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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
26.12.14, 14:37
Aktualisiert
29.01.18, 06:51

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) Vorlage Nr.: 20102155/1 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Benennung einer neuen Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II "Krockhausstraße" Beschlussvorschriften § 37 Abs. 1 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Süd Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Süd 14.12.2010 Anlagen - Übersicht zum B-Plan - Städtebauliches Konzept - Lageplan Historische Gemeindekarte Lageplan Städtebauliches-Konzept Übersicht zum B-Plan Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) Vorlage Nr.: 20102155/1 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) Vorlage Nr.: 20102155/1 In der Sitzung des Rates vom 28.01.2010 wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 448 II – Krockhausstraße – als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung ist erfolgt und der B-Plan somit rechtskräftig. Das Ziel des B-Planes ist die Ausweisung eines Wohngebietes für Einfamilienhäuser, die durch einen Stichweg von der Krockhausstraße aus erschlossen werden. Die Grundstückseigentümerin hat damit begonnen, die Einzelgrundstücke zu erschließen, zu vermarkten und auch die Baustraße und spätere Erschließungsstraße zu errichten, die als öffentliche Erschließungsstraße ausgebaut und gewidmet werden soll. Nach Auffassung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes ist die Zuteilung von Hausnummern für die einzelnen Bauvorhaben zur Krockhausstraße hin wegen der Anzahl der Neubauten problematisch. Es wird daher notwendig, für die zu errichtende und später öffentliche Erschließungsstraße einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Der Grundstückseigentümer bzw. der Bauträger haben keinen eigenen Vorschlag für die Straßenbenennung unterbreitet. Die umliegenden Straßen sind entweder nach historischen Gehöftnamen (Krockhaus-, Haarkamp-, Sandfuhrstraße), oder nach Bergbauthemen (z. B. Erbstollen) benannt, weshalb die Verwaltung einen Namen mit Bezug auf diese Motivgruppen favorisiert. Dabei scheidet das Thema Bergbau allerdings aus, weil sowohl der Name der Zeche (Carl-Friedrich), als auch des nächstgelegenen Stollens (Sonnenschein) schon anderweitig in Bochum vergeben sind. Von den Gehöften lag früher zwischen den Höfen Krockhaus und Haarkamp der Hof Feder in direkter räumlicher Nähe zum Baugebiet Dies ist in der Gemarkungskarte 1823 sowie im Urmesstischblatt belegt. Daher schlug die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage Nr. 20102155 für die Bezirksvertretung Bochum-Süd vor, die neue Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II „Krockhausstraße“ als Feder-Hof-Weg zu benennen. Dieser Vorschlag wurde in der Sitzung am 26.10.2010 nach kurzer Diskussion jedoch mehrheitlich von der Bezirksvertretung abgelehnt. Ein Alternativvorschlag wurde dazu nicht unterbreitet. Die Verwaltung hält an ihren Vorstellungen, einen Straßennamen aus der Motivgruppe der Gehöfte zu wählen, nach wie vor fest. Außer dem Hof Feder, der dem Baugebiet an der zu benennenden Straße am nächsten gelegen hatte, gab es in der weiteren Umgebung – außer den bereits für bestehende Straßen schon verwendeten Namen Krockhaus, Haarkamp und Voskuhl - noch die Höfe Legewie, Hagen, Everts, Ansorge, Spitz und Schellenberg. Hiervon lag der Hof Hagen dem Baugebiet am nahesten, wie aus der als Anlage 4 beigefügten historischen Gemeindekarte aus dem Jahr 1824 ersichtlich ist. Zur Verdeutlichung ist der ungefähre Verlauf der Erschließungsstraße als dunkles Dreieck in der Mitte der Karte oberhalb des Hofes Krockhaus nachträglich eingezeichnet worden. Die Verwaltung empfiehlt somit, alternativ zu dem abgelehnten Vorschlag einer Benennung nach dem Hof Feder die neue Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II „Krockhausstraße“ Hagen-Hof-Weg Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Vorlage Nr.: 20102155/1 zu benennen. Stadtamt 62 1 (3802) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) Vorlage Nr.: 20102155/1 Bezeichnung der Vorlage Benennung einer neuen Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II "Krockhausstraße" Die von der Krockhausstraße neben Haus Nr. 7 in das gemäß „B-Plan 448 II“ ausgewiesene Baugebiet führende Erschließungsstraße (im Lageplan punktiert dargestellt) erhält den Namen Hagen-Hof-Weg“.