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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20102041 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest Rat Anlagen Pläne Bezirk VI Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 TOP/akt. Beratung 67 32 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20102041 Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung Berücksichtigung. Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 27. Änderungssatzung vom 18.12.2009 aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig. Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft: Reinigungsklasse Reinigung wöchentlich Fahrbahn Gehweg Anliegerstraßen: A B B1 B2 B3 B6 einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen: C C1 C2 C3 C6 einmal Einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen: D D1 D2 D3 D6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Für Neueinträge, Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage 2 Stadtgrundkarten- oder Stadtplan- Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20102041 ausschnitte beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind. 1. Neueinstufung Der Verbindungsweg zwischen Elsa-Brändström-Straße in Höhe Haus Nr. 15/17 und Matthäusstraße ist gewidmet und kann in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. 1.1 Wortlaut vorgesehene Reinigungsklasse Elsa-Brändström-StraßeB Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur Matthäusstraße 2. Allgemeine Berichtigung Die Stichstraße Surenfeldstraße in Höhe Haus Nr. 7 ist nicht öffentlich gewidmet. Zur Klarstellung wird der Eintrag im Straßenverzeichnis ergänzt. Bisheriger Wortlaut 2.1 Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße Bisherige Vorgesehene Neuer Wortlaut ReinigungsReinigungsklasse klasse B1 B1 Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße , außer Stich in Höhe Haus Nr. 7 3. Umstufungen Die Reinigungsklasse der Deimkestraße ist entsprechend der veränderten Verkehrs-bedeutung anzupassen. Die bisherige Reinigungsverpflichtung der angrenzenden Grundstückseigentümer für den Abschnitt Hilligenstraße von Haus Nr. 7 bis Halfmannswiese soll zurückgenommen werden. Außerdem ist der Wortlaut anhand der örtlichen Gegebenheiten zu korrigieren, da Haus Nr. 7 nicht existiert. Bisheriger Wortlaut 3.1 Deimkestraße Bisherige Neuer Wortlaut Reinigungsklasse B2 Deimkestraße -von Welperstraße bis Wuppertaler Straße -von Wuppertaler Straße bis Am Sonnenberg Vorgesehene Reinigungsklasse C2 B2 Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 TOP/akt. Beratung 67 32 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20102041 3.2 3.3 Hilligenstraße von Hattinger Straße bis Haus Nr. 5 Hilligenstraße von Haus Nr. 7 bis Halfmannswiese B2 Hilligenstraße von Hattinger Straße bis einschl. Haus Nr. 5 Hilligenstraße nach Haus Nr. 5 bis Halfmannswiese A B2 B 4. Abgelehnte Anträge auf Umstufung Für die nachfolgend aufgeführten Straße haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung nicht zugestimmt werden. Straße 4.1 Langenberger Straße 4.2 Blumenfeldstraße bisherige Einstufung B1 C2 beantragte Einstufung B C1 Ablehnungsbegründung Beidseitig gut ausgebaute Gehwege vorhanden, Übertagung nicht erforderlich Anpassen an das bestehende Reinigungsgebiet und den weiteren Verlauf der Straße, Bedeutung, Nutzung und Erfahrung über den Verschmutzungsgrad in dem gesamten Straßenlauf begründen auch gegenüber abgehenden Nebenstraßen weiterhin die zweimalige Reinigung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20102041 Bezeichnung der Vorlage Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Das Straßenverzeichnis - Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - wird wie folgt geändert: 1. Neueinstufung 1.1 Der fußläufige Weg „Elsa-Brändström-Straße- Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur Matthäusstraße“ wird in Reinigungsklasse „B “ eingestuft. 2. Allgemeine Berichtigung 2.1 Der Wortlaut „Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße = B 1“ wird geändert in „Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße, außer Stich in Höhe Haus Nr. 7 = B 1“. 3. Umstufungen 3.1 Der Wortlaut „Deimkestraße = B 2“ entfällt. Er wird geändert in „Deimkestraße von Welperstraße bis Wuppertaler Straße = C 2“ und „Deimkestraße von Wuppertaler Straße bis Am Sonnenberg = B 2“. 3.2 Der Wortlaut „Hilligenstraße von Hattinger Straße bis Haus Nr. 5 = B 2“ entfällt. Er wird geändert in „Hilligenstraße von Hattinger Straße bis einschließlich Haus Nr. 5 = B 2“. 3.3 Der Wortlaut „Hilligenstraße von Haus Nr. 7 bis Halfmannswiese= A“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Hilligenstraße nach Haus Nr. 5 bis Halfmannswiese = B“.