Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 897 - Bockholtstraße hier: Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
27.10.2010
27.10.2010
akt.
Beratung
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, Anlage 2: Kopien der
Stellungnahmen der TÖB, Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung, Anlage 4:
Übersichtskarte, Anlage 5: Planzeichnung des Bebauungsplanes, Anlage 6: Begründung zum
Bebauungsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20102047
Stadtamt
61 31 (25 94)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
1.
Anlass, Erfordernis und Ziel des Bebauungsplans
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 157 von 1965,
der überwiegend Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung -Schulefestsetzt. Bei dem Plangebiet handelt es sich größtenteils um ein ehemaliges
Schulgrundstück. Das Schulgebäude wurde nach mehrjährigem Leerstand im Juli 2005
abgerissen. Ein Teil des Geländes (entlang der Bockholtstraße) wurde bereits veräußert.
Dort wurde in den letzten Jahren ein Doppel- und ein Einzelhaus gebaut.
Erklärtes Ziel der Stadt Bochum ist es, das ungenutzte Gelände zu Wohnbauland zu
entwickeln.
Die Entwicklung des Plangebiets ist Bestandteil des am 23.10.2008 beschlossenen
“Wohnbaulandkonzepts Bochum”, dass zur Deckung des Wohnraumbedarfs für breite
Schichten der Bochumer Bevölkerung aufgestellt wurde.
Für die geplante Zielsetzung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbaulandflächen.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet hat eine Größe von 0,8 ha und erstreckt sich in Bochum-Kirchharpen
zwischen der Bebauung an der Bockholtstraße (nördlich der Häuser 5 – 11) und dem
Kirchharpener Bach, dessen Böschungskante die nördliche Grenze des Geltungsbereiches
darstellt. Es liegt am Rande des Kirchharpener Siedlungsgebietes. Nach Süden, Osten und
Westen grenzt Wohnbebauung an das Plangebiet. Nördlich des Baches endet der bebaute
Bereich mit einer Sportanlage, darüber hinaus schließt sich landwirtschaftliche Nutzfläche
an. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich in geringer Entfernung hinter der
Wohnbebauung entlang der Gerther Straße das Bockholter Waldgebiet.
Bei dem Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um den ehemaligen Standort einer
Schule, einschl. des Schulparks, der etwa 1,5 Meter tiefer liegt als die ehemals bebaute
Fläche. Im südlichen Bereich liegen noch Schotter und Abbruchreste des Schulhauses.
Nördlich ist das Fundament eines alten Gebäudes vorhanden. Es ist überwiegend von
Moos bedeckt. Auch auf dem Schotter hat sich großflächig Moos ausgebreitet. Der südliche
Bereich dieser Teilfläche grenzt an die Neubebauung und hat einen wiesenartigen
Charakter. Die Oberfläche ist weitgehend schotterfrei.
Westlich und östlich des ehemaligen Schulgeländes befinden sich Nutz- und Ziergärten,
wobei letztere das Bild bestimmen. Innerhalb des Plangebiets wurden 28 Einzelbäume
erfasst, überwiegend im Alter von 50 - 70 Jahren. Durch fehlende Pflege und zum Teil
geringe Abstände sind im unteren Bereich der Bäume fast durchgängig tote Äste
festzustellen. Direkt unter den Bäumen wachsen zum Teil Sträucher.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
Etwa 5 m südlich des Kirchharpener Baches verläuft in Ost-West-Richtung ein schmaler
Weg, der das Haus 229 an der Gerther Straße mit den Kleingärten an der Ostseite des
Geltungsbereiches verbindet.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der überwiegende Teil des Planbereiches soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Zudem soll der Bebauungsplan die
notwendigen Verkehrsflächen, sowie öffentliche und private Grünflächen festsetzen. Die
Festsetzung WA entspricht der Lage des Plangebietes, dessen Umfeld durch
Wohnbebauung mit Mehr- und Einfamilienhäusern charakterisiert ist. Zudem ist die
Festsetzung konform mit den Zielvorstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes,
der das Gebiet als Wohnbaufläche darstellt, sowie der beschlossenen Prioritätenliste des
beschlossenen Wohnbaulandkonzepts.
Die ansonsten in WA-Gebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Tankstellen und
Gartenbaubetriebe werden ausgeschlossen, da diese Nutzungen nicht mit der Bebauungsund Nutzungsstruktur vereinbar sind.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in dem Bebauungsplan durch die Festsetzung der
maximalen Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Zahl der
zulässigen Vollgeschosse definiert. Ziel ist die Schaffung eines städtebaulichen Rahmens,
der eine Umsetzung des Plankonzeptes garantiert und gleichzeitig Spielraum für mögliche
Anpassungsmaßnahmen lässt.
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept wird eine offene Bauweise festgesetzt. Die
Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch Baugrenzen.
Im Übrigen werden die Festsetzungen durch örtliche Bauvorschriften (z. B. Dachform/
Dachneigung/Dacheindeckung/ etc.) ergänzt. Ziel dieser Festsetzungen ist die
gestalterische Integration der baulichen Anlagen in das örtliche Umfeld sowie die
Entwicklung eines städtebaulichen und architektonischen Gesamtbildes des
Wohnquartiers.
Hierbei
sollen
städtebaulich
erforderliche
und
maßvolle
Mindestanforderungen an die Gestalt der Gebäude gestellt werden, ohne die Gestaltungsund Baufreiheit der Grundstückseigentümer übermäßig einzuschränken.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des
neu entstehenden Gebietes in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan gewährleistet.
Negative verkehrliche Auswirkungen im umliegenden Straßennetz sind wegen der geringen
Anzahl neuer Wohneinheiten nicht zu erwarten. Eine ausreichende Anzahl privater und
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
öffentlicher Stellplätze für die neuen Bewohner ist über das städtebauliche Konzept
sichergestellt. Damit bleiben die Belange der Nachbarschaft in Bezug auf neue
Belastungen durch Verkehrszunahme und ruhenden Verkehr gewahrt.
Im Rahmen einer Umweltprüfung wurden keine geschützten Biotope im Plangebiet
vorgefunden. Die gutachterlichen Auswertungen ergaben zudem keine Hinweise auf
Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinsichtlich planungsrelevanter Arten.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum ist entsprechend anzuwenden, danach regelt
sich u. a. auch die Ersatzpflanzung von Bäumen.
5.
Bisheriges Planverfahren
Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 25.08.2009 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 897 - Bockholtstraße - und die Durchführung im beschleunigten
Verfahren beschlossen.
Die Durchführung im beschleunigten Verfahren ist möglich, wenn ein Bebauungsplan für
die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere
Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Angesichts der Zielsetzung ist dies
zweifellos gegeben.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat am 02.12.2009 beschlossen, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
durchzuführen. Sie erfolgte in der Zeit vom 25.01.2010 bis zum 25.02.2010.
Die Planung wurde am 01.02.2010 im Rahmen einer Bürgerversammlung im Amtshaus
Harpen, Harpener Hellweg 77, Bochum, erörtert.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden u. a. folgende Punkte vorgetragen:
•
•
•
•
•
Forderung nach einer Umweltprüfung.
Erhalt des Baumbestandes.
Verkehrliche Anbindung wird als nicht ausreichend erachtet.
Umgebung verkehrlich stark überlastet.
Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes zur Tennisanlage.
Des Weiteren sind private schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Die Schreiben der
privaten Stellungnahmen sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung
beigefügt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
Darüber hinaus ging ein Schreiben ein, in dem Beschwerde gem. § 24 der
Gemeindeordnung gegen den Bebauungsplan eingelegt wurde.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung ist von der Befassung abzusehen, wenn für die
Behandlung des Sachverhaltes besondere Verfahren vorgeschrieben sind. In diesem Fall
wird die Beschwerde im Bebauungsplanverfahren behandelt. Über die Behandlung der
Stellungnahme entscheidet gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB der Rat der
Stadt Bochum.
In den Stellungnahmen wurde sich gegen eine Bebauung des Plangebiets und für den
Erhalt der Grünfläche und des Baumbestandes ausgesprochen. Zudem wurde eine
Umweltprüfung gefordert. Schließlich wird von einer starken Beeinträchtigung der
angrenzenden Wohnhäuser (drückendes Grundwasser, Probleme bei Neuvermietung
durch verbauten Ausblick) ausgegangen.
Östlich des Plangebiets entlang der/s Erschließungsstraße/Fußweges befindet sich ein
Privatgrundstück. Ursprüngliches Ziel war es, das Grundstück einer baulichen Nutzung
zuzuführen. Der Eigentümer hat jedoch mit Schreiben vom 09.08.2010 bekräftigt, dass er
an einer Bebauung seines Grundstücks nicht interessiert ist. Daher wurde dieser Bereich
als "private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung - Gartenland - festgesetzt. Durch die
Rücknahme der Bauflächen wird der Eigentümer finanziell entlastet, da die Grünfläche
hinsichtlich Erschließungsbeiträgen und Unterhaltungsaufwand anders als Bauflächen
eingestuft wird.
Zu den Stellungnahmen und Anregungen wurde im gesonderten Teil (Anlage 1 zu der
Beschlussvorlage) Stellung bezogen.
Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden ein landschaftspflegerischer
Begleitplan und ein Artenschutzgutachten erstellt. Geschützte Biotope wurden im
Plangebiet nicht vorgefunden. Zudem gab es hinsichtlich planungsrelevanter Arten keine
Hinweise auf Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum ist jedoch anzuwenden, danach regelt sich u. a.
auch die Ersatzpflanzung von Bäumen.
Dem Wunsch des Erhalts der Grünflächen wird durch die Festsetzung von großzügig
bemessenden öffentlichen Grünflächen Rechnung getragen. Der Erhalt der gesamten
Grünfläche, welche ohnehin noch mit Fundamentresten der alten Schule unterbrochen ist,
kann nicht nachgekommen werden.
Das Bebauungskonzept sieht im Übrigen eine lockere kleinteilige Bauweise mit
großflächigen Grünbereichen vor. Eine verdichtete Bauweise ist hier nicht vorgesehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
Zur Beurteilung der Versickerung liegt ein Gutachten vor, mit dem Ergebnis, dass die
ermittelten Durchlässigkeiten für eine oberflächennahe Versickerung ungeeignet sind. Es
ist beabsichtigt, die Entwässerung des Oberflächenwassers über ein Trennsystem in ein
Regenrückhaltebecken zu führen und von dort gedrosselt in den nördlich gelegenen
Bachverlauf einzuleiten.
Durch die Bebauung und dem zuvor angeführten Entwässerungssystem wird die Einleitung
des Niederschlagwassers in das Grundwasser weitgehend verhindert. Insofern kommt es
durch die geplante Nachverdichtung nicht zu zusätzlichen Wassermassen und damit auch
nicht zu zusätzlich drückendem Grundwasser auf benachbarte Wohnhäuser.
Der Wunsch der Nachbarn, einen unverbauten Blick ins Grüne zu haben, wird hinter dem
Ziel
einer
städtebaulichen
Entwicklung
im
Sinne
des
beschlossenen
Wohnbaulandkonzepts zurückgestellt. Potentielle temporäre Beeinträchtigungen sind in
diesem Zusammenhang als zumutbar anzusehen.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die abwägungsrelevanten schriftlichen Stellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage 1 zur
Vorlage zusammengefasst.
Die für den Bebauungsplan bedeutsamen Hinweise wurden berücksichtigt und
entsprechend im Bebauungsplan sowie der Begründung zum Bebauungsplan
eingearbeitet.
6.
Gutachten
Im Rahmen der Planerarbeitung wurden folgende Gutachten/Berichte erstellt:
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung, erstellt durch die Biologische Station östliches
Ruhrgebiet, Vinckestraße 91, 44623 Herne, April 2009.
Gutachten zu Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser, erstellt durch das
Ing.-Büro Schröder, Wasserstraße 27, 44803 Bochum, 21.04.2010.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 6
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
Lärmgutachten (Geräuschimmissionen durch eine Tennisanlage), erstellt durch das
Ing.-Büro Uppenkamp & Partner, Kapellenweg 8, 48683 Ahaus, Juni 2009.
Landschaftspflegerischer Begleitplan, erstellt durch das Ing.-Büro Viebahn und Sell,
Mozartstraße 26, 48452 Witten
Artenschutzrechtliche Prüfung, erstellt durch das Ing.-Büro Viebahn und Sell,
Mozartstraße 26, 48452 Witten
Die Gutachten können im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Technisches Rathaus,
Zimmer 1.0.210, eingesehen werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 94)
Vorlage Nr.: 20102047
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 897 - Bockholtstraße hier: Auslegungsbeschluss
Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 897 Bockholtstraße - in der Fassung vom 20.09.2010 ist einschließlich der Begründung öffentlich
auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Es wird folgender Entwurf der Begründung (Anlage 6) zum Bebauungsplan Nr. 897 beschlossen (§
2 a Baugesetzbuch):