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CDU-Aenderungsantrag TOP 1-1 SEP GS-FS.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
CDU-Aenderungsantrag TOP 1-1 SEP GS-FS.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 15:06
Aktualisiert
28.01.18, 08:18

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Inhalt der Datei

Fraktion im Rat der Stadt Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 28. September 2010 Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 28. September 2010 hier: 1.1 Schulentwicklungsplanung Grund- und Förderschulen - Fortschreibung 2010 bis 2015 - Die unter 2.3 der Vorlage 20102037 vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahmen werden wie folgt geändert bzw. konkretisiert: 2.3.2.1 Auslaufende Auflösung von Grundschulen Carl-Arnold-Kortum-Schule, Fahrendeller Str. 27, 44787 Bochum Die erfolgreiche Integrationsarbeit an der Carl-Arnold-Kortum-Schule wird als besonderes Schulprofil anerkannt. (begründete Ausnahme gem. Punkt 2 der Planungsmaximen zur Grundschulentwicklungsplanung) Von einer auslaufenden Schließung der Schule wird abgesehen. Bei konstant rückläufigen Schülerzahlen an der Schule ist zunächst eine Verbundlösung zu prüfen. Begründung: Die einzige Schule im gleichen Stadtviertel „Gleisdreieck“ ist eine konfessionelle Bekenntnisschule, die für die vielen Kinder mit Migrationshintergrund keine Alternative darstellt. Die mit 1,4 km Entfernung angegebenen nächstliegenden Ausweichschulen an der Arnold bzw. der Feldsieper Straße sind aufgrund der hohen Verkehrsdichte Innenstadtring, Allestraße bzw. Dorstener Straße – kleinen Kindern fußläufig nicht zumutbar. An der Schule, die einen hohen Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien und solchen mit Migrationshintergrund aufweist, wird, belegbar durch die Wechselquote zu den weiterführenden Schulen (35 % zur Realschule und 20 % zum Gymnasium: Summe: 55 %) erfolgreich gefördert und Integrationsarbeit geleistet. Andere Schulen mit einem ähnlichen sozialen Umfeld haben nur 5,9 % oder 12,5 % Kinder, die zum Gymnasium wechseln. Die qualitativ hochwertige Arbeit mit den Kindern und insbesondere auch unter Einbeziehung der Eltern ist in dieser Form nur in einer kleineren als der „Regeleinheit von mehr als 180 Schülern“ effektiv möglich. Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de 1 Schule am Tippelsberg, Hiltroper Str. 53, 44807 Bochum Von einer auslaufenden Schließung der Schule wird abgesehen. Bis dauerhaft absehbar ist, dass die Kinderzahlen im Stadtteil Riemke bei 50 oder weniger liegen und von nur einer Grundschule bei akzeptablen Klassenstärken von ca. 25 Kindern beschult werden können, soll der Standort als Teilstandort im Verbund mit der Willberggrundschule erhalten bleiben. Bei dem zu erstellenden Teilplan muss sie also unter Punkt 2.3.2.2 aufgeführt werden. Begründung: Die verbleibende Grundschule im Stadtteil Riemke, die Wilbergschule, hat zum Teil jetzt bereits 27 bis zu 29 Kinder in einer Klasse. Laut der von der Verwaltung angereichten Status-quo-Prognose werden ab dem Schuljahr 2012/13 bis 2015/16 65, 64, 49 und 58 Kinder in Riemke eingeschult werden. Dies wäre in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 bei über 60 Kindern in nur einer Grundschule – selbst bei der pädagogisch nicht sinnvollen, aber zulässigen Klassenstärke von 30 Kindern je Klasse – nicht möglich. Dem Rechtsanspruch auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule könnte unter Umständen nicht nachgekommen werden. Die ebenfalls als Alternative benannte Liboriusschule hat seit dem Schuljahr 2009/10 ebenfalls zum Teil 28 oder 29 Kinder in den Klassen. Das Gebäude an der Hiltroper Straße steht unter Denkmalschutz und kann bei Aufgabe des Standortes nicht beliebig anders genutzt werden. Die großzügige Außenanlage und die Nähe zum Tippelsberg, dem Zillertal sowie den Grummer Teichen ist ideale Voraussetzung für Unterricht in der Natur. Auch für den offenen Ganztag sind ausreichend Räumlichkeiten vorhanden, auf die in Zeiten von steigender Nachfrage in diesem Bereich nicht verzichtet werden kann. An dem Gebäude ist eine Einfachturnhalle angebaut, die ebenfalls in städtischem Eigentum und Nutzung verbleiben soll. Eine Veräußerung des Grundstücks ist von daher nicht zu erwarten. Trotz der Beschreibung im Sozialbericht (SGB-II: 17,4 %, ALO: 15,0 %, Migranten: 15,8 %) wechseln mit 24,3 % fast ein Viertel der Schüler anschließend auf ein Gymnasium. Auch das ist ein Beleg dafür, dass in kleineren Einheiten – trotz zum Teil benachteiligter Schülerklientel – gute Förder- und Qualifizierungsarbeit geleistet werden kann. Die Schülerzahlen lassen eine eigenständige Fortführung des Standortes jedoch nicht zu, daher ist ein Verbund mit der Wilbergschule anzustreben. 2.3.2.2 Auslaufende Auflösung von Grundschulen und Weiterführung als Teilstandort Graf-von der-Recke-Schule, Von-der-Recke-Str. 53, 44809 Bochum Maßgeblich für die Aufstellung des Teilplanes Grundschulen ist der erste Absatz der Vorlage auf der Begründungsseite 4. Begründung: Entgegen der Angaben in der Vorlage 20102037 spricht sich die CDU gegen den ursprünglichen Vorschlag einer auslaufenden Schließung aus. Dieser war Grundlage der nicht konsensfähigen Diskussion. Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de 2 Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid GGS Wattenscheid-West, Schulstr.7, 44866 Bochum Weiterführung als Teilstandort der Grundschule Leithe, Bertramstr. 6 Für den Fall einer Zusammenlegung von Haupt- und Nebenstandort an dem Standort Schulstraße ist eine erneute Beschlussfassung nötig. Begründung: Die Schule an der Bertramstraße in Leithe ist ein wichtiger Bestandteil im Stadtteilleben. Daher kann ein derartiger Eingriff in den Stadtteil nur nach einem erneuten Abwägungsprozess im Bezirk erfolgen. Hierzu ist zu einem gegebenen Zeitpunkt ein neuer, gesonderter Beratungsablauf nötig. Stadtbezirk Süd Borgholzschule, Borgholzstr. 27, 44799 Bochum Die Schule wird als eigenständiger Schulstandort weitergeführt. Sie wird daher im aufzustellenden Teilplan Grundschulen nicht mehr unter “schulorganisatorischen Maßnahmen“ aufgeführt. Begründung: Entgegen der Angaben in der Vorlage 20102037 spricht sich die CDU gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, die Borgholzschule als Teilstandort fortzuführen, weil für das kommende Schuljahr bereits über 190 Kinder für diesen Standort erwartet werden und die Schule auch sonst immer an der Grenze zu 180 Kindern liegt. Grundsätzlich gilt für die weiteren unter 2.3.2.2 „Auslaufende Auflösung von Grundschulen und Weiterführung als Teilstandort“ genannten Schulen: Für die genannten Schulen sind die angegeben Schulverbünde einzurichten. Begründung: Die Überlegungen der Arbeitsgruppe begründeten sich auf einer Vielzahl von sachlichen und pädagogischen Gründen. Eine Verbundlösung muss auch möglich sein, wenn – in Ausnahmefällen – keine Eingangsklasse am Teilstandort gebildet werden kann. 3.3.1.1 Auslaufende Schließung von Förderschulen Lewacker-Schule, Lewacker Str. 47, 44879 Bochum Die Lewacker-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ bleibt am Standort erhalten. Die Schule wird dabei unterstützt, einen Modellversuch für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf durchzuführen, um Bochums erst inklusiv arbeitende Schule für die Klassen 1 bis 10 zu errichten. Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de 3 Begründung: Die Lewacker-Schule ist die einzige Förderschule „Lernen“ unterhalb der Stadtmitte. Das Thema “Inklusion“ gewinnt immer größere Bedeutung, ist jedoch zumeist „nur“ in die Richtung angedacht, dass besonders förderbedürftige Kinder und Jugendliche in „Regelschulen“ integriert werden. Es ergibt sich die Möglichkeit, auch andere Wege der Inklusion zu beschreiten. Das Schulgebäude ist für die Aufnahme einer größeren Schülerzahl geeignet. Gabriele Ankenbrand Schulpolitische Sprecherin Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de 4