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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:21

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20110131 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Hermann-Bittner-Str. 10 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid akt. Beratung 10.02.2011 22.02.2011 Anlagen Flurkarte Luftbild Stadtkarte Wortlaut Für das o.g. Objekt wurde ein Antrag auf Entfernung von drei Bäumen gestellt, mit der Begründung der Gefährdung und der Nähe zu einem Umspannwerk. 1. Buche 2. Linde 3. Linde Stammumfang 405 cm Stammumfang 160 cm Stammumfang 186 cm Alter ca. 90 Jahre Alter ca. 35 Jahre Alter ca. 40 Jahre Gemäß ' 3 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bochum (BaSa) fallen diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge unter die Satzung. Infolge einer großen Faulhöhle mit Morschung, hohem Totholzanteil, nachlassender Vitalität, Stamm- und Stockfäule und Pilzbefall (Riesenporling) ist die Buche (Nr. 1) krank. Eine Erhaltung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Die Gesamtsituation des Baumes ist durch die Tatsache, dass dieser trotz Befall mit dem Riesenporling keine Adventivwurzeln gebildet hat, noch kritischer. Durch die Nähe zu dem auf dem angrenzenden Grundstück stehenden Umspannwerkes und da ein Versagen des Baumes nicht ausgeschlossen werden kann, wird er zu einem Gefahrenbaum. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20110131 Aufgrund einer kopflastigen Krone und der seitlichen Neigung gehen von dem Baum mit der Nr. 2 Gefahren für Personen oder Sachen (Umspannwerk) aus, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können. Da von den genannten Bäumen Gefahren ausgehen, sind die Fällungen gemäß ' 6 (1) Buchstaben c und d BaSa gerechtfertigt. In diesen Fällen sieht die Baumschutzsatzung keine Ersatzpflanzungen vor. Bei der Linde mit der Nr. 3 ist zum Erhalt lediglich ein Pflegeschnitt durchzuführen, da dieser nur einen geringen Anteil Totholz aufweist. Der Kronenaufbau ist nicht so angelegt, dass eine Gefährdung für das Umspannwerk besteht. In diesem Fall wird eine Ablehnung zum Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gefertigt.