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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 3.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.12.14, 14:28
Aktualisiert
28.01.18, 08:09

Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 1 von 18 Stadt Bochum Bebauungsplan Nr. Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -für ein Gebiet nördlich der Straße „Im Lottental“, südlich der Universitätsstraße und westlich der bestehenden Universitätsgebäude - Begründung gem. §§ 2a und 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis 1. Räumlicher Geltungsbereich 2. 2.1 2.2 Anlass, Erfordernis und Zielsetzung der Planung Anlass und Erfordernis Zielsetzung der Planung 3. 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 Bestand und bestehende Planung Bestandsaufnahme und derzeitige Situation im Plangebiet Ziele der Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Landesentwicklungsprogramm Regionalplanung Ziele der Stadtentwicklung Räumliches Ordnungskonzept Regionaler Flächennutzungsplan Masterplan Universität - Stadt 4. Planverfahren 5. 5.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4 5.4 5.4.1 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3 5.5.4 5.5.5 5.5.6 Planinhalt Alternativendiskussion Abwägungsergebnis Festsetzungen Sondergebiete (SO) Überbaubare Grundstücksflächen Zulässige Grundfläche Zulässige Baumasse Kennzeichnungen Bergbau Hinweise Kampfmittelbeseitigung Bodenbelastungen Bodenschutz Methanausgasungen Entwässerung Bodendenkmäler Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 2 von 18 6. Bisherige ortsbaurechtliche Festsetzungen 7. Umweltbelange 8. Erschließung 9. Flächenbilanz 10. Auswirkungen der Planung Stadt Bochum Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 3 von 18 1. Stadt Bochum Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Bochum im Stadtteil BochumQuerenburg, nördlich der Straße Im Lottental. Er befindet sich auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum, westlich der Universitätsgebäude auf dem Flurstück 145, Flur 4. Die Plangebietsgrenze verläuft östlich auf der Baugrenze des Bebauungsplanes Nr. 280, im Westen auf der Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280 und im Norden südlich der Parkhäuser. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der Planzeichnung zu entnehmen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Universitätsgebäude der Gebäudereihe G Geistes- und Gesellschaftswissenschaften – und stellt ihre Verlängerung in westlicher Richtung dar. Zur Zeit ist die Fläche unbebaut und mit Wald bestanden. 2. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung der Planung 2.1 Anlass und Erfordernis Bisher gab es für das Plangebiet den Bebauungsplan Nr. 280 - Teilgebiet RuhrUniversität Bochum - so dass das Gebiet hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach dessen Maßgaben zu beurteilen war. Demgemäß war für das Plangebiet die Festsetzung SO - Sondergebiet RuhrUniversität Bochum - getroffen worden. Zugelassen für diesen Bereich waren Stellplätze und Garagen, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig waren, jedoch keine sonstigen Gebäude, da der Bereich des Plangebietes außerhalb der Baugrenzen liegt. Nunmehr beabsichtigt die Ruhr-Universität Bochum auf dem Universitätsgelände im Rahmen der mit dem Land NRW vereinbarten Campus-Sanierung die Gebäudereihe für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (sog. G-Reihe) um ein zusätzliches Gebäude zu erweitern. Die Planung wurde durch den BLB im November 2009 der Stadt Bochum erstmals vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010 gefasst. Die Errichtung eines neuen Gebäudes ist erforderlich, damit in einer rollierenden Abfolge die einzelnen Gebäudekomplexe der G-Reihe freigezogen und saniert werden können. Der bauliche Gesamtzustand der Institutsgebäude ist durch gebäudetechnischen Sanierungsbedarf und Abnutzungserscheinungen äußerst unbefriedigend und auch die baurechtlichen, brandschutztechnischen und energetischen Gegebenheiten entsprechen nicht mehr den heutigen rechtlichen Anforderungen. Für die Zukunft entsteht in der G-Reihe auch ein erhöhter Raumbedarf durch die Modernisierung und Neukonzeption des Bibliotheksystems. Die Fachbibliotheken der Gebäudereihe G sollen nunmehr zur Optimierung von Studium und Forschung mit der zentralen Bibliothek zusammengelegt und somit durch weitere, derzeit in der zentralen Universitätsbibliothek angesiedelte Fachliteratur, erweitert werden. Die neue Bibliothek wird dann eine Fläche von 28.000 m² in der Gebäudereihe G einnehmen. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 4 von 18 Stadt Bochum Darüber hinaus soll durch das neue Gebäude dem insgesamt gewachsenen Raumbedarf der RUB Rechnung getragen werden. In den vergangenen Jahren hat durch die vermehrte Einwerbung von Drittmitteln, neue Sonderforschungsbereiche und Studienbeiträge die Zahl der Beschäftigen um 800 gesteigert. Schließlich stellt der Neubau eine wichtige bauliche Anpassung an steigende Studierendenzahlen dar, genannt seien der doppelte Abitur-Jahrgang 2013 sowie das im Hochschulpakt 2020 definierte Ziel einer Steigerung der Zahl der Studienanfänger. Zur Förderung hochqualifizierter Arbeitsplätze im Ruhrgebiet besteht Bedarf an Studienplätzen in zukunftsrelevanten Bereichen und somit auch ein erhöhter Raumbedarf. Eine erfolgreiche und wachsende Universität wirkt sich besonders in Zeiten des anhaltenden Strukturwandels positiv auf Bochum als Hochschul- und Wissenschaftsstandort aus. Sanierung und Bibliotheksumgestaltung sind im Kontext der Wettbewerbssituation der RUB mit anderen Hochschulen zu sehen, etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative der Bundesregierung und darum bedeutsam für den Hochschulstandort Bochum. Im Masterplan der Campussanierung RUB wurde die Fläche bereits als Entwicklungsfläche zur Erweiterung der G-Reihe vorgesehen. Nicht nur in dem jetzigen Masterplan RUB sondern bereits in einem Bauplan der Ruhruniversität von 1963 ist ersichtlich, dass eine Fortführung der G-Reihe in die Überlegungen zum Ausbau einbezogen war. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da sich die geplante Erweiterung zwar innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 280 ausgewiesenen Sondergebietes RuhrUniversität, jedoch außerhalb der Baugrenzen befindet. Um das Vorhaben zu realisieren, müssen die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert werden. 2.2 Zielsetzung der Planung Die von der Stadt Bochum angestrebte städtebauliche Konzeption sieht die Erweiterung der G-Reihe um einen Neubau vor. Die Konzeption steht in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Planungszielen der Stadt Bochum, die im Rahmen der Bauleitplanung den allgemeinen Anforderungen an die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung Rechnung trägt und damit der materiellrechtlichen Verpflichtung aus den Planungsgrundsätzen im Sinne des ' 1 Baugesetzbuch (BauGB) nachkommt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans kann in diesem Zusammenhang durch die Optimierung der Studienbedingungen ein Beitrag geleistet werden zur Stärkung des Hochschulstandortes Bochum. Es wird somit den unter § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB genannten Belangen der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere den Belangen des Bildungswesens, Rechnung getragen. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 5 von 18 Stadt Bochum 3. Bestand und bestehende Planung 3.1 Bestandsaufnahme und derzeitige Situation im Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Bochum im Stadtteil BochumQuerenburg. Es befindet sich westlich der Universitätsgebäude der Gebäudereihe G Geistes- und Gesellschaftswissenschaften - und stellt ihre Verlängerung in westlicher Richtung dar. Zur Zeit ist die Fläche unbebaut und mit Wald bestanden. Im Norden des Plangebietes befindet sich das sog. Parkhaus West. Westlich und südlich schließt sich das Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 „Kalwes/Klosterbusch/Grimberg“ des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost an. 3.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden im Landesentwicklungsprogramm, in Landesentwicklungsplänen und in Regionalplänen dargestellt. Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauBG) hat sich die kommunale Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Diese Ziele sind u.a. in nachfolgend erläuterten Programmen und Plänen genannt. 3.2.1 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Landesentwicklungsprogramm (LEPro) Nach dem LEP NRW vom 11.05.1995, Teil A, der erstmalig die europäische Metropolregion Rhein-Ruhr konkretisiert, ist Bochum im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung als Oberzentrum im Ballungskern Ruhrgebiet dargestellt und hat damit zugleich die Funktion eines Entwicklungsschwerpunktes i.S. des LEPro gem. §§ 9 und 23 Abs. 2. Im Schnittpunkt der großräumigen Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung (Venlo, Duisburg, Essen, Dortmund, Kassel) und der die großräumigen Oberzentren verbindenden Entwicklungsachse (Wuppertal - Recklinghausen, Münster) gelegen, hat Bochum mit seinem oberzentralen Einzugsbereich Anteil an den differiert strukturierten Gebieten der Emscher-, Hellweg- und Ruhrzone. In den Ballungskernen stehen Ordnungsaufgaben, die zur Verbesserung der Flächenaufteilung und -zuordnung unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes führen, im Vordergrund der Bemühungen. So sind gem. § 6, § 21 und § 24 LEPro die Voraussetzungen für ihre Leistungsfähigkeit als Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentren zu erhalten, zu verbessern und zu schaffen durch: Beseitigung gegenseitiger Nutzungsstörungen, Förderung der städtebaulichen Entwicklung, siedlungsräumliche Schwerpunktbildung, Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten (SSP), Sicherung und Entwicklung des Freiraums und Flächenangebote für Betriebe und Einrichtungen in Gebieten mit verbesserungsbedürftiger Wirtschaftsstruktur. 3.2.2 Regionalplanung Der Regionalplan ist für Bochum durch den RFNP ersetzt worden (vgl. 3.3.2). Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 6 von 18 3.3 Ziele der Stadtentwicklung 3.3.1 Räumliches Ordnungskonzept Stadt Bochum Die Umsetzung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung erfolgt unter Einbringung kommunaler Belange im ’Räumlichen Ordnungskonzept’ (ROK) der Stadt Bochum. Dieses zeigt die beabsichtigte siedlungsräumliche Schwerpunktbildung im Stadtgebiet auf. Wesentliches Ziel, das durch dieses Konzept erreicht werden soll, ist u.a. eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit Infrastruktureinrichtungen, die auch leistungsfähige Versorgungszentren innerhalb der Siedlungsschwerpunkte (SSP) umfassen. Als weitere Aspekte sind die Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft, die Vermeidung gegenseitiger Nutzungskonflikte und die Gliederung des Stadtgebietes in zusammenhängende Teilbereiche berücksichtigt worden. 3.3.2 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) Im RFNP wird das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet für Hochschule, Bildung, Forschung“ dargestellt. Da die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung unverändert bleibt, können die Festsetzungen des Bebauungsplanes somit als aus den Darstellungen des RFNP entwickelt bzw. an dessen Zielen angepasst betrachtet werden. Der RFNP ist am 03.05.2010 in Kraft getreten. 3.3.3 Masterplan Universität - Stadt Bochum Ziel des Masterplanes Universität - Stadt ist die verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung der städtebaulichen und konzeptionellen Entwicklung von Hochschulen und Stadt. Der „Masterplan Universität – Stadt“ umfasst zurzeit 27 Projekte in unterschiedlichen Planungsständen, die die Bandbreite der Entwicklungen zwischen Innenstadt und Universitäts- und Hochschulareal aufzeigen sollen. Die Projekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Intention ist es, die Projektstände stetig fortzuführen, Inhalte zu modifizieren und neue Projekte in den Projektatlas aufzunehmen. 4. Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 - wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 26.05.2010 beschlossen. Entsprechend wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21.06.2010 bis zum 22.07.2010 durchgeführt. Die Bürgerversammlung fand am 01.07.2010 statt. Mit Schreiben vom 29.06.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 7 von 18 Stadt Bochum Der Bebauungsplan Nr. 280 b sollte zunächst im „Normalverfahren“ aufgestellt werden. Aufgrund der erheblichen Bedenken wegen der teilweisen Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebietsflächen soll das Plangebiet im Westen zurückgenommen werden auf die ursprüngliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 280. Da das Plangebiet damit vollständig im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 liegt und durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren fortgeführt werden. Es wird aber dennoch ein dann freiwilliger Umweltbericht erstellt. 5. Planinhalt 5.1 Alternativendiskussion Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der RuhrUniversität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden auch bislang unversiegelte Freiflächen in Anspruch genommen. Diese Flächen sind fast vollständig bewaldet. Der Wald besitzt eine hohe ökologische Wertigkeit und verfügt über großgewachsene, standortheimische Bäume. Zur Untersuchung, ob auf den Eingriff in den Wald verzichtet werden kann, wurden zusätzlich zwei weitere Alternativstandorte untersucht und bewertet:   Eine Fläche nördlich der G-Reihe westlich des Gebäudes „Vita Campus“ Eine Fläche südlich der G-Reihe auf bisherigen Parkplatzflächen Die Vor- und Nachteile der drei Standorte werden im Folgenden dargelegt: a) Erweiterung der Gebäudereihe G in westliche Richtung Für diesen Standort sprechen folgende Gründe: Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften erfolgt in Fortführung des ursprünglichen Zuordnungsschemas der Campus-Planung der RUB. Diese sah vor, an die zentralen Einrichtungen in der Mitte des Campus-Geländes die Abteilungen Medizin, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften als jeweils zusammenhängende Einheiten im strengen Prinzip der Reihung anzugliedern. Bereits die ursprünglichen Planung des CampusGeländes sah die Möglichkeit einer Westerweiterung der Universität vor. Bei der Standortwahl des Gebäudes GD werden wichtige universitäre Aspekte wie die Erschließung der Institutsgebäude und die Orientierung auf dem Campus optimiert. Alle Gebäude sollen über eine zentrale, ebenengleiche Zuwegung erschlossen werden, an die alle wesentlichen Gebäudezugänge anbinden. Dabei sollen die zentrale Nord-Süd-Erschließungsachse und die grünen Querachsen (Foren) als fußläufige Hauptverteilungsebenen dienen. Die direkte Anbindung des GD-Gebäudes an das Querforum ist unverzichtbar für eine einheitliche fußläufige Erschließung und klare Orientierung auf dem Campus. Weiterhin kann durch die enge räumliche Verzahnung die Zusammenarbeit der drei Fakultäten der Geistes- und Gesellchaftswissenschaften eine fakultätsübergreifende Lehre und Forschung gefördert werden - eine wichtige Voraussetzung in Hinblick auf die Exzellenzinitiative der RUB. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 8 von 18 Stadt Bochum Die durch die Sanierung betroffenen Fakultäten können nicht vollständig in einem einzigen Gebäude untergebracht werden, daher ist es notwendig, das Gebäude GD baulich an den Gebäudekomplex GC anzubinden, um eine räumliche Nähe zu den übrigen Teilen der Fakultäten und zu inhaltlich-personell verbundenen Instituten herzustellen. Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden nur durch einen Standort mit Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Standortalternativen ist die geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems. Die Umstrukturierung des Bibliotheksystems von einem zweischichtigen (Zentral- und Fachbereichsbibliotheken) zu einem Verbundsystem (verstärkte Fachbereichsbibliotheken) hat sich zunehmend als notwendig erwiesen, um im Wettbewerb mit anderen Universitäten bestehen zu können. Hinzu kommt, dass es besonders in Zeiten knapper werdender öffentlicher Finanzen notwendig ist, die Haushaltsmittel effizienter zu nutzen. Aus diesem Grunde fordert auch der Landesrechnungshof, die Bibliothekssysteme nicht mehr zweischichtig zu gestalten. Hinsichtlich ihres Mediennutzungsverhaltens unterscheiden sich die Ingenieurs- und Naturwissenschaftler deutlich von den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Während erstere zunehmend neue Medien wie das Internet benutzen, gebrauchen letztere weiterhin und in erster Linie die „klassischen“ Printmedien. Analog zur disziplinären Verteilung der Studierenden - zwei Drittel der Studierenden sind in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eingeschrieben - befindet sich Hauptnachfrage der universitären Buchbestände in diese Disziplinen. Aus diesem Grunde soll die zukünftige Universitätsbibliothek dort angesiedelt werden, wo sich mehrheitlich ihre Nutzer befinden. In dem geplanten Verbundsystem soll die im Komplex GA / GAFO neu angesiedelte Universitätsbibliothek mit den Fachbereichsbibliotheken in den Gebäuden GA bis GD organisatorisch und räumlich über eine gemeinsame Erschließungsebene durchgehend verbunden werden. Ziel ist es, mit dieser Umgestaltung die Möglichkeiten zum interdisziplinären Arbeiten zu verbessern, die Wege möglichst kurz zu halten und das universitäre Bibliothekswesen effizienter zu organisieren. Das Serviceangebot kann so beispielsweise durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten erweitert werden. Durch das neue, innovative Bibliothekskonzept ist eine Anbindung des Baukörpers GD an die G-Reihe zwingend erforderlich. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an die Fakultäten der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften kann das geplante Bibliothekskonzept nicht realisiert werden. Die Erweiterung der Gebäudereihe der Geisteswissenschaften durch das Gebäude GD in westliche Richtung entspricht auch dem Masterplan zur Campussanierung RUB. Dieser Masterplan wurde am 23.06.2009 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr präsentiert. Hier war der Standort GD bereits als Entwicklungsfläche vorgesehen. Der Standort GD entspricht auch der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung des Universitätscampus nach Süden und der Verknüpfung mit dem südlich gelegenen Landschaftsraum. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 9 von 18 Stadt Bochum Weiterhin befindet sich das als Erweiterung der Gebäudereihe der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften geplante Gebäude im Einklang mit der denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude (vgl. Stellungnahmen des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege in Anlage 2). Die prägende Silhouette der Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage sollen demgemäß ungestört erhalten bleiben. Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe: In erster Linie sprechen gegen das GD-Gebäude die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Das im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 280 b definierte Plangebiet ragt im Westen teilweise in ein vorhandenes Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung schlägt jedoch vor das Plangebiet aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückzunehmen und auf den Bereich des bereits verbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 zur reduzieren. Aber auch die Flächen des reduzierten Plangebietes sind fast vollständig bewaldet. Der Wald besitzt eine hohe ökologische Wertigkeit und verfügt über großgewachsene, standortheimische Bäume. Allerdings ist diese Waldflächen bereits im Bebauungsplan Nr. 280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als Sondergebiet ausgewiesen worden und kann bereits heute für Nebenanlagen wie z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet. b) Alternativfläche 1 nördlich der G-Reihe Auf einer bislang als Parkplatz des Gebäudes „Vita Campus“ genutzten Fläche zwischen Bio-Medizin-Zentrum und G-Reihe kann ebenfalls ein Neubau realisiert werden. Für diesen Standort sprechen folgende Gründe: Ein auf der nördlichen Fläche errichtetes Gebäude bietet auch die Möglichkeit der Reihung von Gebäuden in Fortführung der M-Achse und befindet sich so im Einklang mit der denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage bleiben so ungestört erhalten. Es sind nur geringe Eingriffe in Natur und Landschaft notwendig, das es sich um eine als Parkplatz genutzte Fläche handelt, die nahezu vollständig versiegelt ist. Der Standort nördlich der G-Reihe ist bereits im Masterplan zur Campussanierung als bauliche Ergänzungsfläche vorgesehen worden. Er steht der angestrebten Öffnung des Universitätscampus nach Süden und der Anbindung an die Landschaft nicht entgegen. Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe: Der Standort nördlich der G-Reihe berücksichtigt nicht die durch die enge Zusammenarbeit der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten bedingte fakultätsübergreifende Lehre und Forschung und die dadurch erforderliche direkte räumliche Nähe zueinander. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 10 von 18 Stadt Bochum Das Gebäude läge ohne Anbindung zu den Gebäuden der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften innerhalb einer thematisch anders ausgerichteten Achse des Campus. Die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden ohne Anbindung an die Gebäudereihe G nicht erfüllt. Ebenso kann die geplante Konzentration der Universitätsbibliothek innerhalb der GReihe nicht erfolgen. Mit einem Baukörper ohne Anbindung an die G-Reihe kann die geplante Opitimierung des Bibliothekskonzeptes nicht realisiert werden. Überdies befindet sich die Fläche nicht im Eigentum der RUB oder des BLB und müsste somit vom bisherigen Eigentümer erworben werden. Der BLB hat bezüglich des Gebäudes Vita-Campus und des dazugehörigen westlich vorgelagerten Parkplatzes Kontakt zum Eigentümer aufgenommen. Die bisher vom Eigentümer gemachten Äußerungen hinsichtlich einer Veräußerung sind nicht verbindlich, zumal es für die Nutzung des Gebäudes und der Freiflächen auch andere Vorstellungen gibt. Eventuell soll auf dem Parkplatz ein Erweiterungsbau des Vita Campus entstehen, um den Erweiterungsabsichten eines wichtigen Technologiunternehms aus dem Mobilfunkbereicht gerecht zu werden. So wurde durch die IHK im mittleren Ruhrgebiet angeregt, die Alternativfläche 1 aus weiteren Betrachtungen auszunehmen, da die nördliche Fläche für eine Erweiterung der Technologiezentrenachse vorbehalten bleiben solle. Derzeit stehen sowohl das Grundstück selbst als auch Mietlächen innerhalb des Bestandsgebäudes nicht zur Verfügung. Unabhängig von einer Kontaktierung des Eigentümers stehen für den Erwerb eines Grundstücks auch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Schließlich müssten für die überbauten Stellplatzflächen ein Ersatzangebot geschaffen werden. c) Alternativfläche 2 südlich der G-Reihe Die Alternativfläche südlich der G-Reihe wird derzeit ebenfalls als Stellplatzfläche genutzt. Für diesen Standort sprechen folgende Gründe: Bei der Errichtung des Gebäudes auf einer Fläche südlich der Gebäudereihe G wird den Erfordernissen an einer engen Zusammenarbeit der geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten Rechnung getragen. Auch die funktionalen Anforderungen an die Lehrorganisation werden durch eine südliche Anbindung an die Gebäudereihe G erfüllt. Die geplante Umstrukturierung des Bibliothekssystems der RUB von einem zweischichtigen zu einem Verbundsystem ist grundsätzlich auch bei der Errichtung des Gebäudes auf der südlich der Gebäudereihe G gelegenen Fläche zu verwirklichen; einer Realisierung des geplanten Bibliothekskonzeptes steht der Standort nicht entgegen. Die Fläche wird als Parkplatz genutzt und ist bereits nahezu vollständig versiegelt. Die Belange von Natur und Landschaft werden daher bei einer Bebauung werden somit kaum berührt. Allerdings müssen Ersatzflächen für die Parkplätze gefunden werden. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 11 von 18 Stadt Bochum Gegen diesen Standort sprechen folgende Gründe: Unberücksichtigt bleiben bei einer Errichtung des Gebäudes südlich der Gebäude der G-Reihe die Aspekte der Erschließung der Institutsgebäude und der Orientierung auf dem Campus. Der Standort würde eine neue Wegerschließung notwendig machen und damit dem ursprünglichen Konzept der verbindenden Querforen entgegen wirken. Der Standort entspricht nicht dem ursprünglichen Reihungsprinzip der RUB. Eine südliche Randbebauung steht zudem im Gegensatz zur denkmalpflegerischen Grundanforderung an das zu erhaltende Gesamterscheinungsbild der Universitätsgebäude. Die prägende Silhouette der Gebäude und die architektonischen Charakteristika der Gesamtanlage hin zum Ruhrtal sollen demgemäß ungestört erhalten bleiben. Die Errichtung des Gebäudes im Süden entspricht auch nicht dem Masterplan der Campussanierung RUB. Hier wurde eine im westlichen Bereich gelegene Fläche bereits als Entwicklungsfläche zur Erweiterung der G-Reihe vorgesehen. Demgegenüber soll sich das Campusgelände nach Süden öffnen und dort mit der umliegenden Landschaft verzahnt werden. Eine flachgehaltene Bebauung würde aufgrund ihrer erforderlichen Baumasse von ca. 40.000 m² BGF zu einer erheblichen Längenausdehnung und so zur Abriegelung des Campus-Geländes nach Süden führen. An dieser Stelle errichtete Gebäude mit größerer Höhenentwicklung würden stattdessen die Blickbeziehung, insbesondere aus den Haupterschließungsebenen der G-Reihe in die freie Landschaft erheblich beeinträchtigen. 5.2 Abwägungsergebnis Bei der Abwägung der Belange, die für bzw. gegen die drei jeweils untersuchten Flächen sprechen, ist festzustellen, dass im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b gemäß Aufstellungsbeschluss lediglich ein gewichtiger Belang gegen die Fläche des GD-Gebäudes spricht: Der erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere da das Plangebiet im Westen einen Teil des Landschaftsschutzgebietes beansprucht. Aus diesem Grunde soll das Plangebiet aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes zurückgenommen auf den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 280 beschränkt werden. Aber auch die verbleibenden Flächen sind aufgrund ihrer Bewaldung mit großgewachsenen, standortheimischen Bäume von hoher ökologischer Wertigkeit. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass diese Waldflächen bereits im Bebauungsplan Nr. 280, der Grundlage der Ansiedlung der RUB war, als Sondergebiet ausgewiesen wurden und somit bereits heute für Nebenanlagen wie z.B. Stellplatzanlagen genutzt werden. Insoweit sind die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet. Die erheblichen Eingriffe in den Wald können nur dadurch gerechtfertigt werden, dass für alle Eingriffe in Natur und Landschaft ein vollständiger ökologischer und forstrechtlicher Ausgleich erfolgen wird. Die hierfür benötigten Flächen stehen im Umfeld der Universität auf Flächen des Landes zur Verfügung (vgl. Anlage 6 mit den potenziell geeigneten Ausgleichsflächen). Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 12 von 18 Stadt Bochum Die Eingriffe in den vorhandenen Wald werden im Flächenverhältnis von 1 : 3 ausgeglichen (somit stehen 2,2 ha Eingriffsflächen 6,6 ha Kompensationsflächen gegenüber). Auch hinsichtlich der ökologischen Bilanzierung muss ein vollständiger Ausgleich gewährleistet werden. Zu bedenken ist schließlich, dass sich auf den Alternativflächen 1 und 2 derzeit notwendige Stellplätze befinden, diese folglich bei Errichtung des Gebäudes auf den Flächen verlagert werden müssten. Rechtlich zulässig wäre es, diese Ersatzstellplätze auf den Flächen des Plangebietes westlich der G-Reihe zu errichten. Auch für die Errichtung dieser Stellplätze müsste der an dieser Stelle befindliche Wald entfallen. Nach Vergleich der drei Flächen miteinander und Abwägung sämtlicher Aspekte überwiegt die Summe der nicht ausgleichbaren Nachteile der Alternativflächen 1 und 2 den Aspekt des Eingriffs in Natur und Landschaft. Für die durch die Änderung des Bebauungsplanes verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft und die so in Anspruch genommenen ökologisch wertvollen Waldflächen erfolgt zeitgleich ein vollständiger Ausgleich durch entsprechende Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld der Universität. Aus den zur Verfügung stehenden Flächenpotenzialen werden im weiteren Verfahren die geeignetsten Standorte ausgewählt. Die Durchführung der Maßnahmen wird vertraglich abgesichert. 5.3 Festsetzungen Der Plangebietsbereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 280 Die Festsetzungen des Bebauungsplanes unterscheiden sich von denjenigen, des bisherigen Planungsrechts im Wesentlichen durch die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen. Im Übrigen werden die Inhalte übernommen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 280 b gilt zukünftig die BauNVO 1990. 5.3.1 Sondergebiete (SO) Sondergebiet Ruhr-Universität (SO) nach § 11 BauNVO Die Zweckbestimmung des Baugebiets und die zulässigen Nutzungen bleiben unverändert. Innerhalb des Sondergebiets – Ruhr-Universität Bochum – sind universitäre Forschungsund Lehreinrichtungen sowie ergänzende Büround Verwaltungsnutzungen zulässig (§ 11 Abs. 2 BauNVO). 5.3.2 Überbaubare Grundstücksflächen Analog zu den Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 280 werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB festgesetzt. Das Baufenster wird so erweitert, dass das GD-Gebäude mit ca. 40.000 qm BGF Platz findet. Eine konkrete Planung für das Gebäude liegt derzeit aber noch nicht vor. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 13 von 18 Stadt Bochum Um den notwendigen Abstand zum westlich liegenden Wald zu sichern, bleibt die Baugrenze 10 m von der westlichen Plangebietsgrenze zurück. Nach Norden wird durch die Baugrenze die vorhandene Bauflucht der G-Reihe aufgenommen. 5.3.3 Zulässige Grundfläche Das Höchstmaß von 0,8 für die Grundfläche darf nicht überschritten werden (' 16 Abs. 2 Satz 1 BauNVO). Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die in § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauNVO genannten Flächen mitzurechnen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind für das Campus-Gelände (Landesflächen) insgesamt zu berechnen, da der Universitätscampus ein funktional zusammenhängendes Baugrundstück bildet. 5.3.4 Zulässige Baumasse Das Höchstmaß von 9,0 für die Baumasse darf nicht überschritten werden (' 16 Abs. 2 Satz 2 BauNVO). Die Regelung entspricht derjenigen im übrigen Bereich des Campus-Geländes. 5.4 Kennzeichnungen 5.4.1 Bergbau Aufgrund der Lagerstättenverhältnisse im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 b kann potentieller widerrechtlicher Bergbau durch Dritte oder Bergbau vor der Anlegung von zeichnerischen Unterlagen (sog. „Uraltbergbau“) im tagesnahen Bereich umgegangen sein kann. Daher wird das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 b in der Planzeichnung gekennzeichnet als Fläche, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs, 5 BauGB). Ergänzend wird folgende textliche Kennzeichnung vorgenommen: Sollten innerhalb des Plangebietes im tagesnahen Bereich möglicherweise Hohlräume und/oder Verbruchzonen infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder aber sog. Uraltbergbaus vorhanden sein, können diese eine Absenkung oder einen Einsturz der Tagesoberfläche zur Folge haben. Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung des o. g. Bergbaus ist ein Gutachter einzuschalten und die Standsicherheit nachzuweisen.“ 5.5 Hinweise 5.5.1 Kampfmittelbeseitigung Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines beim Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde bekannten Bombenabwurfgebietes oder einer FLAK-Stellung. Ein Luftbildauswertung oder eine Sondierung ist daher nicht erforderlich. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 14 von 18 Stadt Bochum Sollte erst bei einer Veränderung der Erdoberfläche der Verdacht auf Kampfmittelfunde aufkommen, sind die vorgesehenen Bauvorhaben nur mit besonderer Vorsicht weiterzuführen, da das Vorhandensein von Kampfmitteln nie völlig ausgeschlossen werden kann. Weist der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände festgestellt, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst über die Feuerwehr bzw. über die Polizei zu verständigen. 5.5.2 Bodenbelastungen Gemäß Gutachten zur Baugrundbeurteilung und abfallwirtschaftlicher Erstbewertung von Aushubböden (Geoconsult, Juli 2010) sind in Teilbereichen der geplanten Neubauten aufgefüllte Böden/Materialien vorhanden, die aufgrund ihres Belastungspotentials nur bedingt wiederverwertet bzw. sogar entsorgt werden müssen. Aus diesem Grund sind sämtliche Erdarbeiten im Rahmen des Bauvorhabens gutachterlich zu begleiten und in einem Abschlussbericht zu dokumentieren. Sollte extern angelieferter Boden angeliefert werden, muss dieser den Vorsorgewerten der BBodSchV entsprechen. Eine entsprechende Analytik hierzu ist dem Umwelt- und Grünflächenamt einzureichen. Die Mächtigkeit der durchwurzelbaren Vegetationsschicht ist in Abhängigkeit vom Bewuchs gemäß BBodSchV festzulegen. 5.5.3 Bodenschutz Es ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden beachtet werden muss. Im Rahmen einer Bebauung ist ein schonender Umgang mit den Böden sicherzustellen und die Versiegelung zu minimieren um die Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten. Weiterhin sind die Anforderungen des § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht sowie das zur Konkretisierung der im § 12 BBodSchV enthaltenen Anforderungen erarbeitete Merkblatt 44 des damaligen Landesumweltamtes (heute LANUV) zu beachten. Sofern im Rahmen der Baumaßnahme Auffüllungsmaterialien anfallen sind diese vom gewachsenen Boden zu trennen. Es gilt zu beachten, dass eine saubere Trennung der Materialien erfolgt, damit eine Vermischung und Verschlechterung der Materialien auszuschließen ist. 5.5.4 Methanausgasungen Das Plangebiet liegt grundsätzlich in der Zone 0 der Karte der potentiellen Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000; überarbeitet im April 2005). Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 15 von 18 Stadt Bochum Gemäß dem Gutachten “Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum” sind in diesem Bereich nach dem bisherigen Kenntnisstand kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen nicht zu erwarten. Grundsätzlich muss im Bereich der Tagesöffnungen aller verlassenen Schächte des Steinkohlenbergbaus mit Methan(CH4)-Zuströmungen gerechnet werden. 5.5.5 Entwässerung Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der KA Bochum-Ölbachtal. Die Entwässerung des Bauvorhaben erfolgt über das Entwässerungssystem der Ruhr-Universität Bochum. Das anfallende Niederschlagswasser wird nach Maßgabe der nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz erteilten Erlaubnis über Regenklärund Regenrückhaltebecken in den Lottenbach und seine Nebengewässer eingeleitet. Die Planung der Bebauungsplanes. Regenwasserrückhaltung ist nicht Gegenstand dieses 5.5.6 Bodendenkmäler Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.:02761/93750; Fax:02762/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG NW). 6. Bisherige ortsbaurechtliche Festsetzungen Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes bleiben die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 280 bestehen, soweit durch den Bebauungsplan Nr. 280 b keine anderen Festsetzungen getroffen werden. Anzuwenden ist hier zukünftig ausschließlich die BauNVO 1990. 7. Umweltbelange Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der RuhrUniversität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden ökologisch wertvolle Waldflächen in Anspruch genommen. Nach Rücknahme des Plangebietes sind sind keine Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmale betroffen. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 16 von 18 Stadt Bochum Für das nunmehr auf den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 280 zurückgenommene Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 280 b ist der Eingriff als bereits erfolgt anzusehen durch die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 280 (§ 1 a Abs. 3 BauGB). In diesem Bereich waren bereits Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zulässig sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig waren oder zugelassen werden konnten. Somit sind die Waldflächen bereits planerisch vorbelastet. Da jedoch mit dem Landesforstgesetz von 1970 die Belange des Waldes auf die Ebene der Bauleitplanung erhoben wurden, der Bebauungsplan Nr. 280 jedoch vor 1970 in Kraft trat, wurden zu diesem Zeitpunkt die Belange des Waldes noch nicht berücksichtigt. Daher muss der Eingriff nunmehr ausgeglichen werden. Für die Inanspruchnahme der Waldfläche ist nach Maßgabe des Landesbetriebes Wald und Holz NRW eine Kompensation im Flächenverhältnis von 1:3 erforderlich (somit stehen 2,2 ha Eingriffsflächen 6,6 ha Kompensationsflächen gegenüber). Die Wiederaufforstung wird in Absprache mit den Fachämtern und der Forstbehörde auf geeigneten Flächen des BLB in Universitätsnähe erfolgen. Zur Wahrung der Bestimmungen des Artenschutzes und zur Darstellung der Umweltverträglichkeit der Planung wurden folgende Gutachten erarbeitet:  Artenschutzprüfung (ASP), Büro Viebahn - Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten  Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn - Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten  Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 280 b - Westliche Erweiterung der RUB 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 280 -, Büro Viebahn - Sell, Landschaftsplanung und Gewässerentwicklung, Bodenborn 22, 58452 Witten Die Kompensation der Eingriffe in die Waldflächen wird auf Basis der v.g. Gutachten erfolgen auf geeigneten Flächen des BLB im Umfeld der Universität. Es wurden bereits mehrere geeignete Flächen ermittelt, die im weiteren Verfahren mit den entsprechenden Behörden und Fachämtern abzustimmen sind. Zur Sicherung der Durchführung der Maßnahmen wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Das Plangebiet des B-Plans 280 b befindet sich nicht in der Nähe einer Messstation für Luftschadstoffe. Es wurden auch keine Luftschadstoffberechnungen im Rahmen des Online-Screenings des Landes NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, LANUV) durchgeführt. Das Plangebiet liegt nicht in der Bochumer Umweltzone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost). Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden keine Lärmprobleme festgestellt (Quelle: Lärmkarten der Stadt Bochum auf www.umgebungslaerm.nrw.de Stand Mai 2008). Diese Stellungnahme zur Lärmthematik basiert ausschließlich auf den Ergebnissen der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (bzw. § 47 BImSchG, Umsetzung in deutsches Recht). Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 17 von 18 8. Stadt Bochum Erschließung Das Plangebiet wird über die innere Erschließung der Ruhr-Universität Bochum erschlossen. Mit der nordwestlich der Ruhr-Universität verlaufenden Universitätsstraße, die in nordöstlicher Richtung zur Anschlussstelle Querenburg der Autobahn 43 führt, ist der Anschluss an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz gegeben. Das Plangebiet ist durch die unmittelbar an der Universität gelegene Haltestelle RuhrUniversität der Linien SB67, 320, 346, 356, 372, 375, 376 und 377 sowie durch die U 35 an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die durch das Plangebiet laufende private Erschließungsstraße wird eventuell verlegt werden. Die genaue Lage kann erst nach Vorliegen eines Entwurfes für das GDGebäude bestimmt werden. Sie wird aber innerhalb des Plangebietes liegen. 9. Flächenbilanz Sondergebiet Ruhr-Universität: 10. 2,5 ha Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan ermöglicht die Erweiterung der RUB nach Westen und ist Teil der umfassenden Campussanierung, mit der die Universität den Bedürfnissen der an einen modernen, effizienten Forschungs- und Lehrbetrieb entsprechen kann. Die Erweiterung der Gebäudereihe G kann daher auf der Grundlage des ursprünglichen Zuordnungsschemas der RUB erfolgen, und den Einrichtungen in der Mitte des Campus im Prinzip der Reihung angegliedert werden. Dadurch besteht ein enger räumlicher Zusammenhang mit den anderen Lehrund Forschungseinrichtungen der geistesund gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. den Fakutätsbibliotheken. So werden optimale Studien- und Forschungsbedingungen geschaffen. Im Zusammenhang mit den weiteren Modernisierungsmaßnahmen auf dem Campus-Gelände, insbesondere auch der Neuordnung der Zentralachse werden auf diese Weise die Voraussetzungen für die Bestrebungen der RUB im Bereich der Exzellenzinitiative verbessert und der Wissenschaftsstandort Bochum gestärkt. Durch den Bebauungsplan wird sowohl den Belangen des Denkmalschutzes als auch der gemäß Masterplan angestrebten Öffnung der RUB nach Süden und der Anbindung an die Landschaft Rechnung getragen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ost-West-Achse der RuhrUniversität in Richtung Westen erweitert. Hierzu werden bislang unversiegelte Freiflächen, zum Teil auch Waldflächen in Anspruch genommen. Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit artenspezifischen Konfliktanalysen und Hinweisen für notwendige Artenschutzmaßnahmen wurde durchgeführt. Eine Flächenanayse für die Kompensationsmaßnahmen liegt vor. Es besteht die Möglichkeit, bilanziell die Eingriffe in Forst, Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren. Anlage 3 zur Vorlage Nr.: 20102154 Seite 18 von 18 Stadt Bochum Die Kompensationsflächen werden im weiteren Bebauungsplanverfahren definiert und vorgestellt werden. Die Verpflichtung zur fristgerechten Durchführung der Maßnahmen soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.