Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:09
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20102041
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7, 41 GO
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Rat
Anlagen
Pläne Bezirk VI
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
67 32 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20102041
Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle
öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den
dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche
Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder
Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie
nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden
Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung
Berücksichtigung.
Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 27. Änderungssatzung vom 18.12.2009
aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind
nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig.
Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft:
Reinigungsklasse
Reinigung wöchentlich
Fahrbahn
Gehweg
Anliegerstraßen:
A
B
B1
B2
B3
B6
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen:
C
C1
C2
C3
C6
einmal
Einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen:
D
D1
D2
D3
D6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Für Neueinträge, Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden
sollen oder Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage 2 Stadtgrundkarten- oder Stadtplan-
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ausschnitte beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind.
1. Neueinstufung
Der Verbindungsweg zwischen Elsa-Brändström-Straße in Höhe Haus Nr. 15/17 und
Matthäusstraße ist gewidmet und kann in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden.
1.1
Wortlaut
vorgesehene Reinigungsklasse
Elsa-Brändström-StraßeB
Verbindungsweg in Höhe Haus Nr.
15/17 zur Matthäusstraße
2. Allgemeine Berichtigung
Die Stichstraße Surenfeldstraße in Höhe Haus Nr. 7 ist nicht öffentlich gewidmet. Zur Klarstellung
wird der Eintrag im Straßenverzeichnis ergänzt.
Bisheriger Wortlaut
2.1
Surenfeldstraße von
Hattinger Straße bis
Wuppertaler Straße
Bisherige
Vorgesehene
Neuer Wortlaut
ReinigungsReinigungsklasse
klasse
B1
B1
Surenfeldstraße von
Hattinger Straße bis
Wuppertaler Straße , außer
Stich in Höhe Haus Nr. 7
3. Umstufungen
Die Reinigungsklasse der Deimkestraße ist entsprechend der veränderten Verkehrs-bedeutung
anzupassen.
Die bisherige Reinigungsverpflichtung der angrenzenden Grundstückseigentümer für den
Abschnitt Hilligenstraße von Haus Nr. 7 bis Halfmannswiese soll zurückgenommen werden.
Außerdem ist der Wortlaut anhand der örtlichen Gegebenheiten zu korrigieren, da Haus Nr. 7 nicht
existiert.
Bisheriger Wortlaut
3.1
Deimkestraße
Bisherige
Neuer Wortlaut
Reinigungsklasse
B2
Deimkestraße
-von Welperstraße bis
Wuppertaler Straße
-von Wuppertaler Straße
bis Am Sonnenberg
Vorgesehene
Reinigungsklasse
C2
B2
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67 32 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20102041
3.2
3.3
Hilligenstraße von
Hattinger Straße bis
Haus Nr. 5
Hilligenstraße von
Haus Nr. 7 bis
Halfmannswiese
B2
Hilligenstraße von
Hattinger Straße bis
einschl. Haus Nr. 5
Hilligenstraße nach Haus
Nr. 5 bis Halfmannswiese
A
B2
B
4. Abgelehnte Anträge auf Umstufung
Für die nachfolgend aufgeführten Straße haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse
gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung
nicht zugestimmt werden.
Straße
4.1
Langenberger
Straße
4.2
Blumenfeldstraße
bisherige
Einstufung
B1
C2
beantragte
Einstufung
B
C1
Ablehnungsbegründung
Beidseitig
gut
ausgebaute
Gehwege
vorhanden,
Übertagung nicht erforderlich
Anpassen an das bestehende
Reinigungsgebiet
und
den
weiteren Verlauf der Straße,
Bedeutung,
Nutzung
und
Erfahrung
über
den
Verschmutzungsgrad in dem
gesamten
Straßenlauf
begründen auch gegenüber
abgehenden
Nebenstraßen
weiterhin
die
zweimalige
Reinigung
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20102041
Bezeichnung der Vorlage
Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Das Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - wird wie folgt
geändert:
1.
Neueinstufung
1.1
Der fußläufige Weg „Elsa-Brändström-Straße- Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur
Matthäusstraße“ wird in Reinigungsklasse „B “ eingestuft.
2.
Allgemeine Berichtigung
2.1
Der Wortlaut „Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße = B 1“ wird
geändert in „Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße, außer Stich in Höhe
Haus Nr. 7 = B 1“.
3.
Umstufungen
3.1
Der Wortlaut „Deimkestraße = B 2“ entfällt.
Er wird geändert in „Deimkestraße von Welperstraße bis Wuppertaler Straße = C 2“ und
„Deimkestraße von Wuppertaler
Straße bis Am Sonnenberg = B 2“.
3.2
Der Wortlaut „Hilligenstraße von Hattinger Straße bis Haus Nr. 5 = B 2“ entfällt.
Er wird geändert in „Hilligenstraße von Hattinger Straße bis einschließlich Haus Nr. 5 = B
2“.
3.3
Der Wortlaut „Hilligenstraße von Haus Nr. 7 bis Halfmannswiese= A“ entfällt.
Er wird ersetzt durch „Hilligenstraße nach Haus Nr. 5 bis Halfmannswiese = B“.