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Kalkulation der Gebührentarife für den Rettungsdienst 2011.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation der Gebührentarife für den Rettungsdienst 2011.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
26.12.14, 14:31
Aktualisiert
29.01.18, 06:22

Inhalt der Datei

Kalkulation der Gebührentarife für den - Rettungsdienst – für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 Kalkulation Rettungsdienst Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements 3 1.3 Tarifübersicht 4 1.4 Bedarfsübersicht 5 1.5 Leistungsübersicht 5 1.6 Erlösübersicht 5 1.7 Ergebnisübersicht 5 1.8 Rechtsgrundlagen 6 1.9 Kalkulationsgrundlagen 6 2. BERECHNUNGEN 6 2.1 Berechnung des Bedarfs 2011 und Aufteilung nach Leistungsbereichen 6 2.2 Leistungen 7 2.3 Berechnung der Einzeltarife 2.3.1 Hauptleistungen 2.3.2 Nebenleistungen 7 7 8 2.4 8 Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse 3. VERGLEICH DER TARIFE 2010 4. ERLÄUTERUNGEN 9 10 4.1 Grundsätzliches 10 4.2 Bedarfsübersicht (Ziff. 1.4) 10 4.3 Leistungsübersicht (Ziff. 1.5) 10 4.4 Erlösübersicht (Ziff. 1.6) 10 4.5 Berechnung des Entgeltbedarfs (Ziff. 2.1) 10 4.6 Kalkulation der Einzeltarife 11 Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Allgemeines Seite 3 Abstimmung mit den Krankenkassen Leistungsumfang und Qualität des Rettungsdienstes werden in dem mit den Krankenkassen abgestimmten und vom Rat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossenem Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt. Gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW ist mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (als Hauptkostenträger des Rettungsdienstes) über die Tarifhöhe Einvernehmen anzustreben. In der am 06.10.2010 erfolgten Erörterung zwischen den Vertretern der Stadt Bochum und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bochum wurde über die Tarifvorschläge (siehe Tabelle 1.3) Einvernehmen erzielt. Die Anzahl der abrechenbaren Fahrten steigt gegenüber der Kalkulation 2010 von 39.930 um 1.970 auf 41.900 Fahrten. 1.2 Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Gemäß dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) hat die Stadt Bochum seit dem 01.01.2009 ihr bis dahin kamerales Haushalts- und Rechnungswesen auf eine für Kommunen modifizierte Doppik (kaufmännische Buchführung) umgestellt. Dieser Systemwechsel beinhaltet die Einführung einer verwaltungsweiten Kostenrechnung, welche sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen (Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten erfassen soll. Die Umstellung beinhaltet insbesondere umfassende neue Regelungen zum Ansatz und zur Zuordnung von Aufwendungen und Erlösen. Für Gebührenhaushalte werden nach wie vor Betriebsabrechnungen erstellt, in der nur die nach dem KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse berücksichtigt werden. Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst 1.3 Seite 4 Tarifübersicht Tarif bis 2010 Tarifbedarf 2011 Tarifvorschlag 2011 ff. Differenz 2010 / 2011 Kostendeckungsgrad 1. Beförderung von Personen 1.1 Krankentransport Grundtarif A 75,00 € 83,83 € 77,00 € 2,00 € 2,67 % 91,85 % Grundtarif B 257,00 € 268,26 € 263,00 € 6,00 € 2,33 % 98,04 % Grundtarif C 85,00 € 92,21 € 85,00 € 0,00 € 0,00 % 92,18 % 1.2 Rettungstransport 257,00 € 276,26 € 263,00 € 6,00 € 2,33 % 95,22 % 1.3 Notarzteinsatz 248,00 € 252,63 € 252,00 € 4,00 € 1,61 % 99,75 % 2,65 € 2,82 € 2,80 € 0,15 € 5,66 % 99,29 % 46,00 € 50,00 € 50,00 € 4,00 € 8,70 % 100,00 % 184,00 € 200,00 € 200,00 € 4,00 € 8,70 % 100,00 % 2. Fahrten über die Stadtgrenze hinaus je km 3. Bereitstellung je angef. ½ Std. 4. Desinfektion eines Krankenkraftwagens Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst 1.4 Seite 5 Bedarfsübersicht Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten 3.973.895 4.168.797 593.801 Kalkulation 2010 in Euro 4.102.158 3.890.492 561.138 Gesamtkosten 8.736.493 8.553.788 9.346.620 9.588.990 ./. Nebenerlöse -230.046 -190.000 -230.000 -230.000 8.506.447 8.363.788 9.116.620 9.358.990 320.973 490.006 490.006 0 8.827.420 8.853.794 9.606.626 9.358.990 Kalkulation 2010 13.292 13.050 Voraussichtl. 2010 13.730 Kalkulation 2011 14.100 19.111 8.495 7.300 3.500 2.250 18.500 8.380 8.730 3.406 1.594 18.970 8.554 8.800 3.600 1.700 19.300 8.500 40.898 39.930 41.254 41.900 Kalkulation Voraussichtl. 2010 2010 in EUR in Euro 1.638.250,00 1.665.582,00 4.754.500,00 4.875.290,00 2.078.240,00 2.121.392,00 Kalkulation 2011 in Euro 1.768.900,00 5.075.900,00 2.142.000,00 Kostenart Ergebnis 2009 in Euro Bedarf Zzgl. Ergebnisvortrag Gebührenbedarf 1.5 Ergebnis 2009 Krankentransport davon Grundtarif A Grundtarif B Grundtarif C Rettungstransport Notarzteinsatz 9.956 3.336 Transporte insgesamt Erlösübersicht Erlösart Erlöse 2009 in Euro Krankentransport Rettungstransport Notarzteinsatz 1.572.438,00 4.815.972,00 2.004.820,00 Hauptleistungen 8.393.230,00 1.7 Kalkulation 2011 in Euro 4.365.002 4.540.466 683.522 Leistungsübersicht Leistungsart 1.6 Voraussichtl. 2010 in Euro 4.303.441 4.466.939 576.240 8.470.990,00 8.662.264,00 8.986.800,00 Kalkulation Voraussichtl. 2010 2010 8.473.990,00 8.662.264,00 8.853.794,00 9.606.626,00 Kalkulation 2011 8.986.800,00 9.358.990,00 Ergebnisübersicht Leistungsart Erlöse Gebührenbedarf Ergebnis Ergebnis 2009 8.393.230,00 8.827.420,00 -434.190,00 -379.804,00 -944.362,00 -372.190,00 95,08 % 95,71 % 90,17 % 96,02 % Kostendeckungsgrad Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst Seite 6 1.8 Rechtsgrundlagen a) b) c) d) Gesetz über den Rettungsdienst (RettG) §§ 7, 8, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen Artikel 1 § 1 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) 1.9 Kalkulationsgrundlagen Als Kalkulationsgrundlage dient die Kostenrechnung der Produktgruppe 1.12.07 - Rettungsdienst -. Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für diese Produktgruppe folgende Grundlagen vorgegeben: Sollkostendeckungsgrad Kalkulationshäufigkeit 2. 2.1 Berechnung Berechnung des Bedarfs 2011 und Aufteilung nach Leistungsbereichen Kostenarten 13 Personalaufwendungen Beihilfen und Rückstellungen Summe Personalkosten Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen Sonstige Aufwendungen Erstattungen an Dritte / private Unternehmen Objektumlage und ILV Summe Sachkosten Kalk. AfA Anlagevermögen Kalk. Zinsen Summe Kapitalkosten Summe Stellenkosten Nebenerlöse 14 Gebührenbedarf 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 100 % jährlich Gebührenbedarf 2011 EUR Krankentransportwagen (KTW) EUR Rettungstransportwagen (RTW) EUR Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) EUR 3.298.629 776.413 2.258.098 264.118 1.066.373 168.247 803.651 94.474 4.365.002 944.660 3.061.749 358.592 961.047 181.894 650.274 128.879 358.385 77.786 229.656 50.943 2.835.000 520.400 836.100 1.478.500 386.034 94.449 222.190 69.394 4.540.466 874.529 1.938.220 1.727.716 319.535 87.904 189.557 28.079 363.987 103.130 222.368 32.939 683.522 191.034 411.925 61.018 9.588.990 2.010.223 5.411.894 2.147.326 -230.000 -150.000 -80.000 0 9.358.990 1.860.223 5.331.894 2.147.326 Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst 2.2 Seite 7 Leistungen Leistungsart Kalkulation 2011 Krankentransport 14.100 Rettungstransport 19.300 Notarzteinsatz 8.500 Transporte insgesamt 41.900 2.3 Berechnung der Einzeltarife 2.3.1 Hauptleistungen a) Krankentransport Grundtarif A (tgl./7-19 Uhr) Grundtarif B (tgl./19-7 Uhr) Grundtarif C (Verlegung) Summe Wert je Recheneinheit = Transporte Anzahl 8.800 3.600 1.700 14.100 ÄZ 1 3,2 1,1 Recheneinheiten (RE) 8.800 11.520 1.870 22.190 Entgeltbedarf 737.718,65 EUR 965.740,77 EUR 156.765,21 EUR 1.860.224,63 EUR 1.860.224,63 -------------------- = 83,831664 EUR 22.190 Für den Grundtarif A beträgt der Gebührenbedarf den Wert einer Recheneinheit = 83,83 Euro. Für den Grundtarif B beträgt der Gebührenbedarf den Wert von 3,2 Recheneinheiten = 268,26 Euro. Für den Grundtarif C beträgt der Gebührenbedarf den Wert von 1,1 Recheneinheiten = 92,21 Euro. b) Rettungstransport Grundtarif Gebührenbedarf je Transport = c) Notarzteinsatz Grundtarif Gebührenbedarf je Transport = Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Transporte Anzahl 19.300 5.331.894,21 -------------------19.300 5.331.894,21 EUR = 276,263949 EUR Transporte Anzahl 8.500 2.147.327,56 -------------------8.500 Entgeltbedarf Entgeltbedarf 2.147.327,56 EUR = 252,626772 EUR Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst Seite 8 2.3.2 Nebenleistungen a) Kilometergebühren Durch die vorgeschlagene Kilometergebühr für geleistete Auswärtseinsätze sollen die Betriebskosten eines Fahrzeuges je km gedeckt werden. für Treibstoff für die Fahrzeugunterhaltung Personalkosten Versicherung Rückführung des Fahrzeuges zur Stadtgrenze 0,08 EUR je km 0,13 EUR je km 1,15 EUR je km 0,05 EUR je km --------------------1,41 EUR je km --------------------1,41 EUR je km --------------------2,82 EUR je km b) Gebühren für Bereitstellung sowie für Desinfektion von Krankenkraftwagen Die Gebühren für die Bereitstellung und Desinfektion von Krankenkraftwagen sollen die Kosten eines Fahrzeuges decken, in denen es nicht für Transportfahrten eingesetzt werden kann. Der Stundensatz eines Rettungsassistenten TvöD EG 6 beträgt 26,98 EUR. Zuzüglich des Gemeinkostenzuschlages ergibt sich ein Stundensatz von 50,00 EUR. Da eine Fahrzeugbesatzung aus zwei Rettungsassistenten besteht ergibt sich folgende Ermittlung der Tarife: Bereitstellung von Krankenkraftwagen: 2 Rettungsassistenten für ½ Stunde => 2 * 50,00 EUR / 2 = 50,00 EUR Desinfektion eines Krankenkraftwagens: 2 Rettungsassistenten für 2 Stunden => 2 * 50,00 EUR * 2 = 200,00 EUR Die Gebühreneinnahmen für Nebenleistungen sind in den Nebenerlösen (siehe 2.1, Zeile 11) enthalten. 2.4 Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse Leistung Tarif Erlös Krankentransport A 8.800 77,00 677.600,00 Krankentransport B 3.600 263,00 946.800,00 Krankentransport C 1.700 85,00 144.500,00 19.300 263,00 5.075.900,00 8.500 252,00 2.142.000,00 Rettungstransport Notarzteinsatz Ergebnis Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 41.600 8.986.800,00 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst 3. Seite 9 Vergleich der Tarife 2010 Tarif Krankentransport in EUR Tarif Rettungstransport in EUR Tarif Notarzteinsatz in EUR 117,60 206,20 247,50 95,00 / 197,00 425,00 / 527,00 270,00 / 372,00 111,00 363,00 410,00 124,00 / 256,00 256,00 293,00 Dortmund 120,00 / 180,00 298,00 230,00 Duisburg 103,50 344,55 354,35 Düsseldorf 100,00 311,50 383,00 Essen 99,00 268,00 325,00 Gemeinde Aachen Arnsberg *) Bottrop Castrop-Rauxel **) Herne *) 85,00 / 238,00 281,00 209,00 Iserlohn *) 99,00 / 345,00 314,00 216,00 - 279,00 305,00 Leverkusen 145,00 301,00 288,00 Lüdenscheid 140,45 319,62 418,70 Lünen 203,00 391,00 363,00 124,00 (7-20 Uhr) 300,00 345,00 Münster 253,00 253,00 337,00 Paderborn 197,04 402,57 383,32 Remscheid 78,00 309,00 316,00 Witten 105,00 375,00 400,00 Durchschnitt 125,76 315,65 320,73 257,00 248,00 263,00 252,00 Köln Mülheim a.d.R. Bochum 2010 Bochum 2011 *) **) **) 75,00 (7-19 Uhr) 257,00 (19-7 Uhr) 77,00 (7-19 Uhr) 263,00 (19-7 Uhr) Wenn zwei Tarife ausgewiesen werden, handelt es sich um Tag- und Nachttarife. Außerhalb der beim Krankentransport angegebenen Zeiten werden ausschließlich Rettungstransportwagen vorgehalten. Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst 4. 4.1 Seite 10 Erläuterungen Grundsätzliches Basis des Entgeltbedarfes sind ausschließlich die betriebsnotwendigen Kosten. Die Übersicht „2.1 Berechnung des Bedarfs 2011 und Aufteilung nach Leistungsbereichen gliedert sich in nachstehende Spalten: a) Summe Gebührenbedarf 2011 b) Gebührenbedarf Krankentransport c) Gebührenbedarf Rettungstransport d) Gebührenbedarf Notarzteinsatz. 4.2 Bedarfsübersicht (Ziff. 1.4) In der Tabelle wird der Gebührenbedarf des Rettungsdienstes für den Kalkulationszeitraum dargestellt (siehe auch Ziff. 4.54). 4.3 Leistungsübersicht (Ziff. 1.5) Bei den prognostizierten Leistungen handelt es sich ausschließlich um abrechnungsfähige Transporte. Nicht abrechnungsfähige Transporte sind Einsätze, bei denen keine Transportoder Notfallleistung erfolgen konnte, weil der Patient die Mitfahrt verweigert, der Notarzt einen Transport ins Krankenhaus nicht für erforderlich hält oder der Patient beim Eintreffen bereits verstorben (Exitus) war. Für den Krankentransport zwischen den Krankenhäusern (Verlegungsfahrten) entsteht wegen der jeweiligen Übernahme und Übergabe der Patienten gegenüber dem normalen Krankentransport ein erhöhter Zeitaufwand. Seit 2010 wird diesem Aufwand durch den für die Verlegungsfahrten neu eingeführten Tarif entsprochen. 4.4 Erlösübersicht (Ziff. 1.6) Aus dieser Übersicht gehen die voraussichtlichen Gebühreneinnahmen für das Jahr 2011 je Leistungsart unter Zugrundelegung der unter 1.3 aufgeführten Tarife hervor. 4.5 Berechnung des Entgeltbedarfs (Ziff. 2.1) Personalaufwendungen (Zeile 1 und 2) Es handelt sich um die Personalaufwendungen für die im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeiter. Personelle Regel-Besetzung: Der dauerhafte Betrieb der Fahrzeuge des Rettungsdienstes erfordert insgesamt 55 Bedienstete. Krankentransport: 13 Mitarbeiter, davon 5 Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst 8 Mitarbeiter im Tagesdienst Rettungstransport: 38 Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst Notarzteinsatz: 4 Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst Dazu werden die anteiligen Personalkosten der einzelnen Fachkostenstellen des Amtes „Feuerwehr und Rettungsdienst“ (Leitstelle, Verwaltung und Werkstätten) im Rahmen der Fachumlage auf die drei Teilprodukte des Rettungsdienstes verteilt. Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010 Kalkulation Rettungsdienst Seite 11 Weiterhin werden für den Rettungsdienst Mitarbeiter und Fahrzeuge der freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Deutsches Rotes Kreuz (DRK) aufgrund von Verträgen eingesetzt. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 4) Als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden folgende Kosten zusammengefasst: Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Energiekosten, Grundbesitzabgaben, Unterhaltung und Betrieb der Fahrzeuge, Unterhaltung der Betriebsund Geschäftsausstattung, Kosten für Sach- und Personenschäden. Sonstige Aufwendungen (Zeile 5) Als sonstige Aufwendungen werden folgende Kosten zusammengefasst: Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, Büromaterial, Drucksachen, Zeitungen und Fachliteratur sowie Kosten für Schadensfälle. Erstattung an private Unternehmen und übrige Bereiche (Zeile 6) Hierunter fällt die Kostenerstattung für den Notarzteinsatz für die Krankenhäuser St. Josef Hospital, Augusta-Kranken-Anstalten sowie Bergmannsheil für die Gestellung der Notärzte und für die Sachausrüstung der Notarztwagen. Ebenso gehört hierzu die zu zahlende Kostenerstattung an die freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Deutsches Rotes Kreuz (DRK) für die Gestellung von Fahrzeugen und Fahrzeugbesatzungen. Objektumlage und Interne Leistungsverrechnung (ILV) (Zeile 7) Hier werden die durch Leistungsverrechnungen und Umlagen zugeordnete Kosten ausgewiesen. Kapitalkosten (Zeilen 9 und 10) Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen erfolgt aufgrund der Wiederbeschaffungswerte und die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen aufgrund der Anschaffungsrestwerte und wird durch das Verfahren SAP durchgeführt. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 6,75 %. Nebenerlöse (Zeile 13) Als Nebenerlöse werden hauptsächlich Entgelte für auswärts gefahrene Transportleistungen aufgeführt. Gebührenbedarf (Zeile 14) In dieser Zeile wird das durch Gebühren zu deckende Kostenvolumen ausgewiesen. 4.6 Kalkulation der Einzeltarife Für den Krankentransport wurde der Entgeltbedarf aufgrund einer Äquivalenzziffernrechnung auf die Regelfahrten (Grundtarif) aufgeteilt. Der Grundtarif teilt sich hierbei in einen Tagesund einen Nachttarif sowie einen Tarif für Verlegungsfahrten auf. Für den Rettungstransport und den Notarzteinsatz wird der Entgeltbedarf je Leistungseinheit durch die Division des Entgeltbedarfs der Kostenträger (siehe Ziffer 2.2) durch die Leistungseinheiten (siehe Ziffer 1.5) ermittelt. ……………………………………………………………………….. Rechentechnischer Hinweis: Die Kalkulation wurde mit Hilfe des Verfahrens Excel erstellt. Dieses Verfahren führt alle Rechenoperationen mit mehreren Nachkommastellen durch. Auf- und Abrundungsdifferenzen sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen. Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23 Oktober 2010