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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 3.pdf
Größe
3,5 MB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:10

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlage Nr. 20102047 Seite 1 von 5 61 31 (2594) 11.02.2010 Protokoll zu der Bürgerversammlung am 01.02.2010 im Amtshaus Harpen, Harpener Hellweg 77, Bochum Zum Bebauungsplan Nr. 897 - Bockholtstraße - Dauer der Bürgerversammlung: 18.00 Uhr-19.40 Uhr Versammlungsleitung: Frau Susanne Mantesberg (Bezirksbürgermeisterin) Vertreter der Verwaltung: Herr Kai Müller, Herr Frank Krause Anzahl weiterer Teilnehmer: 32 (siehe Teilnehmerliste) Frau Mantesberq. Bezirksbürgermeisterin Frau Mantesberg eröffnet die Versammlung, erläutert den geplanten Ablauf der Bürgerversammlung und teilt den Anwesenden mit, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nun die Möglichkeit besteht, am Planungsprozess mitzuwirken. Sie weist darauf hin, dass in dieser Bürgeranhörung keine Beschlüsse gefasst werden, Beschlüsse bleiben den politischen Gremien vorbehalten. Die Anwesenden wurden darauf aufmerksam gemacht, dass während der Veranstaltung ein Aufnahmegerät zur Protokollierung mitläuft. Herr Müller, Stadtplanunqs- und Bauordnungsamt Herr Müller erklärt zunächst den Inhalt eines Bebauungsplans und erläutert anhand eines Schemas den sachlichen und zeitlichen Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Darüber hinaus werden die Ziele und Hintergründe des vom Rat beschlossenen Wohnbaulandkonzepts erläutert. Anschließend wird den Anwesenden anhand von Übersichtsplänen und Luftbildern das Plangebiet sowie das Bebauungskonzept vorgestellt. Frau Wirostek Sie äußert ihr Unverständnis und fragt nach, warum in diesem Verfahren keine Umweltprüfung durchgeführt werden soll. Herr Müller Der Gesetzgeber hat das sogenannte beschleunigte Verfahren von Bebauungsplänen der Innenentwicklung eingeführt, um so beispielsweise Brachflächen zügiger für eine Nachverdichtung wieder nutzbar herzurichten. Das Planverfahren kann damit durchgeführt werden, ohne dass eine formale Umweltprüfung und eine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erforderlich ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich nicht mit den Belangen von Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutzbelangen auseinander gesetzt werden muss. Im Vorfeld wurde die Fläche daher durch die Biologische Station Östliches Ruhrgebiet zur Erarbeitung einer ökologischen Ersteinschätzung mit Bestandserhebung für Flora und Fauna 1 Anlage 3 zur Vorlage Nr. 20102047 Seite 2 von 5 untersucht. Die Untersuchung hat ergeben, dass keine planungsrelevanten Arten den Planungsraum nutzen. Lediglich in einigen Bäumen wurden Nisthöhlen für Spechte gefunden, die auf das Plangebiet jedoch nicht unbedingt angewiesen sind. Das Plangebiet weist nur eine Größe von 0,8 ha auf. Das Gebiet ist zu klein, um den gesamten Lebensraum von den planungsrechtlichen Tierarten auszumachen. Es liegen keine Verbotstatbestände vor, die begründen würden, den Bebauungsplan nicht aufzustellen. Frau Wirostek Sie ist Eigentümerin eines Wohnhauses an der Gerther Straße. Durch die geplante Bebauung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Mietverhältnisse aufgegeben werden, und in Folge dessen die Mieteinnahmen ausbleiben werden. Übernimmt die Stadt die Ausfälle? Herr Müller Er macht deutlich, dass die Stadt die Mietausfälle natürlich nicht übernehmen kann. Die Bebauung ist im übrigen in lockerer Bauweise und in einem ausreichenden Abstand zur vorhandenen Bebauung vorgesehen. Er äußert daher sein Unverständnis, warum deshalb die Mieter ausziehen sollten. Frau Wirostek Sie spricht die durchgeführte schallschutztechnische Untersuchung zur Verträglichkeit mit der gegenüberliegenden Tennisanlage an und fragt nach, warum eine solche Untersuchung nicht in Bezug auf die bestehenden Bebauungen erfolgt. Herr Müller Heute gelten bei neuen Planungen andere Rechtsvorschriften, als es noch in den siebziger Jahren der Fall war. Herr Kemper Die Plangebietsfläche ist kein Innenbereich und auch keine Brachfläche. Seiner Meinung nach, grenzt das Plangebiet nördlich an Landschaftsschutzgebiet. Herr Müller Unmittelbar angrenzend handelt es sich um Flächen der Landschaftsentwicklung. Der festgesetzte Landschaftsschutz beginnt erst nördlich der Tennisanlage. Herr Kemper Folgende Bedenken werden geäußert und Fragen gestellt: 1. Er sieht dort keinen Zusammenhang bebauter Ortsteile, sondern ordnet diesen Bereich eher dem Außenbereich zu. 2. Warum wird hier nicht die Baumschutzsatzung beachtet? 3. 4. Er hält den Baumbestand für äußerst wertvoll und fragt, ob auch Bäume erhalten werden. Er ist der Meinung, dass die verkehrliche Anbindung an die Bockholtstraße nicht den heutigen Querschnitten entsprechen dürfte. Die Umgebung ist darüber hinaus bereits verkehrlich stark überlastet. 5. 6. Wie stellt sich der Stellplatzbedarf dar und wo sind Parkmöglichkeiten vorgesehen? Er ist der Rechtsauffasssung, dass der existierende rechtsverbindliche Bebauungsplan funktionslos ist, da die Schule nach Aufstellung des B-Plans nicht gebaut wurde. Anstelle dessen sind heute an der Bockholstraße 3 Doppelhäuser enstanden. Anlage 3 zur Vorlage Nr. 20102047 Seite 3 von 5 Herr Müller Zu 1: Der Gesetzgeber spricht in erster Linie von Innenentwicklung, damit auch Bebauungspläne aufgestellt werden können, wo noch keine Baurechte nach § 34 BauGB existieren, die jedoch baulich vorgeprägt sind. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der Nachverdichtung für nicht baulich geprägte Bereiche für Arrondierungsmaßnahmen. Die Entwicklung in diesem Fall ist ein eindeutiger Fall der Innenentwicklung. Zu 2: Selbstverständlich gibt es in Bochum die Baumschutzsatzung. Die Bäume wurden bereits eingemessen und kartiert. Und natürlich muss auch die Stadt Bochum für jeden schützenswerten Baum, der gefällt werden muss, auch entsprechenden Ersatz pflanzen. Zu 3: Das Ziel der Stadt Bochum ist es, möglichst viele Bäume zu erhalten. Jedoch stellte sich bereits schon nach frühen Untersuchungen, dass doch hier einige Bäume allein aus Gründen der Standsicherheit nicht haltbar sind. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie viele Bäume stehen bleiben werden. Wenn es nicht möglich sein wird, die Bäume zu erhalten, wird auf jeden Fall für Ersatz geschaffen. An welchem Standort die Bäume dann gepflanzt werden, kann jetzt noch nicht beantwortet werden. Zu 4: Die Erschließung der 11 Einfamilienhäuser ist als eine Mischverkehrsfläche vorgesehen, die mit einer Breite von 6,0 m als ausreichend bemessen ist. Die Breite reicht auch aus, um zudem Gestaltungselemente vorzusehen. Zu 5: Der Nachweis zur Unterbringung der Stellplätze ist von jedem Bauherrn auf eigenem Grundstück zu erbringen. Darüber hinaus sind Stellplätze innerhalb des inneren Erschließungsrings für Besucherparkplätze möglich. Zu 6: Der Bebauungsplan ist nicht funktionslos. Frau Mantesberq Sie weist darauf hin, dass Ersatzpflanzungen auch ein wichtiges Thema der Bezirksvertretung sind und dass darauf hingewirkt wird, die Ersatzpflanzungen möglichst in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Herr Dorischen Er fragt nach, ob auch ein Spielplatz vorgesehen ist. Herr Müller Die geplante öffentliche Grünfläche inmitten des Plangebiets kann auch als Spielplatzfläche genutzt werden. Es wird jedoch kein Kinderspielplatz im klassischen Sinne ausgewiesen. Frau Mantesberq In der unmittelbaren Umgebung sind zudem noch Kinderspielplätze vorhanden. Frau Wirostek Wie hoch beträgt der Grundstückspreis je m2? Herr Müller Es gibt für Bochum eine Bodenrichtwertkarte, in der in etwa die Grundstückspreise angegeben sind. Die Karte kann bei Bedarf bei der Stadt eingesehen werden. Anlage 3 zur Vorlage Nr. 20102047 Seite 4 von 5 Herr Kemper Er fragt nach, ob der östliche Bereich des Plangebiets im Eigentum der Stadt Bochum steht. Herr Müller Bei dem Teil östlich der geplanten Erschließungsstraße handelt es sich um Privateigentum. Herr Kemper Werden die Eigentümer zu Erschließungsbeiträgen herangezogen? Herr Müller Nach Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsstraße werden grundsätzlich auch Erschließungsbeiträge fällig. Er sieht die Beiträge allerdings nicht als Nachteil für den Privateigentümer. Die derzeit genutzten Gartenbauflächen werden auch in Wohnbauland umgewandelt, so dass sich daraus auch ein Vermögensvorteil ergibt. Herr Franz Er fragt nach, ob die Grundstücke an einen Bauträger oder einzeln verkauft werden sollen. Er hat die Befürchtung, dass die Grundstücke letztlich aus finanziellen Gründen an einen Bauträger verkauft werden. Herr Müller Erklärtes Ziel der Politik ist es, die Grundstücke einzeln zu veräußern. Die Straße soll von der Stadt gebaut und vorfinanziert werden. Die Grundstücke werden ausparzelliert und einzeln veräußert. Herr Franz Er hat Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes zur Tennisanlage. Er ist der Meinung, dass die Abstände von der Tennisanlage zur Wohnbebauung deutlich höher ausfallen müssten und bittet um Einsicht in das Lärmschutzgutachten. Herr Müller Das Gutachten kann beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Technischen Rathaus eingesehen werden. Frau Mantesberg Sie weist darauf hin, dass alle Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren beim Stadtplanungs und Bauordnungsamt eingesehen werden können und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, Anregungen bis zum 25.02.2010 auch schriftlich dort abzugeben. Herr Wegener, Bezirksvertretung Bochum-Nord Er macht nochmals deutlich, dass die Grundstücke nicht an einen Bauträger verkauft werden sollen. Im Bochumer Norden herrscht derzeit ein Wohnungsmangel. Die Bezirksvertretung trägt den Bebauungsplan mit, damit auch gerade junge Familien die Möglichkeit erhalten, sich im Norden von Bochums zu verwirklichen. Herr Waerder Müssen die Fundamente, die noch auf dem Grundstück vorhanden sind, von den Käufern übernommen und beseitigt werden. Herr Müller Er geht davon aus, dass die Baugrundstücke vor Verkauf entsprechend hergerichtet werden. Anlage 3 zur Vorlage Nr. 20102047 Seite 5 von 5 Dies wird jedoch nicht im Bebauungsplan geregelt. Herr Kattanek Er fragt nach, wie lange das Bebauungsplanverfahren dauert und wann gebaut werden kann. Herr Müller Er prognostiziert, wenn alles reibungslos verläuft, könnte Anfang nächsten Jahres der Satzungsbeschluss herbeigeführt werden. Anschließend kann die Erschließungsplanung und deren Ausbau umgesetzt werden, so dass evtl. im Sommer nächsten Jahres die Vermarktung erfolgen könnte. Herr Merz, Rat der Stadt Bochum Er fragt nach, ob die dort vorhandenen Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser ausreichend dimensioniert sind. Herr Müller Das Niederschlagswasser und das Schmutzwasser sollen grundsätzlich getrennt eingeleitet werden. Derzeit wird eine Beauftragung für ein Versickerungsgutachten vorbereitet, um festzustellen, ob der Boden versickerungsfähig ist. Laut Gesetz muss das Niederschlagswasser auf eigenem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Falls dies dort nicht möglich sein sollte, muss ein Regenrückhaltebecken errichtet/gebaut werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird dann in dieses Becken eingeleitet und gedrosselt in das Entwässerungssystem abgeführt. Herr Franz Die bestehenden Gebäude an der Gerther Straße in der Nähe des Baches haben des öfteren Probleme mit überfluteten Kanälen. Frau Mantesberg Die Problematik der Kanalüberflutung kann nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgehandelt werden. Nach dem keine Fragen mehr gestellt wurden, schließt Frau Mantesberg die Veranstaltung um 19.40 und weist noch mal darauf hin, dass alle Anregungen und Einsprüche auch schriftlich an die Verwaltung eingereicht werden können. Diese werden dann den parlamentarischen Gremien vorgelegt. Bezirkjg6ügermeisterin > (Susanne Mantesberg) ) Schriftführung (Frank Krause)