Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
43 (2879)
Vorlage Nr. 20101762
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zu den Sportangeboten der VHS vom
21.05.10, Vorlage 20101214
Bezeichnung der Vorlage
Angebote der Volkshochschule in den Bereichen Sport und Spiel, Fitness und Gymnastik,
Tänzerische Gymnastik und Tanz sowie Selbstverteidigung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Kultur und Sport
Anlagen
Wortlaut
Vorbemerkung
Für die VHS gehören Bewegungs-/Gymnastikangebote zum Konzept einer gesundheitlichen
Weiterbildung. Die Angebote dienen der Vorbeugung und Reduzierung gesundheitlicher
Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme.
Ziel ist es, im Rahmen der Gesundheitsprävention, Männern und Frauen aller Altersgruppen,
unterschiedlicher
Herkunft,
Menschen
mit
körperlichen
oder
psychischen
Beeinträchtigungen die Möglichkeit zu geben, gesundheitsfördernde Bewegungs- und
Gymnastikformen kennen zu lernen und dadurch die eigene Gesundheits- und
Handlungskompetenz zu stärken.
Mit einem dezentralen und möglichst wohnortnahen Angebot erfüllt die VHS wichtige
Aufgaben
als Teil der kommunalen Gesundheitsförderung, und dies in einem
ausgewogenen Preis-Leistungsverhältnis, welches angemessene Entgeltstaffelungen und
sozialverträgliche Ermäßigungsmöglichkeiten beinhaltet – wie sie in der Entgeltordnung der
Stadt Bochum vorgesehen und vom Rat der Stadt verabschiedet wurden.
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Vorlage Nr. 20101762
Mit dem Gesundheitsangebot werden viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt erreicht,
vor allem auch diejenigen, die sich nicht zu einer Mitgliedschaft in einem Verein oder zu
einer längerfristigen Bindung an private Träger entscheiden möchten.
Der kürzlich veröffentlichte Sportentwicklungsbericht 2009/2010 „Analyse zur Situation der
Sportvereine in Deutschland/NRW“ konstatiert zudem, dass nur 29 % der Sportvereine
Kurse im Bereich der Gesundheitsprävention anbieten. Hier erfüllen die Angebote der VHS
also eine wichtige, ergänzende Funktion.
Dem Bedarf an gesundheitsfördernden Kursen und Seminaren wird entgegen gekommen,
indem Einführungen in verschiedene Entspannungs-, Konditions- und Fitnesstechniken
angeboten werden. Diese Kurse schaffen die Voraussetzung, sich für eine längerfristige und
kontinuierlichere Betätigung (u.a. auch in Vereinen) zu entscheiden.
Die VHS bietet keine klassischen „Wettkampf“-Sportarten an, wie sie vorwiegend in
Vereinen angeboten werden. Insofern stellen die Angebote der Volkshochschule eine
sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit des Stadtsportbundes, sowie der Bochumer Sportvereine
dar.
Zu Frage 1: Wie hoch sind die genauen Kosten im Bereich Sport, einschl. der Werte
für
Hallenstunden
und
den
Anteilen
an
den
Festkosten
und
Werbung/Öffentlichkeitsarbeit?
Der Fachbereich Gesundheit, Psychologie, Gymnastik wird in der städtischen Buchhaltung
nicht in seinen einzelnen Teilbereichen unterschieden, sodass keine belastbaren Zahlen für
den Bereich „Sport“ angegeben werden können. In den betroffenen Teilbereichen Sport und
Spiel, Fitness/Gymnastik, Gymnastik, Tänzerische Gymnastik und Selbstverteidigung
wurden in 2008 durchgeführt:
130 Veranstaltungen/Kurse mit 1.511 Teilnehmenden in 2.594 Unterrichtseinheiten.
Das macht im Volumen etwa 50 % des Fachbereiches aus, wonach die Kosten sich auf etwa
130.000 EUR belaufen. Dem stehen anteilig Erlöse i.H.v. 92.000 EUR gegenüber. Der
Zuschussbedarf beträgt also etwa 38.000 EUR.
41 Veranstaltungen/Kurse mit 574 Teilnehmenden in 803 Unterrichtsstunden in 11 von
insgesamt 86 städtischen Sporthallen.
Für die Nutzung von 1-fach Sporthallen sieht die interne Leistungsverrechnung (ILV) einen
Stundensatz von 7,10 EUR vor. Bei 803 Stunden wären 5.701,30 EUR berechnet worden.
Jedoch wurde im Jahr 2008 die ILV in diesem Bereich noch nicht durchgeführt. Lt. Auskunft
des Schulverwaltungsamtes soll die ILV ab dem Jahr 2010 – auch nachträglich – eingesetzt
werden.
Unter anderem für Werbung weist das Wirtschaftsergebnis der VHS im Bereich
„Semesterplanung, Veröffentlichungen, Internet“ für 2008 Kosten i.H.v. 210.000 EUR aus.
Das Volumen der Unterrichtsstunden im „Sport“ beträgt etwa 5 % des Gesamtangebotes der
VHS. Werden anteilig die Kosten umgelegt, sind dies 10.500 EUR.
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Zu Frage 2: Wie hoch sind die Stundenvergütungen (60 Min.) der Übungsleiter/Trainer
ggfls. SportlehrerInnen?
Zur Durchführung der VHS Bewegungs- und Gymnastikangebote kommen Fachkräfte mit
einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere
Sportwissenschaftler/in; Krankengymnast/in.; Physiotherapeut/in; Ergotherapeut/in. Diese
erhalten das übliche Regelhonorar von 19,- EUR pro Unterrichtseinheit (45 Min), wie in der
Honorarordnung vom Rat der Stadt Bochum beschlossen.
Zu Frage 3: Welche Erfolg versprechenden Möglichkeiten einer Kooperation mit dem
Sportamt / SSB (Vereinen) sind gegeben?
Die VHS steht seit vielen Jahren in enger Kooperation mit dem LSB und vielen Bochumer
Vereinen. Gemeinsam mit anderen Trägern der Weiterbildung, gehört das Bildungswerk des
LSB mit der VHS zum „Runden Tisch Weiterbildung“, wo gemeinsame Schwerpunkte und
Projekte besprochen werden.
Die VHS ist grundsätzlich auch Ansprechpartnerin für Vereine und nach ihren Möglichkeiten
immer zu einer Kooperation
bereit. So wurde auf
Wunsch von Sportvereinen
beispielsweise eine Reihe „Recht im Sport“ angeboten. Viele Einführungskurse werden in
enger Zusammenarbeit mit Vereinen durchgeführt, die dadurch ihre Schwerpunkte neuen
Bevölkerungsgruppen bekannt machen möchten, wie z.B. Karate, Aikido, Tai Chi usw. Für
diese Kurse werden die Hallenzeiten durch die Vereine zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 4: Wo und wodurch entsteht das Defizit?
Die Volkshochschule ist kein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht oder ein
Betrieb, der mit einem Gebührenhaushalt für Kostendeckung sorgt, wie z.B. der USB,
sondern eine öffentliche Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) mit einem
öffentlichen Bildungsauftrag. Die sog. Drittelfinanzierung sieht vor, dass ein Drittel der
Kosten vom Land über den Zuschuss nach dem WBG getragen wird, ein weiteres Drittel von
den Teilnehmenden/Auftraggebern und ein letztes Drittel von der Stadt. Die Stadt Bochum
hatte daher immer schon einen Zuschussbedarf zu tragen, der sicherstellt, dass die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt ein erschwingliches Weiterbildungsangebot vorfinden.