Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
16 kB
Erstellt
26.12.14, 14:27
Aktualisiert
28.01.18, 08:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (3605)
Vorlage Nr.: 20101812
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Widmung der Stichstraße Markstraße - beginnend zwischen Haus-Nr. 244 und 254 - als
Gemeindestraße
Beschlussvorschriften
§ 6 StrWG NRW i. V. m § 37 GO NRW
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
14.09.2010
Anlagen
Lageplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (3605)
Vorlage Nr.: 20101812
Die Stichstraße Markstraße - beginnend zwischen Haus-Nr. 244 und 254 - ist ausgebaut und
technisch endgültig fertiggestellt.
Sie soll daher entsprechend den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als
Gemeindestraße gewidmet werden.
Die zu widmende Fläche ist im anliegenden Lageplan gestrichelt dargestellt.
Eigentümerin ist die Stadt Bochum.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (3605)
Vorlage Nr.: 20101812
Bezeichnung der Vorlage
Widmung der Stichstraße Markstraße - beginnend zwischen Haus-Nr. 244 und 254 - als
Gemeindestraße
Die Widmung der Stichstraße Markstraße - beginnend zwischen Haus-Nr. 244 und 254 - als
Gemeindestraße wird beschlossen.