Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:37
Aktualisiert
29.01.18, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20102155/1
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Benennung einer neuen Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II
"Krockhausstraße"
Beschlussvorschriften
§ 37 Abs. 1 GO NRW
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Süd
14.12.2010
Anlagen
- Übersicht zum B-Plan
- Städtebauliches Konzept
- Lageplan
Historische Gemeindekarte
Lageplan
Städtebauliches-Konzept
Übersicht zum B-Plan
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20102155/1
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20102155/1
In der Sitzung des Rates vom 28.01.2010 wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 448 II –
Krockhausstraße – als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung ist erfolgt und der
B-Plan somit rechtskräftig.
Das Ziel des B-Planes ist die Ausweisung eines Wohngebietes für Einfamilienhäuser, die durch
einen Stichweg von der Krockhausstraße aus erschlossen werden.
Die Grundstückseigentümerin hat damit begonnen, die Einzelgrundstücke zu erschließen, zu
vermarkten und auch die Baustraße und spätere Erschließungsstraße zu errichten, die als
öffentliche Erschließungsstraße ausgebaut und gewidmet werden soll.
Nach Auffassung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ist die Zuteilung von Hausnummern
für die einzelnen Bauvorhaben zur Krockhausstraße hin wegen der Anzahl der Neubauten
problematisch. Es wird daher notwendig, für die zu errichtende und später öffentliche
Erschließungsstraße einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Der Grundstückseigentümer bzw.
der Bauträger haben keinen eigenen Vorschlag für die Straßenbenennung unterbreitet.
Die umliegenden Straßen sind entweder nach historischen Gehöftnamen (Krockhaus-, Haarkamp-,
Sandfuhrstraße), oder nach Bergbauthemen (z. B. Erbstollen) benannt, weshalb die Verwaltung
einen Namen mit Bezug auf diese Motivgruppen favorisiert. Dabei scheidet das Thema Bergbau
allerdings aus, weil sowohl der Name der Zeche (Carl-Friedrich), als auch des nächstgelegenen
Stollens (Sonnenschein) schon anderweitig in Bochum vergeben sind. Von den Gehöften lag
früher zwischen den Höfen Krockhaus und Haarkamp der Hof Feder in direkter räumlicher Nähe
zum Baugebiet Dies ist in der Gemarkungskarte 1823 sowie im Urmesstischblatt belegt.
Daher schlug die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage Nr. 20102155 für die Bezirksvertretung
Bochum-Süd vor, die neue Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II
„Krockhausstraße“ als Feder-Hof-Weg zu benennen. Dieser Vorschlag wurde in der Sitzung am
26.10.2010 nach kurzer Diskussion jedoch mehrheitlich von der Bezirksvertretung abgelehnt. Ein
Alternativvorschlag wurde dazu nicht unterbreitet.
Die Verwaltung hält an ihren Vorstellungen, einen Straßennamen aus der Motivgruppe der Gehöfte
zu wählen, nach wie vor fest. Außer dem Hof Feder, der dem Baugebiet an der zu benennenden
Straße am nächsten gelegen hatte, gab es in der weiteren Umgebung – außer den bereits für
bestehende Straßen schon verwendeten Namen Krockhaus, Haarkamp und Voskuhl - noch die
Höfe Legewie, Hagen, Everts, Ansorge, Spitz und Schellenberg. Hiervon lag der Hof Hagen dem
Baugebiet am nahesten, wie aus der als Anlage 4 beigefügten historischen Gemeindekarte aus
dem Jahr 1824 ersichtlich ist. Zur Verdeutlichung ist der ungefähre Verlauf der
Erschließungsstraße als dunkles Dreieck in der Mitte der Karte oberhalb des Hofes Krockhaus
nachträglich eingezeichnet worden.
Die Verwaltung empfiehlt somit, alternativ zu dem abgelehnten Vorschlag einer Benennung nach
dem Hof Feder die neue Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II
„Krockhausstraße“
Hagen-Hof-Weg
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Vorlage Nr.: 20102155/1
zu benennen.
Stadtamt
62 1 (3802)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802)
Vorlage Nr.: 20102155/1
Bezeichnung der Vorlage
Benennung einer neuen Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II
"Krockhausstraße"
Die von der Krockhausstraße neben Haus Nr. 7 in das gemäß „B-Plan 448 II“ ausgewiesene
Baugebiet führende Erschließungsstraße (im Lageplan punktiert dargestellt) erhält den Namen
Hagen-Hof-Weg“.