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20102024_Anlage_01_Abwägung_Stellungnahmen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
20102024_Anlage_01_Abwägung_Stellungnahmen.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
26.12.14, 14:27
Aktualisiert
28.01.18, 08:07

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 1 von 11 Stadt Bochum Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 286 d - Gesundheitscampus NRW in der Fassung vom 20.09.2010 Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend zusammengefasst. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. und § 4 Abs. 1 BauGB 1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging folgende Stellungnahme ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen war: Stellungnahme 1 1.1 Für die Nutzer des Gesundheistcampus NRW sollten auch Flächen für Spiele/Sport im Plangebiet berücksichtigt werden. 1.2 Nach Abriss der ehemals von der Erich-Kästner-Schule genutzten Gebäude sollten die freiwerdenden Flächen für die Anlage eines Sportplatzes genutzt werden. 1.3 Die verkehrliche Verbindung von Stiepel über die Surkenstraße und Stiepeler Straße zur Markstraße sowie die Verkehrsanbindung von Stiepel zur Universitätsstraße über die Straße Gesundheitscampus (vormals Oesterendestr.) soll erhalten bleiben. Antwort: Zu 1.1 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und an den BLB NRW Dortmund weitergeleitet und ggfls. in die weiteren Planüberlegungen einbezogen. Die großzügigen Freiflächen im prämierten Wettbewerbsbeitrag berücksichtigen den Gedanken insoweit, dass beispielsweise die Pausenzeiten zum Aufenthalt im Freien auf dem vorgelagerten Deck (Terrasse) bzw. der daran angrenzenden Grünfläche verbracht werden können. Zu 1.2 Die Flächen der vormals von der Erich-Kästner-Schule genutzten Gebäude liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 286 d. Eine planungsrechtliche Regelungsmöglichkeit zur Nutzung der derzeit noch bebauten bzw. unbebauten Flächen ist im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens daher nicht gegeben. Es liegt jedoch der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 862 vor, dessen Ziel es ist, auf der ehemaligen Schulfläche ein Wohngebiet zu realisieren. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 2 von 11 Stadt Bochum Darüber hinaus werden die baulichen Anlagen der alten Erich-Kästner-Schule temporär für schulische Zwecke genutzt (übergangs-weise Nutzung durch die Lehrer/Schüler des Gymnasiums "Neues Gymnasium Bochum"). Zu 1.3 Die verkehrlichen Verbindungen von Stiepel zur Markstraße und zur Universitätsstraße bleiben erhalten. Mit der Entscheidung den Gesundheitscampus NRW in Bochum anzusiedeln ist die Umbennung der "Oesterendestraße" in "Gesundheitscampus" erfolgt. Die Anbindung an die Markstraße und an die Universitätsstraße ist und bleibt weiterhin gegeben. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. Das o. a. Schreiben der Bürger ist der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt (Mitteilung-Nr. 20101940). 2. Stellungnahmen der Behörden Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen von nachstehenden Institution Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren. Im Folgenden sind die relevanten Stellungnahmen inhaltlich wiedergegeben und es wird dargelegt, wie die Anregungen berücksichtigt wurden. 2.1 LWL-Archäologie für Westfalen, In der Wüste 4, 57462 Olpe vom 29.03.2010 Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich Hinweise auf alte Schachtanlagen bzw. Luftschutzstollen. Sollten in diesen Bereichen Erdarbeiten stattfinden oder bei solchen alte Anlagen angetroffen werden, wird um Mitteilung gebeten. Antwort: Der Hinweis der LWL-Archäologie für Westfalen wird sowohl im Bebauungsplan als auch in der Begründung zum Bebauungsplan unter den textlichen Hinweisen zum Umgang mit Bodendenkmälern bei Bodeneingriffen ergänzt. Der Anregung wird gefolgt. 2.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Bochumer Str 2, 45661 Reckling- hausen vom 30.03.2010 Entlang der östlichen Grenze des Bebauungsplangebietes (parallel zur Universitätsstraße) befinden sich "sonstige Stromversorgungsleitungen" jedoch keine sonstigen Gasversorgungsleitungen, Hochdruckleitungen (Gas) oder Höchstspannungsleitungen Strom. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 3 von 11 Stadt Bochum Antwort: Die sonstige Stromversorgungsleitung wird gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich als unterirdische sonstige Stromversorgungsleitung in den Bebauungsplan übernommen. Des Weiteren erfolgt eine Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan um das Kapitel "Nachrichtliche Übernahmen". Der Anregung wird gefolgt. 2.3 Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum vom 09.04.2010 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben die Stadtwerke Bochum Kabel und Leitungen für die örtliche Strom-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Diese Kabel und Leitungen sind unverzichtbar. 2.3.1 Stromversorgung 2.3.1.1 Im Geltungsbereich wird die 10 kV-Transformatorenstation „Stiepeler Straße 131“ betrieben. Es wird gebeten, die in der Anlage 1 dargestellte Stationsfläche als Versorgungsfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB im Bebauungsplan auszuweisen. 2.3.1.2 Ferner werden für die vorhandene Bebauung entsprechende Stromversorgungskabel betrieben. Die Erschließungsstraße soll als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ausgewiesen werden. 2.3.1.3 Je nach Leistungsbedarf der anzusiedelnden Betriebe müssen eine oder mehrere 10 kV-Transformatorenstationen aufgestellt werden. Die Bauwilligen sollen im Rahmen einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan verpflichtet werden, sich bereits in der Planungsphase mit den Stadtwerken Bochum in Verbindung zu setzen, damit rechtzeitig ein geeigneter Standort für eine Transformatorenstation gefunden werden kann. 2.3.2 Wasserversorgung 2.3.2.1 Die Wasserversorgung des BioMedizinParks und der Ruhr-Universität Bochum erfolgt über eine DN 500 Wasserleitung. Die Wasserleitung soll einschließlich eines 6 m breiten Schutzstreifens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Stadtwerke Bochum ausgewiesen werden. 2.3.2.2 Entlang der Erschließungsstraße zu den Gebäuden Stiepeler Str. 131, 131 a und 131 b wird eine Wasserleitung zur Versorgung der Wohnhäuser betrieben. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 4 von 11 Stadt Bochum Damit die Versorgung dieser Wohnhäuser auch zukünftig gewährleistet ist, soll die Erschließungsstraße gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Stadtwerke Bochum ausgewiesen werden. 2.3.3 Fernwärmeversorgung 2.3.3.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden Fernwärmeleitungen betrieben. Die Hauptversorgungstrasse mit einem Schutzstreifen von 4,0 m soll gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Stadtwerke Bochum ausgewiesen werden. 2.3.3.2 Es wird gebeten das Plangebiet als Fernwärmegebiet festzusetzen. Antwort: Zu 2.3.1.1 Die von der Stadtwerke Bochum GmbH betriebene 10 kVTransformatorenstation „Stiepeler Straße 131“ wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB im Bebauungsplan Nr. 286 d als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität festgesetzt. Zu 2.3.1.2 Die Fläche der privaten Erschließungsstraße der Wohngebäude Stiepeler Str. 131, 131 a und 131 b enthält notwendige Stromversorgungskabel und wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet. Zu 2.3.1.3 Die textliche Festsetzung zur Verpflichtung der Bauherren zur Kontaktaufnahme mit der Stadtwerke Bochum GmbH zur Koordination der Aufstellung weiterer 10 kV-Trafostationen ist gemäß abschließendem Regelkatalog in § 9 BauGB nicht möglich. Dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund wurde jedoch eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnisnahme übersandt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt eine weitere Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH sowie des BLB NRW Dortmund im Zuge der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB. Zu 2.3.2.1 Für die Wasserversorgungsleitung DN 500 (einschließlich eines Schutzstreifens) zur Versorgung des BioMedizinParks und der RuhrUniversität Bochum wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB eine 6,0 m breite Fläche zugunsten der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Bebauungsplan festgesetzt. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 5 von 11 Stadt Bochum Zu 2.3.2.2 Die Fläche der privaten Erschließungsstraße der Wohngebäude Stiepeler Str. 131, 131 a und 131 b enthält notwendige Wasserversorgungsleitungen und wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet. Zu 2.3.3.1 Im Bebauungsplan wird eine Fläche, gemäß dem Verlauf der Fernwärmeleitung einschließlich eines 4,0 m breiten Schutzstreifens, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB zugunsten der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet. Zu 2.3.3.2 Voraussetzung für die energetische Nutzung von Fernwärme ist keine Baugenehmigung, sondern privatrechtliche Regelungen (Versorgungsverträge). Die Fernwärmenutzung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung, so dass dementsprechend auch keine Festsetzung als Fernwärmegebiet im Bebauungsplan erfolgt. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. 2.4 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund, Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund vom 12.04.2010 2.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum" weiterhin gegeben sein muss. 2.4.2 Ferner wird mitgeteilt, dass die nachrichtliche Darstellung des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum" entfallen kann. 2.4.3 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d Gesundheitscampus NRW sollte auf das Wettbewerbsgebiet für den Gesundheitscampus NRW reduziert werden. 2.4.4 Der BLB NRW Dortmund bittet um Klärung, wie die Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge der Bebauungsplanänderung sind, finanziert werden. Antwort: Zu 2.4.1 Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum" wird auch mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 d gesichert. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 6 von 11 Stadt Bochum Zu 2.4.2 Die Umsetzung des Bauvorhabens "Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum" wird derzeit vom BLB NRW Dortmund konkretisiert. Aktuell wurden die Planunterlagen "Genehmigungsplanung" für den Zustimmungsantrag erarbeitet. Vor dem Hintergrund dieser Konkretisierung soll der Ersatzneubau Sportwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden. Zu 2.4.3 Dem Vorschlag, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 286 d auf das Wettbewerbsgebiet des Gesundheitscampus NRW zu reduzieren, wird nicht gefolgt, da ansonsten nur noch ein zusammenhangloses Teilbaugebiet, losgelöst von dem ursprünglichen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 286, im nordwestlichen Bereich verbleiben würde und der räumliche Geltungsbereich keine sinnvoll zu beplanende städtebauliche Einheit darstellen würde. Zu 2.4.4 Die Finanzierung der Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge der Bebauungsplanänderung sind, werden nicht planungsrechtlich geregelt, sondern sind beispielsweise in Vertragswerken wie städtebauliche Verträge oder Erschließungsverträge zu regeln. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. 2.5 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund vom 27.04.2010 2.5.1 Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass das Plangebiet über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld Prinzregent und über dem auf Erdwärme erteilten Erlaubnisfeld Prometheus (RUB) liegt. Eigentümerin des Bergwerksfeldes Prinzregent ist die E.ON AG, Bruchstraße 5c in 45883 Gelsenkirchen. Inhaberin der Erlaubnis Prometheus (RUB) ist die Ruhruniversität Bochum, Universitätsstraße 150 in 44780 Bochum. Nach den vorhandenen Grubenbildern hat im Bereich des Plangebietes Gewinnung von Steinkohle im tiefen-, oberflächennahen- und tagesnahen Bereich stattgefunden. Geführt wurden die Abbaue durch das bereits 1958 stillgelegte Bergwerk Prinzregent sowie durch die Kleinzechen Mischak und Co, Julius Philipp und Mathildenglück. Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass innerhalb des Plangebietes möglicherweise auch widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor der Anlegung von zeichnerischen Unterlagen (sog. Uralt-bergbau) im tagesnahen Bereich umgegangen ist. Die Frage, ob derartiger Bergbau geführt worden ist, lässt sich erst nach Durchführung entsprechender Erkundungsmaßnahmen (z. B. Bohrungen, geophysikalische Untersuchungen) abschließend beantworten. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 7 von 11 Stadt Bochum 2.5.2 Innerhalb der Planfläche befinden sich derzeit folgende Tagesöffnungen des Bergbaus: 2586/5702/030TÖB, 2586/5702/034TÖB, 2586/5702/035TÖB, 2586/5702/036TÖB, 2586/5702/037TÖB, 2586/5702/113TÖB. Die Mittelpunktkoordinaten des Bergbaus wurden anhand der vorhandenen Grubenbilder ermittelt. Die Genauigkeit der Mittelpunktkoordinaten der erfassten stillgelegten Tagesöffnungen des Bergbaus beträgt ca. ± 1,0 m bis ca. ± 25,0 m und ist abhängig von der Genauigkeit des jeweils zugrunde liegenden Grubenbildes sowie dessen Einpassungsfähigkeit in die heutige Tagessituation. 2.5.3 Zu den bergbaulichen Gegebenheiten der im Bereich des Bebauungsplanverfahren Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW - vorhandenen Tagesöffnungen des Bergbaus ist folgendes anzumerken: Ausweislich der Unterlagen ist zu bemerken, dass Angaben über eine Verfüllung und Sicherung nicht vorhanden sind. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Standsicherheit der Schächte nicht gegeben ist. Beim Nachsacken bzw. Einstürzen der Grubenbaue muss in der näheren Umgebung der Schächte mit einer Absenkung und/oder einem Einbruch der Tagesoberfläche gerechnet werden. Vor Beginn der Baumaßnahme ist durch Erkundung der tatsächlichen Lockermassenüberdeckung und der Durchführung von Standsicherheitsuntersuchungen vor Ort, der Nachweis der Standsicherheit und Senkungsfreiheit der Geländeoberfläche im Bereich der Tagesöffnungen zu erbringen, gegebenenfalls sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Unabhängig davon ist es erforderlich, bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen der Tagesoberfläche in den betroffenen Bereichen bezüglich der Standsicherheit und des Ausgasungsverhaltens den Bergwerkseigentümer, hier die E.ON AG, Bruchstraße 5c in 45883 Gelsenkirchen zu informieren. 2.5.4 Folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz der o. g. umgegangenen bergbaulichen Tätigkeiten sind derzeit zum jetzigen Zeitpunkt möglich:  Nach der allgemeinen Lehrmeinung sind Bodenbewegungen auf Grund von Gewinnung, die im tiefen Bereich geführt wurde, spätestens fünf Jahre nach Einstellung der Gewinnungstätigkeiten abgeklungen. Daher ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf die Tagesoberfläche aus diesen Gewinnungstätigkeiten nicht mehr zu rechnen.  Die innerhalb des Plangebietes im oberflächennahen- bzw. tagesnahen Bereich vorhandenen Hohlräume und/oder Verbruchzonen können zu einer Setzung der Tagesoberfläche führen.  Sollten im Bereich der Planfläche möglicherweise im tagesnahen Bereich Hohlräume und/oder Verbruchzonen infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder aber Uraltbergbau vorhanden sein, so können diese eine Absenkung oder einen Einsturz der Tages-oberfläche zur Folge haben. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 8 von 11 Stadt Bochum 2.5.5 Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung der Einwirkungsrelevanz des o. g. Bergbaus empfiehlt es sich, einen Sachverständigen einzuschalten und auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 BauGB vorzunehmen. 2.5.6 Mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten sind nicht bekannt. Es empfiehlt sich die Eigentümerin bzw. Inhaberin der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. 2.5.7 Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Methanaustritte an der Tagesoberfläche nicht zu erwarten sind (Zone 0). Antwort: Zu 2.5.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird mit einer entsprechenden Kennzeichnung zum Bergbau versehen. Die Begründung zum Bebauungs-plan wird zum Punkt Kennzeichnungen - Bergbau entsprechend ergänzt. Zu 2.5.2 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan erhält eine Kennzeichnung zu den Tagesöffnungen des Bergbaus. Die Begründung zum Bebauungsplan wird zum Punkt Kennzeichnungen - Bergbau - Tagesöffnungen entsprechend ergänzt. Zu 2.5.3 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird mit einer Kennzeichnung zum Bergbau versehen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird zum Punkt Kennzeichnungen - Bergbau entsprechend ergänzt. Die E.ON Kraftwerke GmbH Immobilien, Alexander-von-Humboldt-Straße 1 in 45896 Gelsenkirchen wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Email vom 16.03.2010 und ergänzend mit Email vom 22.03.2010 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 d informiert. Daneben erhielt die E.ON AG Immobilien/Montan, Montan, Bruchstraße 5 c, 45883 Gelsenkirchen mit Schreiben vom 27.05.2010 Informationen über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 d einschließlich der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 27.04.2010. Die E.ON AG wird im Rahmen der weiteren Schritte am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Zu 2.5.4 Die allgemeingültigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan sowie in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen. Zu 2.5.5 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d bei der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW durch einen Sachverständigen eine Grubenbildeinsichtnahme vorgenommen. Das Gutachten (Stand 29.04.2010) liegt vor, die Zusammenfassung der Ergebnisse wurde in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 9 von 11 Stadt Bochum Zu 2.5.6 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die E.ON AG wird im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens beteiligt. Zu 2.5.7 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da sich im Plangebiet jedoch Bergbauschächte befinden, muss im Bereich der Tagesöffnungen aller verlassenen Schächte des Steinkohlenbergbaus mit Methan(CH 4 )-Zuströmungen gerechnet werden. Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. 2.6. BOGESTRA, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum vom 22.04.2010 2.6.1 Zwischen der Bushaltestelle Oesterendestraße (jetzt Gesundheitscampus) sowie der geplanten Haltestelle "Gesundheitscampus" der U35 und dem Campus sollten möglichst direkte Fußwegeverbindungen geplant werden. 2.6.2 Im Bereich des Bebauungsplans liegt auf der Stiepeler Straße eine Richtungshaltestelle der Bushaltestelle "Oesterendestraße". Sollte diese durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom Verursacher zu tragen. 2.6.3 Auf der Oesterendestraße, jetzt Gesundheitscampus, ist im Bereich der Zufahrt zum BioMedizinPark Ruhr (jetzt BioMedizinPark Bochum) eine Bushaltestelle in Fahrtrichtung Universität niederflurgerecht ausgebaut worden. Durch die Straße Gesundheitscampus (vormals Oesterendestraße) soll zukünftig eine Buslinie verkehren. Aus diesem Grund soll eine weitere Richtungshaltestelle in der Straße Gesundheitscampus (vormals Oesterendestraße) auf der Seite des Gesundheitscampus eingerichtet werden. Diese sowie die noch nicht behindertengerecht ausgebaute Bushaltestelle Oesterendestraße sollten im Zuge des Baus des Gesundheitscampus behindertengerecht ausgebaut werden. 2.6.4 Ferner erfolgt ein Hinweis, dass die Haltestelle Oesterendestraße seit Juni 2009 von den Buslinien 356, 370, 375 und 376 erschlossen wird. Antwort: Zu 2.6.1 Die Planungen zur fußläufigen Anbindung werden unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten sowie unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit durch-geführt und berücksichtigen daneben auch eine möglichst direkte Fußwegeverbindung zum Gesundheitscampus NRW. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 10 von 11 Stadt Bochum Zu 2.6.2 Eine Betroffenheit der Richtungshaltestelle auf der Stiepeler Straße ist durch die Planung des Gesundheitscampus NRW mit der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des ersten Preisträgers nicht gegeben. Zu 2.6.3 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu 2.6.4 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung unter dem Punkt Verkehr und Erschließung - Öffentlicher Personennahverkehr ergänzt. Den Anregungen wird teilweise gefolgt. 2.7. E.ON AG Immobilien/Montan, Gelsenkirchen vom 17.06.2010 Montan, Bruchstraße 5 c, 45883 2.7.1 Der Planbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON AG. Für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes liegen Hinweise auf tagesnahen Bergbau vor, der geplante Bauvorhaben gefährden kann. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich in diesem Planbereich mehrere alte und verlassene Tagesöffnungen befinden können, deren Zustand und Lage nicht bekannt sind. 2.7.2 Der Bebauungsplan soll mit folgender Kennzeichnung versehen werden: Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs. 5 BauGB). 2.7.3 Es wird empfohlen, durch einen anerkannten Sachverständigen für Markscheidewesen und Bergschadenkunde rechtzeitig vor Baubeginn eine Einsichtnahme in das amtliche Grubenbild bei der Bezirksgegierung Arnsberg; Abt. 6 „Bergbau und Energie in NRW“, Goebenstraße 25-27, 44135 Dortmund, durchzuführen. Antwort: Zu 2.7.1 Die Stellungnahme der E.ON AG bestätigt die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 (siehe Stellungnahme Ziffer 5). Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplan sowie die Begründung mit einer entsprechenden Kennzeichnung zum Bergbau versehen. Zu 2.7.2 Der Bebauungsplan wird mit einer Kennzeichnung zu bergbaulichen Einwirkungen des Plangebietes versehen. Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 20102024 Seite 11 von 11 Stadt Bochum Zu 2.7.3 Für das Plangebiet wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund eine Grubenbildeinsichtnahme durchgeführt. Das zusammenfassende Ergebnis der Grubenbildeinsichtnahme (Stand 29.04.2010) ist der Begründung zum Bebauungsplan unter dem Punkt Kennzeichnungen zum Bergbau zu entnehmen. Der Anregung wurde gefolgt. Den Anregungen wurde gefolgt. Die Stellungnahmen der LWL-Archäologie für Westfalen, RWE WestfalenWeser-Ems Netz-service GmbH, Stadtwerke Bochum GmbH, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund, Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, BOGESTRA und der E.ON AG Immobilien/Montan sind als Anlage 2 zur Abwägung der Vorlage beigefügt.