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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
26.12.14, 14:49
Aktualisiert
29.01.18, 07:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr.: 20111067 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anwendung des KGSt-Gutachtens Stellenplan - Stellenbewertung, 7. Auflage Köln 2009 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Kommission für Personal und Gleichstellung des Haupt- und Finanzausschusses Haupt- und Finanzausschuss Rat 10.06.2011 15.06.2011 10.06.2011 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N J J N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr.: 20111067 Ausgangssituation Die Stellen der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Bochum werden seit dem Jahr 2000 nach dem 1982 erschienenen Gutachten “Stellenplan - Stellenbewertung, 6. Auflage Köln 1982" analytisch bewertet. Maßgebend war zum Zeitpunkt der Erstbewertung die Zuordnung zur Größenklasse 1. Die KGSt hat das zuletzt 1982 in 6. Auflage erschienene Gutachten “Stellenplan Stellenbewertung” in den Jahren 2008 und 2009 überarbeitet und das neue Gutachten in der 7. Auflage am 10.11.2009 veröffentlicht. Veränderungen kommunaler Aufgaben und Leistungen und der organisatorischen Strukturen in den Kommunen waren zu berücksichtigen. Die schematische Bewertung der Leitungsverantwortung wurde durch eine differenziertere Bewertung ersetzt. Zwischenzeitliche Bewertungsempfehlungen zur sog. Dezentralen Ressourcenverantwortung (im Jahr 1998) wurden in das neue Modell integriert. An der Weiterentwicklung des Bewertungsmodells war die Stadt Bochum beteiligt und in der Lenkungsgruppe und in einer Arbeitsgruppe vertreten. Änderungen des neuen Bewertungsmodells gegenüber dem Modell 1982 Die Grundstruktur des 1982er Bewertungsmodells wird beibehalten. Lediglich das Merkmal Kraftaufwand, das in der kommunalen Praxis nicht zur Anwendung kommt, wird gestrichen. Die Bewertungsmerkmale - Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung Grad der Selbständigkeit Ausführungsverantwortung Grad der Vor- und Ausbildung Grad der Erfahrung bleiben inhaltlich unverändert, werden sprachlich weiterentwickelt und ermöglichen teilweise eine bessere Abgrenzung der Stufen untereinander. Deutlichere Veränderungen gibt es bei den Merkmalen - Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen Leitungsverantwortung. Bei den dienstlichen Beziehungen stellt das Merkmal der Stufe 4 nun auf konfliktträchtige Gespräche ab; Ziel ist Überzeugung des Gesprächspartners vom eigenen Standpunkt bei gegensätzlichen Vorstellungen und schwieriger Argumentation. Das “typische” Beispiel ist hier der Sachbearbeiter im Leistungsbereich des Sozialamtes oder des Jobcenters. Die Notwendigkeit des Ausgleichs wird statt in der bisherigen Stufe 4 künftig erst in Stufe 5 gefordert. Die bisherigen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr.: 20111067 Steigerungsstufen 4a und 5a (Steigerung der Gespräche nach Art und Inhalt und der Gesprächspartner) sind dafür entfallen. Bei der Leitungsverantwortung war bisher Maßstab die Größe des Leitungsbereichs (Zahl der unterstellten Beschäftigten) und die Größenklasse. Das neue Modell löst sich von dieser eher schematischen Betrachtung bzw. Bewertung und sieht vier Einzelmerkmale vor, die getrennt zu bewerten sind: - Bedeutung der Produkte für die Zielgruppe Größe der Zielgruppe für diese Produkte Anforderungen an Personalführung und Organisationsgestaltung Anforderungen an Gestaltung und Bewirtschaftung des Budgets. Aus der Gesamtsumme dieser Bewertungsmerkmale ergibt sich die Zuordnung zur Stufe der Leitungsverantwortung. Einschätzung des neuen Gutachtens durch die Bewertungskommission Die Bewertungskommission wurde durch die Organisations- und Personaldezernentin Ende März 2010 beauftragt, die Veränderungen im neuen Bewertungsmodell zu analysieren und die grundsätzliche Anwendbarkeit des Modells anhand der organisatorischen Strukturen bei der Stadt Bochum zu prüfen. Dabei sollten im Wesentlichen die Veränderungen im Bereich der Leitungsverantwortung betrachtet werden. Die Bewertungskommission hat sich zunächst umfassend über das neue Gutachten und die Veränderungen zum derzeit noch eingesetzten Bewertungsmodell informiert und sich mit den einzelnen Merkmalen auseinander gesetzt. Sie hat sich in der konkreten Anwendung des Modells auf die Situation bei der Stadt von folgenden Überlegungen leiten lassen: - Ausgangspunkt sind die Musteraufgabenbeschreibungen und Musterbewertungen der Größenklasse 2. Bei organisatorischen Strukturen, die den Musteraufgabenbeschreibungen der KGSt entsprechen, werden die Bewertungsmerkmale Informationsverarbeitung, dienstliche Beziehungen, Selbständigkeit, Vor- und Ausbildung und Erfahrung unverändert übernommen. Bei abweichenden Aufgabenstellungen und Strukturen in Bochum werden die Merkmale im Einzelnen daraufhin geprüft, ob sie trotzdem unverändert bleiben können bzw. welche Veränderungen notwendig sind. Aufgabenstellungen, für die es keine Musteraufgabenbeschreibungen und somit auch keine Musterbewertungen ergibt, sind einzeln zu bewerten und im Rahmen des Quervergleichs auf Plausibilität zu betrachten. Das Merkmal Leitungsverantwortung erforderte eine umfassende Auseinandersetzung mit den Grundlagen der KGSt zu den vier Einzelmerkmalen, die in das Gesamtergebnis der Leitungsverantwortung einfließen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr.: 20111067 Die KGSt hat zur Bedeutung der Produkte für die Zielgruppe Annahmen getroffen und diese bei der Bewertung einfließen lassen. Diese Annahmen sind nicht infrage gestellt worden und bleiben unverändert. Bei der Größe der Zielgruppe sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Sowohl hinsichtlich der externen (orientiert an Zahl der Einwohner) wie der internen (orientiert an Zahl der Stellen) Kunden lässt sich dieses Merkmal unproblematisch bewerten. Kennzahlen aus dem Haushaltsplan können herangezogen werden. Bei dem Merkmal Anforderungen an Personalführung und Organisationsgestaltung hat die Bewertungskommission zur Umsetzung der Anforderungen folgende Kriterien berücksichtigt: - Anzahl der Stellen Anzahl der Mitarbeiter Anzahl der Berufsgruppen Anteile der Mitarbeiter an den “Laufbahnen” mittlerer, gehobener, höherer Dienst Anzahl Leitungsfunktionen und Anzahl Expertenfunktionen. Die Bewertungskommission hat alle Stellen der Führungskräfte und einen Querschnitt an typischen Sachbearbeiterstellen in der Gesamtverwaltung eingeschätzt. Da das neue Gutachten nach Größenklasse 2 anzuwenden ist, bei der Bewertung bis zum Jahr 2009 aber die Größenklasse 1 maßgebend war, wurden größere Verwerfungen insbesondere im Sachbearbeiterbereich befürchtet. Dies hat sich jedoch nicht bestätigt. Ausgehend von den Muster-Stellenbeschreibungen bei den Muster-Stellen des mittleren und gehobenen Dienstes und einem Quervergleich mit ähnlichen Aufgabengebieten ist festzustellen, dass das bisherige Bewertungsniveau nahezu unverändert bleibt. Dies ist auch sachgerecht. Bei der Größenklasse 1 hat sich Bochum zuletzt unterhalb der Grenze von 400.000 Einwohnern befunden. Bei der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) liegt Bochum deutlich an der oberen Grenze. Die vorzufindende Infrastruktur entspricht nach wie vor einem Oberzentrum im Ruhrgebiet. Anhebungen und Abwertungen von Stellen bei Leitungskräften sind nur in geringem Maße auf das aktualisierte Bewertungsmodell zurückzuführen. Ein Großteil der möglichen Stellenanhebungen ist auf organisatorische Veränderungen zurückzuführen. Ähnliches gilt auch für Stellenabwertungen. Insgesamt ist nach Einschätzung der Bewertungskommission festzustellen, dass das neue Gutachten der KGSt in Verbindung mit der jetzt durchgehenden Bewertung nach Größenklasse 2 keine gravierenden Veränderungen im Bewertungsgefüge zur Folge hat. Empfehlung In den Jahren 2009 und 2010 (zu den Stellenplänen 2010 und 2011) ist die Bewertung von Beamtenstellen im Hinblick auf das neue Bewertungsmodell ausgesetzt worden. Auf Grundlage der Hinweise der Bewertungskommission und der Notwendigkeit, organisatorische Veränderungen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr.: 20111067 auch im Beamtenbereich bewertungsmäßig wieder zu berücksichtigen, empfiehlt das Organisations- und Personalamt, die Bewertung aller Beamtenstellen (vorwiegend bei den Merkmalen Leitungsverantwortung und dienstliche Beziehungen) zu überprüfen und die erforderlichen Konsequenzen für den Stellenplan 2012 vorzubereiten. Für die Überprüfung ist es nicht erforderlich, dass für die Gesamtverwaltung neue Stellenbeschreibungen erstellt werden. Organisatorische Veränderungen in den vergangenen Jahren wurden jeweils anhand aktueller Stellenbeschreibungen nachvollzogen. Bei der Bewertungsüberprüfung ist zudem im Wesentlichen auf die Merkmale Dienstliche Beziehungen und Leitungsverantwortung abzustellen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr.: 20111067 Bezeichnung der Vorlage Anwendung des KGSt-Gutachtens Stellenplan - Stellenbewertung, 7. Auflage Köln 2009 Der Rat stimmt dem Einsatz des Gutachtens “Stellenplan - Stellenbewertung, 7. Auflage Köln 2009" zu und beauftragt die Verwaltung, die sich aus der Neubewertung ergebenden Konsequenzen für den Stellenplan 2012 vorzubereiten.