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20102024_Anlage_05b_Umweltbericht.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
20102024_Anlage_05b_Umweltbericht.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
26.12.14, 14:28
Aktualisiert
28.01.18, 08:08

Inhalt der Datei

Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 1 von 30 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Bochum-Querenburg erstellt im Auftrag der Stadt Bochum Umwelt- und Grünflächenamt Stand 09.10.2010 Kuhlmann & Stucht GbR • Stalleickenweg 5 • 44867 Bochum Telefon 02327/22 80-20 • Telefax 02327/22 80-29 Email: info@kuhlmann-stucht.de • Internet: www.kuhlmann-stucht.de Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 2 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Impressum LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Impressum Auftraggeber: Stadt Bochum Umwelt- und Grünflächenamt 44777 Bochum Bearbeitung: Kuhlmann & Stucht GbR Projektleitung: Volker Stucht, Dipl.-Ing. Landespflege, Landschaftsarchitekt AKNW Projektbearbeitung: Volker Stucht, Dipl.-Ing. Landespflege, Landschaftsarchitekt AKNW Julia Florian, cand. Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Corlin-Anna Andrée, cand. Bachelor of Science (B. Sc.) Kartografie: Volker Stucht, Dipl.-Ing. Landespflege, Landschaftsarchitekt AKNW Qualitätskontrolle: Andreas Kuhlmann, Dipl.-Biologe Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 3 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Inhaltsverzeichnis Seite I LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 1.1 Planungsanlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 1 1.3 Ziele des Umweltschutzes 4 1.3.1 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen 4 1.3.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen 7 1.4 Beschreibung des Plangebietes und des Umfeldes 7 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 8 2.1 Beschreibung und Bewertung der Umwelt 8 2.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit - Wohnen und Erholung 8 2.1.1.1 Wohnen und Wohnumfeld 8 2.1.1.2 Erholung und Freizeit 9 2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 9 2.1.2.1 Vegetation und Pflanzenwelt 9 2.1.2.2 Tiere und ihre Lebensräume 11 2.1.2.3 Schutzgebiete und Schutzausweisungen 13 2.1.2.4 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung 13 2.1.3 Schutzgut Boden 13 2.1.4 Schutzgut Wasser 15 2.1.5 Schutzgut Klima und Luft 15 2.1.6 Schutzgut Landschaft - Landschafts- und Stadtbild 17 2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 17 2.1.8 Wechselwirkungen 17 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 2.3 2.3.1 17 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 18 Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen 18 2.3.1.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 19 2.3.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt 19 2.3.1.3 Schutzgut Boden 20 2.3.1.4 Schutzgut Wasser 20 2.3.1.5 Schutzgut Luft und Klima 20 2.3.1.6 Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild 21 2.3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 21 Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 4 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR 2.3.1.8 Inhaltsverzeichnis Seite II LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Wechselwirkungen 21 2.4 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen 21 2.4.1 Übersicht über die wichtigsten geprüften Alternativen 21 2.4.2 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 21 2.4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen - landschaftspflegerischer Fachbeitrag 21 3. Sonstige Angaben 3.1 Beschreibung der verwendeten Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und 3.2 22 Defizite 22 Allgemein verständliche Zusammenfassung 23 Literatur- und Quellenverzeichnis 25 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Übersicht planungsrelevanter Orientierungswerte für Siedlungsbereiche - Schall 8 Tab. 2: Biotoptypen im Untersuchungsraum 10 Tab. 3: Planungsrelevante Arten, die im Untersuchungsgebiet vorkommen können 11 Tab. 4: Festsetzungen des Bebauungsplans 286 (1972) 18 Tab. 5: Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d (04.10.2010) 18 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 286 d 2 Abb. 2: Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 286 von 1972 4 Abb. 3: Bodeneinheiten im Plangebiet 14 Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 5 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 1 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" 1. Einleitung 1.1 Planungsanlass und Aufgabenstellung Die Stadt Bochum beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" aufzustellen. Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 wurden die europarechtlichen Vorgaben zur Umweltprüfung im Bereich der Bauleitplanung umgesetzt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Überarbeitung zum Anlass genommen, das gemeindliche Bauleitplanverfahren insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Umweltbelange neu zu strukturieren. Eine wesentliche Änderung stellt dabei die Einführung der Umweltprüfung für alle Bauleitpläne dar. Sie gilt für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungsund Bebauungsplänen einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Nur für Bauleitpläne, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt bzw. geändert werden können, ist keine Umweltprüfung erforderlich. Im Mittelpunkt der Umweltprüfung steht der Umweltbericht, der die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine sachgerechte Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde bietet. Eine Grundlage für die erforderlichen Inhalte des Umweltberichts liefert die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Die Gliederung des Umweltberichts baut auf dieser Vorgabe auf. Der vorliegende Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" ist in seinem Konkretisierungsgrad der Planungsebene des Bebauungsplans angepasst. 1.2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Die Stadt Bochum hat sich im Dezember 2008 um den Gesundheitscampus NRW beworben. Auf Grund der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission hatte im Mai 2009 die Landesregierung NRW die Entscheidung getroffen, den Gesundheitscampus NRW sukzessive in Bochum aufzubauen. Von 2 möglichen Flächen zur Realisierung des Gesundheitscampus NRW ist die Entscheidung zugunsten des Campus-West Geländes gefallen. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d liegt innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1973 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 286, welcher "Sondergebiet Ruhruniversität Bochum Klinikum" festsetzt. Ferner liegt der östliche Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 d innerhalb des seit 2001 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 286 a. Der Bebauungsplan Nr. 286 a ergänzt die Festsetzung "Sondergebiet Ruhruniversität Bochum Klinikum" durch eine Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung durch ausnahmsweise zulässige Büro- und Verwaltungsgebäude (tertiäre Nutzung) mit betriebszugehörigen Einrichtungen (z. B. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 6 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 2 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Druckerei, Versandabteilung) und Wohnungen für Bereitschafts- und Aufsichtpersonal (§ 11 BauNVO). Da der geplante Gesundheitscampus NRW nicht den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 286 und 286 a entspricht, ist im Rahmen einer Bebauungsplanänderung eine Erweiterung des zulässigen Nutzungsspektrums erforderlich ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 286 d ist es damit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Gesundheitscampus NRW zu schaffen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat im Dezember 2009 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, um für die zukünftigen Nutzer eine optimale und zukunftssichere architektonische als auch städtebauliche Lösung zu erhalten. Dieser Wettbewerb wurde Anfang März 2010 entschieden. Der ausgewählte Wettbewerbsbeitrag stellt nach einer Überarbeitungsphase durch die Entwurfsverfasser die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 286 d dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 286 d umfasst eine Fläche von ca. 10,4 ha. Abb. 1: Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 286 d Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 7 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 3 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Der überwiegende Teil des Bebauungsplangebietes wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung - Gesundheitscampus NRW - und der Art der Nutzungen - Hochschulgebiet mit Büro-, Dienstleistungs-, Labor-, Lehr- und Forschungsnutzungen festgesetzt. Diese Festsetzung soll die Ansiedlung des Gesundheitscampus NRW mit den Hauptnutzungen Fachhochschule für Gesundheitsberufe, Europäisches Protein-Forschungszentrum und Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit sichern. Ebenfalls gesichert werden sollen die sowohl primär als auch sekundär im Zusammenhang stehenden Büro- und Dienstleistungsnutzungen, Forschungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Nutzungen im Zuge der Entwicklung des Gesundheitscampus NRW in unmittelbarer Nachbarschaft zum BioMedizinPark Bochum und in der Nachbarschaft zur Ruhr-Universität Bochum ermöglicht werden. Im nordwestlichen Plangebiet soll eine Teilfläche der bestehenden Nutzung entsprechend als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Universität/Studentenwohnheim" gesichert werden. Weitere Details zu den vorgesehenen Festsetzungen können der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 286 d entnommen werden. Vorhandene rechtskräftige Bebauungspläne Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 286 d liegt bereits ein rechtskräftige Bebauungsplan vor. Bereits 1972 wurde der Bebauungsplan Nr. 286 "Ruhruniversität - Klinikum" als Satzung aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 286 umfasst einen wesentlich größeren Geltungsbereich, der im Süden bis an die Straße "Im Lottental" heranreicht. Im betrachteten Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" setzt der Bebauungsplan Nr. 286 großflächig Sondergebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 fest. Im Westen ist zur Verlegung der Stiepeler Straße und zur Errichtung von Parkplätzen Straßenverkehrsfläche festgesetzt, im Osten ist der im Geltungsbereich liegende Teil der Universitätsstraße ebenfalls als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Im Jahr 2001 wurde ein Teilbereich des Bebauungsplans in einer vereinfachten Änderung durch den Bebauungsplan Nr. 286 a geändert. Die Änderung betrifft die zulässige Nutzung für das Sondergebiet "Ruhruniversität Bochum - Klinikum". In dem Teilbereich (Faber Grundstück) sind ausnahmsweise Büro- und Verwaltungsgebäude (tertiäre Nutzung) mit betriebszugehörigen Einrichtungen (z.B. Druckerei, Versandabteilung) und Wohnungen für Bereitschafts- und Aufsichtspersonal zulässig. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 8 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 4 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Abb. 2: Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 286 von 1972 1.3 Ziele des Umweltschutzes 1.3.1 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen Nachfolgend werden relevante Fachgesetze und ihre wesentlichen Zielaussagen zum Umweltschutz dargestellt. Die Bezüge zu den jeweiligen Schutzgütern sind gekennzeichnet. • Baugesetzbuch (BauGB): − Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne (§§ 1, 1a, 2, 2a). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen - die Auswirkungen auf Î Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge (Î Wechselwirkungen) zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt - umweltbezogene Auswirkungen auf den Î Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, - umweltbezogene Auswirkungen auf Î Kulturgüter und sonstige Sachgüter [§1(6)]. • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u. Landschaftsgesetz (LG NW) Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 9 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR − Seite 5 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Î Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten u. Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert (Î Menschen) von Natur und Î Landschaft auf Dauer gesichert sind. • Raumordnungsgesetz (ROG) − Natur (Î Tiere und Pflanzen) und Î Landschaft einschließlich Gewässer, Wald und Meeresgebiete sind dauerhaft zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. Dabei ist den Erfordernissen des Biotopverbundes Rechnung zu tragen. Die Naturgüter, insbesondere Î Wasser und Î Boden, sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen; Grundwasservorkommen sind zu schützen. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen. ......Bei der Sicherung und Entwicklung der ökologischen Funktionen und landschaftsbezogenen Nutzungen sind auch die jeweiligen Î Wechselwirkungen zu berücksichtigen. ...... Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm (Î Menschen) und die Reinhaltung der Î Luft sind sicherzustellen. − Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten (Î Kul- turgüter). − Für Erholung in Natur und Landschaft sowie für Freizeit und Sport (Î Menschen) sind geeignete Gebiete und Standorte zu sichern. • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehörige Verordnungen, (16. BImSchV, 18. BImSchV oder 22. BImSchV − Schutz des Î Menschen, der Tiere und Pflanzen des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre (Î Klima / Luft) sowie der Î Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Immissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Beeinträchtigungen und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u. ähnliche Erscheinungen. • TA Lärm − Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge vor solchen Einwirkungen (Î Menschen) • DIN 18005, Schallschutz im Städtebau Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 10 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR − Seite 6 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Richtwerte zum Schallschutz als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung (Î Menschen) • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) − Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. (Î Kulturgüter) [§ 1 (1)] − Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen.... (Î Kulturgüter) [§ 1 (2)] • Bundesbodenschutzgesetz (BBoSchG) − Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Î Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (Î Kulturgüter) soweit wie möglich vermieden werden (§ 1). • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) − Die Gewässer (Î Wasser) sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Î Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit (Î Menschen) und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Î Klimaschutzes, ist zu gewährleisten [§ 1a (1)]. • Landeswassergesetz (LWG) − Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Î Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit (Î Menschen) und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen [§ 2 (1)]. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 11 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR 1.3.2 Seite 7 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen Landesentwicklungsplan (LEP) Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (MURL 1995) ist der Raum Bochum als Ballungskern und als Oberzentrum innerhalb der europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr mit großräumigen Entwicklungsachsen von europäischer Bedeutung und mit überregionalen Achsen festgesetzt. Regionalplan (ehemals GEP) Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für die Stadtgebiete der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW mit Wirkung vom 28.04.2010 rechtskräftig geworden. Damit tritt der Regionalplan für die Städte Bochum und Herne außer Kraft. Mit dem 21. Oktober 2009 geht die Zuständigkeit für die Regionalplanung der kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne an den Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen. Der Regionalplan stellt den gesamten Geltungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung dar. Südlich des Geltungsbereiches (Im Lottental) ist als Freiraumfunktion sowohl der Schutz der Natur als auch der Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung dargestellt. 1.4 Beschreibung des Plangebietes und des Umfeldes Das Plangebiet liegt im Osten von Bochum im Stadtteil "Querenburg" zwischen der ErichKästner-Gesamtschule im Norden, der Stiepeler Straße im Westen, der Universitätsstraße im Osten und der Oesterendestr. im Süden. Im Gebiet liegt das Studentenwohnheim an der Stiepeler Straße, Ein privates Wohnhaus (früher Bauernhof) mit Gärten, das Uni Hochhaus West mit zugehörigem Parkplatz, weitere Uniparkplätze und eine Brachfläche westlich der Universitätsstraße. Das direkte Umfeld ist im Westen entlang der Stiepeler Straße durch Wohnbebauung mit Einund Mehrfamilienhäusern sowie durch den Bezirksfriedhof Querenburg geprägt. Im weiteren Umfeld des Bebauungsplanes dominieren im Norden die Erich-Kästner-Gesamtschule sowie die zugehörigen Sporthallen und Sportanlagen. Im Osten stellt die Universitätsstraße mit dem mittig geführten Schienenstrang der Stadtbahnlinie U35 eine städtebauliche Barriere dar. Südlich der Straße Gesundheitscampus (früher Oesterendestr.) stellt der BioMedizinPark Bochum eine stadträumliche Anbindung zur Ruhr-Universität Bochum her. Im Süden grenzen attraktive Grünflächen an das Plangebiet, die eine Verbindung bis zum Kemnader See schaffen.. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 12 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 8 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Beschreibung und Bewertung der Umwelt 2.1.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit - Wohnen und Erholung Das Schutzgut "Mensch" umfasst die Bevölkerung im allgemeinen und ihre Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden. Zur Wahrung der Daseinsgrundfunktionen der Bevölkerung sind als Schutzziele das Wohnen und die Erholung und Freizeit zu nennen. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: • die Wohn- und Wohnumfeldfunktion, • die Erholungs- und Freizeitfunktion. 2.1.1.1 Wohnen und Wohnumfeld Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 286 d sind keine Flächen mit der vorrangigen Funktion "Wohnen" festgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereich des Plangebietes liegt das vorhandene Studentenwohnheim und die ehemalige Hofstelle an der Stiepeler Straße, die aktuell der Wohnnutzung unterliegen. Westlich des Bebauungsplanes sind Wohngebiete westlich der Stiepeler Straße ausgewiesen. Einen Wertungsrahmen für die Bewertung der Wohnfunktion und ihrer Empfindlichkeit gegenüber Schalleinträgen setzen die Immissionsrichtwerte der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau. Tab. 1: Übersicht planungsrelevanter Orientierungswerte für Siedlungsbereiche Schall Siedlungsnutzungstypen Schalltechnische Orientierungswerte DIN 18005 Tag Nacht 1. Reines Wohngebiet 50 dB(A) 40 dB(A) 2. Allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) 45 dB(A) 3. Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 50 dB(A) 4. Kerngebiet 65 dB(A) 55 dB(A) 5. Gewerbegebiet 65 dB(A) 55 dB(A) 6. Industriegebiet -- -- 45* - 65 dB(A) 35* - 65 dB(A) 55 dB(A) 55 dB(A) 7. Sondergebiet 8. Friedhöfe, Kleingarten- u. Parkanlage * mit besonderer Empfindlichkeit, z. B. Kurgebiet, Krankenhaus Der Wohn- und Wohnumfeldfunktion kommt im Plangebiet eine mittlere Bedeutung zu. Das der Wohnnutzung dienende Studentenwohnheim ist bereits im ursprünglichen Bebauungsplan von 1972 als Sondergebiet festgesetzt. Besondere Schutzwürdigkeiten oder Empfindlichkeiten be- Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 13 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 9 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" stehen nicht. Der angrenzenden Wohnbebauung an der Stiepeler Straße kommt eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit zu. Durch die Straßen die im Westen (Stiepeler Straße), Süden (Gesundheitscampus) und Osten (Universitätsstraße) das Plangebiet umgeben bestehen entsprechende Vorbelastungen. 2.1.1.2 Erholung und Freizeit Sondergebiete dienen in der Regel nicht der Erholung und der Freizeitgestaltung, so dass hier die Bedeutung und Empfindlichkeit gering zu bewerten ist. Die im Süden des Plangebietes festgesetzten privaten Grünflächen sind als kleinteiliges Begleitgrün zu werten, denen keine Funktionen für eine Erholung und Freizeitgestaltung zukommt. Eine Freizeit- und Erholungsfunktion kommt dem südlich angrenzenden Grünbereich beidseitig der Straße "Im Lottental" zu. Diese Grünverbindung bis zum Kemnader See weist eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit auf. Durch die Straße "Im Lottental" bestehen allerdings Vorbelastungen durch Verkehrslärm. Auch dem Friedhof an der Stiepeler Straße kommt eine lokale Erholungsfunktion zu. 2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Das Schutzgut Tiere und Pflanzen umfasst den Schutz der tierischen und pflanzlichen Arten und der Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Vielfalt und den Schutz ihrer Lebensräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Lebensräume mit besonderen Funktionen für Tiere und Pflanzen zu betrachten. Daraus abgeleitet sind zu beurteilen: • die Bedeutung von Vegetation und Pflanzenwelt, • die Bedeutung der Lebensräume der Tierwelt, • die Biotopvernetzungsfunktion Zu betrachten sind zudem die besonders geschützten Gebiete des europäischen Netzes "Natura 2000", u.a. die FFH- und Vogelschutz-Gebiete, die Belange des Artenschutzes und der gesetzlich geschützten Biotope sowie die zu erhaltende biologische Vielfalt. 2.1.2.1 Vegetation und Pflanzenwelt Im Spätsommer 2009 wurde eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen des Plangebietes vorgenommen. Auf der Grundlage der "Biotoptypenwertliste" der Arbeitshilfe Eingriffsbewertung (MSWKS & MUNLV 2001) wurden die angetroffenen Biotoptypen bewertet, indem ihnen zunächst ein festgesetzter Grundwert zugeordnet wurde. In dem anschließendem Arbeitsschritt wurde geprüft, • ob die Ausprägung der Flächen dem Charakter des zugeordneten Biotoptyps entspricht, • ob ökologische oder ästhetische Störeinflüsse aus benachbarten Nutzungen vorliegen, • ob eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund vorhanden ist und • ob besondere Bedeutungen für das Landschaftsbild vorliegen. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 14 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 10 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Einige der Biotoptypen 8.1 sind im Plangebiet atypisch ausgeprägt und unterliegen Störeinflüssen. Die Feldgehölze stocken teils auf anthropogen veränderten Untergründen aus der vorangegangenen Nutzung des Gebietes als Industriestandort. Des weiteren sind die Gehölze und ihre Funktionen für die Fauna entlang der vielbefahrenen Universitätsstraße in deutlichem Umfang durch Schadstoffe und Lärm belastet. Für diese Biotoptypen wurde in Abhängigkeit der standörtlichen Vorbelastung und der Nähe zu stark befahrenen Verkehrswegen ein Korrekturfaktor von 0,7 bzw. 0,5 angesetzt. Im Untersuchungsgebiet sind überwiegend städtisch geprägte Vegetationsstrukturen vorhanden. Der Bereich des Studentenwohnheims ist von gärtnerisch gepflegtem Begleitgrün durchsetzt und umgeben. Auch die Parkplätze und das Uni-Gebäude sind von gärtnerisch gepflegtem Begleitgrün umgeben. Westlich der Universitätsstraße finden sich ausgedehnte Brachflächen, randlich stocken Gebüsche bzw. Gehölzstreifen. Die Hofstelle an der Stiepeler Straße ist von einem ausgedehnten, strukturreichen Garten umgeben, nördlich schließt eine Grünlandbrache an, südlich liegt eine ebenfalls brachgefallene Grünlandfläche, die ehemalige Remise auf der Fläche ist mittlerweile zusammengestürzt. Um die ehemalige Hofstelle stocken teils sehr alte Einzelbäume. Pflanzenarten, die auf der Roten Liste NRW (WOLFF-STRAUB ET AL, 1999) oder der Rote Liste für die BRD (KORNECK, SCHNITTLER & VOLLMER, 1996) geführt werden, wurden nicht vorgefunden. In der nachfolgenden Tabelle sind die im Untersuchungsraum angetroffenen Biotoptypen mit ihrem Grundwert aufgeführt. Tab. 2: Biotoptypen im Untersuchungsraum Code Biotoptyp GW 1.1 versiegelte Fläche (Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) 0 1.11 versiegelte Fläche (Gebäude, Wohnen) 0 1.3 Schotter-, Kies-, Sandflächen, wassergebundene Decken, Rohböden, Gleisbereiche in Betrieb 1 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 3 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm) 2 4.2 Zier- und Nutzgarten, strukturreich 4 4.4 Intensivrasen (z. B. Sportanlagen) 2 4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (z. B. in Grün- und Parkanlagen) 3 5.1 Brachen < 5 Jahre 4 5.2 Brachen, zwischen 5 - 15 Jahren 5 5.3 Brachen, zwischen > 15 Jahren 6 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 7 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 7 Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 15 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 11 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Zusätzlich zur Kartierung der Biotoptypen ist eine detaillierte Kartierung der Einzelbäume vorgenommen worden. In einer Datenbank (siehe Anhang der artenschutzrechtlichen Vorprüfung) sind die Gattung und Art sowie der Stammumfang der Einzelbäume abgelegt. 2.1.2.2 Tiere und ihre Lebensräume Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung für den Bebauungsplan 286 d (Kuhlmann & Stucht 2010) wurde der planungsrelevante Tierartenbestand im Plangebiet ermittelt. Zur Abschätzung möglicher Vorkommen planungsrelevanter Arten erfolgt zunächst die Auswertung vorliegender Datenquellen. Das Fachinformationssystem (FIS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) enthält Angaben zu Vorkommen planungsrelevanter Arten (www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de). Der Untersuchungsraum liegt im Naturraum "Bergisches Land". Die im Untersuchungsraum vorhandenen Strukturen lassen sich den folgenden Lebensraumtypen zuordnen: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken, Vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume, Hochstaudenfluren, Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, und Gebäude. Das mögliche Vorkommen von planungsrelevanten Arten kann weiter eingeschränkt werden, wenn die Situation des Untersuchungsgebietes und die Ausprägung der vorgefundenen Biotope mit den artspezifischen Kriterien abgeglichen werden. Dazu werden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien diejenigen Arten ausgeschlossen, für die der Untersuchungsraum als Habitat ungeeignet ist, oder die den Untersuchungsraum nur sporadisch nutzen. Nach Ausschluss der Arten, für die es artspezifisch keine geeigneten Habitat im Untersuchungsraum gibt, verbleiben insgesamt 21 planungsrelevante Arten, für die ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden kann. Tab. 3: Planungsrelevante Arten, die im Untersuchungsgebiet vorkommen können Art wissenschaftl. Art deutsch Säugetiere Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Großer Abendsegler Nyctalus noctula Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii Teichfledermaus Myotis dascyneme Wasserfledermaus Myotis daubentonii Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Vögel Baumfalke Falco subbuteo Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 16 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 12 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Art wissenschaftl. Art deutsch Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Grünspecht Picus viridis Mäusebussard Buteo buteo Nachtigall Luscinia megarhynchos Rauchschwalbe Hirundo rustica Sperber Accipiter nisus Steinkauz Athene noctua Turmfalke Falco tinnunculus Waldkauz Strix aluco Waldohreule Asio otus Wanderfalke Falco peregrinus Nach Auswertung des Fachinformationssystem "streng geschützte Arten" und Bewertung der Lebensraumsituation wurde gemeinsam mit dem Auftraggeber entschieden, dass Vorkommen von Fledermäusen durch Begehungen mit Fledermausdetektor und einer Begehung des Dachbodens des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes an der Stiepeler Straße zu prüfen. Am 07.10.09 wurde eine Begehung mittels Fledermausdetektor durchgeführt. Zur abendlichen Ausflugszeit wurde die ehemalige Hofstelle an der Stiepeler Straße untersucht, da aufgrund der Gebäudestruktur Tagesverstecke oder Wochenstuben zu vermuten sind. Es konnten Zwergfledermäuse kurz nach Sonnenuntergang beim Jagdflug um das Hauptgebäude geortet werden. Die Ortung unmittelbar zum typischen Ausflugzeitpunkt (5 - 20 Min. nach Sonnenuntergang) deutet darauf hin, dass die Tiere ihr Quartier im bzw. am Gebäude haben. Die spätabendliche Begehung auf den Parkplätzen und entlang der Wege im Untersuchungsgebiet erbrachten keine weiteren Nachweise von Fledermäusen. Auch unter den großen Laternen auf den Parkplätzen konnten keine jagenden Tiere beobachtet werden. Am 21.10.09 wurde eine weitere Begehung mittels Fledermausdetektor durchgeführt. Auch hier konnten an der ehemaligen Hofstelle an der Stiepeler Straße wieder ausfliegende Zwergfledermäuse geortet und gesichtet werden. Des weiteren konnte ein Großer Abendsegler beim Überflug über das Untersuchungsgebiet geortet werden. Weitere Kontakte von jagenden Fledermäusen gelangen entlang der Baumreihe westlich des Parkplatzes des Uni Hochhaus West. Am 23.10.09 erfolgte vormittags gemeinsam mit dem Eigentümer eine Begehung des Dachbodens der ehemaligen Hofstelle an der Stiepeler Straße. Durch den Einsturz eines Anbaus klafft im Dach ein ca. 2 m großes Loch, das ein idealer Einflug für Fledermäuse darstellt. Der Dachboden (ein ehemaliger Heuboden) weist eine Höhe von ca. 6 m. Die Dachbalken, Sparren und Latten liegen frei und bieten zahlreiche sichere Verstecke für Fledermäuse. Auch Wochenstuben wären nicht auszuschließen. Auf dem Boden liegt eine dickere Auflage aus Heu, so dass eine Suche nach Kotspuren nicht möglich war. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 17 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 13 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Nach dem Laubfall wurden am 27.11.09 die alten Kastanien vor der ehemaligen Hofstelle an der Stiepeler Straße mit Feldstecher abgesucht. Baumhöhlen wurden nicht entdeckt, aber durch die Struktur der groben Rinde sind diverse Risse und Spalten vorhanden, die von Fledermäusen als Tagesverstecke genutzt werden können. 2.1.2.3 Schutzgebiete und Schutzausweisungen Gebiete des Netzes "Natura 2000" (FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete), Naturschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile sind im Plangebiet und dessen Umfeld nicht ausgewiesen. Das Gebiet liegt im Innenbereich und damit nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. 2.1.2.4 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung Insgesamt ist das Plangebiet durch eine mittlere Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt gekennzeichnet. Schutzgebiete oder schutzwürdige Objekte sind nicht ausgewiesen. Planungsrelevante Tierarten wurden nachgewiesen, weitere nicht nachgewiesene Tierarten können potentiell vorkommen. Streng geschützte Pflanzenarten kommen nicht vor. 2.1.3 Schutzgut Boden Das Schutzgut Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoffkreisläufe, seine Filter, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grundwasserschutzfunktion und seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu schützen. Die wesentlichsten und bewertungsrelevanten bodenökologischen Funktionen sind: • die Lebensraumfunktion, • die Speicher- und Reglerfunktion, • die natürliche Ertragsfähigkeit, • sowie die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Zu berücksichtigen sind zudem der sachgerechte Umgang mit Abfällen und die Sanierung bestehender Altlasten. Das Ausgangsgestein im Plangebiet besteht aus Löß, seltener Sandlöß über Schiefer, Schieferton, Grauwacke und Sandstein. Die vorherrschenden Bodentypen im Plangebiet sind Parabraunerden, teils Braunerden, mittel bis schwach basenhaltig, teils pseudovergleyt. Die Bodenart ist schluffiger Lehm, seltener lehmiger bis schluffiger Feinsand über sandigem, grusigen oder steinigem Lehm. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 18 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 14 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Das Auskunftsystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden in NRW - weist für das Untersuchungsgebiet folgende Bodeneinheiten aus: Abb. 3: Bodeneinheiten im Plangebiet B 31: Typische Braunerde, meist podsolig zum Teil Typischer Ranker, meist podsolig schluffig-lehmiger Sand, stark steinig und lehmiger Schluff, stark steinig und sandig-lehmiger Schluff, stark steinig ------ aus -----Verwitterungsbildung (Jungpleistozän) über Festgestein ------ aus -----Sandstein und Tonstein und Schluffstein (Oberkarbon (Silesium)) (s)L31: Typische Parabraunerde, vereinzelt erodiert zum Teil Typische Braunerde lehmiger Schluff, vereinzelt schwach kiesig und schluffiger Lehm, vereinzelt schwach kiesig und stark lehmiger Schluff, vereinzelt schwach kiesig ----- aus -----Solifluktionsbildung zum Teil Löß (Jungpleistozän) über Festgestein ----- aus -----Sandstein und Tonstein und Schluffstein (Oberkarbon (Silesium)) Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 19 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 15 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Das Auskunftsystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden in NRW stuft beide im Plangebiet vorkommende Bodeneinheiten als schutzwürdig ein. Die Bodeneinheit B 31 wird als flachgründiger Felsboden bezüglich der Biotopentwicklung als schutzwürdig eingestuft, die Bodeneinheit (s)L31 wird aufgrund der Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. 2.1.4 Schutzgut Wasser Auch das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt, wobei die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden sind. Als Schutzziele sind die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwasservorkommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Die wesentlichsten und bewertungsrelevanten Funktionen des Schutzgutes Wasser sind: • die Grundwasserdargebotsfunktion, • die Grundwasserschutzfunktion, • die wasserhaushaltliche Funktion von Oberflächengewässern, • die Lebensraumfunktion von Oberflächengewässern. Zu betrachten ist darüber hinaus der sachgerechte Umgang mit anfallendem Abwasser. Weder Fließgewässer noch Stillgewässer sind im Plangebiet vorhanden. Die typischen Braunerden und typischen Parabraunerden, die im Bereich des Plangebietes anstehen, weisen eine gute Speicher- und Reglerfunktion auf. Dies bedeutet grundsätzlich, dass der oberste Grundwasserleiter gut gegenüber Schadstoffeinträgen geschützt ist und dass ein geringes Verschmutzungsrisiko für das Grundwasser besteht. Wasserschutzzonen sind im Bereich des Plangebietes nicht ausgewiesen. Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser erfolgt über die vorhandenen Versorgungsleitungen. Das Abwasser kann über die vorhandene Kanalisation abgeleitet werden. Insgesamt kommt dem Plangebiet und dessen Umfeld eine geringe Bedeutung bezüglich des Oberflächenwasserhaushaltes zu. Aufgrund der Filterfunktion der Böden sind die Risiken von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser eher gering. 2.1.5 Schutzgut Klima und Luft Schutzziele für das Schutzgut Luft und Klima sind die Vermeidung von Luftverunreinigungen und die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen. Dabei sind zu berücksichtigen: • die lufthygienische Ausgleichsfunktion, • die klimatische Ausgleichsfunktion. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 20 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 16 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Weiterhin sind die Vermeidung von Emissionen, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie und Aspekte des Immissionsschutzes bei der Betrachtung zu berücksichtigen. Vorherrschende Windrichtungen sind West und Südwest. Aus klimaökologischer Sicht kann eine Region in Belastungsräume bzw. Wirkungsräume und in Ausgleichsräume gegliedert werden (LFU BADEN-WÜRTTEMBERG 1988). Als Belastungsräume können alle geschlossenen Siedlungsbereiche sowie Gewerbe- und Industriegebiete definiert werden, da von solchen Flächen in der Regel lufthygienische Belastungen durch Verkehr, industrielle bzw. gewerbliche Produktion, Heizung usw. sowie bioklimatische Belastungen, wie etwa erhöhte Schwüle- und Smoggefahr u.a., ausgehen. Ein Ausgleichsraum umfasst im weitesten Sinne alle Freiflächen, die einen Belastungsraum umgeben. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit orientiert sich an dem Vermögen des Ausgleichsraumes bzw. von dessen Teilräumen, über lokale und regionale Luftaustauschprozesse sowie raumstrukturelle Gegebenheiten bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen entgegenzuwirken, d. h. sie zu abzuschwächen oder gänzlich zu kompensieren. Die klimatische Ausgleichsfunktion bezeichnet Kaltluftströme, die den Belastungsräumen bei Strahlungswetterlagen unbelastete Kaltluft, die auf wenig- oder kurzbewachsenen (meist landwirtschaftlich genutzten) Flächen entsteht, zuführt. Die Ausgleichsfunktion ist abhängig von Flächengröße des Ausgleichsraumes, der Hangneigung und dem Bezug zu einem Belastungsraum. Die im Plangebiet vorhandenen Bereiche mit Bebauungen und Flächenversiegelungen sind aus klimaökologischer Sicht als typische Belastungsräume anzusprechen, auch wenn kein emittierendes Gewerbe vorhanden ist. Denn unbebauten Bereichen kommt nur eine nachrangige Ausgleichsfunktion zu, da die Flächen für eine signifikante Frischluftbildung zu stark bewachsen sind und keine geeignete Neigung zu belasteten Bereichen aufweisen. Die lufthygienische Ausgleichsfunktion einer Fläche bezeichnet ihre Fähigkeit zur Luftregeneration, d. h. Luftschadstoffe auszufiltern oder zu verdünnen. Luftregeneration findet prinzipiell auf allen vegetationsbestandenen Flächen, aber auch im Bodenkörper sowie über freien Wasserflächen statt. Zu entscheidendem Anteil ist dies jedoch in Gehölzbeständen und Wäldern der Fall. Die hohe Filterfunktion beruht in erster Linie auf der großen inneren Oberfläche von Baumbeständen (insbesondere bei Nadelbäumen). Dabei spielen Trocken- und Nassdeposition, Sedimentation durch Minderung der Windgeschwindigkeit sowie der pflanzliche Gasaustausch eine entscheidende Rolle (S. MARKS ET AL. 1993). Die vorhandenen Gehölzbestände, vor allem im Osten und Nordosten des Plangebietes haben Funktionen für die Luftgeneration. Vorbelastungen der Lufthygiene bestehen durch die stark befahrenen Straßen im Umfeld des Plangebietes, vor allem der Universitätsstraße. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 21 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR 2.1.6 Seite 17 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Schutzgut Landschaft - Landschafts- und Stadtbild Naturräumlich gesehen liegt das Plangebiet genau auf der Grenze zwischen der Großlandschaft Bergisches Land und der Großlandschaft Westfälische Bucht in der Untereinheit BergischSauerländisches Unterland. Das Relief des Plangebietes fällt von Norden nach Süden leicht ab. Das Stadtbild im Bereich des Plangebietes wird durch das Unihochhaus West dominiert. Die ehemalige Hofstelle an der Stiepeler Straße mit ihrem Umfeld vermittelt in einem kleinteiligen Bereich des Gebietes einen ländlichen Charakter. Ansonsten finden sich mit dem Studentenwohnheim, den Parkplätzen, den Ruderalflächen und Brachen und dem angrenzenden Schulund Sportgelände typische innerstädtische Nutzungen. Da Gebiet weist keinen ausgeprägten Charakter und keine besondere Eigenart auf. Vorbelastungen bestehen durch die umliegende. Das Plangebiet weist insgesamt keine besonders ausgeprägte Stadtbildqualität auf, da es sich um einen eher ungeordneten Bereich mit vielen unterschiedlichen Nutzungen handelt. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Bedeutsame Kulturgüter, wie Bau- oder Bodendenkmale sind im Bereich des Plangebietes und dessen Umfeld nicht vorhanden. Bedeutsame Sachgüter, wie z. B. große Ver- und Entsorgungsanlagen oder Rohstofflagerstätten sind ebenfalls nicht vorhanden. 2.1.8 Wechselwirkungen Eine besondere Eigenschaft des UVP-Gesetzes ist der dort geforderte integrative Prüfansatz, der die einzelnen Umweltfaktoren einschließlich der Wechselwirkungen (§ 2 Abs. 1, S. 1) zu berücksichtigen hat. Besonders zu berücksichtigende Wechselbeziehungen zwischen einzelnen Schutzgütern (z. B. grundwassergeprägte Standorte mit daraus resultierenden besonderen Ausprägungen der Böden und der standortspezifischen Tier- und Pflanzenwelt) bestehen nicht. Auch konnten keine besonderen räumlichen Wechselwirkungen und -beziehungen zwischen den Teilflächen des Plangebietes oder zwischen dem Plangebiet und seinem Umfeld festgestellt werden. 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Für das Plangebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1972 vor, der für das Plangebiet flächendecken Sondergebiet und Verkehrsflächen festsetzt. Diese Festsetzungen sind als Status-Quo des Plangebietes zugrunde zu legen. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 22 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 18 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Der Umweltzustand im Bereich des Plangebietes würde sich nicht signifikant verändern, da die Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d weitgehend den bislang rechtskräftigen Festsetzungen entsprechen. 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.3.1 Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Der Bebauungsplans 286 von 1972 sah für den Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 286 d folgende Festsetzungen vor: Tab. 4: Festsetzungen des Bebauungsplans 286 (1972) Festsetzung Fläche Sondergebiet GRZ 0,8 93.875 m² Straßenverkehrsfläche 10.782 m² gesamt 104.657 m² Der Bebauungsplan 286 d (Stand der Auslegung 4.10.2010) sieht nachfolgende Festsetzungen vor. Tab. 5: Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d (04.10.2010) Festsetzung Sondergebiet GRZ 0,8 Fläche 80.334 m² Ver- und Entsorgung 39 m² Straßenverkehrsfläche 8.161 m² Grünfläche öffentlich (Wegeverbindung -> Straßenverkehrsfläche) 2.165 m² Grünfläche privat gesamt 13.958 m² 104.657 m² Der Vergleich der alten und neuen Festsetzungen zeigt, dass sich nach umweltrelevanten Kriterien eine Verbesserung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt. Während in den ursprünglichen Festsetzungen im gesamten Plangebiet ausschließlich Straßenverkehrsflächen und Sondergebiet festgesetzt war, beinhalten die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans einen Anteil von ca. 1,4 ha für private Grünflächen. Dies entspricht einem Anteil von 13,33 %. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 23 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 19 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" 2.3.1.1 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Wohnen und Wohnumfeld Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes lässt keine negativen Wirkungen auf die Wohn- und Wohnumfeldfunktion erwarten. Im derzeitigen Zustand weist das Plangebiet nur eine mittlere Bedeutung für das Wohnen und das Wohnumfeld auf. Die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d entsprechend weitgehend den bereits rechtkräftigen Festsetzungen des Bebauungsplans 286 und 286 a. Im Unterschied zum Bebauungsplan 286 wird durch den Bebauungsplan 286 d eine private Grünfläche entlang der Straße "Gesundheitscampus" festgesetzt. Die Schaffung von Grünstrukturen im Geltungsbereich des Bebauungsplans führt auch zu einer Verbesserung der Wohnumfeldfunktion. Erholung und Freizeit Die Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d haben keine Auswirkungen auf Erholung und Freizeit, da die bereits rechtskräftigen Festsetzungen des Plangebietes keine Funktionen enthalten, die zu Erholungs- und Freizeitzwecken dienen. Die Funktionen der im Süden anschließenden Grünbereiche im Lottental bleiben von den Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d unberührt. 2.3.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt Vegetation und Pflanzenwelt Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes 286 d lassen im Vergleich zu den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 286 bzw. 286 a keine negativen Wirkungen auf die Vegetation und Pflanzenwelt erwarten. Tierwelt Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes 286 d lassen im Vergleich zu den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 286 bzw. 286 a keine negativen Wirkungen auf die Tierwelt erwarten. Schutzgebiete Gebiete des Netzes "Natura 2000", Naturschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteilen sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen. Auszuschließen ist auch die Beanspruchung oder Beeinträchtigung von Biotoptypen, die nach § 62 LG NW geschützt sind. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 24 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 20 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Artenschutzrechtliche Prüfung Die in § 44 BNatSchG enthaltenen Verbotstatbestände für besonders und streng geschützt Arten gelten unabhängig von bereits bestehenden Festsetzungen aus rechtskräftigen Bebauungsplänen. Die artenschutzrechtliche Prüfung legt demnach nicht die rechtskräftigen Festsetzungen, sondern den aktuell vorgefundenen Artenbestand im Gebiet für die Beurteilung der Auswirkungen zugrunde. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wurde bereits 2009 (KUHLMANN & STUCHT) durchgeführt. Die Artenschutzprüfung kommt zu nachfolgendem Ergebnis. Durch die im Siegerentwurf zu erkennende neue bauliche Nutzung unter unveränderter Beibehaltung der Hofstelle an der Stiepeler Straße ist keine Auslösung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen entsprechend § 44 BNatSchG zu erwarten. Das landwirtschaftliche Gebäude an der Stiepeler Straße, das Zwergfledermäusen als Quartier dient, bleibt einschließlich seinem Umfeld erhalten. Sollten dennoch bauliche Änderungen an dem Gebäude notwendig werden, so sind diese Maßnahmen ausschließlich in den Wintermonaten (November -April) durchzuführen. In dieser Zeit sind die Fledermäuse abwesend und befinden sich in Ihrem Winterquartier. Wenn nach der Rückkehr aus dem Winterquartier das Gebäude als Quartier nicht mehr zu Verfügung steht, finden die Zwergfledermäuse im Umfeld ausreichend Ausweichquartiere. Tages- oder Sommerquartiere stellen im betroffenen Landschaftsraum keinen limitierenden Faktor dar. 2.3.1.3 Schutzgut Boden Die vorgesehenen Festsetzungen lassen keine negativen umwelterheblichen Auswirkungen auf den Boden erwarten. Der Umfang der überbaubaren Flächen hat sich gegenüber den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplans 286 verringert, so dass es insgesamt zu einer ökologischen Verbesserung in Bezug auf Flächenbeanspruchungen und Bodenversiegelung kommt. 2.3.1.4 Schutzgut Wasser Die vorgesehenen Festsetzungen lassen keine negativen umwelterheblichen Auswirkungen auf Oberflächengewässer oder das Grundwasser erwarten. Der Umfang der überbaubaren Flächen hat sich gegenüber den rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplans 286 verringert, so dass es insgesamt zu einer ökologischen Verbesserung in Bezug auf den Grundwasserhaushalt kommt. 2.3.1.5 Schutzgut Luft und Klima Die vorgesehenen Festsetzungen lassen keine Veränderung der lufthygienischen und klimatischen Situation im Plangebiet und dessen Umfeld erwarten. Positiv stellt sich dar, dass sich gegenüber den rechtskräftigen Festsetzungen den Anteil der Grünflächen im Gebiet erhöht. Dies führt zumindest kleinklimatisch zu einer verbesserten Situation. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 25 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 21 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" 2.3.1.6 Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild Das Plangebiet ist rechtskräftig für eine flächendeckende Nutzung als Sondergebiet vorgesehen. Das Plangebiet weist damit eine eher schlechte Landschafts- bzw. Stadtbildbildqualität auf. Positiv stellt sich dar, dass abweichend von den bislang rechtskräftigen Festsetzungen entlang der Straße "Gesundheitscampus" private Grünflächen in einem Umfang von ca. 1,4 ha festgesetzt werden. Diese Festsetzungen führen zu einer landschaftsgerechten bzw. städtebaulich ansprechenden Einbindung der geplanten Bebauung, was zu einer Verbessern der städtebaulichen Qualität führt. 2.3.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Eine Betroffenheit von bekannten bedeutsamen Kulturgütern oder sonstigen Sachgütern entsteht nicht. 2.3.1.8 Wechselwirkungen Da im Plangebiet und seinem Umfeld keine besonders ausgeprägten Wechselwirkungen und beziehungen bestehen, sind erhebliche Konflikte durch die Beeinträchtigung bestehender Wechselwirkungen oder -beziehungen auszuschließen. 2.4 2.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen Übersicht über die wichtigsten geprüften Alternativen Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, da es sich um ein bereits rechtskräftig festgesetztes Sondergebiet handelt. 2.4.2 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Es müssen keine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen getroffen werden, da es sich bei dem Plangebiet bereits um ein rechtskräftig ausgewiesenes Sondergebiet handelt und keine negativen Auswirkungen für die betrachteten Schutzgüter entstehen. 2.4.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen - landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die Festsetzungen des Bebauungsplans 286 d verursachen keine Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. des § 14 Bundesnaturschutzgesetz bzw. des § 4 Landschaftsgesetz NRW, so dass die Eingriffsregelung nicht zum Tragen kommt. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 26 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 22 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" 3. Sonstige Angaben 3.1 Beschreibung der verwendeten Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Defizite Ausgangspunkt des Umweltberichtes ist eine Analyse und Bewertung des Plangebietes und des potentiell betroffenen Umfelds. Sie beinhaltet die Bestandsaufnahme der Schutzgüter, Landschaftspotenziale und Nutzungen. Sie dient der Beurteilung der Bedeutung und ggf. der Empfindlichkeit des Untersuchungsgebietes bezüglich der Schutzgüter und ihrer Funktionen. Der Erfassungs- und Darstellungsmaßstab im zugehörigen Landschaftspflegerischen Fachbeitrag beträgt 1 : 1.000. Folgende Sachverhalte wurden ermittelt und beschrieben: • Flächennutzungen, Biotoptypen und Vegetationsstrukturen, • die Ausprägung und umweltfachliche Bewertung der Schutzgüter und Schutzgutfunktionen, • bestehende Vorbelastungen, • der planerische Status sowie der rechtliche Schutzstatus der jeweiligen Flächen. Daraus ergibt sich die Bedeutung der einzelnen Schutzgüter und Schutzgutfunktionen, abgeleitet aus gesetzlichen Grundlagen, fachlichen Bewertungskriterien sowie regionalen Gegebenheiten und Entwicklungszielen. Für das Bewerten der Schutzgüter werden ordinale Wertskalen (sehr hoch / hoch / mittel / gering) herangezogen. Die Regeln für die Einstufung begründen sich aus fachwissenschaftlichen Quellen (z. B. Gewässerstrukturgüteklasse hoch = Bedeutung hoch), Grenz- oder Richtwertvorgaben (z. B. BImSchV, DIN 18005) oder aus nachvollziehbar dargelegten gutachterlichen Werteinstufungen. In der anschließenden Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden Auswirkungen des Planes auf die Schutzgüter ermittelt und in ihrer Erheblichkeit bewertet. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Überschreitung von definierten fachgesetzlich festgelegter Umweltstandards, Grenz- und Richtwerten (z. B. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005) oder die Verletzung vorgegebener Entwicklungsziele zu legen. Im Anschluss werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen abgeleitet und in die abschließende Beurteilung der Erheblichkeit einbezogen. Kriterien für die Abgrenzung des Betrachtungsraumes sind: • die schutzgutabhängige Reichweite der Wirkfaktoren und ihre Übertragungswege, • die potentiell betroffenen Schutzgüter und Funktionen im Raum, • die potentielle Betroffenheit von Schutzgebieten, Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 27 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR • Seite 23 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Funktionszusammenhänge im Hinblick auf spätere Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, • Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen. Die Abgrenzung des Betrachtungsraumes wurde so vorgenommen, dass die zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens vollständig erfasst werden. Die Erarbeitung des Umweltberichts zum Bebauungsplan 286 d erfolgte auf der Grundlage vorliegender Unterlagen und einer Bestandsaufnahme und Begehung des Plangebietes und seines Umfeldes. Die Bewertung der Schutzgutausprägungen und -funktionen sowie die Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Die zur Verfügung stehenden Daten und Unterlagen waren dem Planungsstand entsprechend vollständig, der Zeitrahmen ausreichend, Schwierigkeiten oder Defizite bei der Erstellung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan 286 d und bei der Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen waren nicht zu verzeichnen. 3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der vorliegende Umweltbericht betrachtet die Auswirkungen des Bebauungsplanes 286 d "Gesundheitscampus NRW" auf die Umwelt. Das ca. 10,4 ha große Plangebiet ist derzeit durch den Bebauungsplan 286 und 286 a als Sondergebiet und Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 286 d sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung des Gesundheitscampus NRW geschaffen werden. Umweltbestandteile sind die Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, die Tierund Pflanzenwelt und die biologische Vielfalt sowie der Boden, das Grund- und Oberflächenwasser, das Klima und die Luft. Weitere Umweltbestandteile sind die Landschaft in Form des Landschafts- bzw. Stadtbildes sowie die Kulturgüter und die sonstigen Sachgüter. Im Rahmen des Umweltberichtes werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt und beurteilt. Betroffenheiten des Menschen und der menschlichen Gesundheit können durch Beeinträchtigungen der Wohnfunktion und der Erholungs- und Freizeitnutzung infolge von Lärm- und Schadstoffeinträgen entstehen. Durch die geplante Festsetzungen lässt das Vorhaben keine negativen, sondern positive Auswirkungen auf den Menschen und die Wohnfunktion erwarten. Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und der biologischen Vielfalt können durch die Beanspruchung oder Beeinträchtigung bedeutsamer Vegetationsstrukturen oder Tierlebensräume entstehen. Die Festsetzungen verursachen keine negativen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 28 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Seite 24 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Eine Betroffenheit von Gebieten des Netzes "Natura 2000", Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen durch den Bebauungsplan ist auszuschließen. Biotoptypen, die nach § 62 LG NW geschützt sind, werden nicht beansprucht. Konflikte mit dem Artenschutz sind nicht sicher auszuschließen, hier gibt der zugehörige Artenschutzbeitrag ausführliche Vorgaben, wie die Auslösung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz verhindert werden kann. Eine neue Beanspruchung von Flächen und eine Neuversiegelung von Böden findet nicht statt, eine Vergrößerung der überbaubaren Flächen gegenüber den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplänen erfolgt nicht. Oberflächengewässer sind durch den Bebauungsplan 286 d nicht betroffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes führen nicht zu negativen Auswirkungen auf das Grundwasser. Die vorgesehenen Festsetzungen lassen keine Veränderung der lufthygienischen und klimatischen Situation im Plangebiet und dessen Umfeld erwarten. Das Landschafts- bzw. Stadtbild erfährt durch die vorgesehene Planänderung keine Beeinträchtigungen, die neuen Festsetzungen erhöhen sogar den Anteil von Grünflächen im Plangebiet. Eine Betroffenheit von bekannten Kulturgütern oder sonstigen Sachgütern entsteht durch die Festsetzungen ebenfalls nicht. Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Festsetzungen sind auszuschließen, so dass keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Die zur Verfügung stehenden Daten waren dem Planungsstand entsprechend vollständig, der Zeitrahmen war ausreichend, Schwierigkeiten oder Defizite bei der Erstellung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan 286 d und bei der Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen waren nicht zu verzeichnen. Alternativstandorte wurden nicht betrachtet, da es sich um eine bestehende Festsetzung eines Sondergebiets handelt. Planungsalternativen oder Alternativstandorte, die geringere Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen, bestehen somit nicht. Insgesamt kommt der Umweltbericht zum Bebauungsplan 286 d zu dem Ergebnis, dass mit dem Bebauungsplan keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Schutzgüter verbunden sind. Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 29 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Literatur und Quellen Seite 25 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" Literatur- und Quellenverzeichnis BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG, 2001: Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen, Arnsberg. BINOT, M., R. BLESS, P. BOYE, H. GRUTTKE & P. PRETSCHER, 1998: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.), Bonn-Bad Godesberg. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG), 2009: Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009, Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; Geltung ab 01.03.2010. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND WOHNUNGSWESEN, 2008: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) geändert worden ist. 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Stand: 09.10.2010 15:25 Anlage 5 b zur Voralge 20102024 Seite 30 von 30 Kuhlmann & Stucht GbR Literatur und Quellen Seite 26 LBP zum Bebauungsplan Nr. 286 d "Gesundheitscampus NRW" PLANUNGSGEMEINSCHAFT STÄDTEREGION RUHR, 2009: Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, Entwurf. STADT BOCHUM, 1979: Flächennutzungsplan der Stadt Bochum. STADT BOCHUM, 1991: Klimaanalyse Stadt Bochum, Bearbeitung Kommunalverband Ruhrgebiet, Essen. STADT BOCHUM, 1999: Landschaftsplan der Stadt Bochum Mitte/Ost, erarbeitet durch den Kommunalverband Ruhrgebiet, Essen, Abteilung Landschaftsplanung und die Stadt Bochum, Grünflächenamt. TÜXEN, R., 1956: Die heutige potentielle natürliche Vegetation als Gegenstand der Vegetationskartierung, Angewandte Pflanzensoziologie 13. 5-42, Stolzenau. 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