Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Modellprojekt "Einführung eines elektronischen Sitzungsdienstes".pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Fraktion-Die Grünen im Rat
FDP-Fraktion
UWG-Fraktion
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
22. September 2010
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Rates am 23. September 2010
hier: Modellprojekt „Einführung eines elektronischen Sitzungsdienstes“
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Bochum legt dem Rat spätestens zum 01.01.2011 ein Konzept, einschließlich eines belastbaren Zeit- und Finanzierungsplanes zur Einführung eines elektronischen Sitzungsdienstes vor.
Das Konzept soll eine Testphase bis 2014 beinhalten. Während dieser Zeit werden
einer Gruppe von Ratsmitgliedern (ca. 25 %), die freiwillig an diesem Test teilnehmen
wollen, die Möglichkeiten und Mittel für eine notwendige Ausstattung zur Verfügung
gestellt. Die Testphase soll durch eine Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses begleitet und bewertet werden.
Begründung:
Laut Auskunft der Verwaltung der Stadt Bochum (Vorlage Nr: 20101353) fallen für
den Druck, die Postbearbeitung und die persönliche Zustellung von Sitzungsunterlagen des Rates und seiner Ausschüsse jährliche Kosten in Höhe von 142.200 Euro an.
Diese Kosten summieren sich in einer Wahlperiode auf 711.000 Euro.
Der Einsatz neuer Medien kann auch in diesem Bereich zu erheblichen Einsparungen führen. Gleichzeitig verbessern sich die Arbeitsmöglichkeiten für die ehrenamtlichen Mitglieder des Rates. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt eines nachhaltigen Rohstoffverbrauches der Einsatz elektronischer Kommunikation deutlich zeitgemäßer.
Die Verwaltung der Stadt Bochum stellt die Sitzungsunterlagen für den Rat und seine
Ausschüsse den an dem Test teilnehmenden Ratsmitgliedern nur noch als pdfDateien zur Verfügung (Elektronischer Sitzungsdienst). Diese Dateien sollen grundsätzlich textlich recherchierbar sein (Ausnahme Pläne usw.).
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Ein Versand von schriftlichen Unterlagen an diesen Personenkreis findet grundsätzlich nicht mehr statt. Zu diesem Zweck ist der freiwillige Verzicht des Anspruches auf
entsprechend schriftlichen Unterlagen durch ein Ratsmitglied zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst der Stadt Bochum.
Zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen wird das am elektronischen
Sitzungsdienst teilnehmende Ratsmitglied durch die Verwaltung über die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen z.B. in Session elektronisch informiert. Diese Information
erfolgt als eMail und auch gleichzeitig als SMS, wenn das Ratsmitglied die entsprechende Information bereitstellt.
Für die erforderliche technische Ausstattung stellt die Stadt dem Ratsmitglied wie
folgt Mittel zur Verfügung:
Eigene Beschaffung eines Lesegerätes:
Eigene Beschaffung von erforderlichen Programmen, Pauschale:
Monatliche Pauschale für Eigenausdrucke, Internetverbindung
und Versicherung:
800 Euro
100 Euro
20 Euro
Die Finanzierung dieser Ausstattung kann aus den Einsparungen erfolgen. Ausgehend davon, dass nicht alle Unterlagen ausschließlich für Ratsmitglieder bestimmt
sind, bestimmte eingerechnete Grundkosten nicht reduziert werden können, soll eine
diesen Umstand pauschal berücksichtigende Beispielrechnung das potenzielle Einsparvolumen zeigen:
Gesamtkosten:
Pauschale Reduzierung aus dem o.a. Gründen:
Verbleiben Kosten für Ratsmitglieder:
Je Ratsmitglied (82):
711.000 Euro
361.000 Euro
350.000 Euro
4.268 Euro
Kosten für eine technische Alternativausstattung:
Ausstattung mit ipad, Netbook, o.ä.:
Programme:
Pauschale Eigendruck, Internet, Vers. (60 Monate a 20 Euro):
Kosten je Ratsmitglied
800 Euro
100 Euro
1.200 Euro
2.099 Euro
Potenzielle Einsparung je Ratsmitglied (60 Monate):
2.169 Euro
Von den Kosten für das Lesegerät und die Programmpauschale werden den Fraktionen für ihre teilnehmenden Mitglieder ein Drittel des Betrages in Rechnung gestellt.
Die Beteiligung der Fraktionen mit einem Drittel an den Anschaffungskosten ergibt
sich aus der Tatsache, dass auch die Fraktionsarbeit durch die elektronische Unterstützung der Ratsmitglieder erleichtert wird.
Die Beschaffung eines für das Ratsmitglied geeigneten Lesegerätes erfolgt durch
das Ratsmitglied selbst. Auch die sachgerechte Nutzung des elektronischen Sitzungsdienstes obliegt der Verantwortung des Ratsmitgliedes. Die Stadt stellt in ihrer
Verantwortung elektronisch alle Sitzungsunterlagen zur Verfügung. Sofern dies im
Ausnahmefall nicht möglich ist (Systemausfall, große Pläne o.ä.) kann dies auch
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durch Zusendung entsprechender Unterlagen erfolgen. Die entsprechende Entscheidung trifft die Oberbürgermeisterin in eigener Verantwortung.
Ein Widerruf des Verzichtes auf die Zusendung von schriftlichen Sitzungsunterlagen
ist für das Ratsmitglied jederzeit möglich. Die Stadt kann die Testphase für den elektronischen Sitzungsdienst aufgrund eines Beschlusses des Rates frühestens mit Ablauf des 31.12.2012 einstellen.
In beiden Fällen muss das Ratsmitglied anteilmäßig den zur Beschaffung des Lesegerätes und der Programme ihm durch die Stadt in Höhe von 600 Euro zur Verfügung gestellten Betrages zurückzahlen.
Grundlage für die Berechnung dieses Rückzahlungsbetrages sind die vom Auszahlungszeitpunkt bis zum Ende der Wahlperiode möglichen Nutzungstage. Als erster
Nutzungstag wird der 01.01.2011 und als letzter Nutzungstag der 31.03.2014 (Frühester Termin für die kommende Kommunalwahl) festgelegt. Es ergeben sich somit
maximal 1186 Nutzungstage. Der Tagesnutzungspreis beträgt mithin aufgerundet 51
Cent. Der Rückzahlungsbetrag ist daher das Produkt aus verbleibenden Nutzungstagen und 51 Cent.
Dieter Fleskes
SPD-Fraktion
Wolfgang Cordes
Fraktion-Die Grünen im Rat
Jens Lücking
FDP-Fraktion
Klaus Franz
CDU-Fraktion
Klaus-Peter Hülder
UWG-Fraktion
Für die Richtigkeit
Guido Endemann
CDU-Fraktionsreferent
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