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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr.: 20110036 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen hier: Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren Beschlussvorschriften § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 23.02.2011 02.03.2011 09.03.2011 Anlagen Änderungspläne zu den Änderungsverfahren 14 OB und 15 OB Begründungsvorentwürfe zu den Änderungsverfahren 14 OB und 15 OB Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20110036 Stadtamt 61 42 (25 25) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr.: 20110036 Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach öffentlicher Bekanntmachung am 03.05.2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans wahr. Das Rechtsinstrument des Regionalen Flächennutzungsplans ist in der Neufassung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 16.03.2010 zwar entfallen, für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wurde mit § 39 LPlG aber eine Überleitungsvorschrift geschaffen, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, erfordern RFNPÄnderungen hinsichtlich der regionalplanerischen Inhalte eine Benehmensherstellung, ab dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalplan Ruhr eine Einvernehmensherstellung mit dem RVR. Diese Benehmensherstellung mit dem RVR wird im Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert. Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen hat, spätestens jedoch am 31. Dezember 2015, endet gemäß § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Die bauleitplanerischen Inhalte gelten als kommunale Flächennutzungspläne oder – bei entsprechenden Beschlüssen der Räte – als gemeinsamer Flächennutzungsplan im Sinne von § 204 Baugesetzbuch fort. Der Planungsstand des wirksamen RFNP entspricht – abgesehen von den auf Genehmigungsauflagen beruhenden Anpassungen – dem Juli 2008 als Zeitpunkt der Vorlagenerstellung für den Auslegungsbeschluss im Aufstellungsverfahren des RFNP. Zwischenzeitlich geänderte planerische Zielvorstellungen, die Vorbereitung von Investitionsvorhaben und die Änderungen von Rechtsgrundlagen haben bereits zur Einleitung verschiedener RFNP- Änderungsverfahren geführt (RFNP- Änderungsbereiche 01-05 und 07-13). Inzwischen konnte das planerische Konzept für zwei weitere Teilbereiche entwickelt werden, die sich im Gebiet der Stadt Oberhausen befinden. Hintergrund ist die vom Rat der Stadt am 20.09.2010 beschlossene gesamtstädtische Konzeption zur Neugestaltung der Sportplatzlandschaft in Oberhausen. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass eine Flächenvorhaltung für sportliche Aktivitäten im Bereich der einzuleitenden Änderungsverfahren nicht mehr erforderlich ist. Die RFNP-Änderungen sind Voraussetzung dafür, dass beide Bereiche einer neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden können. Ziel ist die Schaffung von Wohnbauflächen. Die planerische Konkretisierung soll durch parallel aufzustellende Bebauungsplanverfahren erfolgen. Anlass, Erfordernis und Gegenstand der einzelnen Änderungen sind den jeweiligen Änderungsplänen und Begründungsentwürfen (siehe Anlagen) zu entnehmen. Das sogenannte Scoping (gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch), in dem mit den einschlägigen öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, hat zum Änderungsbereich 14 OB Rechenacker/Samlandstraße bereits im Oktober/November 2010 stattgefunden. Für den Änderungsbereich 15 OB Dinnendahl-/Bronkhorststraße soll das Scoping Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr.: 20110036 im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2011 erfolgen. Die Umweltberichte zu den Änderungen werden auf Basis der Ergebnisse des Scoping erarbeitet. Auf Grundlage des Erarbeitungs- und Einleitungsbeschlusses soll – voraussichtlich im April/Mai 2011 – die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Der Überarbeitung der Planungen auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt dann der Auslegungsbeschluss. Zum Auslegungsbeschluss sollen die gemeinsam eingeleiteten Verfahren getrennt werden, um zu vermeiden, dass Verzögerungen oder inhaltliche Anpassungen bezüglich einer Änderung zu einem erneuten Auslegungserfordernis aller Planungen führen. Die Änderungsverfahren sollen nach Möglichkeit aber parallel zu Ende geführt werden. Dem Auslegungsbeschluss schließen sich die förmliche Bürger- und Behördenbeteiligung auf die Dauer von einem Monat und die landesplanungsrechtlich erforderliche Erörterung der Anregungen mit den Behörden an. Der abschließende Planbeschluss (Aufstellungsbeschluss) für die Änderungsverfahren 14 OB und 15 OB wird für Anfang 2012 angestrebt. Die Änderungen zum RFNP bedürfen der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (25 25) Vorlage Nr.: 20110036 Bezeichnung der Vorlage Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen hier: Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren Der Rat der Stadt Bochum beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Erarbeitung folgender Änderungen zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung der entsprechenden Planverfahren: 14 OB Rechenacker / Samlandstraße 15 OB Dinnendahl- / Bronkhorststraße