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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:37
Aktualisiert
28.01.18, 08:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20102321 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 920 - Alleestraße/Bessemerstraße hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften § 2 BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 09.12.2010 19.01.2011 Anlagen Übersichtsplan Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20102321 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 920 - Alleestraße / Bessemerstraße sind formell und informell gestellte Anfragen aus den Bereichen Entertainment / Spielhallen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 920 ist es, der dominierenden Wohnnutzung verträgliche Nutzungen zuzuordnen. Nutzungen, die hinsichtlich Ihrer Betriebsform und -führung im Plangebiet zu Spannungen führen können, sollen, wenn überhaupt, nur in Gebiete mit geringerer Sensibilität angesiedelt werden. Daher soll das Eindringen dieser städtebaulich und stadtplanerisch nicht vertretbaren Nutzungen (Vergnügungsstätten, Betriebe, die sexuelle Dienstleistungen oder Darbietungen anbieten) unterbunden werden. Darüber hinaus profitiert das Plangebiet von der Entwicklung der Innenstadt West. Die vielfältigen Vorhaben und Investitionen kommen auch den Bewohnern des Plangebiets zugute und wirken sich stabilisierend auf die Grundstückspreise und die Sozialstruktur aus. Diese positiven Rahmenbedingungen für das Plangebiet sollten nicht durch das Eindringen von allgemein als negativ bzw. abwertend empfundenen Nutzungen konterkariert werden. Es soll eine planungsrechtliche Konkretisierung der zulässigen Nutzung durch den Bebauungsplan erfolgen. Darüber hinaus kann diskutiert werden, stadtgestalterische Festsetzungen, u. a. zu Werbeanlagen, im Bebauungsplan zu berücksichtigen. 2. Plangebiet Der Bebauungsplan Nr. 920 - Alleestraße / Bessemerstraße - umfasst die Straßenrandbebauung südlich der Alleestraße 89 bis 163 a, östlich der Stahlhauser Straße 1, westlich der Bessemerstraße 2 bis 18 und nördlich der Klarastraße 24. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieser Vorlage ist. Alle im Plangebiet liegenden Grundstücke weisen einen Bezug zur Alleestraße und zur Bessemerstraße auf. Entlang der Alleestraße und der Bessemerstraße ist eine gemischtgenutzte Bebauung, die Wohnen, Büros, ortsgebundenen Einzelhandel und kleinere Gewerbeeinheiten beinhaltet, vorhanden. Ebenfalls sind Imbisse, andere gastronomische Betriebe und Teestuben ansässig. Das Wohnen stellt die dominierende Nutzungsform im Plangebiet dar. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20102321 3. Inhalte des Bebauungsplanes Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 920 liegt bisher nicht innerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Die bestehende bauliche Nutzung lässt sich als faktisches Mischgebiet bewerten. Die bestehende planungsrechtliche Bewertung unterliegt hier den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 BauNVO, die eine Gliederung nach stadtplanerisch gewünschten bzw. nicht tolerierbaren Nutzungen nicht zulassen. Zur Begegnung von Anträgen aus den Bereichen Vergnügen und sexuellen Darbietungen und Dienstleistungen ist ein Bebauungsplan erforderlich, der diese Arten von Nutzungen ausschließt. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Ausschluss stadtplanerisch nicht vertretbarer Nutzungen führt zu geringfügigen Einschränkungen der möglichen Nutzungsvielfalt. Diese sind gegenüber den Eigentümern vertretbar, da sie der Aufwertung bzw. Stabilisierung des Gebietes dienen und im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind. 5. Verfahrensart / weiteres Verfahren Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren analysiert, bewertet und in die Abwägung eingestellt. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Konkretisierung des Reglungsbedarfs des Bebauungsplanes wird erst nach Erstellung eines detaillierten Plankonzepts die Verfahrensart bestimmt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20102321 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 920 - Alleestraße/Bessemerstraße hier: Aufstellungsbeschluss Für ein Gebiet südlich der Alleestraße 89 bis 163 a, östlich der Stahlhauser Straße 1, westlich der Bessemerstraße 2 bis 18 und nördlich der Klarastraße 24 ist der Bebauungsplan Nr. 920 Alleestraße / Bessemerstraße - aufzustellen (§ 2 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 920 ist die Schaffung einer attraktiven Nutzungsmischung, die der innerstädtischen Lage und der Nachbarschaft zum Westpark und den angrenzenden Bürogebäuden angemessen ist und die zugleich die Bedeutung der dominierenden Wohnnutzung unterstützt. Hierzu ist u. a. der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Betrieben, die sexuelle Dienstleistungen bzw. Darbietungen anbieten, erforderlich.