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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:05

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 03 (33 29) Vorlage Nr. 20101552 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Rates am 08.07.2010 Bezeichnung der Vorlage Fan-Meile auf der Kirmesplatz Castroper Straße Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Anlagen Wortlaut Stellungnahme der Verwaltung für die Ratssitzung am 23.09.2010 Zu 1.) Zu den sogenannten Apublic-viewing-Veranstaltungen@ zählen z. B. öffentliche Übertragungen von Fußballspielen auf Großbildleinwänden. Hierfür ist ein formloser Antrag mit einem schlüssigen Gesamtkonzept beim Ordnungsamt einzureichen. Je nach Ort und Größe sind mit den einzelnen Apublic-viewing-Veranstaltungen@ unterschiedlich große Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbunden. Diese Risiken sind bei der ordnungsbehördlichen Begleitung der Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Ordnungsbehörden müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren veranlassen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 03 (33 29) Vorlage Nr. 20101552 Hierzu werden abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der erwarteten Besucherzahl der jeweiligen Veranstaltung an die ordnungsrechtliche Begleitung zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Apublic-Viewing-Veranstaltungen@ unterschiedliche Anforderungen gestellt. Um eine Bewertung der Veranstaltung durchführen zu können, dient hierzu der von den Polizeibehörden des Landes NRW entwickelte Bewertungsmaßstab APolizeiliche Einsatzmaßnahmen im Umfeld und innerhalb sog. public-viewing-Zonen@. Diese Grundlagen sind Bestandteil des Erlasses des Innenministeriums des Landes NordrheinWestfalen (IM NRW) vom 23.03.2006. Diese sind: - Einfriedung des Veranstaltungsbereiches, Beschränkung der Besucherzahl entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, Zugangskontrollen durch Sicherheits- und Ordnungsdienste, Einsatz einer ausreichenden Zahl geeigneter und gekennzeichneter Ordner durch den Veranstalter, Einsatz von Wellenbrechern für Veranstaltungen mit mehr als 10.000 Besuchern, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten als notwendig erachtet wird, Einrichten und Freihalten von Rettungswegen, Verkaufsverbot von Getränken in Glasflaschen oder -gefäßen, Verbot von Alkoholausschank, wenn die aktuelle Gefahrenprognose dies erfordert, Vorhalten von Beschallungsanlagen zur Information der Besucher, Videoüberwachung des Bereichs der Apublic-viewing-Veranstaltung@. Zu 2.) Der Erlass des IM NRW wurde Herrn Keller bereits am 04.03.2010 persönlich ausgehändigt. Zu 3.) Herr Keller zeigte sich stets gesprächsbereit, jedoch fehlten detaillierte Aussagen und Angaben. Zu 4.) Die Platzmiete für die Zeit vom 07.06. - 12.07.10 hätte 7200,- EUR betragen. Zu 5.) Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da diese Veranstaltungen bisher nicht gebucht bzw. beantragt wurden. Zu 6.) Nein.