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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92), 66 412 (16 90) Vorlage Nr. 20101914 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Prüfauftrag des Rates in der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates am 28.01.2010 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 793 - Universitätsstraße / Nordhausen-Ring - (am 28.01.2010 als Satzung beschlossen) hier: Entwässerungskonzept und Verkehrssituation Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 26.10.2010 Anlagen Übersichtsplan zur Entwässerung Übersichtsplan zur Entwässerung Wortlaut Am 28.01.2010 hat der Rat der Stadt Bochum den Bebauungsplan Nr. 793 Universitätsstraße / Nordhausen-Ring - entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage Nr. 20092384 als Satzung beschlossen. Damit wurde für den Bebauungsplan grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der der Planung zugrunde gelegten Fachkonzepte (Entwässerung, Verkehrserschließung etc.) anerkannt. Gleichzeitig wurde jedoch einvernehmlich eine Überprüfung und Optimierung - des Entwässerungskonzeptes entsprechend der Beschlussvorlage in der Bezirksvertretung Süd sowie der Verkehrssituation im Bereich Universitätsstraße im Hinblick auf die künftige Verkehrsentwicklung befürwortet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92), 66 412 (16 90) Vorlage Nr. 20101914 Der Bitte des Rates entsprechend wurde daher sowohl das Entwässerungskonzept als auch die Verkehrssituation überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen durch die Verwaltung lauten wie folgt: I. Entwässerungskonzept für den Stadtbezirk Bochum - Süd Bebauungsplan Nr. 793 - Universitätsstraße / Nordhausen Ring Sowohl das im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 793 anfallende Schmutz- als auch das dort anfallende Regenwasser wird auf die vorhandenen Kanäle in der Universitäts- sowie in der Friedrich-Harkort-Straße aufgeteilt. Dabei werden je drei Viertel der jeweiligen Abwassermenge in die Kanäle in der Universitätsstraße und ein Viertel auf die Kanäle in der Friedrich-Harkort-Straße eingeleitet. In beiden Fällen verbleibt das Abwasser im Einzugsgebiet der Emscher. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der vorhandenen Mischwasserkanäle wird das im Plangebiet anfallende Regenwasser zunächst zurückgehalten und anschließend so stark gedrosselt in die vorhandenen Kanäle eingeleitet, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Kanäle nicht überschritten werden. Die Rückhaltung erfolgt über eine Zwischenspeicherung auf den Dachflächen der geplanten Bebauung im Bereich des ehemaligen Steinbruchgeländes, über Stauraumkanäle sowie über ein Regenrückhaltebecken zur Pufferung der Wassermengen bei stärkeren Regenereignissen. Die Menge des eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers mit zusammen ca. 18 l/s (davon ca. 3 l/s Schmutzwasser und ca. 15 l/s Regenwasser) in die Universitätsstraße und mit zusammen ca. 6 l/s (davon ca. ca. 1 l/s Schmutzwasser und ca. 5 l/s Regenwasser) in die Friedrich-Harkort-Straße führen nicht zur Überlastung des bestehenden Kanalnetzes. Bebauungsplan Nr. 890 - Wasserstraße / Paulstraße Durch das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 890 verläuft eine Wasserscheide. Das Plangebiet teilt sich daher entwässerungstechnisch in zwei Einzugsgebiete auf: nördlich zur Emscher und südlich zur Ruhr. Die zukünftige Entwässerung ist daher dementsprechend auf diese beiden Einzugsgebiete auszurichten. Das anfallende Schmutzwasser wird zur Wasserstraße (Einzugsgebiet der Emscher) und in den Kanal der Stoodtstraße (Einzugsgebiet der Ruhr) aufgeteilt. Dabei ist der Schmutzwasseranteil grundsätzlich so gering, dass dieser keinen Einfluss auf die hydraulische Belastung der Kanäle in den o. g. Straßen hat. Das im Plangebiet anfallende Regenwasser wird - wie auch beim Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 793 - zunächst zurückgehalten und anschließend gedrosselt in die vorhandenen Kanäle eingeleitet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92), 66 412 (16 90) Vorlage Nr. 20101914 Dies sind in diesem Fall die Mischwasserkanäle in der Wasserstraße (Einzugsgebiet der Emscher) und der Stoodtstraße (Einzugsgebiet der Ruhr). Wie beim Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 793 führen die Einleitungsmengen des Regenwassers von ca. 14 l/s in die Wasserstraße und ca. 9 l/s in die Stoodtstraße (Einzugsgebiet der Ruhr) nicht zur Überlastung des bestehenden Kanalnetzes. Für die Rückhaltung 30-jähriger Regenereignisse müssen auf den jeweiligen Grundstücken entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, z. B. durch Speichervolumina auf Flachdächern oder anderen Rückhaltemaßnahmen auf den privaten Grundstücken, so dass auch in diesen Fällen die Kapazitäten der vorhandenen Kanäle nicht überschritten werden. Fazit Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Entwässerungssituation im Zuge der Umsetzung der beiden v. g. Bebauungspläne nicht verschärft, sondern im Gegenteil die Wassermenge in den vorhandenen Kanälen durch Rückhaltemaßnahmen und gedrosselte Einleitung so reduziert wird, dass das bestehende Kanalnetz - auch bei starken Regenereignissen - hydraulisch entlastet wird. II. Verkehrssituation im Bereich Universitätsstraße In das Planfeststellungsverfahrens für die A 44-Querspange ist auch die Anschlussstelle Nordhausen / Universitätsstraße einbezogen worden. Aufgrund der bekannten Leistungsfähigkeitsdefizite, die durch die Knotenpunktsgeometrie mitverursacht werden, ist im Verfahren von der Stadt Bochum eine Veränderung der Kreuzung gefordert worden. Entsprechende Vorschläge mit einer verkehrstechnischen Untersuchung eines Gutachters sind in das Verfahren eingebracht und im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt worden. Durch die veränderte Verkehrsführung - „amerikanisches Abbiegen“ (d. h. voreinander Abbiegen) - wird die Leistungsfähigkeit deutlich verbessert. Berücksichtigt ist hierbei auch die Vorrangschaltung der U 35. Zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Baulastträger A 44 / A 442) und der Stadt Bochum ist noch eine Vereinbarung über die Kostenteilung des Ausbaus des Knotens abzuschließen.