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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 DS (20 52) Vorlage Nr. 20102396 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Vorlage Nr. 20101722, Sitzung am 23.09.2010 Bezeichnung der Vorlage Google Street-View in Bochum Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.11.2010 Anlagen Wortlaut zur Sitzung des Rates am 23.9.2010 fragt die NPD im Rat der Stadt Bochum an: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Sind der Verwaltung die Planungen von Google bekannt? Wenn ja, in welchem Umfang? Wie bewertet die Verwaltung die datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf Google bzw. Street-View? Ist es möglich, dass Unternehmen von städtischer Seite her aufzufordern, alle Hausbesitzer etc. persönlich anzuschreiben, über seine Planungen zu informieren und auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinzuweisen? Wenn nein, warum nicht? Kann die Verwaltung kurzfristig dafür sorgen, dass auch auf der Internetseite www.bochum.de ein Hinweis auf die Planungen von Google und die Widerspruchsmöglichkeit zu finden ist, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren? Google Street-View ist in Deutschland mittlerweile in Betrieb genommen worden. Damit sind auch die Straßenansichten für Bochum verfügbar. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 DS (20 52) Vorlage Nr. 20102396 Den Forderungen der Datenschutzbeauftragten und der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach einer Widerspruchsmöglichkeit für Hauseigentümer, Mieter und anderen Berechtigten wurde Rechnung getragen; eine Vielzahl von Gebäuden wurde unkenntlich gemacht. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht weiterhin die Möglichkeit nicht oder nicht ausreichend unkenntlich gemachte Gesichter, KFZ-Kennzeichen und Gebäude bei Google zu melden. Google hat zugesagt, diese Fotos nachträglich zu bearbeiten. Die datenschutzrechtlichen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich geteilt. Eine Aufforderung, Hausbesitzer auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen, macht wenig Sinn, da Google die zur Versendung der Schreiben erforderlichen Anschriften der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten nicht bekannt sind. Im Übrigen hat Google durch Zeitungsanzeigen die Öffentlichkeit informiert und das Thema beherrschte einige Tage lang die Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen. Informationen zu Street-View wurden bereits Anfang Oktober auf den Seiten der Stadt Bochum bereit gestellt. Für ca. drei Wochen waren sie über einen direkten Link (AAktuelles@) von der Startseite aus erreichbar; jetzt sind sie noch beim Amt für Geoinformationen, Liegenschaften und Kataster zu finden. Unter anderem wird auf die Angebote der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwiesen, die Muster-Widerspruchsschreiben zur Verfügung stellt. Außerdem ist das Muster-Widerspruchsschreiben der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Bochumer Bürgerbüros in gedruckter Form ausgelegt worden, so dass auch Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang von ihrer Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen können.