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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
48 kB
Erstellt
26.12.14, 15:02
Aktualisiert
29.01.18, 07:11

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 / 8227 Vorlage Nr. 20110647 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Möglichkeit zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Hiltroper Landwehr Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Wortlaut Herr Behring regte in der Sitzung am 09. September 2010 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße Hiltroper Landwehr an. Die Fragen und Anregungen werden nachfolgend beantwortet. Bei der Straße Hiltroper Landwehr handelt es sich um eine Kreisstraße (K 9), die vom Castroper Hellweg bis zur Stadtgrenze nach Herne verläuft. Neben ihrer Funktion als Erschließungsstraße für unmittelbar anliegende Nutzungen verbindet sie als Ost-WestTangente auch die Ortsteile Bochum-Gerthe und Herne-Sodingen. Sie ist Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetzes. Das Verkehrsaufkommen entsteht neben dem alltäglichen Zielverkehr wie Einkaufen, Besorgen, etc. auch durch den Berufsverkehr vor allem aus den Wohngebieten. Weiträumiger Verbindungsverkehr über die Hiltroper Landwehr findet insbesondere in Richtung Herne und Dortmund statt. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen beträgt im Abschnitt zwischen Castroper Hellweg und Am Hillerberg rund 7.000 Kfz/24 Stunden. Im Abschnitt zwischen Am Krähennocken und Stadtgrenze Bochum/Herne sind es rund 4.000 Kfz/24 Stunden. Aufgrund des Berufsverkehrs mit Quelle und Ziel in den angrenzenden Wohnbereichen ergeben sich morgens und nachmittags besondere Verkehrsspitzen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 / 8227 Vorlage Nr. 20110647 Tempo 30 Als Hauptverkehrsstraße gilt auf der Hiltroper Landwehr die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Fahrtrichtung Castroper Hellweg wird die Straße regelmäßig und intensiv beparkt, wodurch die Fahrbahn auch optisch eingeengt wird. Durch den Begegnungsverkehr ist es in der Praxis kaum möglich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Dies wird auch durch die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei bestätigt, die ein unauffälliges Bild zeigen. Eine Herabsetzung dieser Geschwindigkeit ist aus verkehrlicher Sicht nur zu rechtfertigen, wenn es aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie beispielsweise zur Sicherung direkt an der Straße gelegener Schuleingangsbereiche oder aufgrund von Unfallschwerpunkten, erforderlich ist. Auf der Hiltroper Landwehr ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2010 insgesamt 9 Verkehrsunfälle mit unterschiedlichsten Ursachen. Lediglich bei einem Unfall war die Unfallursache auf nichtangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen, wobei ein junger Fahrer in der Linkskurve kurz vor der Stadtgrenze von der Fahrbahn abgekommen ist. Im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Bochum liegen keine Verkehrssicherheitsgründe vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erfordern würden. Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Die Hiltroper Landwehr wird von der Buslinie 321 der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für den ÖPNV erschlossen. Die HCR wurde zu den möglichen Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h um Stellungnahme gebeten. Die HCR vertritt grundsätzlich die Meinung, dass eine weitere Zunahme von 30 km/hBereichen in den Linienverläufen ihrer Buslinien nicht zu akzeptieren ist. Einige HCR-Linien haben heute schon 30 km/h-Streckenanteile von über 50 Prozent, was sich auf die Attraktivität (Dauer der Reisezeit) und die Kosten (Fahrzeitenverlängerungen erfordern zusätzliche Fahrzeuge und Personal) nachteilig auswirkt. Aufgrund der Länge der Strecke (rund 2000 m) würde sich die Fahrzeit der Buslinie 321 auf der Hiltroper Landwehr bei einer Reduzierung auf 30 km/h je Richtung um circa eine bis eineinhalb Minuten verlängern. Wegen der komplexen Fahrzeugumläufe und Dienstplangestaltung kann die HCR die Folgen einer solchen Fahrtzeitverlängerung nicht konkret beziffern. Die auf der Linie 321 verkehrenden Busse fahren innerhalb desselben Fahrzeugumlaufs gegenwärtig auch auf den Linien 341, 343 und 347. Bei einem erhöhten Fahrzeitbedarf kann dies bewirken, dass die bereits eng kalkulierten Pausenzeiten für die Fahrer nicht mehr ausreichen und womöglich zusätzliches Personal eingesetzt werden müsste. Gegebenenfalls wäre sogar der Einsatz eines weiteren Fahrzeugs erforderlich. Dies wäre mit erheblichen Kosten durch den gestiegenen Personal- und Fahrzeugaufwand verbunden. Neben den monetären Nachteilen vermindert eine längere Fahrzeit zudem die Attraktivität der Linie für die Fahrgäste. Die Reisezeit des ÖPNV stellt ein wichtiges Kriterium für oder im ungünstigen Fall - gegen dessen Nutzung dar. Während Nutzerinnen und Nutzer des motorisierten Individualverkehrs zumeist die Möglichkeit haben, Strecken mit niedrigen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 / 8227 Vorlage Nr. 20110647 zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu umfahren, bringt Bus- und Bahn-Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit meist keinen Zeitvorteil, da sie mit zusätzlichen Umstiegen verbunden ist, die einen durch die geänderte Routenwahl erzielten Zeitvorteil wieder zunichte machen. Parken Wie bereits angeführt, wird die Straße Hiltroper Landwehr regelmäßig intensiv beparkt. Eine Ordnung des ruhenden Verkehrs würde auf der Hiltroper Landwehr zu einer Verringerung des vorhandenen Parkraums führen, da Sicherheitsabstände beachtet werden müssten. Eine Parkordnung würde zudem zu einer klareren Strukturierung des Straßenbildes führen, wodurch es erfahrungsgemäß zu einer unerwünschten Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten käme. Radverkehrsanlagen Die durchschnittliche Fahrbahnbreite der Hiltroper Landwehr beträgt etwa 7,5 Meter. Damit ist sie zu schmal für die Anlage von “Radfahrstreifen” auf der Fahrbahn. Die Anlage von “Schutzstreifen” käme grundsätzlich in Betracht, jedoch ist bedenken, dass hierdurch die stark nachgefragten Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand entfallen würden. Die Radfahrer werden in diesem Bereich durch den Volkspark Hiltrop (“Emscher Park Radweg”) beziehungsweise über die Holthauser Straße in Richtung Herne geleitet. Erfahrungsgemäß nutzen Radfahrer auch die Sodinger Straße in beziehungsweise aus Richtung Revierpark Gysenberg. Unter Berücksichtigung der erheblichen Nachteile für den ruhenden Verkehr, der eher geringen Nachfrage und der fehlenden Anschlussradwege ist die Anlage einer Radverkehrsanlage auf der Hiltroper Landwehr nicht zu empfehlen. Lärm Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist für Bochum eine Lärmkartierung für alle Verkehrsstraßen durchgeführt worden. In der Hiltroper Landwehr erreichen die Lärmbelastungen danach Werte von 65-70 Dezibel am Tag und 55-60 Dezibel in der Nacht. Bei weiter zurückliegenden Häusern beträgt die Belastung tagsüber 60-65 Dezibel und nachts 50-55 Dezibel. Eine Überschreitung der Auslösewerte für eine Lärmsanierung konnte nur bei einzelnen Gebäuden, die direkt an die Hiltroper Landwehr grenzen, mit 70-75 Dezibel (Tag) / 60-65 Dezibel (Nacht) festgestellt werden. Das St. Maria-Hilf-Krankenhaus an der Hiltroper Landwehr 11-13 steht etwas abgerückt von der Fahrbahn. Dort werden überwiegend Immissionswerte von 60-65 Dezibel am Tag beziehungsweise 50-55 Dezibel in der Nacht erreicht. Daraus resultiert keine Notwendigkeit für Lärmminderungsmaßnahmen, da sich das Krankenhaus schon seit langer Zeit auf die Verkehrsbelastung und die damit verbundenen Immissionen eingestellt hat. Nach den vorliegenden Erkenntnissen bewirkt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h darüber hinaus lediglich eine Reduzierung der Lärmbelastung von weniger als einem Dezibel und liegt damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle von drei Dezibel. Im innerstädtischen Verkehr sind neben den Motorengeräuschen besonders die Brems- und Anfahrvorgänge ausschlaggebend. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 / 8227 Vorlage Nr. 20110647 Luft Für die Überwachung der Luftqualität und die Ermittlung der Luftschadstoffbelastung für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NOx) ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse lassen aufgrund der Vorbelastung, der Verkehrsmengen und der “offenen Baustruktur” eine Überschreitung der Grenzwerte im Bereich der Hiltroper Landwehr nicht erwarten. Querungshilfen Grundsätzlich kann die Anlage von Querungshilfen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgänger führen. Für die Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) wird nach den “Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen” jedoch eine Bündelung des Fußgängerquerverkehrs vorausgesetzt, die in der Hiltroper Landwehr nach den derzeitigen Erkenntnissen jedoch nicht vorliegt. Die Hiltroper Landwehr wird von den Fußgängern an vielen Stellen gequert, wodurch ein Fußgängerüberweg lediglich in einem geringem Umfang genutzt würde. Eine geringe Inanspruchnahme birgt jedoch die Gefahr einer sogenannten Scheinsicherheit, da Fahrzeugführer an selten genutzten Überwegen erfahrungsgemäß häufig den Vorrang der Fußgänger missachten. Für den Einbau einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel wäre eine kostenintensive Straßenaufweitung erforderlich. Für eine solche Maßnahme stehen mittelfristig keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei dem festgestellten Verkehrsaufkommen finden sich im Straßenverkehr ausreichend große Lücken, um die Fahrbahn auch ohne Querungshilfen sicher zu überqueren. Dies wird auch durch die Unfallstatistik bestätigt. In den letzten drei Jahren hat sich auf der Hiltroper Landwehr zwar ein Unfall mit Fußgängerbeteiligung ereignet, jedoch erfolgte dieser Unfall im Bereich des signalisierten Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich zum Castroper Hellweg. Der Kraftfahrer hatte beim Linksabbiegen das Vorrecht des Fußgängers missachtet. Sanierungs- und Umbaumaßnahmen Auf der Hiltroper Landwehr ist in diesem Jahr die Erneuerung der Straßendecke nach den vorlaufenden Arbeiten der Stadtwerke zur Instandsetzung der Versorgungsleitungen im Abschnitt zwischen Castroper Hellweg bis Haus-Nr. 24 vorgesehen. Im Abschnitt Stadtgrenze Bochum / Herne bis Höhe Hiltroper Landwehr 143 ist neben der Erneuerung der Straßendecke auch die Erneuerung der Gehwege geplant. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme kann aufgrund der Haushaltslage noch nicht mitgeteilt werden. Weitere Bauarbeiten sind derzeit nicht geplant. Aufgrund der oben genannten Ausführungen sind auf der Hiltroper Landwehr derzeit weder Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung noch andere verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich.