Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:33
Aktualisiert
28.01.18, 08:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Schi
Vorlage Nr. 20102286
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
15.09.2010
Bezeichnung der Vorlage
Einführung des elektronischen Personalausweises (eBPA)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
akt.
Beratung
17.11.2010
Anlagen
Wortlaut
Die SPD-Ratsfraktion hat zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.09.2010
eine Anfrage zum Themenkomplex eBPA gestellt. Die Fragen beziehen sich darauf,
-
welche Sach- und Personalkosten der Stadt Bochum durch den
Bundesgesetzgeber zusätzlich auferlegt werden;
ob die Kosten durch höhere Gebühren gedeckt werden;
ob die Stadt Bochum entstehende Mehrkosten tragen muss;
wie der Sachstand zur Rückverlagerung der Bearbeitung in die Bezirke ist;
ob es neue Erkenntnisse zur Sicherheit der neuen Funktionen des eBPA gibt.
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Einführung des elektronischen Personalausweises führt zu grundlegenden
Veränderungen der Aufgaben in den Personalausweisbehörden; es ist von deutlich höheren
Arbeitsaufwänden als bisher auszugehen. In der Folge ist der Einsatz von insgesamt elf
zusätzlichen Kräften in den Bürgerbüros erforderlich. Hierfür müssen teilweise zusätzliche
Arbeitsplätze eingerichtet werden. Wegen der technischen Neuerungen beim eBPA wird es
notwendig, die technische Ausstattung der Arbeitsplätze in den Bürgerbüros zu erweitern
und zu ergänzen. Lediglich die sog. ÄNTE-Boxen (Änderungsterminals) werden den
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Kommunen kostenfrei von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind
besondere Sicherheitsanforderungen zu beachten, was in einzelnen Bereichen je nach
derzeitiger Ausstattung zu weiteren Kosten führt. Darüber hinaus ist dem Bürger bei
Antragstellung eine Broschüre auszuhändigen, deren Druckkosten ebenfalls zu Lasten der
Kommunen gehen. Die Gesamtkosten für die Einführung es eBPA sind derzeit noch nicht
quantifizierbar, da je nach Gegebenheiten mehr oder weniger umfangreiche Veränderungen
erforderlich werden.
Melde- und Ausweisangelegenheiten werden von den Kommunen als Pflichtaufgaben
wahrgenommen. Grundsätzlich besteht die rechtliche Möglichkeit der Aufgabenübertragung
vom Bund auf die Länder und von den Ländern auf die Gemeinden, wenn dabei gleichzeitig
Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Ein Großteil der
vereinnahmten Gebühren für den neuen eBPA muss dafür aufgewandt werden, die Kosten
der Bundesdruckerei zu decken. Die Berechnungen des Deutschen Städtetages zum
Kostenaufwand der Kommunen bei der Beantragung und Ausgabe des neuen
Personalausweises haben ergeben, dass trotz Entgegenkommens des Bundes keine
auskömmliche Verwaltungskostenpauschale für die Kommunen gezahlt wird. Zwei Jahre
nach der Einführung des eBPA soll der Kostenaufwand der Kommunen erneut evaluiert
werden unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände. Insoweit ist zunächst von
einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen auszugehen. Für die Beantragung des
elektronischen Personalausweises (eBPA) sind nach aktuellem Kenntnisstand keine ÄNTEBoxen erforderlich. Allerdings bestehen derzeit erhebliche Softwareprobleme
(Schnittstellenproblematik). Außerdem ist die Qualifizierung der Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter in den Bürgerbüros sehr aufwändig. Zusätzlich hat die Bundesverwaltung
eine Vielzahl von Erlassen und Regelungen zu Details des eBPA-Verfahrens für die nächste
Zeit angekündigt. Insoweit bestehen derzeit noch rechtliche Unsicherheiten.
Vor dem Hintergrund der umfangreichen Qualifizierungen, der technischen Umstellungen
und der teilweise noch erforderlichen baulichen Maßnahmen ist daher folgende
Vorgehensweise vereinbart worden:
-
Die Aufgaben in Zusammenhang mit dem eBPA werden zunächst zentral
wahrgenommen.
Spätestens sechs Monate nach dem Start der Technik werden die Aufgaben
in die bezirklichen Bürgerbüros rückverlagert.
Falls die technische Umsetzung problemlos verläuft, wird die
Rückverlagerung früher erfolgen.
Die nun getroffenen Regelungen zur vorübergehenden Zentralisierung der Angelegenheiten
in Zusammenhang mit dem eBPA haben den Sinn, den Start einer neuen und aufwändigen
Aufgabe sinnvoll zu organisieren. Den Kommunen ist durch die Bundesverwaltung eine sehr
komplexe Aufgabenstellung übertragen worden, zu der noch viele (verfahrens-)technische
Unklarheiten bestehen.
Der eBPA bietet neben der klassischen Ausweisfunktion auch die Möglichkeit einer OnlineAusweisfunktion. Experten gehen davon aus, dass der auf dem Ausweis integrierte Chip
und die zusätzliche PIN-Abfrage einen deutlichen Sicherheitsgewinn darstellen. Ein auf
Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt, wer auf welche Ausweisdaten
zugreifen darf. Alle Informationen während der Übertragungen werden durch komplexe
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Sicherheitsprotokolle geschützt. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass mit krimineller
Energie Schlupflöcher entstehen können. Im Zweifelsfalle steht es jedem Bürger frei, die
Online-Ausweisfunktion nicht zu nutzen.