Daten
Kommune
Bochum
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Anlage 3.pdf
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26.12.14, 14:28
Aktualisiert
28.01.18, 08:09
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Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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Stadt Bochum
Bebauungsplan Nr. Nr. 280 b
- Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -für ein Gebiet nördlich der Straße „Im Lottental“, südlich der Universitätsstraße und westlich der
bestehenden Universitätsgebäude -
Begründung
gem. §§ 2a und 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Inhaltsverzeichnis
1.
Räumlicher Geltungsbereich
2.
2.1
2.2
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung der Planung
Anlass und Erfordernis
Zielsetzung der Planung
3.
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
Bestand und bestehende Planung
Bestandsaufnahme und derzeitige Situation im Plangebiet
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Landesentwicklungsprogramm
Regionalplanung
Ziele der Stadtentwicklung
Räumliches Ordnungskonzept
Regionaler Flächennutzungsplan
Masterplan Universität - Stadt
4.
Planverfahren
5.
5.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.4
5.4.1
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4
5.5.5
5.5.6
Planinhalt
Alternativendiskussion
Abwägungsergebnis
Festsetzungen
Sondergebiete (SO)
Überbaubare Grundstücksflächen
Zulässige Grundfläche
Zulässige Baumasse
Kennzeichnungen
Bergbau
Hinweise
Kampfmittelbeseitigung
Bodenbelastungen
Bodenschutz
Methanausgasungen
Entwässerung
Bodendenkmäler
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6.
Bisherige ortsbaurechtliche Festsetzungen
7.
Umweltbelange
8.
Erschließung
9.
Flächenbilanz
10.
Auswirkungen der Planung
Stadt Bochum
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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1.
Stadt Bochum
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Bochum im Stadtteil BochumQuerenburg, nördlich der Straße Im Lottental. Er befindet sich auf dem Gelände der
Ruhr-Universität Bochum, westlich der Universitätsgebäude auf dem Flurstück 145,
Flur 4.
Die Plangebietsgrenze verläuft östlich auf der Baugrenze des Bebauungsplanes Nr.
280, im Westen auf der Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280 und im
Norden südlich der Parkhäuser. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist
aus der Planzeichnung zu entnehmen.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Universitätsgebäude der Gebäudereihe G Geistes- und Gesellschaftswissenschaften – und stellt ihre Verlängerung in westlicher
Richtung dar. Zur Zeit ist die Fläche unbebaut und mit Wald bestanden.
2.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung der Planung
2.1
Anlass und Erfordernis
Bisher gab es für das Plangebiet den Bebauungsplan Nr. 280 - Teilgebiet RuhrUniversität Bochum - so dass das Gebiet hinsichtlich der planungsrechtlichen
Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach dessen Maßgaben zu beurteilen war.
Demgemäß war für das Plangebiet die Festsetzung SO - Sondergebiet RuhrUniversität Bochum - getroffen worden. Zugelassen für diesen Bereich waren
Stellplätze und Garagen, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche
Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig waren, jedoch
keine sonstigen Gebäude, da der Bereich des Plangebietes außerhalb der
Baugrenzen liegt.
Nunmehr beabsichtigt die Ruhr-Universität Bochum auf dem Universitätsgelände im
Rahmen der mit dem Land NRW vereinbarten Campus-Sanierung die Gebäudereihe
für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (sog. G-Reihe) um ein zusätzliches
Gebäude zu erweitern. Die Planung wurde durch den BLB im November 2009 der
Stadt Bochum erstmals vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am
26.05.2010 gefasst.
Die Errichtung eines neuen Gebäudes ist erforderlich, damit in einer rollierenden
Abfolge die einzelnen Gebäudekomplexe der G-Reihe freigezogen und saniert
werden können. Der bauliche Gesamtzustand der Institutsgebäude ist durch
gebäudetechnischen Sanierungsbedarf und Abnutzungserscheinungen äußerst
unbefriedigend und auch die baurechtlichen, brandschutztechnischen und
energetischen Gegebenheiten entsprechen nicht mehr den heutigen rechtlichen
Anforderungen.
Für die Zukunft entsteht in der G-Reihe auch ein erhöhter Raumbedarf durch die
Modernisierung und Neukonzeption des Bibliotheksystems. Die Fachbibliotheken der
Gebäudereihe G sollen nunmehr zur Optimierung von Studium und Forschung mit
der zentralen Bibliothek zusammengelegt und somit durch weitere, derzeit in der
zentralen Universitätsbibliothek angesiedelte Fachliteratur, erweitert werden. Die
neue Bibliothek wird dann eine Fläche von 28.000 m² in der Gebäudereihe G
einnehmen.
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Darüber hinaus soll durch das neue Gebäude dem insgesamt gewachsenen
Raumbedarf der RUB Rechnung getragen werden. In den vergangenen Jahren hat
durch die vermehrte Einwerbung von Drittmitteln, neue Sonderforschungsbereiche
und Studienbeiträge die Zahl der Beschäftigen um 800 gesteigert.
Schließlich stellt der Neubau eine wichtige bauliche Anpassung an steigende
Studierendenzahlen dar, genannt seien der doppelte Abitur-Jahrgang 2013 sowie das
im Hochschulpakt 2020 definierte Ziel einer Steigerung der Zahl der Studienanfänger.
Zur Förderung hochqualifizierter Arbeitsplätze im Ruhrgebiet besteht Bedarf an
Studienplätzen in zukunftsrelevanten Bereichen und somit auch ein erhöhter
Raumbedarf. Eine erfolgreiche und wachsende Universität wirkt sich besonders in
Zeiten des anhaltenden Strukturwandels positiv auf Bochum als Hochschul- und
Wissenschaftsstandort aus. Sanierung und Bibliotheksumgestaltung sind im Kontext
der Wettbewerbssituation der RUB mit anderen Hochschulen zu sehen, etwa im
Rahmen der Exzellenzinitiative der Bundesregierung und darum bedeutsam für den
Hochschulstandort Bochum.
Im Masterplan der Campussanierung RUB wurde die Fläche bereits als
Entwicklungsfläche zur Erweiterung der G-Reihe vorgesehen. Nicht nur in dem
jetzigen Masterplan RUB sondern bereits in einem Bauplan der Ruhruniversität von
1963 ist ersichtlich, dass eine Fortführung der G-Reihe in die Überlegungen zum
Ausbau einbezogen war.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da sich die geplante Erweiterung
zwar innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 280 ausgewiesenen Sondergebietes RuhrUniversität, jedoch außerhalb der Baugrenzen befindet. Um das Vorhaben zu
realisieren, müssen die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert werden.
2.2
Zielsetzung der Planung
Die von der Stadt Bochum angestrebte städtebauliche Konzeption sieht die
Erweiterung der G-Reihe um einen Neubau vor.
Die Konzeption steht in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Planungszielen
der Stadt Bochum, die im Rahmen der Bauleitplanung den allgemeinen
Anforderungen an die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung
Rechnung trägt und damit der materiellrechtlichen Verpflichtung aus den
Planungsgrundsätzen im Sinne des ' 1 Baugesetzbuch (BauGB) nachkommt. Mit der
Aufstellung des Bebauungsplans kann in diesem Zusammenhang durch die
Optimierung der Studienbedingungen ein Beitrag geleistet werden zur Stärkung des
Hochschulstandortes Bochum.
Es wird somit den unter § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB genannten Belangen der sozialen
und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere den Belangen des
Bildungswesens, Rechnung getragen.
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3.
Bestand und bestehende Planung
3.1
Bestandsaufnahme und derzeitige Situation im Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Bochum im Stadtteil BochumQuerenburg. Es befindet sich westlich der Universitätsgebäude der Gebäudereihe G Geistes- und Gesellschaftswissenschaften - und stellt ihre Verlängerung in westlicher
Richtung dar. Zur Zeit ist die Fläche unbebaut und mit Wald bestanden. Im Norden
des Plangebietes befindet sich das sog. Parkhaus West. Westlich und südlich
schließt sich das Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 „Kalwes/Klosterbusch/Grimberg“
des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost an.
3.2
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden im
Landesentwicklungsprogramm, in Landesentwicklungsplänen und in Regionalplänen
dargestellt.
Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauBG) hat sich die kommunale Bauleitplanung
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Diese Ziele sind u.a.
in nachfolgend erläuterten Programmen und Plänen genannt.
3.2.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Landesentwicklungsprogramm (LEPro)
Nach dem LEP NRW vom 11.05.1995, Teil A, der erstmalig die europäische
Metropolregion Rhein-Ruhr konkretisiert, ist Bochum im Rahmen der zentralörtlichen
Gliederung als Oberzentrum im Ballungskern Ruhrgebiet dargestellt und hat damit
zugleich die Funktion eines Entwicklungsschwerpunktes i.S. des LEPro gem. §§ 9
und 23 Abs. 2.
Im Schnittpunkt der großräumigen Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung
(Venlo, Duisburg, Essen, Dortmund, Kassel) und der die großräumigen Oberzentren
verbindenden Entwicklungsachse (Wuppertal - Recklinghausen, Münster) gelegen,
hat Bochum mit seinem oberzentralen Einzugsbereich Anteil an den differiert
strukturierten Gebieten der Emscher-, Hellweg- und Ruhrzone.
In den Ballungskernen stehen Ordnungsaufgaben, die zur Verbesserung der
Flächenaufteilung und -zuordnung unter besonderer Berücksichtigung des
Umweltschutzes führen, im Vordergrund der Bemühungen.
So sind gem. § 6, § 21 und § 24 LEPro die Voraussetzungen für ihre
Leistungsfähigkeit als Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentren zu
erhalten, zu verbessern und zu schaffen durch: Beseitigung gegenseitiger
Nutzungsstörungen, Förderung der städtebaulichen Entwicklung, siedlungsräumliche
Schwerpunktbildung, Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten (SSP), Sicherung
und Entwicklung des Freiraums und Flächenangebote für Betriebe und Einrichtungen
in Gebieten mit verbesserungsbedürftiger Wirtschaftsstruktur.
3.2.2
Regionalplanung
Der Regionalplan ist für Bochum durch den RFNP ersetzt worden (vgl. 3.3.2).
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3.3
Ziele der Stadtentwicklung
3.3.1
Räumliches Ordnungskonzept
Stadt Bochum
Die Umsetzung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung erfolgt unter
Einbringung kommunaler Belange im ’Räumlichen Ordnungskonzept’ (ROK) der
Stadt
Bochum.
Dieses
zeigt
die
beabsichtigte
siedlungsräumliche
Schwerpunktbildung im Stadtgebiet auf. Wesentliches Ziel, das durch dieses Konzept
erreicht werden soll, ist u.a. eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit
Infrastruktureinrichtungen, die auch leistungsfähige Versorgungszentren innerhalb
der Siedlungsschwerpunkte (SSP) umfassen.
Als weitere Aspekte sind die Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft, die
Vermeidung gegenseitiger Nutzungskonflikte und die Gliederung des Stadtgebietes in
zusammenhängende Teilbereiche berücksichtigt worden.
3.3.2
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)
Im RFNP wird das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 als Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Sondergebiet für Hochschule, Bildung, Forschung“
dargestellt. Da die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung unverändert bleibt,
können die Festsetzungen des Bebauungsplanes somit als aus den Darstellungen
des RFNP entwickelt bzw. an dessen Zielen angepasst betrachtet werden.
Der RFNP ist am 03.05.2010 in Kraft getreten.
3.3.3
Masterplan Universität - Stadt Bochum
Ziel des Masterplanes Universität - Stadt ist die verstärkte Zusammenarbeit und
Koordinierung der städtebaulichen und konzeptionellen Entwicklung von
Hochschulen und Stadt.
Der „Masterplan Universität – Stadt“ umfasst zurzeit 27 Projekte in unterschiedlichen
Planungsständen, die die Bandbreite der Entwicklungen zwischen Innenstadt und
Universitäts- und Hochschulareal aufzeigen sollen. Die Projekte erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Intention ist es, die Projektstände stetig fortzuführen,
Inhalte zu modifizieren und neue Projekte in den Projektatlas aufzunehmen.
4.
Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung
der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 - wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010
beschlossen.
Entsprechend wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom
21.06.2010 bis zum 22.07.2010 durchgeführt. Die Bürgerversammlung fand am
01.07.2010 statt.
Mit Schreiben vom 29.06.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange an der
Planung beteiligt.
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Stadt Bochum
Der Bebauungsplan Nr. 280 b sollte zunächst im „Normalverfahren“ aufgestellt
werden. Aufgrund der erheblichen Bedenken wegen der teilweisen Inanspruchnahme
von
Landschaftsschutzgebietsflächen
soll
das
Plangebiet
im
Westen
zurückgenommen werden auf die ursprüngliche Plangebietsgrenze des
Bebauungsplanes Nr. 280. Da das Plangebiet damit vollständig im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 280 liegt und durch die Änderung die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden, soll die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren
fortgeführt werden. Es wird aber dennoch ein dann freiwilliger Umweltbericht erstellt.
5.
Planinhalt
5.1
Alternativendiskussion
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der RuhrUniversität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden auch bislang unversiegelte
Freiflächen in Anspruch genommen. Diese Flächen sind fast vollständig bewaldet.
Der Wald besitzt eine hohe ökologische Wertigkeit und verfügt über
großgewachsene, standortheimische Bäume.
Zur Untersuchung, ob auf den Eingriff in den Wald verzichtet werden kann, wurden
zusätzlich zwei weitere Alternativstandorte untersucht und bewertet:
Eine Fläche nördlich der G-Reihe westlich des Gebäudes „Vita Campus“
Eine Fläche südlich der G-Reihe auf bisherigen Parkplatzflächen
Die Vor- und Nachteile der drei Standorte werden im Folgenden dargelegt:
a)
Erweiterung der Gebäudereihe G in westliche Richtung
Für diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften erfolgt in Fortführung
des ursprünglichen Zuordnungsschemas der Campus-Planung der RUB. Diese sah
vor, an die zentralen Einrichtungen in der Mitte des Campus-Geländes die
Abteilungen
Medizin,
Ingenieurwissenschaften,
Naturwissenschaften
und
Geisteswissenschaften als jeweils zusammenhängende Einheiten im strengen
Prinzip der Reihung anzugliedern. Bereits die ursprünglichen Planung des CampusGeländes sah die Möglichkeit einer Westerweiterung der Universität vor.
Bei der Standortwahl des Gebäudes GD werden wichtige universitäre Aspekte wie
die Erschließung der Institutsgebäude und die Orientierung auf dem Campus
optimiert. Alle Gebäude sollen über eine zentrale, ebenengleiche Zuwegung
erschlossen werden, an die alle wesentlichen Gebäudezugänge anbinden. Dabei
sollen die zentrale Nord-Süd-Erschließungsachse und die grünen Querachsen
(Foren) als fußläufige Hauptverteilungsebenen dienen. Die direkte Anbindung des
GD-Gebäudes an das Querforum ist unverzichtbar für eine einheitliche fußläufige
Erschließung und klare Orientierung auf dem Campus.
Weiterhin kann durch die enge räumliche Verzahnung die Zusammenarbeit der drei
Fakultäten der Geistes- und Gesellchaftswissenschaften eine fakultätsübergreifende
Lehre und Forschung gefördert werden - eine wichtige Voraussetzung in Hinblick auf
die Exzellenzinitiative der RUB.
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Die durch die Sanierung betroffenen Fakultäten können nicht vollständig in einem
einzigen Gebäude untergebracht werden, daher ist es notwendig, das Gebäude GD
baulich an den Gebäudekomplex GC anzubinden, um eine räumliche Nähe zu den
übrigen Teilen der Fakultäten und zu inhaltlich-personell verbundenen Instituten
herzustellen.
Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden nur durch
einen Standort mit Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Standortalternativen ist die
geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems.
Die Umstrukturierung des Bibliotheksystems von einem zweischichtigen (Zentral- und
Fachbereichsbibliotheken)
zu
einem
Verbundsystem
(verstärkte
Fachbereichsbibliotheken) hat sich zunehmend als notwendig erwiesen, um im
Wettbewerb mit anderen Universitäten bestehen zu können. Hinzu kommt, dass es
besonders in Zeiten knapper werdender öffentlicher Finanzen notwendig ist, die
Haushaltsmittel effizienter zu nutzen. Aus diesem Grunde fordert auch der
Landesrechnungshof, die Bibliothekssysteme nicht mehr zweischichtig zu gestalten.
Hinsichtlich ihres Mediennutzungsverhaltens unterscheiden sich die Ingenieurs- und
Naturwissenschaftler deutlich von den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften.
Während erstere zunehmend neue Medien wie das Internet benutzen, gebrauchen
letztere weiterhin und in erster Linie die „klassischen“ Printmedien. Analog zur
disziplinären Verteilung der Studierenden - zwei Drittel der Studierenden sind in den
Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eingeschrieben - befindet sich
Hauptnachfrage der universitären Buchbestände in diese Disziplinen. Aus diesem
Grunde soll die zukünftige Universitätsbibliothek dort angesiedelt werden, wo sich
mehrheitlich ihre Nutzer befinden.
In dem geplanten Verbundsystem soll die im Komplex GA / GAFO neu angesiedelte
Universitätsbibliothek mit den Fachbereichsbibliotheken in den Gebäuden GA bis GD
organisatorisch und räumlich über eine gemeinsame Erschließungsebene
durchgehend verbunden werden. Ziel ist es, mit dieser Umgestaltung die
Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zu verbessern, die Wege möglichst
kurz zu halten und das universitäre Bibliothekswesen effizienter zu organisieren. Das
Serviceangebot kann so beispielsweise durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten
erweitert werden.
Durch das neue, innovative Bibliothekskonzept ist eine Anbindung des Baukörpers
GD an die G-Reihe zwingend erforderlich. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an
die Fakultäten der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften kann das geplante
Bibliothekskonzept nicht realisiert werden.
Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften durch das Gebäude
GD in westliche Richtung entspricht auch dem Masterplan zur Campussanierung
RUB. Dieser Masterplan wurde am 23.06.2009 im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr präsentiert. Hier war der Standort GD bereits als Entwicklungsfläche
vorgesehen.
Der Standort GD entspricht auch der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung des
Universitätscampus nach Süden und der Verknüpfung mit dem südlich gelegenen
Landschaftsraum.
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Weiterhin befindet sich das als Erweiterung der Gebäudereihe der Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften
geplante
Gebäude
im
Einklang
mit
der
denkmalpflegerischen
Grundanforderung
an
das
zu
erhaltende
Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude (vgl. Stellungnahmen des
Westfälischen Amtes für Denkmalpflege in Anlage 2). Die prägende Silhouette der
Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage sollen
demgemäß ungestört erhalten bleiben.
Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe:
In erster Linie sprechen gegen das GD-Gebäude die erheblichen Eingriffe in Natur
und Landschaft. Das im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b
definierte Plangebiet ragt im Westen teilweise in ein vorhandenes
Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung schlägt jedoch vor das Plangebiet aus dem
Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückzunehmen und auf den Bereich des
bereits verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 zur reduzieren.
Aber auch die Flächen des reduzierten Plangebietes sind fast vollständig bewaldet.
Der Wald besitzt eine hohe ökologische Wertigkeit und verfügt über
großgewachsene, standortheimische Bäume. Allerdings ist diese Waldflächen bereits
im Bebauungsplan Nr. 280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als
Sondergebiet ausgewiesen worden und kann bereits heute für Nebenanlagen wie
z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits
planerisch vorbelastet.
b)
Alternativfläche 1 nördlich der G-Reihe
Auf einer bislang als Parkplatz des Gebäudes „Vita Campus“ genutzten Fläche
zwischen Bio-Medizin-Zentrum und G-Reihe kann ebenfalls ein Neubau realisiert
werden.
Für diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Ein auf der nördlichen Fläche errichtetes Gebäude bietet auch die Möglichkeit der
Reihung von Gebäuden in Fortführung der M-Achse und befindet sich so im Einklang
mit der denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende
Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der
Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage bleiben so
ungestört erhalten.
Es sind nur geringe Eingriffe in Natur und Landschaft notwendig, das es sich um eine
als Parkplatz genutzte Fläche handelt, die nahezu vollständig versiegelt ist.
Der Standort nördlich der G-Reihe ist bereits im Masterplan zur Campussanierung als
bauliche Ergänzungsfläche vorgesehen worden. Er steht der angestrebten Öffnung
des Universitätscampus nach Süden und der Anbindung an die Landschaft nicht
entgegen.
Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Der Standort nördlich der G-Reihe berücksichtigt nicht die durch die enge
Zusammenarbeit der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten
bedingte fakultätsübergreifende Lehre und Forschung und die dadurch erforderliche
direkte räumliche Nähe zueinander.
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Das Gebäude läge ohne Anbindung zu den Gebäuden der Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften innerhalb einer thematisch anders ausgerichteten
Achse des Campus.
Die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden ohne Anbindung an
die Gebäudereihe G nicht erfüllt.
Ebenso kann die geplante Konzentration der Universitätsbibliothek innerhalb der GReihe nicht erfolgen. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an die G-Reihe kann die
geplante Opitimierung des Bibliothekskonzeptes nicht realisiert werden.
Überdies befindet sich die Fläche nicht im Eigentum der RUB oder des BLB und
müsste somit vom bisherigen Eigentümer erworben werden. Der BLB hat bezüglich
des Gebäudes Vita-Campus und des dazugehörigen westlich vorgelagerten
Parkplatzes Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Die bisher vom Eigentümer
gemachten Äußerungen hinsichtlich einer Veräußerung sind nicht verbindlich, zumal
es für die Nutzung des Gebäudes und der Freiflächen auch andere Vorstellungen
gibt. Eventuell soll auf dem Parkplatz ein Erweiterungsbau des Vita Campus
entstehen, um den Erweiterungsabsichten eines wichtigen Technologiunternehms
aus dem Mobilfunkbereicht gerecht zu werden. So wurde durch die IHK im mittleren
Ruhrgebiet angeregt, die Alternativfläche 1 aus weiteren Betrachtungen
auszunehmen,
da
die
nördliche
Fläche
für
eine
Erweiterung
der
Technologiezentrenachse vorbehalten bleiben solle. Derzeit stehen sowohl das
Grundstück selbst als auch Mietlächen innerhalb des Bestandsgebäudes nicht zur
Verfügung. Unabhängig von einer Kontaktierung des Eigentümers stehen für den
Erwerb eines Grundstücks auch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung.
Schließlich müssten für die überbauten Stellplatzflächen ein Ersatzangebot
geschaffen werden.
c)
Alternativfläche 2 südlich der G-Reihe
Die Alternativfläche südlich der G-Reihe wird derzeit ebenfalls als Stellplatzfläche
genutzt.
Für diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Bei der Errichtung des Gebäudes auf einer Fläche südlich der Gebäudereihe G wird
den Erfordernissen an einer engen Zusammenarbeit der geistes- und
gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten Rechnung getragen.
Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden durch eine
südliche Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt.
Die geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems der RUB von einem
zweischichtigen zu einem Verbundsystem ist grundsätzlich auch bei der Errichtung
des Gebäudes auf der südlich der Gebäudereihe G gelegenen Fläche zu
verwirklichen; einer Realisierung des geplanten Bibliothekskonzeptes steht der
Standort nicht entgegen.
Die Fläche wird als Parkplatz genutzt und ist bereits nahezu vollständig versiegelt.
Die Belange von Natur und Landschaft werden daher bei einer Bebauung werden
somit kaum berührt. Allerdings müssen Ersatzflächen für die Parkplätze gefunden
werden.
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Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe:
Unberücksichtigt bleiben bei einer Errichtung des Gebäudes südlich der Gebäude der
G-Reihe die Aspekte der Erschließung der Institutsgebäude und der Orientierung auf
dem Campus. Der Standort würde eine neue Wegerschließung notwendig machen
und damit dem ursprünglichen Konzept der verbindenden Querforen entgegen
wirken.
Der Standort entspricht nicht dem ursprünglichen Reihungsprinzip der RUB.
Eine südliche Randbebauung steht zudem im Gegensatz zur denkmalpflegerischen
Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der
Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der Gebäude und die
architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage hin zum Ruhrtal sollen
demgemäß ungestört erhalten bleiben.
Die Errichtung des Gebäudes im Süden entspricht auch nicht dem Masterplan der
Campussanierung RUB. Hier wurde eine im westlichen Bereich gelegene Fläche
bereits als Entwicklungsfläche zur Erweiterung der G-Reihe vorgesehen.
Demgegenüber soll sich das Campusgelände nach Süden öffnen und dort mit der
umliegenden Landschaft verzahnt werden.
Eine flachgehaltene Bebauung würde aufgrund ihrer erforderlichen Baumasse von
ca. 40.000 m² BGF zu einer erheblichen Längenausdehnung und so zur Abriegelung
des Campus-Geländes nach Süden führen. An dieser Stelle errichtete Gebäude mit
größerer Höhenentwicklung würden stattdessen die Blickbeziehung, insbesondere
aus den Haupterschließungsebenen der G-Reihe in die freie Landschaft erheblich
beeinträchtigen.
5.2
Abwägungsergebnis
Bei der Abwägung der Belange, die für bzw. gegen die drei jeweils untersuchten
Flächen sprechen, ist festzustellen, dass im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b
gemäß Aufstellungsbeschluss lediglich ein gewichtiger Belang gegen die Fläche des
GD-Gebäudes spricht: Der erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft,
insbesondere
da
das
Plangebiet
im
Westen
einen
Teil
des
Landschaftsschutzgebietes beansprucht. Aus diesem Grunde soll das Plangebiet aus
dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückgenommen auf den Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 beschränkt werden.
Aber auch die verbleibenden Flächen sind aufgrund ihrer Bewaldung mit
großgewachsenen, standortheimischen Bäume von hoher ökologischer Wertigkeit.
Zu bedenken ist dabei jedoch, dass diese Waldflächen bereits im Bebauungsplan Nr.
280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als Sondergebiet ausgewiesen
wurden und somit bereits heute für Nebenanlagen wie z.B. Stellplatzanlagen genutzt
werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet.
Die erheblichen Eingriffe in den Wald können nur dadurch gerechtfertigt werden,
dass für alle Eingriffe in Natur und Landschaft ein vollständiger ökologischer und
forstrechtlicher Ausgleich erfolgen wird. Die hierfür benötigten Flächen stehen im
Umfeld der Universität auf Flächen des Landes zur Verfügung (vgl. Anlage 6 mit den
potenziell geeigneten Ausgleichsflächen).
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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Die Eingriffe in den vorhandenen Wald werden im Flächenverhältnis von 1 : 3
ausgeglichen (somit stehen 2,2 ha Eingriffsflächen 6,6 ha Kompensationsflächen
gegenüber). Auch hinsichtlich der ökologischen Bilanzierung muss ein vollständiger
Ausgleich gewährleistet werden.
Zu bedenken ist schließlich, dass sich auf den Alternativflächen 1 und 2 derzeit
notwendige Stellplätze befinden, diese folglich bei Errichtung des Gebäudes auf den
Flächen verlagert werden müssten. Rechtlich zulässig wäre es, diese
Ersatzstellplätze auf den Flächen des Plangebietes westlich der G-Reihe zu
errichten. Auch für die Errichtung dieser Stellplätze müsste der an dieser Stelle
befindliche Wald entfallen.
Nach Vergleich der drei Flächen miteinander und Abwägung sämtlicher Aspekte
überwiegt die Summe der nicht ausgleichbaren Nachteile der Alternativflächen 1 und
2 den Aspekt des Eingriffs in Natur und Landschaft.
Für die durch die Änderung des Bebauungsplanes verursachten Eingriffe in Natur
und Landschaft und die so in Anspruch genommenen ökologisch wertvollen
Waldflächen erfolgt zeitgleich ein vollständiger Ausgleich durch entsprechende
Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld der Universität. Aus den zur Verfügung
stehenden Flächenpotenzialen werden im weiteren Verfahren die geeignetsten
Standorte ausgewählt. Die Durchführung der Maßnahmen wird vertraglich
abgesichert.
5.3
Festsetzungen
Der Plangebietsbereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b liegt im Bereich des
rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 280
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes unterscheiden sich von denjenigen, des
bisherigen Planungsrechts im Wesentlichen durch die Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksflächen. Im Übrigen werden die Inhalte übernommen. Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b gilt zukünftig die BauNVO 1990.
5.3.1
Sondergebiete (SO)
Sondergebiet Ruhr-Universität (SO) nach § 11 BauNVO
Die Zweckbestimmung des Baugebiets und die zulässigen Nutzungen bleiben
unverändert.
Innerhalb des Sondergebiets – Ruhr-Universität Bochum – sind universitäre
Forschungsund
Lehreinrichtungen
sowie
ergänzende
Büround
Verwaltungsnutzungen zulässig (§ 11 Abs. 2 BauNVO).
5.3.2
Überbaubare Grundstücksflächen
Analog zu den Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 280 werden die überbaubaren
Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2
BauGB festgesetzt.
Das Baufenster wird so erweitert, dass das GD-Gebäude mit ca. 40.000 qm BGF
Platz findet. Eine konkrete Planung für das Gebäude liegt derzeit aber noch nicht vor.
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Um den notwendigen Abstand zum westlich liegenden Wald zu sichern, bleibt die
Baugrenze 10 m von der westlichen Plangebietsgrenze zurück.
Nach Norden wird durch die Baugrenze die vorhandene Bauflucht der G-Reihe
aufgenommen.
5.3.3
Zulässige Grundfläche
Das Höchstmaß von 0,8 für die Grundfläche darf nicht überschritten werden (' 16
Abs. 2 Satz 1 BauNVO).
Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die in § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauNVO
genannten Flächen mitzurechnen.
Die
überbaubaren
Grundstücksflächen sind
für das
Campus-Gelände
(Landesflächen) insgesamt zu berechnen, da der Universitätscampus ein funktional
zusammenhängendes Baugrundstück bildet.
5.3.4
Zulässige Baumasse
Das Höchstmaß von 9,0 für die Baumasse darf nicht überschritten werden (' 16 Abs.
2 Satz 2 BauNVO).
Die Regelung entspricht derjenigen im übrigen Bereich des Campus-Geländes.
5.4
Kennzeichnungen
5.4.1
Bergbau
Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 b
kann potentieller widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor der
Anlegung von zeichnerischen Unterlagen (sog. „Uraltbergbau“) im tagesnahen
Bereich umgegangen sein kann. Daher wird das Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. 280 b in der Planzeichnung gekennzeichnet als Fläche, bei deren Bebauung
besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich
werden können (§ 9 Abs, 5 BauGB).
Ergänzend wird folgende textliche Kennzeichnung vorgenommen:
Sollten innerhalb des Plangebietes im tagesnahen Bereich möglicherweise
Hohlräume und/oder Verbruchzonen infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter
oder aber sog. Uraltbergbaus vorhanden sein, können diese eine Absenkung
oder einen Einsturz der Tagesoberfläche zur Folge haben. Hinsichtlich einer
gutachterlichen Einschätzung des o. g. Bergbaus ist ein Gutachter
einzuschalten und die Standsicherheit nachzuweisen.“
5.5
Hinweise
5.5.1
Kampfmittelbeseitigung
Das
Bauvorhaben
liegt
nicht
im
Bereich
eines
beim
Staatlichen
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde bekannten
Bombenabwurfgebietes oder einer FLAK-Stellung. Ein Luftbildauswertung oder eine
Sondierung ist daher nicht erforderlich.
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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Stadt Bochum
Sollte erst bei einer Veränderung der Erdoberfläche der Verdacht auf
Kampfmittelfunde aufkommen, sind die vorgesehenen Bauvorhaben nur mit
besonderer Vorsicht weiterzuführen, da das Vorhandensein von Kampfmitteln nie
völlig ausgeschlossen werden kann.
Weist der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige
Gegenstände festgestellt, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Staatliche
Kampfmittelbeseitigungsdienst über die Feuerwehr bzw. über die Polizei zu
verständigen.
5.5.2
Bodenbelastungen
Gemäß Gutachten zur Baugrundbeurteilung und abfallwirtschaftlicher Erstbewertung
von Aushubböden (Geoconsult, Juli 2010) sind in Teilbereichen der geplanten
Neubauten aufgefüllte Böden/Materialien vorhanden, die aufgrund ihres
Belastungspotentials nur bedingt wiederverwertet bzw. sogar entsorgt werden
müssen. Aus diesem Grund sind sämtliche Erdarbeiten im Rahmen des
Bauvorhabens gutachterlich zu begleiten und in einem Abschlussbericht zu
dokumentieren.
Sollte extern angelieferter Boden angeliefert werden, muss dieser den
Vorsorgewerten der BBodSchV entsprechen. Eine entsprechende Analytik hierzu ist
dem Umwelt- und Grünflächenamt einzureichen. Die Mächtigkeit der
durchwurzelbaren Vegetationsschicht ist in Abhängigkeit vom Bewuchs gemäß
BBodSchV festzulegen.
5.5.3
Bodenschutz
Es ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ein sparsamer und
schonender Umgang mit Grund und Boden beachtet werden muss. Im Rahmen einer
Bebauung ist ein schonender Umgang mit den Böden sicherzustellen und die
Versiegelung zu minimieren um die Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu
halten.
Weiterhin sind die Anforderungen des § 12 der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung (BBodSchV) für das Auf- und Einbringen von Materialien auf
oder in die durchwurzelbare Bodenschicht sowie das zur Konkretisierung der im § 12
BBodSchV enthaltenen Anforderungen erarbeitete Merkblatt 44 des damaligen
Landesumweltamtes (heute LANUV) zu beachten.
Sofern im Rahmen der Baumaßnahme Auffüllungsmaterialien anfallen sind diese
vom gewachsenen Boden zu trennen. Es gilt zu beachten, dass eine saubere
Trennung der Materialien erfolgt, damit eine Vermischung und Verschlechterung der
Materialien auszuschließen ist.
5.5.4
Methanausgasungen
Das Plangebiet liegt grundsätzlich in der Zone 0 der Karte der potentiellen
Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000;
überarbeitet im April 2005).
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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Stadt Bochum
Gemäß dem Gutachten “Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen
im Stadtgebiet Bochum” sind in diesem Bereich nach dem bisherigen Kenntnisstand
kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen nicht zu
erwarten.
Grundsätzlich muss im Bereich der Tagesöffnungen aller verlassenen Schächte des
Steinkohlenbergbaus mit Methan(CH4)-Zuströmungen gerechnet werden.
5.5.5
Entwässerung
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der KA Bochum-Ölbachtal. Die Entwässerung
des Bauvorhaben erfolgt über das Entwässerungssystem der Ruhr-Universität
Bochum.
Das anfallende Niederschlagswasser wird nach Maßgabe der nach § 10
Wasserhaushaltsgesetz
erteilten
Erlaubnis
über
Regenklärund
Regenrückhaltebecken in den Lottenbach und seine Nebengewässer eingeleitet.
Die Planung der
Bebauungsplanes.
Regenwasserrückhaltung
ist
nicht
Gegenstand
dieses
5.5.6 Bodendenkmäler
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber
auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit)
entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.:02761/93750; Fax:02762/2466)
unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in
unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls
diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,
auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu
nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NW).
6.
Bisherige ortsbaurechtliche Festsetzungen
Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes bleiben die
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 280 bestehen, soweit durch den
Bebauungsplan Nr. 280 b keine anderen Festsetzungen getroffen werden.
Anzuwenden ist hier zukünftig ausschließlich die BauNVO 1990.
7.
Umweltbelange
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der RuhrUniversität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden ökologisch wertvolle
Waldflächen in Anspruch genommen.
Nach Rücknahme des Plangebietes sind sind keine Landschaftsschutzgebiete,
geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmale betroffen.
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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Stadt Bochum
Für das nunmehr auf den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 zurückgenommene
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 b ist der Eingriff als bereits erfolgt
anzusehen durch die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 280 (§
1 a Abs. 3 BauGB). In diesem Bereich waren bereits Stellplätze und Garagen im
Sinne des § 12 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zulässig
sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen
zulässig waren oder zugelassen werden konnten. Somit sind die Waldflächen bereits
planerisch vorbelastet.
Da jedoch mit dem Landesforstgesetz von 1970 die Belange des Waldes auf die
Ebene der Bauleitplanung erhoben wurden, der Bebauungsplan Nr. 280 jedoch vor
1970 in Kraft trat, wurden zu diesem Zeitpunkt die Belange des Waldes noch nicht
berücksichtigt. Daher muss der Eingriff nunmehr ausgeglichen werden. Für die
Inanspruchnahme der Waldfläche ist nach Maßgabe des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW eine Kompensation im Flächenverhältnis von 1:3 erforderlich (somit
stehen 2,2 ha Eingriffsflächen 6,6 ha Kompensationsflächen gegenüber). Die
Wiederaufforstung wird in Absprache mit den Fachämtern und der Forstbehörde auf
geeigneten Flächen des BLB in Universitätsnähe erfolgen.
Zur Wahrung der Bestimmungen des Artenschutzes und zur Darstellung der
Umweltverträglichkeit der Planung wurden folgende Gutachten erarbeitet:
Artenschutzprüfung (ASP), Büro Viebahn - Sell, Landschaftsplanung und
Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche
Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro
Viebahn - Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22,
58452 Witten
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn - Sell,
Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten
Die Kompensation der Eingriffe in die Waldflächen wird auf Basis der v.g. Gutachten
erfolgen auf geeigneten Flächen des BLB im Umfeld der Universität. Es wurden
bereits mehrere geeignete Flächen ermittelt, die im weiteren Verfahren mit den
entsprechenden Behörden und Fachämtern abzustimmen sind. Zur Sicherung der
Durchführung der Maßnahmen wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Das Plangebiet des B-Plans 280 b befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation
für Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen
des Online-Screenings des Landes NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW, LANUV) durchgeführt.
Das Plangebiet liegt nicht in der Bochumer Umweltzone (Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost).
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden keine Lärmprobleme
festgestellt (Quelle: Lärmkarten der Stadt Bochum auf www.umgebungslaerm.nrw.de
Stand Mai 2008). Diese Stellungnahme zur Lärmthematik basiert ausschließlich auf
den Ergebnissen der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (bzw. § 47
BImSchG, Umsetzung in deutsches Recht).
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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8.
Stadt Bochum
Erschließung
Das Plangebiet wird über die innere Erschließung der Ruhr-Universität Bochum
erschlossen.
Mit
der
nordwestlich
der
Ruhr-Universität
verlaufenden
Universitätsstraße, die in nordöstlicher Richtung zur Anschlussstelle Querenburg der
Autobahn 43 führt, ist der Anschluss an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz
gegeben.
Das Plangebiet ist durch die unmittelbar an der Universität gelegene Haltestelle RuhrUniversität der Linien SB67, 320, 346, 356, 372, 375, 376 und 377 sowie durch die U
35 an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.
Die durch das Plangebiet laufende private Erschließungsstraße wird eventuell verlegt
werden. Die genaue Lage kann erst nach Vorliegen eines Entwurfes für das GDGebäude bestimmt werden. Sie wird aber innerhalb des Plangebietes liegen.
9.
Flächenbilanz
Sondergebiet Ruhr-Universität:
10.
2,5 ha
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Erweiterung der RUB nach Westen und ist Teil
der umfassenden Campussanierung, mit der die Universität den Bedürfnissen der an
einen modernen, effizienten Forschungs- und Lehrbetrieb entsprechen kann.
Die Erweiterung der Gebäudereihe G kann daher auf der Grundlage des
ursprünglichen Zuordnungsschemas der RUB erfolgen, und den Einrichtungen in der
Mitte des Campus im Prinzip der Reihung angegliedert werden. Dadurch besteht ein
enger
räumlicher
Zusammenhang
mit
den
anderen
Lehrund
Forschungseinrichtungen
der
geistesund
gesellschaftswissenschaftlichen
Einrichtungen, z.B. den Fakutätsbibliotheken. So werden optimale Studien- und
Forschungsbedingungen geschaffen. Im Zusammenhang mit den weiteren
Modernisierungsmaßnahmen auf dem Campus-Gelände, insbesondere auch der
Neuordnung der Zentralachse werden auf diese Weise die Voraussetzungen für die
Bestrebungen der RUB im Bereich der Exzellenzinitiative verbessert und der
Wissenschaftsstandort Bochum gestärkt.
Durch den Bebauungsplan wird sowohl den Belangen des Denkmalschutzes als auch
der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung der RUB nach Süden und der
Anbindung an die Landschaft Rechnung getragen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der RuhrUniversität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden bislang unversiegelte
Freiflächen, zum Teil auch Waldflächen in Anspruch genommen. Eine
artenschutzrechtliche Prüfung mit artenspezifischen Konfliktanalysen und Hinweisen
für notwendige Artenschutzmaßnahmen wurde durchgeführt. Eine Flächenanayse für
die Kompensationsmaßnahmen liegt vor. Es besteht die Möglichkeit, bilanziell die
Eingriffe in Forst, Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren.
Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154
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Stadt Bochum
Die Kompensationsflächen werden im weiteren Bebauungsplanverfahren definiert
und vorgestellt werden. Die Verpflichtung zur fristgerechten Durchführung der
Maßnahmen soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.