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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 14:55
Aktualisiert
28.01.18, 08:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20102829 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Schulentwicklungsplan Förderschulen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Haupt- und Finanzausschuss Rat 22.02.2011 23.02.2011 24.02.2011 02.03.2011 03.03.2011 08.03.2011 24.03.2011 31.03.2011 07.04.2011 Anlagen Schulentwicklungsplan – Teilplan Förderschulen – Fortschreibung 2010 - 2015 Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20102829 1. Ausgangslage Die Stadt Bochum ist als Schulträger nach § 80 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW (SchulG) verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben und bei dieser Planung 1 das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen und 3. die mittelfristige Entwicklung des Schularten und Schulstandorten Schulraumbestandes nach Schulformen, zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaften (ABW) in Bochum hat in seiner Sitzung am 27. November 2009 die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes - Teilplan Förderschulen - beschlossen. Die vom Rat der Stadt Bochum in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 beschlossene letzte Fortschreibung umfasste den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/2007 – 2010/2011. Zur Vorbereitung des Schulentwicklungsplanes hat der ASW eine Arbeitsgruppe berufen, die die Arbeiten an der Fortschreibung fachlich begleiten sollte. Ihr gehörten neben den Mitgliedern Ausschusses für Bildung und Wissenschaften, des Ausschusses für Migration und Integration auch Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitsgemeinschaft Bochumer Schulpflegschaften, des Schulamtes für die Stadt Bochum, des Jugendamtes, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Beigeordnete der Stadt Bochum für Kultur, Bildung und Wissenschaft und Vertreter des Schulverwaltungsamtes an. Am 14. April 2010 fand auf Einladung des Beigeordneten eine gemeinsame Auftaktveranstaltung aller drei Arbeitsgruppen statt (zeitgleich hatte der ABW auch die Facharbeitsgruppen für die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne für die Grundschulen und Sekundarschulen berufen), bei der die Schulverwaltung ihr erstes Denkmodell zur Schulentwicklungsplanung 2010 – 2015 vorgestellt hatte. Am 18. Mai 2010 hatte die Arbeitsgruppe für die Förderschulen ihre Arbeit aufgenommen. In drei Sitzungen wurden die nachfolgenden Planungsmaximen verabschiedet und die Verwaltungsvorschläge zur Entwicklung der Bochumer Förderschullandschaft diskutiert. Nicht alle der in dieser Fortschreibung vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen konnten in der Arbeitsgruppe im Konsens verabschiedet werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20102829 2. Inhalt des Entwurfs Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zeigt im Kapitel II die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen auf. Dabei wird auf die Besonderheit der einzelnen Förderschwerpunkte eingegangen. Insbesondere die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden einen deutlichen Schülerinnen- und Schülerrückgang zu verzeichnen haben. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, des Ausbaus des Gemeinsamen Unterrichts und den Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention werden schulorganisatorische Maßnahmen abgeleitet und im Kapitel III begründet. Im Kapitel IV wird für jede Förderschule der vorhandene Raumbestand dargestellt und bewertet. 2.1 Schulorganisatorische Maßnahmen Im Kapitel III werden die schulorganisatorischen Maßnahmen, getrennt nach Förderschwerpunkten, beschrieben und begründet. Die schulfachliche Beratung durch das Schulamt für die Stadt Bochum ist grundsätzlich im Kapitel III/2 und im einzelnen bei den jeweiligen Begründungen der schulorganisatorischen Maßnahmen nachzulesen. 2.1.1 Auslaufende Auflösung der Lewacker-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, Lewacker Str. 47, 44879 Bochum Der Schulstandort der Förderschule wird ab dem Schuljahr 2011/2012 (1. August 2011) auslaufend geschlossen. Die Schule wird ab diesem Zeitpunkt keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 noch dort unterrichteten maximal 4 Klassen der Jahrgänge 5 - 10 (ca. 35 Schülerinnen und Schüler) werden ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 (01.08.2014) gemeinsam, dann jedoch voraussichtlich in AIntegrativen Lerngruppen@ im Bereich der Schulen des Schulzentrums Südwest bis zum Ende ihrer Schulzeit beschult, sofern sich die Eltern nicht für eine andere Alternative entscheiden. 2.1.2 Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Zusammenlegung der Alleeschule, Alleestraße 117a, 44793 Bochum, und Cruismannschule, Cruismannstraße 2, 44807 Bochum Die Alleeschule und die Cruismannschule werden zum Schuljahr 2011/2012 (01.08.2011) zu einer neuen „Förderschule Mitte“ (Arbeitstitel) zusammengelegt, schrittweise – spätestens beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 (01.08. 2012) - am Schulstandort Fahrendeller Straße 25 zusammengeführt und dort – ggf. in einem Schulversuch – sukzessive zu einer gebundenen Ganztagsschule umgewandelt. Nach § 81 Abs. 2 SchulG entspricht das der Errichtung einer neuen Schule. Spätestens zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08. 2013) wechseln die verbliebenen letzten Klassen beider Schulen sofern die Eltern im Einzelfall keine andere Entscheidung treffen - im Klassenverband zur Fahrendeller Straße. Zeitgleich wird der Schulstandort Cruismannstraße endgültig aufgegeben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20102829 2.1.3 Auflösung des Teilstandortes einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (ehem. Hollandschule), Fröbelstr. 5, 44866 Bochum, Teilstandort der HildaHeinemann-Schule Der Teilstandort der Hilda-Heinemann-Schule in der Fröbelstr. 5 (ehem. HollandSchule) wird zum Ende des Schuljahres 2010/2011 aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler werden in einvernehmlicher Absprache zwischen den Erziehungsberechtigten und den beiden verbleibenden Förderschulen dieses Förderschwerpunktes auf die Schulstandorte der Hilda-Heinemann-Schule, Eifelstr. 15/17, und Janusz-KorczakSchule, Alleestr. 117 b, aufgeteilt. 2.1.4 Auslaufende Auflösung des Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstr. 150, 44866 Bochum Der Teilstandort der Brüder-Grimm-Schule, Ruhrstraße 150, wird auslaufend aufgelöst. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden dort keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr eingeschult. Die ab diesem Zeitpunkt noch bestehenden Klassen werden - sofern die Eltern sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nicht im Einzelfall für den Wechsel in den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule oder für den Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergschule entscheiden – längstens bis zum Ende ihrer Schulzeit in der Primarstufe (31.07.2016) im Schulgebäude Ruhrstr. 150 weiter unterrichtet. Anschließend wird der Teilstandort in Wattenscheid aufgegeben. Am Hauptstandort der Brüder-Grimm-Schule an der Drusenbergstr. 33, 44789 Bochum, wird eine Zweizügigkeit als Schulgröße festgeschrieben. 2.1.5 Zusammenführung des Haupt- und Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ Spätestens mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 (01.08.2013) wird der Nebenstandort im Schulgebäude Schulstr. 7, 44866 Bochum-Wattenscheid, mit dem Hauptstandort an der Wasserstr. 46, 44803 Bochum, in einem von diesem Zeitpunkt an gemeinsamen Schulgebäude zusammengeführt. Schulrechtlich entspricht das der Änderung einer Schule nach § 81 Abs. 2 SchulG. Bis zu diesem Zeitpunkt können unter Berücksichtigung der für diese Schule ab dem Schuljahr 2011/2012 insgesamt geltenden Zweizügigkeit sowohl am Haupt- als auch am Nebenstandort Eingangsklassen gebildet werden. Als zukünftiger Schulstandort sind alternativ die Schulgebäude Fahrendeller Str. 27 (Carl-Arnold-Kortum-Schule) bzw. Hiltroper Str. 53 (Schule am Tippelsberg) vorgesehen. Die endgültige Standortentscheidung wird nach der Beschlussfassung über die Grundschulentwicklungsplanung getroffen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20102829 3. Beteiligungsverfahren 3.1 Beschlüsse der Schulkonferenzen Nach § 76 SchulG ist die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Über die Mitwirkung beim Schulträger entscheiden gemäß § 65 Abs. 2 Punkt 22 SchulG die Schulkonferenzen der betroffenen Schulen, die mit Schreiben vom 05. Januar 2011 um Stellungnahmen bis zum 10. Februar 2011 gebeten wurden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung konnten noch keine Stellungnahmen vorliegen. Diese werden jedoch den Gremien für die parlamentarischen Beratungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. 3.2 Anhörungen der Bezirksvertretungen Die Bezirksvertretungen sind gemäß § 37 der Gemeindeordnung zu dem vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes anzuhören. Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen werden den Bezirksvertretungen rechtzeitig zu ihren jeweiligen Sitzungsterminen durch eine ergänzende Anlage zur Verfügung gestellt. 4. Weiteres Verfahren Alle Anregungen, Verbesserungs- und Änderungsvorschläge aus den Schulkonferenzen und Bezirksvertretungen werden in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 24. März 2011 beraten. Eine abschließende Beschlussfassung über den Entwurf des SEP durch den Rat der Stadt ist für den 07. April 2011 vorgesehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20102829 Bezeichnung der Vorlage Schulentwicklungsplan Förderschulen Dem Entwurf mit des Schulentwicklungsplanes – Teilplan Förderschulen – Fortschreibung 2010 – 2015 wird - mit folgenden Änderungen - zugestimmt.