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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:20

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage_4 Zusatzinformationen Sitzungstermin akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 1. Veranlassung Im Zusammenhang mit dem Beschluss der 15. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2004 wurde die Verwaltung vom Rat wie folgt beauftragt: Die Verwaltung erarbeitet ein entsprechendes Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf und legt es dem Ausschuss für „Umwelt und öffentliche Einrichtungen“ vor. Der Ausschuss für „Umwelt und öffentliche Einrichtungen“ hat in seiner Sitzung vom 27.03.2007 das „Konzept zur Reduzierung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, entsprechend tätig zu werden. Die daraus resultierenden Konzepte für jeden einzelnen Friedhof werden den politischen Gremien nach der jeweiligen Erarbeitung vorgelegt. 2. Ausgangssituation Im Stadtbezirk Bochum – Wattenscheid werden zurzeit vier Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von 23,9 ha unterhalten. Im Einzelnen sind dies: Friedhof Höntrop Friedhof Eppendorf Friedhof Günnigfeld Friedhof Leithe 10,1 ha 4,7 ha 4,9 ha 4,2 ha Der Friedhof Höntrop hat den Status eines Bezirksfriedhofes. Die Friedhöfe Eppendorf, Günnigfeld und Leithe sind als Ortsteilfriedhöfe ausgebaut. Neben den vier städtischen Friedhöfen gibt es im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid noch einen evangelischen und zwei katholische Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von 12,8 ha. Evgl. Friedhof Westenfelderstraße (Bochum-Wattenscheid-Westenfeld) Kath. Friedhof Saarlandstraße (Bochum-Wattenscheid-Mitte) Kath. Friedhof Vincenzstraße (Bochum-Wattenscheid-Höntrop) 6,7 ha 5,1 ha 1,0 ha Im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid befindet sich an der Bochumer Straße ein Jüdischer Friedhof mit einer Fläche von 0,2 ha. Auf diesem Friedhof haben seit dem Ende des zweiten Weltkrieges keine Bestattungen stattgefunden. Die Anlage wird als Ehrenanlage von der Stadt Bochum gepflegt und unterhalten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 3. Flächeneinteilung Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden die auf den Friedhöfen vorhandenen Flächen, auf der Grundlage des Friedhofskatasters, der Nutzung entsprechend in für den Bestattungsbetrieb erforderliche und nicht erforderliche Flächen eingeteilt. Hierbei wurden nur die zurzeit tatsächlich ausgebauten Friedhofsflächen berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies: Erforderliche Flächen: 1. Zurzeit genutzte Bestattungsflächen einschließlich der begrünten Abstandsflächen auf den Gräberfeldern, 2. anteilige Wege und Platzflächen, die zur Erschließung und Bewirtschaftung der erforderlichen Bestattungsflächen notwendig sind, 3. Bestattungsgebäude, 4. anteilige Betriebsgebäude und Betriebsflächen, 5. technische Einrichtungen wie Wasserzapfstellen und Abfallsammelplätze sowie 6. Repräsentationsflächen in Eingangs- und Trauerhallenbereichen. Nicht erforderliche Flächen: 7. Überhangflächen; diese teilen sich in noch nie belegte ausgebaute Bestattungsflächen und abgeräumte ehemalige Bestattungsflächen, die für eine weitere Belegung nicht mehr vorgesehen sind, 8. anteilige Wege und Platzflächen, die innerhalb der Überhangflächen liegen, 9. anteilige Betriebsgebäude und Betriebsflächen, 10. Repräsentationsflächen als Gestaltungselemente innerhalb der Friedhofsanlage wie z.B. Sichtachsen, Siepenflächen usw. 11. das Rahmengrün entlang der Außengrenzen der Friedhöfe, welches resultierend aus der ehemaligen 35 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung häufig sehr breit ist. Eine Sonderstellung nehmen Gräberfelder für Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft und die stadthistorisch wertvollen Sonderanlagen, wie z. B. Ehrengräber, Gräber für Grubenopfer, Denkmale usw. ein. Diese sind nicht betriebsnotwendig, werden jedoch den erforderlichen Flächen zugerechnet. Die Stadt erhält auf Grundlage des Gräbergesetzes Ausgleichszahlungen von der Bezirksregierung in Arnsberg für das Vorhalten und für die Unterhaltung der Gräberfelder der Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft. 4. Flächenberechnung Auf Grundlage der unter Punkt 3 aufgeführten Flächeneinteilung werden alle Kommunalfriedhöfe berechnet. Die prozentuale Aufteilung nach erforderlichen und nicht erforderlichen Flächen für die Friedhöfe des Stadtbezirks Bochum - Wattenscheid sieht wie folgt aus: erforderliche Flächen nicht erforderliche Flächen m² % m² % Höntrop 52.473,20 52,00 48.432,94 48,00 Eppendorf 26.658,31 56,46 20.557,63 43,54 Günnigfeld 17.500,09 35,64 31.602,31 64,36 Leithe 16.525,93 38,88 25.976,00 61,12 113.157,53 47,20 126.568,88 52,80 Friedhöfe 5. Bestattungszahlen und -arten Bestattungsentwicklung im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid 1994-2009 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 Sargbestattungen 365 376 296 291 260 212 177 149 159 Urnenbeisetzungen 100 120 153 181 172 176 156 172 172 Gesamt 465 496 449 472 432 388 333 321 331 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Bestattungszahlen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid 2008 (2009) Friedhöfe Sargbestattungen Urnenbeisetzungen Gesamt Höntrop (43) 50 (104) 102 (147) 152 Eppendorf (68) 46 (49) 42 (117) 88 Günnigfeld (22) 3 (5) Leithe (26) 30 (14) Gesamt (159) 149 (172) 10 (27) 33 18 (40) 48 172 (331) 321 Im Stadtbezirk Bochum - Wattenscheid werden zurzeit Bestattungsarten für Sarg- und Urnenbeisetzungen in Reihen- und Familiengrabstätten sowie Kinderbestattungen und anonyme Urnenbeisetzungen angeboten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Sarg- und Urnenbestattung in pflegefreien Rasengrabstätten und pflegefreien Rasenbeeten auf dem Friedhof Höntrop. Auf dem Bezirksfriedhof Höntrop, am Wilkenkamp, wird seit 2009 die Möglichkeit der Beisetzung von Urnen in einem Kolumbarium angeboten. 6. Flächenreduzierung Zur Anpassung der Friedhofsflächen an den tatsächlichen Bedarf wird als erstes geprüft, inwieweit der einzelne Friedhof weitergeführt werden kann bzw. auslaufen sollte. Maßgeblich für das Auslaufen eines Friedhofes sind nach dem Gesamtkonzept folgende Faktoren: - die erforderliche Friedhofsfläche liegt unter 40,0 % und - die Anzahl der jährlichen Bestattungen liegt unter 50. Für den Rückzug aus den nicht mehr benötigten Friedhofsteilen sind fünf Realisierungsphasen, basierend auf Zeitkorridore, gebildet worden. Diese Zeitkorridore basieren auf den aktuellen Belegungssituationen der einzelnen Bestattungsfelder unter Berücksichtigung der bekannten Nutzungs- und Ruherechte. Zur Umsetzung werden klar umgrenzte, in sich geschlossene, nicht zu kleinteilige Bereiche gebildet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Die Phasen/Zeitkorridore sind wie folgt definiert: 0 2011 Sofortmaßnahmen; in diese Zone fallen ausgebaute, noch nie belegte Erweiterungsflächen und großflächige, komplett abgeräumte Gräberfelder. I bis 2020 kurzfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen großflächige Gräberfelder, in der Regel Reihengrabfelder, die in diesem Zeitraum komplett abgeräumt werden können. II 2021 - 2040 mittelfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen Reihengrabfelder, die in diesem Zeitraum komplett abgeräumt werden können, und Familiengrabfelder, an denen keine Nutzungs-rechte mehr vorhanden sind bzw. diese nicht mehr verlängert werden und somit nach Ablauf der Ruherechte abgeräumt werden können. III 2041 - 2070 langfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen Familiengrabfelder mit Nutzungsrechten, die nach 1992 erworben wurden, diese verlängern sich im Rahmen einer Bestattung automatisch. IV 2071 - 2082 in diese Zone fallen Familiengrabfelder mit sehr langfristigen bzw. “ewigen” Nutzungsrechten. Gräber mit “ewigen” Nutzungsrechten dürfen bis zum Jahr 2056 belegt werden. Zur Umsetzung der Zeitkorridore ist es erforderlich, in Friedhofsteile bzw. auf ganzen Friedhöfen eine weitere Belegung zu vermeiden und diese freizuziehen. Im Einzelnen wurde für jeden Friedhof ein Plan erarbeitet, aus dem der Kernbereich sowie die 5 Realisierungsphasen zu entnehmen sind. Folgende aktive Möglichkeiten zur Umsetzung bieten sich hierbei: - Wiedererwerbe von Familiengrabstätten außerhalb des Kernbereichs sind nicht möglich, - werden Bestattungen auf vorhandenen Familiengrabstätten in den Zonen I – IV angemeldet, ist deren Verlagerung in den Kernbereich anzustreben, - Umbettungen zum Freiziehen größerer Friedhofsteile sind denkbar, - die Verlagerung von Sonderanlagen ist zu prüfen, - die Zusammenlegung von kleinsten Kriegsgräberanlagen zu größeren Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Einheiten ist mit der Bezirksregierung zu prüfen, - neue Bestattungsflächen werden nur noch in den Kernbereichen ausgewiesen. Negative Auswirkungen für die Angehörigen sind durch den nicht möglichen Wiedererwerb von Nutzungsrechten außerhalb der Kernbereiche nicht zu vermeiden, um eine erfolgreiche Umsetzung der Planung zur Reduzierung der Friedhofsflächen zu erreichen. 7. Nutzung ehemaliger Friedhofsflächen Die Folgenutzung von ehemaligen Friedhofsflächen ist unter Berücksichtigung der gebotenen Pietät problematisch, so scheidet z.B. eine Bebauung ehemals belegter Flächen in absehbarer Zeit aus. Folgende Nutzungen für ehemals belegte Friedhofsflächen sind denkbar: - Umbau zu Park- und Grünanlagen, - Aufforstungen, - Nutzung als Kompensationsflächen, Durch die zum Teil stadtteilnahe Lage der Friedhöfe, bietet sich die Möglichkeit, für die dort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger, hochwertige Erholungs- und Freizeitflächen, zu schaffen. Detaillierte Konzepte zur Folgenutzung von ehemaligen Friedhofsflächen werden auf Grund der langfristigen Umsetzungszeit sukzessive erarbeitet. 8. Einzelbetrachtung Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid Wie unter den Punkten 4 und 5 zu entnehmen, erfüllen die Friedhöfe Höntrop und Eppendorf die unter Punkt 6 genannten Parameter zum weiteren Erhalt und sollen somit weitergeführt werden. Die Friedhöfe in Günnigfeld und Leithe erfüllen die unter Punkt 6 genannten Parameter nicht und sollen daher nicht weitergeführt werden. Für die weiterzuführenden Friedhöfe wurden Kernbereiche ausgewiesen, welche nach heutigen Gesichtspunkten so definiert sind, dass sie ständig vorzuhalten sind. Die zukünftigen Bestattungen sollen in diesen Bereichen konzentriert werden. 8 a. Friedhof Höntrop Der Friedhof Höntrop wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten Anlage 1 eingeteilt. Berücksichtigung fand hierbei die Verlagerung der Bestattungen vom Friedhof Leithe welcher nicht weitergeführt werden soll. Im Einzelnen sind dies: - Kernbereich - Zone I - Zone II - Zone III 6,08 ha 2,21 ha 1,01 ha 0,80 ha Flächen der Zone 0 und IV sind nicht vorhanden. Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der Betroffenen Grabstätten in den einzelnen Zonen sieht wie folgt aus: Zone I Zone II Zone III 0 Grabstätten 58 Grabstätten 79 Grabstätten 8 b. Friedhof Eppendorf Der Friedhof Eppendorf wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet. Aufgrund der Belegungsverteilung und den geologischen Verhältnissen ist ein zusammenhängender Bereich zur Flächenreduzierung, wie unter Punkt 6 gefordert, nicht darzustellen. Eine Reduzierung der Friedhofsfläche ist in den genannten Zeitkorridoren nicht umzusetzen. Durch interne Umstrukturierung wird eine langfristige Flächenreduzierung vorbereitet. Der Kernbereich des Friedhof Eppendorf, mit einer Fläche von 4,7 ha, ist in der Anlage 2 dargestellt. 8 c. Friedhof Günnigfeld Der Friedhof Günnigfeld soll nicht weitergeführt werden, daher wird hier kein Kernbereich ausgewiesen. Weitere Bestattungen werden nur bei bestehenden Nutzungsrechten und im Rahmen der Ehegattenzusammenführungen durchgeführt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Bestattungsentwicklung auf dem Friedhof Günnigfeld 1994-2009 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 Sargbestattungen 56 58 33 27 35 28 19 23 22 Urnenbeisetzungen 10 2 6 7 5 6 4 10 5 Gesamt 66 60 39 34 40 34 23 33 27 Es wird angestrebt künftige Bestattungen aus dem Stadtteil Günnigfeld auf dem kommunalen Friedhof in Bochum-Hordel durchzuführen. Der Friedhof in Bochum-Hordel ist verkehrstechnisch gut zu erreichen und durch den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die vorhandene Fläche und die Infrastruktur sind ausreichend um die zusätzlichen zu erwartenden Bestattungen zu gewährleistet. Der Verbleib bzw. die Verlegung der Kriegsgräber im westlichen Friedhofsbereich und im Bereich nördlich der Trauerhalle ist mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen. Die Verwaltung schlägt den Verbleib der Ehrenanlage am jetzigen Standort vor. Die Umsetzung würde in dem Zeitkorridor der Zone III (2041-2070), nach den dafür erforderlichen Abstimmungen, erfolgen. Der Friedhof Günnigfeld wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten Anlage 3 eingeteilt. Im Einzelnen sind dies: - Zone I - Zone II - Zone III 1,06 ha 3,13 ha 0,71 ha Flächen des Kernbereichs sowie die der Zonen 0 und IV sind nicht vorhanden. Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der betroffenen Grabstätten in den einzelnen Zonen sieht wie folgt aus: Zone I Zone II 3 Grabstätten 193 Grabstätten Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Zone III 212 Grabstätten 8 d. Friedhof Leithe Der Friedhof Leithe soll nicht weitergeführt werden, daher wird hier kein Kernbereich ausgewiesen. Weitere Bestattungen werden nur bei bestehenden Nutzungsrechten und im Rahmen der Ehegattenzusammenführungen durchgeführt. Die Trauerhalle und die Betriebsgebäude werden aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht bis zum Ende der Zone III (bis 2070) im Betrieb bleiben können. Es wird angestrebt Räumlichkeiten für Trauerfeiern in unmittelbarer Nähe des Friedhofs anzubieten. Hierzu werden Gespräche mit der benachbarten Kirchengemeinde geführt um die Räumlichkeiten der Kirche entsprechend zu nutzen. Die Aufbahrung erfolgt in den Räumen des Friedhofs Höntrop. Bestattungsentwicklung auf dem Friedhof Leithe 1994-2009 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2009 Sargbestattungen 60 67 60 50 45 36 31 30 26 Urnenbeisetzungen 6 7 13 13 13 12 9 18 14 Gesamt 66 74 73 63 58 48 40 48 40 Es wird angestrebt künftige Bestattungen aus dem Stadtteil Leithe auf dem kommunalen Friedhof in Bochum-Wattenscheid-Höntrop durchzuführen. Der Friedhof in Höntrop ist verkehrstechnisch gut zu erreichen und durch den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die vorhandene Fläche und die Infrastruktur sind ausreichend um die zusätzlichen zu erwartenden Bestattungen zu gewährleistet. Der Friedhof Leithe wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten Anlage 4 eingeteilt. Im Einzelnen sind dies: - Zone I - Zone II 0,87 ha 2,38 ha Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 - Zone III 0,95 ha Flächen des Kernbereichs sowie die der Zonen 0 und IV sind nicht vorhanden. Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der betroffenen Grabstätten in den einzelnen Zonen sieht wie folgt aus: Zone I Zone II Zone III 5 Grabstätten 250 Grabstätten 166 Grabstätten Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3645) Vorlage Nr.: 20110088 Bezeichnung der Vorlage Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid Dem vorgelegten Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen im Stadtbezirk BochumWattenscheid wird zugestimmt.