Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:28
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28.01.18, 08:08
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20102154
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 280 hier: a) Beschluss über die Reduzierung des Plangebietes
b) Beschluss über die Durchführung im vereinfachten Verfahren
c) Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
26.10.2010
04.11.2010
10.11.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Anregungen der Träger
öffentlicher Belange, Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 280 b, Anlage 4:
Übersichtsplan, Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 280 b in der Fassung vom 29.09.2010, Anlage
6: Potenzielle Kompensationsflächen, Anlage 7: Protokoll der Bürgerversammlung
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
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- Beschlussvorschlag - Seite 2
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Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass des Bebauungsplanes ist die Absicht der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und des
Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), im Rahmen der mit dem Land NRW
vereinbarten Campus-Sanierung die Gebäudereihe für Geisteswissenschaften (sog. GReihe) um ein zusätzliches Gebäude zu erweitern (GD-Gebäude).
Hierfür ist die Änderung des seit 1967 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280
erforderlich, da sich die geplante Erweiterung zwar innerhalb des im Bebauungsplan Nr.
280 ausgewiesenen Sondergebietes Ruhr-Universität, jedoch außerhalb der Baugrenzen
für Gebäude befindet. Um das Vorhaben zu realisieren, müssen daher die überbaubaren
Grundstücksflächen erweitert werden.
Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010 gefasst. Gleichzeitig wurde
der Beschluss gefasst, dass zwei weitere Flächen als Alternative zur westlichen
Erweiterung der G-Reihe auf ihre Eignung zu untersuchen sind.
Im Folgenden wird die Erforderlichkeit des Neubaus sowie die Eignung der drei möglichen
Standorte näher erläutert:
Erforderlichkeit eines Neubaus:
Die Errichtung eines neuen Gebäudes ist erforderlich, damit in einer rollierenden Abfolge
die einzelnen Gebäudekomplexe der G-Reihe freigezogen und saniert werden können. Der
bauliche Gesamtzustand der Institutsgebäude ist durch gebäudetechnischen
Sanierungsbedarf und Abnutzungserscheinungen äußerst unbefriedigend und auch die
baurechtlichen, brandschutztechnischen und energetischen Gegebenheiten entsprechen
nicht mehr den heutigen rechtlichen Anforderungen.
Für die Zukunft entsteht in der G-Reihe auch ein erhöhter Raumbedarf durch die
Modernisierung und Neukonzeption des Bibliotheksystems. Die Fachbibliotheken der
Gebäudereihe G sollen nunmehr zur Optimierung von Studium und Forschung mit der
zentralen Bibliothek zusammengelegt und somit durch weitere, derzeit in der zentralen
Universitätsbibliothek angesiedelte Fachliteratur, erweitert werden. Die neue Bibliothek wird
dann eine Fläche von 28.000 m² in der Gebäudereihe G einnehmen.
Darüber hinaus soll durch das neue Gebäude dem insgesamt gewachsenen Raumbedarf
der RUB Rechnung getragen werden. In den vergangenen Jahren hat durch die vermehrte
Einwerbung von Drittmitteln, neue Sonderforschungsbereiche und Studienbeiträge die Zahl
der Beschäftigen um 800 gesteigert.
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Schließlich stellt der Neubau eine wichtige bauliche Anpassung an steigende
Studierendenzahlen dar, genannt seien der doppelte Abitur-Jahrgang 2013 sowie das im
Hochschulpakt 2020 definierte Ziel einer Steigerung der Zahl der Studienanfänger. Zur
Förderung hochqualifizierter Arbeitsplätze im Ruhrgebiet besteht Bedarf an Studienplätzen
in zukunftsrelevanten Bereichen und somit auch ein erhöhter Raumbedarf. Eine
erfolgreiche und wachsende Universität wirkt sich besonders in Zeiten des anhaltenden
Strukturwandels positiv auf Bochum als Hochschul- und Wissenschaftsstandort aus.
Sanierung und Bibliotheksumgestaltung sind im Kontext der Wettbewerbssituation der RUB
mit anderen Hochschulen zu sehen, etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative der
Bundesregierung und darum bedeutsam für den Hochschulstandort Bochum.
Diskussion möglicher Alternativstandorte:
Von Universität und Bau- und Liegenschaftsbetrieb ist geplant, das Gebäude als
Verlängerung der Gebäudereihe G - in westlicher Richtung zu errichten (GD-Gebäude).
Gegen den gewählten Standort für die Erweiterung der Gebäude der
Geisteswissenschaften sprachen Eingriffe in Natur und Landschaft, welche sich als
erheblich darstellen, insbesondere, da das Plangebiet zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses einen breiten Streifen des Landschaftsschutzgebietes westlich der
Bebauungsplangrenzen des ursprünglichen rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 280 in
Anspruch nahm.
Daher wurde im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 280 b durch den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung der
Auftrag erteilt, zwei weitere, in der Nähe des Plangebietes gelegene Standorte, die für das
Gebäude geeignet erschienen, auf ihre Eignung hin zu untersuchen.
a)
Erweiterung der Gebäudereihe G in westliche Richtung
Für diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften erfolgt in Fortführung
des ursprünglichen Zuordnungsschemas der Campus-Planung der RUB. Diese sah
vor, an die zentralen Einrichtungen in der Mitte des Campus-Geländes die
Abteilungen
Medizin,
Ingenieurwissenschaften,
Naturwissenschaften
und
Geisteswissenschaften als jeweils zusammenhängende Einheiten im strengen
Prinzip der Reihung anzugliedern. Bereits die ursprünglichen Planung des CampusGeländes sah die Möglichkeit einer Westerweiterung der Universität vor.
Bei der Standortwahl des Gebäudes GD werden wichtige universitäre Aspekte wie
die Erschließung der Institutsgebäude und die Orientierung auf dem Campus
optimiert. Alle Gebäude sollen über eine zentrale, ebenengleiche Zuwegung
erschlossen werden, an die alle wesentlichen Gebäudezugänge anbinden.
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Dabei sollen die zentrale Nord-Süd-Erschließungsachse und die grünen
Querachsen (Foren) als fußläufige Hauptverteilungsebenen dienen. Die direkte
Anbindung des GD-Gebäudes an das Querforum ist unverzichtbar für eine
einheitliche fußläufige Erschließung und klare Orientierung auf dem Campus.
Weiterhin kann durch die enge räumliche Verzahnung die Zusammenarbeit der drei
Fakultäten
der
Geistesund
Gesellchaftswissenschaften
eine
fakultätsübergreifende Lehre und Forschung gefördert werden – eine wichtige
Voraussetzung in Hinblick auf die Exzellenzinitiative der RUB. Die durch die
Sanierung betroffenen Fakultäten können nicht vollständig in einem einzigen
Gebäude untergebracht werden, daher ist es notwendig, das Gebäude GD baulich
an den Gebäudekomplex GC anzubinden, um eine räumliche Nähe zu den übrigen
Teilen der Fakultäten und zu inhaltlich-personell verbundenen Instituten
herzustellen.
Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden nur durch
einen Standort mit Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Standortalternativen ist die
geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems.
Die Umstrukturierung des Bibliotheksystems von einem zweischichtigen (Zentralund
Fachbereichsbibliotheken)
zu
einem
Verbundsystem
(verstärkte
Fachbereichsbibliotheken) hat sich zunehmend als notwendig erwiesen, um im
Wettbewerb mit anderen Universitäten bestehen zu können. Hinzu kommt, dass es
besonders in Zeiten knapper werdender öffentlicher Finanzen notwendig ist, die
Haushaltsmittel effizienter zu nutzen. Aus diesem Grunde fordert auch der
Landesrechnungshof, die Bibliothekssysteme nicht mehr zweischichtig zu gestalten.
Hinsichtlich ihres Mediennutzungsverhaltens unterscheiden sich die Ingenieurs- und
Naturwissenschaftler deutlich von den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.
Während erstere zunehmend neue Medien wie das Internet benutzen, gebrauchen
letztere weiterhin und in erster Linie die „klassischen“ Printmedien. Analog zur
disziplinären Verteilung der Studierenden - zwei Drittel der Studierenden sind in den
Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eingeschrieben - befindet sich
Hauptnachfrage der universitären Buchbestände in diese Disziplinen. Aus diesem
Grunde soll die zukünftige Universitätsbibliothek dort angesiedelt werden, wo sich
mehrheitlich ihre Nutzer befinden.
In dem geplanten Verbundsystem soll die im Komplex GA / GAFO neu angesiedelte
Universitätsbibliothek mit den Fachbereichsbibliotheken in den Gebäuden GA bis
GD organisatorisch und räumlich über eine gemeinsame Erschließungsebene
durchgehend verbunden werden.
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Ziel ist es, mit dieser Umgestaltung die Möglichkeiten zum interdisziplinären
Arbeiten zu verbessern, die Wege möglichst kurz zu halten und das universitäre
Bibliothekswesen effizienter zu organisieren. Das Serviceangebot kann so
beispielsweise durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten erweitert werden.
Durch das neue, innovative Bibliothekskonzept ist eine Anbindung des Baukörpers
GD an die G-Reihe zwingend erforderlich. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an
die Fakultäten der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften kann das geplante
Bibliothekskonzept nicht realisiert werden.
Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften durch das Gebäude
GD in westliche Richtung entspricht auch dem Masterplan zur Campussanierung
RUB. Dieser Masterplan wurde am 23.06.2009 im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr präsentiert. Hier war der Standort GD bereits als Entwicklungsfläche
vorgesehen.
Der Standort GD entspricht auch der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung des
Universitätscampus nach Süden und der Verknüpfung mit dem südlich gelegenen
Landschaftsraum.
Weiterhin befindet sich das als Erweiterung der Gebäudereihe der Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften geplante Gebäude im Einklang mit der
denkmalpflegerischen
Grundanforderung
an
das
zu
erhaltende
Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude (vgl. Stellungnahmen des
Westfälischen Amtes für Denkmalpflege in Anlage 2). Die prägende Silhouette der
Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage sollen
demgemäß ungestört erhalten bleiben.
Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe:
In erster Linie sprechen gegen das GD-Gebäude die erheblichen Eingriffe in Natur
und Landschaft. Das im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b
definierte Plangebiet ragt im Westen teilweise in ein vorhandenes
Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung schlägt jedoch vor das Plangebiet aus
dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückzunehmen und auf den Bereich
des bereits verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 zur reduzieren.
Aber auch die Flächen des reduzierten Plangebietes sind fast vollständig bewaldet.
Der Wald besitzt eine hohe ökologische Wertigkeit und verfügt über
großgewachsene, standortheimische Bäume. Allerdings sind diese Waldflächen
bereits im Bebauungsplan Nr. 280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als
Sondergebiet ausgewiesen worden und kann bereits heute für Nebenanlagen wie
z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits
planerisch vorbelastet.
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b)
Alternativfläche 1 nördlich der G-Reihe
Auf einer bislang als Parkplatz des Gebäudes „Vita Campus“ genutzten Fläche
zwischen Bio-Medizin-Zentrum und G-Reihe kann ebenfalls ein Neubau realisiert
werden.
Für diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Ein auf der nördlichen Fläche errichtetes Gebäude bietet auch die Möglichkeit der
Reihung von Gebäuden in Fortführung der M-Achse und befindet sich so im
Einklang mit der denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende
Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der
Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage bleiben so
ungestört erhalten.
Es sind nur geringe Eingriffe in Natur und Landschaft notwendig, das es sich um
eine als Parkplatz genutzte Fläche handelt, die nahezu vollständig versiegelt ist.
Der Standort nördlich der G-Reihe ist bereits im Masterplan zur Campussanierung
als bauliche Ergänzungsfläche vorgesehen worden. Er steht der angestrebten
Öffnung des Universitätscampus nach Süden und der Anbindung an die Landschaft
nicht entgegen.
Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Der Standort nördlich der G-Reihe berücksichtigt nicht die durch die enge
Zusammenarbeit der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten
bedingte fakultätsübergreifende Lehre und Forschung und die dadurch erforderliche
direkte räumliche Nähe zueinander. Das Gebäude läge ohne Anbindung zu den
Gebäuden der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften innerhalb einer
thematisch anders ausgerichteten Achse des Campus.
Die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden ohne Anbindung
an die Gebäudereihe G nicht erfüllt.
Ebenso kann die geplante Konzentration der Universitätsbibliothek innerhalb der GReihe nicht erfolgen. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an die G-Reihe kann
die geplante Opitimierung des Bibliothekskonzeptes nicht realisiert werden.
Überdies befindet sich die Fläche nicht im Eigentum der RUB oder des BLB und
müsste somit vom bisherigen Eigentümer erworben werden. Der BLB hat bezüglich
des Gebäudes Vita-Campus und des dazugehörigen westlich vorgelagerten
Parkplatzes Kontakt zum Eigentümer aufgenommen.
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Die bisher vom Eigentümer gemachten Äußerungen hinsichtlich einer Veräußerung
sind nicht verbindlich, zumal es für die Nutzung des Gebäudes und der Freiflächen
auch andere Vorstellungen gibt. Eventuell soll auf dem Parkplatz ein
Erweiterungsbau des Vita Campus entstehen, um den Erweiterungsabsichten eines
wichtigen Technologiunternehms aus dem Mobilfunkbereicht gerecht zu werden. So
wurde durch die IHK im mittleren Ruhrgebiet angeregt, die Alternativfläche 1 aus
weiteren Betrachtungen auszunehmen, da die nördliche Fläche für eine Erweiterung
der Technologiezentrenachse vorbehalten bleiben solle. Derzeit stehen sowohl das
Grundstück selbst als auch Mietflächen innerhalb des Bestandsgebäudes nicht zur
Verfügung. Unabhängig von einer Kontaktierung des Eigentümers stehen für den
Erwerb eines Grundstücks auch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur
Verfügung.
Schließlich müsste für die überbauten Stellplatzflächen ein Ersatzangebot
geschaffen werden.
c)
Alternativfläche 2 südlich der G-Reihe
Die Alternativfläche südlich der G-Reihe wird derzeit ebenfalls als Stellplatzfläche
genutzt.
Für diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Bei der Errichtung des Gebäudes auf einer Fläche südlich der Gebäudereihe G wird
den Erfordernissen an einer engen Zusammenarbeit der geistes- und
gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten Rechnung getragen.
Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden durch eine
südliche Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt.
Die geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems der RUB von einem
zweischichtigen zu einem Verbundsystem ist grundsätzlich auch bei der Errichtung
des Gebäudes auf der südlich der Gebäudereihe G gelegenen Fläche zu
verwirklichen; einer Realisierung des geplanten Bibliothekskonzeptes steht der
Standort nicht entgegen.
Die Fläche wird als Parkplatz genutzt und ist bereits nahezu vollständig versiegelt.
Die Belange von Natur und Landschaft werden daher bei einer Bebauung werden
somit kaum berührt. Allerdings müssen Ersatzflächen für die Parkplätze gefunden
werden.
Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Unberücksichtigt bleiben bei einer Errichtung des Gebäudes südlich der Gebäude
der G-Reihe die Aspekte der Erschließung der Institutsgebäude und der
Orientierung auf dem Campus.
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Der Standort würde eine neue Wegerschließung notwendig machen und damit dem
ursprünglichen Konzept der verbindenden Querforen entgegen wirken.
Der Standort entspricht nicht dem ursprünglichen Reihungsprinzip der RUB.
Eine südliche Randbebauung steht zudem im Gegensatz zur denkmalpflegerischen
Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der
Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der Gebäude und die
architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage hin zum Ruhrtal sollen
demgemäß ungestört erhalten bleiben.
Die Errichtung des Gebäudes im Süden entspricht auch nicht dem Masterplan der
Campussanierung RUB. Hier wurde eine im westlichen Bereich gelegene Fläche
bereits als Entwicklungsfläche zur Erweiterung der G-Reihe vorgesehen.
Demgegenüber soll sich das Campusgelände nach Süden öffnen und dort mit der
umliegenden Landschaft verzahnt werden.
Eine flachgehaltene Bebauung würde aufgrund ihrer erforderlichen Baumasse von
ca. 40.000 m² BGF zu einer erheblichen Längenausdehnung und so zur
Abriegelung des Campus-Geländes nach Süden führen. An dieser Stelle errichtete
Gebäude mit größerer Höhenentwicklung würden stattdessen die Blickbeziehung,
insbesondere aus den Haupterschließungsebenen der G-Reihe in die freie
Landschaft erheblich beeinträchtigen.
Abwägung der Standortalternativen
Bei der Abwägung der Belange, die für bzw. gegen die drei jeweils untersuchten Flächen
sprechen, ist festzustellen, dass im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b gemäß
Aufstellungsbeschluss lediglich ein gewichtiger Belang gegen die Fläche des GDGebäudes spricht: Der erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere da das
Plangebiet im Westen einen Teil des Landschaftsschutzgebietes beansprucht. Aus diesem
Grunde soll das Plangebiet aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes
zurückgenommen auf den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280
beschränkt werden.
Aber auch die verbleibenden Flächen sind aufgrund ihrer Bewaldung mit
großgewachsenen, standortheimischen Bäume von hoher ökologischer Wertigkeit. Zu
bedenken ist dabei jedoch, dass diese Waldflächen bereits im Bebauungsplan Nr. 280, der
Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als Sondergebiet ausgewiesen wurden und somit
bereits heute für Nebenanlagen wie z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind
die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet.
Die erheblichen Eingriffe in den Wald können nur dadurch gerechtfertigt werden, dass für
alle Eingriffe in Natur und Landschaft ein vollständiger ökologischer und forstrechtlicher
Ausgleich erfolgen wird.
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Die hierfür benötigten Flächen stehen im Umfeld der Universität auf Flächen des Landes
zur Verfügung (vgl. Anlage 6 mit den potenziell geeigneten Ausgleichsflächen). Die
Eingriffe in den vorhandenen Wald werden im Flächenverhältnis von 1 : 3 ausgeglichen
(somit stehen 2,2 ha Eingriffsflächen 6,6 ha Kompensationsflächen gegenüber). Auch
hinsichtlich der ökologischen Bilanzierung muss ein vollständiger Ausgleich gewährleistet
werden.
Zu bedenken ist schließlich, dass sich auf den Alternativflächen 1 und 2 derzeit notwendige
Stellplätze befinden, diese folglich bei Errichtung des Gebäudes auf den Flächen verlagert
werden müssten. Rechtlich zulässig wäre es, diese Ersatzstellplätze auf den Flächen des
Plangebietes westlich der G-Reihe zu errichten. Auch für die Errichtung dieser Stellplätze
müsste der an dieser Stelle befindliche Wald entfallen.
Nach Vergleich der drei Flächen miteinander und Abwägung sämtlicher Aspekte überwiegt
die Summe der nicht ausgleichbaren Nachteile der Alternativflächen 1 und 2 den Aspekt
des Eingriffs in Natur und Landschaft.
Für die durch die Änderung des Bebauungsplanes verursachten Eingriffe in Natur und
Landschaft und die so in Anspruch genommenen ökologisch wertvollen Waldflächen erfolgt
zeitgleich ein vollständiger Ausgleich durch entsprechende Aufwertungsmaßnahmen im
Umfeld der Universität. Aus den zur Verfügung stehenden Flächenpotenzialen werden im
weiteren Verfahren die geeignetsten Standorte ausgewählt. Die Durchführung der
Maßnahmen wird vertraglich abgesichert.
2.
Plangebiet
Der Planbereich liegt im Südosten der Stadt Bochum im Stadtteil Bochum-Querenburg,
nördlich der Straße Im Lottental. Er befindet sich auf dem Gelände der Ruhr-Universität
Bochum, westlich der Universitätsgebäude auf dem Flurstück 145, Flur 4.
Die neue Plangebietsgrenze verläuft östlich auf der Baugrenze des Bebauungsplanes Nr.
280, im Westen auf der Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280 und im Norden
südlich der Parkhäuser.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
1.
2.
3.
4.
Übernahme der Art der baulichen Nutzung „SO“, Sondergebiete
Festsetzung von Baugrenzen
Festsetzung der Grundflächenzahl
Festsetzung der Baumassenzahl
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4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Erweiterung der RUB nach Westen und ist Teil der
umfassenden Campussanierung, mit der die Universität den Bedürfnissen der an einen
modernen, effizienten Forschungs- und Lehrbetrieb entsprechen kann.
Die Erweiterung der Gebäudereihe G kann daher auf der Grundlage des ursprünglichen
Zuordnungsschemas der RUB erfolgen, und den Einrichtungen in der Mitte des Campus im
Prinzip der Reihung angegliedert werden. Dadurch besteht ein enger räumlicher
Zusammenhang mit den anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen der geistes- und
gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. den Fakutätsbibliotheken. So werden
optimale Studien- und Forschungsbedingungen geschaffen. Im Zusammenhang mit den
weiteren Modernisierungsmaßnahmen auf dem Campus-Gelände, insbesondere auch der
Neuordnung der Zentralachse werden auf diese Weise die Voraussetzungen für die
Bestrebungen der RUB im Bereich der Exzellenzinitiative verbessert und der
Wissenschaftsstandort Bochum gestärkt.
Durch den Bebauungsplan wird sowohl den Belangen des Denkmalschutzes als auch der
gemäß Masterplan angestrebten Öffnung der RUB nach Süden und der Anbindung an die
Landschaft Rechnung getragen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der Ruhr-Universität
in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden bislang unversiegelte Freiflächen, zum Teil
auch Waldflächen in Anspruch genommen. Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit
artenspezifischen Konfliktanalysen und Hinweisen für notwendige Artenschutzmaßnahmen
wurde durchgeführt. Eine Flächenanalyse für die Kompensationsmaßnahmen liegt vor. Es
besteht die Möglichkeit, bilanziell die Eingriffe in Forst, Natur und Landschaft vollständig zu
kompensieren.
Die Kompensationsflächen werden im weiteren Bebauungsplanverfahren definiert und
vorgestellt werden. Die Verpflichtung zur fristgerechten Durchführung der Maßnahmen soll
in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
5.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 – wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010 beschlossen.
Entsprechend wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21.06.2010
bis zum 22.07.2010 durchgeführt. Die Bürgerversammlung fand am 01.07.2010 statt.
Mit Schreiben vom 29.06.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt.
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Der Bebauungsplan Nr. 280 b sollte zunächst im „Normalverfahren“ aufgestellt werden.
Aufgrund der erheblichen Bedenken wegen der teilweisen Inanspruchnahme von
Landschaftsschutzgebietsflächen soll das Plangebiet im Westen zurückgenommen werden
auf die ursprüngliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280. Da das Plangebiet
damit vollständig im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 liegt und durch die Änderung
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Bebauungsplanänderung im
vereinfachten Verfahren fortgeführt werden. Es wird aber dennoch ein dann freiwilliger
Umweltbericht erstellt.
Eingegangene Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeit ein. Die Schreiben sind der Mitteilung zum nicht-öffentlichen Teil
dieser Sitzung beigefügt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage 2
beigefügt.
Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage 1
bei.
6.
Gutachten
Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erstellt:
Artenschutzprüfung (ASP), Büro Viebahn - Sell,
Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche
Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn - Sell, Landschaftsplanung
und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten
Landschaftsplanung
und
Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum eingesehen oder elektronisch angefordert
werden.
7.
Verträge
Bis zum Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung der
Ausgleichsmaßnahmen mit dem BLB abzuschließen.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 280 hier: a) Beschluss über die Reduzierung des Plangebietes
b) Beschluss über die Durchführung im vereinfachten Verfahren
c) Auslegungsbeschluss
Zu a)
Die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280 b wird im westlichen Bereich
zurückgenommen auf die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280, die Erweiterung der
Grenzen des Bebauungsplanes um das Gelände des südlich von GC angrenzenden Areals im
Bereich der Parkplätze und Tennisplätze entfällt. Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus
einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2010 ist damit geändert.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 280 b wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt.
Zu c)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 280 b in der Fassung vom 29.09.2010 ist einschließlich der
Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Es wird der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 280 b gemäß Anlage 3 beschlossen
(§ 2 a Baugesetzbuch).