Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:37
Aktualisiert
28.01.18, 08:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20102321
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 920 - Alleestraße/Bessemerstraße hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§ 2 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
09.12.2010
19.01.2011
Anlagen
Übersichtsplan
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20102321
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 920 - Alleestraße / Bessemerstraße sind formell und informell gestellte Anfragen aus den Bereichen Entertainment /
Spielhallen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 920 ist es, der dominierenden Wohnnutzung verträgliche
Nutzungen zuzuordnen. Nutzungen, die hinsichtlich Ihrer Betriebsform und -führung im
Plangebiet zu Spannungen führen können, sollen, wenn überhaupt, nur in Gebiete mit
geringerer Sensibilität angesiedelt werden. Daher soll das Eindringen dieser städtebaulich
und stadtplanerisch nicht vertretbaren Nutzungen (Vergnügungsstätten, Betriebe, die
sexuelle Dienstleistungen oder Darbietungen anbieten) unterbunden werden.
Darüber hinaus profitiert das Plangebiet von der Entwicklung der Innenstadt West. Die
vielfältigen Vorhaben und Investitionen kommen auch den Bewohnern des Plangebiets
zugute und wirken sich stabilisierend auf die Grundstückspreise und die Sozialstruktur aus.
Diese positiven Rahmenbedingungen für das Plangebiet sollten nicht durch das Eindringen
von allgemein als negativ bzw. abwertend empfundenen Nutzungen konterkariert werden.
Es soll eine planungsrechtliche Konkretisierung der zulässigen Nutzung durch den
Bebauungsplan erfolgen. Darüber hinaus kann diskutiert werden, stadtgestalterische
Festsetzungen, u. a. zu Werbeanlagen, im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
2.
Plangebiet
Der Bebauungsplan Nr. 920 - Alleestraße / Bessemerstraße - umfasst die
Straßenrandbebauung südlich der Alleestraße 89 bis 163 a, östlich der Stahlhauser Straße
1, westlich der Bessemerstraße 2 bis 18 und nördlich der Klarastraße 24. Die genaue
Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieser Vorlage
ist.
Alle im Plangebiet liegenden Grundstücke weisen einen Bezug zur Alleestraße und zur
Bessemerstraße auf. Entlang der Alleestraße und der Bessemerstraße ist eine
gemischtgenutzte Bebauung, die Wohnen, Büros, ortsgebundenen Einzelhandel und
kleinere Gewerbeeinheiten beinhaltet, vorhanden. Ebenfalls sind Imbisse, andere
gastronomische Betriebe und Teestuben ansässig. Das Wohnen stellt die dominierende
Nutzungsform im Plangebiet dar.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20102321
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 920 liegt bisher nicht innerhalb eines
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Die bestehende bauliche Nutzung lässt sich als
faktisches Mischgebiet bewerten. Die bestehende planungsrechtliche Bewertung unterliegt
hier den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 6 BauNVO, die eine
Gliederung nach stadtplanerisch gewünschten bzw. nicht tolerierbaren Nutzungen nicht
zulassen. Zur Begegnung von Anträgen aus den Bereichen Vergnügen und sexuellen
Darbietungen und Dienstleistungen ist ein Bebauungsplan erforderlich, der diese Arten von
Nutzungen ausschließt.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Ausschluss stadtplanerisch nicht vertretbarer Nutzungen führt zu geringfügigen
Einschränkungen der möglichen Nutzungsvielfalt. Diese sind gegenüber den Eigentümern
vertretbar, da sie der Aufwertung bzw. Stabilisierung des Gebietes dienen und im Hinblick
auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind.
5.
Verfahrensart / weiteres Verfahren
Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren analysiert, bewertet und in
die Abwägung eingestellt. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Konkretisierung des
Reglungsbedarfs des Bebauungsplanes wird erst nach Erstellung eines detaillierten
Plankonzepts die Verfahrensart bestimmt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20102321
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 920 - Alleestraße/Bessemerstraße hier: Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet südlich der Alleestraße 89 bis 163 a, östlich der Stahlhauser Straße 1, westlich der
Bessemerstraße 2 bis 18 und nördlich der Klarastraße 24 ist der Bebauungsplan Nr. 920 Alleestraße / Bessemerstraße - aufzustellen (§ 2 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 920 ist die Schaffung einer attraktiven Nutzungsmischung, die der
innerstädtischen Lage und der Nachbarschaft zum Westpark und den angrenzenden
Bürogebäuden angemessen ist und die zugleich die Bedeutung der dominierenden Wohnnutzung
unterstützt. Hierzu ist u. a. der Ausschluss von Vergnügungsstätten und Betrieben, die sexuelle
Dienstleistungen bzw. Darbietungen anbieten, erforderlich.