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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
26.12.14, 14:29
Aktualisiert
28.01.18, 08:11

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 02.11.2010 Anlagen Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Im Rahmen der Förderung Bochumer Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich liegen dem Gesundheitsamt Anträge auf Gewährung einer städtischen Zuwendung vor. Bei den Anträgen handelt es sich um Wiederholungsanträge, über die unter Anwendung der Zuwendungsrichtlinien und Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitswesens in der Vergangenheit positiv entschieden wurde. Das Gesundheitsamt hat auf der Grundlage der Finanzplanung 2010 und unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 Mittel für das Jahr 2011 bei der Kämmerei angemeldet. Unabhängig von der Finanzplanung der Vereine ist es Aufgabe der Verwaltung, bei der Beantragung, Bewilligung und Prüfung der Verwendungsnachweise zu beachten, dass die geltenden Richtlinien eingehalten werden. Dadurch bedingt ist ein Abweichen des durch Zuwendungsbescheid bewilligten Betrages von dem grundsätzlich zur Verfügung stehenden und vom Ausschuss beschlossenen Betrag möglich. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn noch Antragsunterlagen fehlen und die Anträge noch nicht vollständig geprüft werden konnten. Vor dem Hintergrund der weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung wurden beantragte Zuwendungen, die über das Niveau von 2010 hinausgehen, bei den vorgesehenen Zuwendungshöhen des Jahres 2011 mit Ausnahme der vertraglichen Verpflichtungen nicht berücksichtigt. Sollte auch im Jahr 2011 – wie im vorangehenden Haushaltsjahr – die Bewirtschaftung nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, ist bei der Bewilligung der vorgeschlagenen Zuwendungen wiederum mit einer 10%igen Kürzung zu rechnen. Eine Ausnahme davon wird ebenfalls nur im Falle der vertraglichen Verpflichtungen zur Gesamtkostenübernahme gemacht (s. Nrn. 6, 8, 12 und 19). Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Ausschusses - vorbehaltlich des noch zu beschließenden Haushaltes und Haushaltssicherungskonzeptes - empfiehlt die Verwaltung, die Haushaltsmittel entsprechend der nachstehenden Aufstellung aufzuteilen. Produkt 1.41.01.01.02 „Förderung und Vergabe, Zuschusswesen“: Nr. 1 2 3 Träger AIDS Hilfe Bochum e.V. Arbeitsprojekt zur Wiedereingliederung psychisch Behinderter "Die Brücke" e. V. Arbeitsprojekt zur Wiedereingliederung psychisch Behinderter "Allerhand" gGmbH Bewilligte Zuwendung 2010 EUR * Beantragte Zuwendung 2011 EUR Vorschlag Zuwendung 2011 EUR 76.950 85.500 85.500 18.090 20.100 20.100 23.400 27.000 26.000 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 4 5 6 7 8 9 Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte Suchtkrankenberatung Caritas Verband - Suchtkrankenund Drogenberatung Caritas-Verband Suchtberatungsstelle Nord/Ost Caritas-Verband - Kontakt- und Beratungsstelle Innere Mission Suchtberatungsstelle Mitte/Süd Innere Mission - Nachgehende Sozialarbeit - 23.747 26.385 26.385 36.914 41.015 41.015 141.813 149.700 149.700 51.300 55.385 55.385 297.460 303.360 303.360 70.380 73.270 73.270 21.000 37.000 21.000 810.800 896.500 886.400 10 Frauen-Gesundheits-Zentrum 11 Krisenhilfe Bochum e. V. 12 Madonna e.V. 57.300 60.900 60.900 13 Medizinische Flüchtlingshilfe e.V. 22.500 25.000 25.000 60.120 66.800 66.800 0 26.000 26.000 23.625 38.930 26.250 15.660 17.400 17.400 126.000 140.694 140.000 406.874 411.007 411.000 2.283.933 2.501.946 2.461.465 14 15 16 17 18 19 Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e. V. Selbsthilfegruppen und Initiativen im Gesundheitsbereich Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae e. V. Schwangerschaftskonfliktberatung Innere Mission Schwangerschaftskonfliktberatung PRO-FAMILIA Verein für psychosoziale Betreuung e. V. Langendreer *) 10%ige Kürzung des Ansatzes, mit Ausnahme der Nrn. 6, 8, 12 und 19 wegen vertraglicher Verpflichtungen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Hinweise zu einzelnen Vorschlägen: Zu Nr. 1: AIDS-Hilfe Bochum e. V. Der AIDS-Hilfe e. V. bietet eine zielgruppenspezifische aufsuchende Aufklärung über HIV-Übertragungswege und Möglichkeiten des Infektionsschutzes an. Damit verbunden ist eine psychosoziale Beratung und Begleitung für HIV-Positive und an AIDS erkrankte Menschen. Es handelt sich um eine pflichtige Aufgabe nach dem ÖGDG NRW. Der Verein erhält seit 1990 neben einer pauschalierten Landesförderung zum Ausgleich der nicht gedeckten Personal- und Sachkosten einen städtischen Zuschuss. Seit dem Haushaltsjahr 2008 erhält der Verein zusätzlich Personalkosten für eine weitere Stelle zur Förderung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Menschen mit HIV und AIDS sowie einen zusätzlichen Mietkostenzuschuss für die Anmietung weiterer Räumlichkeiten. Zu Nr. 2: "Die Brücke" e. V.: Der Verein “Die Brücke” erhält einen Sachkostenzuschuss zur Wiedereingliederung psychisch behinderter Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsprojektes beschäftigt werden. Die Betreuung der psychisch kranken Bochumer entspricht den Vorgaben des PsychKG. Zu Nr. 3: "Allerhand" gGmbH: Für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung von psychisch erkrankten Beschäftigten durch eine Mitarbeiterin erhält “Allerhand” einen städtischen Zuschuss. Zurzeit werden 28 psychisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stundenweise beschäftigt. Sie werden überwiegend im Grünflächen- und Transportbereich eingesetzt. Diese Tätigkeiten bieten ihnen eine Möglichkeit der Integration und Teilhabe am Berufsalltag. Die Entlohnung dient der/dem Einzelnen zur Aufstockung eines geringen Einkommens. Die Betreuung der psychisch kranken Bochumer entspricht ebenfalls dem PsychKG. Zu Nr. 4 und 5: Arbeiterwohlfahrt und Caritas – Suchtkranken- und Drogenberatung Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege - Arbeiterwohlfahrt und Caritasverband - erhalten seit 2001 für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben im Bereich der Suchtkranken- und Drogenberatung einen städtischen Zuschuss. Der Caritasverband erhält den Zuschuss zur anteiligen Finanzierung des Psychosozialen Beratungs- und Behandlungszentrums; die AWO erhält ihn für die aufsuchende Suchtberatung in den Stadtbezirken Wattenscheid und BochumSüd. Die jeweilige Zuschusshöhe errechnet sich aus einem für beide Institutionen gleichen Sockelbetrag und im Übrigen nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgabengebiet. Entsprechend dieser Aufteilung entfallen 41.015,– EUR auf den Caritasverband und 26.385,– EUR auf die Arbeiterwohlfahrt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Zu Nr. 6: Caritas Verband - Suchtberatungsstelle Nord/Ost Der Caritas Verband nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Nord/Ost des Stadtgebietes Bochum wahr. Zu diesem Zweck unterhält der Caritasverband das Kontakt- und Beratungszentrum der Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG und dem ÖGDG, die dem Verband mit Vertrag vom 17.10.2003 übertragen wurde. Die Personal- und Sachkosten werden vom Caritasverband, vom Land NRW und von der Stadt Bochum gemeinsam getragen. Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, begründete Sachkosten und Tariferhöhungen zu berücksichtigen. Zu Nr. 7: Caritas Verband Kontakt- und Begegnungsstätte Seit 1999 ist der Caritasverband für Bochum in die ambulante psychiatrische Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Suchtkranker in Bochum eingebunden. Er unterhält für diese Arbeit ein Kontakt- und Beratungszentrum in Bochum-Langendreer. Zu Nr. 8: Innere Mission - Suchtberatungsstelle Mitte/Süd Die Innere Mission - Diakonisches Werk - nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Mitte und Süd (Stadtbezirke I und V) in Bochum wahr. Zu diesem Zweck unterhält die Innere Mission ein Kontakt- und Beratungszentrum (Pavillon) der Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe wurde der Inneren Mission durch Vertrag vom 24.09.1997 übertragen. Die Personal- und Sachkosten werden gemeinsam von der Inneren Mission, vom Land und der Stadt Bochum getragen. Die Stadt ist auch hier vertraglich verpflichtet, begründete Sachkosten und Tariferhöhungen zu berücksichtigen. Zu Nr. 9: Innere Mission - Nachgehende Sozialarbeit Die Innere Mission - Diakonisches Werk - führt gemeinsam mit der Krisenhilfe Bochum und dem Sozialpsychiatrischen Dienst das Projekt “Nachgehende Sozialarbeit” durch. Zielgruppen sind besonders schwer erkrankte Suchtkranke, bei denen eine Doppel- zum Teil sogar Dreifachdiagnose vorliegt (zusätzliche psychiatrische Erkrankung). Der Rat der Stadt Bochum hat der Anschlussfinanzierung dieses Bund-/Ländermodells ab dem 01.01.2001 zugestimmt. Zu Nr. 10: Frauen-Gesundheits-Zentrum Das Frauen-Gesundheits-Zentrum erhält seit 2007 für das Projekt der “Aufsuchenden Gesundheitsberatung” einen Zuschuss zum Ausgleich der nicht gedeckten Personal- und Sachkosten. Weiterhin erhält der Verein bereits seit 2000 einen ergänzenden Sachkostenzuschuss zur Förderung der Frauengesundheit im Ruhrgebiet. Mit dem FGZ wurde im April 2010 von der Verwaltung ein Gespräch geführt, in dem die künftigen Bewilligungen erläutert wurden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Zu Nr. 11: Krisenhilfe Bochum e. V. Der Zuschussanteil i. H. von 525.000,00 EUR ist für die allgemeine Krisenhilfe und der Zuschussanteil i. H. v. 361.400,00 EUR für die Methadonambulanz bestimmt. Die Betreuung von Drogenabhängigen der allgemeinen Krisenhilfe ist eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG und ÖGDG und wurde dem durch Ratsbeschluss vom 20.10.1975 übertragen. Es gibt kein entsprechendes kommunales Angebot für diesen Personenkreis. Nach Änderung der gesetzlichen Grundlagen und Ausweitung der Abrechnungsmöglichkeit für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte über die Kassenärztliche Vereinigung wurde das Angebot der Methadonambulanz entsprechend reduziert, was bereits in den vergangenen Jahren zu erheblichen Einsparungen von Personal- und Sachkosten führte. Für 2011 ist mit weiteren Kostenerstattungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu rechnen. Zu Nr. 12: Madonna e. V. Seit 2003 nimmt Madonna die psychosoziale Beratung und Betreuung der in Bochum tätigen Prostituierten im Sinne des § 19 IfSG wahr. Die Personalkosten und die Finanzierung der Sachkosten zur Erfüllung der Aufgabe werden gemäß Vertrag vom 30.09.2003 von der Stadt Bochum übernommen. Die Stadt ist auch hier vertraglich verpflichtet, begründete Sachkosten und Tariferhöhungen zu berücksichtigen. Weiterhin erhält Madonna zum Ausgleich nicht gedeckter Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle (9.600,00 EUR) sowie für das Projekt “Neustart” (17.400,00 EUR) einen ergänzenden Zuschuss. Zu Nr. 13: Medizinische Flüchtlingshilfe e. V. Der Verein erhält seit dem Jahr 2001 einen ergänzenden städtischen Zuschuss zum Ausgleich der nicht gedeckten Sachkosten. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurde eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.000,00 EUR bewilligt. Zu Nr. 14: Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e. V. Die Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene erhält seit 1980 einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle. Die Restfinanzierung erfolgt durch Spenden. Zu Nr. 15: Selbsthilfegruppen und Initiativen im Gesundheitsbereich Im Haushaltsjahr 2010 wurden die Selbsthilfegruppen und Initiativen ausschließlich durch Spenden gefördert. Für 2011 liegen Anträge auf Gewährung städtischer Zuschüsse vor. Wie in der Vergangenheit entscheidet der Ausschuss über die Verteilung der Zuschüsse an die Selbsthilfegruppen zu einem späteren Zeitpunkt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Zu Nr. 16, 17, 18: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben nach § 4 Abs.2 SchKG einen Anspruch auf Übernahme von mindestens 80 % der anerkannten Personal- und Sachkosten durch das Land NRW. Der städtische Zuschuss soll die Personal- und Sachkosten decken, die nicht vom Land finanziert werden. Donum Vitae e. V. beantragt die anteilige Erhöhung des Zuschusses um 12.680,00 EUR, um zusätzliches Personal für die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Beratungsaufgaben beschäftigen zu können. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sieht die Verwaltung dafür keinen Spielraum. Zu Nr. 19: Verein für psychosoziale Betreuung e. V. Der Verein nimmt die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung im Stadtbezirk Nord und Ost wahr. Zu diesem Zweck unterhält er die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle in Langendreer. Die Aufgaben umfassen einerseits die Sicherstellung der ambulanten psychiatrischen Hilfen nach dem PsychKG und andererseits alle anderen der Stadt obliegenden beratenden und begutachtenden psychiatrischen Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtbezirk. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG, die dem Verein mit Vereinbarungen vom 27.05.1988 und 19.06.2000 übertragen wurde und für die die Stadt Bochum die begründeten Personal- und Sachkosten übernimmt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3200) Vorlage Nr.: 20102185 Bezeichnung der Vorlage Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes Vorbehaltlich der weiteren Bewirtschaftungsentscheidungen hinsichtlich des städtischen Haushalts und noch abschließender Antragsprüfungen wird dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.