Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
26.12.14, 14:38
Aktualisiert
28.01.18, 08:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 DS (20 52)
Vorlage Nr. 20102396
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Vorlage Nr. 20101722, Sitzung am 23.09.2010
Bezeichnung der Vorlage
Google Street-View in Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.11.2010
Anlagen
Wortlaut
zur Sitzung des Rates am 23.9.2010 fragt die NPD im Rat der Stadt Bochum an:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sind der Verwaltung die Planungen von Google bekannt?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wie bewertet die Verwaltung die datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf
Google bzw. Street-View?
Ist es möglich, dass Unternehmen von städtischer Seite her aufzufordern, alle
Hausbesitzer etc. persönlich anzuschreiben, über seine Planungen zu informieren
und auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinzuweisen?
Wenn nein, warum nicht?
Kann die Verwaltung kurzfristig dafür sorgen, dass auch auf der Internetseite
www.bochum.de ein Hinweis auf die Planungen von Google und die
Widerspruchsmöglichkeit zu finden ist, um die Bürgerinnen und Bürger zu
informieren?
Google Street-View ist in Deutschland mittlerweile in Betrieb genommen worden. Damit sind
auch die Straßenansichten für Bochum verfügbar.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 DS (20 52)
Vorlage Nr. 20102396
Den Forderungen der Datenschutzbeauftragten und der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach einer Widerspruchsmöglichkeit für
Hauseigentümer, Mieter und anderen Berechtigten wurde Rechnung getragen; eine Vielzahl
von Gebäuden wurde unkenntlich gemacht.
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist besteht weiterhin die Möglichkeit nicht oder nicht
ausreichend unkenntlich gemachte Gesichter, KFZ-Kennzeichen und Gebäude bei Google
zu melden. Google hat zugesagt, diese Fotos nachträglich zu bearbeiten.
Die datenschutzrechtlichen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich
geteilt.
Eine Aufforderung, Hausbesitzer auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen, macht wenig Sinn,
da Google die zur Versendung der Schreiben erforderlichen Anschriften der
Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten nicht bekannt sind. Im Übrigen hat
Google durch Zeitungsanzeigen die Öffentlichkeit informiert und das Thema beherrschte
einige Tage lang die Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen.
Informationen zu Street-View wurden bereits Anfang Oktober auf den Seiten der Stadt
Bochum bereit gestellt. Für ca. drei Wochen waren sie über einen direkten Link (AAktuelles@)
von der Startseite aus erreichbar; jetzt sind sie noch beim Amt für Geoinformationen,
Liegenschaften und Kataster zu finden. Unter anderem wird auf die Angebote der
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verwiesen, die
Muster-Widerspruchsschreiben zur Verfügung stellt.
Außerdem ist das Muster-Widerspruchsschreiben der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz in den Bochumer Bürgerbüros in gedruckter Form
ausgelegt worden, so dass auch Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang von ihrer
Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch machen können.