Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 15:02
Aktualisiert
29.01.18, 07:11
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20110647
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Möglichkeit zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Hiltroper Landwehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Herr Behring regte in der Sitzung am 09. September 2010 verschiedene Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße Hiltroper Landwehr an. Die Fragen und
Anregungen werden nachfolgend beantwortet.
Bei der Straße Hiltroper Landwehr handelt es sich um eine Kreisstraße (K 9), die vom
Castroper Hellweg bis zur Stadtgrenze nach Herne verläuft. Neben ihrer Funktion als
Erschließungsstraße für unmittelbar anliegende Nutzungen verbindet sie als Ost-WestTangente auch die Ortsteile Bochum-Gerthe und Herne-Sodingen. Sie ist Bestandteil des
gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes.
Das Verkehrsaufkommen entsteht neben dem alltäglichen Zielverkehr wie Einkaufen,
Besorgen, etc. auch durch den Berufsverkehr vor allem aus den Wohngebieten.
Weiträumiger Verbindungsverkehr über die Hiltroper Landwehr findet insbesondere in
Richtung Herne und Dortmund statt.
Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen beträgt im Abschnitt zwischen Castroper
Hellweg und Am Hillerberg rund 7.000 Kfz/24 Stunden. Im Abschnitt zwischen Am
Krähennocken und Stadtgrenze Bochum/Herne sind es rund 4.000 Kfz/24 Stunden.
Aufgrund des Berufsverkehrs mit Quelle und Ziel in den angrenzenden Wohnbereichen
ergeben sich morgens und nachmittags besondere Verkehrsspitzen.
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Tempo 30
Als Hauptverkehrsstraße gilt auf der Hiltroper Landwehr die innerorts zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Fahrtrichtung Castroper Hellweg wird die Straße
regelmäßig und intensiv beparkt, wodurch die Fahrbahn auch optisch eingeengt wird. Durch
den Begegnungsverkehr ist es in der Praxis kaum möglich, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Dies wird auch durch die
Geschwindigkeitsmessungen der Polizei bestätigt, die ein unauffälliges Bild zeigen.
Eine Herabsetzung dieser Geschwindigkeit ist aus verkehrlicher Sicht nur zu rechtfertigen,
wenn es aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie beispielsweise zur Sicherung direkt an
der Straße gelegener Schuleingangsbereiche oder aufgrund von Unfallschwerpunkten,
erforderlich ist.
Auf der Hiltroper Landwehr ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2010
insgesamt 9 Verkehrsunfälle mit unterschiedlichsten Ursachen. Lediglich bei einem Unfall
war die Unfallursache auf nichtangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen, wobei ein
junger Fahrer in der Linkskurve kurz vor der Stadtgrenze von der Fahrbahn abgekommen
ist.
Im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Bochum liegen keine Verkehrssicherheitsgründe
vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erfordern würden.
Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Hiltroper Landwehr wird von der Buslinie 321 der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel
GmbH (HCR) für den ÖPNV erschlossen. Die HCR wurde zu den möglichen Auswirkungen
einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h um Stellungnahme gebeten.
Die HCR vertritt grundsätzlich die Meinung, dass eine weitere Zunahme von 30 km/hBereichen in den Linienverläufen ihrer Buslinien nicht zu akzeptieren ist. Einige HCR-Linien
haben heute schon 30 km/h-Streckenanteile von über 50 Prozent, was sich auf die
Attraktivität (Dauer der Reisezeit) und die Kosten (Fahrzeitenverlängerungen erfordern
zusätzliche Fahrzeuge und Personal) nachteilig auswirkt.
Aufgrund der Länge der Strecke (rund 2000 m) würde sich die Fahrzeit der Buslinie 321 auf
der Hiltroper Landwehr bei einer Reduzierung auf 30 km/h je Richtung um circa eine bis
eineinhalb Minuten verlängern. Wegen der komplexen Fahrzeugumläufe und
Dienstplangestaltung kann die HCR die Folgen einer solchen Fahrtzeitverlängerung nicht
konkret beziffern. Die auf der Linie 321 verkehrenden Busse fahren innerhalb desselben
Fahrzeugumlaufs gegenwärtig auch auf den Linien 341, 343 und 347. Bei einem erhöhten
Fahrzeitbedarf kann dies bewirken, dass die bereits eng kalkulierten Pausenzeiten für die
Fahrer nicht mehr ausreichen und womöglich zusätzliches Personal eingesetzt werden
müsste. Gegebenenfalls wäre sogar der Einsatz eines weiteren Fahrzeugs erforderlich. Dies
wäre mit erheblichen Kosten durch den gestiegenen Personal- und Fahrzeugaufwand
verbunden.
Neben den monetären Nachteilen vermindert eine längere Fahrzeit zudem die Attraktivität
der Linie für die Fahrgäste. Die Reisezeit des ÖPNV stellt ein wichtiges Kriterium für oder im ungünstigen Fall - gegen dessen Nutzung dar. Während Nutzerinnen und Nutzer des
motorisierten Individualverkehrs zumeist die Möglichkeit haben, Strecken mit niedrigen
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zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu umfahren, bringt Bus- und Bahn-Kundinnen und
Kunden diese Möglichkeit meist keinen Zeitvorteil, da sie mit zusätzlichen Umstiegen
verbunden ist, die einen durch die geänderte Routenwahl erzielten Zeitvorteil wieder
zunichte machen.
Parken
Wie bereits angeführt, wird die Straße Hiltroper Landwehr regelmäßig intensiv beparkt. Eine
Ordnung des ruhenden Verkehrs würde auf der Hiltroper Landwehr zu einer Verringerung
des vorhandenen Parkraums führen, da Sicherheitsabstände beachtet werden müssten.
Eine Parkordnung würde zudem zu einer klareren Strukturierung des Straßenbildes führen,
wodurch es erfahrungsgemäß zu einer unerwünschten Erhöhung der
Fahrgeschwindigkeiten käme.
Radverkehrsanlagen
Die durchschnittliche Fahrbahnbreite der Hiltroper Landwehr beträgt etwa 7,5 Meter. Damit
ist sie zu schmal für die Anlage von “Radfahrstreifen” auf der Fahrbahn. Die Anlage von
“Schutzstreifen” käme grundsätzlich in Betracht, jedoch ist bedenken, dass hierdurch die
stark nachgefragten Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand entfallen würden.
Die Radfahrer werden in diesem Bereich durch den Volkspark Hiltrop (“Emscher Park
Radweg”) beziehungsweise über die Holthauser Straße in Richtung Herne geleitet.
Erfahrungsgemäß nutzen Radfahrer auch die Sodinger Straße in beziehungsweise aus
Richtung Revierpark Gysenberg.
Unter Berücksichtigung der erheblichen Nachteile für den ruhenden Verkehr, der eher
geringen Nachfrage und der fehlenden Anschlussradwege ist die Anlage einer
Radverkehrsanlage auf der Hiltroper Landwehr nicht zu empfehlen.
Lärm
Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist für Bochum eine Lärmkartierung für alle
Verkehrsstraßen durchgeführt worden. In der Hiltroper Landwehr erreichen die
Lärmbelastungen danach Werte von 65-70 Dezibel am Tag und 55-60 Dezibel in der Nacht.
Bei weiter zurückliegenden Häusern beträgt die Belastung tagsüber 60-65 Dezibel und
nachts 50-55 Dezibel. Eine Überschreitung der Auslösewerte für eine Lärmsanierung konnte
nur bei einzelnen Gebäuden, die direkt an die Hiltroper Landwehr grenzen, mit 70-75
Dezibel (Tag) / 60-65 Dezibel (Nacht) festgestellt werden.
Das St. Maria-Hilf-Krankenhaus an der Hiltroper Landwehr 11-13 steht etwas abgerückt von
der Fahrbahn. Dort werden überwiegend Immissionswerte von 60-65 Dezibel am Tag
beziehungsweise 50-55 Dezibel in der Nacht erreicht. Daraus resultiert keine Notwendigkeit
für Lärmminderungsmaßnahmen, da sich das Krankenhaus schon seit langer Zeit auf die
Verkehrsbelastung und die damit verbundenen Immissionen eingestellt hat.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen bewirkt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h darüber hinaus lediglich eine Reduzierung der Lärmbelastung von weniger als einem
Dezibel und liegt damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle von drei Dezibel. Im
innerstädtischen Verkehr sind neben den Motorengeräuschen besonders die Brems- und
Anfahrvorgänge ausschlaggebend.
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Luft
Für die Überwachung der Luftqualität und die Ermittlung der Luftschadstoffbelastung für
Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NOx) ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig.
Die bisherigen Ermittlungsergebnisse lassen aufgrund der Vorbelastung, der
Verkehrsmengen und der “offenen Baustruktur” eine Überschreitung der Grenzwerte im
Bereich der Hiltroper Landwehr nicht erwarten.
Querungshilfen
Grundsätzlich kann die Anlage von Querungshilfen zu einer Erhöhung der
Verkehrssicherheit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgänger führen.
Für die Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) wird nach den “Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen” jedoch eine Bündelung des
Fußgängerquerverkehrs vorausgesetzt, die in der Hiltroper Landwehr nach den derzeitigen
Erkenntnissen jedoch nicht vorliegt. Die Hiltroper Landwehr wird von den Fußgängern an
vielen Stellen gequert, wodurch ein Fußgängerüberweg lediglich in einem geringem Umfang
genutzt würde. Eine geringe Inanspruchnahme birgt jedoch die Gefahr einer sogenannten
Scheinsicherheit, da Fahrzeugführer an selten genutzten Überwegen erfahrungsgemäß
häufig den Vorrang der Fußgänger missachten.
Für den Einbau einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel wäre eine kostenintensive
Straßenaufweitung erforderlich. Für eine solche Maßnahme stehen mittelfristig keine
Haushaltsmittel zur Verfügung.
Bei dem festgestellten Verkehrsaufkommen finden sich im Straßenverkehr ausreichend
große Lücken, um die Fahrbahn auch ohne Querungshilfen sicher zu überqueren. Dies wird
auch durch die Unfallstatistik bestätigt. In den letzten drei Jahren hat sich auf der Hiltroper
Landwehr zwar ein Unfall mit Fußgängerbeteiligung ereignet, jedoch erfolgte dieser Unfall im
Bereich des signalisierten Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich zum Castroper
Hellweg. Der Kraftfahrer hatte beim Linksabbiegen das Vorrecht des Fußgängers
missachtet.
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen
Auf der Hiltroper Landwehr ist in diesem Jahr die Erneuerung der Straßendecke nach den
vorlaufenden Arbeiten der Stadtwerke zur Instandsetzung der Versorgungsleitungen im
Abschnitt zwischen Castroper Hellweg bis Haus-Nr. 24 vorgesehen.
Im Abschnitt Stadtgrenze Bochum / Herne bis Höhe Hiltroper Landwehr 143 ist neben der
Erneuerung der Straßendecke auch die Erneuerung der Gehwege geplant. Ein Zeitpunkt für
die Umsetzung dieser Maßnahme kann aufgrund der Haushaltslage noch nicht mitgeteilt
werden.
Weitere Bauarbeiten sind derzeit nicht geplant.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen sind auf der Hiltroper Landwehr derzeit weder
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung noch andere verkehrsrechtliche Maßnahmen
erforderlich.