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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 14:27
Aktualisiert
28.01.18, 08:07

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW hier: Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 26.10.2010 27.10.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Übersichtskarte, Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.09.2010, Anlage 5 a: Begründung - städtebaulicher Teil, Anlage 5 b: Begründung - Umweltbericht, Anlage 6: Protokoll der Bürgerversammlung Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20102024 Stadtamt 61 31 (25 48) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplans Die Stadt Bochum hat sich im Dezember 2008 um den Gesundheitscampus NRW beworben. Mit dem Gesundheitscampus NRW soll Nordrhein-Westfalen zu einer führenden Gesundheitsregion in Europa entwickelt werden. Auf Grund der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission hatte im Mai 2009 die Landesregierung NRW die Entscheidung getroffen, den Gesundheitscampus NRW sukzessive in Bochum aufzubauen. Mit dem Gesundheitscampus NRW soll eine Bündelung und Vernetzung der existierenden Daten und Forschungsvorhaben erfolgen, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Gesundheitswirtschaft effektiv weiterentwickeln zu können. Der Gesundheitscampus NRW soll ein Ort des Lehrens, Lernens und Forschens werden, unterstützt durch Kommunikation, Kooperation und der Nutzung von Synergieeffekten. Auf dem Gelände des Gesundheitscampus NRW werden Kompetenzen aus den Bereichen Strategie und Vernetzung, Strategische Technologiefelder, Forschung und Wissenschaft, Aus- und Weiterbildung sowie öffentliches Gesundheitswesen gebündelt. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 286 d liegt innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1973 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 286, welcher "Sondergebiet Ruhruniversität Bochum Klinikum" festsetzt. Ferner liegt der östliche Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d innerhalb des seit 2001 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 286 a. Der Bebauungsplan Nr. 286 a ergänzt die Festsetzung "Sondergebiet Ruhruniversität Bochum Klinikum" durch ausnahmsweise zulässige Büround Verwaltungsgebäude (tertiäre Nutzung) mit betriebszugehörigen Einrichtungen. Die ursprüngliche Konzeption, ein zentrales Klinikum zu errichten, ist jedoch zugunsten eines dezentralen Klinikmodells aufgegeben worden. Auch das Bürogebäude im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 286 a ist vom Eigentümer aufgegeben worden. Der geplante Gesundheitscampus NRW entspricht nicht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 286 und 286 a, so dass im Rahmen einer Bebauungsplanänderung eine Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums erforderlich ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 286 d ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Gesundheitscampus NRW zu schaffen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat im Dezember 2009 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, um für die zukünftigen Nutzer eine optimale und zukunftssichere architektonische als auch städtebauliche Lösung zu erhalten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 2. Plangebiet Das ca. 10,4 ha große Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtbezirk Süd unmittelbar westlich der Ruhr-Universität Bochum und in direkter Nachbarschaft zum BioMedizinPark Bochum an der Entwicklungsachse zwischen der Innenstadt und der Ruhr-Universität Bochum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Querenburg nördlich der Straße Gesundheitscampus (vormals Oesterendestraße), östlich der Stiepeler Straße, südlich des Schulzentrums Erich-Kästner-Gesamtschule und westlich der Universitätsstraße. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Das Plangebiet umfasst eine weitgehend unbebaute Fläche. Das Gelände des Plangebiets fällt sanft nach Süden ab und grenzt an das Park- und Waldareal des Lottentals. Die Höhenunterschiede betragen zwischen der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze etwa 11,0 m. In Teilbereichen ist das Plangebiet bereits baulich vorgeprägt und versiegelt. 3. Inhalte des Bebauungsplans Der Bebauungsplan soll überwiegend Sondergebiete Zweckbestimmung Gesundheitscampus NRW - mit einer Feindifferenzierung in Teilbaugebiete zur planungsrechtlichen Sicherung beispielsweise der Studentenwohnanlage und der Neubaumaßnahme "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhruniversität Bochum" sowie die notwendigen Verkehrsflächen festsetzen. Ferner sollen private Grünflächen entsprechend des Freiraumkonzeptes des prämierten Entwurfs festgesetzt werden. Fußläufige Wegeverbindungen sind sowohl in Nord-Süd Richtung als auch in Ost-West Richtung zur Durchquerung des Gesundheitscampus und zur Anbindung an den BioMedizinPark Bochum, die Ruhr-Universität Bochum, das Nahversorgungszentrum Querenburg Uni-Center sowie an die Markstraße vorgesehen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung von maximalen Grundflächenzahlen und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß bzw. der zwingenden Zahl der Vollgeschosse definiert. Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen Rahmens, der eine Umsetzung des prämierten Plankonzeptes garantiert und gleichzeitig Spielraum für mögliche Anpassungsmaßnahmen lässt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 4. Auswirkungen des Bebauungsplans Mit Ansiedlung des Gesundheitscampus wird ein entscheidender Schritt zur Entwicklung der Stadt Bochum hin zu einem landesweit bedeutsamen Wissenschaftsstandort geleistet. Die Planung fügt sich nahtlos in die Ziele des Masterplanes Universität - Stadt ein. Der Bebauungsplan sichert das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebietes in die Umgebung ebenso wie die Erschließung. Dies wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet. Durch die Realisierung des Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit, die teilweise nur gering genutzten Flächen einer Nutzung entsprechend den unter Ziffer 1 formulierten Zielen zuzuführen. Damit geht eine Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen einher. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auf den Flächen schon bislang die Errichtung eines UniKlinikums zulässig war. Gegenüber dieser Nutzung ist nicht mit zusätzlichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die notwendigen Stellplätze für den Gesundheitscampus NRW werden auf den Grundstücken realisiert. Damit ist davon auszugehen, dass sich der Parkdruck in den umliegenden Straßen mit der Realisierung der Planung nicht wesentlich erhöhen wird. Das Verkehrsaufkommen auf der Universitätsstraße wird sich im Vergleich zum heutigen Zustand durch die Ansiedlung des Gesundheitscampus NRW zwar erhöhen, der Ausbauzustand der Universitätsstraße lässt diesen Anstieg jedoch zu. Es ist zu erwarten, dass sich die Auslastung der Stadtbahnlinie U35 zu den Spitzenverkehrszeiten (Berufsverkehr morgens zum Arbeits- und Vorlesungsbeginn und nachmittags zum Arbeits- und Vorlesungsende) erhöhen wird. Dies betrifft im Wesentlichen den Abschnitt zwischen Bochum Hauptbahnhof und dem neuen Stadtbahnbahnhof Gesundheitscampus. 5. Bisheriges Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 286 d wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.09.2009 gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 286 und 286 a wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.03.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Zeitgleich wurde bekannt gemacht, dass die prämierten Entwürfe im "Technischen Rathaus Bochum" bis zum 23.04.2010 einzusehen sind und die Möglichkeit besteht, sich zu der Planung zu äußern. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 In der Zeit vom 16.03.2010 bis zum 21.04.2010 wurde mit den Entwürfen der drei Preisträger die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu folgenden Änderungen:     Der Hinweis zu Bodendenkmälern wurde entsprechend der vorgebrachten Stellungnahme im Bebauungsplan und der Begründung geändert. In den Bebauungsplan wird nachrichtlich eine sogenannte "sonstige Stromversorgungsleitung" aufgenommen. Die Kennzeichnung zu den bergbaulichen Gegebenheiten wurde entsprechend den vorgetragenen Hinweisen im Bebauungsplan und in der Begründung ergänzt. Zugunsten der Versorgungsträger werden im Bebauungsplan die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Flächen festgesetzt. Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind als Kopien in der Anlage 2 zur Vorlage zusammengefasst. Durch den ergänzenden Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom 16.06.2010 erfolgte die Umstellung der Verfahrensart des Bebauungsplanes Nr. 286 d vom vereinfachten auf ein reguläres Verfahren. Neben der Ausarbeitung eines Umweltberichtes sollte auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.06.2010 bis zum 22.07.2010 (einschließlich). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ging seitens der Öffentlichkeit eine Stellungnahme ein. Die schriftliche Stellungnahme ist als Kopie in der Mitteilung der Verwaltung beigefügt. Am 01.07.2010 wurde im Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle Bürgerversammlung durchgeführt. Das Protokoll liegt als Anlage 6 bei. Süd eine Bislang wurde der erste Preisträger noch nicht mit der weiteren Ausarbeitung der Realisierungsplanung des Gesundheitscampus beauftragt. Der jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf fußt daher auf Annahmen der Stadtverwaltung. Es kann daher erforderlich werden, dass nach Vorliegen der Realisierungsplanung der Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet und erneut öffentlich ausgelegt werden muss. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 6. Gutachten Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Planungen, Berichte und Gutachten erstellt:  Bergschadentechnische Gefahrenanalyse Stellungnahme zur Standsicherheit der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau (Verfasser: ibg Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbh, Konrad-ZuseStraße 4, 44801 Bochum, Stand 29.04.2010)  Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 286 d Gesundheitscampus NRW - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro Kuhlmann & Stucht, Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand 16.06.2010)  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 286 d Gesundheitscampus NRW - (Verfasser: Ing.- und Planungsbüro Kuhlmann & Stucht, Stalleickenweg 5, 44867 Bochum, Stand Oktober 2010) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20102024 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW hier: Auslegungsbeschluss Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - in der Fassung vom 20.09.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ziel des Bebauungsplans Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW - ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung des Gesundheitscampus NRW und der öffentlichen Verkehrsflächen. Es wird der Entwurf der Begründung (Anlage 5 a) einschließlich Umweltbericht (Anlage 5 b) zum Bebauungsplan Nr. 286 d beschlossen (§ 2 a BauGB).