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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:10

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 897 - Bockholtstraße hier: Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Nord Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 27.10.2010 27.10.2010 akt. Beratung Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung, Anlage 4: Übersichtskarte, Anlage 5: Planzeichnung des Bebauungsplanes, Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20102047 Stadtamt 61 31 (25 94) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 1. Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplans Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 157 von 1965, der überwiegend Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung -Schulefestsetzt. Bei dem Plangebiet handelt es sich größtenteils um ein ehemaliges Schulgrundstück. Das Schulgebäude wurde nach mehrjährigem Leerstand im Juli 2005 abgerissen. Ein Teil des Geländes (entlang der Bockholtstraße) wurde bereits veräußert. Dort wurde in den letzten Jahren ein Doppel- und ein Einzelhaus gebaut. Erklärtes Ziel der Stadt Bochum ist es, das ungenutzte Gelände zu Wohnbauland zu entwickeln. Die Entwicklung des Plangebiets ist Bestandteil des am 23.10.2008 beschlossenen “Wohnbaulandkonzepts Bochum”, dass zur Deckung des Wohnraumbedarfs für breite Schichten der Bochumer Bevölkerung aufgestellt wurde. Für die geplante Zielsetzung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbaulandflächen. 2. Plangebiet Das Plangebiet hat eine Größe von 0,8 ha und erstreckt sich in Bochum-Kirchharpen zwischen der Bebauung an der Bockholtstraße (nördlich der Häuser 5 – 11) und dem Kirchharpener Bach, dessen Böschungskante die nördliche Grenze des Geltungsbereiches darstellt. Es liegt am Rande des Kirchharpener Siedlungsgebietes. Nach Süden, Osten und Westen grenzt Wohnbebauung an das Plangebiet. Nördlich des Baches endet der bebaute Bereich mit einer Sportanlage, darüber hinaus schließt sich landwirtschaftliche Nutzfläche an. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich in geringer Entfernung hinter der Wohnbebauung entlang der Gerther Straße das Bockholter Waldgebiet. Bei dem Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um den ehemaligen Standort einer Schule, einschl. des Schulparks, der etwa 1,5 Meter tiefer liegt als die ehemals bebaute Fläche. Im südlichen Bereich liegen noch Schotter und Abbruchreste des Schulhauses. Nördlich ist das Fundament eines alten Gebäudes vorhanden. Es ist überwiegend von Moos bedeckt. Auch auf dem Schotter hat sich großflächig Moos ausgebreitet. Der südliche Bereich dieser Teilfläche grenzt an die Neubebauung und hat einen wiesenartigen Charakter. Die Oberfläche ist weitgehend schotterfrei. Westlich und östlich des ehemaligen Schulgeländes befinden sich Nutz- und Ziergärten, wobei letztere das Bild bestimmen. Innerhalb des Plangebiets wurden 28 Einzelbäume erfasst, überwiegend im Alter von 50 - 70 Jahren. Durch fehlende Pflege und zum Teil geringe Abstände sind im unteren Bereich der Bäume fast durchgängig tote Äste festzustellen. Direkt unter den Bäumen wachsen zum Teil Sträucher. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 Etwa 5 m südlich des Kirchharpener Baches verläuft in Ost-West-Richtung ein schmaler Weg, der das Haus 229 an der Gerther Straße mit den Kleingärten an der Ostseite des Geltungsbereiches verbindet. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der überwiegende Teil des Planbereiches soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Zudem soll der Bebauungsplan die notwendigen Verkehrsflächen, sowie öffentliche und private Grünflächen festsetzen. Die Festsetzung WA entspricht der Lage des Plangebietes, dessen Umfeld durch Wohnbebauung mit Mehr- und Einfamilienhäusern charakterisiert ist. Zudem ist die Festsetzung konform mit den Zielvorstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes, der das Gebiet als Wohnbaufläche darstellt, sowie der beschlossenen Prioritätenliste des beschlossenen Wohnbaulandkonzepts. Die ansonsten in WA-Gebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen, da diese Nutzungen nicht mit der Bebauungsund Nutzungsstruktur vereinbar sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird in dem Bebauungsplan durch die Festsetzung der maximalen Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Zahl der zulässigen Vollgeschosse definiert. Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen Rahmens, der eine Umsetzung des Plankonzeptes garantiert und gleichzeitig Spielraum für mögliche Anpassungsmaßnahmen lässt. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen. Im Übrigen werden die Festsetzungen durch örtliche Bauvorschriften (z. B. Dachform/ Dachneigung/Dacheindeckung/ etc.) ergänzt. Ziel dieser Festsetzungen ist die gestalterische Integration der baulichen Anlagen in das örtliche Umfeld sowie die Entwicklung eines städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes des Wohnquartiers. Hierbei sollen städtebaulich erforderliche und maßvolle Mindestanforderungen an die Gestalt der Gebäude gestellt werden, ohne die Gestaltungsund Baufreiheit der Grundstückseigentümer übermäßig einzuschränken. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan gewährleistet. Negative verkehrliche Auswirkungen im umliegenden Straßennetz sind wegen der geringen Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Eine ausreichende Anzahl privater und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 öffentlicher Stellplätze für die neuen Bewohner ist über das städtebauliche Konzept sichergestellt. Damit bleiben die Belange der Nachbarschaft in Bezug auf neue Belastungen durch Verkehrszunahme und ruhenden Verkehr gewahrt. Im Rahmen einer Umweltprüfung wurden keine geschützten Biotope im Plangebiet vorgefunden. Die gutachterlichen Auswertungen ergaben zudem keine Hinweise auf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinsichtlich planungsrelevanter Arten. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum ist entsprechend anzuwenden, danach regelt sich u. a. auch die Ersatzpflanzung von Bäumen. 5. Bisheriges Planverfahren Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 25.08.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 897 - Bockholtstraße - und die Durchführung im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Durchführung im beschleunigten Verfahren ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Angesichts der Zielsetzung ist dies zweifellos gegeben. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat am 02.12.2009 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan durchzuführen. Sie erfolgte in der Zeit vom 25.01.2010 bis zum 25.02.2010. Die Planung wurde am 01.02.2010 im Rahmen einer Bürgerversammlung im Amtshaus Harpen, Harpener Hellweg 77, Bochum, erörtert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden u. a. folgende Punkte vorgetragen: • • • • • Forderung nach einer Umweltprüfung. Erhalt des Baumbestandes. Verkehrliche Anbindung wird als nicht ausreichend erachtet. Umgebung verkehrlich stark überlastet. Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes zur Tennisanlage. Des Weiteren sind private schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Die Schreiben der privaten Stellungnahmen sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 Darüber hinaus ging ein Schreiben ein, in dem Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung gegen den Bebauungsplan eingelegt wurde. Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung ist von der Befassung abzusehen, wenn für die Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind. In diesem Fall wird die Beschwerde im Bebauungsplanverfahren behandelt. Über die Behandlung der Stellungnahme entscheidet gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB der Rat der Stadt Bochum. In den Stellungnahmen wurde sich gegen eine Bebauung des Plangebiets und für den Erhalt der Grünfläche und des Baumbestandes ausgesprochen. Zudem wurde eine Umweltprüfung gefordert. Schließlich wird von einer starken Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnhäuser (drückendes Grundwasser, Probleme bei Neuvermietung durch verbauten Ausblick) ausgegangen. Östlich des Plangebiets entlang der/s Erschließungsstraße/Fußweges befindet sich ein Privatgrundstück. Ursprüngliches Ziel war es, das Grundstück einer baulichen Nutzung zuzuführen. Der Eigentümer hat jedoch mit Schreiben vom 09.08.2010 bekräftigt, dass er an einer Bebauung seines Grundstücks nicht interessiert ist. Daher wurde dieser Bereich als "private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung - Gartenland - festgesetzt. Durch die Rücknahme der Bauflächen wird der Eigentümer finanziell entlastet, da die Grünfläche hinsichtlich Erschließungsbeiträgen und Unterhaltungsaufwand anders als Bauflächen eingestuft wird. Zu den Stellungnahmen und Anregungen wurde im gesonderten Teil (Anlage 1 zu der Beschlussvorlage) Stellung bezogen. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzgutachten erstellt. Geschützte Biotope wurden im Plangebiet nicht vorgefunden. Zudem gab es hinsichtlich planungsrelevanter Arten keine Hinweise auf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum ist jedoch anzuwenden, danach regelt sich u. a. auch die Ersatzpflanzung von Bäumen. Dem Wunsch des Erhalts der Grünflächen wird durch die Festsetzung von großzügig bemessenden öffentlichen Grünflächen Rechnung getragen. Der Erhalt der gesamten Grünfläche, welche ohnehin noch mit Fundamentresten der alten Schule unterbrochen ist, kann nicht nachgekommen werden. Das Bebauungskonzept sieht im Übrigen eine lockere kleinteilige Bauweise mit großflächigen Grünbereichen vor. Eine verdichtete Bauweise ist hier nicht vorgesehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 Zur Beurteilung der Versickerung liegt ein Gutachten vor, mit dem Ergebnis, dass die ermittelten Durchlässigkeiten für eine oberflächennahe Versickerung ungeeignet sind. Es ist beabsichtigt, die Entwässerung des Oberflächenwassers über ein Trennsystem in ein Regenrückhaltebecken zu führen und von dort gedrosselt in den nördlich gelegenen Bachverlauf einzuleiten. Durch die Bebauung und dem zuvor angeführten Entwässerungssystem wird die Einleitung des Niederschlagwassers in das Grundwasser weitgehend verhindert. Insofern kommt es durch die geplante Nachverdichtung nicht zu zusätzlichen Wassermassen und damit auch nicht zu zusätzlich drückendem Grundwasser auf benachbarte Wohnhäuser. Der Wunsch der Nachbarn, einen unverbauten Blick ins Grüne zu haben, wird hinter dem Ziel einer städtebaulichen Entwicklung im Sinne des beschlossenen Wohnbaulandkonzepts zurückgestellt. Potentielle temporäre Beeinträchtigungen sind in diesem Zusammenhang als zumutbar anzusehen. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage 1 zur Vorlage zusammengefasst. Die für den Bebauungsplan bedeutsamen Hinweise wurden berücksichtigt und entsprechend im Bebauungsplan sowie der Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet. 6. Gutachten Im Rahmen der Planerarbeitung wurden folgende Gutachten/Berichte erstellt: ƒ Artenschutzrechtliche Voruntersuchung, erstellt durch die Biologische Station östliches Ruhrgebiet, Vinckestraße 91, 44623 Herne, April 2009. ƒ Gutachten zu Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser, erstellt durch das Ing.-Büro Schröder, Wasserstraße 27, 44803 Bochum, 21.04.2010. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 ƒ Lärmgutachten (Geräuschimmissionen durch eine Tennisanlage), erstellt durch das Ing.-Büro Uppenkamp & Partner, Kapellenweg 8, 48683 Ahaus, Juni 2009. ƒ Landschaftspflegerischer Begleitplan, erstellt durch das Ing.-Büro Viebahn und Sell, Mozartstraße 26, 48452 Witten ƒ Artenschutzrechtliche Prüfung, erstellt durch das Ing.-Büro Viebahn und Sell, Mozartstraße 26, 48452 Witten Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Zimmer 1.0.210, eingesehen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 94) Vorlage Nr.: 20102047 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 897 - Bockholtstraße hier: Auslegungsbeschluss Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 897 Bockholtstraße - in der Fassung vom 20.09.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Es wird folgender Entwurf der Begründung (Anlage 6) zum Bebauungsplan Nr. 897 beschlossen (§ 2 a Baugesetzbuch):