Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation der Gebührentarife für den Rettungsdienst 2011.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
26.12.14, 14:31
Aktualisiert
29.01.18, 06:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Kalkulation der
Gebührentarife für den
- Rettungsdienst –
für den Zeitraum vom
01.01.2011 bis 31.12.2011
Kalkulation Rettungsdienst
Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
3
1.1
Allgemeines
3
1.2
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
3
1.3
Tarifübersicht
4
1.4
Bedarfsübersicht
5
1.5
Leistungsübersicht
5
1.6
Erlösübersicht
5
1.7
Ergebnisübersicht
5
1.8
Rechtsgrundlagen
6
1.9
Kalkulationsgrundlagen
6
2.
BERECHNUNGEN
6
2.1
Berechnung des Bedarfs 2011 und Aufteilung nach Leistungsbereichen
6
2.2
Leistungen
7
2.3
Berechnung der Einzeltarife
2.3.1 Hauptleistungen
2.3.2 Nebenleistungen
7
7
8
2.4
8
Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse
3.
VERGLEICH DER TARIFE 2010
4.
ERLÄUTERUNGEN
9
10
4.1
Grundsätzliches
10
4.2
Bedarfsübersicht (Ziff. 1.4)
10
4.3
Leistungsübersicht (Ziff. 1.5)
10
4.4
Erlösübersicht (Ziff. 1.6)
10
4.5
Berechnung des Entgeltbedarfs (Ziff. 2.1)
10
4.6
Kalkulation der Einzeltarife
11
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
1.
Allgemeine Erläuterungen
1.1
Allgemeines
Seite 3
Abstimmung mit den Krankenkassen
Leistungsumfang und Qualität des Rettungsdienstes werden in dem mit den Krankenkassen
abgestimmten und vom Rat in seiner Sitzung am 13.12.2007 beschlossenem Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt.
Gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW ist mit den Verbänden der Krankenkassen und
dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (als Hauptkostenträger des
Rettungsdienstes) über die Tarifhöhe Einvernehmen anzustreben.
In der am 06.10.2010 erfolgten Erörterung zwischen den Vertretern der Stadt Bochum und
der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bochum wurde über die Tarifvorschläge (siehe Tabelle 1.3) Einvernehmen erzielt.
Die Anzahl der abrechenbaren Fahrten steigt gegenüber der Kalkulation 2010 von 39.930
um 1.970 auf 41.900 Fahrten.
1.2
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
Gemäß dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) hat die Stadt Bochum seit dem 01.01.2009 ihr bis dahin
kamerales Haushalts- und Rechnungswesen auf eine für Kommunen modifizierte Doppik
(kaufmännische Buchführung) umgestellt.
Dieser Systemwechsel beinhaltet die Einführung einer verwaltungsweiten Kostenrechnung,
welche sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen (Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten erfassen soll.
Die Umstellung beinhaltet insbesondere umfassende neue Regelungen zum Ansatz und zur
Zuordnung von Aufwendungen und Erlösen.
Für Gebührenhaushalte werden nach wie vor Betriebsabrechnungen erstellt, in der nur die
nach dem KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse berücksichtigt werden.
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
1.3
Seite 4
Tarifübersicht
Tarif bis
2010
Tarifbedarf
2011
Tarifvorschlag
2011 ff.
Differenz 2010 / 2011
Kostendeckungsgrad
1. Beförderung von Personen
1.1 Krankentransport
Grundtarif A
75,00 €
83,83 €
77,00 €
2,00 €
2,67 %
91,85 %
Grundtarif B
257,00 €
268,26 €
263,00 €
6,00 €
2,33 %
98,04 %
Grundtarif C
85,00 €
92,21 €
85,00 €
0,00 €
0,00 %
92,18 %
1.2 Rettungstransport
257,00 €
276,26 €
263,00 €
6,00 €
2,33 %
95,22 %
1.3 Notarzteinsatz
248,00 €
252,63 €
252,00 €
4,00 €
1,61 %
99,75 %
2,65 €
2,82 €
2,80 €
0,15 €
5,66 %
99,29 %
46,00 €
50,00 €
50,00 €
4,00 €
8,70 %
100,00 %
184,00 €
200,00 €
200,00 €
4,00 €
8,70 %
100,00 %
2. Fahrten über die Stadtgrenze hinaus je km
3. Bereitstellung je angef. ½ Std.
4. Desinfektion eines Krankenkraftwagens
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
1.4
Seite 5
Bedarfsübersicht
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
3.973.895
4.168.797
593.801
Kalkulation
2010
in Euro
4.102.158
3.890.492
561.138
Gesamtkosten
8.736.493
8.553.788
9.346.620
9.588.990
./. Nebenerlöse
-230.046
-190.000
-230.000
-230.000
8.506.447
8.363.788
9.116.620
9.358.990
320.973
490.006
490.006
0
8.827.420
8.853.794
9.606.626
9.358.990
Kalkulation
2010
13.292
13.050
Voraussichtl.
2010
13.730
Kalkulation
2011
14.100
19.111
8.495
7.300
3.500
2.250
18.500
8.380
8.730
3.406
1.594
18.970
8.554
8.800
3.600
1.700
19.300
8.500
40.898
39.930
41.254
41.900
Kalkulation
Voraussichtl.
2010
2010
in EUR
in Euro
1.638.250,00 1.665.582,00
4.754.500,00 4.875.290,00
2.078.240,00 2.121.392,00
Kalkulation
2011
in Euro
1.768.900,00
5.075.900,00
2.142.000,00
Kostenart
Ergebnis
2009 in Euro
Bedarf
Zzgl. Ergebnisvortrag
Gebührenbedarf
1.5
Ergebnis 2009
Krankentransport
davon
Grundtarif A
Grundtarif B
Grundtarif C
Rettungstransport
Notarzteinsatz
9.956
3.336
Transporte insgesamt
Erlösübersicht
Erlösart
Erlöse 2009
in Euro
Krankentransport
Rettungstransport
Notarzteinsatz
1.572.438,00
4.815.972,00
2.004.820,00
Hauptleistungen
8.393.230,00
1.7
Kalkulation
2011
in Euro
4.365.002
4.540.466
683.522
Leistungsübersicht
Leistungsart
1.6
Voraussichtl.
2010
in Euro
4.303.441
4.466.939
576.240
8.470.990,00
8.662.264,00
8.986.800,00
Kalkulation
Voraussichtl.
2010
2010
8.473.990,00 8.662.264,00
8.853.794,00 9.606.626,00
Kalkulation
2011
8.986.800,00
9.358.990,00
Ergebnisübersicht
Leistungsart
Erlöse
Gebührenbedarf
Ergebnis
Ergebnis 2009
8.393.230,00
8.827.420,00
-434.190,00
-379.804,00
-944.362,00
-372.190,00
95,08 %
95,71 %
90,17 %
96,02 %
Kostendeckungsgrad
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
Seite 6
1.8
Rechtsgrundlagen
a)
b)
c)
d)
Gesetz über den Rettungsdienst (RettG)
§§ 7, 8, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Artikel 1 § 1 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagements für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW)
1.9
Kalkulationsgrundlagen
Als Kalkulationsgrundlage dient die Kostenrechnung der Produktgruppe 1.12.07 - Rettungsdienst -. Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für diese Produktgruppe folgende Grundlagen vorgegeben:
Sollkostendeckungsgrad
Kalkulationshäufigkeit
2.
2.1
Berechnung
Berechnung des Bedarfs 2011 und Aufteilung nach Leistungsbereichen
Kostenarten
13
Personalaufwendungen
Beihilfen und Rückstellungen
Summe Personalkosten
Aufwendungen
Sach- und Dienstleistungen
Sonstige Aufwendungen
Erstattungen an
Dritte / private Unternehmen
Objektumlage und
ILV
Summe Sachkosten
Kalk. AfA Anlagevermögen
Kalk. Zinsen
Summe Kapitalkosten
Summe Stellenkosten
Nebenerlöse
14
Gebührenbedarf
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
100 %
jährlich
Gebührenbedarf
2011
EUR
Krankentransportwagen
(KTW)
EUR
Rettungstransportwagen
(RTW)
EUR
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
EUR
3.298.629
776.413
2.258.098
264.118
1.066.373
168.247
803.651
94.474
4.365.002
944.660
3.061.749
358.592
961.047
181.894
650.274
128.879
358.385
77.786
229.656
50.943
2.835.000
520.400
836.100
1.478.500
386.034
94.449
222.190
69.394
4.540.466
874.529
1.938.220
1.727.716
319.535
87.904
189.557
28.079
363.987
103.130
222.368
32.939
683.522
191.034
411.925
61.018
9.588.990
2.010.223
5.411.894
2.147.326
-230.000
-150.000
-80.000
0
9.358.990
1.860.223
5.331.894
2.147.326
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
2.2
Seite 7
Leistungen
Leistungsart
Kalkulation 2011
Krankentransport
14.100
Rettungstransport
19.300
Notarzteinsatz
8.500
Transporte insgesamt
41.900
2.3
Berechnung der Einzeltarife
2.3.1 Hauptleistungen
a)
Krankentransport
Grundtarif A (tgl./7-19 Uhr)
Grundtarif B (tgl./19-7 Uhr)
Grundtarif C (Verlegung)
Summe
Wert je Recheneinheit =
Transporte
Anzahl
8.800
3.600
1.700
14.100
ÄZ
1
3,2
1,1
Recheneinheiten
(RE)
8.800
11.520
1.870
22.190
Entgeltbedarf
737.718,65 EUR
965.740,77 EUR
156.765,21 EUR
1.860.224,63 EUR
1.860.224,63
-------------------- = 83,831664 EUR
22.190
Für den Grundtarif A beträgt der Gebührenbedarf den Wert einer Recheneinheit = 83,83 Euro. Für den Grundtarif B beträgt der Gebührenbedarf den Wert von 3,2 Recheneinheiten =
268,26 Euro. Für den Grundtarif C beträgt der Gebührenbedarf den Wert von 1,1 Recheneinheiten = 92,21 Euro.
b)
Rettungstransport
Grundtarif
Gebührenbedarf je Transport =
c)
Notarzteinsatz
Grundtarif
Gebührenbedarf je Transport =
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Transporte
Anzahl
19.300
5.331.894,21
-------------------19.300
5.331.894,21 EUR
= 276,263949 EUR
Transporte
Anzahl
8.500
2.147.327,56
-------------------8.500
Entgeltbedarf
Entgeltbedarf
2.147.327,56 EUR
= 252,626772 EUR
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
Seite 8
2.3.2 Nebenleistungen
a) Kilometergebühren
Durch die vorgeschlagene Kilometergebühr für geleistete Auswärtseinsätze sollen die Betriebskosten eines Fahrzeuges je km gedeckt werden.
für Treibstoff
für die Fahrzeugunterhaltung
Personalkosten
Versicherung
Rückführung des Fahrzeuges zur Stadtgrenze
0,08 EUR je km
0,13 EUR je km
1,15 EUR je km
0,05 EUR je km
--------------------1,41 EUR je km
--------------------1,41 EUR je km
--------------------2,82 EUR je km
b) Gebühren für Bereitstellung sowie für Desinfektion von Krankenkraftwagen
Die Gebühren für die Bereitstellung und Desinfektion von Krankenkraftwagen sollen die Kosten eines Fahrzeuges decken, in denen es nicht für Transportfahrten eingesetzt werden
kann.
Der Stundensatz eines Rettungsassistenten TvöD EG 6 beträgt 26,98 EUR. Zuzüglich des
Gemeinkostenzuschlages ergibt sich ein Stundensatz von 50,00 EUR.
Da eine Fahrzeugbesatzung aus zwei Rettungsassistenten besteht ergibt sich folgende Ermittlung der Tarife:
Bereitstellung von Krankenkraftwagen: 2 Rettungsassistenten für ½ Stunde
=> 2 * 50,00 EUR / 2
= 50,00 EUR
Desinfektion eines Krankenkraftwagens: 2 Rettungsassistenten für 2 Stunden
=> 2 * 50,00 EUR * 2
= 200,00 EUR
Die Gebühreneinnahmen für Nebenleistungen sind in den Nebenerlösen (siehe 2.1, Zeile 11)
enthalten.
2.4
Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse
Leistung
Tarif
Erlös
Krankentransport A
8.800
77,00
677.600,00
Krankentransport B
3.600
263,00
946.800,00
Krankentransport C
1.700
85,00
144.500,00
19.300
263,00
5.075.900,00
8.500
252,00
2.142.000,00
Rettungstransport
Notarzteinsatz
Ergebnis
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
41.600
8.986.800,00
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
3.
Seite 9
Vergleich der Tarife 2010
Tarif Krankentransport in EUR
Tarif Rettungstransport in EUR
Tarif Notarzteinsatz
in EUR
117,60
206,20
247,50
95,00 / 197,00
425,00 / 527,00
270,00 / 372,00
111,00
363,00
410,00
124,00 / 256,00
256,00
293,00
Dortmund
120,00 / 180,00
298,00
230,00
Duisburg
103,50
344,55
354,35
Düsseldorf
100,00
311,50
383,00
Essen
99,00
268,00
325,00
Gemeinde
Aachen
Arnsberg
*)
Bottrop
Castrop-Rauxel
**)
Herne
*)
85,00 / 238,00
281,00
209,00
Iserlohn
*)
99,00 / 345,00
314,00
216,00
-
279,00
305,00
Leverkusen
145,00
301,00
288,00
Lüdenscheid
140,45
319,62
418,70
Lünen
203,00
391,00
363,00
124,00 (7-20 Uhr)
300,00
345,00
Münster
253,00
253,00
337,00
Paderborn
197,04
402,57
383,32
Remscheid
78,00
309,00
316,00
Witten
105,00
375,00
400,00
Durchschnitt
125,76
315,65
320,73
257,00
248,00
263,00
252,00
Köln
Mülheim a.d.R.
Bochum 2010
Bochum 2011
*)
**)
**)
75,00 (7-19 Uhr)
257,00 (19-7 Uhr)
77,00 (7-19 Uhr)
263,00 (19-7 Uhr)
Wenn zwei Tarife ausgewiesen werden, handelt es sich um Tag- und Nachttarife.
Außerhalb der beim Krankentransport angegebenen Zeiten werden ausschließlich
Rettungstransportwagen vorgehalten.
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
4.
4.1
Seite 10
Erläuterungen
Grundsätzliches
Basis des Entgeltbedarfes sind ausschließlich die betriebsnotwendigen Kosten. Die Übersicht „2.1 Berechnung des Bedarfs 2011 und Aufteilung nach Leistungsbereichen gliedert
sich in nachstehende Spalten:
a)
Summe Gebührenbedarf 2011
b)
Gebührenbedarf Krankentransport
c)
Gebührenbedarf Rettungstransport
d)
Gebührenbedarf Notarzteinsatz.
4.2
Bedarfsübersicht (Ziff. 1.4)
In der Tabelle wird der Gebührenbedarf des Rettungsdienstes für den Kalkulationszeitraum
dargestellt (siehe auch Ziff. 4.54).
4.3
Leistungsübersicht (Ziff. 1.5)
Bei den prognostizierten Leistungen handelt es sich ausschließlich um abrechnungsfähige
Transporte. Nicht abrechnungsfähige Transporte sind Einsätze, bei denen keine Transportoder Notfallleistung erfolgen konnte, weil der Patient die Mitfahrt verweigert, der Notarzt einen Transport ins Krankenhaus nicht für erforderlich hält oder der Patient beim Eintreffen
bereits verstorben (Exitus) war.
Für den Krankentransport zwischen den Krankenhäusern (Verlegungsfahrten) entsteht wegen der jeweiligen Übernahme und Übergabe der Patienten gegenüber dem normalen Krankentransport ein erhöhter Zeitaufwand. Seit 2010 wird diesem Aufwand durch den für die
Verlegungsfahrten neu eingeführten Tarif entsprochen.
4.4
Erlösübersicht (Ziff. 1.6)
Aus dieser Übersicht gehen die voraussichtlichen Gebühreneinnahmen für das Jahr 2011 je
Leistungsart unter Zugrundelegung der unter 1.3 aufgeführten Tarife hervor.
4.5
Berechnung des Entgeltbedarfs (Ziff. 2.1)
Personalaufwendungen (Zeile 1 und 2)
Es handelt sich um die Personalaufwendungen für die im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeiter.
Personelle Regel-Besetzung:
Der dauerhafte Betrieb der Fahrzeuge des Rettungsdienstes erfordert insgesamt 55 Bedienstete.
Krankentransport:
13 Mitarbeiter, davon
5 Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst
8 Mitarbeiter im Tagesdienst
Rettungstransport:
38 Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst
Notarzteinsatz:
4 Mitarbeiter im 24-Stunden-Dienst
Dazu werden die anteiligen Personalkosten der einzelnen Fachkostenstellen des Amtes
„Feuerwehr und Rettungsdienst“ (Leitstelle, Verwaltung und Werkstätten) im Rahmen der
Fachumlage auf die drei Teilprodukte des Rettungsdienstes verteilt.
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010
Kalkulation Rettungsdienst
Seite 11
Weiterhin werden für den Rettungsdienst Mitarbeiter und Fahrzeuge der freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Deutsches Rotes Kreuz (DRK) aufgrund
von Verträgen eingesetzt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 4)
Als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden folgende Kosten zusammengefasst:
Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Energiekosten,
Grundbesitzabgaben, Unterhaltung und Betrieb der Fahrzeuge, Unterhaltung der Betriebsund Geschäftsausstattung, Kosten für Sach- und Personenschäden.
Sonstige Aufwendungen (Zeile 5)
Als sonstige Aufwendungen werden folgende Kosten zusammengefasst:
Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, Büromaterial, Drucksachen, Zeitungen
und Fachliteratur sowie Kosten für Schadensfälle.
Erstattung an private Unternehmen und übrige Bereiche (Zeile 6)
Hierunter fällt die Kostenerstattung für den Notarzteinsatz für die Krankenhäuser St. Josef
Hospital, Augusta-Kranken-Anstalten sowie Bergmannsheil für die Gestellung der Notärzte
und für die Sachausrüstung der Notarztwagen. Ebenso gehört hierzu die zu zahlende Kostenerstattung an die freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) für die Gestellung von Fahrzeugen und Fahrzeugbesatzungen.
Objektumlage und Interne Leistungsverrechnung (ILV) (Zeile 7)
Hier werden die durch Leistungsverrechnungen und Umlagen zugeordnete Kosten ausgewiesen.
Kapitalkosten (Zeilen 9 und 10)
Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen erfolgt aufgrund der Wiederbeschaffungswerte und die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen aufgrund der Anschaffungsrestwerte und wird durch das Verfahren SAP durchgeführt. Der kalkulatorische
Zinssatz beträgt 6,75 %.
Nebenerlöse (Zeile 13)
Als Nebenerlöse werden hauptsächlich Entgelte für auswärts gefahrene Transportleistungen
aufgeführt.
Gebührenbedarf (Zeile 14)
In dieser Zeile wird das durch Gebühren zu deckende Kostenvolumen ausgewiesen.
4.6
Kalkulation der Einzeltarife
Für den Krankentransport wurde der Entgeltbedarf aufgrund einer Äquivalenzziffernrechnung
auf die Regelfahrten (Grundtarif) aufgeteilt. Der Grundtarif teilt sich hierbei in einen Tagesund einen Nachttarif sowie einen Tarif für Verlegungsfahrten auf.
Für den Rettungstransport und den Notarzteinsatz wird der Entgeltbedarf je Leistungseinheit
durch die Division des Entgeltbedarfs der Kostenträger (siehe Ziffer 2.2) durch die Leistungseinheiten (siehe Ziffer 1.5) ermittelt.
………………………………………………………………………..
Rechentechnischer Hinweis: Die Kalkulation wurde mit Hilfe des Verfahrens Excel erstellt. Dieses Verfahren führt alle Rechenoperationen mit mehreren Nachkommastellen durch. Auf- und Abrundungsdifferenzen sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen.
Kämmerei, Kassen- und Steueramt – 20 23
Oktober 2010