Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:33
Aktualisiert
28.01.18, 08:14

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2619) Schi Vorlage Nr. 20102286 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2010 Bezeichnung der Vorlage Einführung des elektronischen Personalausweises (eBPA) Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss akt. Beratung 17.11.2010 Anlagen Wortlaut Die SPD-Ratsfraktion hat zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2010 eine Anfrage zum Themenkomplex eBPA gestellt. Die Fragen beziehen sich darauf, - welche Sach- und Personalkosten der Stadt Bochum durch den Bundesgesetzgeber zusätzlich auferlegt werden; ob die Kosten durch höhere Gebühren gedeckt werden; ob die Stadt Bochum entstehende Mehrkosten tragen muss; wie der Sachstand zur Rückverlagerung der Bearbeitung in die Bezirke ist; ob es neue Erkenntnisse zur Sicherheit der neuen Funktionen des eBPA gibt. Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die Einführung des elektronischen Personalausweises führt zu grundlegenden Veränderungen der Aufgaben in den Personalausweisbehörden; es ist von deutlich höheren Arbeitsaufwänden als bisher auszugehen. In der Folge ist der Einsatz von insgesamt elf zusätzlichen Kräften in den Bürgerbüros erforderlich. Hierfür müssen teilweise zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet werden. Wegen der technischen Neuerungen beim eBPA wird es notwendig, die technische Ausstattung der Arbeitsplätze in den Bürgerbüros zu erweitern und zu ergänzen. Lediglich die sog. ÄNTE-Boxen (Änderungsterminals) werden den Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2619) Schi Vorlage Nr. 20102286 Kommunen kostenfrei von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind besondere Sicherheitsanforderungen zu beachten, was in einzelnen Bereichen je nach derzeitiger Ausstattung zu weiteren Kosten führt. Darüber hinaus ist dem Bürger bei Antragstellung eine Broschüre auszuhändigen, deren Druckkosten ebenfalls zu Lasten der Kommunen gehen. Die Gesamtkosten für die Einführung es eBPA sind derzeit noch nicht quantifizierbar, da je nach Gegebenheiten mehr oder weniger umfangreiche Veränderungen erforderlich werden. Melde- und Ausweisangelegenheiten werden von den Kommunen als Pflichtaufgaben wahrgenommen. Grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Länder und von den Ländern auf die Gemeinden, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Ein Großteil der vereinnahmten Gebühren für den neuen eBPA muss dafür aufgewandt werden, die Kosten der Bundesdruckerei zu decken. Die Berechnungen des Deutschen Städtetages zum Kostenaufwand der Kommunen bei der Beantragung und Ausgabe des neuen Personalausweises haben ergeben, dass trotz Entgegenkommens des Bundes keine auskömmliche Verwaltungskostenpauschale für die Kommunen gezahlt wird. Zwei Jahre nach der Einführung des eBPA soll der Kostenaufwand der Kommunen erneut evaluiert werden unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände. Insoweit ist zunächst von einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen auszugehen. Für die Beantragung des elektronischen Personalausweises (eBPA) sind nach aktuellem Kenntnisstand keine ÄNTEBoxen erforderlich. Allerdings bestehen derzeit erhebliche Softwareprobleme (Schnittstellenproblematik). Außerdem ist die Qualifizierung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Bürgerbüros sehr aufwändig. Zusätzlich hat die Bundesverwaltung eine Vielzahl von Erlassen und Regelungen zu Details des eBPA-Verfahrens für die nächste Zeit angekündigt. Insoweit bestehen derzeit noch rechtliche Unsicherheiten. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Qualifizierungen, der technischen Umstellungen und der teilweise noch erforderlichen baulichen Maßnahmen ist daher folgende Vorgehensweise vereinbart worden: - Die Aufgaben in Zusammenhang mit dem eBPA werden zunächst zentral wahrgenommen. Spätestens sechs Monate nach dem Start der Technik werden die Aufgaben in die bezirklichen Bürgerbüros rückverlagert. Falls die technische Umsetzung problemlos verläuft, wird die Rückverlagerung früher erfolgen. Die nun getroffenen Regelungen zur vorübergehenden Zentralisierung der Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem eBPA haben den Sinn, den Start einer neuen und aufwändigen Aufgabe sinnvoll zu organisieren. Den Kommunen ist durch die Bundesverwaltung eine sehr komplexe Aufgabenstellung übertragen worden, zu der noch viele (verfahrens-)technische Unklarheiten bestehen. Der eBPA bietet neben der klassischen Ausweisfunktion auch die Möglichkeit einer OnlineAusweisfunktion. Experten gehen davon aus, dass der auf dem Ausweis integrierte Chip und die zusätzliche PIN-Abfrage einen deutlichen Sicherheitsgewinn darstellen. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt, wer auf welche Ausweisdaten zugreifen darf. Alle Informationen während der Übertragungen werden durch komplexe Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2619) Schi Vorlage Nr. 20102286 Sicherheitsprotokolle geschützt. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass mit krimineller Energie Schlupflöcher entstehen können. Im Zweifelsfalle steht es jedem Bürger frei, die Online-Ausweisfunktion nicht zu nutzen.