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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 43 (2879) Vorlage Nr. 20101762 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zu den Sportangeboten der VHS vom 21.05.10, Vorlage 20101214 Bezeichnung der Vorlage Angebote der Volkshochschule in den Bereichen Sport und Spiel, Fitness und Gymnastik, Tänzerische Gymnastik und Tanz sowie Selbstverteidigung Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Kultur und Sport Anlagen Wortlaut Vorbemerkung Für die VHS gehören Bewegungs-/Gymnastikangebote zum Konzept einer gesundheitlichen Weiterbildung. Die Angebote dienen der Vorbeugung und Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme. Ziel ist es, im Rahmen der Gesundheitsprävention, Männern und Frauen aller Altersgruppen, unterschiedlicher Herkunft, Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die Möglichkeit zu geben, gesundheitsfördernde Bewegungs- und Gymnastikformen kennen zu lernen und dadurch die eigene Gesundheits- und Handlungskompetenz zu stärken. Mit einem dezentralen und möglichst wohnortnahen Angebot erfüllt die VHS wichtige Aufgaben als Teil der kommunalen Gesundheitsförderung, und dies in einem ausgewogenen Preis-Leistungsverhältnis, welches angemessene Entgeltstaffelungen und sozialverträgliche Ermäßigungsmöglichkeiten beinhaltet – wie sie in der Entgeltordnung der Stadt Bochum vorgesehen und vom Rat der Stadt verabschiedet wurden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 43 (2879) Vorlage Nr. 20101762 Mit dem Gesundheitsangebot werden viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt erreicht, vor allem auch diejenigen, die sich nicht zu einer Mitgliedschaft in einem Verein oder zu einer längerfristigen Bindung an private Träger entscheiden möchten. Der kürzlich veröffentlichte Sportentwicklungsbericht 2009/2010 „Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland/NRW“ konstatiert zudem, dass nur 29 % der Sportvereine Kurse im Bereich der Gesundheitsprävention anbieten. Hier erfüllen die Angebote der VHS also eine wichtige, ergänzende Funktion. Dem Bedarf an gesundheitsfördernden Kursen und Seminaren wird entgegen gekommen, indem Einführungen in verschiedene Entspannungs-, Konditions- und Fitnesstechniken angeboten werden. Diese Kurse schaffen die Voraussetzung, sich für eine längerfristige und kontinuierlichere Betätigung (u.a. auch in Vereinen) zu entscheiden. Die VHS bietet keine klassischen „Wettkampf“-Sportarten an, wie sie vorwiegend in Vereinen angeboten werden. Insofern stellen die Angebote der Volkshochschule eine sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit des Stadtsportbundes, sowie der Bochumer Sportvereine dar. Zu Frage 1: Wie hoch sind die genauen Kosten im Bereich Sport, einschl. der Werte für Hallenstunden und den Anteilen an den Festkosten und Werbung/Öffentlichkeitsarbeit? Der Fachbereich Gesundheit, Psychologie, Gymnastik wird in der städtischen Buchhaltung nicht in seinen einzelnen Teilbereichen unterschieden, sodass keine belastbaren Zahlen für den Bereich „Sport“ angegeben werden können. In den betroffenen Teilbereichen Sport und Spiel, Fitness/Gymnastik, Gymnastik, Tänzerische Gymnastik und Selbstverteidigung wurden in 2008 durchgeführt: 130 Veranstaltungen/Kurse mit 1.511 Teilnehmenden in 2.594 Unterrichtseinheiten. Das macht im Volumen etwa 50 % des Fachbereiches aus, wonach die Kosten sich auf etwa 130.000 EUR belaufen. Dem stehen anteilig Erlöse i.H.v. 92.000 EUR gegenüber. Der Zuschussbedarf beträgt also etwa 38.000 EUR. 41 Veranstaltungen/Kurse mit 574 Teilnehmenden in 803 Unterrichtsstunden in 11 von insgesamt 86 städtischen Sporthallen. Für die Nutzung von 1-fach Sporthallen sieht die interne Leistungsverrechnung (ILV) einen Stundensatz von 7,10 EUR vor. Bei 803 Stunden wären 5.701,30 EUR berechnet worden. Jedoch wurde im Jahr 2008 die ILV in diesem Bereich noch nicht durchgeführt. Lt. Auskunft des Schulverwaltungsamtes soll die ILV ab dem Jahr 2010 – auch nachträglich – eingesetzt werden. Unter anderem für Werbung weist das Wirtschaftsergebnis der VHS im Bereich „Semesterplanung, Veröffentlichungen, Internet“ für 2008 Kosten i.H.v. 210.000 EUR aus. Das Volumen der Unterrichtsstunden im „Sport“ beträgt etwa 5 % des Gesamtangebotes der VHS. Werden anteilig die Kosten umgelegt, sind dies 10.500 EUR. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 43 (2879) Vorlage Nr. 20101762 Zu Frage 2: Wie hoch sind die Stundenvergütungen (60 Min.) der Übungsleiter/Trainer ggfls. SportlehrerInnen? Zur Durchführung der VHS Bewegungs- und Gymnastikangebote kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere Sportwissenschaftler/in; Krankengymnast/in.; Physiotherapeut/in; Ergotherapeut/in. Diese erhalten das übliche Regelhonorar von 19,- EUR pro Unterrichtseinheit (45 Min), wie in der Honorarordnung vom Rat der Stadt Bochum beschlossen. Zu Frage 3: Welche Erfolg versprechenden Möglichkeiten einer Kooperation mit dem Sportamt / SSB (Vereinen) sind gegeben? Die VHS steht seit vielen Jahren in enger Kooperation mit dem LSB und vielen Bochumer Vereinen. Gemeinsam mit anderen Trägern der Weiterbildung, gehört das Bildungswerk des LSB mit der VHS zum „Runden Tisch Weiterbildung“, wo gemeinsame Schwerpunkte und Projekte besprochen werden. Die VHS ist grundsätzlich auch Ansprechpartnerin für Vereine und nach ihren Möglichkeiten immer zu einer Kooperation bereit. So wurde auf Wunsch von Sportvereinen beispielsweise eine Reihe „Recht im Sport“ angeboten. Viele Einführungskurse werden in enger Zusammenarbeit mit Vereinen durchgeführt, die dadurch ihre Schwerpunkte neuen Bevölkerungsgruppen bekannt machen möchten, wie z.B. Karate, Aikido, Tai Chi usw. Für diese Kurse werden die Hallenzeiten durch die Vereine zur Verfügung gestellt. Zu Frage 4: Wo und wodurch entsteht das Defizit? Die Volkshochschule ist kein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht oder ein Betrieb, der mit einem Gebührenhaushalt für Kostendeckung sorgt, wie z.B. der USB, sondern eine öffentliche Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) mit einem öffentlichen Bildungsauftrag. Die sog. Drittelfinanzierung sieht vor, dass ein Drittel der Kosten vom Land über den Zuschuss nach dem WBG getragen wird, ein weiteres Drittel von den Teilnehmenden/Auftraggebern und ein letztes Drittel von der Stadt. Die Stadt Bochum hatte daher immer schon einen Zuschussbedarf zu tragen, der sicherstellt, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ein erschwingliches Weiterbildungsangebot vorfinden.