Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 14:27
Aktualisiert
28.01.18, 08:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW hier: Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
26.10.2010
27.10.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der
Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte, Anlage 4: Planzeichnung des
Bebauungsplans in der Fassung vom 20.09.2010, Anlage 5 a: Begründung - städtebaulicher
Teil, Anlage 5 b: Begründung - Umweltbericht, Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20102024
Stadtamt
61 31 (25 48)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplans
Die Stadt Bochum hat sich im Dezember 2008 um den Gesundheitscampus NRW
beworben. Mit dem Gesundheitscampus NRW soll Nordrhein-Westfalen zu einer führenden
Gesundheitsregion in Europa entwickelt werden. Auf Grund der Empfehlung einer
unabhängigen Expertenkommission hatte im Mai 2009 die Landesregierung NRW die
Entscheidung getroffen, den Gesundheitscampus NRW sukzessive in Bochum aufzubauen.
Mit dem Gesundheitscampus NRW soll eine Bündelung und Vernetzung der existierenden
Daten und Forschungsvorhaben erfolgen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung
und
die
Gesundheitswirtschaft
effektiv
weiterentwickeln
zu
können.
Der
Gesundheitscampus NRW soll ein Ort des Lehrens, Lernens und Forschens werden,
unterstützt durch Kommunikation, Kooperation und der Nutzung von Synergieeffekten. Auf
dem Gelände des Gesundheitscampus NRW werden Kompetenzen aus den Bereichen
Strategie und Vernetzung, Strategische Technologiefelder, Forschung und Wissenschaft,
Aus- und Weiterbildung sowie öffentliches Gesundheitswesen gebündelt.
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 286 d liegt innerhalb des
Geltungsbereiches des seit 1973 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 286, welcher
"Sondergebiet Ruhruniversität Bochum Klinikum" festsetzt. Ferner liegt der östliche
Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d innerhalb des seit 2001 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 286 a. Der Bebauungsplan Nr. 286 a ergänzt die Festsetzung
"Sondergebiet Ruhruniversität Bochum Klinikum" durch ausnahmsweise zulässige Büround Verwaltungsgebäude (tertiäre Nutzung) mit betriebszugehörigen Einrichtungen.
Die ursprüngliche Konzeption, ein zentrales Klinikum zu errichten, ist jedoch zugunsten
eines dezentralen Klinikmodells aufgegeben worden. Auch das Bürogebäude im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 286 a ist vom Eigentümer aufgegeben worden.
Der geplante Gesundheitscampus NRW entspricht nicht den derzeitigen Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 286 und 286 a, so dass im Rahmen einer
Bebauungsplanänderung eine Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums erforderlich
ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 286 d ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Ansiedlung des Gesundheitscampus NRW zu schaffen.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat im Dezember 2009 einen städtebaulichen
Wettbewerb ausgelobt, um für die zukünftigen Nutzer eine optimale und zukunftssichere
architektonische als auch städtebauliche Lösung zu erhalten.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
2.
Plangebiet
Das ca. 10,4 ha große Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Süd unmittelbar
westlich der Ruhr-Universität Bochum und in direkter Nachbarschaft zum BioMedizinPark
Bochum an der Entwicklungsachse zwischen der Innenstadt und der Ruhr-Universität
Bochum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Querenburg
nördlich der Straße Gesundheitscampus (vormals Oesterendestraße), östlich der Stiepeler
Straße, südlich des Schulzentrums Erich-Kästner-Gesamtschule und westlich der
Universitätsstraße. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Das Plangebiet umfasst eine weitgehend unbebaute Fläche. Das Gelände des Plangebiets
fällt sanft nach Süden ab und grenzt an das Park- und Waldareal des Lottentals. Die
Höhenunterschiede betragen zwischen der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze
etwa 11,0 m. In Teilbereichen ist das Plangebiet bereits baulich vorgeprägt und versiegelt.
3.
Inhalte des Bebauungsplans
Der
Bebauungsplan
soll
überwiegend
Sondergebiete
Zweckbestimmung
Gesundheitscampus NRW - mit einer Feindifferenzierung in Teilbaugebiete zur
planungsrechtlichen Sicherung beispielsweise der Studentenwohnanlage und der
Neubaumaßnahme "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhruniversität Bochum" sowie
die notwendigen Verkehrsflächen festsetzen.
Ferner sollen private Grünflächen entsprechend des Freiraumkonzeptes des prämierten
Entwurfs festgesetzt werden.
Fußläufige Wegeverbindungen sind sowohl in Nord-Süd Richtung als auch in Ost-West
Richtung zur Durchquerung des Gesundheitscampus und zur Anbindung an den
BioMedizinPark Bochum, die Ruhr-Universität Bochum, das Nahversorgungszentrum
Querenburg Uni-Center sowie an die Markstraße vorgesehen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung von maximalen
Grundflächenzahlen und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß bzw. der
zwingenden Zahl der Vollgeschosse definiert. Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen
Rahmens, der eine Umsetzung des prämierten Plankonzeptes garantiert und gleichzeitig
Spielraum für mögliche Anpassungsmaßnahmen lässt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
4.
Auswirkungen des Bebauungsplans
Mit Ansiedlung des Gesundheitscampus wird ein entscheidender Schritt zur Entwicklung
der Stadt Bochum hin zu einem landesweit bedeutsamen Wissenschaftsstandort geleistet.
Die Planung fügt sich nahtlos in die Ziele des Masterplanes Universität - Stadt ein.
Der Bebauungsplan sichert das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebietes in
die Umgebung ebenso wie die Erschließung. Dies wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren
Grundstücksflächen gewährleistet.
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, die teilweise nur
gering genutzten Flächen einer Nutzung entsprechend den unter Ziffer 1 formulierten Zielen
zuzuführen. Damit geht eine Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen einher. Zu
berücksichtigen ist jedoch, dass auf den Flächen schon bislang die Errichtung eines UniKlinikums zulässig war. Gegenüber dieser Nutzung ist nicht mit zusätzlichen
Umweltauswirkungen zu rechnen.
Die notwendigen Stellplätze für den Gesundheitscampus NRW werden auf den
Grundstücken realisiert. Damit ist davon auszugehen, dass sich der Parkdruck in den
umliegenden Straßen mit der Realisierung der Planung nicht wesentlich erhöhen wird.
Das Verkehrsaufkommen auf der Universitätsstraße wird sich im Vergleich zum heutigen
Zustand durch die Ansiedlung des Gesundheitscampus NRW zwar erhöhen, der
Ausbauzustand der Universitätsstraße lässt diesen Anstieg jedoch zu.
Es ist zu erwarten, dass sich die Auslastung der Stadtbahnlinie U35 zu den
Spitzenverkehrszeiten (Berufsverkehr morgens zum Arbeits- und Vorlesungsbeginn und
nachmittags zum Arbeits- und Vorlesungsende) erhöhen wird. Dies betrifft im Wesentlichen
den Abschnitt zwischen Bochum Hauptbahnhof und dem neuen Stadtbahnbahnhof
Gesundheitscampus.
5.
Bisheriges Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 286 d wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.09.2009 gefasst. Die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 286 und 286 a wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.03.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Zeitgleich
wurde bekannt gemacht, dass die prämierten Entwürfe im "Technischen Rathaus Bochum"
bis zum 23.04.2010 einzusehen sind und die Möglichkeit besteht, sich zu der Planung zu
äußern.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
In der Zeit vom 16.03.2010 bis zum 21.04.2010 wurde mit den Entwürfen der drei
Preisträger die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu folgenden Änderungen:
Der Hinweis zu Bodendenkmälern wurde entsprechend der vorgebrachten
Stellungnahme im Bebauungsplan und der Begründung geändert.
In
den
Bebauungsplan
wird
nachrichtlich
eine
sogenannte
"sonstige
Stromversorgungsleitung" aufgenommen.
Die Kennzeichnung zu den bergbaulichen Gegebenheiten wurde entsprechend den
vorgetragenen Hinweisen im Bebauungsplan und in der Begründung ergänzt.
Zugunsten der Versorgungsträger werden im Bebauungsplan die mit einem Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Flächen festgesetzt.
Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind als Kopien in der Anlage 2 zur
Vorlage zusammengefasst.
Durch den ergänzenden Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung vom 16.06.2010 erfolgte die Umstellung der Verfahrensart des
Bebauungsplanes Nr. 286 d vom vereinfachten auf ein reguläres Verfahren.
Neben der Ausarbeitung eines Umweltberichtes sollte auch eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 21.06.2010 bis zum 22.07.2010 (einschließlich). Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung ging seitens der Öffentlichkeit eine Stellungnahme ein. Die schriftliche
Stellungnahme ist als Kopie in der Mitteilung der Verwaltung beigefügt.
Am 01.07.2010 wurde im Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle
Bürgerversammlung durchgeführt. Das Protokoll liegt als Anlage 6 bei.
Süd
eine
Bislang wurde der erste Preisträger noch nicht mit der weiteren Ausarbeitung der
Realisierungsplanung des Gesundheitscampus beauftragt. Der jetzt vorliegende
Bebauungsplanentwurf fußt daher auf Annahmen der Stadtverwaltung. Es kann daher
erforderlich
werden,
dass
nach
Vorliegen
der
Realisierungsplanung
der
Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet und erneut öffentlich ausgelegt werden
muss.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
6.
Gutachten
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:
Bergschadentechnische Gefahrenanalyse Stellungnahme zur Standsicherheit der
Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau (Verfasser: ibg Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbh, Konrad-ZuseStraße 4, 44801 Bochum, Stand 29.04.2010)
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag
zum
Bebauungsplan
Nr.
286
d
Gesundheitscampus NRW - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro Kuhlmann & Stucht,
Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand 16.06.2010)
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 286 d Gesundheitscampus NRW - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro Kuhlmann & Stucht,
Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand Oktober 2010)
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20102024
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW hier: Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - in der Fassung vom
20.09.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Ziel des Bebauungsplans Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung des Gesundheitscampus NRW und der
öffentlichen Verkehrsflächen.
Es wird der Entwurf der Begründung (Anlage 5 a) einschließlich Umweltbericht (Anlage 5 b) zum
Bebauungsplan Nr. 286 d beschlossen (§ 2 a BauGB).