Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 92),
66 412 (16 90)
Vorlage Nr. 20101914
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Prüfauftrag des Rates in der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates am 28.01.2010
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 793 - Universitätsstraße / Nordhausen-Ring - (am 28.01.2010 als
Satzung beschlossen)
hier: Entwässerungskonzept und Verkehrssituation
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
26.10.2010
Anlagen
Übersichtsplan zur Entwässerung
Übersichtsplan zur Entwässerung
Wortlaut
Am 28.01.2010 hat der Rat der Stadt Bochum den Bebauungsplan Nr. 793 Universitätsstraße / Nordhausen-Ring - entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten
Beschlussvorlage Nr. 20092384 als Satzung beschlossen. Damit wurde für den
Bebauungsplan grundsätzlich die Funktionsfähigkeit der der Planung zugrunde gelegten
Fachkonzepte (Entwässerung, Verkehrserschließung etc.) anerkannt. Gleichzeitig wurde
jedoch einvernehmlich eine Überprüfung und Optimierung
-
des Entwässerungskonzeptes entsprechend der Beschlussvorlage in der
Bezirksvertretung Süd sowie
der Verkehrssituation im Bereich Universitätsstraße im Hinblick auf die künftige
Verkehrsentwicklung
befürwortet.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 92),
66 412 (16 90)
Vorlage Nr. 20101914
Der Bitte des Rates entsprechend wurde daher sowohl das Entwässerungskonzept als auch
die Verkehrssituation überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen durch die Verwaltung
lauten wie folgt:
I. Entwässerungskonzept für den Stadtbezirk Bochum - Süd
Bebauungsplan Nr. 793 - Universitätsstraße / Nordhausen Ring
Sowohl das im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 793 anfallende Schmutz- als auch das
dort anfallende Regenwasser wird auf die vorhandenen Kanäle in der Universitäts- sowie in
der Friedrich-Harkort-Straße aufgeteilt. Dabei werden je drei Viertel der jeweiligen
Abwassermenge in die Kanäle in der Universitätsstraße und ein Viertel auf die Kanäle in der
Friedrich-Harkort-Straße eingeleitet. In beiden Fällen verbleibt das Abwasser im
Einzugsgebiet der Emscher.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der vorhandenen Mischwasserkanäle wird das im
Plangebiet anfallende Regenwasser zunächst zurückgehalten und anschließend so stark
gedrosselt in die vorhandenen Kanäle eingeleitet, dass die zur Verfügung stehenden
Kapazitäten der Kanäle nicht überschritten werden. Die Rückhaltung erfolgt über eine
Zwischenspeicherung auf den Dachflächen der geplanten Bebauung im Bereich des
ehemaligen
Steinbruchgeländes,
über
Stauraumkanäle
sowie
über
ein
Regenrückhaltebecken zur Pufferung der Wassermengen bei stärkeren Regenereignissen.
Die Menge des eingeleiteten Schmutz- und Regenwassers mit zusammen ca. 18 l/s (davon
ca. 3 l/s Schmutzwasser und ca. 15 l/s Regenwasser) in die Universitätsstraße und mit
zusammen ca. 6 l/s (davon ca. ca. 1 l/s Schmutzwasser und ca. 5 l/s Regenwasser) in die
Friedrich-Harkort-Straße führen nicht zur Überlastung des bestehenden Kanalnetzes.
Bebauungsplan Nr. 890 - Wasserstraße / Paulstraße
Durch das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 890 verläuft eine Wasserscheide. Das
Plangebiet teilt sich daher entwässerungstechnisch in zwei Einzugsgebiete auf: nördlich zur
Emscher und südlich zur Ruhr. Die zukünftige Entwässerung ist daher dementsprechend auf
diese beiden Einzugsgebiete auszurichten.
Das anfallende Schmutzwasser wird zur Wasserstraße (Einzugsgebiet der Emscher) und in
den Kanal der Stoodtstraße (Einzugsgebiet der Ruhr) aufgeteilt. Dabei ist der
Schmutzwasseranteil grundsätzlich so gering, dass dieser keinen Einfluss auf die
hydraulische Belastung der Kanäle in den o. g. Straßen hat.
Das im Plangebiet anfallende Regenwasser wird - wie auch beim Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 793 - zunächst zurückgehalten und anschließend gedrosselt in die
vorhandenen Kanäle eingeleitet.
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TOP/akt. Beratung
61 31 (12 92),
66 412 (16 90)
Vorlage Nr. 20101914
Dies sind in diesem Fall die Mischwasserkanäle in der Wasserstraße (Einzugsgebiet der
Emscher) und der Stoodtstraße (Einzugsgebiet der Ruhr). Wie beim Plangebiet des
Bebauungsplanes Nr. 793 führen die Einleitungsmengen des Regenwassers von ca. 14 l/s
in die Wasserstraße und ca. 9 l/s in die Stoodtstraße (Einzugsgebiet der Ruhr) nicht zur
Überlastung des bestehenden Kanalnetzes.
Für die Rückhaltung 30-jähriger Regenereignisse müssen auf den jeweiligen Grundstücken
entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, z. B. durch Speichervolumina auf
Flachdächern oder anderen Rückhaltemaßnahmen auf den privaten Grundstücken, so dass
auch in diesen Fällen die Kapazitäten der vorhandenen Kanäle nicht überschritten werden.
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Entwässerungssituation im
Zuge der Umsetzung der beiden v. g. Bebauungspläne nicht verschärft, sondern im
Gegenteil die Wassermenge in den vorhandenen Kanälen durch Rückhaltemaßnahmen
und gedrosselte Einleitung so reduziert wird, dass das bestehende Kanalnetz - auch bei
starken Regenereignissen - hydraulisch entlastet wird.
II. Verkehrssituation im Bereich Universitätsstraße
In das Planfeststellungsverfahrens für die A 44-Querspange ist auch die Anschlussstelle
Nordhausen / Universitätsstraße einbezogen worden. Aufgrund der bekannten
Leistungsfähigkeitsdefizite, die durch die Knotenpunktsgeometrie mitverursacht werden, ist
im Verfahren von der Stadt Bochum eine Veränderung der Kreuzung gefordert worden.
Entsprechende Vorschläge mit einer verkehrstechnischen Untersuchung eines Gutachters
sind in das Verfahren eingebracht und im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt worden.
Durch die veränderte Verkehrsführung - „amerikanisches Abbiegen“ (d. h. voreinander
Abbiegen) - wird die Leistungsfähigkeit deutlich verbessert. Berücksichtigt ist hierbei auch
die Vorrangschaltung der U 35.
Zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Baulastträger A 44 / A 442) und der Stadt
Bochum ist noch eine Vereinbarung über die Kostenteilung des Ausbaus des Knotens
abzuschließen.