Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:55
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28.01.18, 08:20
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Pac (3645)
Vorlage Nr.: 20110088
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf im Stadtbezirk
Bochum-Wattenscheid
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage_4
Zusatzinformationen
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Pac (3645)
Vorlage Nr.: 20110088
1.
Veranlassung
Im Zusammenhang mit dem Beschluss der 15. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung vom
16.12.2004 wurde die Verwaltung vom Rat wie folgt beauftragt:
Die Verwaltung erarbeitet ein entsprechendes Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an
den zukünftigen Bedarf und legt es dem Ausschuss für „Umwelt und öffentliche Einrichtungen“ vor.
Der Ausschuss für „Umwelt und öffentliche Einrichtungen“ hat in seiner Sitzung vom 27.03.2007
das „Konzept zur Reduzierung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf“ zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, entsprechend tätig zu werden.
Die daraus resultierenden Konzepte für jeden einzelnen Friedhof werden den politischen Gremien
nach der jeweiligen Erarbeitung vorgelegt.
2.
Ausgangssituation
Im Stadtbezirk Bochum – Wattenscheid werden zurzeit vier Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von
23,9 ha unterhalten.
Im Einzelnen sind dies:
Friedhof Höntrop
Friedhof Eppendorf
Friedhof Günnigfeld
Friedhof Leithe
10,1 ha
4,7 ha
4,9 ha
4,2 ha
Der Friedhof Höntrop hat den Status eines Bezirksfriedhofes. Die Friedhöfe Eppendorf, Günnigfeld
und Leithe sind als Ortsteilfriedhöfe ausgebaut.
Neben den vier städtischen Friedhöfen gibt es im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid noch einen
evangelischen und zwei katholische Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von 12,8 ha.
Evgl. Friedhof Westenfelderstraße (Bochum-Wattenscheid-Westenfeld)
Kath. Friedhof Saarlandstraße
(Bochum-Wattenscheid-Mitte)
Kath. Friedhof Vincenzstraße (Bochum-Wattenscheid-Höntrop)
6,7 ha
5,1 ha
1,0 ha
Im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid befindet sich an der Bochumer Straße ein
Jüdischer Friedhof mit einer Fläche von 0,2 ha. Auf diesem Friedhof haben seit dem Ende des
zweiten Weltkrieges keine Bestattungen stattgefunden. Die Anlage wird als Ehrenanlage von der
Stadt Bochum gepflegt und unterhalten.
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3.
Flächeneinteilung
Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden die auf den Friedhöfen vorhandenen Flächen, auf der
Grundlage des Friedhofskatasters, der Nutzung entsprechend in für den Bestattungsbetrieb
erforderliche und nicht erforderliche Flächen eingeteilt. Hierbei wurden nur die zurzeit tatsächlich
ausgebauten Friedhofsflächen berücksichtigt.
Im Einzelnen sind dies:
Erforderliche Flächen:
1.
Zurzeit genutzte Bestattungsflächen einschließlich der begrünten Abstandsflächen auf den
Gräberfeldern,
2.
anteilige Wege und Platzflächen, die zur Erschließung und Bewirtschaftung der erforderlichen
Bestattungsflächen notwendig sind,
3.
Bestattungsgebäude,
4.
anteilige Betriebsgebäude und Betriebsflächen,
5.
technische Einrichtungen wie Wasserzapfstellen und Abfallsammelplätze sowie
6.
Repräsentationsflächen in Eingangs- und Trauerhallenbereichen.
Nicht erforderliche Flächen:
7.
Überhangflächen; diese teilen sich in noch nie belegte ausgebaute Bestattungsflächen und
abgeräumte ehemalige Bestattungsflächen, die für eine weitere Belegung nicht mehr
vorgesehen sind,
8.
anteilige Wege und Platzflächen, die innerhalb der Überhangflächen liegen,
9.
anteilige Betriebsgebäude und Betriebsflächen,
10. Repräsentationsflächen als Gestaltungselemente innerhalb der Friedhofsanlage wie z.B.
Sichtachsen, Siepenflächen usw.
11. das Rahmengrün entlang der Außengrenzen der Friedhöfe, welches resultierend aus der
ehemaligen 35 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung häufig sehr breit ist.
Eine Sonderstellung nehmen Gräberfelder für Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft und die
stadthistorisch wertvollen Sonderanlagen, wie z. B. Ehrengräber, Gräber für Grubenopfer,
Denkmale usw. ein. Diese sind nicht betriebsnotwendig, werden jedoch den erforderlichen Flächen
zugerechnet. Die Stadt erhält auf Grundlage des Gräbergesetzes Ausgleichszahlungen von der
Bezirksregierung in Arnsberg für das Vorhalten und für die Unterhaltung der Gräberfelder der
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Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft.
4.
Flächenberechnung
Auf Grundlage der unter Punkt 3 aufgeführten Flächeneinteilung werden alle Kommunalfriedhöfe
berechnet.
Die prozentuale Aufteilung nach erforderlichen und nicht erforderlichen Flächen für die Friedhöfe
des Stadtbezirks Bochum - Wattenscheid sieht wie folgt aus:
erforderliche Flächen
nicht erforderliche Flächen
m²
%
m²
%
Höntrop
52.473,20
52,00
48.432,94
48,00
Eppendorf
26.658,31
56,46
20.557,63
43,54
Günnigfeld
17.500,09
35,64
31.602,31
64,36
Leithe
16.525,93
38,88
25.976,00
61,12
113.157,53
47,20
126.568,88
52,80
Friedhöfe
5.
Bestattungszahlen und -arten
Bestattungsentwicklung im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid 1994-2009
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2009
Sargbestattungen
365
376
296
291
260
212
177
149
159
Urnenbeisetzungen
100
120
153
181
172
176
156
172
172
Gesamt
465
496
449
472
432
388
333
321
331
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Bestattungszahlen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid 2008 (2009)
Friedhöfe
Sargbestattungen
Urnenbeisetzungen
Gesamt
Höntrop
(43)
50
(104)
102
(147)
152
Eppendorf
(68)
46
(49)
42
(117)
88
Günnigfeld
(22)
3
(5)
Leithe
(26)
30
(14)
Gesamt
(159)
149
(172)
10
(27)
33
18
(40)
48
172
(331)
321
Im Stadtbezirk Bochum - Wattenscheid werden zurzeit Bestattungsarten für Sarg- und
Urnenbeisetzungen in Reihen- und Familiengrabstätten sowie Kinderbestattungen und anonyme
Urnenbeisetzungen angeboten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Sarg- und Urnenbestattung in pflegefreien
Rasengrabstätten und pflegefreien Rasenbeeten auf dem Friedhof Höntrop.
Auf dem Bezirksfriedhof Höntrop, am Wilkenkamp, wird seit 2009 die Möglichkeit der Beisetzung
von Urnen in einem Kolumbarium angeboten.
6.
Flächenreduzierung
Zur Anpassung der Friedhofsflächen an den tatsächlichen Bedarf wird als erstes geprüft, inwieweit
der einzelne Friedhof weitergeführt werden kann bzw. auslaufen sollte.
Maßgeblich für das Auslaufen eines Friedhofes sind nach dem Gesamtkonzept folgende Faktoren:
- die erforderliche Friedhofsfläche liegt unter 40,0 %
und
- die Anzahl der jährlichen Bestattungen liegt unter 50.
Für den Rückzug aus den nicht mehr benötigten Friedhofsteilen sind fünf Realisierungsphasen,
basierend auf Zeitkorridore, gebildet worden. Diese Zeitkorridore basieren auf den aktuellen
Belegungssituationen der einzelnen Bestattungsfelder unter Berücksichtigung der bekannten
Nutzungs- und Ruherechte.
Zur Umsetzung werden klar umgrenzte, in sich geschlossene, nicht zu kleinteilige Bereiche
gebildet.
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Die Phasen/Zeitkorridore sind wie folgt definiert:
0
2011
Sofortmaßnahmen; in diese Zone fallen ausgebaute, noch nie belegte
Erweiterungsflächen und großflächige, komplett abgeräumte Gräberfelder.
I
bis 2020
kurzfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen
großflächige Gräberfelder, in der Regel Reihengrabfelder, die in diesem
Zeitraum komplett abgeräumt werden können.
II
2021 - 2040
mittelfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen Reihengrabfelder, die in
diesem
Zeitraum
komplett
abgeräumt
werden
können,
und
Familiengrabfelder, an denen keine Nutzungs-rechte mehr vorhanden sind
bzw. diese nicht mehr verlängert werden und somit nach Ablauf der
Ruherechte abgeräumt werden können.
III
2041 - 2070
langfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen
Familiengrabfelder mit Nutzungsrechten, die nach 1992 erworben wurden,
diese verlängern sich im Rahmen einer Bestattung automatisch.
IV
2071 - 2082
in diese Zone fallen Familiengrabfelder mit sehr langfristigen
bzw. “ewigen” Nutzungsrechten. Gräber mit “ewigen” Nutzungsrechten
dürfen bis zum Jahr 2056 belegt werden.
Zur Umsetzung der Zeitkorridore ist es erforderlich, in Friedhofsteile bzw. auf ganzen Friedhöfen
eine weitere Belegung zu vermeiden und diese freizuziehen.
Im Einzelnen wurde für jeden Friedhof ein Plan erarbeitet, aus dem der Kernbereich sowie die 5
Realisierungsphasen zu entnehmen sind.
Folgende aktive Möglichkeiten zur Umsetzung bieten sich hierbei:
- Wiedererwerbe von Familiengrabstätten außerhalb des Kernbereichs sind
nicht möglich,
- werden Bestattungen auf vorhandenen Familiengrabstätten in den Zonen I – IV
angemeldet, ist deren Verlagerung in den Kernbereich anzustreben,
- Umbettungen zum Freiziehen größerer Friedhofsteile sind denkbar,
- die Verlagerung von Sonderanlagen ist zu prüfen,
- die Zusammenlegung von kleinsten Kriegsgräberanlagen zu größeren
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Einheiten ist mit der Bezirksregierung zu prüfen,
- neue Bestattungsflächen werden nur noch in den Kernbereichen ausgewiesen.
Negative Auswirkungen für die Angehörigen sind durch den nicht möglichen Wiedererwerb von
Nutzungsrechten außerhalb der Kernbereiche nicht zu vermeiden, um eine erfolgreiche
Umsetzung der Planung zur Reduzierung der Friedhofsflächen zu erreichen.
7.
Nutzung ehemaliger Friedhofsflächen
Die Folgenutzung von ehemaligen Friedhofsflächen ist unter Berücksichtigung der gebotenen
Pietät problematisch, so scheidet z.B. eine Bebauung ehemals belegter Flächen in absehbarer Zeit
aus.
Folgende Nutzungen für ehemals belegte Friedhofsflächen sind denkbar:
- Umbau zu Park- und Grünanlagen,
- Aufforstungen,
- Nutzung als Kompensationsflächen,
Durch die zum Teil stadtteilnahe Lage der Friedhöfe, bietet sich die Möglichkeit, für die dort
wohnhaften Bürgerinnen und Bürger, hochwertige Erholungs- und Freizeitflächen, zu schaffen.
Detaillierte Konzepte zur Folgenutzung von ehemaligen Friedhofsflächen werden auf Grund der
langfristigen Umsetzungszeit sukzessive erarbeitet.
8.
Einzelbetrachtung Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid
Wie unter den Punkten 4 und 5 zu entnehmen, erfüllen die Friedhöfe Höntrop und Eppendorf die
unter Punkt 6 genannten Parameter zum weiteren Erhalt und sollen somit weitergeführt werden.
Die Friedhöfe in Günnigfeld und Leithe erfüllen die unter Punkt 6 genannten Parameter nicht und
sollen daher nicht weitergeführt werden.
Für die weiterzuführenden Friedhöfe wurden Kernbereiche ausgewiesen, welche nach heutigen
Gesichtspunkten so definiert sind, dass sie ständig vorzuhalten sind. Die zukünftigen Bestattungen
sollen in diesen Bereichen konzentriert werden.
8 a. Friedhof Höntrop
Der Friedhof Höntrop
wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der
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Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten
Anlage 1 eingeteilt.
Berücksichtigung fand hierbei die Verlagerung der Bestattungen vom Friedhof Leithe welcher nicht
weitergeführt werden soll.
Im Einzelnen sind dies:
- Kernbereich
- Zone I
- Zone II
- Zone III
6,08 ha
2,21 ha
1,01 ha
0,80 ha
Flächen der Zone 0 und IV sind nicht vorhanden.
Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von
Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der Betroffenen Grabstätten in den einzelnen
Zonen sieht wie folgt aus:
Zone I
Zone II
Zone III
0 Grabstätten
58 Grabstätten
79 Grabstätten
8 b. Friedhof Eppendorf
Der Friedhof Eppendorf wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der
Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet.
Aufgrund der Belegungsverteilung und den geologischen Verhältnissen ist ein
zusammenhängender Bereich zur Flächenreduzierung, wie unter Punkt 6 gefordert, nicht
darzustellen.
Eine Reduzierung der Friedhofsfläche ist in den genannten Zeitkorridoren nicht umzusetzen.
Durch interne Umstrukturierung wird eine langfristige Flächenreduzierung vorbereitet.
Der Kernbereich des Friedhof Eppendorf, mit einer Fläche von 4,7 ha, ist in der Anlage 2
dargestellt.
8 c. Friedhof Günnigfeld
Der Friedhof Günnigfeld soll nicht weitergeführt werden, daher wird hier kein Kernbereich
ausgewiesen. Weitere Bestattungen werden nur bei bestehenden Nutzungsrechten und im
Rahmen der Ehegattenzusammenführungen durchgeführt.
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Bestattungsentwicklung auf dem Friedhof Günnigfeld 1994-2009
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2009
Sargbestattungen
56
58
33
27
35
28
19
23
22
Urnenbeisetzungen
10
2
6
7
5
6
4
10
5
Gesamt
66
60
39
34
40
34
23
33
27
Es wird angestrebt künftige Bestattungen aus dem Stadtteil Günnigfeld auf dem kommunalen
Friedhof in Bochum-Hordel durchzuführen.
Der Friedhof in Bochum-Hordel ist verkehrstechnisch gut zu erreichen und durch den öffentlichen
Nahverkehr angebunden. Die vorhandene Fläche und die Infrastruktur sind ausreichend um die
zusätzlichen zu erwartenden Bestattungen zu gewährleistet.
Der Verbleib bzw. die Verlegung der Kriegsgräber im westlichen Friedhofsbereich und im Bereich
nördlich der Trauerhalle ist mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen. Die Verwaltung
schlägt den Verbleib der Ehrenanlage am jetzigen Standort vor. Die Umsetzung würde in dem
Zeitkorridor der Zone III (2041-2070), nach den dafür erforderlichen Abstimmungen, erfolgen.
Der Friedhof Günnigfeld wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der
Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten
Anlage 3 eingeteilt.
Im Einzelnen sind dies:
- Zone I
- Zone II
- Zone III
1,06 ha
3,13 ha
0,71 ha
Flächen des Kernbereichs sowie die der Zonen 0 und IV sind nicht vorhanden.
Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von
Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der betroffenen Grabstätten in den einzelnen
Zonen sieht wie folgt aus:
Zone I
Zone II
3 Grabstätten
193 Grabstätten
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Zone III
212 Grabstätten
8 d. Friedhof Leithe
Der Friedhof Leithe soll nicht weitergeführt werden, daher wird hier kein Kernbereich ausgewiesen.
Weitere Bestattungen werden nur bei bestehenden Nutzungsrechten und im Rahmen der
Ehegattenzusammenführungen durchgeführt.
Die Trauerhalle und die Betriebsgebäude werden aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht bis
zum Ende der Zone III (bis 2070) im Betrieb bleiben können.
Es wird angestrebt Räumlichkeiten für Trauerfeiern in unmittelbarer Nähe des Friedhofs
anzubieten. Hierzu werden Gespräche mit der benachbarten Kirchengemeinde geführt um die
Räumlichkeiten der Kirche entsprechend zu nutzen.
Die Aufbahrung erfolgt in den Räumen des Friedhofs Höntrop.
Bestattungsentwicklung auf dem Friedhof Leithe 1994-2009
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2009
Sargbestattungen
60
67
60
50
45
36
31
30
26
Urnenbeisetzungen
6
7
13
13
13
12
9
18
14
Gesamt
66
74
73
63
58
48
40
48
40
Es wird angestrebt künftige Bestattungen aus dem Stadtteil Leithe auf dem kommunalen Friedhof
in Bochum-Wattenscheid-Höntrop durchzuführen.
Der Friedhof in Höntrop ist verkehrstechnisch gut zu erreichen und durch den öffentlichen
Nahverkehr angebunden. Die vorhandene Fläche und die Infrastruktur sind ausreichend um die
zusätzlichen zu erwartenden Bestattungen zu gewährleistet.
Der Friedhof Leithe wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der
Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten
Anlage 4 eingeteilt.
Im Einzelnen sind dies:
- Zone I
- Zone II
0,87 ha
2,38 ha
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- Begründung - Seite 10
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67 02 Pac (3645)
Vorlage Nr.: 20110088
- Zone III
0,95 ha
Flächen des Kernbereichs sowie die der Zonen 0 und IV sind nicht vorhanden.
Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von
Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der betroffenen Grabstätten in den einzelnen
Zonen sieht wie folgt aus:
Zone I
Zone II
Zone III
5 Grabstätten
250 Grabstätten
166 Grabstätten
Stadt Bochum
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Bezeichnung der Vorlage
Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf im Stadtbezirk
Bochum-Wattenscheid
Dem vorgelegten Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen im Stadtbezirk BochumWattenscheid wird zugestimmt.