Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2 - 4. Frauenförderplan.pdf
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115 kB
Erstellt
26.12.14, 14:33
Aktualisiert
28.01.18, 08:14
Stichworte
Inhalt der Datei
4. Frauenförderplan
Programm für Chancengleichheit
Fortschreibung
1
Inhaltsverzeichnis
I.
Darstellung der Beschäftigtensituation
- Seite 6 1. Allgemein
2. Dezernate
3. Personalkostenverteilung (prozentual)
II.
Abbau der Unterrepräsentanz (vgl. §§ 7 -10 LGG)
- Seite 14 1. Unterrepräsentierte Bereiche
2. Zielvorgaben
3. Maßnahmen
III.
Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Familienarbeit (vgl. §§ 13, 14 LGG)
- Seite 22 1. Unterstützende Angebote
2. Befristeter Ausstieg und Wiedereinstieg
IV.
Förderung der Gleichstellung von Frauen
(vgl. § 1; § 4; § 6 Abs. 1; § 11 LGG)
- Seite 25 1. Altersstruktur und Gesundheit
2. Ausgewogenheit (Work-Life-Balance)
3. Führungskultur
4. Motivation
2
V.
Vernetzung und Information
- Seite 31 -
VI.
Geltungsbereich und Geltungsdauer
- Seite 32 -
VII.
Bekanntmachung
- Seite 32 -
Anhang
-
Landesgleichstellungsgesetz NRW
- Seite -
-
Auszüge aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Seite -
-
Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtsund Amtssprache
- Seite -
-
Projekt IDEMA - geschlechtergerechte Sprache
- Seite -
-
Konzept Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Seite -
-
Charta der Vielfalt
- Seite -
-
Expertinnen und Experten für Gleichstellungsfragen
- Seite -
-
Programm für Chancengleichheit – kurzgefasst
- Seite -
3
4. Frauenförderplan – Programm für Chancengleichheit
Der neue Frauenförderplan leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Verwaltungskultur, indem er die sich verändernden Rahmenbedingungen berücksichtigt, ohne seine
wichtigsten Ziele, nämlich Frauenförderung und bessere Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf, aus den Augen zu
verlieren.
Der Frauenförderplan ist Teil des personalpolitischen Steuerungssystems und will Impulse zur Bewältigung der demografischen Entwicklung geben, die sich in der alternden Belegschaft und der Notwendigkeit zum “Managing Diversity” ausdrückt.
Die dezernats- und berufsgruppenspezifische Betrachtung der
Beschäftigten soll helfen, zielgenauere Angebote für die beschäftigten Frauen zu entwickeln und die Arbeitsform Teilzeit
transparenter zu machen. Während sie in einigen Berufsgruppen und Dezernaten eine übliche (fast schon überwiegende)
Beschäftigungsform ist, wird deutlich, dass sie in manchen
Bereichen noch immer als Ausnahme daherkommt, von Führungskräften und Vollzeitbeschäftigten sehr kritisch betrachtet
wird – besonders gegenüber Männern oder auch Führungskräften mit familiären Aufgaben. Dabei hat sich Teilzeitbeschäftigung seit Jahren weg von der klassischen “VormittagsHalbtags-Beschäftigung” weiter entwickelt.
Entscheidend für eine Verwaltungskultur, die diese Umstände
sieht, ist es, dem Menschen mit seinen unterschiedlichen Lebensphasen gerecht zu werden, indem z. B. die Führungskultur familienbewusst und die Arbeitsbedingungen geschlechterund alter(n)sgerecht gestaltet werden. Dazu gehört beispielsweise, dass gesetzlich geregelte “Ausfallzeiten” wie Elternzeit
(z. B. Vätermonate), Mutter-Kind-Kuren oder Freistellungstage
bei Erkrankung eines Kindes als selbstverständlich wahrgenommen und akzeptiert werden. Aber auch die Terminplanung
von Eltern, die sich um die Bildung ihrer Kinder kümmern, ist
in der Praxis an manchen Stellen noch nicht respektiert bzw.
akzeptiert. Terminabstimmungen sowie das pünktliche Been4
den von Terminen sind für diese Beschäftigten unerlässlich. In
den nächsten Jahren wird wahrscheinlich die Pflege von Angehörigen auf mehr Beschäftigte zukommen, als dies in der
Vergangenheit der Fall war, und die noch relativ jungen Regelungen des Pflegezeitgesetzes werden stärkere Anwendung
finden.
Allgemein wird das Thema Beschäftigungsfähigkeit (WorkLife-Balance, Gesundheits- und Betriebliches EingliederungsManagement) weiter intensiviert werden müssen. Aber auch
der Erhalt von Motivation und Zufriedenheit spielt angesichts
schwindender Aufstiegschancen eine nicht unerhebliche Rolle.
Neben der sozialen Absicherung sind Entwicklungschancen
und Anerkennung für die Beschäftigten ein lohnendes “Brot”.
Um die Anliegen des Landesgleichstellungsgesetzes auch
nach 10 Jahren praktikabel und zeitgemäß umsetzen zu können, ist es sinnvoll, Gleichstellungsarbeit dezentral stärker
systematisch zu unterstützen. Dies ergibt sich auch aus der
zunehmenden Selbstständigkeit der Dezernate in personalwirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Aus diesem
Grund sollen in jedem Amt Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen benannt werden und die Fachbereiche stärker
in die Umsetzung und entsprechende Dokumentation einbezogen werden. - Möglich macht dies die inzwischen vorliegende differenzierte Datenbasis der Beschäftigten in den Dezernaten und Ämtern.
Gleichwohl hat die Stadt Bochum auch in den kommenden
Jahren Haushaltssicherungsmaßnahmen in einem erheblichen
Umfang umzusetzen. Bei auftretenden Zielkonflikten ist es
Aufgabe aller Verantwortlichen, Prioritäten abzuwägen und
sachgerechte Lösungen zu finden. Dabei sind die Vorgaben
des LGG NRW zu berücksichtigen.
Die Rechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung bleiben unberührt.
5
I. Darstellung der Beschäftigtensituation
I. 1. Allgemein
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Daten dem Personalbericht 2009 (Stichtag: 31.12.09) entnommen worden.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten bei der Stadtverwaltung
Bochum einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Zentrale Dienste und Alten- und Pflegeheime liegt bei
6.635 (kostenwirksam Beschäftigte und Beurlaubte).
Stadt Bochum
Kernverwaltung (5161)
Zentrale Dienste (931)
Alten- und Pflegeheime (543)
6
Von insgesamt 6.270 kostenwirksam Beschäftigten sind 3.531
Frauen (56,3 %).
Die Tabelle verdeutlicht den hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (Reinigungsdienst und Pflegepersonal).
Stadt Bochum
Gesam tverw altung
Zentrale Dienste
35 31
67 4
20 2
27 39
Kernverwaltu ng
Alten- und Pflegeh eim e
41 5
24 42
78
24 59
w eiblich
m än nlich
7
Nachfolgend wird die Verteilung Vollzeit/Teilzeit und die Zahl
an Beurlaubten bzw. Beschäftigten in Elternzeit dargestellt.
Beschäftigungsarten Stadt Bochum
3000
2575
2500
1903
2000
1628
1500
1000
500
254
164
52
4
92
0
Vollzeit
Teilzeit
Beurlaubte
männlich
Elternzeit
weiblich
Beschäftigungsarten Kernverwaltung
2500
2328
2000
1424
1500
1018
1000
500
188
131
47
3
0
Vollzeit
Teilzeit
Beurlaubte
männlich
8
weiblich
Elternzeit
76
Beschäftigungsarten ZentraleDienste
700
616
600
500
400
300
193
200
58
100
9
4
37
1
6
0
Vollzeit
Teilzeit
Beurlaubte
männlich
Elternzeit
weiblich
Beschäftigungsarten Alten- undPflegeheime
300
269
250
200
146
150
100
54
29
24
50
1
0
10
0
Vollzeit
Teilzeit
Beurlaubte
männlich
Elternzeit
weiblich
Deutlich wird der hohe Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.
9
Altersstruktur der Beschäftigten der Stadt Bochum
- nach Beschäftigungsvolumen -
Altersgruppen
Frauen
Männer
61 u. älter
56 bis 60
51 bis 55
46 bis 50
41 bis 45
36 bis 40
31 bis 35
bis 0,25
bis 0,25
> 0,25
bis 0,5
> 0,25
bis 0,5
> 0,5> bis
0,50,75
bis 0,75
> 0,75
bis 0,99
> 0,75
bis 0,99
1,0 1,0
26 bis 30
25 u. jünger
600
400
200
Anzahl Beschäftigte
10
0
0
200
400
600
Anzahl Beschäftigte
Wie sich die verschiedenen Führungsfunktionen auf weibliche
und männliche Beschäftigte verteilen, ist aus der nachfolgenden Grafik zu ersehen.
Stadt Bochum
Amts-, Instituts- und Betriebsleitungen, w
2,9%
Abteilungsleitungen, w
5,8%
Amts-, Instituts- und Betriebsleitungen, m
14,2%
Sachgebietsleitungen, w
16,7%
Abteilungsleitungen, m
20,8%
Sachgebietsleitungen, m
39,6%
weiblich = w
männlich = m
I. 2. Dezernate
In den nachfolgenden Grafiken liegt der Fokus auf der Verteilung innerhalb der verschiedenen Dezernate. Wegen der vergleichenden Abbildung mit der Aufbauorganisation sind Bereiche wie die ARGE und die Kommunalen Schadenausgleiche
in den Darstellungen nicht enthalten. Die zu Grunde liegenden
absoluten Zahlen wurden für den Frauenförderplan (FFP) zum
Stichtag 31.12.09 erhoben.
Dargestellt werden die Verteilung von weiblichen und männlichen Beschäftigten, die Verteilung von Vollzeit und Teilzeit
sowie die Inanspruchnahme von Elternzeit. Die Grafiken verdeutlichen die Anteile auf der Basis von 100 %.
11
weiblich/männlich nach Dezernaten
53
227
270
496
1004
264
881
82
769
164
517
35
295
115
416
274
Dez II
Dez IV
Dez I
Dez VI
Dez III
Dez VIII
Dez V
Dez VII
W
M
Voll-/Teilzeit nach Dezernaten
69
249
690
467
747
907
569
213
719
343
27
555
92
Dez II
Dez I
Dez IV
Dez III
Dez VI
Dez V
Vollzeit
12
34
132
98
Dez VIII
Dez VII
Teilzeit
Beschäftigte in Elternzeit nach Dezernaten *)
(2007 - 2009)
4
9
14
26
27
14
19
3
4
2
3
3
2
1
1
0
Dez II
Dez I
Dez IV
Dez III
Dez VI
Dez V
weiblich
Dez VIII
Dez VII
männlich
*) Datenquelle: Auswertung der Gleichstellungsstelle
I. 3. Personalkostenverteilung (prozentual)
Die nachfolgende Tabelle (Daten wurden für den FFP ermittelt) zeigt die prozentuale Verteilung der Bruttobezüge aller
Beschäftigten (weiblich/männlich). Zum Vergleich wurde der
auf Vollzeit verrechnete Anteil der Frauen und Männer an den
kostenwirksam Beschäftigten gegenübergestellt.
Anteil am
Beschäftigungsvolumen (BVI)
Anteil an der Summe
BruttoBezüge/Vergütung
weiblich
männlich
weiblich
männlich
Kernverwaltung
45,89%
54,11%
42,82%
57,18%
Zentrale Dienste
67,84%
32,16%
60,67%
39,33%
Alten- und Pflegeheime
80,70%
19,30%
78,92%
21,08%
Summe
Stadt Bochum
50,76%
49,24%
46,75%
53,25%
13
II. Abbau der Unterrepräsentanz (vgl. §§ 7 – 10 LGG)
II. 1. Unterrepräsentierte Bereiche
Eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:
Laufbahnen und Berufsgruppen
Bereich
g. nt. D. *)
h. nt. D. *)
Besoldungs- /
Entgeltgruppe
Gesamt
Anteil w
in %
m
w
A 11, EG 10
166
114
280
40,71
A 12, EG 11
109
62
171
36,26
A13 g. D., EG
12
43
10
53
18,87
A 13 h. D., EG
13
26
19
45
42,22
A 14, EG 14
21
4
25
16,00
A 15, EG 15
17
2
19
10,53
A 16, EG 15ü
8
2
10
20,00
B2
3
0
3
0,00
m. D. Feuerwehr
gesamt
306
0
306
0,00
g. D. Feuerwehr
gesamt
26
1
27
3,70
h. D. Feuerwehr
gesamt
3
0
3
0,00
g. D. Bau
gesamt
172
53
225
23,56
h. D. Bau
gesamt
31
2
33
6,06
m. D. Vermessung/
Kartographie
gesamt
23
15
38
39,47
14
Bereich
Besoldungs- /
Entgeltgruppe
m
w
Gesamt
Anteil w
in %
g. D. Vermessung/
Kartographie
gesamt
76
14
90
15,56
h D. Vermessung/
Kartographie
gesamt
5
0
5
0,00
archivarischer D.
g. D. und h. D.
gesamt
7
4
11
36,36
m. D. Verwalter/in/
Hausmeister/in
gesamt
100
31
131
23,66
Musiker/in
Gesamt TVK
49
36
85
42,35
h. D. Tierärztin/Tierarzt
gesamt
6
5
11
45,45
h. D. Jurist/in
gesamt
10
6
16
37,50
m. D. Bäder
gesamt
39
11
50
22,00
m. D. Tiefbau
gesamt
20
7
27
25,93
Garten und Forsten
gesamt
47
15
62
24,19
g. D. Sozialarbeit/
Sozialpädagogik. *)
BesGr A 12,
EG 11
10
7
17
41,18
IV-Berufe
gesamt
14
1
15
6,67
Unterhaltungsbetriebe
gesamt
403
51
454
11,23
Werkstätten
gesamt
66
7
73
9,59
*) Die Daten wurden speziell für den Frauenförderplan zum Stichtag 31.12.09
erhoben.
15
Führungsfunktionen
m
Amts-,
Institutsund Betriebsleitungen
Abteilungsleitung
Sachgebietsleitung
gesamt
w
Gesamt
Anteil w Anteil w
in %
in %
2009
2000
VZ*
TZ**
VZ +
TZ
VZ
TZ
VZ +
TZ
34
0
34
6
1
7
41
17,1
8,0
48
2
50
14
0
14
64
21,9
14,0
94
1
95
35
5
40
135
29,6
10,0
176
3
179
55
6
61
240
25,4
20,0
* VZ = Vollzeit
** TZ = Teilzeit
Ausbildungsgänge
Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und Vorbereitungsdienste
Auszubildende und
Anwärter/Innen
Gesamt
Altenpflege (ohne Umschüler)
W
Ausbildungsbereich
M
25
20
5
4
2
2
36
0
36
1
1
0
Diplomverwaltungswirt,
-verwaltungswirtin
35
22
13
Diplomverwaltungsbetriebswirt,
-betriebswirtin
10
6
4
Drucker/Druckerin
1
0
1
Fachangestellte für Medien- und
Informationsdienste
4
2
2
Bauzeichner/Bauzeichnerin
Brandmeisteranwärter/ -anwärterin
Buchbinder/Buchbinderin
16
AuP *)
ZD *)
Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und Vorbereitungsdienste
Auszubildende und
Anwärter/Innen
Gesamt
W
Ausbildungsbereich
M
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
2
0
2
Fachangestellte für Bäderbetriebe
4
3
1
Fachkraft für Wasserwirtschaft
2
0
2
Forstwirt/Forstwirtin
5
1
4
21
2
19
Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin
7
1
6
ZD
Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
3
3
0
AuP
Industriemechaniker/-mechanikerin
2
1
1
Kanalbauer/Kanalbauerin
6
0
6
Kaufleute für Bürokommunikation
4
2
2
Koch/Köchin
3
0
3
Kfz.-Mechatroniker/
Kfz.-Mechatronikerin
4
0
4
Mechaniker/Mechanikerin für Land- und
Baumaschinen
4
0
4
Sport- und Fitnesskaufleute
1
0
1
Gärtner/Gärtnerin
Straßenbauer/Straßenbauerin
12
0
12
Tischler/Tischlerin
1
0
1
Vermessungstechniker, -technikerin
6
3
3
20
11
9
223
80
143
Verwaltungsfachangestellte
Zwischensumme A
Soziale Berufe - Anerkennungsjahr
W
M
Soziale Arbeit
10
10
0
Erzieher/Erzieherin
12
12
0
0
Zwischensumme B
Summe A und B
ZD
Nachwuchskräfte
Gesamt
Rettungsassistent, -assistentin
AuP
2
2
24
24
0
247
104
143
*) AuP = Alten- und Pflegeheime, ZD = Zentrale Dienste
17
II. 2. Zielvorgaben
Neue unterrepräsentierte Bereiche liegen nicht vor.
Entfallen ist im höheren Dienst der Bereich „Psychologin, Psychologe“, da dieser nicht mehr unterrepräsentiert ist. Die Bereiche „gewerblich-technisch übrige“ wie auch „m. D., g. D.
und h. D übrige“ werden – trotz Unterrepräsentanz – wegen
der nicht zielgerechten Analyse durch die Zusammenfassung
der unterschiedlichsten Laufbahnen/Berufsgruppen nicht dargestellt.
Die Zielvorgaben in den Laufbahnen/Berufsgruppen höherer
nichttechnischer Dienst (BesGr A 13, EG 13), höherer Dienst
Tierärztin/Tierarzt und Garten und Forsten wurden leicht erhöht, ansonsten fortgeschrieben.
Bereich
gehobener
nichtt. Dienst
höherer nichtt.
Dienst
Besoldungs/
Entgeltgruppe
2000
Anteil w
in %
2009
Anteil w
in %
Zielvorgabe in %
A 11, EG 10
37,30
40,71
45
A 12, EG 11
20,00
36,26
40
A 13, EG 12
20,00
18,87
30
A 13, EG 13
21,7
42,22
50
A 14, EG 14
10,3
16,00
25
A 15, EG 15
6,7
10,53
20
B 2, A 16, EG
15ü
7,7
15,38
20
g. D. Bau
gesamt
19,0
23,56
30
h. D. Bau
gesamt
3,8
6,06
15
m. D. Vermessung/
Kartographie
gesamt
39,47
45
g. D. Vermessung/
Kartographie
gesamt
13,0
15,56
20
h. D. Vermessung/
Kartographie
gesamt
0,0
0,0
15
18
Bereich
Besoldungs/
Entgeltgruppe
2000
Anteil w
in %
2009
Anteil w
in %
Zielvorgabe in %
archivarischer D.
g. D. und h. D.
27,3
36,36
50
m. D. Verwalter/in/
Hausmeister/in
gesamt
24,4
23,66
30
h.D. Tierärztin/Tierarzt
gesamt
30,8
45,45
50
h. D. Jurist/in
gesamt
40,0 *
37,50
45
m. D. Bäder
gesamt
13,6
22,00
25
m. D. Tiefbau
gesamt
18,8
25,93
40
Garten und Forsten
gesamt
16,7
11,3
0,0
24,19
30
g. D. Sozialarbeit/
Sozialpädagogik.
A 12, EG 11
31,3
41,18
50
m. D.
g. D.
h. D.
* 2007
Im Bereich der Führungsfunktionen wird weiterhin auf konkrete Zielvorgaben verzichtet. Hier wird insbesondere aufgrund
der Qualifizierungsmaßnahmen für Führungsnachwuchskräfte,
des Mentoring-Projekts und auch im Hinblick auf die Erfolgsteams eine weiterhin positive Entwicklung erwartet.
Bei den Ausbildungsberufen liegt der Frauenanteil bei 35,8 %
(ohne Berufe im Anerkennungsjahr) und hat sich damit gegenüber 2007 (35,1 %) nicht signifikant erhöht, im Vergleich
zu 2004 sogar verringert (43,6 %).
Die Gründe für diese Situation liegen u. a. darin, dass die im
Regelfall bedarfsorientiert angebotenen Ausbildungsberufe,
insbesondere im gewerblichen Bereich, nach wie vor von
Männern bevorzugt werden. Außerdem sinkt die Anzahl der
Ausbildungsplätze in Berufsbildern, die von beiden Geschlechtern gewählt werden.
19
II. 3. Maßnahmen
Folgende Angebote und Maßnahmen sollen dazu dienen, die
Unterrepräsentanz von Frauen weiter abzubauen.
Dies ist angesichts des anstehenden Personalabbaus im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung – und damit geringerer
Fluktuation - ein schwieriges Unterfangen.
Jedoch kann bei aufbauorganisatorischen Änderungen durchaus die Chance genutzt werden, weiter auf positive Veränderungen, z. B. paritätische Besetzung von Führungsstellen,
hinzuarbeiten oder zumindest ein Absinken des Frauenanteils
zu verhindern.
Da weibliche Auszubildende in der Summe weiterhin deutlich
unterrepräsentiert sind, zielen die folgenden Maßnahmen
auch darauf ab, eine Parität im Ausbildungsbereich zu erreichen.
Was muss getan werden?
Stellen in unterrepräsentierten Bereichen grundsätzlich dezernatsübergreifend ausschreiben
im Einzelfall zusätzlich zur Ausschreibung Stellen in einer Informationsveranstaltung präsentieren
den engeren Bewerberinnen-/ Bewerberkreis in Abstimmung mit 02 festlegen
nach Vorstellungsgesprächen, an denen die Gleichstellungsstelle nicht
teilgenommen hat, Personalauswahlentscheidungen der Gleichstellungsstelle mitteilen, bevor Bewerberinnen/Bewerber informiert werden
gleichwertige Wechsel in andere Produktbereiche ermöglichen, um die
Voraussetzungen für die Übernahme von Führungsfunktionen zu verbessern
Projektleitungen, Funktionen von Ausbildungsbeauftragten und qualifizierte
Aufgaben (ohne Auswahlverfahren) bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung an Frauen vergeben
gezielt Frauen als Dozentinnen für eine Tätigkeit im Studieninstitut gewinnen (z. B. ehemalige Mentees)
“rotierende” Stellvertretung in ausgewählten Bereichen erproben
20
Was muss getan werden?
Hospitationen als Maßnahme der Personalentwicklung in ausgewählten
Bereichen initiieren und durchführen
Qualifikationen (Studien- oder Ausbildungsabschlüsse, zertifizierte Zusatzqualifikationen, extern durchgeführte Fort- und Weiterbildungen) unter
Einbeziehung der Beschäftigten systematisch erfassen
Potenziale (z. B. Fremdsprachenkenntnisse) erheben und im Rahmen
einer sogenannten „Eignungsunterstellung“ nutzen und ggf. Beschäftigte
bei städtischem Interesse beim Erwerb eines formalen Abschlusses oder
entsprechenden Zertifikates unterstützen
Mentoring oder Patenmodelle für verschiedene Zielgruppen, z. B. neue
Führungskräfte , Auszubildende anbieten
Maßnahmen für ehemalige Teilnehmende des Mentoring-Projektes entwickeln
Überprüfung der Testverfahren in Ausbildungsberufen unter Genderaspekten
aktiv und frühzeitig für alle Berufe an Schulen werben
Schulen Praktikumsplätze insbesondere in gewerblich-technischen Bereichen anbieten
Attraktivität der Praktikumsplätze verbessern
Tag der offenen Tür/“Schnuppertage“ für potentielle Azubis anbieten
Angebote zum Girl´s Day machen
Personalgewinnung bei der Feuerwehr unter Genderaspekten konzeptionieren
21
III. Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit (vgl. §§ 13, 14 LGG)
Vereinbarkeit ist ein gesellschaftliches Anliegen und kein individuelles Problem. Beschäftigte der Stadtverwaltung werden
deshalb bei der Vereinbarung beruflicher und familiärer Aufgaben wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen,
unterstützt. Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen wie
„Flexible Arbeitszeiten“ oder „Teleheimarbeit“ werden in diesem Sinne umgesetzt. Personalentwicklung bezieht die individuelle Lebensplanung der Beschäftigten systematisch ein.
Teilzeitbeschäftigung soll eine akzeptierte Arbeitsform für
weibliche und männliche Beschäftigte sein. In der Praxis ist
das jedoch noch nicht immer der Fall. Das wird vor allem deutlich, wenn man die männlichen Beschäftigten in den Fokus
nimmt. Dass die Teilzeitquote bei ihnen trotz gleicher rechtlicher Rahmenbedingungen erheblich geringer ist, liegt nicht
nur an Verdienstunterschieden zwischen den Geschlechtern.
Ein weiterer Grund ist die mangelnde Akzeptanz gegenüber
Männern, die Teilzeit arbeiten möchten, und die damit verbundene Sorge vor beruflicher Stagnation. Damit Teilzeitarbeit
auch auf Führungsebene anerkannt und erfolgreich praktiziert
werden kann, ist auch einen Wandel weg von dem Bild der
„allzeit verfügbaren und alles wissenden Führungskraft“ erforderlich.
So, wie die (familienbedingte) Inanspruchnahme von Stundenreduzierung für alle Beschäftigten gelten muss, ist auf der
anderen Seite trotz Personalkostenbudgetierung (PKB) oder
haushaltssichernder Maßnahmen die Erhöhung der Stundenzahl bis hin zur Rückkehr zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (ggf. an einem anderen Arbeitsplatz) zu gewährleisten.
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III. 1. Unterstützende Angebote
Mütter, Väter und pflegende Angehörige werden durch folgende Angebote unterstützt.
Was muss getan werden?
familiäre Verpflichtungen bei der Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen
berücksichtigen
auch kurzfristig unbezahlten Urlaub ermöglichen, sofern zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen
Seminare - auch für Führungskräfte - in Teilzeit anbieten
Seminare zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit weiterentwickeln
unterhälftige Teilzeit ermöglichen
Ausbildung, Aufstieg oder Umschulung in Teilzeit ermöglichen
Kinderferienbetreuung durchführen
Unterstützung bei Kinderbetreuung anbieten (ad-hoc-Betreuung)
„Eltern-Kind-Büro“ anbieten, Nutzung des Büros auch durch pflegende
Angehörige
Kinder im Notfall mit zur Arbeit bringen
Väter für Vereinbarkeitsthemen sensibilisieren und geeignete Angebote
entwickeln
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III. 2. Befristeter Ausstieg und Wiedereinstieg
Beurlaubung und Wiedereinstieg werden systematisch begleitet. Es wird eine Beurlaubtenbefragung durchgeführt, Beurlaubungsgründe und -dauer werden statistisch erfasst und analysiert.
Stufe 1:
Ausstieg
vor Beurlaubung anhand einer Checkliste individuell beraten
Beratung vor Antritt der Elternzeit, insbesondere zur Inanspruchnahme der „Partnermonate“ (sog. „Vätermonate“)
Standardschreiben „Nichtbeschäftigung vor Ihrer Entbindung“ und „Mutterschutz und Beschäftigungsverbot“ vor dem
Hintergrund des Beratungscharakters modifizieren
Stufe 2:
Beurlaubungszeitraum
über Patinnen oder Paten aus den Fachämtern Kontakt
halten
Informationsveranstaltungen durchführen
Urlaubs- und Krankheitsvertretungen und befristete Sondereinsätze/Arbeitsspitzen durch Beurlaubte abdecken
Information sicher stellen z. B. über Stellenausschreibungen,
Fortbildungsangebote, Newsletter, Job-Letter (E-Mail, Möglichkeit der Intranetnutzung durch Beurlaubte prüfen)
Stufe 3:
Wiedereinstieg
vor Wiedereinstieg anhand einer Checkliste individuell beraten
stufenweisen Wiedereinstieg über Reststundenkontingente
oder unterhälftige Beschäftigung ermöglichen
Personaleinsatz durch Job-Börse frühzeitig planen
Wiedereinstiegsbegleitung durch Patinnen bzw. Paten
Einarbeitungskonzept anwenden
„Fit für den Beruf“ – Qualifizierungsprogramm zeitnah zum
Wiedereinstieg anbieten:
- Seminare zum Thema Wiedereinstieg
- Seminare zu aktuellen Themen
- Schulungen zu fachspezifischen Neuerungen (z. B. Gesetzesänderungen)
- Informations-Technik-Schulungen
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IV. Förderung der Gleichstellung von Frauen (vgl. § 1; § 4;
§ 6 Abs. 1; § 11 LGG)
Die Angebote und Maßnahmen dieses Kapitels sollen dazu
beitragen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Frauen und
Männer sich wohlfühlen und ihre Arbeitsleistung frei von Benachteiligungen entfalten können. Dies gelingt besonders,
wenn die Arbeitsbedingungen den individuellen Lebensphasen
entsprechen und diskriminierungsfrei gestaltet werden.
Maßnahmen zum Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit dienen insgesamt dazu, die Potentiale der Beschäftigten besser zu nutzen und die Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Dies gilt für Frauen in niedrigen Entgeltgruppen (typische
Frauenarbeitsplätze) gleichermaßen wie für Frauen in unterschiedlichsten Hierarchiestufen oder Berufsfeldern.
Regelungen zum Beurteilungsverfahren und zu den Leistungsentgelten werden geschlechtergerecht umgesetzt und
Gesamtergebnisse entsprechend transparent gemacht.
IV. 1. Altersstruktur und Gesundheit
Vor dem Hintergrund einer alternden Belegschaft sind alter(n)sgerechte Maßnahmen erforderlich. Diese Angebote sind
insbesondere für Frauen von Bedeutung, da sie häufig Doppelbelastungen durch berufliche Tätigkeit und familiäre Verpflichtungen tragen. Hinzu kommt, dass erst in den nächsten
Jahren verstärkt Frauen ihre Berufstätigkeit mit dem normalen
Rentenalter beenden. Es wird darum wichtiger, Gesundheitskompetenz zu stärken und gesundheitsbewusstes Verhalten
sowohl bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei Führungskräften zu fördern.
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Was muss getan werden?
ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement geschlechtersensibel
gestalten
geschlechtsspezifische Gesundheitsförderung initiieren (inkl. Datenerhebung)
Gesundheitszirkel neu einrichten (Aspekte: Ressourcen, Belastungen,
Schutzfaktoren)
gesundheitsfördernde Angebote während der Arbeitszeit (z. B. Entspannung, Massage, Bewegung am Arbeitsplatz, richtiges Sitzen) entwickeln
und anbieten
Konzept alternsgerechtes Arbeiten für verschiedene Zielgruppen entwickeln
und entsprechende Angebote machen wie
- gesundheitsgerechte Arbeitsplatzausstattung (z. B. für Erzieherinnen
Stühle für Erwachsene)
- Rückentraining, Prävention
geschlechtsspezifische Beratung bei Sucht und psychischer Erkrankung
Tätigkeitsvielfalt zur Verhinderung einseitiger körperlicher Belastung oder
psychischer Belastung ermöglichen
Fortbildungsangebote für verschiedene Zielgruppen entwickeln und anbieten zu Themen wie
- „Leistung – was ist das?“ – Grenzen, Erhalt, neues Verständnis
- Burnout-Prävention
- Kommunikative Kompetenz innerhalb von Teams fördern, auch unter
Diversity-Aspekten
- Selbstsorge und Selbstverantwortung stärken
IV. 2. Ausgewogenheit (Work-Life-Balance)
In bestimmten Lebensphasen und -situationen kann es für
Beschäftigte wichtiger sein, über mehr freie Zeit als über mehr
Geld zu verfügen. Auch vor der Ungewissheit, ob es weitere
Angebote zur Altersteilzeit geben wird, soll eine Teilzeitoffensive initiiert werden, um Beschäftigten „weniger Arbeiten“ zu
ermöglichen. Der Vorteil eines gleitenden oder befristeten
Ausstiegs ist der Erhalt der Kompetenz und die Möglichkeit
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durch geeignete Konzepte den demografischen Wandel (vor
allem auf der Führungsebene) abzufedern.
Gleichzeitig soll eine Wertediskussion zum Thema „Leistung,
was ist das - Grenzen, Erhalt und neues Verständnis“ geführt
werden, bei der deutlich wird, dass das Gewähren von Freiräumen nicht mit einer Verringerung der Leistung einher geht,
sondern dazu beiträgt, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
Was muss getan werden?
individuelle Teilzeitmodelle (z. B. unterhälftige Teilzeit, „SchnupperTeilzeit“) ermöglichen
verschiedene Formen der Arbeitszeitkonten erproben, z. B. Langzeitkonten,
Arbeits-„Zeitsparbuch“, Lebensarbeitszeitkonten mit Möglichkeiten der
Teilzeit-Freistellung, Sabbaticals
individuelle Beratung über Möglichkeiten bei sich verändernden Lebensund Arbeitssituationen anhand von Checklisten verbunden mit Informationen zur Altersvorsorge
Anerkennung der Leistung von Teilzeitkräften, z. B. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern
Entwicklung neuer Modelle (z. B. „Weniger ist mehr“ = Urlaub/Freizeitausgleich statt Geld)
Bei Aufgabenreduzierung Arbeitszeitreduzierung als Möglichkeit anbieten
IV. 3. Führungskultur
Führungskräfte, Personalverantwortliche (z. B. Ausbilderinnen
und Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltung verfolgen die
Ziele des Frauenförderplanes. Sie tragen damit wesentlich zu
einer gleichstellungsorientierten, familien- und lebensphasenorientierten Führungskultur bei.
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Daher müssen diese Zielgruppen Genderkompetenz 1 erwerben und Genderkenntnisse in inhaltlichen Aufgaben berücksichtigen, indem sie sich qualifizieren zu
- Gender Mainstreaming
- Landesgleichstellungsgesetz NRW
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Umgang mit
sexueller Belästigung
- geschlechtergerechte Sprache
- geschlechtergerechtes Beurteilungswesen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- gendergerechte Gesundheitskompetenz
- Work-Life-Balance
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
- Charta der Vielfalt und Diversity Management.
Die Gleichstellungsstelle berät und unterstützt die Verwaltungsleitung, das Organisations- und Personalamt und die
Fachbereiche bei der Erfüllung der im Frauenförderplan festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen.
Führungskräfte haben eine besondere Stellung, weil sie einerseits Vorbildfunktion haben und das Betriebsklima entscheidend beeinflussen können. Gleichzeitig müssen sie aber andererseits nicht nur für “ihre” Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sorge tragen, sondern auch für sich selbst, da alle vorher
beschriebenen Entwicklungen auch für diese Zielgruppe gelten.
Daher sollen Angebote wie Mentoring für neue Führungskräfte, Coaching, Führungszirkel u. ä. entwickelt werden, durch
die Führungskräfte selbst Kraft schöpfen können für die vielfältigen Erwartungen, die an sie gerichtet werden.
1
Genderkompetenz beinhaltet neben einer persönlichen Ebene immer auch
eine fachliche, daher dienen “Gendertrainings” sowohl der Sensibilisierung zur
eigenen Geschlechterrolle als auch der Fortbildung zur praktischen inhaltlichen Umsetzung innerhalb der Fachaufgabe.
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Was muss getan werden?
familiäre Belange akzeptieren
mit Teilzeitanträgen von Männern und Frauen konstruktiv umgehen
bei Arbeitszeitreduzierungen im gleichen Arbeitsgebiet für entsprechende
Entlastung sorgen (Neuorganisation, Änderung der Dienstverteilung u. ä.)
eine kurzfristige Vertretung bzw. Wiederbesetzung sicherstellen, wenn
Stellen aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, familiärer Beurlaubung oder
Teilzeitbeschäftigung frei bzw. im reduzierten Stundenumfang wahrgenommen werden
sicher stellen, dass alle Beschäftigten unabhängig von ihrem Arbeitszeitmodell (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Teleheimarbeit) wichtige Informationen
zeitnah erhalten
Teilzeitkräfte bei der Besetzung von amtsinternen oder ämterübergreifenden Arbeitsgruppen, z. B. bei Organisationsprozessen berücksichtigen und
die Termine zeitlich so festlegen, dass sie sich beteiligen können
für ein faires Miteinander von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sorgen
ein belästigungsfreies Arbeitsklima schaffen
zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen motivieren
Frauen entsprechend ihrer Anzahl an den Gesamtbeschäftigten des Amtes
bei der Fortbildungsplanung berücksichtigen
das externe Fortbildungsbudget geschlechtergerecht einsetzen
Auswahlverfahren, Personaleinsatz und -entwicklung werden unter Genderaspekten, d. h. geschlechtergerecht geplant und durchgeführt
Frauen bei Bewerbungen motivieren und unterstützen
alle Beschäftigten diskriminierungsfrei beurteilen
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IV. 4. Motivation
Wachsende Arbeitsverdichtung und mangelnde Aufstiegschancen sind ein Auslöser für zunehmende psychische Belastungen und Frustrationen. Unabhängig von der jeweiligen
Lebensphase, in der sich die Beschäftigten befinden, werden
deshalb Maßnahmen wichtiger, die dem Motivationserhalt und
damit dem Erhalt der Leistungsbereitschaft dienen.
Was muss getan werden?
„Erfolgsteams“ als Maßnahme dauerhaft installieren
andere Bereiche kennen lernen, z. B. durch „Schnuppertage“ bzw. Hospitationen in anderen Abteilungen und Ämtern
Konzept für eine Job-Tauschbörse entwickeln und diese versuchsweise
einrichten
Belohnung erbrachter Leistung durch Freizeit, z. B. präsenzfreie Arbeitstage, Freizeitausgleich gewähren (in Verantwortung der Führungskräfte)
externe Weiterbildung unterstützen, z. B. durch Zeitausgleich
Personalentwicklungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen in
niedrigen Entgeltgruppen entwickeln
- Konsequenzen der Anerkennung von Bildungsabschlüssen bei Beschäftigten mit Migrationshintergrund: Prüfen, ob sich neue Einsatzmöglichkeiten
ergeben
- über Ausbildungsberufe informieren
Qualifikation von Frauen in niedrigen Entgeltgruppen erheben und ggf. in
Job-Börse berücksichtigen
motivationserhaltende Seminarangebote für unterschiedliche Zielgruppen
entwickeln und durchführen
Fortbildungsangebot für Führungskräfte entwickeln und durchführen, das
der Motivation der Beschäftigten dient
Fortbildungen zur Stärkung des Selbstvertrauens für Frauen weiterentwickeln und durchführen
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V. Vernetzung und Information
Angebote und Maßnahmen sind nur wirksam, wenn sie entsprechend kommuniziert und akzeptiert – also angenommen
und gelebt – werden. Unabdingbar ist hierfür eine gute Kommunikationsstruktur und -kultur sowie eine dezentrale Verantwortlichkeit der Führungskräfte in den Fachämtern.
Durch die Verschiedenartigkeit der Personalstruktur in den
einzelnen Dezernaten und Ämtern (z. B. Berufe, Teilzeit überwiegende Arbeitsform oder absolute Ausnahme, mehr männliche, mehr weibliche Beschäftigte; vgl. Kapitel I) tauchen auch
unterschiedliche Fragestellungen bei der Umsetzung auf.
Um diese Maßnahmen und Angebote dezentral bekanntzumachen und passgenau umzusetzen bzw. weiter zu entwickeln, werden sogenannte „Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen“ in den Fachämtern benannt, die die Führungskräfte in diesem Aufgabenfeld vor Ort unterstützen und
die gleichzeitig durch die Gleichstellungsstelle zu einem verwaltungsinternen „Netzwerk Gleichstellung“ verknüpft werden.
Die Fachbereiche dokumentieren nach einem noch festzulegenden Raster ihre entsprechenden Aktivitäten; dabei ist der
Aufwand möglichst gering zu halten.
Was muss getan werden?
Netzwerke für unterschiedliche Zielgruppen pflegen oder neu initiieren
(z. B. zu Themen der Vereinbarkeit, für Frauen in technischen Berufen, für
weibliche Führungskräfte)
Informationswege und -formen entwickeln und einrichten, insbesondere
auch für Beschäftigte, die nicht an den E-Mailverteiler angeschlossen sind
(z. B. aktuelle Informationen im Intranet bereitstellen, Zugriff aufs Intranet
ermöglichen, Pinnwände, Infoboxen)
Informationsmanagement für Stellenangebote verbessern und zu besetzende Stellen transparent darstellen (z. B. Ausschreibungen, Job-Letter)
Berufs- und Lebensberatung insbesondere für Auszubildende anbieten zu
Teilzeit, Altersvorsorge, Fortbildung etc.
- individuelle Beratung anhand einer Checkliste
- Beratung in Gruppen
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Was muss getan werden?
Informationsangebote entwickeln und zusammenstellen rund um das Thema Arbeitszeit/Teilzeit (z. B. im Intranet, Handbuch)
Beschwerdeweg bei sexueller Belästigung bekannt machen
Themenorientierte Informationsveranstaltungen z. B. in Form von „Mittagspauseninfos“
Familien-Service“büros“ für die Beschäftigten als Wegweiser und Vermittlungsstelle anbieten
Information über Kinderbetreuung anbieten, z. B. Beratung zu Betreuungsangeboten, Vermittlung von Tagespflegepersonen
Informationsangebot im Intranet zum Themenschwerpunkt „Beruf und
Familie“ entwickeln und einrichten
Infomappe zum Thema „Familie und Beruf“ herausgeben und ins Intranet
stellen
Informationen über Hilfeangebote bei der Pflege von Angehörigen im Intranet übersichtlich zusammenfassen
Familientag durchführen
VI. Geltungsbereich und Geltungsdauer
Der Frauenförderplan gilt für die Stadtverwaltung Bochum
einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.
Der Frauenförderplan gilt nach Beschluss durch den Rat für
den Zeitraum von drei Jahren.
VII. Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bochum hat den Frauenförderplan in der
vorliegenden Form am 25.11.2010 beschlossen.
Die Regelungen des Frauenförderplanes und des Landesgleichstellungsgesetzes werden allen Beschäftigten durch die
amtlichen Mitteilungen, über das Verwaltungsinformationssystem und durch eine gesonderte Broschüre zur Kenntnis gegeben.
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