Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:29
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28.01.18, 08:11
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des
Gesundheitsamtes
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
02.11.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Im Rahmen der Förderung Bochumer Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen im
Gesundheitsbereich liegen dem Gesundheitsamt Anträge auf Gewährung einer städtischen
Zuwendung vor. Bei den Anträgen handelt es sich um Wiederholungsanträge, über die unter
Anwendung der Zuwendungsrichtlinien und Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen und
Initiativen im Bereich des Gesundheitswesens in der Vergangenheit positiv entschieden wurde.
Das Gesundheitsamt hat auf der Grundlage der Finanzplanung 2010 und unter Berücksichtigung
der vom Rat beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Mittel für das Jahr 2011 bei der Kämmerei angemeldet. Unabhängig von der Finanzplanung der
Vereine ist es Aufgabe der Verwaltung, bei der Beantragung, Bewilligung und Prüfung der
Verwendungsnachweise zu beachten, dass die geltenden Richtlinien eingehalten werden.
Dadurch bedingt ist ein Abweichen des durch Zuwendungsbescheid bewilligten Betrages von dem
grundsätzlich zur Verfügung stehenden und vom Ausschuss beschlossenen Betrag möglich. Dies
kann insbesondere dann der Fall sein, wenn noch Antragsunterlagen fehlen und die Anträge noch
nicht vollständig geprüft werden konnten.
Vor dem Hintergrund der weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung wurden beantragte
Zuwendungen, die über das Niveau von 2010 hinausgehen, bei den vorgesehenen
Zuwendungshöhen des Jahres 2011 mit Ausnahme der vertraglichen Verpflichtungen nicht
berücksichtigt. Sollte auch im Jahr 2011 – wie im vorangehenden Haushaltsjahr – die
Bewirtschaftung nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, ist bei der
Bewilligung der vorgeschlagenen Zuwendungen wiederum mit einer 10%igen Kürzung zu rechnen.
Eine Ausnahme davon wird ebenfalls nur im Falle der vertraglichen Verpflichtungen zur
Gesamtkostenübernahme gemacht (s. Nrn. 6, 8, 12 und 19).
Auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des Ausschusses - vorbehaltlich des noch zu
beschließenden Haushaltes und Haushaltssicherungskonzeptes - empfiehlt die Verwaltung, die
Haushaltsmittel entsprechend der nachstehenden Aufstellung aufzuteilen.
Produkt 1.41.01.01.02 „Förderung und Vergabe, Zuschusswesen“:
Nr.
1
2
3
Träger
AIDS Hilfe Bochum e.V.
Arbeitsprojekt zur
Wiedereingliederung psychisch
Behinderter "Die Brücke" e. V.
Arbeitsprojekt zur
Wiedereingliederung psychisch
Behinderter "Allerhand" gGmbH
Bewilligte
Zuwendung 2010
EUR *
Beantragte
Zuwendung 2011
EUR
Vorschlag
Zuwendung 2011
EUR
76.950
85.500
85.500
18.090
20.100
20.100
23.400
27.000
26.000
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
4
5
6
7
8
9
Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte Suchtkrankenberatung
Caritas Verband - Suchtkrankenund Drogenberatung Caritas-Verband Suchtberatungsstelle Nord/Ost
Caritas-Verband - Kontakt- und
Beratungsstelle Innere Mission Suchtberatungsstelle Mitte/Süd
Innere Mission - Nachgehende
Sozialarbeit -
23.747
26.385
26.385
36.914
41.015
41.015
141.813
149.700
149.700
51.300
55.385
55.385
297.460
303.360
303.360
70.380
73.270
73.270
21.000
37.000
21.000
810.800
896.500
886.400
10
Frauen-Gesundheits-Zentrum
11
Krisenhilfe Bochum e. V.
12
Madonna e.V.
57.300
60.900
60.900
13
Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.
22.500
25.000
25.000
60.120
66.800
66.800
0
26.000
26.000
23.625
38.930
26.250
15.660
17.400
17.400
126.000
140.694
140.000
406.874
411.007
411.000
2.283.933
2.501.946
2.461.465
14
15
16
17
18
19
Selbsthilfegruppe für
Krebsbetroffene e. V.
Selbsthilfegruppen und Initiativen
im Gesundheitsbereich
Schwangerschaftskonfliktberatung
donum vitae e. V.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Innere Mission
Schwangerschaftskonfliktberatung
PRO-FAMILIA
Verein für psychosoziale Betreuung
e. V. Langendreer
*) 10%ige Kürzung des Ansatzes, mit Ausnahme
der Nrn. 6, 8, 12 und 19 wegen vertraglicher
Verpflichtungen
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Hinweise zu einzelnen Vorschlägen:
Zu Nr. 1: AIDS-Hilfe Bochum e. V.
Der AIDS-Hilfe e. V. bietet eine zielgruppenspezifische aufsuchende Aufklärung über
HIV-Übertragungswege und Möglichkeiten des Infektionsschutzes an. Damit verbunden ist eine
psychosoziale Beratung und Begleitung für HIV-Positive und an AIDS erkrankte Menschen. Es
handelt sich um eine pflichtige Aufgabe nach dem ÖGDG NRW.
Der Verein erhält seit 1990 neben einer pauschalierten Landesförderung zum Ausgleich der nicht
gedeckten Personal- und Sachkosten einen städtischen Zuschuss. Seit dem Haushaltsjahr 2008
erhält der Verein zusätzlich Personalkosten für eine weitere Stelle zur Förderung der
psychosozialen Betreuung und Begleitung von Menschen mit HIV und AIDS sowie einen
zusätzlichen Mietkostenzuschuss für die Anmietung weiterer Räumlichkeiten.
Zu Nr. 2: "Die Brücke" e. V.:
Der Verein “Die Brücke” erhält einen Sachkostenzuschuss zur Wiedereingliederung psychisch
behinderter Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsprojektes beschäftigt werden. Die Betreuung
der psychisch kranken Bochumer entspricht den Vorgaben des PsychKG.
Zu Nr. 3: "Allerhand" gGmbH:
Für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung von psychisch erkrankten Beschäftigten
durch eine Mitarbeiterin erhält “Allerhand” einen städtischen Zuschuss.
Zurzeit werden 28 psychisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stundenweise beschäftigt.
Sie werden überwiegend im Grünflächen- und Transportbereich eingesetzt. Diese Tätigkeiten
bieten ihnen eine Möglichkeit der Integration und Teilhabe am Berufsalltag. Die Entlohnung dient
der/dem Einzelnen zur Aufstockung eines geringen Einkommens. Die Betreuung der psychisch
kranken Bochumer entspricht ebenfalls dem PsychKG.
Zu Nr. 4 und 5: Arbeiterwohlfahrt und Caritas – Suchtkranken- und Drogenberatung
Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege - Arbeiterwohlfahrt und Caritasverband - erhalten seit
2001 für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben im Bereich der Suchtkranken- und
Drogenberatung einen städtischen Zuschuss. Der Caritasverband erhält den Zuschuss zur
anteiligen Finanzierung des Psychosozialen Beratungs- und Behandlungszentrums; die AWO
erhält ihn für die aufsuchende Suchtberatung in den Stadtbezirken Wattenscheid und BochumSüd.
Die jeweilige Zuschusshöhe errechnet sich aus einem für beide Institutionen gleichen Sockelbetrag
und im Übrigen nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem
Aufgabengebiet. Entsprechend dieser Aufteilung entfallen 41.015,– EUR auf den Caritasverband
und 26.385,– EUR auf die Arbeiterwohlfahrt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Zu Nr. 6: Caritas Verband - Suchtberatungsstelle Nord/Ost
Der Caritas Verband nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter
Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Nord/Ost des Stadtgebietes Bochum wahr. Zu
diesem Zweck unterhält der Caritasverband das Kontakt- und Beratungszentrum der
Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem
PsychKG und dem ÖGDG, die dem Verband mit Vertrag vom 17.10.2003 übertragen wurde. Die
Personal- und Sachkosten werden vom Caritasverband, vom Land NRW und von der Stadt
Bochum gemeinsam getragen. Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, begründete Sachkosten und
Tariferhöhungen zu berücksichtigen.
Zu Nr. 7: Caritas Verband Kontakt- und Begegnungsstätte
Seit 1999 ist der Caritasverband für Bochum in die ambulante psychiatrische Versorgung
chronisch mehrfach beeinträchtigter Suchtkranker in Bochum eingebunden. Er unterhält für diese
Arbeit ein Kontakt- und Beratungszentrum in Bochum-Langendreer.
Zu Nr. 8: Innere Mission - Suchtberatungsstelle Mitte/Süd
Die Innere Mission - Diakonisches Werk - nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach
beeinträchtigter Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Mitte und Süd (Stadtbezirke I
und V) in Bochum wahr. Zu diesem Zweck unterhält die Innere Mission ein Kontakt- und
Beratungszentrum (Pavillon) der Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Diese gesetzliche
Pflichtaufgabe wurde der Inneren Mission durch Vertrag vom 24.09.1997 übertragen. Die
Personal- und Sachkosten werden gemeinsam von der Inneren Mission, vom Land und der Stadt
Bochum getragen. Die Stadt ist auch hier vertraglich verpflichtet, begründete Sachkosten und
Tariferhöhungen zu berücksichtigen.
Zu Nr. 9: Innere Mission - Nachgehende Sozialarbeit
Die Innere Mission - Diakonisches Werk - führt gemeinsam mit der Krisenhilfe Bochum und dem
Sozialpsychiatrischen Dienst das Projekt “Nachgehende Sozialarbeit” durch. Zielgruppen sind
besonders schwer erkrankte Suchtkranke, bei denen eine Doppel- zum Teil sogar Dreifachdiagnose vorliegt (zusätzliche psychiatrische Erkrankung). Der Rat der Stadt Bochum hat der Anschlussfinanzierung dieses Bund-/Ländermodells ab dem 01.01.2001 zugestimmt.
Zu Nr. 10: Frauen-Gesundheits-Zentrum
Das Frauen-Gesundheits-Zentrum erhält seit 2007 für das Projekt der “Aufsuchenden
Gesundheitsberatung” einen Zuschuss zum Ausgleich der nicht gedeckten Personal- und
Sachkosten. Weiterhin erhält der Verein bereits seit 2000 einen ergänzenden Sachkostenzuschuss
zur Förderung der Frauengesundheit im Ruhrgebiet. Mit dem FGZ wurde im April 2010 von der
Verwaltung ein Gespräch geführt, in dem die künftigen Bewilligungen erläutert wurden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Zu Nr. 11: Krisenhilfe Bochum e. V.
Der Zuschussanteil i. H. von 525.000,00 EUR ist für die allgemeine Krisenhilfe und der
Zuschussanteil i. H. v. 361.400,00 EUR für die Methadonambulanz bestimmt. Die Betreuung von
Drogenabhängigen der allgemeinen Krisenhilfe ist eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG und
ÖGDG und wurde dem durch Ratsbeschluss vom 20.10.1975 übertragen. Es gibt kein
entsprechendes kommunales Angebot für diesen Personenkreis.
Nach Änderung der gesetzlichen Grundlagen und Ausweitung der Abrechnungsmöglichkeit für
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte über die Kassenärztliche Vereinigung wurde das Angebot
der Methadonambulanz entsprechend reduziert, was bereits in den vergangenen Jahren zu
erheblichen Einsparungen von Personal- und Sachkosten führte. Für 2011 ist mit weiteren
Kostenerstattungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zu rechnen.
Zu Nr. 12: Madonna e. V.
Seit 2003 nimmt Madonna die psychosoziale Beratung und Betreuung der in Bochum tätigen Prostituierten im Sinne des § 19 IfSG wahr. Die Personalkosten und die Finanzierung der Sachkosten
zur Erfüllung der Aufgabe werden gemäß Vertrag vom 30.09.2003 von der Stadt Bochum
übernommen.
Die Stadt ist auch hier vertraglich verpflichtet, begründete Sachkosten und Tariferhöhungen zu
berücksichtigen.
Weiterhin erhält Madonna zum Ausgleich nicht gedeckter Personal- und Sachkosten der
Beratungsstelle (9.600,00 EUR) sowie für das Projekt “Neustart” (17.400,00 EUR) einen
ergänzenden Zuschuss.
Zu Nr. 13: Medizinische Flüchtlingshilfe e. V.
Der Verein erhält seit dem Jahr 2001 einen ergänzenden städtischen Zuschuss zum Ausgleich der
nicht gedeckten Sachkosten. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurde eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.000,00 EUR bewilligt.
Zu Nr. 14: Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e. V.
Die Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene erhält seit 1980 einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle. Die Restfinanzierung erfolgt durch
Spenden.
Zu Nr. 15: Selbsthilfegruppen und Initiativen im Gesundheitsbereich
Im Haushaltsjahr 2010 wurden die Selbsthilfegruppen und Initiativen ausschließlich durch Spenden
gefördert. Für 2011 liegen Anträge auf Gewährung städtischer Zuschüsse vor. Wie in der
Vergangenheit entscheidet der Ausschuss über die Verteilung der Zuschüsse an die
Selbsthilfegruppen zu einem späteren Zeitpunkt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 6
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Zu Nr. 16, 17, 18: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben nach § 4 Abs.2 SchKG einen
Anspruch auf Übernahme von mindestens 80 % der anerkannten Personal- und Sachkosten durch
das Land NRW. Der städtische Zuschuss soll die Personal- und Sachkosten decken, die nicht vom
Land finanziert werden.
Donum Vitae e. V. beantragt die anteilige Erhöhung des Zuschusses um 12.680,00 EUR, um
zusätzliches Personal für die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Beratungsaufgaben
beschäftigen zu können. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sieht die Verwaltung dafür keinen
Spielraum.
Zu Nr. 19: Verein für psychosoziale Betreuung e. V.
Der Verein nimmt die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung im Stadtbezirk Nord und Ost
wahr. Zu diesem Zweck unterhält er die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle in
Langendreer. Die Aufgaben umfassen einerseits die Sicherstellung der ambulanten psychiatrischen Hilfen nach dem PsychKG und andererseits alle anderen der Stadt obliegenden beratenden
und begutachtenden psychiatrischen Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in diesem
Stadtbezirk. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG, die dem Verein mit
Vereinbarungen vom 27.05.1988 und 19.06.2000 übertragen wurde und für die die Stadt Bochum
die begründeten Personal- und Sachkosten übernimmt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3200)
Vorlage Nr.: 20102185
Bezeichnung der Vorlage
Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des
Gesundheitsamtes
Vorbehaltlich der weiteren Bewirtschaftungsentscheidungen hinsichtlich des städtischen Haushalts
und noch abschließender Antragsprüfungen wird dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung
zugestimmt.