Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 14:54
Aktualisiert
28.01.18, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20110206
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Antragsteller/in
Datum
Frau Schmück-Glock, SPD-Fraktion
Herr Orzschig-Tauchert, Fraktion "Die Grünen"
26.01.2011
Empfänger
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
10.02.2011
Betreff
Dichtheitsprüfungen: Spielräume für längere Fristen nutzen
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Staffelung der Dichtheitsprüfungen von privaten
Hausanschlüssen in Wasserschutzgebieten sowie für die Gesamtstadt. Die Verwaltung bereitet die
gegebenenfalls erforderlichen Satzungsbeschlüsse vor. Die Verwaltung nutzt dabei die zeitlichen
Spielräume, die sich bis spätestens 2023 eröffnen.
Begründung
Die vom Gesetzgeber geforderten Dichtheitsprüfungen von Hausanschlüssen dienen dem Schutz
des (Grund-) Wassers und sind bis spätestens 2015 durchzuführen; in Wasserschutzgebieten
sollen sie bereits eher abgeschlossen werden. Die Kommunen dürfen jedoch unter bestimmten
Umständen zeitliche Staffelungen bis längstens 2023 vorsehen.
So können Zeiträume definiert werden, in den einzelne Straßenzüge oder Quartiere “dran” sind.
Damit soll für Hauseigentümer Verlässlichkeit und Planungssicherheit geschaffen werden. Sie
können sich wenn gewünscht mit Nachbarn zusammenschließen und eine Firma mit der Prüfung
beauftragen. Betrügern (“Kanalhaien”) kann die Plattform für ihre Aktivitäten entzogen werden, wie
der Städte- und Gemeindebund formuliert.
Die Stadt Bochum kann ihre gesetzlich vorgeschriebene Beratung jeweils auf bestimmte Gebiete
konzentrieren. Es kann auch die Gefahr verringert werden, dass viele Hauseigentümer erst gegen
Ende der Fristen die Dichtheitsprüfung beauftragen und mit steigenden Preisen bezahlen.