Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 3.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 20102047
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11.02.2010
Protokoll zu der Bürgerversammlung am 01.02.2010 im Amtshaus Harpen, Harpener
Hellweg 77, Bochum
Zum Bebauungsplan Nr. 897 - Bockholtstraße -
Dauer der Bürgerversammlung:
18.00 Uhr-19.40 Uhr
Versammlungsleitung:
Frau Susanne Mantesberg
(Bezirksbürgermeisterin)
Vertreter der Verwaltung:
Herr Kai Müller, Herr Frank Krause
Anzahl weiterer Teilnehmer:
32 (siehe Teilnehmerliste)
Frau Mantesberq. Bezirksbürgermeisterin
Frau Mantesberg eröffnet die Versammlung, erläutert den geplanten Ablauf der
Bürgerversammlung und teilt den Anwesenden mit, dass im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nun die Möglichkeit besteht, am Planungsprozess mitzuwirken. Sie
weist darauf hin, dass in dieser Bürgeranhörung keine Beschlüsse gefasst werden, Beschlüsse
bleiben den politischen Gremien vorbehalten. Die Anwesenden wurden darauf aufmerksam
gemacht, dass während der Veranstaltung ein Aufnahmegerät zur Protokollierung mitläuft.
Herr Müller, Stadtplanunqs- und Bauordnungsamt
Herr Müller erklärt zunächst den Inhalt eines Bebauungsplans und erläutert anhand eines
Schemas den sachlichen und zeitlichen Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens nach dem
Baugesetzbuch (BauGB). Darüber hinaus werden die Ziele und Hintergründe des vom Rat
beschlossenen Wohnbaulandkonzepts erläutert. Anschließend wird den Anwesenden anhand
von Übersichtsplänen und Luftbildern das Plangebiet sowie das Bebauungskonzept vorgestellt.
Frau Wirostek
Sie äußert ihr Unverständnis und fragt nach, warum in diesem Verfahren keine Umweltprüfung
durchgeführt werden soll.
Herr Müller
Der Gesetzgeber hat das sogenannte beschleunigte Verfahren von Bebauungsplänen der
Innenentwicklung eingeführt, um so beispielsweise Brachflächen zügiger für eine
Nachverdichtung wieder nutzbar herzurichten. Das Planverfahren kann damit durchgeführt
werden, ohne dass eine formale Umweltprüfung und eine naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung erforderlich ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich nicht mit den Belangen
von Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutzbelangen auseinander gesetzt werden
muss.
Im Vorfeld wurde die Fläche daher durch die Biologische Station Östliches Ruhrgebiet zur
Erarbeitung einer ökologischen Ersteinschätzung mit Bestandserhebung für Flora und Fauna
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untersucht.
Die Untersuchung hat ergeben, dass keine planungsrelevanten Arten den Planungsraum
nutzen. Lediglich in einigen Bäumen wurden Nisthöhlen für Spechte gefunden, die auf das
Plangebiet jedoch nicht unbedingt angewiesen sind. Das Plangebiet weist nur eine Größe von
0,8 ha auf. Das Gebiet ist zu klein, um den gesamten Lebensraum von den planungsrechtlichen
Tierarten auszumachen. Es liegen keine Verbotstatbestände vor, die begründen würden, den
Bebauungsplan nicht aufzustellen.
Frau Wirostek
Sie ist Eigentümerin eines Wohnhauses an der Gerther Straße. Durch die geplante Bebauung
zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Mietverhältnisse aufgegeben werden, und in Folge
dessen die Mieteinnahmen ausbleiben werden. Übernimmt die Stadt die Ausfälle?
Herr Müller
Er macht deutlich, dass die Stadt die Mietausfälle natürlich nicht übernehmen kann.
Die Bebauung ist im übrigen in lockerer Bauweise und in einem ausreichenden Abstand zur
vorhandenen Bebauung vorgesehen. Er äußert daher sein Unverständnis, warum deshalb die
Mieter ausziehen sollten.
Frau Wirostek
Sie spricht die durchgeführte schallschutztechnische Untersuchung zur Verträglichkeit mit der
gegenüberliegenden Tennisanlage an und fragt nach, warum eine solche Untersuchung nicht in
Bezug auf die bestehenden Bebauungen erfolgt.
Herr Müller
Heute gelten bei neuen Planungen andere Rechtsvorschriften, als es noch in den siebziger
Jahren der Fall war.
Herr Kemper
Die Plangebietsfläche ist kein Innenbereich und auch keine Brachfläche. Seiner Meinung nach,
grenzt das Plangebiet nördlich an Landschaftsschutzgebiet.
Herr Müller
Unmittelbar angrenzend handelt es sich um Flächen der Landschaftsentwicklung. Der
festgesetzte Landschaftsschutz beginnt erst nördlich der Tennisanlage.
Herr Kemper
Folgende Bedenken werden geäußert und Fragen gestellt:
1.
Er sieht dort keinen Zusammenhang bebauter Ortsteile, sondern ordnet diesen Bereich eher
dem Außenbereich zu.
2.
Warum wird hier nicht die Baumschutzsatzung beachtet?
3.
4.
Er hält den Baumbestand für äußerst wertvoll und fragt, ob auch Bäume erhalten werden.
Er ist der Meinung, dass die verkehrliche Anbindung an die Bockholtstraße nicht den
heutigen Querschnitten entsprechen dürfte. Die Umgebung ist darüber hinaus bereits
verkehrlich stark überlastet.
5.
6.
Wie stellt sich der Stellplatzbedarf dar und wo sind Parkmöglichkeiten vorgesehen?
Er ist der Rechtsauffasssung, dass der existierende rechtsverbindliche Bebauungsplan
funktionslos ist, da die Schule nach Aufstellung des B-Plans nicht gebaut wurde. Anstelle
dessen sind heute an der Bockholstraße 3 Doppelhäuser enstanden.
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Herr Müller
Zu 1: Der Gesetzgeber spricht in erster Linie von Innenentwicklung, damit auch Bebauungspläne
aufgestellt werden können, wo noch keine Baurechte nach § 34 BauGB existieren, die jedoch
baulich vorgeprägt sind. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der Nachverdichtung für
nicht baulich geprägte Bereiche für Arrondierungsmaßnahmen.
Die Entwicklung in diesem Fall ist ein eindeutiger Fall der Innenentwicklung.
Zu 2: Selbstverständlich gibt es in Bochum die Baumschutzsatzung. Die Bäume wurden bereits
eingemessen und kartiert. Und natürlich muss auch die Stadt Bochum für jeden
schützenswerten Baum, der gefällt werden muss, auch entsprechenden Ersatz pflanzen.
Zu 3: Das Ziel der Stadt Bochum ist es, möglichst viele Bäume zu erhalten. Jedoch stellte sich
bereits schon nach frühen Untersuchungen, dass doch hier einige Bäume allein aus Gründen
der Standsicherheit nicht haltbar sind. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie viele Bäume
stehen bleiben werden.
Wenn es nicht möglich sein wird, die Bäume zu erhalten, wird auf jeden Fall für Ersatz
geschaffen. An welchem Standort die Bäume dann gepflanzt werden, kann jetzt noch nicht
beantwortet werden.
Zu 4: Die Erschließung der 11 Einfamilienhäuser ist als eine Mischverkehrsfläche vorgesehen,
die mit einer Breite von 6,0 m als ausreichend bemessen ist. Die Breite reicht auch aus, um
zudem Gestaltungselemente vorzusehen.
Zu 5: Der Nachweis zur Unterbringung der Stellplätze ist von jedem Bauherrn auf eigenem
Grundstück zu erbringen. Darüber hinaus sind Stellplätze innerhalb des inneren
Erschließungsrings für Besucherparkplätze möglich.
Zu 6: Der Bebauungsplan ist nicht funktionslos.
Frau Mantesberq
Sie weist darauf hin, dass Ersatzpflanzungen auch ein wichtiges Thema der Bezirksvertretung
sind und dass darauf hingewirkt wird, die Ersatzpflanzungen möglichst in unmittelbarer Nähe
des Plangebiets vorzunehmen.
Herr Dorischen
Er fragt nach, ob auch ein Spielplatz vorgesehen ist.
Herr Müller
Die geplante öffentliche Grünfläche inmitten des Plangebiets kann auch als Spielplatzfläche
genutzt werden. Es wird jedoch kein Kinderspielplatz im klassischen Sinne ausgewiesen.
Frau Mantesberq
In der unmittelbaren Umgebung sind zudem noch Kinderspielplätze vorhanden.
Frau Wirostek
Wie hoch beträgt der Grundstückspreis je m2?
Herr Müller
Es gibt für Bochum eine Bodenrichtwertkarte, in der in etwa die Grundstückspreise angegeben
sind. Die Karte kann bei Bedarf bei der Stadt eingesehen werden.
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Herr Kemper
Er fragt nach, ob der östliche Bereich des Plangebiets im Eigentum der Stadt Bochum steht.
Herr Müller
Bei dem Teil östlich der geplanten Erschließungsstraße handelt es sich um Privateigentum.
Herr Kemper
Werden die Eigentümer zu Erschließungsbeiträgen herangezogen?
Herr Müller
Nach
Fertigstellung
der
öffentlichen
Erschließungsstraße
werden
grundsätzlich
auch
Erschließungsbeiträge fällig.
Er sieht die Beiträge allerdings nicht als Nachteil für den Privateigentümer. Die derzeit genutzten
Gartenbauflächen werden auch in Wohnbauland umgewandelt, so dass sich daraus auch ein
Vermögensvorteil ergibt.
Herr Franz
Er fragt nach, ob die Grundstücke an einen Bauträger oder einzeln verkauft werden sollen. Er
hat die Befürchtung, dass die Grundstücke letztlich aus finanziellen Gründen an einen Bauträger
verkauft werden.
Herr Müller
Erklärtes Ziel der Politik ist es, die Grundstücke einzeln zu veräußern. Die Straße soll von der
Stadt gebaut und vorfinanziert werden. Die Grundstücke werden ausparzelliert und einzeln
veräußert.
Herr Franz
Er hat Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes zur Tennisanlage. Er ist der Meinung, dass die
Abstände von der Tennisanlage zur Wohnbebauung deutlich höher ausfallen müssten und bittet
um Einsicht in das Lärmschutzgutachten.
Herr Müller
Das Gutachten kann beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Technischen Rathaus
eingesehen werden.
Frau Mantesberg
Sie weist darauf hin, dass alle Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren beim Stadtplanungs
und Bauordnungsamt eingesehen werden können und darüber hinaus die Möglichkeit besteht,
Anregungen bis zum 25.02.2010 auch schriftlich dort abzugeben.
Herr Wegener, Bezirksvertretung Bochum-Nord
Er macht nochmals deutlich, dass die Grundstücke nicht an einen Bauträger verkauft werden
sollen. Im Bochumer Norden herrscht derzeit ein Wohnungsmangel. Die Bezirksvertretung trägt
den Bebauungsplan mit, damit auch gerade junge Familien die Möglichkeit erhalten, sich im
Norden von Bochums zu verwirklichen.
Herr Waerder
Müssen die Fundamente, die noch auf dem Grundstück vorhanden sind, von den Käufern
übernommen und beseitigt werden.
Herr Müller
Er geht davon aus, dass die Baugrundstücke vor Verkauf entsprechend hergerichtet werden.
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Dies wird jedoch nicht im Bebauungsplan geregelt.
Herr Kattanek
Er fragt nach, wie lange das Bebauungsplanverfahren dauert und wann gebaut werden kann.
Herr Müller
Er prognostiziert, wenn alles reibungslos verläuft, könnte Anfang nächsten Jahres der
Satzungsbeschluss herbeigeführt werden. Anschließend kann die Erschließungsplanung und
deren Ausbau umgesetzt werden, so dass evtl. im Sommer nächsten Jahres die Vermarktung
erfolgen könnte.
Herr Merz, Rat der Stadt Bochum
Er fragt nach,
ob die dort vorhandenen
Entwässerungsleitungen für Schmutz- und
Niederschlagswasser ausreichend dimensioniert sind.
Herr Müller
Das Niederschlagswasser und das Schmutzwasser sollen grundsätzlich getrennt eingeleitet
werden. Derzeit wird eine Beauftragung für ein Versickerungsgutachten vorbereitet, um
festzustellen, ob der Boden versickerungsfähig ist. Laut Gesetz muss das Niederschlagswasser
auf eigenem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Falls dies dort nicht möglich sein
sollte, muss ein Regenrückhaltebecken errichtet/gebaut werden. Das anfallende
Niederschlagswasser wird dann in dieses Becken eingeleitet und gedrosselt in das
Entwässerungssystem abgeführt.
Herr Franz
Die bestehenden Gebäude an der Gerther Straße in der Nähe des Baches haben des öfteren
Probleme mit überfluteten Kanälen.
Frau Mantesberg
Die Problematik der Kanalüberflutung kann nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
abgehandelt werden.
Nach dem keine Fragen mehr gestellt wurden, schließt Frau Mantesberg die Veranstaltung um
19.40 und weist noch mal darauf hin, dass alle Anregungen und Einsprüche auch schriftlich an
die Verwaltung eingereicht werden können. Diese werden dann den parlamentarischen Gremien
vorgelegt.
Bezirkjg6ügermeisterin >
(Susanne Mantesberg)
)
Schriftführung
(Frank Krause)