Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
CDU-Aenderungsantrag TOP 1-1 SEP GS-FS.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 15:06
Aktualisiert
28.01.18, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
28. September 2010
Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Bildung
und Wissenschaften am 28. September 2010
hier: 1.1
Schulentwicklungsplanung Grund- und Förderschulen
- Fortschreibung 2010 bis 2015 -
Die unter 2.3 der Vorlage 20102037 vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen werden wie folgt geändert bzw. konkretisiert:
2.3.2.1 Auslaufende Auflösung von Grundschulen
Carl-Arnold-Kortum-Schule, Fahrendeller Str. 27, 44787 Bochum
Die erfolgreiche Integrationsarbeit an der Carl-Arnold-Kortum-Schule wird als besonderes Schulprofil anerkannt. (begründete Ausnahme gem. Punkt 2 der Planungsmaximen zur Grundschulentwicklungsplanung)
Von einer auslaufenden Schließung der Schule wird abgesehen. Bei konstant rückläufigen Schülerzahlen an der Schule ist zunächst eine Verbundlösung zu prüfen.
Begründung:
Die einzige Schule im gleichen Stadtviertel „Gleisdreieck“ ist eine konfessionelle Bekenntnisschule, die für die vielen Kinder mit Migrationshintergrund keine Alternative
darstellt. Die mit 1,4 km Entfernung angegebenen nächstliegenden Ausweichschulen
an der Arnold bzw. der Feldsieper Straße sind aufgrund der hohen Verkehrsdichte Innenstadtring, Allestraße bzw. Dorstener Straße – kleinen Kindern fußläufig nicht
zumutbar.
An der Schule, die einen hohen Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien
und solchen mit Migrationshintergrund aufweist, wird, belegbar durch die Wechselquote zu den weiterführenden Schulen (35 % zur Realschule und 20 % zum Gymnasium: Summe: 55 %) erfolgreich gefördert und Integrationsarbeit geleistet. Andere
Schulen mit einem ähnlichen sozialen Umfeld haben nur 5,9 % oder 12,5 % Kinder,
die zum Gymnasium wechseln. Die qualitativ hochwertige Arbeit mit den Kindern und
insbesondere auch unter Einbeziehung der Eltern ist in dieser Form nur in einer kleineren als der „Regeleinheit von mehr als 180 Schülern“ effektiv möglich.
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
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Schule am Tippelsberg, Hiltroper Str. 53, 44807 Bochum
Von einer auslaufenden Schließung der Schule wird abgesehen. Bis dauerhaft absehbar ist, dass die Kinderzahlen im Stadtteil Riemke bei 50 oder weniger liegen und
von nur einer Grundschule bei akzeptablen Klassenstärken von ca. 25 Kindern beschult werden können, soll der Standort als Teilstandort im Verbund mit der Willberggrundschule erhalten bleiben. Bei dem zu erstellenden Teilplan muss sie also unter
Punkt 2.3.2.2 aufgeführt werden.
Begründung:
Die verbleibende Grundschule im Stadtteil Riemke, die Wilbergschule, hat zum Teil
jetzt bereits 27 bis zu 29 Kinder in einer Klasse. Laut der von der Verwaltung angereichten Status-quo-Prognose werden ab dem Schuljahr 2012/13 bis 2015/16 65, 64,
49 und 58 Kinder in Riemke eingeschult werden. Dies wäre in den Schuljahren
2012/13 und 2013/14 bei über 60 Kindern in nur einer Grundschule – selbst bei der
pädagogisch nicht sinnvollen, aber zulässigen Klassenstärke von 30 Kindern je Klasse – nicht möglich. Dem Rechtsanspruch auf den Besuch der nächstgelegenen
Grundschule könnte unter Umständen nicht nachgekommen werden. Die ebenfalls
als Alternative benannte Liboriusschule hat seit dem Schuljahr 2009/10 ebenfalls
zum Teil 28 oder 29 Kinder in den Klassen.
Das Gebäude an der Hiltroper Straße steht unter Denkmalschutz und kann bei Aufgabe des Standortes nicht beliebig anders genutzt werden. Die großzügige Außenanlage und die Nähe zum Tippelsberg, dem Zillertal sowie den Grummer Teichen ist
ideale Voraussetzung für Unterricht in der Natur. Auch für den offenen Ganztag sind
ausreichend Räumlichkeiten vorhanden, auf die in Zeiten von steigender Nachfrage
in diesem Bereich nicht verzichtet werden kann. An dem Gebäude ist eine Einfachturnhalle angebaut, die ebenfalls in städtischem Eigentum und Nutzung verbleiben
soll. Eine Veräußerung des Grundstücks ist von daher nicht zu erwarten. Trotz der
Beschreibung im Sozialbericht (SGB-II: 17,4 %, ALO: 15,0 %, Migranten: 15,8 %)
wechseln mit 24,3 % fast ein Viertel der Schüler anschließend auf ein Gymnasium.
Auch das ist ein Beleg dafür, dass in kleineren Einheiten – trotz zum Teil benachteiligter Schülerklientel – gute Förder- und Qualifizierungsarbeit geleistet werden kann.
Die Schülerzahlen lassen eine eigenständige Fortführung des Standortes jedoch
nicht zu, daher ist ein Verbund mit der Wilbergschule anzustreben.
2.3.2.2 Auslaufende Auflösung von Grundschulen und Weiterführung als Teilstandort
Graf-von der-Recke-Schule, Von-der-Recke-Str. 53, 44809 Bochum
Maßgeblich für die Aufstellung des Teilplanes Grundschulen ist der erste Absatz der
Vorlage auf der Begründungsseite 4.
Begründung:
Entgegen der Angaben in der Vorlage 20102037 spricht sich die CDU gegen den
ursprünglichen Vorschlag einer auslaufenden Schließung aus. Dieser war Grundlage
der nicht konsensfähigen Diskussion.
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Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid
GGS Wattenscheid-West, Schulstr.7, 44866 Bochum
Weiterführung als Teilstandort der Grundschule Leithe, Bertramstr. 6
Für den Fall einer Zusammenlegung von Haupt- und Nebenstandort an dem Standort
Schulstraße ist eine erneute Beschlussfassung nötig.
Begründung:
Die Schule an der Bertramstraße in Leithe ist ein wichtiger Bestandteil im Stadtteilleben. Daher kann ein derartiger Eingriff in den Stadtteil nur nach einem erneuten Abwägungsprozess im Bezirk erfolgen. Hierzu ist zu einem gegebenen Zeitpunkt ein
neuer, gesonderter Beratungsablauf nötig.
Stadtbezirk Süd
Borgholzschule, Borgholzstr. 27, 44799 Bochum
Die Schule wird als eigenständiger Schulstandort weitergeführt. Sie wird daher im
aufzustellenden Teilplan Grundschulen nicht mehr unter “schulorganisatorischen
Maßnahmen“ aufgeführt.
Begründung:
Entgegen der Angaben in der Vorlage 20102037 spricht sich die CDU gegen den
Vorschlag der Verwaltung aus, die Borgholzschule als Teilstandort fortzuführen, weil
für das kommende Schuljahr bereits über 190 Kinder für diesen Standort erwartet
werden und die Schule auch sonst immer an der Grenze zu 180 Kindern liegt.
Grundsätzlich gilt für die weiteren unter 2.3.2.2 „Auslaufende Auflösung von
Grundschulen und Weiterführung als Teilstandort“ genannten Schulen:
Für die genannten Schulen sind die angegeben Schulverbünde einzurichten.
Begründung:
Die Überlegungen der Arbeitsgruppe begründeten sich auf einer Vielzahl von sachlichen und pädagogischen Gründen. Eine Verbundlösung muss auch möglich sein,
wenn – in Ausnahmefällen – keine Eingangsklasse am Teilstandort gebildet werden
kann.
3.3.1.1 Auslaufende Schließung von Förderschulen
Lewacker-Schule, Lewacker Str. 47, 44879 Bochum
Die Lewacker-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ bleibt am Standort erhalten. Die Schule wird dabei unterstützt, einen Modellversuch für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf
durchzuführen, um Bochums erst inklusiv arbeitende Schule für die Klassen 1 bis 10
zu errichten.
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Begründung:
Die Lewacker-Schule ist die einzige Förderschule „Lernen“ unterhalb der Stadtmitte.
Das Thema “Inklusion“ gewinnt immer größere Bedeutung, ist jedoch zumeist „nur“
in die Richtung angedacht, dass besonders förderbedürftige Kinder und Jugendliche
in „Regelschulen“ integriert werden. Es ergibt sich die Möglichkeit, auch andere Wege der Inklusion zu beschreiten. Das Schulgebäude ist für die Aufnahme einer größeren Schülerzahl geeignet.
Gabriele Ankenbrand
Schulpolitische Sprecherin
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