistenz,
Kaufmännische Leitung, Geschäftsleitung sowie den Gründungsaufwand gGmbh) wie folgt
zusammen:
Für das Jahr 2007
Für das Jahr 2008
Für das Jahr 2009
Für das Jahr 2010
54.000 EUR
52.000 EUR
50.000 EUR
10.000 EUR
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Die jährlich anfallenden Gemeinkosten der EGR werden auf alle Kostenstellen verteilt. Die
entsprechende Aufstellung wird als Anlage dem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss beigefügt.
In den Jahren 2007 und 2008 sind jeweils 3,0 % der Gemeinkosten in das Projekt „Konzerthaus“
geflossen, für 2009 wurden 2,4 % angesetzt. Die Gemeinkosten für 2010 wurden geschätzt.
Die Aufteilung der Gemeinkosten nach Fremdkosten (Gründungsaufwand der gGmbH für
steuerliche Beratung und Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamtes: 33.000 EUR) und
Personalkosten (136.000 EUR) wurden von der EGR bereits vorgelegt. Eine Aufteilung der
Personalkosten auf die Funktionsträger (Projektleitung, Kaufm. Leitung, Geschäftsleitung) und die
Jahre ist nur im Rahmen einer Schätzung möglich, da die in der Regel als prozentualer Anteil der
Baukosten angesetzten Personalkosten nur im Rahmen einer vollständigen Projektdurchführung
möglich sind.
Nach Abzug der bisher geleisteten Zahlungen der Stadt Bochum bzw. der Stiftung Bochumer
Symphonie besteht eine Forderung in Höhe von 829.000,00 EUR.
3. Beteiligung der Stiftung Bochumer Symphonie
Die Geschäftsführung der Stiftung Bochumer Symphonie hat erklärt, dass eine weitere
Kostenbeteiligung der Stiftung in diesem Fall nicht möglich sei, da die Mittel der Stiftung nur zur
Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt werden können. Da abzusehen ist, dass das
Wettbewerbsverfahren in vorliegender Form nicht umgesetzt wird, sieht die Stiftung keinerlei
Grundlage, sich an weiteren Vorlaufs- und Planungskosten für ein Projekt zu beteiligen, das in
geplanter Form und zum größten Bedauern der Stifter nicht realisiert werden kann.
Die Stadt Bochum steht unabhängig von der vorgenannten Erklärung weiter in intensiven
Gesprächen mit der Stiftung, um nach Lösungsalternativen zur Errichtung einer Spielstätte zu
suchen.
4. Deckung der Mehrausgabe
Die Deckung des Mehraufwands erfolgt durch Minderaufwand im TP 1.25.09.01.01 Projekte
„Bochum Ruhr 2010“
Durch die Restriktionen des § 82 GO können die Mittel dort nicht in voller Höhe verausgabt
werden.
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Finanzierung der von der EGR erbrachten Vorleistungen zur Errichtung einer Spielstätte für die
Bochumer Symphoniker
Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Vorleistungen der EGR zur
Errichtung einer Spielstätte für die Bochumer Symphoniker in Höhe von 829.000 EUR im
konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 2506 – Bochumer Symphoniker – wird zugestimmt.