Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:49
Aktualisiert
29.01.18, 07:15
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr.: 20111067
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anwendung des KGSt-Gutachtens Stellenplan - Stellenbewertung, 7. Auflage Köln 2009
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Kommission für Personal und Gleichstellung des Haupt- und
Finanzausschusses
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
10.06.2011
15.06.2011
10.06.2011
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
J
J
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
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TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr.: 20111067
Ausgangssituation
Die Stellen der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Bochum werden seit dem Jahr 2000 nach
dem 1982 erschienenen Gutachten “Stellenplan - Stellenbewertung, 6. Auflage Köln 1982"
analytisch bewertet. Maßgebend war zum Zeitpunkt der Erstbewertung die Zuordnung zur
Größenklasse 1.
Die KGSt hat das zuletzt 1982 in 6. Auflage erschienene Gutachten “Stellenplan Stellenbewertung” in den Jahren 2008 und 2009 überarbeitet und das neue Gutachten in der
7. Auflage am 10.11.2009 veröffentlicht. Veränderungen kommunaler Aufgaben und Leistungen
und der organisatorischen Strukturen in den Kommunen waren zu berücksichtigen. Die
schematische Bewertung der Leitungsverantwortung wurde durch eine differenziertere Bewertung
ersetzt. Zwischenzeitliche Bewertungsempfehlungen zur sog. Dezentralen
Ressourcenverantwortung (im Jahr 1998) wurden in das neue Modell integriert. An der
Weiterentwicklung des Bewertungsmodells war die Stadt Bochum beteiligt und in der
Lenkungsgruppe und in einer Arbeitsgruppe vertreten.
Änderungen des neuen Bewertungsmodells gegenüber dem Modell 1982
Die Grundstruktur des 1982er Bewertungsmodells wird beibehalten. Lediglich das Merkmal
Kraftaufwand, das in der kommunalen Praxis nicht zur Anwendung kommt, wird gestrichen.
Die Bewertungsmerkmale
-
Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung
Grad der Selbständigkeit
Ausführungsverantwortung
Grad der Vor- und Ausbildung
Grad der Erfahrung
bleiben inhaltlich unverändert, werden sprachlich weiterentwickelt und ermöglichen teilweise eine
bessere Abgrenzung der Stufen untereinander.
Deutlichere Veränderungen gibt es bei den Merkmalen
-
Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen
Leitungsverantwortung.
Bei den dienstlichen Beziehungen stellt das Merkmal der Stufe 4 nun auf konfliktträchtige
Gespräche ab; Ziel ist Überzeugung des Gesprächspartners vom eigenen Standpunkt bei
gegensätzlichen Vorstellungen und schwieriger Argumentation. Das “typische” Beispiel ist hier der
Sachbearbeiter im Leistungsbereich des Sozialamtes oder des Jobcenters. Die Notwendigkeit des
Ausgleichs wird statt in der bisherigen Stufe 4 künftig erst in Stufe 5 gefordert. Die bisherigen
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Steigerungsstufen 4a und 5a (Steigerung der Gespräche nach Art und Inhalt und der
Gesprächspartner) sind dafür entfallen.
Bei der Leitungsverantwortung war bisher Maßstab die Größe des Leitungsbereichs (Zahl der
unterstellten Beschäftigten) und die Größenklasse. Das neue Modell löst sich von dieser eher
schematischen Betrachtung bzw. Bewertung und sieht vier Einzelmerkmale vor, die getrennt zu
bewerten sind:
-
Bedeutung der Produkte für die Zielgruppe
Größe der Zielgruppe für diese Produkte
Anforderungen an Personalführung und Organisationsgestaltung
Anforderungen an Gestaltung und Bewirtschaftung des Budgets.
Aus der Gesamtsumme dieser Bewertungsmerkmale ergibt sich die Zuordnung zur Stufe der
Leitungsverantwortung.
Einschätzung des neuen Gutachtens durch die Bewertungskommission
Die Bewertungskommission wurde durch die Organisations- und Personaldezernentin Ende März
2010 beauftragt, die Veränderungen im neuen Bewertungsmodell zu analysieren und die
grundsätzliche Anwendbarkeit des Modells anhand der organisatorischen Strukturen bei der Stadt
Bochum zu prüfen. Dabei sollten im Wesentlichen die Veränderungen im Bereich der
Leitungsverantwortung betrachtet werden.
Die Bewertungskommission hat sich zunächst umfassend über das neue Gutachten und die
Veränderungen zum derzeit noch eingesetzten Bewertungsmodell informiert und sich mit den
einzelnen Merkmalen auseinander gesetzt. Sie hat sich in der konkreten Anwendung des Modells
auf die Situation bei der Stadt von folgenden Überlegungen leiten lassen:
-
Ausgangspunkt sind die Musteraufgabenbeschreibungen und Musterbewertungen der
Größenklasse 2.
Bei organisatorischen Strukturen, die den Musteraufgabenbeschreibungen der KGSt
entsprechen, werden die Bewertungsmerkmale Informationsverarbeitung, dienstliche
Beziehungen, Selbständigkeit, Vor- und Ausbildung und Erfahrung unverändert übernommen.
Bei abweichenden Aufgabenstellungen und Strukturen in Bochum werden die Merkmale im
Einzelnen daraufhin geprüft, ob sie trotzdem unverändert bleiben können bzw. welche
Veränderungen notwendig sind.
Aufgabenstellungen, für die es keine Musteraufgabenbeschreibungen und somit auch keine
Musterbewertungen ergibt, sind einzeln zu bewerten und im Rahmen des Quervergleichs auf
Plausibilität zu betrachten.
Das Merkmal Leitungsverantwortung erforderte eine umfassende Auseinandersetzung mit den
Grundlagen der KGSt zu den vier Einzelmerkmalen, die in das Gesamtergebnis der
Leitungsverantwortung einfließen.
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Die KGSt hat zur Bedeutung der Produkte für die Zielgruppe Annahmen getroffen und diese bei
der Bewertung einfließen lassen. Diese Annahmen sind nicht infrage gestellt worden und bleiben
unverändert.
Bei der Größe der Zielgruppe sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Sowohl
hinsichtlich der externen (orientiert an Zahl der Einwohner) wie der internen (orientiert an Zahl der
Stellen) Kunden lässt sich dieses Merkmal unproblematisch bewerten. Kennzahlen aus dem
Haushaltsplan können herangezogen werden.
Bei dem Merkmal Anforderungen an Personalführung und Organisationsgestaltung hat die
Bewertungskommission zur Umsetzung der Anforderungen folgende Kriterien berücksichtigt:
-
Anzahl der Stellen
Anzahl der Mitarbeiter
Anzahl der Berufsgruppen
Anteile der Mitarbeiter an den “Laufbahnen” mittlerer, gehobener, höherer Dienst
Anzahl Leitungsfunktionen und Anzahl Expertenfunktionen.
Die Bewertungskommission hat alle Stellen der Führungskräfte und einen Querschnitt an
typischen Sachbearbeiterstellen in der Gesamtverwaltung eingeschätzt. Da das neue Gutachten
nach Größenklasse 2 anzuwenden ist, bei der Bewertung bis zum Jahr 2009 aber die
Größenklasse 1 maßgebend war, wurden größere Verwerfungen insbesondere im
Sachbearbeiterbereich befürchtet. Dies hat sich jedoch nicht bestätigt. Ausgehend von den
Muster-Stellenbeschreibungen bei den Muster-Stellen des mittleren und gehobenen Dienstes und
einem Quervergleich mit ähnlichen Aufgabengebieten ist festzustellen, dass das bisherige
Bewertungsniveau nahezu unverändert bleibt.
Dies ist auch sachgerecht. Bei der Größenklasse 1 hat sich Bochum zuletzt unterhalb der Grenze
von 400.000 Einwohnern befunden. Bei der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) liegt
Bochum deutlich an der oberen Grenze. Die vorzufindende Infrastruktur entspricht nach wie vor
einem Oberzentrum im Ruhrgebiet.
Anhebungen und Abwertungen von Stellen bei Leitungskräften sind nur in geringem Maße auf das
aktualisierte Bewertungsmodell zurückzuführen. Ein Großteil der möglichen Stellenanhebungen ist
auf organisatorische Veränderungen zurückzuführen. Ähnliches gilt auch für Stellenabwertungen.
Insgesamt ist nach Einschätzung der Bewertungskommission festzustellen, dass das neue
Gutachten der KGSt in Verbindung mit der jetzt durchgehenden Bewertung nach Größenklasse 2
keine gravierenden Veränderungen im Bewertungsgefüge zur Folge hat.
Empfehlung
In den Jahren 2009 und 2010 (zu den Stellenplänen 2010 und 2011) ist die Bewertung von
Beamtenstellen im Hinblick auf das neue Bewertungsmodell ausgesetzt worden. Auf Grundlage
der Hinweise der Bewertungskommission und der Notwendigkeit, organisatorische Veränderungen
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Vorlage Nr.: 20111067
auch im Beamtenbereich bewertungsmäßig wieder zu berücksichtigen, empfiehlt das
Organisations- und Personalamt, die Bewertung aller Beamtenstellen (vorwiegend bei den
Merkmalen Leitungsverantwortung und dienstliche Beziehungen) zu überprüfen und die
erforderlichen Konsequenzen für den Stellenplan 2012 vorzubereiten.
Für die Überprüfung ist es nicht erforderlich, dass für die Gesamtverwaltung neue
Stellenbeschreibungen erstellt werden. Organisatorische Veränderungen in den vergangenen
Jahren wurden jeweils anhand aktueller Stellenbeschreibungen nachvollzogen. Bei der
Bewertungsüberprüfung ist zudem im Wesentlichen auf die Merkmale Dienstliche Beziehungen
und Leitungsverantwortung abzustellen.
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Bezeichnung der Vorlage
Anwendung des KGSt-Gutachtens Stellenplan - Stellenbewertung, 7. Auflage Köln 2009
Der Rat stimmt dem Einsatz des Gutachtens “Stellenplan - Stellenbewertung, 7. Auflage Köln
2009" zu und beauftragt die Verwaltung, die sich aus der Neubewertung ergebenden
Konsequenzen für den Stellenplan 2012 vorzubereiten.