Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:25
Aktualisiert
28.01.18, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 03 (33 29)
Vorlage Nr. 20101552
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Rates am 08.07.2010
Bezeichnung der Vorlage
Fan-Meile auf der Kirmesplatz Castroper Straße
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Anlagen
Wortlaut
Stellungnahme der Verwaltung für die Ratssitzung am 23.09.2010
Zu 1.)
Zu den sogenannten Apublic-viewing-Veranstaltungen@ zählen z. B. öffentliche
Übertragungen von Fußballspielen auf Großbildleinwänden. Hierfür ist ein formloser Antrag
mit einem schlüssigen Gesamtkonzept beim Ordnungsamt einzureichen.
Je nach Ort und Größe sind mit den einzelnen Apublic-viewing-Veranstaltungen@ unterschiedlich große Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbunden. Diese
Risiken sind bei der ordnungsbehördlichen Begleitung der Veranstaltungen zu
berücksichtigen. Die Ordnungsbehörden müssen Maßnahmen zur Vermeidung von
Gefahren veranlassen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 03 (33 29)
Vorlage Nr. 20101552
Hierzu werden abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und der erwarteten Besucherzahl
der jeweiligen Veranstaltung an die ordnungsrechtliche Begleitung zur Sicherstellung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Apublic-Viewing-Veranstaltungen@ unterschiedliche
Anforderungen gestellt.
Um eine Bewertung der Veranstaltung durchführen zu können, dient hierzu der von den
Polizeibehörden des Landes NRW entwickelte Bewertungsmaßstab APolizeiliche
Einsatzmaßnahmen im Umfeld und innerhalb sog. public-viewing-Zonen@. Diese
Grundlagen sind Bestandteil des Erlasses des Innenministeriums des Landes NordrheinWestfalen (IM NRW) vom 23.03.2006.
Diese sind:
-
Einfriedung des Veranstaltungsbereiches,
Beschränkung der Besucherzahl entsprechend den örtlichen Gegebenheiten,
Zugangskontrollen durch Sicherheits- und Ordnungsdienste,
Einsatz einer ausreichenden Zahl geeigneter und gekennzeichneter Ordner durch
den Veranstalter,
Einsatz von Wellenbrechern für Veranstaltungen mit mehr als 10.000 Besuchern,
soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten als notwendig erachtet wird,
Einrichten und Freihalten von Rettungswegen,
Verkaufsverbot von Getränken in Glasflaschen oder -gefäßen,
Verbot von Alkoholausschank, wenn die aktuelle Gefahrenprognose dies erfordert,
Vorhalten von Beschallungsanlagen zur Information der Besucher,
Videoüberwachung des Bereichs der Apublic-viewing-Veranstaltung@.
Zu 2.)
Der Erlass des IM NRW wurde Herrn Keller bereits am 04.03.2010 persönlich ausgehändigt.
Zu 3.)
Herr Keller zeigte sich stets gesprächsbereit, jedoch fehlten detaillierte Aussagen und
Angaben.
Zu 4.)
Die Platzmiete für die Zeit vom 07.06. - 12.07.10 hätte 7200,- EUR betragen.
Zu 5.)
Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da diese Veranstaltungen bisher nicht
gebucht bzw. beantragt wurden.
Zu 6.)
Nein.