Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
26.12.14, 14:56
Aktualisiert
28.01.18, 08:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 25)
Vorlage Nr.: 20110036
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der
Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
hier: Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren
Beschlussvorschriften
§ 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG) und § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
23.02.2011
02.03.2011
09.03.2011
Anlagen
Änderungspläne zu den Änderungsverfahren 14 OB und 15 OB
Begründungsvorentwürfe zu den Änderungsverfahren 14 OB und 15 OB
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20110036
Stadtamt
61 42 (25 25)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 25)
Vorlage Nr.: 20110036
Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte
Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach öffentlicher
Bekanntmachung am 03.05.2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion
eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans wahr.
Das Rechtsinstrument des Regionalen Flächennutzungsplans ist in der Neufassung des
Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 16.03.2010 zwar entfallen, für den RFNP der
Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wurde mit § 39 LPlG aber eine Überleitungsvorschrift
geschaffen, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner
Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den
Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden,
erfordern
RFNPÄnderungen
hinsichtlich
der
regionalplanerischen
Inhalte
eine
Benehmensherstellung, ab dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalplan Ruhr eine
Einvernehmensherstellung mit dem RVR. Diese Benehmensherstellung mit dem RVR wird im
Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert.
Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen
hat, spätestens jedoch am 31. Dezember 2015, endet gemäß § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz
die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Die bauleitplanerischen
Inhalte gelten als kommunale Flächennutzungspläne oder – bei entsprechenden Beschlüssen der
Räte – als gemeinsamer Flächennutzungsplan im Sinne von § 204 Baugesetzbuch fort.
Der Planungsstand des wirksamen RFNP entspricht – abgesehen von den auf
Genehmigungsauflagen beruhenden Anpassungen – dem Juli 2008 als Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung für den Auslegungsbeschluss im Aufstellungsverfahren des RFNP.
Zwischenzeitlich
geänderte
planerische
Zielvorstellungen,
die
Vorbereitung
von
Investitionsvorhaben und die Änderungen von Rechtsgrundlagen haben bereits zur Einleitung
verschiedener RFNP- Änderungsverfahren geführt (RFNP- Änderungsbereiche 01-05 und 07-13).
Inzwischen konnte das planerische Konzept für zwei weitere Teilbereiche entwickelt werden, die
sich im Gebiet der Stadt Oberhausen befinden.
Hintergrund ist die vom Rat der Stadt am 20.09.2010 beschlossene gesamtstädtische Konzeption
zur Neugestaltung der Sportplatzlandschaft in Oberhausen. In diesem Zusammenhang wurde
deutlich, dass eine Flächenvorhaltung für sportliche Aktivitäten im Bereich der einzuleitenden
Änderungsverfahren nicht mehr erforderlich ist. Die RFNP-Änderungen sind Voraussetzung dafür,
dass beide Bereiche einer neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden können. Ziel ist
die Schaffung von Wohnbauflächen. Die planerische Konkretisierung soll durch parallel
aufzustellende Bebauungsplanverfahren erfolgen. Anlass, Erfordernis und Gegenstand der
einzelnen Änderungen sind den jeweiligen Änderungsplänen und Begründungsentwürfen (siehe
Anlagen) zu entnehmen. Das sogenannte Scoping (gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz
NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch), in
dem mit den einschlägigen öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, hat zum
Änderungsbereich 14 OB Rechenacker/Samlandstraße bereits im Oktober/November 2010
stattgefunden. Für den Änderungsbereich 15 OB Dinnendahl-/Bronkhorststraße soll das Scoping
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 25)
Vorlage Nr.: 20110036
im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung im Frühjahr 2011 erfolgen. Die Umweltberichte
zu den Änderungen werden auf Basis der Ergebnisse des Scoping erarbeitet.
Auf Grundlage des Erarbeitungs- und Einleitungsbeschlusses soll – voraussichtlich im April/Mai
2011 – die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch durchgeführt werden. Der Überarbeitung der Planungen auf Basis der
Beteiligungsergebnisse folgt dann der Auslegungsbeschluss. Zum Auslegungsbeschluss sollen die
gemeinsam eingeleiteten Verfahren getrennt werden, um zu vermeiden, dass Verzögerungen oder
inhaltliche Anpassungen bezüglich einer Änderung zu einem erneuten Auslegungserfordernis aller
Planungen führen. Die Änderungsverfahren sollen nach Möglichkeit aber parallel zu Ende geführt
werden. Dem Auslegungsbeschluss schließen sich die förmliche Bürger- und Behördenbeteiligung
auf die Dauer von einem Monat und die landesplanungsrechtlich erforderliche Erörterung der
Anregungen mit den Behörden an. Der abschließende Planbeschluss (Aufstellungsbeschluss) für
die Änderungsverfahren 14 OB und 15 OB wird für Anfang 2012 angestrebt. Die Änderungen zum
RFNP bedürfen der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (25 25)
Vorlage Nr.: 20110036
Bezeichnung der Vorlage
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der
Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
hier: Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren
Der Rat der Stadt Bochum beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39
Landesplanungsgesetz und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Erarbeitung folgender Änderungen zum
Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung der entsprechenden Planverfahren:
14 OB Rechenacker / Samlandstraße
15 OB Dinnendahl- / Bronkhorststraße