Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:20
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 (3862)
Vorlage Nr.: 20102829
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Schulentwicklungsplan Förderschulen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
22.02.2011
23.02.2011
24.02.2011
02.03.2011
03.03.2011
08.03.2011
24.03.2011
31.03.2011
07.04.2011
Anlagen
Schulentwicklungsplan – Teilplan Förderschulen – Fortschreibung 2010 - 2015
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 (3862)
Vorlage Nr.: 20102829
1.
Ausgangslage
Die Stadt Bochum ist als Schulträger nach § 80 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW (SchulG)
verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben und bei dieser Planung
1
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten,
Schulgrößen und Schulstandorten,
2.
die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte
Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach
Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen und
3.
die mittelfristige Entwicklung des
Schularten und Schulstandorten
Schulraumbestandes
nach
Schulformen,
zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften (ABW) in Bochum hat in seiner Sitzung am
27. November 2009 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes - Teilplan
Förderschulen - beschlossen. Die vom Rat der Stadt Bochum in seiner Sitzung am 18.
Oktober 2007 beschlossene letzte Fortschreibung umfasste den Planungszeitraum der
Schuljahre 2006/2007 – 2010/2011.
Zur Vorbereitung des Schulentwicklungsplanes hat der ASW eine Arbeitsgruppe berufen,
die die Arbeiten an der Fortschreibung fachlich begleiten sollte. Ihr gehörten neben den
Mitgliedern Ausschusses für Bildung und Wissenschaften, des Ausschusses für Migration
und Integration auch Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der
Arbeitsgemeinschaft Bochumer Schulpflegschaften, des Schulamtes für die Stadt Bochum,
des Jugendamtes, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Beigeordnete der Stadt
Bochum für Kultur, Bildung und Wissenschaft und Vertreter des Schulverwaltungsamtes
an.
Am 14. April 2010 fand auf Einladung des Beigeordneten eine gemeinsame
Auftaktveranstaltung aller drei Arbeitsgruppen statt (zeitgleich hatte der ABW auch die
Facharbeitsgruppen für die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für die
Grundschulen und Sekundarschulen berufen), bei der die Schulverwaltung ihr erstes
Denkmodell zur Schulentwicklungsplanung 2010 – 2015 vorgestellt hatte. Am 18. Mai 2010
hatte die Arbeitsgruppe für die Förderschulen ihre Arbeit aufgenommen. In drei Sitzungen
wurden
die
nachfolgenden
Planungsmaximen
verabschiedet
und
die
Verwaltungsvorschläge zur Entwicklung der Bochumer Förderschullandschaft diskutiert.
Nicht alle der in dieser Fortschreibung vorgeschlagenen schulorganisatorischen
Maßnahmen konnten in der Arbeitsgruppe im Konsens verabschiedet werden.
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 (3862)
Vorlage Nr.: 20102829
2.
Inhalt des Entwurfs
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zeigt im Kapitel II die Entwicklung der
Schülerinnen- und Schülerzahlen auf. Dabei wird auf die Besonderheit der einzelnen
Förderschwerpunkte eingegangen. Insbesondere die Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“ werden einen deutlichen Schülerinnen- und Schülerrückgang
zu verzeichnen haben. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, des
Ausbaus
des
Gemeinsamen
Unterrichts
und
den
Vorgaben
der
UNBehindertenrechtskonvention werden schulorganisatorische Maßnahmen abgeleitet und im
Kapitel III begründet. Im Kapitel IV wird für jede Förderschule der vorhandene
Raumbestand dargestellt und bewertet.
2.1
Schulorganisatorische Maßnahmen
Im Kapitel III werden die schulorganisatorischen Maßnahmen, getrennt nach
Förderschwerpunkten, beschrieben und begründet. Die schulfachliche Beratung durch das
Schulamt für die Stadt Bochum ist grundsätzlich im Kapitel III/2 und im einzelnen bei den
jeweiligen Begründungen der schulorganisatorischen Maßnahmen nachzulesen.
2.1.1 Auslaufende Auflösung der Lewacker-Schule, Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“, Lewacker Str. 47, 44879 Bochum
Der Schulstandort der Förderschule wird ab dem Schuljahr 2011/2012 (1. August 2011)
auslaufend geschlossen. Die Schule wird ab diesem Zeitpunkt keine neuen
Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die bis zum Ende des Schuljahres
2013/2014 noch dort unterrichteten maximal 4 Klassen der Jahrgänge 5 - 10 (ca. 35
Schülerinnen und Schüler) werden ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 (01.08.2014)
gemeinsam, dann jedoch voraussichtlich in AIntegrativen Lerngruppen@ im Bereich der
Schulen des Schulzentrums Südwest bis zum Ende ihrer Schulzeit beschult, sofern
sich die Eltern nicht für eine andere Alternative entscheiden.
2.1.2 Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
Zusammenlegung der Alleeschule,
Alleestraße 117a, 44793 Bochum, und
Cruismannschule, Cruismannstraße 2, 44807 Bochum
Die
Alleeschule
und
die
Cruismannschule werden zum Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011) zu einer neuen
„Förderschule Mitte“ (Arbeitstitel) zusammengelegt, schrittweise – spätestens
beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 (01.08. 2012) - am Schulstandort Fahrendeller
Straße 25 zusammengeführt und dort – ggf. in einem Schulversuch – sukzessive zu
einer gebundenen Ganztagsschule umgewandelt. Nach § 81 Abs. 2 SchulG entspricht
das der Errichtung einer neuen Schule. Spätestens zum Beginn des Schuljahres
2013/2014 (01.08. 2013) wechseln die verbliebenen letzten Klassen beider Schulen sofern die Eltern im Einzelfall keine andere Entscheidung treffen - im Klassenverband
zur Fahrendeller Straße. Zeitgleich wird der Schulstandort Cruismannstraße endgültig
aufgegeben.
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Vorlage Nr.: 20102829
2.1.3 Auflösung des Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“
(ehem. Hollandschule), Fröbelstr. 5, 44866 Bochum, Teilstandort der HildaHeinemann-Schule
Der Teilstandort der Hilda-Heinemann-Schule in der Fröbelstr. 5 (ehem. HollandSchule) wird zum Ende des Schuljahres 2010/2011 aufgelöst. Die Schülerinnen und
Schüler werden in einvernehmlicher Absprache zwischen den Erziehungsberechtigten
und den beiden verbleibenden Förderschulen dieses Förderschwerpunktes auf die
Schulstandorte der Hilda-Heinemann-Schule, Eifelstr. 15/17, und Janusz-KorczakSchule, Alleestr. 117 b, aufgeteilt.
2.1.4 Auslaufende Auflösung des Teilstandortes der Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt „Sprache“
Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstr. 150, 44866 Bochum
Der Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstraße 150, wird auslaufend aufgelöst.
Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden dort keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr
eingeschult. Die ab diesem Zeitpunkt noch bestehenden Klassen werden - sofern die
Eltern sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nicht im Einzelfall für
den Wechsel in den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule oder
für den Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergschule entscheiden –
längstens bis zum Ende ihrer Schulzeit in der Primarstufe (31.07.2016) im
Schulgebäude Ruhrstr. 150 weiter unterrichtet. Anschließend wird der Teilstandort in
Wattenscheid aufgegeben.
Am Hauptstandort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergstr. 33, 44789 Bochum,
wird eine Zweizügigkeit als Schulgröße festgeschrieben.
2.1.5 Zusammenführung des Haupt- und Teilstandortes der Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
Spätestens mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) wird der
Nebenstandort im Schulgebäude Schulstr. 7, 44866 Bochum-Wattenscheid, mit dem
Hauptstandort an der Wasserstr. 46, 44803 Bochum, in einem von diesem Zeitpunkt an
gemeinsamen Schulgebäude zusammengeführt. Schulrechtlich entspricht das der
Änderung einer Schule nach § 81 Abs. 2 SchulG. Bis zu diesem Zeitpunkt können
unter Berücksichtigung der für diese Schule ab dem Schuljahr 2011/2012 insgesamt
geltenden Zweizügigkeit sowohl am Haupt- als auch am Nebenstandort
Eingangsklassen gebildet werden. Als zukünftiger Schulstandort sind alternativ die
Schulgebäude Fahrendeller Str. 27 (Carl-Arnold-Kortum-Schule) bzw. Hiltroper Str. 53
(Schule am Tippelsberg) vorgesehen.
Die endgültige Standortentscheidung wird nach der Beschlussfassung über die
Grundschulentwicklungsplanung getroffen.
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3.
Beteiligungsverfahren
3.1
Beschlüsse der Schulkonferenzen
Nach § 76 SchulG ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen
Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Über die Mitwirkung beim Schulträger
entscheiden gemäß § 65 Abs. 2 Punkt 22 SchulG die Schulkonferenzen der betroffenen
Schulen, die mit Schreiben vom 05. Januar 2011 um Stellungnahmen bis zum 10. Februar
2011 gebeten wurden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung konnten noch keine
Stellungnahmen vorliegen. Diese werden jedoch den Gremien für die parlamentarischen
Beratungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
3.2
Anhörungen der Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretungen sind gemäß § 37 der Gemeindeordnung zu dem vorliegenden
Entwurf
des
Schulentwicklungsplanes
anzuhören.
Die
Stellungnahmen
der
Schulkonferenzen werden den Bezirksvertretungen rechtzeitig zu ihren jeweiligen
Sitzungsterminen durch eine ergänzende Anlage zur Verfügung gestellt.
4.
Weiteres Verfahren
Alle Anregungen, Verbesserungs- und Änderungsvorschläge aus den Schulkonferenzen
und Bezirksvertretungen werden in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Wissenschaften am 24. März 2011 beraten. Eine abschließende Beschlussfassung über
den Entwurf des SEP durch den Rat der Stadt ist für den 07. April 2011 vorgesehen.
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Bezeichnung der Vorlage
Schulentwicklungsplan Förderschulen
Dem Entwurf mit des Schulentwicklungsplanes – Teilplan Förderschulen – Fortschreibung 2010 –
2015 wird - mit folgenden Änderungen - zugestimmt.