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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
51 kB
Erstellt
26.12.14, 14:28
Aktualisiert
28.01.18, 08:08

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 hier: a) Beschluss über die Reduzierung des Plangebietes b) Beschluss über die Durchführung im vereinfachten Verfahren c) Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 26.10.2010 04.11.2010 10.11.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Abwägung zu eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Anregungen der Träger öffentlicher Belange, Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 280 b, Anlage 4: Übersichtsplan, Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 280 b in der Fassung vom 29.09.2010, Anlage 6: Potenzielle Kompensationsflächen, Anlage 7: Protokoll der Bürgerversammlung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass des Bebauungsplanes ist die Absicht der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), im Rahmen der mit dem Land NRW vereinbarten Campus-Sanierung die Gebäudereihe für Geisteswissenschaften (sog. GReihe) um ein zusätzliches Gebäude zu erweitern (GD-Gebäude). Hierfür ist die Änderung des seit 1967 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 erforderlich, da sich die geplante Erweiterung zwar innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 280 ausgewiesenen Sondergebietes Ruhr-Universität, jedoch außerhalb der Baugrenzen für Gebäude befindet. Um das Vorhaben zu realisieren, müssen daher die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert werden. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010 gefasst. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, dass zwei weitere Flächen als Alternative zur westlichen Erweiterung der G-Reihe auf ihre Eignung zu untersuchen sind. Im Folgenden wird die Erforderlichkeit des Neubaus sowie die Eignung der drei möglichen Standorte näher erläutert: Erforderlichkeit eines Neubaus: Die Errichtung eines neuen Gebäudes ist erforderlich, damit in einer rollierenden Abfolge die einzelnen Gebäudekomplexe der G-Reihe freigezogen und saniert werden können. Der bauliche Gesamtzustand der Institutsgebäude ist durch gebäudetechnischen Sanierungsbedarf und Abnutzungserscheinungen äußerst unbefriedigend und auch die baurechtlichen, brandschutztechnischen und energetischen Gegebenheiten entsprechen nicht mehr den heutigen rechtlichen Anforderungen. Für die Zukunft entsteht in der G-Reihe auch ein erhöhter Raumbedarf durch die Modernisierung und Neukonzeption des Bibliotheksystems. Die Fachbibliotheken der Gebäudereihe G sollen nunmehr zur Optimierung von Studium und Forschung mit der zentralen Bibliothek zusammengelegt und somit durch weitere, derzeit in der zentralen Universitätsbibliothek angesiedelte Fachliteratur, erweitert werden. Die neue Bibliothek wird dann eine Fläche von 28.000 m² in der Gebäudereihe G einnehmen. Darüber hinaus soll durch das neue Gebäude dem insgesamt gewachsenen Raumbedarf der RUB Rechnung getragen werden. In den vergangenen Jahren hat durch die vermehrte Einwerbung von Drittmitteln, neue Sonderforschungsbereiche und Studienbeiträge die Zahl der Beschäftigen um 800 gesteigert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Schließlich stellt der Neubau eine wichtige bauliche Anpassung an steigende Studierendenzahlen dar, genannt seien der doppelte Abitur-Jahrgang 2013 sowie das im Hochschulpakt 2020 definierte Ziel einer Steigerung der Zahl der Studienanfänger. Zur Förderung hochqualifizierter Arbeitsplätze im Ruhrgebiet besteht Bedarf an Studienplätzen in zukunftsrelevanten Bereichen und somit auch ein erhöhter Raumbedarf. Eine erfolgreiche und wachsende Universität wirkt sich besonders in Zeiten des anhaltenden Strukturwandels positiv auf Bochum als Hochschul- und Wissenschaftsstandort aus. Sanierung und Bibliotheksumgestaltung sind im Kontext der Wettbewerbssituation der RUB mit anderen Hochschulen zu sehen, etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative der Bundesregierung und darum bedeutsam für den Hochschulstandort Bochum. Diskussion möglicher Alternativstandorte: Von Universität und Bau- und Liegenschaftsbetrieb ist geplant, das Gebäude als Verlängerung der Gebäudereihe G - in westlicher Richtung zu errichten (GD-Gebäude). Gegen den gewählten Standort für die Erweiterung der Gebäude der Geisteswissenschaften sprachen Eingriffe in Natur und Landschaft, welche sich als erheblich darstellen, insbesondere, da das Plangebiet zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses einen breiten Streifen des Landschaftsschutzgebietes westlich der Bebauungsplangrenzen des ursprünglichen rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 280 in Anspruch nahm. Daher wurde im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b durch den Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung der Auftrag erteilt, zwei weitere, in der Nähe des Plangebietes gelegene Standorte, die für das Gebäude geeignet erschienen, auf ihre Eignung hin zu untersuchen. a) Erweiterung der Gebäudereihe G in westliche Richtung Für diesen Standort sprechen folgende Gründe: Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften erfolgt in Fortführung des ursprünglichen Zuordnungsschemas der Campus-Planung der RUB. Diese sah vor, an die zentralen Einrichtungen in der Mitte des Campus-Geländes die Abteilungen Medizin, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften als jeweils zusammenhängende Einheiten im strengen Prinzip der Reihung anzugliedern. Bereits die ursprünglichen Planung des CampusGeländes sah die Möglichkeit einer Westerweiterung der Universität vor. Bei der Standortwahl des Gebäudes GD werden wichtige universitäre Aspekte wie die Erschließung der Institutsgebäude und die Orientierung auf dem Campus optimiert. Alle Gebäude sollen über eine zentrale, ebenengleiche Zuwegung erschlossen werden, an die alle wesentlichen Gebäudezugänge anbinden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Dabei sollen die zentrale Nord-Süd-Erschließungsachse und die grünen Querachsen (Foren) als fußläufige Hauptverteilungsebenen dienen. Die direkte Anbindung des GD-Gebäudes an das Querforum ist unverzichtbar für eine einheitliche fußläufige Erschließung und klare Orientierung auf dem Campus. Weiterhin kann durch die enge räumliche Verzahnung die Zusammenarbeit der drei Fakultäten der Geistesund Gesellchaftswissenschaften eine fakultätsübergreifende Lehre und Forschung gefördert werden – eine wichtige Voraussetzung in Hinblick auf die Exzellenzinitiative der RUB. Die durch die Sanierung betroffenen Fakultäten können nicht vollständig in einem einzigen Gebäude untergebracht werden, daher ist es notwendig, das Gebäude GD baulich an den Gebäudekomplex GC anzubinden, um eine räumliche Nähe zu den übrigen Teilen der Fakultäten und zu inhaltlich-personell verbundenen Instituten herzustellen. Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden nur durch einen Standort mit Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Standortalternativen ist die geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems. Die Umstrukturierung des Bibliotheksystems von einem zweischichtigen (Zentralund Fachbereichsbibliotheken) zu einem Verbundsystem (verstärkte Fachbereichsbibliotheken) hat sich zunehmend als notwendig erwiesen, um im Wettbewerb mit anderen Universitäten bestehen zu können. Hinzu kommt, dass es besonders in Zeiten knapper werdender öffentlicher Finanzen notwendig ist, die Haushaltsmittel effizienter zu nutzen. Aus diesem Grunde fordert auch der Landesrechnungshof, die Bibliothekssysteme nicht mehr zweischichtig zu gestalten. Hinsichtlich ihres Mediennutzungsverhaltens unterscheiden sich die Ingenieurs- und Naturwissenschaftler deutlich von den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Während erstere zunehmend neue Medien wie das Internet benutzen, gebrauchen letztere weiterhin und in erster Linie die „klassischen“ Printmedien. Analog zur disziplinären Verteilung der Studierenden - zwei Drittel der Studierenden sind in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eingeschrieben - befindet sich Hauptnachfrage der universitären Buchbestände in diese Disziplinen. Aus diesem Grunde soll die zukünftige Universitätsbibliothek dort angesiedelt werden, wo sich mehrheitlich ihre Nutzer befinden. In dem geplanten Verbundsystem soll die im Komplex GA / GAFO neu angesiedelte Universitätsbibliothek mit den Fachbereichsbibliotheken in den Gebäuden GA bis GD organisatorisch und räumlich über eine gemeinsame Erschließungsebene durchgehend verbunden werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Ziel ist es, mit dieser Umgestaltung die Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zu verbessern, die Wege möglichst kurz zu halten und das universitäre Bibliothekswesen effizienter zu organisieren. Das Serviceangebot kann so beispielsweise durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten erweitert werden. Durch das neue, innovative Bibliothekskonzept ist eine Anbindung des Baukörpers GD an die G-Reihe zwingend erforderlich. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an die Fakultäten der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften kann das geplante Bibliothekskonzept nicht realisiert werden. Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften durch das Gebäude GD in westliche Richtung entspricht auch dem Masterplan zur Campussanierung RUB. Dieser Masterplan wurde am 23.06.2009 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr präsentiert. Hier war der Standort GD bereits als Entwicklungsfläche vorgesehen. Der Standort GD entspricht auch der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung des Universitätscampus nach Süden und der Verknüpfung mit dem südlich gelegenen Landschaftsraum. Weiterhin befindet sich das als Erweiterung der Gebäudereihe der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften geplante Gebäude im Einklang mit der denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude (vgl. Stellungnahmen des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege in Anlage 2). Die prägende Silhouette der Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage sollen demgemäß ungestört erhalten bleiben. Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe: In erster Linie sprechen gegen das GD-Gebäude die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Das im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b definierte Plangebiet ragt im Westen teilweise in ein vorhandenes Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung schlägt jedoch vor das Plangebiet aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückzunehmen und auf den Bereich des bereits verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 zur reduzieren. Aber auch die Flächen des reduzierten Plangebietes sind fast vollständig bewaldet. Der Wald besitzt eine hohe ökologische Wertigkeit und verfügt über großgewachsene, standortheimische Bäume. Allerdings sind diese Waldflächen bereits im Bebauungsplan Nr. 280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als Sondergebiet ausgewiesen worden und kann bereits heute für Nebenanlagen wie z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 b) Alternativfläche 1 nördlich der G-Reihe Auf einer bislang als Parkplatz des Gebäudes „Vita Campus“ genutzten Fläche zwischen Bio-Medizin-Zentrum und G-Reihe kann ebenfalls ein Neubau realisiert werden. Für diesen Standort sprechen folgende Gründe: Ein auf der nördlichen Fläche errichtetes Gebäude bietet auch die Möglichkeit der Reihung von Gebäuden in Fortführung der M-Achse und befindet sich so im Einklang mit der denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage bleiben so ungestört erhalten. Es sind nur geringe Eingriffe in Natur und Landschaft notwendig, das es sich um eine als Parkplatz genutzte Fläche handelt, die nahezu vollständig versiegelt ist. Der Standort nördlich der G-Reihe ist bereits im Masterplan zur Campussanierung als bauliche Ergänzungsfläche vorgesehen worden. Er steht der angestrebten Öffnung des Universitätscampus nach Süden und der Anbindung an die Landschaft nicht entgegen. Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe: Der Standort nördlich der G-Reihe berücksichtigt nicht die durch die enge Zusammenarbeit der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten bedingte fakultätsübergreifende Lehre und Forschung und die dadurch erforderliche direkte räumliche Nähe zueinander. Das Gebäude läge ohne Anbindung zu den Gebäuden der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften innerhalb einer thematisch anders ausgerichteten Achse des Campus. Die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden ohne Anbindung an die Gebäudereihe G nicht erfüllt. Ebenso kann die geplante Konzentration der Universitätsbibliothek innerhalb der GReihe nicht erfolgen. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an die G-Reihe kann die geplante Opitimierung des Bibliothekskonzeptes nicht realisiert werden. Überdies befindet sich die Fläche nicht im Eigentum der RUB oder des BLB und müsste somit vom bisherigen Eigentümer erworben werden. Der BLB hat bezüglich des Gebäudes Vita-Campus und des dazugehörigen westlich vorgelagerten Parkplatzes Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Die bisher vom Eigentümer gemachten Äußerungen hinsichtlich einer Veräußerung sind nicht verbindlich, zumal es für die Nutzung des Gebäudes und der Freiflächen auch andere Vorstellungen gibt. Eventuell soll auf dem Parkplatz ein Erweiterungsbau des Vita Campus entstehen, um den Erweiterungsabsichten eines wichtigen Technologiunternehms aus dem Mobilfunkbereicht gerecht zu werden. So wurde durch die IHK im mittleren Ruhrgebiet angeregt, die Alternativfläche 1 aus weiteren Betrachtungen auszunehmen, da die nördliche Fläche für eine Erweiterung der Technologiezentrenachse vorbehalten bleiben solle. Derzeit stehen sowohl das Grundstück selbst als auch Mietflächen innerhalb des Bestandsgebäudes nicht zur Verfügung. Unabhängig von einer Kontaktierung des Eigentümers stehen für den Erwerb eines Grundstücks auch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Schließlich müsste für die überbauten Stellplatzflächen ein Ersatzangebot geschaffen werden. c) Alternativfläche 2 südlich der G-Reihe Die Alternativfläche südlich der G-Reihe wird derzeit ebenfalls als Stellplatzfläche genutzt. Für diesen Standort sprechen folgende Gründe: Bei der Errichtung des Gebäudes auf einer Fläche südlich der Gebäudereihe G wird den Erfordernissen an einer engen Zusammenarbeit der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten Rechnung getragen. Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden durch eine südliche Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt. Die geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems der RUB von einem zweischichtigen zu einem Verbundsystem ist grundsätzlich auch bei der Errichtung des Gebäudes auf der südlich der Gebäudereihe G gelegenen Fläche zu verwirklichen; einer Realisierung des geplanten Bibliothekskonzeptes steht der Standort nicht entgegen. Die Fläche wird als Parkplatz genutzt und ist bereits nahezu vollständig versiegelt. Die Belange von Natur und Landschaft werden daher bei einer Bebauung werden somit kaum berührt. Allerdings müssen Ersatzflächen für die Parkplätze gefunden werden. Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe: Unberücksichtigt bleiben bei einer Errichtung des Gebäudes südlich der Gebäude der G-Reihe die Aspekte der Erschließung der Institutsgebäude und der Orientierung auf dem Campus. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Der Standort würde eine neue Wegerschließung notwendig machen und damit dem ursprünglichen Konzept der verbindenden Querforen entgegen wirken. Der Standort entspricht nicht dem ursprünglichen Reihungsprinzip der RUB. Eine südliche Randbebauung steht zudem im Gegensatz zur denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage hin zum Ruhrtal sollen demgemäß ungestört erhalten bleiben. Die Errichtung des Gebäudes im Süden entspricht auch nicht dem Masterplan der Campussanierung RUB. Hier wurde eine im westlichen Bereich gelegene Fläche bereits als Entwicklungsfläche zur Erweiterung der G-Reihe vorgesehen. Demgegenüber soll sich das Campusgelände nach Süden öffnen und dort mit der umliegenden Landschaft verzahnt werden. Eine flachgehaltene Bebauung würde aufgrund ihrer erforderlichen Baumasse von ca. 40.000 m² BGF zu einer erheblichen Längenausdehnung und so zur Abriegelung des Campus-Geländes nach Süden führen. An dieser Stelle errichtete Gebäude mit größerer Höhenentwicklung würden stattdessen die Blickbeziehung, insbesondere aus den Haupterschließungsebenen der G-Reihe in die freie Landschaft erheblich beeinträchtigen. Abwägung der Standortalternativen Bei der Abwägung der Belange, die für bzw. gegen die drei jeweils untersuchten Flächen sprechen, ist festzustellen, dass im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b gemäß Aufstellungsbeschluss lediglich ein gewichtiger Belang gegen die Fläche des GDGebäudes spricht: Der erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere da das Plangebiet im Westen einen Teil des Landschaftsschutzgebietes beansprucht. Aus diesem Grunde soll das Plangebiet aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückgenommen auf den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 beschränkt werden. Aber auch die verbleibenden Flächen sind aufgrund ihrer Bewaldung mit großgewachsenen, standortheimischen Bäume von hoher ökologischer Wertigkeit. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass diese Waldflächen bereits im Bebauungsplan Nr. 280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als Sondergebiet ausgewiesen wurden und somit bereits heute für Nebenanlagen wie z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet. Die erheblichen Eingriffe in den Wald können nur dadurch gerechtfertigt werden, dass für alle Eingriffe in Natur und Landschaft ein vollständiger ökologischer und forstrechtlicher Ausgleich erfolgen wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Die hierfür benötigten Flächen stehen im Umfeld der Universität auf Flächen des Landes zur Verfügung (vgl. Anlage 6 mit den potenziell geeigneten Ausgleichsflächen). Die Eingriffe in den vorhandenen Wald werden im Flächenverhältnis von 1 : 3 ausgeglichen (somit stehen 2,2 ha Eingriffsflächen 6,6 ha Kompensationsflächen gegenüber). Auch hinsichtlich der ökologischen Bilanzierung muss ein vollständiger Ausgleich gewährleistet werden. Zu bedenken ist schließlich, dass sich auf den Alternativflächen 1 und 2 derzeit notwendige Stellplätze befinden, diese folglich bei Errichtung des Gebäudes auf den Flächen verlagert werden müssten. Rechtlich zulässig wäre es, diese Ersatzstellplätze auf den Flächen des Plangebietes westlich der G-Reihe zu errichten. Auch für die Errichtung dieser Stellplätze müsste der an dieser Stelle befindliche Wald entfallen. Nach Vergleich der drei Flächen miteinander und Abwägung sämtlicher Aspekte überwiegt die Summe der nicht ausgleichbaren Nachteile der Alternativflächen 1 und 2 den Aspekt des Eingriffs in Natur und Landschaft. Für die durch die Änderung des Bebauungsplanes verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft und die so in Anspruch genommenen ökologisch wertvollen Waldflächen erfolgt zeitgleich ein vollständiger Ausgleich durch entsprechende Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld der Universität. Aus den zur Verfügung stehenden Flächenpotenzialen werden im weiteren Verfahren die geeignetsten Standorte ausgewählt. Die Durchführung der Maßnahmen wird vertraglich abgesichert. 2. Plangebiet Der Planbereich liegt im Südosten der Stadt Bochum im Stadtteil Bochum-Querenburg, nördlich der Straße Im Lottental. Er befindet sich auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum, westlich der Universitätsgebäude auf dem Flurstück 145, Flur 4. Die neue Plangebietsgrenze verläuft östlich auf der Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 280, im Westen auf der Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280 und im Norden südlich der Parkhäuser. 3. Inhalte des Bebauungsplanes 1. 2. 3. 4. Übernahme der Art der baulichen Nutzung „SO“, Sondergebiete Festsetzung von Baugrenzen Festsetzung der Grundflächenzahl Festsetzung der Baumassenzahl Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan ermöglicht die Erweiterung der RUB nach Westen und ist Teil der umfassenden Campussanierung, mit der die Universität den Bedürfnissen der an einen modernen, effizienten Forschungs- und Lehrbetrieb entsprechen kann. Die Erweiterung der Gebäudereihe G kann daher auf der Grundlage des ursprünglichen Zuordnungsschemas der RUB erfolgen, und den Einrichtungen in der Mitte des Campus im Prinzip der Reihung angegliedert werden. Dadurch besteht ein enger räumlicher Zusammenhang mit den anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. den Fakutätsbibliotheken. So werden optimale Studien- und Forschungsbedingungen geschaffen. Im Zusammenhang mit den weiteren Modernisierungsmaßnahmen auf dem Campus-Gelände, insbesondere auch der Neuordnung der Zentralachse werden auf diese Weise die Voraussetzungen für die Bestrebungen der RUB im Bereich der Exzellenzinitiative verbessert und der Wissenschaftsstandort Bochum gestärkt. Durch den Bebauungsplan wird sowohl den Belangen des Denkmalschutzes als auch der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung der RUB nach Süden und der Anbindung an die Landschaft Rechnung getragen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der Ruhr-Universität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden bislang unversiegelte Freiflächen, zum Teil auch Waldflächen in Anspruch genommen. Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit artenspezifischen Konfliktanalysen und Hinweisen für notwendige Artenschutzmaßnahmen wurde durchgeführt. Eine Flächenanalyse für die Kompensationsmaßnahmen liegt vor. Es besteht die Möglichkeit, bilanziell die Eingriffe in Forst, Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren. Die Kompensationsflächen werden im weiteren Bebauungsplanverfahren definiert und vorgestellt werden. Die Verpflichtung zur fristgerechten Durchführung der Maßnahmen soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. 5. Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 – wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010 beschlossen. Entsprechend wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21.06.2010 bis zum 22.07.2010 durchgeführt. Die Bürgerversammlung fand am 01.07.2010 statt. Mit Schreiben vom 29.06.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Der Bebauungsplan Nr. 280 b sollte zunächst im „Normalverfahren“ aufgestellt werden. Aufgrund der erheblichen Bedenken wegen der teilweisen Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebietsflächen soll das Plangebiet im Westen zurückgenommen werden auf die ursprüngliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280. Da das Plangebiet damit vollständig im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 liegt und durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren fortgeführt werden. Es wird aber dennoch ein dann freiwilliger Umweltbericht erstellt. Eingegangene Stellungnahmen Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Schreiben sind der Mitteilung zum nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Abwägung der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage 1 bei. 6. Gutachten Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erstellt:  Artenschutzprüfung (ASP), Büro Viebahn - Sell, Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten  Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten  Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn - Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten Landschaftsplanung und Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum eingesehen oder elektronisch angefordert werden. 7. Verträge Bis zum Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung der Ausgleichsmaßnahmen mit dem BLB abzuschließen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Vorlage Nr.: 20102154 Stadtamt 61 31 (25 62) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20102154 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 hier: a) Beschluss über die Reduzierung des Plangebietes b) Beschluss über die Durchführung im vereinfachten Verfahren c) Auslegungsbeschluss Zu a) Die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280 b wird im westlichen Bereich zurückgenommen auf die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280, die Erweiterung der Grenzen des Bebauungsplanes um das Gelände des südlich von GC angrenzenden Areals im Bereich der Parkplätze und Tennisplätze entfällt. Die genauen Abgrenzungen ergeben sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2010 ist damit geändert. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 280 b wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Zu c) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 280 b in der Fassung vom 29.09.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Es wird der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 280 b gemäß Anlage 3 beschlossen (§ 2 a Baugesetzbuch).